{"id":10250,"date":"2011-07-27T18:30:16","date_gmt":"2011-07-27T16:30:16","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=10250"},"modified":"2019-07-23T18:56:11","modified_gmt":"2019-07-23T16:56:11","slug":"zumutbare-arbeit-und-sanktionspraxis-zu-den-neuregelungen-im-sgb-ii","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=10250","title":{"rendered":"Zumutbare Arbeit und Sanktionspraxis \u2013 Zu den Neuregelungen im SGB II"},"content":{"rendered":"<p>Letztlich sind inzwischen die letzten Bez&uuml;ge zur Arbeitslosenhilfe &ndash; der befristete Zuschlag und die Rentenversicherungspflicht &ndash; ganz abgeschafft. Das Versprechen von der &bdquo;Zusammenf&uuml;hrung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe&ldquo; entpuppt sich ganz offen als das, was von Anfang an geplant war: die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe in Deutschland.<br>\nAber die Ethik und das Niveau der Sozialhilfe sind ebenfalls nicht erhalten geblieben, sondern werden durch immer sch&auml;rfere Pauschalisierung und neuerdings erweiterte Aufrechnungsm&ouml;glichkeiten unterlaufen.<br>\nDas Ganze geschieht nicht nur zum Selbstzweck, &ndash; und noch nicht einmal um nennenswert zu Sparen -, sondern soll bewirken, dass auch immer niedrigere L&ouml;hne, Renten etc. akzeptiert werden und m&ouml;glichst wenig aufgestockt werden m&uuml;ssen. Von Helga Spindler<br>\n<!--more--><br>\n<strong>Einleitung<\/strong><\/p><p>Bei den Sanktionen hat sich mit der letzten SGB II&ndash;Reform, wenn man von der Neustrukturierung der Vorschriften absieht, eher wenig ver&auml;ndert. Das war auch nicht n&ouml;tig, weil die Vorschriften sowieso schon umfassend genug sind. Man sollte jedoch nicht &uuml;bersehen, dass die ganze Rechtsentwicklung f&uuml;r die betroffenen B&uuml;rger immer auf zwei Ebenen abl&auml;uft: es geht einmal um die Senkung des Existenzminimums f&uuml;r Arbeitslose, Behinderte und Alte in den beiden Sozialgesetzb&uuml;chern SGB II und SGB XII , um die von au&szlig;en gut getarnte, aber stetig vorangetriebene Senkung der Regels&auml;tze seit 2003 (f&uuml;r den Regelsatz 2004: Spindler Helga: Sechs Jahre Ringen um das Existenzminimum &ndash; und kein Ende. Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9.Februar.2010 in: info also 2\/2010, S. 51-55) und die nun nicht nur mit der Satzungsm&ouml;glichkeit geplante Senkung der Unterkunftskosten (so k&ouml;nnen z.B. auch gezielt eigene Mietspiegel f&uuml;r Elendsquartiere erstellt werden, die dann f&uuml;r alle gelten). Das war in den letzten Monaten heftig in der Diskussion und bleibt es hoffentlich auch noch. Letztlich sind inzwischen die letzten Bez&uuml;ge zur Arbeitslosenhilfe- der befristete Zuschlag und die Rentenversicherungspflicht- ganz abgeschafft. Das Versprechen von der &bdquo;Zusammenf&uuml;hrung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe&ldquo; entpuppt sich ganz offen als das, was von Anfang an geplant war: die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe in Deutschland. Aber die Ethik und das Niveau der Sozialhilfe sind ebenfalls nicht erhalten geblieben, sondern werden durch immer sch&auml;rfere Pauschalisierung und neuerdings erweiterte Aufrechnungsm&ouml;glichkeiten unterlaufen.<\/p><p>Das Ganze geschieht nicht nur zum Selbstzweck, &ndash; und noch nicht einmal um nennenswert zu sparen-, sondern soll bewirken, dass auch immer niedrigere L&ouml;hne, Renten etc. akzeptiert werden und m&ouml;glichst wenig aufgestockt werden m&uuml;ssen.<\/p><p>Das f&uuml;hrte zur Mindestlohndebatte, die wir so vor der rot-gr&uuml;nen Regierungszeit nicht ben&ouml;tigten. Die Mindestlohnforderung macht aber nur Sinn, wenn sie auf den &bdquo;existenzsichernden&ldquo; Mindestlohn ausgerichtet wird und da muss man &auml;hnlich ermitteln, wie bei den Regels&auml;tzen. Heute sind bei den gegenw&auml;rtigen Lebenshaltungskosten 7.50 Euro pro Stunde oder auch Tarifl&ouml;hne unter 8 Euro, wie etwa in der Leiharbeit eigentlich indiskutabel, (Spindler Helga: Niveau sozialrechtlicher Existenzsicherung und Mindestlohn in Deutschland, in: WSI Mitteilungen 2007, Heft 6, S. 328 &ndash; 334), aber selbst solche Hungerl&ouml;hne sind immer noch nicht fl&auml;chendeckend sichergestellt.<\/p><p>Auf der zweiten Ebene geht es immer gleichzeitig um die Entrechtung der Erwerbslosen. (Spindler Helga: Entrechtung auf verschiedenen Ebenen zum Zwecke der Aktivierung. Referat beim Symposium: Armut und gesellschaftliche Ausgrenzung im Aufschwung am 29.11.2008 Universit&auml;t Oldenburg, Manuskript im Netz). Am besten sollen die Arbeitslosen auch w&auml;hrend ihrer Arbeitslosigkeit engmaschig kontrolliert werden und in unattraktive Arbeit oder &ndash; wenn schon nicht in unattraktive Arbeit &ndash; dann doch so umfangreich wie m&ouml;glich in Ma&szlig;nahmen aller Art von Bewerbungstrainings bis hin zu Ein-Euro-Jobs und nicht leistungsgerecht entlohnter Ersatzbesch&auml;ftigung wie B&uuml;rgerarbeit gezwungen werden.<br>\nW&auml;hrend das normale Arbeitsrecht noch von einer gewissen Verhandlungsmacht und Vertragsfreiheit ausgeht, wird dies f&uuml;r den Arbeitslosen zur reinen Fiktion.