{"id":105692,"date":"2023-10-23T12:29:50","date_gmt":"2023-10-23T10:29:50","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=105692"},"modified":"2023-10-23T14:15:01","modified_gmt":"2023-10-23T12:15:01","slug":"republik-europa-einstiegsdroge-in-die-eu","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=105692","title":{"rendered":"Republik Europa &#8211; Einstiegsdroge in die EU?"},"content":{"rendered":"<p>Ulrike Gu&eacute;rots Ideen zur Zukunft der EU und der europ&auml;ischen Integration wurden viele Jahre lang von denen missbraucht, die ganz andere Vorstellungen haben. In der politischen Linken werden zu diesen Themen seit Jahren unproduktive Diskurse gef&uuml;hrt. In der &Ouml;ffentlichkeit kommt die Debatte selten an. Das ist verst&auml;ndlich, ist das Thema doch komplex und die real existierende EU l&auml;dt nicht gerade dazu ein, europ&auml;ische Utopien zu entwickeln. <strong>Ulrike Gu&eacute;rot<\/strong> hat nun in einem Aufsatz f&uuml;r die NachDenkSeiten ihre Positionen zum Thema pr&auml;zisiert. Eine interessante Lekt&uuml;re f&uuml;r alle, die sich gerne hintergr&uuml;ndiger mit der Thematik besch&auml;ftigen wollen.<br>\n<!--more--><\/p><blockquote><p>\n&bdquo;<em>Au XXe si&egrave;cle il y aura une nation extraordinaire (&hellip;) elle s&rsquo;appellera Europe&hellip; Un jour viendra o&ugrave; la France, vous Russie, vous Italie, vous Angleterre, vous Allemagne, vous toutes, nations du continent, sans perdre vos qualit&eacute;s distinctes et votre glorieuse individualit&eacute;, vous vous fondrez &eacute;troitement dans une unit&eacute; sup&eacute;rieure, et vous constituerez la fraternit&eacute; europ&eacute;enne.&ldquo; <\/em><br>\n<em>(Discours von Victor Hugo, Congres de la Paix 1849)<\/em>\n<\/p><\/blockquote><p><strong>1. Eine Idee im innerparteilichen Intrigensumpf<\/strong><\/p><p>Als ich vor vielen Jahren (2016) die &bdquo;Republik Europa&ldquo; einmal neu ins Gespr&auml;ch bzw. in die europ&auml;ische Diskurslandschaft gebracht hatte (bis dato hangelte sich die Debatte um Europa immer an der &bdquo;F&ouml;deration&ldquo; entlang), konnte ich &ndash; noch selber unerfahren im &bdquo;unpolitischen Raum der Partei-Politik&ldquo; und ihrer Intrigen &ndash; nicht mal erahnen, in welchen ideologischen Schlingpflanzen sich dieser Begriff verfangen w&uuml;rde. Die Gr&uuml;nen jubelten mich hoch und &uuml;bernahmen die &bdquo;Perspektive einer f&ouml;deralen Europ&auml;ischen Republik&ldquo; 2018 in ihre allm&auml;hlich aufs EU-Format geschrumpfte Programm-Rhetorik. In der Linkspartei tobte bis zu ihrem Bonner Parteitag 2019 ein Streit, von dem die FAZ am 24.2.2019 schrieb, die &bdquo;Republik Europa&ldquo; sei klares &bdquo;Signal f&uuml;r eine weitaus machtvollere Europ&auml;ische Union&ldquo;. Und zwar f&uuml;r jenen &bdquo;Reformerfl&uuml;gel&ldquo; in der Partei, der die &bdquo;Republik Europa&ldquo; nur als Einstiegsdroge f&uuml;r ein Einschwenken auf Euro und Lissabonvertrag zu nutzen suchten gegen solche, die, wie Oskar Lafontaine, in der EU militaristische, undemokratische und unsoziale Entwicklungen auf dem Vormarsch sahen und das EU-Prim&auml;rrecht scharf kritisiert hatten.<\/p><p>Die zahlreichen Auseinandersetzungen und zugegebenerma&szlig;en ebenso schmerzhaften Inanspruchnahmen haben bei mir dazu gef&uuml;hrt, den urspr&uuml;nglich von links stammenden Begriff der &bdquo;Republik&ldquo; , der zentral die <em>libert&eacute;<\/em> mit der <em>&eacute;galit&eacute;<\/em> verkn&uuml;pft &ndash; allm&auml;hlich zu pr&auml;zisieren und teilweise auch zu impr&auml;gnieren gegen taktische Instrumentalisierung. Im Kern geht es um den Grundsatz der allgemeinen politischen Gleichheit, Grundfeste jeder Demokratie, der sich eben auf alle europ&auml;ischen B&uuml;rger gleicherma&szlig;en erstrecken musste, vor allem auch im Bereich des Sozialen. Eine Republik begr&uuml;nden, die sich &ndash; unabh&auml;ngig von Herkunft und Identit&auml;t &ndash; unter teilweise gemeinsames Recht begeben. Ob diese Republik dann f&ouml;deral oder zentral aufgebaut ist, ist eine nachgeordnete Frage. Republik und F&ouml;deration sind also komplement&auml;r, nicht gegens&auml;tzlich, aber das &bdquo;Republikprinzip&ldquo; ist das oberste Verfassungsprinzip.