{"id":112733,"date":"2024-03-21T11:32:35","date_gmt":"2024-03-21T10:32:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=112733"},"modified":"2024-03-21T16:41:47","modified_gmt":"2024-03-21T15:41:47","slug":"unterstuetzungsunterschriften-kollidieren-mit-dem-wahlgeheimnis","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=112733","title":{"rendered":"Unterst\u00fctzungsunterschriften kollidieren mit dem Wahlgeheimnis"},"content":{"rendered":"<p>Wer als kleine oder neue Partei in Deutschland bei Wahlen antreten will, hat es nicht leicht. Parteien, die nicht mit mindestens f&uuml;nf Abgeordneten im Bundestag oder Landtagen vertreten sind, m&uuml;ssen zun&auml;chst Unterst&uuml;tzerunterschriften sammeln, um &uuml;berhaupt f&uuml;r Wahlen zugelassen zu werden. Und dies gilt f&uuml;r jede Wahl! Vom Stadtrat &uuml;ber den Kreistag, Bezirks- und L&auml;nderparlamente bis hin zu den gro&szlig;en Bundestagswahlen, bei denen man jedoch auch wieder f&uuml;r jede Landesliste und jeden einzelnen Wahlkreis bei Direktmandaten eine einzelne Unterschriftenliste mit teils sehr hohen Quoren beschaffen muss. Dass man solche Unterschriftenlisten einholen muss, ist ja im Prinzip schon verst&auml;ndlich. Dass diese Unterschriften jedoch in den 2020-ern nicht etwa digital, sondern handschriftlich erfolgen m&uuml;ssen und je nach Bundesland oft pers&ouml;nlich beim zust&auml;ndigen Einwohnermelde- oder Wahlamt abgegeben werden m&uuml;ssen, ist unverst&auml;ndlich, kollidiert dies doch mit dem Wahlgeheimnis. Von <strong>Jens Berger<\/strong>.<\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_1579\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-112733-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/240321_Unterstuetzungsunterschriften_kollidieren_mit_dem_Wahlgeheimnis_NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/240321_Unterstuetzungsunterschriften_kollidieren_mit_dem_Wahlgeheimnis_NDS.mp3\">https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/240321_Unterstuetzungsunterschriften_kollidieren_mit_dem_Wahlgeheimnis_NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/240321_Unterstuetzungsunterschriften_kollidieren_mit_dem_Wahlgeheimnis_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=112733-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/240321_Unterstuetzungsunterschriften_kollidieren_mit_dem_Wahlgeheimnis_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"240321_Unterstuetzungsunterschriften_kollidieren_mit_dem_Wahlgeheimnis_NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p>Wer als kleine oder neue Partei an Bundestagswahlen teilnehmen will, muss viel Papierarbeit erledigen. Zurzeit gibt es in Deutschland 299 Wahlkreise. Wer in diesen Wahlkreisen Direktkandidaten aufstellen will, braucht f&uuml;r jeden dieser Wahlkreise eine eigene Unterschriftenliste mit Unterst&uuml;tzern, die dann auch nicht zentral, sondern bei jedem einzelnen f&uuml;r den Kreis zust&auml;ndigen Amt beglaubigt und eingereicht werden m&uuml;ssen. Die Zahl der n&ouml;tigen Unterschriften ist &ndash; wen wundert es &ndash; auch nicht einheitlich geregelt, sondern L&auml;ndersache und variiert zwischen 45 in Berlin und 300 im Saarland. Wenn man mal grob 100 Unterschriften pro Wahlkreis &uuml;ber den Daumen peilt, sind dies bei 299 Wahlkreisen fast 30.000 Unterschriften. Aber das war noch nicht alles. F&uuml;r jede Landesliste braucht man auch noch zwischen 100 (Mecklenburg- Vorpommern) und 8.278 (Bayern) Unterst&uuml;tzerunterschriften.<\/p><p>Geradezu ein Vorbild in Sachen Datensparsamkeit ist da die Europawahl. Hier reichen 4.000 Unterschriften, um eine gemeinsame Liste f&uuml;r alle Bundesl&auml;nder aufzustellen. Richtig kompliziert wird es jedoch bei den Wahlen zu den Gebietsk&ouml;rperschaften. Wer auch in allen Kommunen, Landkreisen, Bezirken und Bundesl&auml;ndern bei Wahlen antreten will, muss abermals f&uuml;r jede Wahl das Prozedere wiederholen. Die m&ouml;glicherweise bereits f&uuml;r andere Wahlen gesammelten Unterschriften werden hier nicht anerkannt. Die H&uuml;rde, die dieses Verfahren mit sich bringt, ist nicht zu untersch&auml;tzen. Eine kleine oder neue Partei braucht nicht nur in jeder noch so kleinen Gebietsk&ouml;rperschaft Unterst&uuml;tzer, sondern auch Freiwillige, die diese Unterst&uuml;tzer mobilisieren, die genormten offiziellen Formulare bereitstellen und nach der Pr&uuml;fung gemeinsam an die zust&auml;ndigen Wahl&auml;mter schicken. Bei zehntausenden einzelnen Formularen, die je nach landesspezifischer Regelung einzeln verschickt werden m&uuml;ssen, ist alleine der finanzielle Aufwand f&uuml;r das Porto bereits gewaltig.