<\/p><p><strong>Aktuelle und fr&uuml;here Rechtslage bei Sanktionen<\/strong><\/p><p>Um den Grad der Entrechtung einsch&auml;tzen zu k&ouml;nnen muss man sich juristisch mit den Themen Zumutbarkeit (&sect; 10 SGB II) und Sanktionen (&sect; 31 f. SGB II) besch&auml;ftigen. Denn hier wird das Druckpotential aufgebaut, das Erwerbslose jegliche Verhandlungsmacht &uuml;ber Arbeit oder notwendige Ma&szlig;nahmen nimmt. <\/p><p>Aber hier gehen die Meinungen gesellschaftlich weit auseinander: Viele meinen Sanktionen seien sozusagen die Grundlage f&uuml;r die Akzeptanz des Sozialstaates. Die B&uuml;rgergesellschaft w&uuml;rde nicht akzeptieren, wenn Mitwirkungspflichten f&uuml;r Erwerbslose nicht mit einem massiven Druckmittel, der K&uuml;rzung oder dem gesamten Entzug der sowieso schon niedrig angesetzten Existenzmittel durchgesetzt werden k&ouml;nnten. Bei unter 25- J&auml;hrigen soll das ganz schnell gehen, weil die sonst angeblich nicht reagieren w&uuml;rden. Da hat man dann auch keine Skrupel bei einer Schwangeren das ungeborene Kind mit leiden zu lassen (Vergl. Pressemitteilung Erwerbslosen Forum Deutschland 12.1.2011: Hartz IV Gesundheitssch&auml;den f&uuml;r Schwangere und Ungeborene werden in Kauf genommen). <\/p><p>Das Ministerium hat dazu einen klaren Standpunkt, der schriftlich &uuml;bermittelt wurde: &bdquo;Der Verzicht auf die Anwendung der Sanktionsregeln w&auml;re gleichbedeutend mit der Aufgabe des Grundsatzes von Fordern und F&ouml;rdern. Die gesellschaftliche Akzeptanz eines von der Allgemeinheit getragenen F&uuml;rsorgesystems w&auml;re in Frage gestellt.&ldquo;<\/p><p>Auf der andern Seite sehen radikale Kritiker\/innen dieses Systems die Beeintr&auml;chtigung der Menschenw&uuml;rde durch die Sanktionen sehr scharf und wollen das Existenzminimum insofern bedingungslos machen, d.h. alle Sanktionen abschaffen. Die Forderung nach v&ouml;lliger Abschaffung klingt zwar radikal humanit&auml;r und elegant &ndash; aber daf&uuml;r ist eine gesellschaftliche Mehrheit auch jenseits des Ministeriums bisher nicht in Sicht. So ist zwar die Sensibilit&auml;t und die Aufmerksamkeit in einigen F&auml;llen gestiegen, aber am konkreten Druck im Verwaltungsalltag &auml;ndert das nichts.<\/p><p>Das <a href=\"http:\/\/www.sanktionsmoratorium.de\/\">Sanktionsmoratorium<\/a> geht einen Mittelweg und versucht erst einmal die verschiedensten Str&ouml;mungen zusammenzubringen, die hier Verbesserungen wollen. Deshalb wird mit der Forderung nach einem Moratorium zun&auml;chst die vor&uuml;bergehende Einstellung propagiert und es werden auch Teilschritte bef&uuml;rwortet (z.B. die &Auml;nderungen der Zumutbarkeit, Lockerungen bei den K&uuml;rzungsschritten und bei den F&ouml;rderma&szlig;nahmen oder bei den U-25ern), die dieses Zwangspotential mindern, aber nicht ganz aufheben. Selbst daf&uuml;r ist es schwierig, genug Unterst&uuml;tzer zu finden, obwohl die Gr&uuml;nde f&uuml;r ein Moratorium sehr vielf&auml;ltig und gut ausgearbeitet sind.<\/p><p>Diese unterschiedlichen Auffassungen spiegelten sich auch teilweise in der Anh&ouml;rung und den Stellungnahmen beim Ausschuss f&uuml;r Arbeit und Soziales am 6.6. 2011 wider (BT Ausschuss Drucksache 17(11) 538), wo z.B eine schon erstaunlich &uuml;bergreifende Einigkeit in der Frage festzustellen war, dass die besonders scharfen Sanktionen f&uuml;r U-25er keine rationale Begr&uuml;ndung haben und in den Auswirkungen katastrophal sind.<\/p><p>Zu den Sanktionen m&ouml;chte ich zun&auml;chst etwas allgemeiner darstellen, welche Funktion sie haben und dann auch auf die konkreten Neuerungen zu sprechen kommen:<\/p><p>Wir haben es scheinbar mit einer schon immer bestehenden Rechtslage zu tun.<br>\nImmer wenn bisher im deutschen Sozialstaat &bdquo;Existenz&ldquo; gesichert wird, verlangt der Staat daf&uuml;r gewisse Vorbedingungen, Vorleistungen und Mitwirkungshandlungen. Und es hat in Deutschland schon immer die rechtliche M&ouml;glichkeit gegeben, in bestimmten F&auml;llen die Leistung zu versagen, d.h. sozialrechtliche Sanktionen zu verh&auml;ngen.<\/p><p>Das gilt nicht nur bei F&uuml;rsorgeleistungen, sondern selbst in der Sozialversicherung:<br>\nSo wird z.B. in der Arbeitslosenversicherung bereits die &bdquo;Arbeitslosigkeit&ldquo; eng definiert und wer subjektiv nicht sucht oder nicht verf&uuml;gbar ist erh&auml;lt keine Leistungen.<br>\nWem ein Fehlverhalten vorgeworfen wird, der erh&auml;lt eine Sperrzeit &ndash; eine befristete Totalsanktion im SGB III &ndash; und im Wiederholungsfall erlischt der Anspruch ganz (&sect; 147 Abs.1 Ziff.2 SGB III).<\/p><p>Als Beispiel daf&uuml;r, dass es das auch schon in der Zeit &bdquo;vor Hartz&ldquo; gegeben hat, verweise ich vor allem auf &sect; 25 BSHG in der Fassungen bis 2004. Auch diese Vorschrift sah K&uuml;rzungen und Einstellung der Leistung vor. Die Sozialhilfe gab zwar das Recht auf menschenw&uuml;rdiges Leben zur Sicherung der Existenz, aber sie war immer auch Hilfe zur Selbsthilfe und keine rentengleiche Dauerleistung.<\/p><p>Dass im &bdquo;aktivierenden&ldquo; Staat noch deutlicher auf Mitwirkung bestanden wird, ist deshalb nicht ganz neu und eine Sanktion wegen fehlender Mitwirkung widerspricht im Grunde nicht dem Rechtsanspruch auf Existenzsicherung, weil der Betreffende es ja in der Hand hat, sich entsprechend zu verhalten. Au&szlig;erdem kann man Sanktionen durch unabh&auml;ngige Gerichte &uuml;berpr&uuml;fen lassen, wenn man mit der Begr&uuml;ndung nicht einverstanden ist. Diese Kontrolle ist in Deutschland bisher noch relativ gut entwickelt. In den europ&auml;ischen Nachbarl&auml;ndern gibt es da weniger M&ouml;glichkeiten. (Bei dem Kongress: &bdquo;Workfare- ein Standortfaktor f&uuml;r Europa&ldquo; am 19.9.2008 in Dortmund hat z.B. Erling Frederiksen von der d&auml;nischen Erwerbslosenbewegung deutlich gemacht, dass in D&auml;nemark &uuml;berhaupt keine verwaltungsgerichtliche Kontrolle existiert. Da wird nicht &uuml;ber Sanktionen gestritten, die Leistungen werden einfach eingestellt. In den Niederlanden oder Gro&szlig;britannien existiert ebenfalls kein vergleichbarer Rechtsschutz. Es ist nachvollziehbar, dass man unter derartigen Umst&auml;nden &uuml;ber Ombudsleute diskutiert, in Deutschland ist da ein vergleichbarer Rechtschutz mit dem Widerspruchsverfahren und der Klage f&uuml;r alle B&uuml;rger viel umfassender vorhanden.)<\/p><p><strong>Sanktionen sind so gesehen Steuerungsinstrumente<\/strong><\/p><p>Es geht den Akteuren des &bdquo;aktivierenden Sozialstaats&ldquo; um das sog. &bdquo;Moral Hazard&ldquo;-Verhalten.