[<a href=\"#foot_1\" name=\"note_1\">1<\/a>] Dies auf Europa anzuwenden, nachdem die EU seit Jahrzehnten in technokratischen Governance-Strukturen versinkt, die das Ressentiment der europ&auml;ischen B&uuml;rger, vor allem der sozial benachteiligten, gegen&uuml;ber der europ&auml;ischen Idee anschwellen l&auml;sst, war die zentrale Idee. Kurz: <em>L&rsquo;Europe sera social ou ne sera pas<\/em>, Europa wird sozial oder es wird nicht sein, so hei&szlig;t es schon seit langem im franz&ouml;sischen Diskurs. Anders formuliert: Europa wird nur als Republik sozial und demokratisch. Ich fasse diese nachsch&auml;rfenden Gedanken hier zusammen.<\/p><p>Nichts war mit den Gr&uuml;ndungsversprechen der Europ&auml;ischen Union so h&auml;ufig zitiert worden wie die Floskel &bdquo;sui generis&ldquo;. Die Zusammenkunft der EU-Staaten sollte also etwas v&ouml;llig Neues sein: kein F&ouml;deralismus wie die USA, kein Staatenbund wie die Sowjetunion, keine rein f&ouml;derale Integration wie die Bundesrepublik mit ihrer L&auml;nderkammer.<\/p><p>So neu allerdings sollte das Konstrukt denn dann doch nicht sein, dass nicht zumindest f&uuml;nf sehr traditierte Werte besonders beim Ringen um eine europ&auml;ische Verfassung und um den Lissabon-Vertrag immer wieder von linker, sozialdemokratischer und (damals noch) gr&uuml;ner Seite reklamiert wurden:<\/p><ol>\n<li>ein bev&ouml;lkerungsstarker Staat sollte nicht weniger bev&ouml;lkerungstarke Nationen unterbuttern k&ouml;nnen, weder &ouml;konomisch, politisch noch kulturell<\/li>\n<li>sollte die neue Formation ganz Europa umfassen. Einerseits wurde von einem &bdquo;Wirtschaftsraum von Lissabon bis Wladiwostok&ldquo; getr&auml;umt, und andererseits war der Beitritt zur EU auch der T&uuml;rkei in Aussicht gestellt worden<\/li>\n<li>sollte es ein neuer europ&auml;ischer Frieden mit mehr als nur einem Nichtangriffspakt werden<\/li>\n<li>&ndash; auch weil wir alle, von Lissabon bis Moskau, nolens volens Erben der franz&ouml;sischen und russischen Revolutionen sind &ndash; sollte b&uuml;rgerliche Gewaltenteilung das B&uuml;ndniskonstrukt pr&auml;gen<\/li>\n<li>es sollte darum also auch ein echter Sozialstaat und damit von Gebrauchswert f&uuml;r werkt&auml;tige Mehrheiten sein.<\/li>\n<\/ol><p>Viele Linke haben, wenn sie f&uuml;r Europa schw&auml;rmten, diese f&uuml;nf Werte vornan gestellt. Die Europ&auml;ische Union hingegen wurde schon in ihrer Gr&uuml;nderzeit regelrecht zum Antagon dieser Verhei&szlig;ungen. Ist es darum notwendig, nun den Traum einer &bdquo;Republik Europa&ldquo; der Ampelrhetorik zu &uuml;berlassen? Oder ein &bdquo;Europa souver&auml;ner Staaten&ldquo; der AfD? Um dann als EU-Kritiker bewegungslos zwischen diesen Antipoden zu verharren?<\/p><p><strong>2. Die f&uuml;nf leeren Versprechen der EU<\/strong><\/p><p>Die f&uuml;nf hier grob skizzierten Werte oder Funktionsmechanismen der EU kranken aber alle daran, dass sie das Spannungsverh&auml;ltnis zwischen EU und Nationalstaat nicht aufl&ouml;sen, also die Frage nach dem Souver&auml;n &ndash; wer entscheidet? &ndash; nicht beantworten. Unter dem regelm&auml;&szlig;igen Scheitern der europ&auml;ischen Governance-Strukturen &ndash; egal, ob in der Bankenkrise oder der Fl&uuml;chtlingskrise &ndash; leiden am Ende besonders die weniger beg&uuml;terten europ&auml;ischen B&uuml;rger, die keine guten politischen Antworten bekommen und eben nicht &ndash; oder bestenfalls indirekt &ndash; mitbestimmen. Souver&auml;n sind aber am Ende immer nur die B&uuml;rger. Die Frage, die sich augenblicklich mit Blick auf die europ&auml;ischen Entscheidungsstrukturen stellt, ist, ob das Verh&auml;ltnis zwischen &bdquo;Staatenunion&ldquo; und &bdquo;B&uuml;rgerunion&ldquo;, jener zweigliedrigen Struktur des Maastrichter Vertrags von 1992, in Richtung B&uuml;rgerunion bewegt werden kann: eine Union von B&uuml;rgern, die in allen Fragen, eben auch den sozialen Fragen, rechtsgleich sind &ndash; also eine &bdquo;Republik&ldquo; &ndash; und damit der neoliberalen Untersp&uuml;lung der Strukturen der EU ein Ende bereitet werden kann. Denn die derzeitige EU-Struktur f&uuml;hrt letztlich dazu, dass innerhalb eines Marktes und einer W&auml;hrung (ohne den Ausgleich von Ab- und Aufwertungen verschiedener W&auml;hrungen) Staaten gegen Staaten konkurrieren (um Steuervorteile oder soziale Errungenschaften), also europ&auml;ische B&uuml;rger gegen andere europ&auml;ische B&uuml;rger gestellt werde: B&uuml;rger aber konkurrieren nicht!<\/p><p>Sicher: Die EU hat Staaten wie Griechenland und andere S&uuml;deurop&auml;er &ndash; und damit deren untere Dreiviertel &ndash; in der Finanzkrise und in der Corona-Epidemie h&auml;ngen gelassen und untergepfl&uuml;gt. Aber: Reine Nationalstaaten ohne jegliche Verabredung w&auml;ren doch seit der Bankenkrise 2008 nicht zu weniger und auch nicht zu mehr gelangt! Angesichts der multiplen Krise der Jetztzeit muss also neue Verabredung und neue Verbindlichkeit unter die V&ouml;lker und &uuml;ber die Regierungen kommen.<\/p><p>Die erste Versprechung ist im Prim&auml;rrecht der EU, vorsichtig gesagt, ungen&uuml;gend umgesetzt. Das Einstimmigkeitsprinzip der 27 EU-Staaten &auml;ndert nichts daran, wie es Fabio De Masi so richtig formuliert hat, dass wir es eher mit einer &bdquo;deutschen EU&ldquo; als mit einem &bdquo;europ&auml;ischen Deutschland&ldquo; zu tun haben. Das Europa der mehreren Geschwindigkeiten geht zu Lasten des S&uuml;dens und st&auml;rkte die &ouml;konomische Expansion der transnational agierenden Konzerne &ndash; auch der von au&szlig;erhalb der EU operierenden. Arbeiter-Interessen bleiben besonders au&szlig;erhalb europ&auml;ischer Metropolen auf der Strecke, Tarifvertr&auml;ge gehen dramatisch zur&uuml;ck und kleine Unternehmen in landwirtschaftlichen und handwerklichen Sektoren, die weit mehr als 80 Prozent der KMU (nach EU-Definition) ausmachen, sind bereits untergegangen oder k&auml;mpfen gegen die Insolvenz. Zwischen europ&auml;ischen Staaten wachsen zunehmend Strukturen von Failed States unter imperialen Diktaten &ndash; wohlbemerkt zwischen den Staaten der EU. Diese Spaltung steht eklatant gegen das erste Versprechen.<\/p><p>Die zweite Verhei&szlig;ung, ganz Europa zu umfassen, war von der EU-Spitze niemals wirklich gewollt. Deswegen umfasst die EU auch nur 450 Millionen Einwohner, w&auml;hrend Europa aus &uuml;ber 800 Millionen besteht. Die Option einer integrierten europ&auml;ischen T&uuml;rkei bestand nie ernsthaft und das europ&auml;ische Russland war, solange es sich nicht unterordnet, auch nie gewollt.<\/p><p>Auch der dritte gro&szlig;e Traum, der vom Frieden, wurde zunehmend zum Lippenbekenntnis. Mit dem v&ouml;lkerrechtswidrigen Angriffskrieg Deutschlands und der NATO auf Jugoslawien &ndash; auch Kosovokrieg genannt &ndash; gilt Rio Reiser: &bdquo;Der Traum ist aus!&ldquo; Seither liefert die EU nur Brandbeschleuniger in milit&auml;rische Konflikte. Die Minsker Abkommen I und II waren auch kein EU-Werk als einer ehrlichen Schlichterin, sondern sollten in Wahrheit nur den Waffenbeschaffern der NATO f&uuml;r ukrainische Milizen Atempausen verschaffen, nicht aber den gequ&auml;lten Menschen im Donbass. Mit dem jetzigen Wirtschaftskrieg gegen Russland, China und andere BRICS-Staaten, mit der Kriegsbeteiligung Deutschlands auf Seiten der Ukraine ist auch die dritte Verhei&szlig;ung g&auml;nzlich zum Teufel.