{"id":113187,"date":"2024-03-30T14:00:13","date_gmt":"2024-03-30T13:00:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=113187"},"modified":"2024-03-29T00:16:54","modified_gmt":"2024-03-28T23:16:54","slug":"gerechtigkeit-durch-wiedergutmachung-richterin-clivia-von-dewitz-schlaegt-eine-friedenskommission-fuer-den-ukraine-konflikt-vor","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=113187","title":{"rendered":"\u201eGerechtigkeit durch Wiedergutmachung?\u201c \u2013 Richterin Clivia von Dewitz schl\u00e4gt eine Friedenskommission f\u00fcr den Ukraine-Konflikt vor"},"content":{"rendered":"<p>Der Ukraine-Konflikt dauert noch immer an, und es sieht nicht danach aus, als k&ouml;nnte er in absehbarer Zeit beendet werden. Priorit&auml;t haben nicht Friedensverhandlungen, sondern Waffenlieferungen. In Europa ist allenthalben von &bdquo;Wehrf&auml;higkeit&ldquo; und &bdquo;Kriegst&uuml;chtigkeit&ldquo; die Rede. Eigentlich m&uuml;sste allen klar sein, dass Aufr&uuml;stung die Eskalationsspirale nur weiter und schneller drehen l&auml;sst. In der gegenw&auml;rtig aufgeheizten Stimmung folgt auf Gewalt Gegengewalt, auf Kriegsverbrechen Gegenverbrechen. Die Fronten verh&auml;rten sich; ein Ausweg r&uuml;ckt in immer weitere Ferne. Dabei gibt es durchaus M&ouml;glichkeiten auf Frieden und Vers&ouml;hnung. Einen Weg skizziert <strong>Clivia von Dewitz<\/strong> in ihrem Essay <a href=\"https:\/\/westendverlag.de\/Gerechtigkeit-durch-Wiedergutmachung\/2079\">&bdquo;Gerechtigkeit durch Wiedergutmachung?&ldquo;<\/a>. Eine Rezension von <strong>Eugen Zentner<\/strong>.<br>\n<!--more--><br>\nDie Juristin schl&auml;gt darin vor, eine Friedenskommission nach Vorbild der s&uuml;dafrikanischen Truth and Reconciliation Commission (TRC) zu etablieren. Die im Deutschen als &bdquo;Wahrheitskommission&ldquo; bezeichnete Institution leistete in den 1990er-Jahren nach Ende der Apartheid einen enormen Beitrag zur Auss&ouml;hnung zwischen Opfern und T&auml;tern. Ihr ist es zu verdanken, dass die s&uuml;dafrikanische Gesellschaft ihre Spaltung &uuml;berwindet und St&uuml;ck f&uuml;r St&uuml;ck zusammenw&auml;chst. Von Dewitz, die heute als Richterin am Amtsgericht Bad Segeberg arbeitet, kennt die Wahrheitskommission von innen. 1997 hospitierte sie dort f&uuml;r zwei Monate. Auf der Grundlage dieser Erfahrung zeichnet sie in ihrem Essay eine Art Roadmap f&uuml;r die &Uuml;bertragung der Grundprinzipien auf den Ukraine-Konflikt, damit die Aufkl&auml;rung des Geschehens in den Vordergrund r&uuml;ckt.<\/p><p><strong>Das Konzept des &bdquo;Restorative Justice&ldquo;<\/strong><\/p><p>In ihrem Wesen basierte die s&uuml;dafrikanische Wahrheitskommission auf dem Konzept des &bdquo;Restorative Justice&rdquo;, was im Deutschen mit T&auml;ter-Opfer-Ausgleich &uuml;bersetzt werden kann. Beide Seiten kommen zusammen, um schonungslos offen &uuml;ber die begangenen Verbrechen und deren Hintergr&uuml;nde zu sprechen. Von Dewitz betont in diesem Zusammenhang, dass es Opfern laut Studien weniger um S&uuml;hne geht als darum, die Wahrheit zu erfahren. Darin liegen zugleich die Vorteile des Restorative-Justice-Konzepts: Die Opfer erlangen eine Befriedigung und k&ouml;nnen mit der Tat besser abschlie&szlig;en. Die Tatverantwortlichen hingegen werden seltener r&uuml;ckf&auml;llig, weil sie eine Amnestie erhalten und nicht den Prozess der Strafverfolgung durchlaufen m&uuml;ssen.<\/p><p>In Anbetracht dieser Erkenntnisse fragt von Dewitz daher, inwieweit &bdquo;Restorative Justice&ldquo; auch nach dem Ende von kriegerischen Auseinandersetzungen angewendet werden k&ouml;nnte oder sogar sollte. Im Hinblick auf den Ukraine-Konflikt spricht sie sich klar daf&uuml;r aus, und ihre Argumentation ist durchaus einleuchtend: Beide Seiten haben bereits so viele Straftaten begangen, dass nicht alle geahndet werden k&ouml;nnen. Bevor die Autorin aber erl&auml;utert, wie eine Friedenskommission nach dem Ukraine-Krieg ausgestaltet werden k&ouml;nnte, beschreibt sie die Funktionsweise des s&uuml;dafrikanischen Vorbilds. Das Ziel der Wahrheitskommission &bdquo;bestand darin, schwere Menschenrechtsverletzungen aufzukl&auml;ren&ldquo;, schreibt von Dewitz, ebenso &bdquo;Amnestieantr&auml;ge zu pr&uuml;fen und bei Vorliegen der Voraussetzungen Amnestie zu gew&auml;hren sowie Vorschl&auml;ge f&uuml;r die Entsch&auml;digung der Opfer zu erarbeiten und der Regierung vorzulegen.