{"id":111879,"date":"2024-03-02T13:00:31","date_gmt":"2024-03-02T12:00:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=111879"},"modified":"2024-03-01T18:35:34","modified_gmt":"2024-03-01T17:35:34","slug":"24-maerz-1999-bombardierung-jugoslawiens","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=111879","title":{"rendered":"24. M\u00e4rz 1999: Bombardierung Jugoslawiens"},"content":{"rendered":"<p>Seitdem Bundeskanzler Olaf Scholz die &bdquo;Zeitenwende&ldquo; als pr&auml;genden Begriff in sein politisches Vokabular eingef&uuml;hrt hat, erfreut sich das Wort gewisser Beliebtheit. Es ist beliebig anwendbar auf die verschiedensten Krisen und Ereignisse, z.B. das Ende des Zweiten Weltkrieges und die Kapitulation Deutschlands am 8. Mai 1945, den Untergang der Sowjetunion am 31. Dezember 1991, den Terrorangriff auf das World Trade Center am 11. September 2001 oder ganz frisch auf den Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023. Es kommt nur darauf an, von welcher nationalen und politischen Warte aus man das Ereignis betrachtet. So sollte man aus der Sicht der Bundesrepublik Deutschland viel eher den 24. M&auml;rz 1999 als den Scholz&rsquo;schen 24. Februar 2022 als Zeitenwende begreifen. Damals beteiligte sich die Bundeswehr am ersten innereurop&auml;ischen Krieg der NATO nach dem Zweiten Weltkrieg gegen Jugoslawien.[<a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=111879#foot_1\" name=\"note_1\">1<\/a>]<br>\n<!--more--><br>\nFast genau 54 Jahre hatte zumindest in Europa Frieden geherrscht &ndash; trotz zahlreicher Kriege, die europ&auml;ische Staaten au&szlig;erhalb Europas gef&uuml;hrt hatten. Seitdem ist das Friedensgebot kaputt. Und kaum 15 Jahre danach folgte der zweite europ&auml;ische Krieg Russlands gegen die Ukraine, der in Wirklichkeit ein Krieg der NATO unter &bdquo;dienender F&uuml;hrung&ldquo; (Robert Habeck) Deutschlands gegen Russland ist.<\/p><p><strong>Die Vorgeschichte<\/strong><\/p><p>Zur Vorgeschichte jenes 24. M&auml;rz 1999 geh&ouml;rt ein Blick auf den Zerfall Jugoslawiens, der faktisch 1989 begann, als Pr&auml;sident Slobodan Milo&scaron;evi&#263; die Autonomie des Kosovo innerhalb Jugoslawiens aufhob und die Unabh&auml;ngigkeitsbestrebungen von Slowenien und Kroatien in den Jahren 1991\/1992 den Bestand Jugoslawiens in Frage stellten.[<a href=\"#foot_2\" name=\"note_2\">2<\/a>] Jugoslawien k&auml;mpfte mit einer schweren wirtschaftlichen und politischen Krise. In dieser labilen Situation erkl&auml;rte Bundeskanzler Helmut Kohl am 1. Juli 1991, dass man die EG zur Anerkennung der beiden Republiken dr&auml;ngen sollte, und machte massiven Druck auf die anderen EG-Staaten. Trotz der eindringlichen Warnungen von UN-Generalsekret&auml;r Perez de Cuellar erkannte Deutschland die beiden abtr&uuml;nnigen Republiken Slowenien und Kroatien im Dezember 1991 an, die elf anderen EG-Staaten folgten im Januar 1992.