<\/p><p>Als dann das Europ&auml;ische Parlament sich damit abfand, nur &uuml;ber Gesetze zu entscheiden, die ihm zur Abstimmung von Regierungen vorgelegt und erlaubt worden waren, waren auch die von der Franz&ouml;sischen Revolution errungenen parlamentarischen Rechte, also die Gewaltenteilung, dahin.<\/p><p>Der Sozialstaat, der im deutschen Grundgesetz (und vielen anderen nationalen Verfassungen nach den Erfahrungen mit wirtschaftlicher &Uuml;bermacht im Faschismus) eine &auml;u&szlig;erst kompliziert austarierte Balance-Struktur genie&szlig;t &ndash; &uuml;ber welche besonders der marxistische Jurist Wolfgang Abendroth ausgiebig geschrieben und gegr&uuml;belt hatte &ndash; hat in dem, was gemeinhin Europ&auml;ische Verfassung hei&szlig;t, nicht einmal eine juristische Eingangspforte, implantiert zu werden, wie das der DGB gerne h&auml;tte. <\/p><p>Eine Balance zwischen privatem und &ouml;ffentlich-rechtlichem Eigentum in den 1948\/49 hart umstrittenen Formulierungen der Artikel 14 und 15 im Grundgesetz kennt das EU-Prim&auml;rrecht nicht einmal, geschweige denn die Ableitung, die Option einer demokratischen Vergesellschaftung von Konzernen, beziehungsweise das Streikrecht und andere Sozialstandards verbindlich festzuschreiben. Wer heute soziale Rechte in der EU juristisch erk&auml;mpfen m&ouml;chte, geht in der Regel nicht zum Europ&auml;ischen Gerichtshof in Stra&szlig;burg, sondern weicht aus zum Europ&auml;ischen Gericht f&uuml;r Menschenrechte. Vom Traum eines vereinigten Europas verblieb ein quasistaatlicher Torso, eine aufgeh&uuml;bschte Freihandelszone namens EU.<\/p><p>Nur die miese Eigenart manchen kapitalistischen Staates war &uuml;bernommen: statt <em>Vereinigung<\/em> nur entdifferenzierende <em>Vermengung<\/em>. Er verspricht dem Industriearbeiter nicht Arbeiterrechte, aber einen gemeinsam euphorisierenden Fu&szlig;ballsieg der Nationalmannschaft. Er verspricht der alleinerziehenden Mutter statt sozialstaatlicher Garantien ein b&uuml;rgerliches Eherecht, das potenzielle Liebhaber bindet. Er verspricht einem gegen die Pleite ank&auml;mpfenden Handwerksmeister irgendeine Entb&uuml;rokratisierung (die am Ende des Tages nur einem mit Steuerberatern bestausgestatteten Konzern zugutekommt). <\/p><p>Wer wirklich integrieren will, muss vorher differenzieren und auseinanderhalten. Und genau das findet an der Wahlurne, in Wahlk&auml;mpfen und ihren Prognosen nur selten statt. Die Menschen werden da auf Gesichter und Narrative vereidigt und <em>vermengt<\/em>, aber nicht mit ihren spezifischen &Uuml;berlebensinteressen <em>vereinigt<\/em>.<\/p><p>Das waren aber nie die kleinen M&uuml;nzen einer &bdquo;Republik Europa&ldquo;, die sich an der Eroberung des <em>&bdquo;Sacre du Citoyen<\/em>&ldquo;, der &bdquo;Weihung des b&uuml;rgerlichen Daseins&ldquo;, festmachen w&uuml;rde, wie es der franz&ouml;sische Sozialphilosoph Pierre Rosanvallon nennt, eben jene b&uuml;rgerliche Rechtsgleichheit, die die Essenz einer Republik ist, damit die soziale Not nicht mehr national gegeneinander ausgespielt werden kann. Uns ging es um republikanische L&ouml;sungen in Gemeinsamkeit, nach der Ausfindigmachung von Notlagen, soweit diese von einer gewissen soziologischen oder historischen Relevanz waren und sind.<\/p><p><strong>3. Realeurop&auml;ischer Fortschritt nur mit Arbeitenden und Mittelschichten<\/strong><\/p><p>Politische Gemeinsamkeit &ndash; und das gilt auch f&uuml;r die so alte und so neue Idee &bdquo;Republik Europa&ldquo; &ndash; ist nur zu erreichen, wenn zuvor die unterschiedlichen Interessenlagen in ihrer Diversifizit&auml;t &ndash; also nicht in Scheinidentit&auml;ten &ndash; rational benannt und bekannt wurden: von Klassen und Schichten deren unterschiedlichen Interessenlagen, die sich in unterschiedlich subjektiven Bed&uuml;rfnissen und Kauflaunen allenfalls chiffrieren. Das m&uuml;hsame Austarieren von Interessen zwischen Mittelschichten und der gro&szlig;en Mehrheit der arbeitenden Klassen ist nicht durch den Mix diverser Untertanen unter Diktate und Regime transnational agierender Konzerne zu ersetzen.