{"id":107428,"date":"2023-11-29T08:51:25","date_gmt":"2023-11-29T07:51:25","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=107428"},"modified":"2023-12-01T14:33:07","modified_gmt":"2023-12-01T13:33:07","slug":"bundesregierung-weiter-gegen-waffenstillstand-in-gaza-und-mit-gewagter-interpretation-des-voelkerrechts","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=107428","title":{"rendered":"Bundesregierung weiter gegen Waffenstillstand in Gaza und mit gewagter Interpretation des V\u00f6lkerrechts"},"content":{"rendered":"<p>Die Sprecherin des Ausw&auml;rtigen Amtes (AA) hat bei der Bundespressekonferenz am 27. November erneut erkl&auml;rt, dass sich die Bundesregierung gegen einen Waffenstillstand im Gazastreifen ausspricht, denn das w&uuml;rde angeblich Israel daran hindern, sich gegen Angriffe der Hamas zu verteidigen. Ebenso wiederholte die AA-Sprecherin die Behauptung, Israel h&auml;tte ein &bdquo;Recht auf Selbstverteidigung gegen den Terror der Hamas&ldquo;. Die NachDenkSeiten meldeten angesichts dieser regierungsoffiziellen Aussagen zwei &bdquo;Verst&auml;ndnisfragen&ldquo; an. Zum einen wollten sie wissen, wie die Bundesregierung die Einsch&auml;tzung des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag bewertet, der 2004 zu dem Schluss kam, dass Israel als Besatzungsmacht v&ouml;lkerrechtlich nicht &uuml;ber das Recht auf Selbstverteidigung im Sinne von Artikel 51 der UN-Charta verf&uuml;gt. Zum anderen baten die NDS das Ausw&auml;rtige Amt, doch bitte n&auml;her zu begr&uuml;nden, wieso ein eingehaltener Waffenstillstand die Sicherheit von Israel gef&auml;hrden w&uuml;rde. Die Antworten bezeugen eine recht eigenwillige Auslegung des V&ouml;lkerrechts im Ministerium unter Leitung von Annalena Baerbock. Von <strong>Florian Warweg<\/strong>.<br>\n<!--more--><br>\n<div class=\"external-2click\" data-provider=\"Youtube\" data-provider-slug=\"youtube\"><div class=\"external-placeholder\"><p><strong>Externer Inhalt<\/strong><\/p><p>Beim Laden des Videos werden Daten an Youtube &uuml;bertragen.<\/p><button type=\"button\" class=\"external-load\">Inhalt von Youtube zulassen<\/button><\/div><div class=\"external-content\"><iframe loading=\"lazy\" width=\"560\" height=\"315\" src=\"\" frameborder=\"0\" allowfullscreen class=\"external-2click-target \" data-src=\"https:\/\/www.youtube-nocookie.com\/embed\/qzh7vYZGv2U\"><\/iframe><\/div><div class=\"external-optout\"><a href=\"#\" data-revoke=\"youtube\">Inhalte von Youtube nicht mehr zulassen<\/a><\/div><\/div><\/p><p>Mit der im Video dargelegten v&ouml;lkerrechtlichen Interpretation steht das Ausw&auml;rtige Amt allerdings ziemlich allein da. Zahlreiche namhafte V&ouml;lkerrechtler, UN-Sonderberichterstatter, der Internationale Gerichtshof in Den Haag und sogar die US-Denkfabrik Atlantic Council kommen zu anderen Schl&uuml;ssen als die AA-Sprecher auf der BPK.<\/p><p><strong>Hat Israel ein Recht auf Selbstverteidigung im Gazastreifen? Das sagen V&ouml;lkerrechtsexperten au&szlig;erhalb des Ausw&auml;rtigen Amtes<\/strong><\/p><p>Im Oktober 2022, ziemlich genau ein Jahr vor dem Angriff der Hamas, kam die internationale Untersuchungskommission der Vereinten Nationen f&uuml;r die besetzten pal&auml;stinensischen Gebiete zu dem Schluss, dass die israelische Besetzung der pal&auml;stinensischen Gebiete &bdquo;aufgrund ihrer Dauerhaftigkeit und der De-facto-Annexionspolitik der israelischen Regierung&ldquo; v&ouml;lkerrechtswidrig sei. Da Israel die pal&auml;stinensischen Gebiete, einschlie&szlig;lich