<\/p><p>Es kam, wie es Perez de Cuellar bef&uuml;rchtet hatte und Au&szlig;enminister Genscher mit der Anerkennung verhindern wollte: Die Gewalt eskalierte. Zugleich aber begann in den deutschen Medien und der Politik eine Propagandaschlacht, die die Serben und ihren Ministerpr&auml;sidenten Slobodan Milo&scaron;evi&#263; f&uuml;r die Ausweitung der Gewalt und der Pogrome allein verantwortlich machte. Kaum etwas beschreibt die kriegstreibende Rolle der Medien besser als die Aussagen des Leiters des Kosovo-Regionalb&uuml;ros der europ&auml;ischen Beobachtermission ECMM, Bundeswehroffizier Dietmar Hartwig, die allerdings erst zehn Jahre sp&auml;ter an die &Ouml;ffentlichkeit drangen: <\/p><blockquote><p>\n&bdquo;<em>Massive, gar staatlich gelenkte Verbrechen gegen die Bev&ouml;lkerung wie ethnische S&auml;uberungen waren mir in der Zeit zwischen Ende 1998 und dem Ausbruch des NATO-Kriegs weder aus den Berichten der Beobachter noch aus den Gespr&auml;chen mit f&uuml;hrenden kosovo-albanischen Politikern bekannt. Dennoch sprachen die Medien st&auml;ndig von einer grundlosen Brutalit&auml;t der serbischen Sicherheitskr&auml;fte gegen die Bev&ouml;lkerung. Gleichzeitig verschwiegen sie die Angriffe der selbsternannten kosovo-albanischen &bdquo;Befreiungsarmee&rdquo; UCK auf staatliche Einrichtungen und auf serbische Personen. Die Medieninformationen, die mir w&auml;hrend meiner Zeit im Kosovo und danach vorlagen, zeigen ein Bild, das mit der Realit&auml;t nichts zu tun hatte. Serbische Sicherheitskr&auml;fte haben in aller Regel auf UCK-Angriffe nur reagiert, sie sind nicht grundlos t&auml;tig geworden. Gerade in der Zeit der st&auml;ndig zunehmenden Angriffe der UCK auf jugoslawische Polizei- und Milit&auml;reinrichtungen hat sich die serbische Exekutive in bemerkenswerter Weise zur&uuml;ckgehalten.<\/em>&ldquo;[<a href=\"#foot_3\" name=\"note_3\">3<\/a>]\n<\/p><\/blockquote><p>Wurde die UCK anfangs noch als das wahrgenommen, was sie war, eine Terrororganisation, mutierte sie sp&auml;testens 1998 zur &bdquo;Befreiungsarmee des Kosovo&ldquo;. Noch im Fr&uuml;hjahr 1998 hatten die USA Milo&scaron;evi&#263; gr&uuml;nes Licht zur Bek&auml;mpfung der UCK gegeben. Dann lud man sie zur Konferenz von Rambouillet[<a href=\"#foot_4\" name=\"note_4\">4<\/a>], machte sie zu den Wortf&uuml;hrern aller Albaner und r&uuml;stete sie gegen die Serben auf. Die &bdquo;Friedenskonferenz&ldquo; von Rambouillet war offensichtlich nicht auf Frieden zwischen den V&ouml;lkern und die L&ouml;sung des Kosovo-Problems programmiert. Man verlangte von Milo&scaron;evi&#263; ultimativ die Zustimmung zur Stationierung von NATO-Truppen in Serbien &ndash; eine absurde Forderung, welche die totale Unterwerfung bedeutet h&auml;tte. Milo&scaron;evi&#263; musste ablehnen und lieferte damit die erw&uuml;nschte Scheinlegitimation f&uuml;r die unmittelbar danach erfolgende Bombardierung Serbiens, die die NATO unter F&uuml;hrung der USA schon l&auml;ngst geplant hatte. <\/p><p><strong>Krieg ohne UNO-Mandat<\/strong><\/p><p>Politik und Medien mussten dieses gigantische L&uuml;gengem&auml;lde inszenieren, denn der am 24. M&auml;rz 1999 von der NATO gegen Jugoslawien begonnene Angriffskrieg war nicht nur der erste innereurop&auml;ische Krieg, sondern auch der erste Krieg nach dem Zweiten Weltkrieg, an dem die Bundeswehr sich aktiv beteiligte, und er war v&ouml;lkerrechtswidrig. Die Alliierten hatten bewusst den UN-Sicherheitsrat nicht um ein Mandat ersucht, da sie das sichere Veto der Russen und Chinesen erwarteten. Allen Beteiligten war die V&ouml;lkerrechtswidrigkeit ihres Handelns voll bewusst, vor allem der Bundesregierung mit Kanzler Gerhard Schr&ouml;der (SPD) und Vizekanzler Joschka Fischer (B&uuml;ndnis 90\/Die Gr&uuml;nen) in Berlin. Schon Monate vor dem &Uuml;berfall auf Jugoslawien hatte der deutsche Diplomat Hans Arnold gewarnt: <\/p><blockquote><p>\n&bdquo;<em>W&uuml;rden die NATO-Staaten &hellip; ohne UNO-Mandat mit milit&auml;rischer Gewalt gegen Jugoslawien vorgehen, dann w&uuml;rden sie nicht nur einen eklatanten V&ouml;lkerrechtsbruch begehen, sondern zweifellos auch weiteren V&ouml;lkerrechtsverletzungen T&uuml;r und Tor &ouml;ffnen. &hellip; Kein wie auch immer gearteter Zweck k&ouml;nnte dieses Mittel heiligen.