{"id":103023,"date":"2023-08-29T10:23:13","date_gmt":"2023-08-29T08:23:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=103023"},"modified":"2023-08-30T07:38:16","modified_gmt":"2023-08-30T05:38:16","slug":"cum-ex-skandal-finanzexperte-de-masi-stellt-strafanzeige-gegen-bundeskanzler-scholz-wegen-uneidlicher-falschaussage-zur-warburg-affaere","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=103023","title":{"rendered":"Cum-Ex-Skandal: Finanzexperte de Masi stellt Strafanzeige gegen Bundeskanzler Scholz wegen \u201euneidlicher Falschaussage zur Warburg Aff\u00e4re\u201c"},"content":{"rendered":"<p>Wie die <em>NachDenkSeiten<\/em> bereits letzte Woche <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=102845\">berichteten<\/a>, liegen neue Dokumente vor, die laut Einsch&auml;tzung des Finanzexperten Fabio de Masi, der in seiner Zeit als Abgeordneter der Linksfraktion die Aufkl&auml;rung des Cum-Ex-Skandals ma&szlig;geblich mit ins Rollen gebracht hatte, &bdquo;zweifelsfrei&ldquo;, belegen, dass Kanzler Scholz vor dem Hamburger Untersuchungsausschuss zur Aff&auml;re um den massiven Steuerbetrug der Warburg-Bank im August 2022 unter Eid gelogen hat. In Konsequenz hat de Masi am 28. August Strafanzeige gegen den Bundeskanzler bei der Generalstaatsanwaltschaft in Hamburg erstattet. Die <em>NachDenkSeiten<\/em> dokumentieren die Anzeige im Wortlaut. Von <strong>Redaktion<\/strong>.<\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_4782\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-103023-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/230829_Cum_Ex_Skandal_Finanzexperte_de_Masi_stellt_Strafanzeige_gegen_Bundeskanzler_Scholz_NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/230829_Cum_Ex_Skandal_Finanzexperte_de_Masi_stellt_Strafanzeige_gegen_Bundeskanzler_Scholz_NDS.mp3\">https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/230829_Cum_Ex_Skandal_Finanzexperte_de_Masi_stellt_Strafanzeige_gegen_Bundeskanzler_Scholz_NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/230829_Cum_Ex_Skandal_Finanzexperte_de_Masi_stellt_Strafanzeige_gegen_Bundeskanzler_Scholz_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=103023-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/230829_Cum_Ex_Skandal_Finanzexperte_de_Masi_stellt_Strafanzeige_gegen_Bundeskanzler_Scholz_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"230829_Cum_Ex_Skandal_Finanzexperte_de_Masi_stellt_Strafanzeige_gegen_Bundeskanzler_Scholz_NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p>Auf dem Kurznachrichtendienst X-Twitter <a href=\"https:\/\/twitter.com\/FabioDeMasi\/status\/1696086147267481903?s=20\">erl&auml;uterte<\/a> am 28. August der Volkswirt und ehemalige Bundestagsabgeordnete der Linksfraktion, der im September 2022 die Linkspartei verlassen hatte, seine Motivation, Strafanzeige gegen Bundeskanzler Olaf Scholz zu stellen: <\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Wer A sagt muss auch B sagen! Ich habe eine Strafanzeige gegen den Bundeskanzler wegen uneidlicher Falschaussage zur Warburg Aff&auml;re verfasst, die dem Hamburger Generalstaatsanwalt sowie der Gr&uuml;nen Justizsenatorin Anna Gallina als Dienstherrin soeben vorab elektronisch &uuml;bermittelt wurde! Es mag wichtigere Themen geben, Politik soll gestalten. Auch ich h&auml;tte Wichtigeres zu tun. Es ist jedoch inakzeptabel, wenn ein Kanzler einen U-Ausschuss t&auml;uscht. Der Kanzler behauptete sich am Treffen mit Cum-Ex Bankiers zu deren Steuerverfahren nicht zu erinnern, obwohl er eines der Treffen (unter f&auml;lschlicher Berufung auf einen Kalendereintrag) best&auml;tigte, das nachweislich nicht im Kalender stand. Die behauptete Erinnerungsl&uuml;cke ist somit logisch nicht m&ouml;glich!