<br>\nGemeint ist das Risiko, dass zu viele Erwerbslose das System ausnutzen k&ouml;nnten, um mehr Freizeit und Lebensqualit&auml;t zu erhalten (Die Vertreter dieser Ansicht lassen damit indirekt darauf schlie&szlig;en, welche Lebensqualit&auml;t sie sich f&uuml;r arbeitende Menschen vorstellen) und dass damit das System nicht mehr finanzierbar bleibt.<br>\nSanktionen &ndash; das muss immer wieder betont werden &ndash; sind keine Reaktion auf Missbrauch.<br>\nSchwarzarbeit, falsche Angaben zu Einkommen, Verm&ouml;gen und Lebenspartnern, das ist Sozialleistungsbetrug und strafbar und f&uuml;hrt zu R&uuml;ckforderungen.<\/p><p><strong>Auswirkung von Sanktionen beim Fordern<\/strong><\/p><p>Trotz der st&auml;ndigen Rechtslage hat sich durch die neue politische Zielsetzung aber doch etwas Ge&auml;ndert &ndash; das Fordern ist zu einem &Uuml;bervorteilen geworden, d.h. man wird in Arbeitsverh&auml;ltnisse gezwungen, die fr&uuml;her keiner gewagt h&auml;tte, bei der &ouml;ffentlichen Arbeitsvermittlung &uuml;berhaupt anzubieten. Und das F&ouml;rdern ist zu einem Kontrollieren und &Uuml;berwachen geworden, zum klammheimlichen Durchsetzen von Workfare&ndash;Modellen (Spindler Helga: Arbeiten f&uuml;r die Grundsicherung- schleichende Einf&uuml;hrung von Workfare in Deutschland ,Soziale Sicherheit, 11\/2008, S.365 &ndash; 372), dem es auf die Nachhaltigkeit, Qualifizierung oder die erfolgreiche Einm&uuml;ndung in eine sinnvolle und dauerhafte Arbeitsstelle nicht mehr ankommt. Ich unterscheide deshalb in der Wirkung der Sanktionen beim Fordern und beim F&ouml;rdern.<\/p><p>Am weitesten verbreitet in der Bev&ouml;lkerung ist sicherlich die Auffassung, dass die, die regul&auml;re Arbeit ablehnen, zu faul und unangepasst sind und deshalb Sanktionen ben&ouml;tigten, um sich anst&auml;ndig zu verhalten.<\/p><p>Statistisch gesehen sind das Wenige &ndash; etwa 10 % der dokumentierten Sanktionen entfallen auf diese Begr&uuml;ndung. Die sch&auml;dliche Wirkung dieser Sanktionsdrohung liegt aber in den hundert Tausenden von F&auml;llen, in denen es aus Angst um die Existenz nicht zu Sanktion kommt und ausbeuterische Arbeit angenommen wird. Viele der ausgesprochenen Sanktionen sind auch noch rechtswidrig &ndash; falls jemand den Weg zum Gericht findet. Die Drohung wirkt auf die Vielen, die ebenfalls gute Gr&uuml;nde h&auml;tten, die aufgezwungenen Arbeitsbedingungen abzulehnen. Welche Angst da erzeugt wird, zeigen inzwischen viele Untersuchungen, z.B. der Hartz IV- Kampagne in Berlin, von Anne Ames, von Nikolas Grie&szlig;meier in M&uuml;nchen, von der Diakonie in Baden W&uuml;rttemberg oder dem Sozialpfarramt in Gelsenkirchen. (Vergl. Materialien auf der Seite <a href=\"http:\/\/www.sanktionsmoratorium.de\">www.sanktionsmoratorium.de<\/a>)<\/p><p>Die Forderung, zumutbare Arbeit aufzunehmen, gab es wie gesagt schon immer &ndash; aber es sieht heute anders aus als fr&uuml;her. Welche Arbeitsstellen werden heute angeboten?<\/p><p>Anfang der 90er Jahre konnte niemand gegen seinen Willen gezwungen werden, die f&uuml;r Arbeitnehmer oft unattraktive und perspektivlose Leiharbeit anzunehmen. Heute r&uuml;cken in Modellversuchen die Leiharbeitsfirmen bereits in die &Auml;mter ein als willkommene Abnehmer von Arbeitslosen (Vergl. <a href=\"?p=10008\">Wie kommt die Bundesagentur f&uuml;r Arbeit zu den gemeldeten Stellen?<\/a> &ndash; NachDenkSeiten vom 5.7.2011 oder Romberg Thomas, Was hei&szlig;t hier frei? Zeit online vom 25.2.2011). Die gewerbliche Leiharbeit ist extrem schlecht bezahlt, die Arbeitseins&auml;tze sind unkalkulierbar und statt der behaupteten Aufwertung beruflicher F&auml;higkeiten klagen auffallend viele &uuml;ber Isolation, fehlende Entfaltungsm&ouml;glichkeiten und &uuml;ber Unterforderung.<\/p><p>Die sprunghafte Ausweitung dieses Gesch&auml;ftsbereichs kommt nicht durch attraktive Arbeitsbedingungen, sondern alleine durch das staatliche &bdquo;Fordern&ldquo; zustande, dem sich Arbeitslose nicht entziehen k&ouml;nnen. Die L&ouml;hne sinken derweil in den Keller. (Nachweise bei Spindler Helga: Fordern und F&ouml;rdern &ndash; zur Eingliederung arbeitsuchender Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt Archiv f&uuml;r Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, 1\/2008 S. 70 f., <a href=\"?p=3680\">auch bei www.nachdenkseiten.de<\/a>). Strategisch &uuml;bernimmt die Leiharbeit in L&auml;ndern, die die &ouml;ffentliche Arbeitsvermittlung bereits weitgehend abgeschafft haben (wie z.B. die Niederlande) als privatwirtschaftlicher Akteur die Arbeitsvermittlung der noch etwas arbeitsmarkn&auml;heren Arbeitslosen.<\/p><p>Der Arbeitslose wird in seiner Marktmacht geschw&auml;cht &ndash; wird Arbeitgebern ausgeliefert, die fr&uuml;her nicht gewagt h&auml;tten, derartige Arbeitsangebote &uuml;berhaupt bei der Beh&ouml;rde zu melden.<\/p><p>Als ein Beispiel nur der Fall aus Bochum:<\/p><p>Die Firma Kik macht ein Angebot f&uuml;r 4.50 Euro pro Stunde. Sowohl die Betreuerinnen in der Besch&auml;ftigungsfirma als auch das Jobcenter versuchen, die Arbeitslosen zu zwingen das Angebot anzunehmen. Die Betroffenen habe keine Rechte. Dabei wird sogar die Sittenwidrigkeitsgrenze aus dem Arbeitsrecht nicht beachtet. (Dokumentiert bei: SG Dortmund , Urteil vom 2.2.2009, info also 2009 S.121 f.) So etwas w&auml;re fr&uuml;her nicht denkbar gewesen, Fachleute wissen, dass die Sittenwidrigkeitsrechtsprechung nicht ausreicht und dass die meisten die Grenzen von sittenwidrigen L&ouml;hnen nicht kennen und bestimmen k&ouml;nnen (ein guter &Uuml;berblick &uuml;ber Mindest- und Vergleichsl&ouml;hne ist auf der Seite: <a href=\"http:\/\/www.tarifregister.nrw.de\">www.tarifregister.nrw.de<\/a>) &ndash; trotzdem wird der Bev&ouml;lkerung vorgegaukelt, hier g&auml;be es eine verl&auml;ssliche Sperre gegen Lohndumping.