<\/em>&ldquo;[<a href=\"#foot_5\" name=\"note_5\">5<\/a>]\n<\/p><\/blockquote><p>Auch der ehemalige Botschafter in Belgrad (1979 &ndash; 1984) und fr&uuml;here Chef des Bundeskanzleramts (1972 bis 1974) Horst Grabert stellte schon fr&uuml;hzeitig, als sich der NATO-Angriff abzeichnete, fest: <\/p><blockquote><p>\n&bdquo;<em>Alle Beteiligten &hellip; kennen die V&ouml;lkerrechtswidrigkeit der Aktion und camouflieren dies auch nur sehr unvollkommen.<\/em>&ldquo;[<a href=\"#foot_6\" name=\"note_6\">6<\/a>]\n<\/p><\/blockquote><p>Dennoch versuchten Bundesregierung und Medien mit h&ouml;chst zweifelhaften, ja falschen Fakten (Massaker von Rugova und Racak, KZ von Pristina, Hufeisenplan etc.)[<a href=\"#foot_7\" name=\"note_7\">7<\/a>] und Konstruktionen (Humanit&auml;re Intervention)[<a href=\"#foot_8\" name=\"note_8\">8<\/a>], den &ouml;ffentlichen Protest gegen den Angriffskrieg zu entkr&auml;ften.[<a href=\"#foot_9\" name=\"note_9\">9<\/a>] Es dauerte 15 Jahre, bis Gerhard Schr&ouml;der, nun Ex-Kanzler, freim&uuml;tig eingestand, dass dieser Krieg seinerzeit v&ouml;lkerrechtswidrig gewesen sei. <\/p><p>Die Bundesrepublik habe &bdquo;<em>zusammen mit der NATO einen souver&auml;nen Staat gebombt, ohne dass es einen [UN-]Sicherheitsratsbeschluss gegeben h&auml;tte&ldquo;<\/em>, erkl&auml;rte Schr&ouml;der im Fernsehsender <em>Ph&ouml;nix<\/em> und auf einer Diskussionsveranstaltung der Wochenzeitung <em>Die Zeit<\/em>: <\/p><blockquote><p>&bdquo;Ohne Sicherheitsratsbeschluss eine kriegerische Auseinandersetzung zu f&uuml;hren, war ein Versto&szlig; gegen das V&ouml;lkerrecht.&ldquo;[<a href=\"#foot_10\" name=\"note_10\">10<\/a>]<\/p><\/blockquote><p>Der Angriffskrieg der NATO hat nie eine ordentliche gerichtliche &Uuml;berpr&uuml;fung, sei es vor dem Jugoslawien Tribunal oder sp&auml;ter dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag, erfahren. Die Klage von Opfern eines NATO-Luftangriffs auf die Br&uuml;cke in dem kleinen Ort Varvarin, bei dem zehn Tote und 30 Verletzte zu beklagen waren, wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) in dritter Instanz abgewiesen: Das Kriegsv&ouml;lkerrecht kenne keine Schadenersatzanspr&uuml;che zwischen gesch&auml;digten Einzelpersonen und einem fremden Staat,&nbsp;und ein Anspruch aus Amtshaftung k&auml;me nicht in Betracht, da die Bundeswehr das V&ouml;lkerrecht nicht verletzt habe.[<a href=\"#foot_11\" name=\"note_11\">11<\/a>] So blieb es verschiedenen Initiativen in der Nachfolge der fr&uuml;heren Russel-Tribunale vorbehalten, in einzelnen Tribunalen von Tokyo bis New York die NATO-Kriegsf&uuml;hrung nach den gleichen Prinzipien des humanit&auml;ren V&ouml;lkerrechts zu pr&uuml;fen, wie sie das Jugoslawien-Tribunal in Den Haag bei seinem Prozess gegen Milo&scaron;evi&#263; wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und V&ouml;lkermord seit dem 12. Februar 2001 anwandte. <\/p><p><strong>Tribunal in Berlin<\/strong><\/p><p>Am 2. Juni 2000 trat die damalige Chefankl&auml;gerin Carla Del Ponte vor den UNO-Sicherheitsrat und begr&uuml;ndete die Einstellung der Untersuchungen gegen die NATO damit, dass eine Kommission die Vorw&uuml;rfe gegen die NATO gepr&uuml;ft habe und zu dem Schluss gekommen sei, dass sie strafrechtlich als nicht relevant und durchschlagend einzustufen seien.