des Gazastreifens, weiterhin unrechtm&auml;&szlig;ig besetzt halte, k&ouml;nne dieser nicht als unabh&auml;ngiger Staat anerkannt werden, so die UN-Experten weiter. Das hei&szlig;t konkret, nur wenn Israel und der Gazastreifen zwei getrennte und gleicherma&szlig;en autonome Staaten w&auml;ren, k&ouml;nnte sich Israel, so auch die allgemeine Einsch&auml;tzung von V&ouml;lkerrechtsexperten, auf Artikel 51 der UN-Charta berufen, in dem es hei&szlig;t:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Keine Bestimmung dieser Charta beeintr&auml;chtigt das Recht auf individuelle oder kollektive Selbstverteidigung im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Auch die derzeitige UN-Sonderberichterstatterin f&uuml;r Menschenrechte in den besetzten pal&auml;stinensischen Gebieten, Francesca Albanese, hat diesbez&uuml;glich dargelegt, dass Israel mit seiner Art des milit&auml;rischen Vorgehens im Gazastreifen nicht die Bedingungen der Selbstverteidigung nach Artikel 51 erf&uuml;llt. Bei einem Pressegespr&auml;ch in Australien am 14. November <a href=\"https:\/\/www.aljazeera.com\/program\/newsfeed\/2023\/11\/15\/un-special-rapporteur-israel-cant-claim-right-of-self-defence\">erkl&auml;rte sie<\/a>:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Das Recht auf Selbstverteidigung kann geltend gemacht werden, wenn ein Staat von einem anderen Staat bedroht wird, was nicht der Fall ist. Israel behauptet nicht, von einem anderen Staat bedroht worden zu sein. Es wurde von einer bewaffneten Gruppe in einem besetzten Gebiet bedroht. Es kann nicht das Recht auf Selbstverteidigung gegen eine Bedrohung beanspruchen, die von einem Gebiet ausgeht, das es besetzt h&auml;lt &ndash; von einem Gebiet, das unter kriegerischer Besetzung gehalten wird.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Auch Michael Lynk, ehemaliger UN-Sonderberichterstatter, best&auml;tigt diese Einsch&auml;tzung gegen&uuml;ber <a href=\"https:\/\/www.analystnews.org\/posts\/does-israel-have-a-right-to-self-defense-in-gaza-legal-experts-say-no\">Analyst News<\/a>:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Israel betrachtet Pal&auml;stina nicht als Staat und h&auml;lt es weiterhin besetzt. Es war also eine Besatzungsmacht, die von bewaffneten Kr&auml;ften aus den besetzten Gebieten auf israelischem Boden angegriffen wurde.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Weiter f&uuml;hrt er aus, dass jede rechtliche Analyse von der Tatsache ausgehen m&uuml;sse, dass Israel Besatzungsmacht ist &ndash; und zwar seit 1967. Auch wenn Israel seine Streitkr&auml;fte 2005 aus dem Gazastreifen abgezogen habe, kontrolliere es weiterhin den Gazastreifen zu Land, Luft und See. Alle UN-Organisationen ebenso wie alle EU-Mitgliedsstaaten und die USA betrachten Israel aufgrund der ausge&uuml;bten effektiven Kontrolle weiterhin als Besatzungsmacht im Gazastreifen.<\/p><p>Bereits 2004 kam der Internationale Gerichtshof in Den Haag zu einem Fall in der Westbank, in welchem sich Israel ebenfalls auf Artikel 51 bezogen hatte, <a href=\"https:\/\/www.icj-cij.org\/sites\/default\/files\/case-related\/131\/131-20040709-ADV-01-00-EN.pdf\">zum Fazit<\/a>, dass eine Besatzungsmacht wie Israel nicht in der gleichen v&ouml;lkerrechtlichen Lage ist wie ein Staat, der von einem anderen Staat angegriffen wird:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Der Gerichtshof kommt daher zu dem Schluss, dass Artikel 51 der Charta im vorliegenden Fall nicht einschl&auml;gig ist.