&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Die Hintergr&uuml;nde der mutma&szlig;lichen L&uuml;gen von Olaf Scholz, nicht nur gegen&uuml;ber dem Untersuchungsausschuss, sondern unter anderem auch zweimal gegen&uuml;ber dem Finanzausschuss des Bundestages haben die <em>NachDenkSeiten<\/em> im Artikel <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=102845\">&bdquo;Cum-Ex-Skandal: &bdquo;Es kann zweifelsfrei bewiesen werden, dass Bundeskanzler Olaf Scholz vor dem Untersuchungsausschuss gelogen hat&ldquo;<\/a> nachgezeichnet. <\/p><p>Dort findet sich auch eine Zusammenstellung aller aktuell vorliegenden Informationen, Belege und Indizien, die daf&uuml;r sprechen, dass der amtierende Bundeskanzler tats&auml;chlich unter Eid gelogen hat. Darunter Aussagen seiner langj&auml;hrigen B&uuml;roleiterin, E-Mailverkehr, Ermittlungsergebnisse des Landeskriminalamtes (LKA) Nordrhein-Westfalen, Tagebuchaufzeichnungen des Miteigners der Warburg-Bank, Christian Olearius, Vermerke der Generalstaatsanwaltschaft K&ouml;ln sowie Recherchen von SPIEGEL und STERN.<\/p><p>Zudem hat de Masi selbst, der vor seiner Abgeordnetent&auml;tigkeit auch als wissenschaftlicher Mitarbeiter f&uuml;r Sahra Wagenknecht arbeitete, in diesem Video seine Argumente und Belege zusammengetragen und belegt dies anhand der Originalquellen: <\/p><div class=\"external-2click\" data-provider=\"X (Twitter)\" data-provider-slug=\"twitter\"><div class=\"external-placeholder\"><p><strong>Externer Inhalt<\/strong><\/p><p>Beim Laden des Tweets werden Daten an X (ehemals Twitter) &uuml;bertragen.<\/p><button type=\"button\" class=\"external-load\">Inhalt von X (Twitter) zulassen<\/button><\/div><div class=\"external-content\"><blockquote class=\"external-2click-target twitter-tweet\">\n<p lang=\"de\" dir=\"ltr\">Wer eine halbe Stunde opfern kann. Ich erl&auml;utere hier noch einmal anhand der Original Quellen warum der <a href=\"https:\/\/twitter.com\/Bundeskanzler?ref_src=twsrc%5Etfw\">@Bundeskanzler<\/a> einen Untersuchungsausschuss nachweisbar belogen hat! Wer dies widerlegen kann soll es versuchen! <a href=\"https:\/\/twitter.com\/hashtag\/Warburg?src=hash&amp;ref_src=twsrc%5Etfw\">#Warburg<\/a> <a href=\"https:\/\/twitter.com\/hashtag\/CumEx?src=hash&amp;ref_src=twsrc%5Etfw\">#CumEx<\/a> <a href=\"https:\/\/twitter.com\/hashtag\/Scholz?src=hash&amp;ref_src=twsrc%5Etfw\">#Scholz<\/a> <a href=\"https:\/\/t.co\/7r8RvNo8hE\">pic.twitter.com\/7r8RvNo8hE<\/a><\/p>\n<p>&mdash; Fabio De Masi &#129449; (@FabioDeMasi) <a href=\"https:\/\/twitter.com\/FabioDeMasi\/status\/1695145544056705331?ref_src=twsrc%5Etfw\">August 25, 2023<\/a><\/p><\/blockquote><\/div><div class=\"external-optout\"><a href=\"#\" data-revoke=\"twitter\">Inhalte von X (Twitter) nicht mehr zulassen<\/a><\/div><\/div><p>  <\/p><p>Die <em>NachDenkSeiten<\/em> dokumentieren im Folgenden die gesamte, acht Seiten umfassende <a href=\"https:\/\/www.fabio-de-masi.de\/de\/article\/4339.strafanzeige-olaf-scholz-uneidliche-falschaussage-vor-untersuchungsausschuss.html\">Strafanzeige<\/a> gegen Bundeskanzler Olaf Scholz:<\/p><blockquote><p>&bdquo;Strafanzeige gegen Herrn Olaf Scholz, geb. am 14.06.1958 in Osnabr&uuml;ck, zur Zeit Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, Willy-Brandt-Stra&szlig;e 1, 10557 Berlin, wegen falscher uneidlicher Aussage, strafbar gem&auml;&szlig; &sect;&sect; 370 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 AO, 27 StGB sowie gem&auml;&szlig; &sect; 153, 162 Abs. 2 StGB.<\/p>\n<p>&bdquo;Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt Fr&ouml;hlich! Sehr geehrte Frau Senatorin Gallina!<\/p>\n<p>Die Geschehnisse, &uuml;ber die ich hier berichte, sind der Staatsanwaltschaft Hamburg bereits in anderen Zusammenh&auml;ngen zur Kenntnis gegeben und einer Pr&uuml;fung unterzogen worden. Ich m&ouml;chte Ihnen jedoch neu hinzugetretene Erkenntnisse &uuml;bermitteln, die eine erneute Bewertung des Sachverhalts erfordern.