[<a href=\"#foot_12\" name=\"note_12\">12<\/a>] Am gleichen Tag er&ouml;ffnete in Berlin ein Internationales Europ&auml;isches Tribunal in der evangelischen Heilig-Kreuz-Kirche seine Untersuchungen. Mehrere Hundert Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren aus &uuml;ber 20 L&auml;ndern angereist, um der Anklage gegen die Staats- und Regierungschefs aus 19 NATO-Staaten und ihre Milit&auml;rs sowie den zahlreichen Sachverst&auml;ndigen und Zeugen aus dem Kriegsgebiet zuzuh&ouml;ren. Die zw&ouml;lfk&ouml;pfige Jury kam aus acht europ&auml;ischen Staaten. Am 3. Juni 2000 verk&uuml;ndete sie ihr Urteil und erkl&auml;rte die Angeklagten wegen ihres 78 Tage dauernden Angriffskrieges gegen die Bundesrepublik Jugoslawien schwerer Verst&ouml;&szlig;e gegen die V&ouml;lkerrechtsordnung f&uuml;r schuldig.<\/p><p>Der Angriff verstie&szlig; eindeutig gegen das absolute Gewaltverbot nach Art. 2 Ziff. 4 UNO-Charta in Verbindung mit dem Aggressionsverbot der Resolution 3314 (XXIX) der UNO-Generalversammlung vom 14. Dezember 1974 sowie gegen das Verbot der Verletzung der territorialen Souver&auml;nit&auml;t gem. Art. 2 Ziff. 4 UNO-Charta in Verbindung mit der Deklaration &uuml;ber freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit zwischen den Staaten im Sinne der Charta der Vereinten Nationen, Resolution 2625 (XXV) der UNO-Generalversammlung vom 24. Oktober 1970. Da es keinen Angriff Jugoslawiens auf ein NATO-Land gegeben und der UNO-Sicherheitsrat auch kein Mandat f&uuml;r den Angriff gegeben hatte, musste die NATO-F&uuml;hrung eine Rechtfertigung konstruieren, die sie in der sogenannten humanit&auml;ren Intervention glaubte gefunden zu haben. Vor allem die Minister Fischer und Scharping fochten vehement mit h&ouml;chst zweifelhaften und erfundenen Zeugnissen f&uuml;r die These einer humanit&auml;ren Katastrophe. Zwar hatte vor allem der im Kosovo zwischen den separatistischen Verb&auml;nden der UCK und der jugoslawischen Polizei und Armee entbrannte B&uuml;rgerkrieg zu gro&szlig;en Verlusten an Menschenleben auf beiden Seiten, zur Zerst&ouml;rung von H&auml;usern und Ortschaften und Vertreibung von Albanern wie Serben, Kroaten, Roma und Angeh&ouml;riger anderer Ethnien sowie schweren Menschenrechtsverletzungen gef&uuml;hrt. Die Jury war aber nicht davon &uuml;berzeugt, dass es sich hier um eine humanit&auml;re Katastrophe handelte. <\/p><p>Selbst f&uuml;r den Fall einer humanit&auml;ren Katastrophe in den Jahren 1998 und 1999 sah das Tribunal darin nicht die Legitimation f&uuml;r eine humanit&auml;re Intervention ohne Mandat des UNO-Sicherheitsrats. Das Tribunal setzte sich mit der Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshof (IGH) auseinander und entschied:&nbsp;<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;<em>In der Praxis der Staaten, die das V&ouml;lkergewohnheitsrecht begr&uuml;ndet und in der ganz &uuml;berwiegenden Meinung der V&ouml;lkerrechtslehre, ist die humanit&auml;re Intervention nicht als eine Institution anerkannt, die eine Ausnahme vom absoluten Gewaltverbot erlaubt. Es gilt nach wie