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Das bedeutet, dass Israel nicht das Recht hat, sich gem&auml;&szlig; Artikel 51 der UN-Charta zu verteidigen, lautet auch die Einsch&auml;tzung des V&ouml;lkerrechtlers John Quigley von der Ohio State University. Israel k&ouml;nne, so Quigley weiter, sehr wohl Angriffe auf seine Zivilbev&ouml;lkerung als Terrorismus betrachten, aber die v&ouml;lkerrechtskonforme Antwort darauf darf keine milit&auml;rische Aktion sein, wie sie von Israel im Gazastreifen mit den Massenbombardements durchgef&uuml;hrt wird.<\/p><p>Bereits 2012 schrieb die Rechtswissenschaftlerin Noura Erakat, Professorin f&uuml;r Strafrecht an der Rutgers University in New Jersey:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Ein Staat kann nicht gleichzeitig die Kontrolle &uuml;ber ein von ihm besetztes Gebiet aus&uuml;ben und dieses Gebiet milit&auml;risch angreifen, mit der Begr&uuml;ndung, es sei &sbquo;fremd&lsquo; und stelle eine exogene Bedrohung der nationalen Sicherheit dar. Nach der Vierten Genfer Konvention, die besetzte Menschen als &sbquo;gesch&uuml;tzte Personen&lsquo; bezeichnet, ist der Besatzungsstaat verpflichtet, diese Bev&ouml;lkerung zu sch&uuml;tzen. Wenn der Staat diese wahllos bombardiert, verst&ouml;&szlig;t er gegen diese Verpflichtung.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Zu einer &auml;hnlichen Einsch&auml;tzung kommt auch eine v&ouml;lkerrechtliche Analyse des Atlantic Council mit dem Titel <a href=\"https:\/\/www.atlanticcouncil.org\/blogs\/menasource\/gaza-israel-occupied-international-law\/\">&bdquo;Israel behauptet, dass es den Gazastreifen nicht mehr besetzt h&auml;lt. Was sagt das V&ouml;lkerrecht dazu?&ldquo;<\/a><\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Zusammenfassend l&auml;sst sich sagen, dass die Besatzungsgesetze ein grundlegendes Prinzip der Menschlichkeit kodifizieren: Wer die tats&auml;chliche Kontrolle &uuml;ber eine Bev&ouml;lkerung hat, ist verpflichtet, sie zu sch&uuml;tzen. Unabh&auml;ngig davon, ob Israel derzeit den Gazastreifen besetzt, zeigt die Kontrolle, die es &uuml;ber die Bev&ouml;lkerung hat, wie gro&szlig; der Einfluss ist, den Israels Macht auf die Zivilbev&ouml;lkerung aus&uuml;ben kann. Selbst wenn die Verpflichtungen, die sich aus einer Besetzung ergeben, nicht gelten w&uuml;rden, muss Israel dennoch die Mindestpflichten des humanit&auml;ren V&ouml;lkerrechts einhalten: Zugang zu humanit&auml;rer Hilfe gew&auml;hren und Kriegsverbrechen unterlassen, einschlie&szlig;lich der gezielten T&ouml;tung, des Aushungerns und der gewaltsamen Verbringung von Zivilisten.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Es bleibt festzuhalten, dass au&szlig;erhalb des AA-Universums die &uuml;berwiegende Mehrheit der Staatengemeinschaft und V&ouml;lkerrechtler davon ausgehen, dass Israel mit seiner Art des milit&auml;rischen Vorgehens in Gaza gegen V&ouml;lkerrecht verst&ouml;&szlig;t und aufgrund seines Status als Besatzungsmacht sein Vorgehen nicht mit Verweis auf Artikel 51 der UN-Charta rechtfertigen kann. Wie auch in vielen anderen Bereichen erscheint die bundesdeutsche Au&szlig;enpolitik immer mehr isoliert mit ihren Einsch&auml;tzungen und Bewertungen zum exzessiven milit&auml;rischen Vorgehen Israels im Gazastreifen.