<\/p>\n<p>Diese neuen Tatsachen widerlegen die Behauptungen des aktuellen Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland, Olaf Scholz, die er vor einem Untersuchungsausschuss der Hamburger B&uuml;rgerschaft zur Cum-Ex Steuergeldaff&auml;re get&auml;tigt hat, wonach er sich rundweg nicht an Treffen mit den Gesellschaftern der Warburg Bank, Christian Olearius und Max Warburg, in den Jahren 2016 und 2017 erinnere. Seine Erinnerungsl&uuml;cken bezogen sich laut dem Wortlaut der Aussagen von Scholz nicht nur auf den Ablauf der Treffen, sondern auf die Tatsache, dass die Treffen selbst stattgefunden haben.<\/p>\n<p>1. Der Sachverhalt.<\/p>\n<p>Olaf Scholz muss jedoch mindestens ein Treffen im Jahre 2017 erinnert haben, da er dieses Treffen &uuml;ber seinen Sprecher Steffen Hebestreit im Februar 2020 &ouml;ffentlich unter (unwahrer) Berufung auf seinen Dienstkalender best&auml;tigen lie&szlig;. Diese Angaben wiederholte Olaf Scholz auch vor dem Hamburger Untersuchungsausschuss. Das Treffen befand sich aber laut Aussagen seiner B&uuml;roleiterin vor dem Untersuchungsausschuss der Hamburger B&uuml;rgerschaft und auch von Herrn Scholz selbst seit sp&auml;testens M&auml;rz 2018 nicht mehr (oder m&ouml;glicherweise auch nie) in seinem Dienstkalender. Die Best&auml;tigung des Treffens kann daher nur auf Grundlage einer Erinnerung durch Olaf Scholz erfolgt sein.<\/p>\n<p>Andere M&ouml;glichkeiten, wie ein Zugriff des Hamburger Senats auf den Kalender oder eine Best&auml;tigung &uuml;ber die weiteren Teilnehmer (die Warburg Gesellschafter Christian Olearius und Max Warburg) k&ouml;nnen mittels nachpr&uuml;fbarer Belege wie Aussagen des Bundeskanzlers vor den Parlamenten und Antworten offizieller Stellen auf parlamentarische Anfragen sowie Beh&ouml;rdenbescheide zu Informationsfreiheitsanfragen widerlegt werden. Sollte sich Olaf Scholz auf anderweitige Aufzeichnungen als einen Kalendereintrag berufen haben, oder den Termin nur auf Verdacht best&auml;tigt haben, obwohl ihm dar&uuml;ber gar keine Aufzeichnungen mehr vorlagen, m&uuml;sste er dies erkl&auml;ren. In diesem eher abwegigen Fall mit nicht nachvollziehbarer Motivlage h&auml;tte Herr Scholz die &Ouml;ffentlichkeit &uuml;ber den Kalendereintrag get&auml;uscht, nicht aber den Untersuchungsausschuss &uuml;ber seine Erinnerung. Da Herr Scholz sich jedoch nicht zu diesem eklatanten Widerspruch &auml;u&szlig;ert, ist eine Befragung durch die Staatsanwaltschaft erforderlich.<\/p>\n<p>2. W&uuml;rdigung entlastender Hypothesen<\/p>\n<p>Dass Olaf Scholz einen Termin, &uuml;ber den ihm keine eigenen Aufzeichnungen (wie ein Kalendereintrag) vorlagen, ohne aktive Erinnerung best&auml;tigt hat, w&auml;re zun&auml;chst vollkommen widersinnig. Wieso sollte er dies tun? Wenn keine Erinnerung an einen solchen Termin und keine Aufzeichnung existiert, h&auml;tte Herr Scholz den Termin dementieren m&uuml;ssen oder ausf&uuml;hren, dass er aufgrund eines &bdquo;black outs&ldquo; den Termin weder best&auml;tigen noch dementieren kann, jedoch den Tageb&uuml;chern von Herrn Olearius Glauben schenkt. Dies hat er aber nicht getan. Eine solche Variante ist daher wenig &uuml;berzeugend und wurde von Herrn Scholz bislang auch nie behauptet: Wozu hat er dann aber einen Kalendereintrag offensichtlich nur vorget&auml;uscht, wenn nicht um &uuml;ber diese Berufung auf eine (nicht vorhandene) Aufzeichnung von seiner Erinnerung abzulenken und sich konkreteren Ausf&uuml;hrungen zum Ablauf des Treffens zu entziehen? Denn ab September 2020 berief sich Herr Scholz nach Aufdeckung weiterer Termine auf eben jene &bdquo;Erinnerungsl&uuml;cke&ldquo;, die er zuvor noch nicht behauptet hatte. Die Berufung auf einen Kalendereintrag im Februar 2020 k&ouml;nnte diesen sp&auml;ter erforderlichen Strategiewechsel bereits antizipiert haben. Dies ist jedoch mithin unerheblich, da die Staatsanwaltschaft zun&auml;chst nur der Widerspruch zu interessieren hat.