vor, was der Internationale Gerichtshof (IGH) im Rechtsstreit Nikaragua gegen USA in seinem Urteil vom 27. Juni 1986 zur humanit&auml;ren Intervention gesagt hat. Die Anwendung von Gewalt kann keine geeignete Methode sein, die Achtung der Menschenrechte zu &uuml;berwachen oder zu sichern. Hinsichtlich der angegriffenen Ma&szlig;nahmen (ist festzustellen), dass der Schutz der Menschenrechte, ein strikt humanit&auml;res Ziel, unvereinbar ist mit der Verminung von H&auml;fen, der Zerst&ouml;rung von &Ouml;lraffinerien&hellip; Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass das Argument, das von der Wahrung der Menschenrechte in Nikaragua hergeleitet wird, keine juristische Rechtfertigung f&uuml;r das Verhalten der USA liefern kann. (ICJ Rep. 1986, &sect; 268) An diesem Stand des V&ouml;lkerrechts hat sich entgegen den Behauptungen so mancher bis heute nichts ge&auml;ndert.&ldquo;<\/em>\n<\/p><\/blockquote><p>Eine Anklage wegen Aggression\/Angriffskrieg gem. Art. 8bis R&ouml;misches Statut vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) war zu der Zeit noch nicht m&ouml;glich, da dieser Straftatbestand erst im Juli 2018 aktiviert und damit verfolgbar wurde. Doch konnte das Tribunal die Kriegsf&uuml;hrung der NATO-Staaten mittels zahlreicher Zeugen und Sachverst&auml;ndigen untersuchen, die einen strategischen Plan der Ausweitung der Angriffe auch auf zivile Einrichtungen wie Krankenh&auml;user, D&ouml;rfer oder die Radiostation <em>RTS<\/em> bezeugten. Die oftmals wiederholten Angriffe konnten auch nicht mit der Versicherung &bdquo;unbeabsichtigter Kollateralsch&auml;den&ldquo; verteidigt werden. Die Verhandlungen ergaben, dass die Kriegsf&uuml;hrung offensichtlich planm&auml;&szlig;ig die Zivilbev&ouml;lkerung in Mitleidenschaft ziehen wollte, um sie dazu zu bringen, die Regierung von Pr&auml;sident Milo&scaron;evi&#263; zu vertreiben. Diese Kriegsf&uuml;hrung verst&ouml;&szlig;t eindeutig gegen zentrale Vorschriften der IV. Genfer Konvention von 1949 und des I. Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen von 1977.<\/p><p>Ein besonders schwerer Versto&szlig; gegen internationales Recht war der Einsatz abgereicherten Urans und sogenannter Streubomben. Die NATO soll etwa 31.000 Bomben auf Jugoslawien abgeworfen haben, die zehn Tonnen abgereichertes Uran auf dem Erdboden hinterlassen haben. Es ist heute unbestritten, dass die Verwendung beider Waffenarten eine schwere Verletzung der Art. 35 ff. und 48 I. Zusatzprotokoll und des Genfer Protokolls &uuml;ber das Verbot erstickender, giftiger oder &auml;hnlicher Gase sowie bakteriologischer Mittel im Krieg von 1925 darstellt. Beide Waffenarten stehen zus&auml;tzlich unter dem Verbot unterschiedslos wirkender und besonders grausamer Waffen nach Art. 51 I. Zusatzprotokoll.<\/p><p>Es blieb lange Zeit ungekl&auml;rt und r&auml;tselvoll, wie die damalige Chefankl&auml;gerin Carla del Ponte bei diesen eindeutigen Fakten und Beweisen f&uuml;r schwere Kriegsverbrechen zu der Einstellung der Untersuchungen am Jugoslawien-Tribunal kommen konnte. 