&ldquo;<\/p><p>Damit akzentuiert von Dewitz die Besonderheit der Wahrheitskommission. Einzelne T&auml;ter wurden unter bestimmten Bedingungen sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich entlastet &ndash; allerdings nur dann, wenn sie vorher Amnestie beantragt hatten. Ohne diese Klausel h&auml;tte es keine Motivation gegeben, die Wahrheit zu offenbaren. Viele Verbrechen w&auml;ren nicht aufgekl&auml;rt worden. Das ist unter anderem einer Ausweitung der Anh&ouml;rungen auf Repr&auml;sentanten aus Presse, Wirtschaft, Milit&auml;r, Kirchen und politischen Parteien zu verdanken. Darin sei die umfassende Verantwortlichkeit dieser Institutionen f&uuml;r das Klima adressiert, in welchem die individuellen Menschenrechtsverletzungen geschehen konnten, so von Dewitz. <\/p><p><strong>Negative Aspekte nicht ausgeblendet<\/strong><\/p><p>Obwohl die Autorin die Zusammensetzung und Arbeit der Wahrheitskommission nur schemenhaft beschreibt, vermittelt die Lekt&uuml;re einen guten Eindruck davon, was diese Institution ausmachte. Dazu tr&auml;gt unter anderem das Geleitwort der s&uuml;dafrikanischen Aktivistin Mary Burton bei, einer der 17 Kommissare der Wahrheitskommission. Sie erg&auml;nzt den Essay genauso mit einigen wenigen Details wie der ehemalige Verfassungsrichter Ablie Sachs im Epilog. Die Ausf&uuml;hrungen zeichnen sich besonders dadurch aus, dass die negativen Aspekte nicht verheimlicht werden. Die Wahrheitskommission machte auch Fehler. Sie konnte zum Beispiel nicht alle T&auml;ter dazu ermutigen, ihre Verbrechen zu offenbaren. Und einige Opfer warten bis heute auf die versprochenen Entsch&auml;digungen.<\/p><p>Trotz dieser unangenehmen Erfahrungen wird doch ziemlich deutlich, dass die Wahrheitskommission mehr Vor- als Nachteile zeitigte. Ausschlie&szlig;liches Bestrafen f&uuml;hrt nicht zu einem friedlichen Miteinander, wie von Dewitz betont. Sie st&uuml;tzt sich dabei auf neue Erkenntnisse aus der Forschung und zieht &Uuml;berlegungen ihrer Fachkollegen heran, um ihre Ausf&uuml;hrungen auch rechtsphilosophisch zu untermauern. So pl&auml;diert sie unter anderem daf&uuml;r, dass nationalen und internationalen Strafgerichten k&uuml;nftig die Aufgabe zukommen sollte, wie ein Auffangnetz f&uuml;r diejenigen bereit zu stehen, &bdquo;die ihre Chance, ihre Verantwortung vor einer Wahrheitskommission gegen die Gew&auml;hrung von Amnestien zu &uuml;bernehmen, nicht genutzt haben&ldquo;.<\/p><p><strong>Kein Sondertribunal &agrave; la N&uuml;rnberg<\/strong><\/p><p>In der zweiten H&auml;lfte des Essays geht es dann schlie&szlig;lich um die Ausgestaltung der Friedenskommission nach dem Ukraine-Krieg. Dass diese Institution nicht &bdquo;Wahrheitskommission&ldquo; hei&szlig;en kann, erkl&auml;rt die Richterin mit der Beteiligung zweier unabh&auml;ngiger und souver&auml;ner Staaten. Zwar spielt auch hier die Wahrheitsfindung eine entscheidende Rolle, am Ende steht jedoch das Ziel eines dauerhaften Friedens. Ein Sondertribunal &agrave; la N&uuml;rnberg, wie es international gefordert wird, lehnt die Autorin kategorisch ab. Dessen Errichtung erfordere am Ende einen Sieger und einen Besiegten. &bdquo;Dies widerspricht dem Kern von Restorative Justice, bei dem es um Heilung von Beziehungsbr&uuml;chen geht&ldquo;, so von Dewitz. Was die Richterin aus Schleswig-Holstein ebenfalls ausschlie&szlig;t, ist eine Strafverfolgung durch den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), dem sie vorwirft, genauso wenig unabh&auml;ngig zu sein wie die Justiz in den beiden Konflikt-L&auml;ndern.