<\/p>\n<p>Es g&auml;be daher tats&auml;chlich nur eine denkbare Hypothese wie sich das vor dem Untersuchungsausschuss durch Herrn Scholz behauptete Nicht-Erinnern widerspruchsfrei begr&uuml;nden l&auml;sst. In diesem Fall h&auml;tte Olaf Scholz nicht seiner Erinnerung, sondern anderen Aufzeichnungen als einem Kalendereintrag eine Best&auml;tigung des Treffens am 10. November 2017 im Hamburger Rathaus entnommen. Dies steht aber im Widerspruch zu den &ouml;ffentlich get&auml;tigten &Auml;u&szlig;erungen und es gibt keinen erkennbaren Grund weshalb Herr Scholz dann zur Best&auml;tigung des Termins nicht auf eine Nennung einer Quelle f&uuml;r den Termin (Kalendereintrag) entweder g&auml;nzlich verzichtet h&auml;tte oder die hier hypothetisch angenommene andere Quelle (Aufzeichnung) benannt h&auml;tte.<\/p>\n<p>Diese Fragen und der damit einhergehende Vorwurf der Falschaussage lassen sich aber ohnehin nur durch eine Befragung des Bundeskanzlers durch die Staatsanwaltschaft kl&auml;ren.<\/p>\n<p>Eine solche Ermittlungshandlung ist mindestens erforderlich, um dem Eindruck entgegenzutreten, dass die Hamburger Justiz das Strafrecht auf Hamburger Politiker in hohen Staats&auml;mtern und in der Causa Cum-Ex nicht anwendet.<\/p>\n<p>3. Falsche uneidliche Aussage vor einem Untersuchungsausschuss<\/p>\n<p>Somit sind die Voraussetzungen einer falschen uneidlichen Aussage, strafbar gem&auml;&szlig; &sect;&sect; 370 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 AO, 27 StGB StGB sowie gem&auml;&szlig; &sect; 153, 162 Abs. 2 StGB, gegeben. Meine Strafanzeige soll demnach die diesbzgl. Strafanzeige von Dr. Strate vom 15. Februar 2022 erg&auml;nzen, die auf der Homepage der Kanzlei Strate, Ventzke &amp; Rauwald ver&ouml;ffentlicht wurde. Auf eine erneute Widergabe der dort mit hoher juristischer Kompetenz get&auml;tigten Ausf&uuml;hrungen zur Zust&auml;ndigkeit der Staatsanwaltschaft Hamburg sowie der strafrechtlichen Erw&auml;gungen verzichte ich und mache mir insofern die Ausf&uuml;hrungen von Dr. Strate hierzu zu eigen.<\/p>\n<p>Herr Strate hatte bei seiner Strafanzeige vor allem auf folgenden Widerspruch abgestellt: Herr Scholz hatte in einer zuvor geheim eingestuften Sitzung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages vom 1. Juli 2020 gem&auml;&szlig; Protokoll mir gegen&uuml;ber seine Zur&uuml;ckhaltung gegen&uuml;ber dem einstigen Warburg Gesellschafter Herrn Christian Olearius bei einem Zusammentreffen im Amtszimmer des Ersten B&uuml;rgermeisters am 10. November 2017 geschildert. Er sah seine Schilderungen auch durch Medienberichte best&auml;tigt. Daraus leitete der verst&auml;ndige Zuh&ouml;rer eine konkrete Erinnerung von Herrn Scholz an das Zusammentreffen ab. Diese Erinnerung wurde durch Herrn Scholz jedoch sp&auml;ter vor einem Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages rundweg bestritten.<\/p>\n<p>Dies stand auch im Widerspruch zu Ausf&uuml;hrungen von Herr Scholz am 9. September 2020 im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages. Dort bemerkte Herr Scholz gem&auml;&szlig; Protokoll, dass er nicht mehr &uuml;ber viele Erinnerungen an Treffen mit Herrn Olearius und Herrn Max Warburg verf&uuml;ge. Im Untersuchungsausschuss der Hamburger B&uuml;rgerschaft waren es sodann keinerlei Erinnerungen mehr (statt &bdquo;nicht mehr viele Erinnerungen&ldquo;).<\/p>\n<p>Meine Strafanzeige erg&auml;nzt diese Ausf&uuml;hrungen nunmehr um den Aspekt des fehlenden Kalendereintrags, der im eklatanten Widerspruch zu einer Erinnerungsl&uuml;cke steht.<\/p>\n<p>4. Erinnerungsl&uuml;cken<\/p>\n<p>Scholz behauptete erst nach einer parlamentarischen Anfrage in der Hamburger B&uuml;rgerschaft, einer &ouml;ffentlichen Kontroverse im B&uuml;rgerschaftswahlkampf 2020 sowie zwei Befragungen im Deutschen Bundestag sowie der Konfrontation mit weiteren Tagebuchaufzeichnungen von Herrn Olearius seinen Kalender &uuml;berpr&uuml;ft zu haben, um zwei weitere Treffen mit den Herren Olearius und Warburg best&auml;tigen zu k&ouml;nnen. Er diese weiteren Treffen im Jahre 2016 einr&auml;umen, die er zuvor auf Nachfrage von mir am 4. M&auml;rz 2020 sowie der fr&uuml;heren Bundestagsabgeordneten und aktuellen Bundesministerin f&uuml;r Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, bestritten bzw. nicht einger&auml;umt hatte. <\/p>\n<p>Diese Behauptung erst nach mehreren &ouml;ffentlichen Befassungen einen Kalender &uuml;berpr&uuml;ft zu haben ist nicht strafbar, aber eine Beleidigung des Verstands und lebensfremd. Wenn es so w&auml;re, was abwegig ist, w&auml;re der Bundeskanzler in seinem Urteilsverm&ouml;gen und seiner politischen Amtsf&uuml;hrung eine Gefahr f&uuml;r die Bundesrepublik Deutschland.