<\/p><p>Das Gesetz sagt, dass die Unterschriften von Wahlberechtigten erfolgen m&uuml;ssen. Und hier steckt der Teufel im Detail. Ob jemand wahlberechtigt ist, wei&szlig; n&auml;mlich in der Regel nur das zust&auml;ndige Einwohnermelde- oder Wahlamt. Daher muss jede einzelne Unterschrift auch &ndash; je nach Bundesland &ndash; entweder von einem Beamten abgeglichen und &uuml;berpr&uuml;ft oder gleich gegen Vorlage der Ausweisdokumente in einer Liste im zust&auml;ndigen Amt geleistet werden. Das ist zum einen unn&ouml;tig aufw&auml;ndig. Gerade in Gro&szlig;st&auml;dten ist es oft ein zeit- und nervenzehrendes Unterfangen, &uuml;berhaupt einen Termin beim zust&auml;ndigen Amt zu bekommen. Zum anderen ist dies jedoch auch &ndash; was besonders problematisch ist &ndash; ein potenzieller Versto&szlig; gegen das Wahlgeheimnis. Klar, die Unterst&uuml;tzung einer Partei ist technisch etwas anderes als die Wahl dieser Partei. Man darf aber schon davon ausgehen, dass ein Unterst&uuml;tzer auch mit dieser Partei sympathisiert und sie in den allermeisten F&auml;llen auch w&auml;hlen wird.<\/p><p>Welcher Partei man seine Stimme gibt, unterliegt in Deutschland aber dem Wahlgeheimnis. Keinen Beamten geht es etwas an, welche Partei man w&auml;hlt und mit welcher Partei man sympathisiert. Wenn man aber &ndash; zumal in einem Dorf oder einer Kleinstadt &ndash; sich pers&ouml;nlich aufs Amt bewegen und gegen Vorlage des Ausweises unter Aufsicht eines Beamten in eine offene Unterst&uuml;tzerliste eintragen muss, ist das Wahlgeheimnis streng genommen nicht mehr gegeben. Gerade in unseren Zeiten ist das ein Problem &ndash; gerade f&uuml;r Angestellte des &ouml;ffentlichen Dienstes oder lokale Honoratioren. Vielleicht will der Dorflehrer nicht, dass sich im Dorf herumspricht, dass er diese oder jene Partei unterst&uuml;tzt.<\/p><p>Die g&uuml;ltige Praxis wirkt nicht nur aus verfassungs- und datenschutzrechtlichen Aspekten problematisch. Sie wirkt in einer Zeit, in der man &uuml;ber ELSTER seine Steuererkl&auml;rung online einreichen und sich online H&auml;user oder Neuwagen kaufen und Kreditvertr&auml;ge abschlie&szlig;en kann, auch seltsam anachronistisch. Selbstverst&auml;ndlich w&auml;re es beispielsweise &uuml;ber ein TAN-Verfahren m&ouml;glich, seine Unterst&uuml;tzung bequem, sicher und nahezu anonym &uuml;ber das Netz kundzutun. Warum gibt es solche Verfahren noch nicht? Der Grund wird sicher sein, dass die gr&ouml;&szlig;eren Parteien, deren Vertreter solche Reformen auf den Weg bringen m&uuml;ssten, kein gesteigertes Interesse daran haben, es ihrer Konkurrenz einfacher zu machen. Das wiederum ist ein klarer Versto&szlig; gegen das Gleichbehandlungsgebot.<\/p><p>Ein aktuelles Opfer dieser Praxis ist das BSW. Zwar konnte die neue Partei problemlos <a href=\"https:\/\/bsw-vg.de\/ueber-viermal-so-viele-unterschriften-als-benoetigt-zusammen\/\">die 4.000 Unterst&uuml;tzerunterschriften<\/a> f&uuml;r die Europawahl zusammenbekommen. Will man k&uuml;nftig aber auch in allen Gebietsk&ouml;rperschaften antreten, muss man (s.o.) die n&ouml;tigen Unterst&uuml;tzerunterschriften f&uuml;r jede dieser Gebietsk&ouml;rperschaft einholen &ndash; <a href=\"https:\/\/www.radiozwickau.de\/beitrag\/huerde-unterstuetzer-unterschriften-sachsens-bsw-chefin-bangt-um-stadtratswahl-817829\/\">und da gibt es lokal sehr wohl Probleme<\/a>. Aber das ist nat&uuml;rlich im Interesse der etablierten Parteien. Warum also etwas &auml;ndern?<\/p><p><small>Titelbild: Siyanight\/shutterstock.com<\/small><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/vg02.met.vgwort.de\/na\/a5d398bde4e34bb3bbe92c121093c403\" width=\"1\" height=\"1\" alt=\"\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer als kleine oder neue Partei in Deutschland bei Wahlen antreten will, hat es nicht leicht. Parteien, die nicht mit mindestens f&uuml;nf Abgeordneten im Bundestag oder Landtagen vertreten sind, m&uuml;ssen zun&auml;chst Unterst&uuml;tzerunterschriften sammeln, um &uuml;berhaupt f&uuml;r Wahlen zugelassen zu werden. Und dies gilt f&uuml;r jede Wahl! 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