2021 ver&ouml;ffentlichte sie jedoch ein schmales Buch mit dem Titel &bdquo;Ich bin keine Heldin&ldquo;, in dem sie das R&auml;tsel l&ouml;ste und bekannte, dass sie an den Ermittlungen gehindert wurde: <\/p><blockquote><p>&bdquo;Als ich in Br&uuml;ssel die Unterlagen anforderte, kooperierte die NATO nicht. Ihr Generalsekret&auml;r verwies mich an die einzelnen Mitgliedstaaten. Dann hie&szlig; es pl&ouml;tzlich, die Dokumente seinen vernichtet worden. Eine L&uuml;ge&hellip;&ldquo;[<a href=\"#foot_13\" name=\"note_13\">13<\/a>]<\/p><\/blockquote><p>&Auml;hnlich erging es ihr &uuml;brigens beim Ruanda-Tribunal, dessen Chefankl&auml;gerin sie ebenfalls war. Als sie dort die Ermittlungen gegen die Hutus wegen Kriegsverbrechen auf die Tutsi ausdehnen wollte, wurde ihr von Gro&szlig;britannien und den USA nachdr&uuml;cklich bedeutet, dass das nicht opportun sei. Del Ponte musste die Ermittlungen stoppen.<\/p><p><strong>Neue NATO-Strategie<\/strong><\/p><p>Weitgehend unbeachtet ist ein Ereignis noch w&auml;hrend der Bombardierung Jugoslawiens geblieben, welches aber entscheidende Bedeutung f&uuml;r die Kriegsf&uuml;hrung der NATO in den folgenden Jahren haben sollte. Am 24. April 1999 kamen die NATO-Staaten in Washington zusammen, um eine neue Strategie zu beschlie&szlig;en. Sie sollte zun&auml;chst den Krieg gegen Jugoslawien nachtr&auml;glich rechtfertigen, denn sie erteilte sich selbst das Mandat, in Krisensituationen, die die Interessen der B&uuml;ndnisstaaten ernsthaft ber&uuml;hren, weltweit zu intervenieren. <\/p><p>Damit &auml;nderte sie aber zugleich die Aufgaben der NATO, die bis dahin nach Art. 5 NATO-Vertrag strikt auf die Verteidigung des B&uuml;ndnisgebietes beschr&auml;nkt waren. Die versammelten Staats-und Regierungschefs waren der Ansicht, dass sie diese doch erhebliche Aufgabenerweiterung der NATO gleichsam &bdquo;unter M&auml;nnern&ldquo; verabreden konnten. Insbesondere Bundeskanzler Schr&ouml;der und sein Au&szlig;enminister Fischer meinten, dass man dazu den Bundestag nicht einzuschalten brauche. Allein die PDS-Fraktion im deutschen Bundestag st&ouml;rte das, und sie erhob Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Bundesregierung mit der Begr&uuml;ndung, dass eine so durchgreifende &Auml;nderung des NATO-Vertrages der Zustimmung des Bundestages gem&auml;&szlig; Art. 59 II Grundgesetz bed&uuml;rfe.[<a href=\"#foot_14\" name=\"note_14\">14<\/a>] Das Gericht folgte allerdings weitgehend den Vorstellungen der Regierung vom Vorrang der Exekutive in Fragen der Au&szlig;en- und Milit&auml;rpolitik.[<a href=\"#foot_15\" name=\"note_15\">15<\/a>] Es sei kein Wille bei den NATO-Staaten erkennbar, den Vertrag f&ouml;rmlich abzu&auml;ndern, es fehle eine Klausel, die eine Ratifikation vorsehe wie z.B. bei der Aufnahme neuer Mitglieder. Es handele sich lediglich um ein <\/p><blockquote><p>\n&bdquo;<em>Konsenspapier, in dem die neuen Aufgaben und Instrumente der NATO nur in allgemeiner Form beschrieben werden und die damit durch ein hohes Ma&szlig; an Flexibilit&auml;t und Interpretierbarkeit gekennzeichnet sind&ldquo;&hellip; &bdquo;Die Erweiterung des sicherheitspolitischen Ansatzes des B&uuml;ndnisses auf Krisenreaktionseins&auml;tze&ldquo; <\/em>sei lediglich<em> &bdquo;eine Fortentwicklung des NATO-Vertrages, die sich jedenfalls nicht mit der f&uuml;r die Annahme eines konkludenten Vertrags&auml;nderungswillens n&ouml;tigen Gewissheit als Widerspruch zum bestehenden Vertragsinhalt oder als dessen Erweiterung deuten l&auml;sst.&ldquo; <\/em>(Rz. 132 ff.)