<\/p>\n<p>Ich m&ouml;chte zudem hier eine Aussage aus der zuvor eingef&uuml;hrten Strafanzeige von Dr. Strate wiedergeben: &bdquo;Eine v&ouml;llige Erinnerungslosigkeit &ndash; wie sie Olaf Scholz f&uuml;r sich in Anspruch nimmt &ndash; ist eine Erscheinung, die in der Aussage- und Ged&auml;chtnispsychologie nur im Rahmen einer sog. Post-traumatischen Belastungsst&ouml;rung gelegentlich diagnostiziert wird. Daf&uuml;r gibt es hier keine Anhaltspunkte.&ldquo; Vor der parlamentarischen Sommerpause 2023 wusste der Kanzler noch genau zu berichten, dass er vor etwa 40 Jahren das letzte Mal das Freibad Rahlstedt-Gro&szlig;lohe aufgesucht habe. Nur drei Treffen mit Bankiers sowie Telefonate und Gespr&auml;che hierzu in einer f&uuml;r die Stadt Hamburg bedeutenden Angelegenheit will der Kanzler jedoch partout nicht erinnern.<\/p>\n<p>Selbst Abgeordnete seiner eigenen Fraktion haben sich in meiner Zeit im Deutschen Bundestag unter vier Augen &uuml;ber die vermeintliche Erinnerungsl&uuml;cke von Olaf Scholz lustig gemacht. DER SPIEGEL schreibt hierzu: &bdquo;Es ist die Erz&auml;hlung von Erinnerungsl&uuml;cken, die selbst in politischen Kreisen l&auml;ngst als Running Gag kursiert.&ldquo; Der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil machte sich sogar h&ouml;chstpers&ouml;nlich &uuml;ber die &bdquo;Erinnerungsl&uuml;cke&ldquo; von Olaf Scholz in einer Karnevalsrede bei der Verleihung des Ordens wider den tierischen Ernst lustig. Humor kann nicht schaden, doch bei kriminellen Cum-Ex Gesch&auml;ften und den Aussagen vor einem Untersuchungsausschuss geht es nicht um einen Witz, sondern das rechtsstaatliche Fundament.<\/p>\n<p>Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat aber mit der interessanten und kuriosen Begr&uuml;ndung entschieden, kein Ermittlungsverfahren gegen Olaf Scholz einzuleiten, da dieser eine konkrete Erinnerung im Deutschen Bundestag auch nur vorget&auml;uscht haben k&ouml;nnte. Es best&uuml;nde vor einem gew&ouml;hnlichen Ausschuss des Parlaments aber keine strafrechtlich sanktionierte Wahrheitspflicht. Mir sei der Hinweis gestattet, dass sich zuweilen der Eindruck aufdr&auml;ngt, dass die der Justizsenatorin unterstellte Staatsanwaltschaft in Hamburg sei beim Thema illegaler Cum-Ex-Aktiengesch&auml;fte und der Rolle der Hamburger Politik nur durch eingeschr&auml;nkten Ermittlungseifer gesegnet ist. Meine Strafanzeige soll den Hamburger Beh&ouml;rden daher auch die M&ouml;glichkeit verschaffen diesen Vorwurf auszur&auml;umen.<\/p>\n<p>5. Die Beweisf&uuml;hrung<\/p>\n<p>Nun kann aber belegt werden, dass Olaf Scholz denk- und sachlogisch zumindest an ein Treffen mit Herrn Olearius und Herrn Warburg &uuml;ber eine konkrete Erinnerung verf&uuml;gt haben muss. Dies kann, wie im Folgenden dargelegt bewiesen werden:<\/p>\n<ol type=\"a\">\n<li>Die B&uuml;roleiterin von Herrn Scholz, Jeanette Schwamberger, hat im April 2021 dem Hamburger Untersuchungsausschuss Termine zwischen Herrn Scholz und den Warburg Bankiers aus seinem Dienstkalender &uuml;bermittelt. Der Termin am 10. November 2017 war jedoch nicht enthalten. Laut einer E-Mail von Frau Schwamberger an den Vorsitzenden des Hamburger Untersuchungsausschusses Mathias Petersen (SPD) sowie den Aussagen von Herrn Scholz im Untersuchungsausschuss (sowie dessen Aussagen im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 9. September 2020) soll es beim &Uuml;berspielen des Dienstkalenders von Herrn Scholz bei seinem Wechsel vom Amt des Ersten B&uuml;rgermeisters der Freien und Hansestadt Hamburg zum Bundesminister der Finanzen im M&auml;rz 2018 zu technischen Problemen gekommen sein. So schreibt