<\/p><p>Vor diesem Hintergrund wird heute mehrheitlich das gefordert, was man fr&uuml;her keinem zugemutet hat und was die Verdr&auml;ngung vollwertiger Arbeitspl&auml;tze eher noch beschleunigt hat. Ob G&uuml;nther Wallraff in fragw&uuml;rdigen Call-Centern mit inakzeptablen Arbeitsbedingungen recherchiert oder ver.di in Hamburg Putzfrauen entdeckt, die f&uuml;r 2.- &euro; pro Stunden Hotelzimmer in Luxushotels reinigen m&uuml;ssen oder das Fernsehmagazin Panorama bei der Firma Ryanair massive Verst&ouml;&szlig;e gegen deutsches Arbeitsrecht ermittelt, &uuml;berall sind die Kr&auml;fte von der Arbeitsagentur &bdquo;gefordert&ldquo; worden, sich bei diesen Firmen zu melden. In Hamburg bekam die Firma sogar Arbeitgeberhilfen, f&uuml;r Ryanair wurde ein eigener Rekrutierungstag organisiert. Ich kenne bisher nur ein einziges Beispiel wo eine ArGe gegen Lohndumping aktiv vorgeht, n&auml;mlich in Stralsund. Dort verklagen sie Firmen, die Taxifahrer f&uuml;r 2 Euro, Putzfrauen f&uuml;r 26 Cent oder Kellner f&uuml;r 1.41 Euro besch&auml;ftigen. Aber die gr&ouml;&szlig;ten Erfolge, die sie bisher mit ungeheurem Aufwand erreicht haben, sind, dass die L&ouml;hne nachtr&auml;glich auf etwa 3 Euro aufgestockt werden. Mehr gibt die Sittenwidrigkeitsrechtsprechung als Schutz nicht her. (sogar eher entmutigend das Urteil des ArbG Stralsund vom 26.1.2010 4 CA 166\/09 info also 3\/ 2010 S. 128 f.)<\/p><p>Dieses Fordern konzentriert sich nicht nur aufs SGB II. Auch in der Arbeitslosenversicherung, im SGB III haben wir Sperrzeitentscheidungen, die so fr&uuml;her nicht provoziert worden w&auml;ren.<\/p><p>Ein Beispiel: <\/p><p>Jemand hat gro&szlig;e Bef&uuml;rchtungen wegen eines Vertrags, den er bei einer Leiharbeitsfirma unterzeichnen soll und erbittet nur eine kurze Bedenkzeit, um sich den Vertrag erkl&auml;ren und &uuml;bersetzen zu lassen: schon wird die erste Sperrzeit f&uuml;r das Arbeitslosengeld wegen angeblicher Verweigerung der Arbeitsaufnahme verh&auml;ngt (die allerdings jetzt aufgehoben worden ist, vergl. LSG Hessen, Urt. v. 20.7.2009- L 7 AL 46\/07, info also 2\/2010 S. 78 f.) Noch schlimmer der Fall des &uuml;berforderten und in jeder Hinsicht ausgenutzten Berufskraftfahrers, der von Arbeitsagentur wegen Berufsaufgabe zun&auml;chst gnadenlos sanktioniert worden war (aufgehoben durch Entscheidung des LSG Hessen Urt. v. 18.6.2009 &ndash;L 9 Al 129\/08 ,1\/ 2010, S.11 f.).<\/p><p>Der Schutz der Arbeitnehmer ist nicht mehr gew&auml;hrleistet, deshalb muss diese zerst&ouml;rerische Dynamik aufgehalten werden.<\/p><p>Es muss sich &auml;ndern, dass Arbeitslose Angst vor dem finanziellen Absturz haben m&uuml;ssen, wenn sie &uuml;ber ihren Lohn verhandeln oder eine Ma&szlig;nahme ablehnen wollen, die f&uuml;r sie keinen Nutzen bringt. Sie m&uuml;ssen ohne existenzielle Gefahr f&uuml;r sich und ihre Familie &uuml;ber einen angemessenen Lohn verhandeln k&ouml;nnen, damit sie nicht wie gegenw&auml;rtig von vielen Firmen ausgenutzt werden. Erschwerend kommt hinzu, dass ihnen bereits nach einem Jahr Arbeitslosigkeit Arbeiten aller Art zugemutet werden, w&auml;hrend vergleichbare Kollegen (leider nur haupts&auml;chlich aus der Metallindustrie) ihre bisherigen Arbeitspl&auml;tze bis zu zwei Jahre behalten, indem sie als Kurzarbeiter &ouml;ffentlich gef&ouml;rdert werden.<\/p><p>Es kommt darauf an, auf dem Arbeitsmarkt nicht zu rechtlosen Objekten und dauerhaft in prek&auml;re Arbeitsverh&auml;ltnisse abgedr&auml;ngt zu werden, nur weil man einmal Arbeitslosengeld II bezogen hat.<\/p><p>Man kann sich sehr dar&uuml;ber streiten, ob wir im Moment schon einen Aufschwung haben. Aber er wird mit Sicherheit nicht bei den Arbeitslosen ankommen, wenn sie nicht aktiv verhandeln d&uuml;rfen, sondern durch Sanktionsdrohungen gezwungen werden, alles anzunehmen.<\/p><p>Wie weitgehend hier bereits die Verhandlungsposition im ersten Arbeitsmarkt eingeschr&auml;nkt wird, zeigt eine Entscheidung aus Baden W&uuml;rttemberg. Dem Sozialgericht Freiburg (SG Freiburg Urt. v. 28.10.2009- S 3 AS 61\/08, rechtkr&auml;ftig; mitgeteilt von RA Roland Rosenow, Freiburg) reichte die &Auml;u&szlig;erung &bdquo;Der Lohn ist aber zu niedrig, das ist ja weniger als mein Arbeitslosengeld II&ldquo;, sogar ohne dass das Arbeitsangebot abgelehnt wurde, f&uuml;r eine Sanktion aus, weil das Gericht vermutete, der Arbeitgeber w&auml;re durch diese offenen Worte abgeschreckt.<br>\nDa m&uuml;ssen die Gewerkschaften aufmerken. Hier wird nicht nur die Privatautonomie sondern auch noch die Meinungsfreiheit beschnitten.<\/p><p><strong>Beraten, Gestalten und dokumentieren<\/strong><\/p><p>Was kann man gegen solche Praktiken noch machen?<br>\nErstens: Die Erpressungssituation &ouml;ffentlich machen, die Arbeitgeber bekannt machen, sich austauschen &uuml;ber die entsprechenden Bedingungen. Vor Ort ein Archiv anlegen, damit die n&auml;chsten Arbeitslosen sich darauf einrichten und vor allem l&auml;ngerfristig Gegenstrategien entwickelt werden k&ouml;nnen.<\/p><p>Aber kann man angesichts der gesetzlich vorgesehenen Rechtlosigkeit wirklich etwas gestalten?<\/p><p>So wie die Zumutbarkeit bisher formuliert ist, ist der Spielraum gering.<br>\nAber ein Instrument ist immer noch vorhanden, um &bdquo;auf Augenh&ouml;he&ldquo; &bdquo;gemeinsam&ldquo; eine &bdquo;passgenaue&ldquo; Eingliederung zu erreichen. Und das ist die Eingliederungsvereinbarung (EGV). Ein merkw&uuml;rdiges Konstrukt, bei dem sich die Juristen immer noch streiten, ob das &uuml;berhaupt eine Vereinbarung ist oder ein verkapptes Diktat der Beh&ouml;rden, ohne R&uuml;cksicht auf den Arbeitsuchenden.<\/p><p>Wer sich weigerte eine solche Vereinbarung abzuschlie&szlig;en, der konnte nach der verqueren Logik des Gesetzes sanktioniert werden. Das f&uuml;hrte zu vorformulierten Eingliederungsvereinbarungen, in denen seitenlang &uuml;ber Pflichten und Sanktionen belehrt, aber keine Unterst&uuml;tzung vereinbart wurde.