<\/p><p>Die einzige L&ouml;sung f&uuml;r eine Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen der letzten Jahre stellt f&uuml;r die Autorin eine Friedenskommission dar. Diese sollte ihrer Meinung nach aus zwei Aussch&uuml;ssen bestehen: einem Opferausschuss und einem Amnestieausschuss. Als Mitglieder der Institution schl&auml;gt sie sowohl ukrainische und russische Staatsangeh&ouml;rige als auch internationale Experten vor. Von Dewitz geht teilweise sehr ins Detail und macht Angaben zum Sitz der Friedenskommission sowie zu deren Dauer. Als besonders erforderlich erachtet sie die Sicherstellung, dass ein umfassendes Gest&auml;ndnis abgegeben worden ist. Ebenso m&uuml;sse mitbedacht werden, &bdquo;dass Menschen, denen Amnestie gew&auml;hrt wird, eine Entsch&auml;digung an die Opfer zu leisten haben, um das Unrecht wiedergutzumachen&ldquo;.<\/p><p>Den Erfolg einer solchen Friedenskommission bindet die Autorin an weitreichende strafprozessuale Befugnisse. Diese m&uuml;ssen vorhanden sein, um auch hochrangige Personen wie Pr&auml;sidenten vorladen und vernehmen zu k&ouml;nnen. Damit sollten Befugnisse einhergehen, R&auml;ume zu durchsuchen &ndash; &bdquo;inklusive Ministerien, Polizeidirektionen, Milit&auml;rbasen&ldquo;. Trotz der M&ouml;glichkeit von Amnestien sollte nicht vergessen werden, dass die Friedenskommission einer juristischen Aufarbeitung nur vorangestellt w&auml;re, so von Dewitz.<\/p><p>Die Lekt&uuml;re erm&ouml;glicht einen gro&szlig;en Erkenntnisgewinn, zumal die s&uuml;dafrikanische Wahrheitskommission und deren Errungenschaften hierzulande wenig bekannt sind. Die darauf basierenden Vorschl&auml;ge f&uuml;r eine Friedenskommission nach dem Ende des Ukraine-Konflikts wirken deshalb sehr originell. Sie inspirieren und regen zum Nachdenken an. Sie lenken den Blick auf alternative L&ouml;sungsans&auml;tze in der Frage nach Schuld und S&uuml;hne. Es l&auml;sst sich zweifellos viel lernen aus diesem Buch, sowohl in geschichtlicher als auch in juristischer Hinsicht. Es betrachtet bereits Probleme, die noch gar nicht sichtbar sind, weil sie von anderen &uuml;berlagert werden.<\/p><p>Allerdings muss es zun&auml;chst die Aussicht auf Frieden geben. Danach sieht es aber derzeit nicht aus. Im Gegenteil: Der Westen bereitet sich auf einen langen Konflikt vor, genauer gesagt: er redet ihn herbei. Die R&uuml;stungsproduktion l&auml;uft auf Hochtouren; das Geld ist bereits investiert, mit gro&szlig;en Renditeerwartungen. Dar&uuml;ber hinaus stellt sich die Frage nach der Machbarkeit, danach, ob sich die Situation in S&uuml;dafrika mit derjenigen des Ukraine-Kriegs vergleichen l&auml;sst, um nach dem Vorbild der Wahrheitskommission vorzugehen.<\/p><p>Anders als in S&uuml;dafrika gibt es nicht nur zwei Seiten. Die Zahl der Beteiligten ist weitaus gr&ouml;&szlig;er. Verbrechen wurden sowohl in der Ukraine als auch in Russland begangen. Die Opfer und T&auml;ter stehen sich somit in zwei L&auml;ndern gegen&uuml;ber &ndash; so wie diese sich als Subjekte gegen&uuml;berstehen. Wer von ihnen ist der T&auml;ter, wer das Opfer? Gleiches gilt f&uuml;r Staaten, die an dem Krieg indirekt beteiligt sind und m&ouml;glicherweise Verbrechen begangen haben. M&uuml;ssten nicht auch sie dann einen Amnestieantrag stellen? W&auml;ren sie dazu &uuml;berhaupt bereit? Die Angelegenheit ist weitaus komplexer, weil sie einen geopolitischen Rahmen hat. &Uuml;ber den Erfolg einer Friedenskommission l&auml;sst sich zum jetzigen Zeitpunkt nur spekulieren. Momentan wirkt die Etablierung einer solchen Institution eher utopisch, aber irgendwo muss man ja anfangen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Ukraine-Konflikt dauert noch immer an, und es sieht nicht danach aus, als k&ouml;nnte er in absehbarer Zeit beendet werden. Priorit&auml;t haben nicht Friedensverhandlungen, sondern Waffenlieferungen. In Europa ist allenthalben von &bdquo;Wehrf&auml;higkeit&ldquo; und &bdquo;Kriegst&uuml;chtigkeit&ldquo; die Rede. Eigentlich m&uuml;sste allen klar sein, dass Aufr&uuml;stung die Eskalationsspirale nur weiter und schneller drehen l&auml;sst. 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