das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL: &bdquo;Bereits im April 2021 schickte die B&uuml;roleiterin von Scholz ein Schreiben an den Untersuchungsausschuss in Hamburg. Darin berichtet sie &uuml;ber den Umgang mit dem Terminkalender. Als Scholz 2018 von Hamburg nach Berlin gewechselt sei, habe man die Daten aus den Jahren 2014 bis 2018 &raquo;in den Ministerkalender in Microsoft Outlook &uuml;bertragen&laquo;. Die &Uuml;berraschung aber steckte in zwei schlichten S&auml;tzen: Es habe, so hei&szlig;t es, &raquo;ausweislich der Presseberichterstattung&laquo; im November 2017 zwar ein Gespr&auml;ch zwischen Scholz und Olearius gegeben. Aber: &raquo;Zu diesem Termin finden sich keine Eintr&auml;ge im Ministerkalender des Bundesministeriums der Finanzen.&laquo; In einer vom Bundeskanzleramt bisher nicht dementierten internen E-Mail aus dem April 2021, die jetzt der &raquo;Stern&laquo; enth&uuml;llte, soll die B&uuml;roleiterin noch deutlicher geworden sein. Demnach schreibt sie dort: &raquo;Ich habe noch nie einen Termin mit Olearius von November 2017 im Kalender gesehen.&laquo; Der Termin aus dem November 2017 lag also im Februar 2020 offenkundig weder in Hamburg noch in Berlin vor.\n<p>Scholz f&uuml;hrte vor dem Hamburger Untersuchungsausschuss auch selbst aus, dass aufgrund eines IT-Problems im Bundesministerium der Finanzen im Kalender ab Mitte Oktober 2017 &ldquo;ausschlie&szlig;lich Termine meines Amtsvorg&auml;ngers, Bundesminister Altmaier&rdquo; zu finden seien. &ldquo;Insofern gehe ich davon aus, dass das Treffen stattgefunden haben wird, auch wenn ich daran keine eigene Erinnerung habe.&rdquo;<\/p>\n<p>Das Treffen zwischen den Herren Scholz, Olearius und Warburg am 10. November 2017 befand sich somit auch nach Aussage des Bundeskanzlers im Februar 2020 nicht mehr in seinem Dienstkalender. Denn die IT-Probleme sollen laut der Darstellung von Herrn Scholz und Frau Schwamberger beim &Uuml;berspielen des Kalenders von Hamburger Senat in das Bundesministerium der Finanzen aufgetreten sein. Diese Daten&uuml;bertragung erfolgte aber im M&auml;rz 2018. Somit war auch der Termin sp&auml;testens seit M&auml;rz 2018 dort nicht mehr verzeichnet. <\/p><\/li>\n<li>Der Sprecher von Olaf Scholz, Steffen Hebestreit, best&auml;tigte jedoch im Februar 2020 gegen&uuml;ber dem Hamburger Abendblatt das Treffen zwischen Scholz, Olearius und Warburg am 10. November 2017 mit folgendem Zitat: &bdquo;Zu den Aufgaben eines Ersten B&uuml;rgermeisters geh&ouml;rt es, mit den Wirtschaftsvertretern der Stadt im regelm&auml;&szlig;igen Austausch zu stehen. So hat es auch ein Treffen von Olaf Scholz mit Herrn Olearius im November 2017 im Amtszimmer des B&uuml;rgermeisters gegeben, wie aus dem Kalender des Ersten B&uuml;rgermeisters hervorgeht, der der Senatskanzlei vorliegen m&uuml;sste. Wieso dies bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht ber&uuml;cksichtigt worden ist, entzieht sich unserer Kenntnis.&ldquo; Gemeint ist hier eine zuvor get&auml;tigte Kleine Anfrage der Hamburger Linksfraktion (Drucksache 21\/1888), die mit Datum vom 12. November 2019 durch den Hamburger Senat beantwortet wurde. Der Hamburger Senat verneinte dort die Frage nach Treffen zwischen Mitgliedern des Senats und konkret auch von Olaf Scholz mit Vertretern der Warburg Bank im Zusammenhang mit Steuerverfahren.<\/li>\n<li>Aus den Angaben von Frau Schwamberger und Herrn Scholz gegen&uuml;ber dem Untersuchungsausschuss ergibt sich aber zweifelsfrei, dass der Termin im Februar 2020 nicht mehr im Kalender von Herrn Scholz stand. Der Termin kann daher nur durch eine aktive Erinnerung von Herrn Scholz best&auml;tigt worden sein. Denn ein Austausch mit Herrn Olearius und Herrn Warburg zur Best&auml;tigung des Termins hat im Februar 2020 gem&auml;&szlig; den Angaben des Bundesministeriums der Finanzen in Antworten auf von mir zu meiner Zeit als Bundestagsabgeordneten gestellten parlamentarische Anfragen im Deutschen Bundestag sowie auch laut den Angaben von Herrn Scholz