<\/p><p>Diese Zeiten sind jetzt mit der letzten Gesetzes&auml;nderung vorbei und das ist die erste Neuerung. Die Weigerung eine Vereinbarung abzuschlie&szlig;en wird nicht mehr sanktioniert, was bei vielen Beh&ouml;rden die Lust an dieser Vereinbarung schwinden l&auml;sst. Aber diese M&ouml;glichkeit ist ja noch da und man kann sie umgekehrt nutzen, eine Vereinbarung oder gar Unterst&uuml;tzung einfordern. Nicht per Rechtsanspruch, aber mit so guten Gr&uuml;nden, dass die Ablehnung zum Risiko f&uuml;r den fehlerhaft handelnden Beh&ouml;rdenmitarbeiter wird.<\/p><p>Im Hinblick auf das Urteil des BSG (vom 22.9.2009 &ndash; B 4 AS 13\/09 R) ist beim Umgang mit der EGV folgendes zu beachten: Das BSG hat in dieser Entscheidung zwar im Rahmen einer Feststellungsklage betont, dass der Betroffene keinen abstrakten Anspruch auf Abschluss einer individuellen EGV oder das Verhandeln der Beklagten mit ihm &uuml;ber seine Eingliederung hat. Diese f&uuml;r Arbeitslose sehr ung&uuml;nstige Entscheidung, in der eine autorit&auml;re Vorstellung &uuml;ber den Umgang der Beh&ouml;rde mit Arbeitslosen zum Ausdruck kommt, bedeutet jedoch nicht, dass man keine Verhandlung versuchen und keine Vorstellungen einbringen und darauf dringen darf, dass diese dokumentiert werden.<\/p><p>Denn, auch wenn man kein Recht auf Abschluss hat, so ist doch die Entscheidung der Beh&ouml;rde &uuml;ber die Ablehnung der Vorschl&auml;ge und der ersetzende Verwaltungsakt, was f&uuml;r die Eingliederung besser sei, eine Ermessensentscheidung, bei der es immer auf die Begr&uuml;ndungen ankommt. Wird gegen den ersetzenden Verwaltungsakt dann Widerspruch eingelegt, geht es nicht mehr um die Frage, ob ein Recht auf Abschluss einer EGV besteht, sondern ob die Beh&ouml;rde bei ihrer Entscheidung und Begr&uuml;ndung und der Ablehnung der Vorschl&auml;ge des Arbeitslosen einen Ermessensfehler gemacht hat. Das kann immer &uuml;berpr&uuml;ft werden und hier bestehen bei schlecht begr&uuml;ndeten Ermessensentscheidungen (vor allem etwa einem Nichterkennen des Ermessensspielraums) auch nach wie vor Erfolgsaussichten. Darauf bezog sich die genannte BSG &ndash; Entscheidung nicht. Au&szlig;erdem ist die Entscheidung vor der letzten Gesetzes&auml;nderung ergangen, wo die Weigerung eine EGV abzuschlie&szlig;en noch mit Sanktionen belegt werden konnte. Das gilt heute nicht mehr und ist auch ein Grund, das Nichteintreten in Verhandlungen heute neu zu bewerten.<\/p><p>Die Entscheidung legt &uuml;berdies nahe, dass man, wenn man den Sachbearbeiter wegen Befangenheit ablehnen will (&sect; 17 Abs.1 Satz 1 SGB X), dies im Verwaltungsverfahren dokumentieren muss und dies ebenfalls nicht anschlie&szlig;end zum Gegenstand einer Feststellungsklage machen kann.<\/p><p>J&uuml;rgen Brand, der ehemalige Pr&auml;sident des LSG NRW, hat in seinem Leitfaden der Verbraucherzentrale dazu best&auml;tigt, dass man bei Abschluss einer solchen Vereinbarung genauso wie im SGB III eine Vertrauensperson, einen Beistand, hinzuziehen kann, wie das nach &sect; 13 SGB X im gesamten Verwaltungsverfahren m&ouml;glich ist. Er empfiehlt bei Streit &uuml;ber die vorzusehenden Ma&szlig;nahmen den Vorgesetzten des Sachbearbeiters einzuschalten (J&uuml;rgen Brandt: Hartz IV &ndash; Mein Recht auf Arbeitslosengeld II, Verbraucherzentrale NRW Ratgeber Recht, 4.Aufl. 2008, S.99 ff.). Er f&auml;hrt fort: &bdquo;Achten Sie darauf, dass keine Eingliederungsvereinbarung nach Vordruck abgeschlossen wird. Wenn Sie bestimmte W&uuml;nsche haben&hellip;, sprechen Sie dies&hellip; ausdr&uuml;cklich an und verlangen Sie, dass das Ergebnis in die Vereinbarung aufgenommen wird&ldquo;( a.a.O. S.101). Man hat wie gesagt keinen durchsetzbaren Anspruch auf eine ganz bestimmte Ma&szlig;nahme, aber der Sachbearbeiter muss bei einem Vorschlag begr&uuml;nden, warum er ihn nicht aufnehmen will. &bdquo;Geben Sie nur Versprechen ab, die sie auch glauben, halten zu k&ouml;nnen. Wenn Sie glauben, dass eine Arbeitssuche im gro&szlig;en Umfang absolut sinnlos ist, weisen Sie den Ansprechpartner daraufhin. Diskutieren Sie ihre Ansichten!&ldquo; (S. 101) Das gleiche gilt f&uuml;r Mobilit&auml;tsbeihilfen und andere Unterst&uuml;tzung. Auch einige Tage Bedenkzeit darf man sich erbitten, um die Sache mit Berufsberatern, im Arbeitslosenzentrum, mit Kollegen etc. zu besprechen. Er warnt allerdings auch davor unsinnige Forderungen zu stellen und &uuml;bertriebene Erwartungen zu formulieren.<\/p><p>Das hessische LSG hat schon 2006 einen Fall zugunsten einer arbeitslosen Journalistin entschieden, die selbst einen Gegenentwurf einer Eingliederungsvereinbarung eingereicht hatte. Die Beh&ouml;rde sah darin eine Weigerung, ohne auch nur mit ihr zu verhandeln. Das hat das LSG anders beurteilt und die Sanktion aufgehoben. (LSG Hessen, Beschl. v. 5.9.2006 L 7 AS 107\/06 ER, info also 1\/2007,S. 31 f.)<\/p><p>Was kann man nun alles einbringen:<\/p><ul>\n<li>Man kann vereinbaren, dass man das Recht hat, &uuml;ber die Arbeitsbedingungen zu verhandeln, dass man einen Lohn anstreben darf, der einem unabh&auml;ngig von weiteren Sozialleistungen macht, wenn das in der Branche realistisch ist. Zumindest dann, wenn die Beh&ouml;rde sich nicht verpflichtet, Arbeitsangebote konkret zu benennen und die tariflichen oder orts&uuml;blichen L&ouml;hne zu ermitteln, damit man einen Vergleich hat. Sonst l&auml;sst sich die Sittenwidrigkeit nicht beurteilen, oder man ben&ouml;tigt die M&ouml;glichkeit, sich vor Abschluss beraten zu lassen. So w&auml;re die rechtswidrige Zumutung in Bochum &uuml;berhaupt nicht zustande gekommen. Oder gerade hat in Berlin das dortige Sozialgericht seine Rechtsprechung fortgesetzt und entschieden, dass eine Vollzeitstelle, in der man unter 1035 Euro netto verdient angesichts der Berliner Unterkunftskosten nicht zumutbar sei. (SG Berlin, Beschl. v. 1.9.2010- S 55 AS 24521\/ 10 ER)<\/li>\n<li>Man kann verlangen, dass pers&ouml;nliche Belastungen in der Familie ber&uuml;cksichtigt werden, so wie in der gleichen Berliner Entscheidung, in der eine demente Mutter im Haushalt zu versorgen war. Die Anerkennung einer bestimmten Pflegestufe ist keine Voraussetzung f&uuml;r die Ber&uuml;cksichtigung, es kommt auf die konkrete Belastung an. Wenn Kinder in der Schule Schwierigkeiten haben und man selbst nach Bescheinigung vom Lehrer die Betreuung und Nachhilfe &uuml;bernehmen will, &ndash; wer k&ouml;nnte das in einer Zeit, in der ein Anspruch auf Nachhilfe festgeschrieben ist, eigentlich verweigern.