<\/p><p><strong>Protokollauszug der Bundespressekonferenz vom 27. November 2023:<\/strong><\/p><p><strong>Frage Warweg<\/strong><\/p><p>Jetzt h&auml;tte ich doch noch eine Verst&auml;ndnisfrage. Sie haben gerade wiederholt erkl&auml;rt, Israel habe das v&ouml;lkerrechtlich verbriefte Recht auf Selbstverteidigung. Gleichzeitig haben Sie hier ebenfalls schon &ouml;fter betont, dass Sie sowohl den Gazastreifen wie auch Ost-Jerusalem und die Westbank als besetztes Gebiet betrachten. Es gibt eine Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag von 2004, in der er sehr klar gesagt hat, dass eine Besatzungsmacht sich auf dem von ihr de facto oder real besetzten Territorium nicht selbst verteidigen d&uuml;rfe. Deswegen w&uuml;rde ich Sie noch einmal bitten, darzulegen, auf welcher Grundlage Sie dieses Selbstverteidigungsrecht Israels im V&ouml;lkerrecht sehen und wie Sie mit dieser Entscheidung oder dieser Einsch&auml;tzung des Internationalen Gerichtshofs von 2004 umgehen.<\/p><p><strong>Deschauer (AA)<\/strong><\/p><p>Herr Warweg, auch das ist hier bereits vor einigen Tagen, vielleicht sogar vor ein bis zwei Wochen &ndash; ich lasse mir vielleicht noch einmal das Datum von den Kollegen zukommen &ndash; thematisiert worden. Da hat mein Kollege Fischer sich ge&auml;u&szlig;ert und hat erl&auml;utert, dass wir uns in einem bewaffneten Angriff der Hamas auf Israel befinden und entsprechend andere auch rechtliche Regularien gelten. Ich kann gleich vielleicht noch als Service nachliefern, an welchem Datum hier in der Regierungspressekonferenz entsprechend geantwortet wurde und eine v&ouml;lkerrechtliche Einordnung vorgenommen wurde. Das liefere ich dann gerne im Laufe der Sitzung noch nach.<\/p><p><strong>Zusatzfrage Warweg<\/strong><\/p><p>Ich h&auml;tte eine zweite Verst&auml;ndnisfrage bez&uuml;glich Ihrer Aussage, ein Waffenstillstand w&uuml;rde verhindern, dass Israel sich verteidigen kann. Nun ist die Idee &bdquo;justement&ldquo; von einem Waffenstillstand, dass beide Seiten sich nicht mehr gegenseitig beschie&szlig;en. K&ouml;nnen Sie darlegen, wieso Israel sich bei einem eingehaltenen Waffenstillstand nicht mehr verteidigen k&ouml;nnte?<\/p><p><strong>Deschauer (AA)<\/strong><\/p><p>Ich glaube, das wurde hier auch schon mehrfach dargelegt: Wir befinden uns in der Situation, dass wir es mit einer Terrororganisation zu tun haben, die weiterhin vom Gazastreifen aus mit Raketen Israel bedroht. Dort sind weiterhin Parolen in der Welt, dass Israel ausgel&ouml;scht werden solle, und das Existenzrecht Israels wird dort negiert. Ich glaube, wir alle haben entsprechende Bildszenen vor Augen, wie bei der Freilassung von Menschen aus israelischen Gef&auml;ngnissen auch Fahnen der Hamas geschwenkt werden. Ich kann jetzt nicht erkennen, dass die Hamas in der jetzigen Situation bereit w&auml;re, ihre proklamierte Vernichtungserkl&auml;rung gegen&uuml;ber Israel aufzugeben.<\/p><p>Insofern sage ich noch einmal: Israel hat das verbriefte Recht, sich im Rahmen des V&ouml;lkerrechts gegen den fortbestehenden, seit dem 7. Oktober bestehenden Angriffskrieg zu wehren und seine B&uuml;rger zu verteidigen. Das ist die Position der Bundesregierung. Davon unbenommen setzen wir uns sehr stark daf&uuml;r ein, dass humanit&auml;re Feuerpausen es erm&ouml;glichen, dass Geiseln endlich wieder in die Arme ihrer Angeh&ouml;rigen genommen werden k&ouml;nnen, aber auch, dass das Leid der Menschen in Gaza dramatisch verringert wird.<\/p><p>&bdquo;Nachreichung&ldquo;:<\/p><p>Zum Thema der v&ouml;lkerrechtlichen Auslegung kann ich erg&auml;nzend zu meinen Ausf&uuml;hrungen von eben vielleicht noch als Lesetipp an Herrn Warweg nachreichen: Ich glaube, das war am 1. November.<\/p><p><strong>Zuruf Warweg<\/strong><\/p><p>Im Protokoll?