in den zahlreichen Befragungen im Bundestag sowie der Hamburger B&uuml;rgerschaft nicht stattgefunden. Herr Scholz behauptet einen solchen Austausch zur Best&auml;tigung des Termins auch nicht. Auch eine Best&auml;tigung durch den Hamburger Senat kann ausgeschlossen werden, da dieser seit M&auml;rz 2018 laut den Angaben des Senats gegen&uuml;ber dem Untersuchungsausschuss der Hamburger B&uuml;rgerschaft, in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion in der Hamburger B&uuml;rgerschaft sowie in der Antwort auf eine Informationsfreiheitsanfrage des Journalisten Arne Semsrott nicht mehr &uuml;ber den Kalender verf&uuml;gt. Herr Scholz muss den Untersuchungsausschuss daher &uuml;ber seine Erinnerungsl&uuml;cke belogen haben. Die Voraussetzungen von Ermittlungen wegen uneidlicher Falschaussage sind somit erf&uuml;llt.<\/li>\n<li>Das Nachrichtenmagazin DER STERN bezweifelt die Darstellung von Scholz im Hamburger Untersuchungsausschuss, wonach laut Scholz aufgrund eines IT-Problems im Bundesministerium der Finanzen im Kalender ab Mitte Oktober 2017 &ldquo;ausschlie&szlig;lich Termine meines Amtsvorg&auml;ngers, Bundesminister Altmaier&rdquo; zu finden seien. Der Stern f&uuml;hrt auf Grundlage von K&ouml;lner Ermittlungsakten hierzu aus: &bdquo;Gegen diese Version sprechen Erkenntnisse des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen. Die Beh&ouml;rde, die im Rahmen ihrer Ermittlungen ein damaliges E-Mail-Postfach von Scholz beschlagnahmte, hat dieses inzwischen in einem Vermerk ausgewertet. Und siehe da: F&uuml;r den 10. November 2017 sind acht Termine festgehalten, von neun Uhr morgens bis 23 Uhr abends. Scholz hat demnach etwa ein Forschungszentrum in Hamburg besucht und die Konferenz einer bekannten Stiftung der Stadt er&ouml;ffnet. Ein Termin mit Olearius ist nicht verzeichnet&ldquo;. Weiter berichteten Medien dar&uuml;ber, dass der fr&uuml;here Staatssekret&auml;r im Bundesministerium der Finanzen und aktuelle Kanzleramtsminister, Wolfgang Schmidt, in einer E-Mail-Kommunikation bemerkt h&auml;tte, dass er den Termin einst im Kalender gesehen h&auml;tte. Ermittler zogen daraus den Schluss, dass der Termin wom&ouml;glich aktiv gel&ouml;scht wurde.\n<p>Eine L&ouml;schung nach der &ouml;ffentlichen Best&auml;tigung im Februar 2020 w&auml;re zwar reichlich widersinnig, w&uuml;rde Olaf Scholz in der Frage des Widerspruchs zur behaupteten Erinnerungsl&uuml;cke aber entlasten. Denn dann h&auml;tte ja im Februar 2020 eine Aufzeichnung &uuml;ber den Termin bestanden. Dies steht aber im Widerspruch zu den Aussagen von Herrn Scholz und Frau Schwamberger wonach der Termin erst gar nicht &uuml;bertragen wurde. Ob der Termin nun aktiv gel&ouml;scht, nie eingetragen wurde oder nicht &uuml;bertragen wurde, ist somit unerheblich. Denn sowohl Frau Schwamberger wie auch Herr Scholz best&auml;tigen gegen&uuml;ber dem Hamburger Untersuchungsausschuss, dass ein solcher Termin zumindest nach Amtswechsel von Herrn Scholz im M&auml;rz 2018 nicht (mehr) im Kalender stand. Zumindest widerlegen die Erkenntnisse der K&ouml;lner Ermittler aber auch die Aussage von Scholz, dass ab Mitte Oktober ausschlie&szlig;lich Termine seines Amtsvorg&auml;ngers im Kalender enthalten seien. Somit w&auml;re eine weitere Falschaussage von Scholz get&auml;tigt worden. Ob in Absicht oder aufgrund von Unkenntnis w&auml;re zu pr&uuml;fen.<\/p><\/li>\n<li>Der Hamburger Senat hat Herrn Scholz bzw. das Bundesministerium der Finanzen sogar im Wege der (unwahren) Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Hamburger Linksfraktion im Jahr 2019 zu Treffen von Vertretern des Hamburger Senats mit den Warburg Bankiers zum Steuerverfahren kontaktiert und in der erforderlichen Frist keine Antwort erhalten. Somit muss auch die Aussage von Herrn Hebestreit in zwei weiteren Punkten angezweifelt werden: Der Termin wurde nicht nur keinesfalls aus dem Dienstkalender heraus best&auml;tigt, auch die Formulierung &bdquo;wie aus dem Kalender des Ersten B&uuml;rgermeisters