<\/li>\n<li>Man kann vereinbaren, dass man, wenn es nicht erfolgversprechend ist, keine sinnlose Anzahl von Bewerbungen verschicken sondern nur gezielt individuelle Bewerbungen in geringerer Zahl verschickt und den damit verbundenen Aufwand ersetzt bekommt. Das kann davon abh&auml;ngen, wie viele Angebote aus den Bereichen dem Jobcenter bekannt sind.<\/li>\n<li>Man kann sich best&auml;tigen lassen, dass die Leiharbeitsfirma nicht vom unzul&auml;ssigen Tarifvertrag der christlichen Gewerkschaft Gebrauch gemacht hat oder inzwischen verl&auml;sslich Beitr&auml;ge und L&ouml;hne nachgezahlt hat und man nicht mit Insolvenzen rechnen muss, oder auch, dass man &uuml;ber ung&uuml;nstige Arbeitszeitvereinbarungen verhandeln kann. In der Leiharbeit wird z.B. h&auml;ufig nur ein 30- Stunden Vertrag angeboten, obwohl man bei den Stellen l&auml;nger arbeiten muss. Durch die erzwungene Teilzeit w&auml;lzt der Arbeitgeber sein Risiko in verleihfreien Zeiten einseitig auf den Arbeitnehmer ab. Man sollte sich ausbedingen, dass man solche Stellen nur annehmen muss, wenn tats&auml;chlich nicht l&auml;nger gearbeitet wird.<\/li>\n<li>Und nat&uuml;rlich kann man auf seri&ouml;ser Berufsberatung, Weiterbildung &hellip;usw. bestehen. Zusammen mit einem &ouml;rtliche Archiv, in dem mit der Zeit die &bdquo;schwarzen Schafe&ldquo; registriert sind, auf die die Beh&ouml;rde immer wieder zur&uuml;ckgreift, falls sie Arbeitsstellen anbietet, k&ouml;nnte man da eine neue Dynamik in Gang setzen. Wenn einem umgekehrt eine Vereinbarung aufgezwungnen werden soll, man m&uuml;sse Arbeit aller Art annehmen etc. muss man das ja nicht unterschreiben, sondern kann damit an die &Ouml;ffentlichkeit gehen oder den Verlauf der Verhandlungen in der Begr&uuml;ndung gegen den Verwaltungsakt verwenden.<\/li>\n<\/ul><p>Ich sage hier in dem Kreis nicht viel Neues: Die &bdquo;Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen&ldquo; (KOS) hat schon fr&uuml;h ein Flugblatt: &bdquo;F&ouml;rdern und Fordern Sie das Amt! &ndash; Checkliste zur Eingliederungsvereinbarung herausgebracht, was gerade jetzt wieder an Bedeutung gewinnt. Erg&auml;nzend ist auf die Ausf&uuml;hrungen des IAB hinzuweisen: &ldquo;Entscheidend ist dagegen der Prozess, wie die EGV zustande kommt. Die von uns h&auml;ufig beobachtete Tendenz, dass das Profiling nicht mit einer Phase der gemeinsamen Zielbestimmung verkn&uuml;pft wird und dementsprechend die EGV einseitig Verpflichtungen der Arbeitsuchenden festlegt, ist im Sinne des oben erw&auml;hnten Verst&auml;ndnisses von Aktivierung nicht akzeptabel.<\/p><p>Anstelle einer Zeitschiene ist daher die Anforderung einer gemeinsamen Zielfindung unter Einbeziehung der Betroffenen &ndash; wie es der Gesetzgeber intendiert hat &ndash; bindend vorzuschreiben. Die EGV w&auml;re dann abzuschlie&szlig;en, wenn man zu einem gemeinsamen Ergebnis gekommen ist.&ldquo; (BT Ausschuss Drucksache 17(11) 538 S. 9, Stellungnahme IAB vom 26.5.2011) Und auf S.8: &bdquo;Die Forschung zur Fallbearbeitung legt jedoch eine Dominanz der Fachkr&auml;fte im Beratungsprozess nahe, sowie h&auml;ufig eine fehlende Ber&uuml;cksichtigung der Kundenperspektive; dar&uuml;ber hinaus werden h&auml;ufig Problemlagen nicht erkennt, die den Einsatz vermittlungsunterst&uuml;tzender Leistungen erfordern w&uuml;rden.&ldquo;<\/p><p><strong>Rechtsfolgenkenntnis<\/strong><\/p><p>Im Rahmen der Neuregelung ist hier auch auf eine verfahrensm&auml;&szlig;ige Verschlechterung bei der Vorbereitung von Sanktionen einzugehen. Nach &sect; 31 ist nach wie vor eine Belehrung &uuml;ber die Rechtsfolgen vor der Sanktion notwendig &ndash; und neu: sogar ausdr&uuml;cklich eine schriftliche Rechtsfolgenbelehrung. Aber: alternativ soll aber auch eine Kenntnis der Rechtsfolgen ausreichen. Diese blo&szlig;e Kenntnis haben im Vorfeld die juristischen Sachverst&auml;ndigen als unpraktikabel abgelehnt und es ist schon bemerkenswert, wie sich die Regierung unbeeindruckt &uuml;ber diese Bedenken hinwegsetzt.<\/p><p>Leider halten sie die meisten diese Regel nicht f&uuml;r verfassungswidrig, wof&uuml;r es nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schon Gr&uuml;nde g&auml;be. Wenn das Existenzminimum gek&uuml;rzt werden soll, dann sollte das schon auf eindeutig erkennbarer Grundlage erfolgen.<br>\nDie meisten wollen hier eher verfassungsgem&auml;&szlig; auslegen: Nicht ausreichend soll auf alle F&auml;lle ein &bdquo;Kennenm&uuml;ssen&ldquo; sein oder eine allgemeine Belehrung durch Vordrucke und Merkbl&auml;tter. Wegen des Gleichrangs von schriftlicher Belehrung und Kenntnis reicht nur die positive, einzelfallbezogene Kenntnis. (Berlit, Uwe.: &Auml;nderungen zum Sanktionsrecht des SGB II zum 1.April 2011, info also 2\/2011 S.55)<\/p><p>Das verbleibende Problem ist, ob eine einzelfallbezogene m&uuml;ndliche Belehrung zu einer Kenntnis f&uuml;hren kann. Die muss die Beh&ouml;rde beweisen (Berlit, a.a.O. S. 56), wozu sie aber die Mitarbeiter als Zeugen einspannen kann. So lange Zweifel am Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Ablehnung bestehen oder die Beh&ouml;rde ihren Unterst&uuml;tzungspflichten nicht nachkommt, also wichtige Fragen offen bleiben, ist nach meiner Meinung eine sichere Kenntnis nicht anzunehmen.