\n<\/p><\/blockquote><p>Mit Morgenstern&lsquo;scher Logik entschied das Gericht:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;<em>Aus alledem kann jedoch nicht geschlossen werden, dass eine objektive &Auml;nderung des NATO-Vertrages vorliegt. Die getroffenen Inhaltsbestimmungen lassen sich noch als Fortentwicklung und Konkretisierung der offen formulierten Bestimmungen des NATO-Vertrages verstehen.&ldquo; <\/em>(Rz.145)\n<\/p><\/blockquote><p>Der Krieg gegen Jugoslawien ist der bef&uuml;rchtete Pilotfall zuk&uuml;nftiger Kriege mit Beteiligung der NATO-Staaten geworden &ndash; eine unwiderstehliche Kombination modernster Waffentechnologie, imperialen Machtanspruchs und gesetzloser Gewalt. Die Gerichte, vom Landgericht bis zum Internationalen Gerichtshof, sind in der jeweils aktuellen Situation der zivilisatorischen Bedrohung nicht gewachsen. Die Folge v&ouml;lkerrechtswidriger Kriege von Irak 2003 &uuml;ber Libyen 2011 bis zu Gaza 2024 basiert auf dem Widerspruch zwischen hochentwickelten Codices und Normen des Internationalen Rechts und Gerichten, deren politische Anpassung die Durchsetzung dieser Gesetze nicht erlaubt. <\/p><p>Norman Paech,<br>\nHamburg , 16. Februar 2024 <\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><p><strong>Nachtrag Albrecht M&uuml;ller:<\/strong> Ich erinnere mich noch gut an diese Spiegel-Geschichte im Vorfeld und zur Vorbereitung der milit&auml;rischen Intervention:<\/p><p><strong>&raquo;Die Serben werden fauchen&laquo;<\/strong><\/p><p>Der EU-Sonderbeauftragte Wolfgang Petritsch &uuml;ber die Friedensverhandlungen und die Autonomiepl&auml;ne f&uuml;r die Albaner im Kosovo<br>\n<em>Von&nbsp;Renate Flottau<\/em><\/p><p>7. Februar 1999, 13.00 Uhr&nbsp;&bull;&nbsp;aus&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.spiegel.de\/spiegel\/print\/index-1999-6.html\">DER SPIEGEL 6\/1999<\/a><\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><div class=\"footnote\">\n<p>[<a href=\"#note_1\" name=\"foot_1\">&laquo;1<\/a>] Vgl. Norman Paech, Zeitenwende? Zeitenwende, Telepolis v. 24. M&auml;rz 2023.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_2\" name=\"foot_2\">&laquo;2<\/a>] Vgl. Kurt K&ouml;pruner, Eurasisches Magazin 07-07 v. 31. Juli 2007.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_3\" name=\"foot_3\">&laquo;3<\/a>] Interview Cathrin Sch&uuml;tz, Junge Welt v. 27. Februar 2008.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_4\" name=\"foot_4\">&laquo;4<\/a>] Gerhard Stuby, Rambouillet oder von den Bem&uuml;hungen, ein Gespenst los zu werden, in: Johannes Klotz, Ein gerechter Krieg? Bremen 2000, S. 107 &ndash; 133.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_5\" name=\"foot_5\">&laquo;5<\/a>] Vgl. Clemens Ronnefeld, Die neue NATO und der Kosovo-Krieg, in Friedensforum 1999<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_6\" name=\"foot_6\">&laquo;6<\/a>] Horst Grabert, Kosovo: Not kennt kein Gebot?, in: Bl&auml;tter f&uuml;r deutsche und internationale Politik, 12, Dezember 1998.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_7\" name=\"foot_7\">&laquo;7<\/a>] Vgl. &bdquo;Es begann mit einer L&uuml;ge &ndash; Deutschlands Weg in den Kosovokrieg&ldquo;, WDR v. 8. Februar 2001; Tobias Riegel, Kosovo 1999. Der Krieg wurde durch L&uuml;gen m&ouml;glich gemacht, in: NachDenkSeiten vom 14. M&auml;rz 2024.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_8\" name=\"foot_8\">&laquo;8<\/a>] Vgl. Mary Ellen O&rsquo;Connell, Die Forderung nach humanit&auml;ren Interventionen &ndash; eine kritische Betrachtung, in Gerd Hankel (Hg.), Die Macht und das Recht, Hamburg 2008, S. 229.