{"id":102597,"date":"2023-08-18T15:50:19","date_gmt":"2023-08-18T13:50:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=102597"},"modified":"2023-08-18T16:23:00","modified_gmt":"2023-08-18T14:23:00","slug":"leserbriefe-zu-maulkorb-fuer-kriegsgegner-verfassungsbeschwerde-gegen-neufassung-von-volksverhetzung-paragraf-130-eingereicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=102597","title":{"rendered":"Leserbriefe zu \u201e\u201eMaulkorb f\u00fcr Kriegsgegner\u201c \u2013 Verfassungsbeschwerde gegen Neufassung von \u201eVolksverhetzung\u201c-Paragraf 130 eingereicht\u201c"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=102457\">In diesem Beitrag<\/a> diskutiert Florian Warweg die Verfassungsbeschwerde, die der Jurist Dr. Ralf Hohmann gemeinsam mit den zwei Vorsitzenden der DKP, Wera Richter und Patrik K&ouml;bele, gegen die Neufassung von &sect; 130 des Strafgesetzbuches (Volksverhetzung) eingelegt hat. Kritisiert werde u.a. ein Versto&szlig; gegen die grundgesetzlich gesicherte Meinungsfreiheit und &bdquo;die Verfahrensweise der parlamentarischen Beschlussfassung als sogenanntes &acute;Omnibus-Gesetz&acute;, also als Anhang eines anderen Gesetzes ohne inhaltlichen Bezug und ohne die sonst &uuml;bliche parlamentarische Befassung, sp&auml;tabends &acute;durchgepeitscht&acute; worden sei&ldquo;. Die Abstimmung sei als letzter Tagesordnungspunkt um 22.15 Uhr angesetzt gewesen. Wir danken f&uuml;r die interessanten Leserbriefe. Hier folgt nun eine Auswahl, die f&uuml;r Sie von <strong>Christian Reimann<\/strong> zusammengestellt worden ist.<br>\n<!--more--><\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><p><strong>1. Leserbrief<\/strong><\/p><p>Sehr aufschlussreicher Artikel &ndash; vielen Dank an Herrn Warweg &ndash; ich habe diesen Artikel ganz unten <a href=\"https:\/\/www.saldenmechanik.info\/index.php\/artikel\">auf der Artikelseite<\/a> innerhalb des folgenden Abschnitts verlinkt:<br>\n&nbsp;<br>\nProminente Wirtschaftstheorien d&uuml;rfen (seit Klassik) als interessengeleitet verstanden werden, evtl. sogar als Vorl&auml;ufer von Social Engineering, jedenfalls als Manufacturing Consent (vgl. Lippmann 1922, vgl. Chomsky 1988) bzw. Engineering of Consent (vgl. Bernays 1947) . Im Rahmen geplanter Einf&uuml;hrung von Digitalem Zentralbankgeld (CBDC) mit sp&auml;ter damit verbundenen Personal Carbon Budgets (PCA\/PCB) und der potenziellen (anschlie&szlig;enden) Gefahr weit &uuml;ber PCAs hinausgehender Steuerung bef&uuml;rchten wir gef&auml;hrliche Social-Engineering-M&ouml;glichkeiten. Dass der Handlungs- und Meinungsraum sp&uuml;rbar enger zu werden droht, ist u.A. <a href=\"https:\/\/multipolar-magazin.de\/artikel\/cognitive-warfare-nato\">hier<\/a> und <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=102457\">hier insbesondere seit Dezember 2022 in Deutschland<\/a> zu bemerken.<br>\n&nbsp;<br>\nViele Gr&uuml;&szlig;e<br>\nChristoph G. Brandstetter<\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><p><strong>2. Leserbrief<\/strong><\/p><p>Hallo Florian Warweg,<br>\nhallo NachDenkSeiten,<br>\n&nbsp;<br>\ndie Hinzuf&uuml;gung von Absatz 5 des Paragrafen 130 StGB bezeichne ich gerade einmal als Richtlinie, die allerdings je nach Auslegung eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren nach sich ziehen kann. Wenn man also &ouml;ffentlich die Meinung vertritt, dass Russland keinen Angriffskrieg gegen die Ukraine, sondern einen Verteidigungskrieg f&uuml;hrt, dann ist diese Aussage je nach Befinden eines Richters\/Gerichts eventuell schon strafw&uuml;rdig, da es den &ouml;ffentlichen Frieden st&ouml;rt oder st&ouml;ren k&ouml;nnte.