<\/p><p>In der Anh&ouml;rung hat sich der Vertreter BA, Herr Schmitz, dazu wie folgt ge&auml;u&szlig;ert: &ldquo;Durch die &Auml;nderung der Sanktionsvorschriften wird die Sanktionsfeststellung nicht erleichtert. Im Gegenteil, es ist festgelegt, dass die Rechtsfolgenbelehrung nunmehr schriftlich zu erfolgen hat. <\/p><p>Das Gesetz erm&ouml;glicht zwar auch die Feststellung einer Leistungsminderung bei Kenntnis der Rechtfolgen; diese wird aber grunds&auml;tzlich durch das Jobcenter zu beweisen sein. Die BA hat daher in allen offiziellen Vorlagen (EGV, Vermittlungsangebot, Ma&szlig;nahmezuweisung u.&auml;) die schriftliche Rechtsfolgenbelehrung&hellip; vorgesehen. (BT Ausschuss Drucksache 17(11) 538 S. 29, Stellungnahme Dr. Markus Schmitz vom 30.5.2011).<\/p><p>Neben dieser einigerma&szlig;en eindeutigen Ank&uuml;ndigung bleibt allerdings die unsichere Lage bei den Optionskommunen.<\/p><p>Interessant dazu ist die Entscheidung des SG Detmold (Urt. v. 10.2.2010- S 18(22) AS 21\/09): Als schriftliche Belehrung reicht nicht die an einen Vermittlungsvorschlag und an eine EGV angeheftete Rechtsfolgenbelehrung &uuml;ber eine DIN A4 Seite mit insgesamt 12 Ziffern &uuml;ber verschiedene denkbare Pflichtverletzungen aller Art. Die Belehrung muss konkret, verst&auml;ndlich, richtig und vollst&auml;ndig sein. Erforderlich ist, dass eine konkrete Umsetzung auf den jeweiligen Einzelfall erfolgt. Eine allgemeine &Uuml;bersicht, vergleichbar einem Informationsblatt reicht nicht. Es fehlt dabei an einer konkreten Zuordnung auf den Einzelfall.<\/p><p><strong>Auswirkungen von Sanktionen beim F&ouml;rdern<\/strong><\/p><p>In meine Augen viel problematischer ist aber die nach wie vor bestehende Ausdehnung der Sanktionsdrohung auf die F&ouml;rderma&szlig;nahmen, die doch eigentlich als Hilfe versprochen wurden und zur Eingliederung und Teilhabe f&uuml;hren sollen.<\/p><p>In der Anfangszeit der Gesetzgebung wurde in Gro&szlig;anzeigen behauptet, die Sackgasse Sozialhilfe sei beendet worden. Sozialhilfebezieher h&auml;tten &bdquo;erstmals&ldquo; Zugang zu Arbeitsvermittlung und Qualifikation. &bdquo;Ein wichtiger Schritt raus aus der Sackgasse Sozialhilfe hin zur Chance auf Arbeit und zu einem selbstbestimmten Leben.&ldquo; Das war das Versprechen und das ist nicht eingehalten.<\/p><p>Aus dem F&ouml;rdern ist f&uuml;r mich ein &Uuml;berwachen und Kontrollieren geworden. Fast 30 % der erfassten Sanktionen beziehen sich inzwischen nicht mehr auf echte Arbeitsangebote, sondern auf (F&ouml;rder-) Ma&szlig;nahmen aller Art, die der Betroffene nicht beeinflussen kann (vom wiederholten Bewerbungstraining &uuml;ber Praktika ohne Anstellungsperspektive bis hin zur Arbeitsgelegenheit, die aber nicht entsprechend bezahlt wird und regul&auml;re Arbeitspl&auml;tze verdr&auml;ngt). Hier werden auf preiswerte Art Sanktionen provoziert, die, wenn die Erwerbsverpflichtung nur an die Arbeitsaufnahme gekn&uuml;pft w&auml;re, gar nicht entstehen k&ouml;nnten, weil keine Arbeitsangebote da sind. Gerade wer es mit dem F&ouml;rdern ernst meint, muss es von den Sanktionen entkoppeln. Auch das w&auml;re eine Teilforderung, die vieles entsch&auml;rfen w&uuml;rde.<\/p><p>Die Kombination hat au&szlig;erdem dazu gef&uuml;hrt, dass attraktive F&ouml;rderma&szlig;nahmen, die von den Betroffenen gerne freiwillig angenommen wurden, wie Ich-AG, ABM, gef&ouml;rderte Besch&auml;ftigung mit echtem Arbeitsvertrag und anerkannte Weiterbildung zur&uuml;ckgefahren wurden und dass die meisten Eingliederungsvereinbarungen, die ja auch die Grundlage f&uuml;r individuelle F&ouml;rderung bilden sollten, allenfalls noch vage Hinweise auf Arbeitsgelegenheiten enthalten. Auch hier ist das urspr&uuml;ngliche Reformversprechen, alle Instrumente der Arbeitsf&ouml;rderung allen Arbeitslosen und insbesondere den Sozialhilfeempf&auml;ngern gleicherma&szlig;en zu &ouml;ffnen, inzwischen als T&auml;uschung erkennbar. (Praktisch sind vor allem umgekehrt unattraktive Instrumente der Sozialhilfe, wie die Mehraufwandsbesch&auml;ftigung ,f&uuml;r die ehemaligen Arbeitslosenhilfebezieher ge&ouml;ffnet worden.)<\/p><p>Auch die Einstellung viele Sachbearbeiter zum Helfen und F&ouml;rdern hat sich ge&auml;ndert.<br>\nOlaf Behrend berichtet von einer Untersuchung und Befragung von Beh&ouml;rdenmitarbeitern (<a href=\"http:\/\/www.bpb.de\/publikationen\/1HAX2X,0,Aktivieren_als_Form_sozialer_Kontrolle.html\">Aktivieren als Form sozialer Kontrolle<\/a>, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 40\/41\/2008 S.16-21): Ein Gro&szlig;teil der Mitarbeiter war der Meinung, es sei nicht mehr ihre Aufgabe, Arbeit zu vermitteln, sondern eine richtige Haltung beim Kunden zu erzeugen, Arbeit selbst zu finden. Und die &Uuml;berpr&uuml;fung der richtigen Haltung der Kunden erfolgt dann vor allem anhand von Ma&szlig;nahmen&hellip;, die damit auch nicht mehr in erster Linie als soziale Dienstleistungsangebote verstanden werden, sondern als Kontrollinstrumente. (&bdquo;Intelligenter Freizeitentzug&ldquo;, wie es BA Vorstand Alt einmal ausdr&uuml;ckte). Behrend berichtet weiter, nur eine Minderheit von &bdquo;sozialstaatskonservativen&ldquo; Arbeitsvermittlern akzeptiere, dass viele Leute eben objektiv wegen der Marktlage nichts finden k&ouml;nnten.<\/p><p>Es geht hier schon erkennbar nicht mehr um Teilhabe, sondern um Kontrolle und Disziplinierung.<\/p><p>Doch auch hier gibt es Entwicklungen. Durch Einsparma&szlig;nahmen wie die Instrumentenreform werden viele Ma&szlig;nahmen deutlich zur&uuml;ckgefahren. Das kann man mit einem lachenden und einem weinenden Auge sehen. So kann auch weniger Unsinn finanziert werden. Allerdings diejenigen, die wirklich intensivere Unterst&uuml;tzung ben&ouml;tigen, gehen leer aus. (Vergl. Sell Stefan: <a href=\"http:\/\/www.stefan-sell.de\/texte\/sozialpolitik\/Sozialpolitik_2011-12.pdf\">Gerechte Teilhabe an Arbeit- Was ist davon zu halten? Remagener Beitr&auml;ge zur Sozialpolitik 12-2011<\/a> [PDF]) Und es werden Billigangebote bevorzugt, die nur noch eine Arbeitslosen&ldquo;industrie&ldquo; am Leben halten, die sich schon lange daran gew&ouml;hnt hat, sich die Klientel zwangsweise zuf&uuml;hren zu lassen.