<\/p><p><strong>Deschauer (AA)<\/strong><\/p><p>Im Protokoll.<\/p><p>Schaut man im Protokoll des 1. November nach, findet man folgenden Austausch zwischen dem Videoblogger Tilo Jung und dem Sprecher des Ausw&auml;rtigen Amtes:<\/p><p><strong>Frage Jung<\/strong><\/p><p>Herr Fischer, am Montag haben Sie in Bezug auf das Westjordanland gesagt, dass es Israel als Besatzungsmacht obliege, die Sicherheit und Unversehrtheit der pal&auml;stinensischen Bev&ouml;lkerung im Westjordanland sicherzustellen. Nach Auffassung der Bundesregierung, der UN, der EU, der USA ist Israel auch in Gaza Besatzungsmacht. Gelten diese Worte auch f&uuml;r die Sicherheit und Unversehrtheit der pal&auml;stinensischen Bev&ouml;lkerung in Gaza?<\/p><p><strong>Fischer (AA)<\/strong><\/p><p>Wir haben bereits dar&uuml;ber gesprochen, dass auch Gaza f&uuml;r uns zu den besetzten Gebieten geh&ouml;rt. Allerdings gelten dort Besonderheiten, weil Israel im Gazastreifen bislang nicht selbst pr&auml;sent war oder dort Kontrolle ausge&uuml;bt, sondern nur die Grenzen kontrolliert hat. Es war also keine Besatzung im herk&ouml;mmlichen Sinne.<\/p><p>Gleichzeitig ist es so, dass die Regelungen des Besatzungsrechts seit dem Angriff der Hamas durch die Regelungen f&uuml;r den bewaffneten Konflikt &uuml;berlagert werden. Derzeit handelt sich eben nicht um eine stabilisierte Besatzungssituation, in der es um die Frage der Beziehungen zwischen der Besatzungsmacht und der Bev&ouml;lkerung im besetzten Gebiet gehen kann. Aktuell handelt es sich um einen bewaffneten Konflikt, der von massiven Kampfhandlungen gepr&auml;gt ist. Das &uuml;berlagert die Regelungen des Besatzungsrechts.<\/p><p><strong>Zusatz Jung<\/strong><\/p><p>Das hei&szlig;t, die Sicherheit und Unversehrtheit der pal&auml;stinensischen Bev&ouml;lkerung in Gaza ist nicht die Aufgabe der israelischen Armee.<\/p><p><strong>Fischer (AA)<\/strong><\/p><p>Ich habe Ihnen dazu gesagt, was ich zu sagen habe. Was dort momentan gilt, sind die Regeln des bewaffneten Konfliktes, &uuml;ber die wir in den vergangenen Regierungspressekonferenzen ausf&uuml;hrlich gesprochen haben.<\/p><p><em>Leserbriefe zu diesem Beitrag <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=107586\">finden Sie hier<\/a>.<\/em><\/p><p><small>Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten Bundespressekonferenz 27. November 2023<\/small><\/p><div class=\"moreLikeThis\">\n<strong>Mehr zum Thema:<\/strong>\n<p><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=107142\">Auch nach &uuml;ber 5.000 get&ouml;teten Kindern in Gaza: Au&szlig;enministerin Baerbock weiterhin gegen Waffenstillstand<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=106787\">Olaf Scholz zu Gaza: Israel ist dem V&ouml;lkerrecht verpflichtet und handelt dementsprechend<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=106529\">Bundesregierung bezweifelt UN-Zahlen zu Toten in Gaza und sieht &bdquo;Vernichtungskrieg&ldquo; nur in der Ukraine<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=106425\">&Uuml;ber 4000 get&ouml;tete Kinder in Gaza fallen f&uuml;r Bundesregierung unter &bdquo;Recht auf Selbstverteidigung&ldquo;<\/a>\n<\/p><\/div><p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/vg09.met.vgwort.de\/na\/9b45c99808894368b96df3b1d3592081\" width=\"1\" height=\"1\" alt=\"\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Sprecherin des Ausw&auml;rtigen Amtes (AA) hat bei der Bundespressekonferenz am 27. 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