<\/p><p>Damit ist jede Auseinandersetzung zu diesem Thema beendet, sprich eine freie Meinungs&auml;u&szlig;erung und auch ein Meinungsaustausch k&ouml;nnen nicht stattfinden. Doch gerade Auseinandersetzungen zu diesem Thema (Krieg) ist nach meiner Ansicht unbedingt erforderlich. Es muss gew&auml;hrleistet sein, dass &ouml;ffentlich gerade &uuml;ber das Thema Krieg, insbesondere Ukraine-Krieg, &ouml;ffentlich debattiert werden darf, ja sogar muss.<br>\nAnsonsten kann schon bald jede Meinungs&auml;u&szlig;erung zu einem Strafbestandteil f&uuml;hren.<br>\n&nbsp;<br>\nAls Anmerkung f&uuml;ge ich hinzu, dass auch eine nicht tendenzi&ouml;se Berichterstattung zu einer freien Meinungsbildung beitr&auml;gt.<br>\n&nbsp;<br>\nBezug: Schriftlicher Redebeitrag von Dr. Thorsten Lieb (FDP) zur &Auml;nderung von &sect; 130 StGB:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Mit der erg&auml;nzenden Regelung in &sect; 130 StGB, die dem Gesetz angef&uuml;gt ist, verdeutlichen wir auch noch einmal, dass wir das &ouml;ffentliche Billigen, Leugnen und gr&ouml;bliche Verharmlosen von V&ouml;lkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in keinster Weise dulden. Dies wird nunmehr explizit unter Strafe gestellt &ndash; ein wichtiger Ausdruck in Kriegszeiten.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>&bdquo;&hellip;ein wichtiger Ausdruck in Kriegszeiten.&ldquo; Mir ist nicht bewusst, dass wir, Deutschland, uns in Kriegszeiten befinden. Seit 1945 befinden wir uns nicht mehr in Kriegszeiten &ndash; erfreulicherweise. Doch schon die Bundesministerin des Ausw&auml;rtigen hat schon einmal behauptet, wir befinden uns im Krieg.<br>\nSolche Aussagen sind irref&uuml;hrend. Es betrifft nicht den Strafbestandteil der Volksverhetzung, aber vielleicht einen anderen Strafbestandteil. So etwas wie &bdquo;irref&uuml;hrende politische Aussagen&ldquo;.<br>\n&nbsp;<br>\nSollte der wichtige Ausdruck in Kriegszeiten so gemeint sein, dass irgendwo auf der Welt ein Krieg stattfindet, wird es schwierig. Denn irgendwo auf der Welt findet immer ein Krieg statt.<br>\nIst damit gemeint, dass Deutschland sich an einem Krieg mit milit&auml;rischen und finanziellen Mitteln beteiligt, dann ist die Aussage zutreffend. Doch dann befinden wir uns st&auml;ndig in Kriegszeiten.<br>\n&nbsp;<br>\nZur&uuml;ck zum Bezug: Wer ist eigentlich &bdquo;wir&ldquo;? Thorsten Lieb und die FDP, die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, das deutsche Volk? Zu dem &bdquo;wir&ldquo; geh&ouml;re ich dann nicht. Auch ich verurteile V&ouml;lkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Doch ich verurteile auch die Einschr&auml;nkung des Artikels 5, Absatz 1, des Grundgesetzes: &bdquo;Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu &auml;u&szlig;ern und zu verbreiten und sich aus allgemein zug&auml;nglichen Quellen ungehindert zu unterrichten&hellip;&ldquo;<br>\n&nbsp;<br>\nF&uuml;r Ihre Recherche und Bekanntgabe bedanke ich mich, Florian Warweg.<br>\n&nbsp;<br>\nGru&szlig;<br>\nHolger Wixfort<\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><p><strong>3. Leserbrief<\/strong><\/p><p>Sehr geehrter Herr Warweg!<\/p><p>Zu dem Thema hat der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof a.D. und Verfasser von Standardkommentaren zum Strafgesetzbuch Thomas Fischer im Spiegel eigentlich alles gesagt und ich frage mich, was daran so schwer zu verstehen ist.<br>\nWenn ein Deutscher US-Kriegsverbrechen im Irak oder von Russland in der Ukraine leugnet, billigt oder verharmlost, ist das NICHT strafbar.<\/p><p>KERNSATZ:<\/p><blockquote><p>\n&ldquo;Die Gruppe oder der Bev&ouml;lkerungsteil oder die Person, gegen die sich die geleugnete (usw.) Tat richtete, muss eine solche &raquo;nach Abs. 1&laquo; sein. Und von Absatz 1 sind nach st&auml;ndiger Rechtsprechung nur Teile der inl&auml;ndischen Bev&ouml;lkerung umfasst.&rdquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Thomas Fischer:<\/p><blockquote><p>\n&ldquo;Innerhalb einiger Tage brach Unruhe in den Medien aus: unerh&ouml;rte Geheimgesetzgebung, Ausweitung des Strafbarkeitsbereichs ins Unermessliche! <\/p>\n<p>Ich w&uuml;rde mal sagen: Gemach, gemach! Das Gesetz hat nichts mit dem Krieg in der Ukraine zu tun und auch nichts mit dem Krieg im Jemen. Es handelt sich, wie der Rechtsausschuss des Bundestags richtig erl&auml;utert hat, um eine (z&uuml;gige) &raquo;Klarstellung&laquo;, die wegen eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen Deutschland notwendig war. Bisher ist das Leugnen und Verharmlosen n&auml;mlich nur in Bezug auf die Holocaust-Taten strafbar, ein Rahmenbeschluss der EU verlangt aber die umfassende Strafbarkeit des Leugnens, Billigens und Verharmlosens auch von anderen V&ouml;lkermord- und Kriegsverbrechen. <\/p>\n<p>Die Gruppe oder der Bev&ouml;lkerungsteil oder die Person, gegen die sich die geleugnete (usw.) Tat richtete, muss eine solche &raquo;nach Abs. 1&laquo; sein. Und von Absatz 1 sind nach st&auml;ndiger Rechtsprechung nur Teile der inl&auml;ndischen Bev&ouml;lkerung umfasst. <\/p>\n<p>Also: Wenn Huti die Verbrechen an Tutsi leugnen, ist das nicht nach dem deutschen Paragrafen 130 StGB strafbar. Auch nicht, wenn ein Deutscher russische Kriegsverbrechen in der Ukraine oder amerikanische Kriegsverbrechen im Irak leugnet oder grob verharmlost. Daran &auml;ndert auch nichts, dass der ebenfalls ge&auml;nderte Paragraf 5 StGB auch Auslandstaten &ndash; unabh&auml;ngig vom Recht des Tatorts &ndash; einbezieht, wenn der T&auml;ter Deutscher ist oder in Deutschland seinen Lebensmittelpunkt hat. Dadurch ver&auml;ndert sich der Schutzbereich nicht.&rdquo;\n<\/p><\/blockquote><p><a href=\"https:\/\/www.spiegel.de\/kultur\/frank-walter-steinmeiers-reise-in-die-ukraine-stil-und-sicherheit-kolumne-a-60aaea7b-1c12-4960-9af8-79fe8d5089ff?commentId=6d64097f-e96a-4e88-9a4f-f7fb96fa9dd9\">spiegel.de\/kultur\/frank-walter-steinmeiers-reise-in-die-ukraine-stil-und-sicherheit-kolumne-a-60aaea7b-1c12-4960-9af8-79fe8d5089ff?commentId=6d64097f-e96a-4e88-9a4f-f7fb96fa9dd9<\/a><\/p><p>von unserem Leser F.S.<\/p><p><em><strong>Anmerkung Florian Warweg:<\/strong> Sehr geehrter Herr Schumacher,<\/em><\/p><p><em>der Verweis auf den Krieg in der Ukraine wurde explizit von den Regierungsvertretern zur Rechtfertigung der Gesetzesnovelle get&auml;tigt, diese sind im Artikel wie in der Verfassungsbeschwerde auch entsprechend zitiert und protokollarisch entsprechend festgehalten.<\/em><\/p><p><em>So sehr ich Herrn Fischer sch&auml;tze und seine Expertise zweifelsfrei in diesem Kontext h&ouml;her ist als die meinige, &auml;ndert das nichts daran, dass Vertreter der Regierungsparteien im Rechtsausschuss diese Verbindung zum Ukraine-Krieg offen so benannt haben. <\/em><\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><p><strong>4. Leserbrief<\/strong><\/p><p>&hellip; das hei&szlig;t also, dass die Bilderberger, die NATO und insbesondere der amerik. Pr&auml;sident sich dar&uuml;ber freuen, dass es 2001, 2003 oder 1999 ein solches Gesetz in Deutschland gegeben hat. Es h&auml;tte sich  niemand gegen einen Krieg in Afghanistan, dem Irak oder im Kosovo aussprechen k&ouml;nnen, ohne von solchen geistigen Totalausf&auml;llen wie Herrn Habeck oder Frau Baerbock zu Haft verurteilt zu werden. Wir k&ouml;nnen einfach den totalen Krieg ausrufen und niemand darf dagegen sein, weil das ja Wehrkraftzersetzung w&auml;re? Alles