<\/p><p>So waren, um ein Kernst&uuml;ck des Ringens sozialdemokratischer Arbeiterbewegungen zu benennen, praktizierte Streikrechte meistens, schon seit Friedrich Engels und August Bebel, auch von jenen Mittelschichten unterst&uuml;tzt worden, die den Belegschaften aufgrund ihres beruflichen Alltags zugewandt, auch weil sie von der Kaufkraft der Arbeitenden punktuell abh&auml;ngig waren. Der historische Kampf, zum Beispiel, in Duisburg-Rheinhausen 1987 um den Erhalt der Arbeitspl&auml;tze bei der Krupp-Stahl AG wurde von B&auml;ckern, Friseuren und Handwerksmeistern aktiv mitgetragen. Solcherlei Sternstunde gleichsam soziologischer &Uuml;berschreitung von Schichtgrenzen muss auch k&uuml;nftig transregional und national-staatlich wieder erm&ouml;glicht werden, weil die Kapitalseite ebenfalls transnational operiert. Hei&szlig;t diese nun &bdquo;Amazon&ldquo;, so muss die &bdquo;Republik Europa&ldquo; auch multilingual klingen, dort etwa, wo deutsche, polnische und spanische etc. Tarifvertr&auml;ge angestrebt und angesprochen sind. Und &uuml;bersetzbar auch mithilfe transnational agierender Betriebsr&auml;te und Gewerkschaften. Somit w&uuml;rde der traditionelle Diskurs der Aufkl&auml;rung, aber sozialstaatlich modernisiert, aufgenommen. Und, wie in Rheinhausen, anliegende Mittelschichten dabei mit einbeziehen. Dies w&auml;re ein &bdquo;Race to the Top&ldquo;, sozialstaatliche Interessen aufgreifend, die von europ&auml;ischen Arbeiterbewegungen erk&auml;mpft worden waren.<\/p><p>Was aber ist der vorherrschende Trend in dieser EU? Statt die sozialen Standards der unteren drei Bev&ouml;lkerungsviertel auszuweiten, gibt der EuGH einen &bdquo;Race to the bottom&ldquo; vor. Das EU-Prim&auml;rrecht st&uuml;tzt in der Regel nicht die Haben&ndash;, sondern die Sollseite der Arbeitnehmervertretungen.<\/p><p><strong>4. Statt EuGH: ein soziales europ&auml;isches Prim&auml;rrecht<\/strong><\/p><p>Es ist mitnichten so, dass der EuGH nur seine Interpretationsspielr&auml;ume gegen die Mehrheit der arbeitenden Menschen und ihre Organisationen wendet, wie im legend&auml;ren <strong>Urteil 51 und Costas vs. Eni <\/strong>[<a href=\"#foot_2\" name=\"note_2\">2<\/a>]<\/p><p>Denn dies geschieht durchaus auf den prim&auml;r rechtlichen Grundlagen der EU, welche marktradikale Wirtschaftsordnungen und Regime aus den Nationalstaaten heranzieht und zitiert, um den vier Binnenmarktfreiheiten des Lissabon-Vertrags (Kapital-, Waren-, Dienstleistungs- und Personenverkehr) einen Verfassungsstatus erschleichen. Sozialstaatliche Grundrechte sind dagegen nur vage kodifiziert.<\/p><p>Das nationale Recht, dem PiS und AfD publikumswirksam eine Opferrolle andichten, ist dabei keinesfalls rechtsf&ouml;rmig vom europ&auml;ischen Recht &bdquo;getoppt&ldquo;. Dies ist auch dann eine M&auml;r (&bdquo;admendvent Justice&ldquo;), wenn der EuGH mit seinen arbeitnehmerfeindlichen Urteilskaskaden seit 2004 Kapitalfreiheiten zum Gewohnheitsrecht auszubauen trachtet. Nur allzu bereitwillig nutzen dann deutsche Unternehmen (auch staatliche!) die EU-Billardbande zum Erhalt ihrer nationalen arbeitnehmerfeindlichen Privilegien. Wie beim <strong>R&uuml;ffert-Urteil<\/strong> (2008 [<a href=\"#foot_3\" name=\"note_3\">3<\/a>]) hatte der EuGH beim Bauauftrag zu einer nieders&auml;chsischen Justizvollzugsanstalt die vergaberechtlichen Tarifl&ouml;hne als Versto&szlig; gegen Dienstleistungsfreiheit und Entsenderichtlinie verurteilt.