hervorgeht, der der Senatskanzlei vorliegen m&uuml;sste. Wieso dies bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht ber&uuml;cksichtigt worden ist, entzieht sich unserer Kenntnis&ldquo; muss als T&auml;uschung der &Ouml;ffentlichkeit aufgefasst werden. Denn dem Umfeld von Herrn Scholz muss bekannt gewesen sein, dass der Kalender in Hamburg nicht mehr vorlag, da der Hamburger Senat deswegen ja 2019 zur Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage Kontakt aufgenommen hatte. Somit entzog es sich auch nicht der Kenntnis des Bundesministeriums der Finanzen, warum die einschl&auml;gige Anfrage unzutreffend beantwortet wurde. Denn Herr Scholz bzw. das Ministerium hatten die begehrten Informationen nicht &uuml;bermittelt. Es w&auml;re zu pr&uuml;fen, ob hierzu auch Aussagen vor dem Hamburger Untersuchungsausschuss getroffen wurden. Wenn nicht, w&auml;re diese T&auml;uschung der &Ouml;ffentlichkeit zwar verwerflich, jedoch strafrechtlich nicht unmittelbar relevant.<\/li>\n<\/ol>\n<p>6. Schlussbemerkung<\/p>\n<p>Eindeutig belegt ist, dass das Treffen zwischen den Herren Scholz, Olearius und Warburg am 10. November 2017 nicht auf Grundlage eines Kalendereintrages best&auml;tigt wurde. Somit kann es denk- und sachlogisch nur auf Grundlage einer aktiven Erinnerung best&auml;tigt worden sein. Andere hypothetische Optionen wie die Best&auml;tigung aufgrund anderweitiger Aufzeichnungen, die Herr Scholz verheimlicht h&auml;tte, hat Herr Scholz bislang nicht angef&uuml;hrt. In einem solchen, eher abwegigen Fall w&auml;re die &Ouml;ffentlichkeit zwar hinsichtlich des Kalendereintrages belogen worden, was nichts strafbar ist, aber eine L&uuml;ge vor dem Untersuchungsausschuss w&auml;re zumindest nicht nachweisbar. Der Kanzler w&auml;re hierzu von der Staatsanwaltschaft jedoch zun&auml;chst zu befragen, da er bisher eine solche anderweitige Aufzeichnung nicht behauptet oder vorgelegt hat.<\/p>\n<p>Ich bitte Sie daher, die Hamburger Staatsanwaltschaft anzuweisen, den Vorwurf der uneidlichen Falschaussage von Herrn Scholz erneut zu pr&uuml;fen. Dar&uuml;ber hinaus bitte ich um Mitteilung eines Aktenzeichens.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr&uuml;&szlig;en<br>\nFabio De Masi&ldquo;<\/p><\/blockquote><div class=\"imagewrap\"><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/bilder\/230829-Strafanzeige-Screen1.png\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/bilder\/230829-Strafanzeige-Screen1.png\" alt=\"\" title=\"\"><span><\/span><\/a><\/div><div class=\"imagewrap\"><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/bilder\/230829-Strafanzeige-Screen2.png\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/bilder\/230829-Strafanzeige-Screen2.png\" alt=\"\" title=\"\"><span><\/span><\/a><\/div><div class=\"imagewrap\"><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/bilder\/230829-Strafanzeige-Screen3.png\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/bilder\/230829-Strafanzeige-Screen3.png\" alt=\"\" title=\"\"><span><\/span><\/a><\/div><div class=\"imagewrap\"><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/bilder\/230829-Strafanzeige-Screen4.png\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/bilder\/230829-Strafanzeige-Screen4.png\" alt=\"\" title=\"\"><span><\/span><\/a><\/div><div class=\"imagewrap\"><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/bilder\/230829-Strafanzeige-Screen5.png\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/bilder\/230829-Strafanzeige-Screen5.png\" alt=\"\" title=\"\"><span><\/span><\/a><\/div><div class=\"moreLikeThis\">\n<strong>Mehr zum Thema: <\/strong>\n<p><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=102845\">Cum-Ex-Skandal: &bdquo;Es kann zweifelsfrei bewiesen werden, dass Bundeskanzler Olaf Scholz vor dem Untersuchungsausschuss gelogen hat&ldquo;<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=102611\">Die &bdquo;Akte Scholz&ldquo; 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