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_9\" name=\"foot_9\">&laquo;9<\/a>] Vgl. Neil Clark, Kosovo-L&uuml;ge, The Guardian, dt. FREITAG vom 16. Dezember 2010.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_10\" name=\"foot_10\">&laquo;10<\/a>] Die Zeit v. 14. M&auml;rz 2014<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_11\" name=\"foot_11\">&laquo;11<\/a>] <a href=\"http:\/\/juris.bundesgerichtshof.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2018&amp;nr=38105&amp;linked=urt&amp;Blank=1&amp;file=dokument.pdf\">Urteil BGH, v. 2. November 2006, IIIZR 190\/05.<\/a><\/p>\n<p>[<a href=\"#note_12\" name=\"foot_12\">&laquo;12<\/a>] Vgl. Tageszeitung vom 5. Juni 2000, NATO: Ein Krieg, keine Schuld.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_13\" name=\"foot_13\">&laquo;13<\/a>] Carla del Ponte, Ich bin keine Heldin, Westend Verlag, Frankfurt a.M., 2021, S<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_14\" name=\"foot_14\">&laquo;14<\/a>] Vgl. Norman Paech, NATO-Strategie vor dem Bundesverfassungsgericht, in: Bl&auml;tter f&uuml;r deutsche und inzernationale Politik I\/2002, S. 34 ff.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_15\" name=\"foot_15\">&laquo;15<\/a>] <em>BVerfG<\/em>, 2 BvE 6\/99 vom 22. November 2001, BVerfGE 104, 151 &ndash; 214.&nbsp;\n<\/p><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seitdem Bundeskanzler Olaf Scholz die &bdquo;Zeitenwende&ldquo; als pr&auml;genden Begriff in sein politisches Vokabular eingef&uuml;hrt hat, erfreut sich das Wort gewisser Beliebtheit. Es ist beliebig anwendbar auf die verschiedensten Krisen und Ereignisse, z.B. das Ende des Zweiten Weltkrieges und die Kapitulation Deutschlands am 8. Mai 1945, den Untergang der Sowjetunion am 31. Dezember 1991, den Terrorangriff<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=111879\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":11,"featured_media":111880,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[169,123,171],"tags":[461,1440,462,432,1611,466,3438,639,631,1703,3321,2360],"class_list":["post-111879","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-aussen-und-sicherheitspolitik","category-kampagnentarnworteneusprech","category-militaereinsaetzekriege","tag-genfer-konventionen","tag-internationaler-strafgerichtshof","tag-jugoslawien","tag-kosovo","tag-kriegsluegen","tag-nato","tag-un-charta","tag-uno","tag-uranmunition","tag-voelkerrecht","tag-zeitenwende","tag-zivile-opfer"],"jetpack_featured_media_url":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/wp-content\/uploads\/2024\/03\/swf.jpg","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/111879","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/11"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=111879"}],"version-history":[{"count":12,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/111879\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":111913,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/111879\/revisions\/111913"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/111880"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=111879"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=111879"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=111879"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}