<\/p><p>Der Arbeitgeber, das Land Niedersachsen, f&uuml;gte sich eher bereitwillig. Obwohl es ja letztendlich f&uuml;r den EuGH vielleicht eine kraftlose R&uuml;ge, aber weder eine Polizei noch andere Justizvollzugsorgane gibt, welche seine Urteile gegen nationale Beh&ouml;rden und Gerichte exekutieren k&ouml;nnten. Und somit wird vieles zur propagandistischen Legendenbildung, dass die EU praktisch &uuml;ber dem Nationalstaat rangiert. Deutsche Eliten nehmen die EU-Diktate eher billigend in Kauf und wie gerne w&uuml;rden sie die Artikel 14, 15 und vor allem 20 etc. im Grundgesetz durch Bestimmungen des Lissabon-Vertrages ersetzen.<\/p><p>2007 hatte der EuGH einen Streik der finnischen Gewerkschaft FSU gegen das F&auml;hrunternehmen Viking Lines f&uuml;r unzul&auml;ssig erkl&auml;rt, weil die Kollegen dort gegen den miesen Trick aufbegehrt hatten, ihre L&ouml;hne unter estnischen Flaggen auf den Schiffen zu dumpen. (<strong>Viking-Urteil<\/strong>[<a href=\"#foot_4\" name=\"note_4\">4<\/a>]).<\/p><p>Als eine schwedische Baugewerkschaft 2007 in einem Schulbau-Projekt streikte, weil die lettische Firma Laval nicht nach schwedischem Tarif entlohnen wollte, sah der EuGH darin einen Versto&szlig; gegen die Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie <strong>(Lawall Urteil<\/strong>[<a href=\"#foot_5\" name=\"note_5\">5<\/a>])<\/p><p>2004 bereits hatte der EuGH dem Staat Luxemburg verboten, Unternehmen vor Lohndumping (im Rahmen von Senderichtlinie und Dienstleistungsfreiheit) zu sch&uuml;tzen. (<strong>EU-Kommission versus Luxemburg<\/strong>[<a href=\"#foot_6\" name=\"note_6\">6<\/a>])<\/p><p>Die Grundpr&auml;gung einer &bdquo;Republik Europa&ldquo; darf also kein basisdemokratisches &bdquo;von unten&ldquo; vort&auml;uschen, um damit dann doch in die bestehende EU zu locken, denn sie verfolgt hingegen den kontr&auml;ren Ansatz. Das &bdquo;von unten&ldquo; umfasst zuallererst weniger &bdquo;Graswurzeln&ldquo;, als Betriebsr&auml;tinnen und Vertrauensleute.<\/p><p>Eine &bdquo;Republik Europa&ldquo; w&auml;re zudem vielmehr den Prinzipien der Subsidiarit&auml;t verpflichtet. Kompetenzen m&uuml;ssen nicht mechanisch vom Nationalstaat auf die n&auml;chsth&ouml;here, die europ&auml;ische Ebene, gehievt und so dem kritischen Blick der regionalen W&auml;hlerschaft entzogen werden. Rechtsgleichheit bedeutet keinen Zentralismus! Besonders dort, wo Landr&auml;te und B&uuml;rgermeister eine Notlage viel hautn&auml;her evaluieren k&ouml;nnen. Es ist doch ein Widersinn, wenn &uuml;ber Kreditkonditionen eines Hunsr&uuml;cker B&auml;ckers f&uuml;r seine Teigmischmaschine eine supranationale Ratingagentur entscheidet und nicht der B&uuml;rgermeister mit der &ouml;rtlichen Sparkasse. Die den traditionellen B&auml;cker n&auml;mlich vor Ort behalten wollen &ndash; statt der n&auml;chsten &bdquo;Wiener Feinb&auml;ckerei&ldquo;.<\/p><p>Wirkliche Demokratie beginnt immer mit mehr Einblick und &bdquo;Einmischung von Menschen in ihre eigenen Angelegenheiten&ldquo;. Deswegen ist die derzeitige Suche nach dem &bdquo;anderen Europa&ldquo;, nach einem demokratischen und sozialen Europa, auch stark von b&uuml;rgerbasierten, partizipativen Formaten gepr&auml;gt. Ein Beispiel ist die Initiative <em><a href=\"https:\/\/citizenstakeover.eu\/\">Citizens take over Europe<\/a><\/em>, die seit 2020 regelm&auml;&szlig;ig mittwochs l&auml;nder&uuml;bergreifend an einer europ&auml;ischen Verfassung arbeitet. &Auml;hnlich gelagert die Bem&uuml;hungen um eine transnationale, <a href=\"https:\/\/www.eui.eu\/en\/academic-units\/school-of-transnational-governance\/stg-projects\/transnational-democracy-programme\/the-democratic-odyssey\">permanente European Citizens Assembly<\/a>, die schon jetzt &uuml;ber einen neuen Europa-Konvent nach den Europa-Wahlen im Juni 2024 nachdenkt.