<\/p><p>Hier ist bez&uuml;glich der aktuellen Instrumentenreform festzuhalten, dass die Diskussion stark von den beauftragten und kommunalen Besch&auml;ftigungsgesellschaften gepr&auml;gt ist. Ich stehe dazu, dass ich es nicht f&uuml;r einen Schaden halte, wenn nunmehr auch unattraktive Ma&szlig;nahmen wie Trainings oder Ein- Euro- Jobs und die Pr&auml;mien daf&uuml;r weniger werden.<\/p><p>Die Ein- Euro -Jobs sind inzwischen so stark in der Kritik, dass selbst Herr Alt und Herr Weise &ouml;ffentlich f&uuml;r Freiwilligkeit der Annahme pl&auml;dieren. (In einem vielbeachteten Interview in der WAZ vom 7.11.2010 hatte Herr Alt ge&auml;u&szlig;ert: &bdquo;Ein Euro Jobs sind wichtig f&uuml;r Menschen, die dringend eine Aufgabe brauchen. Wer zum Beispiel gerade einen Entzug hinter sich hat, muss sofort in eine Besch&auml;ftigung gehen, sonst wird er r&uuml;ckf&auml;llig. Man k&ouml;nnte mit mir aber dar&uuml;ber reden, aus Ein Euro Jobs eine freiwillige Sache zu machen. Sie sollten als Mittel zum Zweck und nicht als Zwangsmassnahme verstanden werden und immer mit einer guten Idee f&uuml;r den Betroffenen verbunden sein.&ldquo; Allerdings m&ouml;chte er nach niederl&auml;ndischem Vorbild stattdessen eine t&auml;gliche Anwesenheit in sog. &bdquo;Trainingszentren&ldquo; erzwingen (Stefan v.Borstel, Trainingszentren statt Ein-Euro Jobs f&uuml;r Arbeitslose, Welt online,28.12.2010 ) &ndash; das ist dann wirklich offener Strafvollzug, wie Herr Werner das einmal richtig genannt hat.<\/p><p>Bei Welt online 14.5.2011, Herr Weise im Interview, hei&szlig;t es: &bdquo;Die Idee der Ein&ndash;Euro-Jobs war, Menschen nach langer Arbeitslosigkeit wieder an das Arbeitsleben heranzuf&uuml;hren, ohne dass dabei regul&auml;re Besch&auml;ftigung verdr&auml;ngt wird&hellip; Aber es gab dann schlaue Kommunen, die haben die haben die H&auml;lfte ihres Arbeitsmarktbudgets f&uuml;r Ein-Euro-Jobber ausgegeben. Wenn man genau hingeguckt hat, dann wurden diese Leute in kommunalen Besch&auml;ftigungsgesellschaften oder im Werkhof der Gemeinde eingesetzt. Das ist eine Fehlentwicklung&hellip;&ldquo;)<\/p><p>Die Regierung will stattdessen ihr B&uuml;rgergeldkonzept setzen, das die gleichen Zwangs- und Workfarelemente enth&auml;lt wie der Ein-Euro-Job und genauso perspektivlos bleiben wird, was die Zukunft im Arbeitsleben angeht. (<a href=\"http:\/\/www.arbeitnehmerkammer.de\/sozialpolitik\">Spindler Helga, Laborversuche der Bundesagentur<\/a>, vom 7.8. 2007) Das f&uuml;hrt dazu, dass die mit Europamitteln gef&ouml;rderte B&uuml;rgerarbeit vermehrt eingesetzt wird, bei der es tariflich hart zu bleiben gilt.<\/p><p>Die Leute m&uuml;ssen bei diesem neuen Experiment &uuml;ber ihre erg&auml;nzenden Hilfeanspr&uuml;che aufgekl&auml;rt werden bzw. &uuml;ber ihren Tariflohnanspruch, den die Kommunen nicht zahlen oder mit Leiharbeitskonstruktionen umgehen wollen.<\/p><p>Wichtig ist insofern die bisherige Rechtsprechung, zuletzt sehr anschaulich beim Sozialgericht Bayreuth: Die Ma&szlig;nahmen m&uuml;ssen mehr noch als bei regul&auml;rer Arbeit genau umschrieben werden, was Art der T&auml;tigkeit, zeitlichen Umfang und die H&ouml;he der Entlohnung angeht. Was nicht bestimmt genug benannt wird, kann nicht beurteilt werden und ist damit unzul&auml;ssig. Der allgemeine Verweis an einen Besch&auml;ftigungstr&auml;ger gen&uuml;gt nicht (SG Bayreuth, Beschl. v.11.3.2011 &ndash;S 14 AS 161\/11 ER)<\/p><p>Auch hier gilt: Dokumentieren und gestalten.<\/p><p>Wer Erfahrungen mit den Ma&szlig;nahmen hat, muss sie &uuml;ber ein Archiv an andere weitergeben, zumal die Gruppe der Tr&auml;ger &uuml;berschaubar ist. Dann haben die andern Erwerbslosen f&uuml;r die hier noch notwendigere Eingliederungsvereinbarung Argumente, warum dies f&uuml;r sie passend oder jenes f&uuml;r sie weniger passend ist. Konzepte und Tr&auml;gerverhalten m&uuml;ssen nachvollziehbar sein, schlechte und gute Beispiel weitergegeben werden. Auch hier ist die Eingliederungsvereinbarung, in der man nicht nur an seine Pflichten erinnert wird, sondern in der auch Bedingungen, Sinn und Ziel der Ma&szlig;nahme aufgenommen sind, ein wichtiges Instrument und selbstverst&auml;ndlich kann man gerade &uuml;ber das F&ouml;rdern aktiv verhandeln, wenngleich auch einmal mehr keine Rechtsanspr&uuml;che anmelden. Und gerade bei Ma&szlig;nahmen aller Art sollte selbstverst&auml;ndlich werden, dass man zun&auml;chst das Recht hat, den Tr&auml;ger, seine Angebote und Konzeption kennen zu lernen, um sich danach entscheiden zu k&ouml;nnen, ob man das annimmt und eine Vereinbarung dar&uuml;ber schlie&szlig;t.<\/p><p>Alles in allem keine rosigen Aussichten &ndash; aber Aktivierung kann man auch anders verstehen und wenn es gelingt, sich zu organisieren und &uuml;ber diese wichtigen Fragen auszutauschen, dann kann man langsam eine Gegenmacht aufbauen.<\/p><p>Vorzuziehen w&auml;re nat&uuml;rlich eine gesetzliche &Auml;nderung!<\/p><p><em>Dieser Beitrag von Prof. Dr. Helga Spindler beruht auf einem Vortrag auf einer Tagung der &bdquo;Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen&ldquo; (KOS) vom 15. bis 17.6.2011 in Lage. Helga Spindler hat uns diesen Text freundlicherweise zur Verf&uuml;gung gestellt.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Letztlich sind inzwischen die letzten Bez&uuml;ge zur Arbeitslosenhilfe &ndash; der befristete Zuschlag und die Rentenversicherungspflicht &ndash; ganz abgeschafft. 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