Auslegungssache wird es dann hei&szlig;en und wir sind &bdquo;in Kriegszeiten&ldquo;. Was w&auml;re wohl, wenn es tats&auml;chlich Krieg auf deutschem Boden g&auml;be? Werden dann wieder 17 Mio. Soldaten aktiviert wie im 3. Reich? Tr&auml;gt Frau Baerbock dann die Gr&uuml;nen-Flagge und geht mit einer offenen Brust voran gen Osten? Also darf, wer die Amerikaner verh&ouml;hnt, weil sie 3000 Menschen f&uuml;r den Krieg gegen Terror geopfert und die NordStream Pipeline in die Luft  gesprengt haben, damit rechnen, dass das Kriegsverharmlosung ist und sich auf eine Gef&auml;ngnisstrafe freuen? Die Gr&uuml;nen sind doch schon Strafe genug. Die frz. Revolution an dieser Stelle anzuf&uuml;hren, ist eine Leichte &Uuml;bertreibung, aber dass einem solche Bilder in den Kopf kommen bei einer Kriegstreiberei durch die ehemalige Friedenspartei spricht f&uuml;r mich B&auml;nde.<\/p><div class=\"imagewrap\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/bilder\/230820-image002.jpg\" alt=\"\" title=\"\"><\/div><p>mit freundlichem Gru&szlig;<br>\nMarkus Westbomke<\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><p><strong>5. Leserbrief<\/strong><\/p><p>Hallo Nachdenkseiten,<\/p><p>wenn ich das neue Gesetz, wie hier beschrieben:<\/p><p>&bdquo;&bdquo;Maulkorb f&uuml;r Kriegsgegner&ldquo; &ndash; Verfassungsbeschwerde gegen Neufassung von &bdquo;Volksverhetzung&ldquo;-Paragraf 130 eingereicht&ldquo;, richtig verstehe, k&ouml;nnte man nun auch die Verfasser von Leserbriefen hier:<\/p><p>Leserbriefe zu &bdquo;Wer &bdquo;Verhandlungen&ldquo; fordert, meint: Putin soll bekommen, was er will&ldquo;<\/p><p>alle miteinander vor Gericht stellen und nat&uuml;rlich die Nachdenkseiten, die diese ver&ouml;ffentlicht haben.<\/p><p>Solche Ver&ouml;ffentlichungen von Leserbriefen k&ouml;nnen wohl demn&auml;chst nur noch nach strengster Zensur ver&ouml;ffentlicht werden (geschw&auml;rzt und noch mehr geschw&auml;rzt) und damit &uuml;berfl&uuml;ssig werden.<\/p><p>In meiner Gegend gibt es einen Spruch, in etwa so: &bdquo;Ich sage nichts, damit keiner nachher sagen kann, ich h&auml;tte dies oder jenes gesagt&ldquo;.<\/p><p>Mit besten Gr&uuml;&szlig;en,<br>\nJ.<\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><p><strong>Anmerkung zur Korrespondenz mit den NachDenkSeiten<\/strong><\/p><p>Die NachDenkSeiten freuen sich &uuml;ber Ihre Zuschriften, am besten in einer angemessenen L&auml;nge und mit einem eindeutigen Betreff.<\/p><p>Es gibt die folgenden E-Mail-Adressen:<\/p><ul>\n<li><a href=\"mailto:leserbriefe@nachdenkseiten.de\">leserbriefe(at)nachdenkseiten.de<\/a> f&uuml;r Kommentare zum Inhalt von Beitr&auml;gen.<\/li>\n<li><a href=\"mailto:hinweise@nachdenkseiten.de\">hinweise(at)nachdenkseiten.de<\/a> wenn Sie Links zu Beitr&auml;gen in anderen Medien haben.<\/li>\n<li><a href=\"mailto:videohinweise@nachdenkseiten.de\">videohinweise(at)nachdenkseiten.de<\/a> f&uuml;r die Verlinkung von interessanten Videos.<\/li>\n<li><a href=\"mailto:redaktion@nachdenkseiten.de\">redaktion(at)nachdenkseiten.de<\/a> f&uuml;r Organisatorisches und Fragen an die Redaktion.<\/li>\n<\/ul><p>Weitere Details zu diesem Thema finden Sie in unserer &bdquo;<a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?page_id=47939\">Gebrauchsanleitung<\/a>&ldquo;.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=102457\">In diesem Beitrag<\/a> diskutiert Florian Warweg die Verfassungsbeschwerde, die der Jurist Dr. Ralf Hohmann gemeinsam mit den zwei Vorsitzenden der DKP, Wera Richter und Patrik K&ouml;bele, gegen die Neufassung von &sect; 130 des Strafgesetzbuches (Volksverhetzung) eingelegt hat. 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