<\/p><p><strong>5. F&uuml;r ein Europa der Meinungsfreiheit<\/strong><\/p><p>Auch die mediale Aufkl&auml;rung und der Kampf f&uuml;r Kultur- und Medien-Alternativen und allgemein zug&auml;ngliche Gegen-Infos &ndash; nicht nur zu Corona, Ukraine und Gendern &ndash; muss strittig neu verfasst werden. Das Recht, auch einmal zu irren, geh&ouml;rt zur Meinungsfreiheit &ndash; und darf nicht nur Ministern zustehen.<\/p><p>Dies betrifft auch die fatale Entwicklung in der EU, Meinungsfreiheiten einzudampfen. Unter der &Uuml;berschrift &bdquo;Verbotene Meinung &ndash; bestrafte Gesinnung: Zur Europ&auml;isierung des deutschen Zensurregimes&ldquo; skizziert der Wiener Verleger Hannes Hofbauer in den &bdquo;NachDenkSeiten&ldquo; vom 4.10.23, wie der &bdquo;Digital Services Act&ldquo; vom November &rsquo;22 auf den Spuren deutscher Gesetzes-Versch&auml;rfungen seit 2008 einen vorl&auml;ufigen H&ouml;hepunkt f&uuml;r Zensurma&szlig;nahmen darstellt, die zun&auml;chst in Deutschland versch&auml;rft wurden und hernach EU-weit. <\/p><p>Am 19. M&auml;rz 2023 wurden Filme von Alina Lipp mit dem neu geschaffenen Paragraphen 140 StGB verhindert. Zuvor waren den Kabarettisten Lisa Fitz und Uwe Steimle ihre ARD-Sendungen weggenommen worden, hatten Kayvan Soufi Siavasch, Patrik Baab u.a. den Job verloren wegen unbotm&auml;&szlig;iger Kritik an der Corona- und Ukraine-Politik der Bundesregierung. Hofbauer: KenFM und andere mussten unter massiver Zensur &bdquo;die Pforten schlie&szlig;en und Ken Jebsen floh au&szlig;er Landes&ldquo;. <\/p><p>RT war schon vor dem Krieg verboten worden, zun&auml;chst in Deutschland, dann EU-weit. &bdquo;Im Oktober 2018 legte Br&uuml;ssel einen Verhaltenskodex zur &bdquo;Bek&auml;mpfung von Desinformation&ldquo; auf; dem deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz nachgeahmt. L&ouml;sch- und Streich-Orgien nahmen europaweit Fahrt auf. Zugleich griff sich die EU-Kommission die gro&szlig;en Online-Plattformen vor, indem sie f&uuml;r sich selbst und alle Mitgliedstaaten den Zugang zu allen Algorithmen von Facebook und Co. durchsetzte. Sollten die zumeist amerikanischen online-Riesen diese Art von Informationspolitik nicht befolgen, droht ihnen Br&uuml;ssel mit einer empfindlichen Strafe, die bis zu 6% des Jahresumsatzes betragen kann&ldquo; (Hofbauer). Die allermeisten Zensurmethoden werden dabei unter Gebrauch woken Vokabulars durchgestemmt.<\/p><p>Gleichwohl deutet Hofbauer sowohl in seinem Buch (&bdquo;Zensur. Publikationsverbote im Spiegel der Geschichte&ldquo;, Promedia 2022) auch darauf hin, wie &bdquo;Zensur-Ma&szlig;nahmen <em>durch &hellip; alternative Medien aufgebrochen werden k&ouml;nnen.&ldquo;<\/em><\/p><p>Es bedarf also perspektivisch einer engen Verschr&auml;nkung festverankerter Sozialstaatsklauseln mit der St&auml;rkung der Meinungsfreiheit in sozialmedialen Alternativen, somit also einer Kampfansage an Zensur und herrschende Propaganda. Ein anderes Europa ist eben nicht die EU, welche, wie es Oskar Lafontaine &amp; Friends mit M&uuml;he in die einstige Programmatik der nun untergehenden Linkspartei hineingek&auml;mpft hatten, &bdquo;militaristisch, unsozial und antidemokratisch&ldquo; ist. Eine Republik Europa ist das Kontrastprogramm.<\/p><p><small>Titelbild: Wikicommons, Dontworry &ndash; Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0<\/small><\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><div class=\"footnote\">\n<p>[<a href=\"#note_1\" name=\"foot_1\">&laquo;1<\/a>] Karsten Nowrot: <em>Das Republikprinzip als oberstes Verfassungsprinzip<\/em>, T&uuml;bingen: Siebeck-Mohr, 2013<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_2\" name=\"foot_2\">&laquo;*<\/a>] <em>Das legend&auml;re <strong>Costa vs. Eni-Urteil<\/strong> <a href=\"https:\/\/www.bpb.de\/kurz-knapp\/lexika\/das-europalexikon\/176765\/costa-enel-urteil\/\">bpb.de\/kurz-knapp\/lexika\/das-europalexikon\/176765\/costa-enel-urteil\/<\/a><\/em><\/p>\n<p>[<a href=\"#note_3\" name=\"foot_3\">&laquo;**<\/a>] <em>Beim <strong>R&uuml;ffert-Urteil (2008)<\/strong> stellte der EuGH die Unvereinbarkeit spezifischer <strong>Tariftreueklauseln<\/strong> bei der &ouml;ffentlichen Auftragsvergabe mit EU-Recht fest. Das Gericht urteilte, dass vergaberechtliche (und nicht allgemein-verbindliche) Tarifl&ouml;hne prim&auml;rrechtlich gegen die Dienstleistungsfreiheit und sekund&auml;rrechtlich gegen die Entsenderichtlinie verstie&szlig;en. Konkreter Klagegegenstand: Das Land Niedersachsen hatte 2003 einen Bauauftrag f&uuml;r eine Justizvollzugsanstalt erteilt, diesen aber sp&auml;ter auf Grundlage der Tariftreueklausel im nieders&auml;chsischen Vergaberecht wieder entzogen. Denn das Bauunternehmen hatte einen polnischen Subunternehmer mit der Bauausf&uuml;hrung beauftragt, der seine Arbeiter untertariflich bezahlte. Das Unternehmen klagte gegen den Entzug des Bauauftrags und gegen die Zahlung einer Vertragsstrafe und bekam beim EuGH recht.<\/em><\/p>\n<p>[<a href=\"#note_4\" name=\"foot_4\">&laquo;***<\/a>] <em><strong>Im Viking-Urteil (2007)<\/strong> ordnete der EuGH das <strong>Streikrecht<\/strong> den Binnenmarktfreiheiten (hier: Niederlassungsfreiheit) unter: Die finnische Gewerkschaften FSU hatte das finnische F&auml;hrunternehmen Viking Lines bestreikt, nachdem dieses angedroht hatte, eins ihrer Schiffe &bdquo;umzuflaggen&ldquo;. Ziel der Reederei war dabei, eine neue (estnische) Belegschaft anheuern und zu wesentlich niedrigeren estnischen Geh&auml;ltern bezahlen zu k&ouml;nnen. Mit dem Streik wollte die FSU einen Tarifvertrag durchsetzen, der der Belegschaft auch bei einer Umflaggung die G&uuml;ltigkeit des finnischen Arbeitsrechts sichern und zudem die Entlassung der finnischen Besatzung verhindern sollte. Der EuGH erkl&auml;rte den Streik als nicht vereinbar mit den Binnenmarktfreiheiten und kn&uuml;pfte die Zul&auml;ssigkeit von k&uuml;nftigen Streiks an enge Voraussetzungen, die das (finnische) Streikrecht massiv aush&ouml;hlten.<\/em><\/p>\n<p>[<a href=\"#note_5\" name=\"foot_5\">&laquo;****<\/a>] <em>Das <strong>Laval-Urteil (2007)<\/strong> ordnete ebenfalls das <strong>Streikrecht<\/strong> den Binnenmarktfreiheiten unter, indem es einen Streik der schwedischen Baugewerkschaft f&uuml;r rechtswidrig erkl&auml;rte. Diese hatte ein Schulbauprojekt bestreikt, weil ein Teil der Ausf&uuml;hrung von der lettischen Firma Laval ausgef&uuml;hrt werden sollte, die aus Lettland entsendete Bauarbeiter nach lettischen Bez&uuml;gen bezahlte. Mit dem Streik wollte die Gewerkschaft erzwingen, dass alle Besch&auml;ftigten auf der Baustelle nach schwedischem Tarif bezahlt wurden. Neben der Verletzung der Binnenmarktfreiheiten sah der EuGH in diesem Fall auch einen Versto&szlig; gegen die (damals g&uuml;ltige) Fassung der Entsenderichtlinie.<\/em><\/p>\n<p>[<a href=\"#note_6\" name=\"foot_6\">&laquo;*****<\/a>] <em>Bei dem Urteil <strong>EU-Kommission vs. Luxemburg (2004)<\/strong> verbot der EuGH dem Land Luxemburg, Unternehmen im Rahmen der <strong>Arbeitnehmer-Entsendung<\/strong> arbeitsrechtliche und lohnpolitische Auflagen zu machen, um den Arbeitsmarkt (und heimische Unternehmen) vor Lohndumping zu sch&uuml;tzen. Auch hier wurde dies &ndash; sekund&auml;rrechtlich &ndash; mit der Unvereinbarkeit mit der Entsenderichtlinie sowie &ndash; prim&auml;rrechtlich &ndash; mit der Verletzung der Dienstleistungsfreiheit begr&uuml;ndet.<\/em>\n<\/p><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ulrike Gu&eacute;rots Ideen zur Zukunft der EU und der europ&auml;ischen Integration wurden viele Jahre lang von denen missbraucht, die ganz andere Vorstellungen haben. In der politischen Linken werden zu diesen Themen seit Jahren unproduktive Diskurse gef&uuml;hrt. In der &Ouml;ffentlichkeit kommt die Debatte selten an. 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