{"id":1138,"date":"2006-05-23T11:32:32","date_gmt":"2006-05-23T09:32:32","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/v2\/?p=1138"},"modified":"2016-02-09T10:46:47","modified_gmt":"2016-02-09T09:46:47","slug":"das-soziale-in-der-alterssicherung-oder-welches-alterssicherungssystem-wollen-wir","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=1138","title":{"rendered":"Das Soziale in der Alterssicherung \u2013 Oder: Welches Alterssicherungssystem wollen wir?"},"content":{"rendered":"<p>Ein interessanter Redetext von Winfried Schm&auml;hl bei verdi in Berlin am 25. April 2006. Prof. Dr. Winfried Schm&auml;hl lehrt und forscht am Zentrum f&uuml;r Sozialpolitik in Bremen.<br>\n<!--more--><br>\n<strong>Das Soziale in der Alterssicherung &ndash; Oder: Welches Alterssicherungssystem wollen wir?<\/strong><\/p><p>Winfried Schm&auml;hl<\/p><p><em>(Vortrag auf dem ver.di-Rentenkongress am 25. April 2006 in Berlin)<\/em><\/p><p>Mit dem Thema will ich mich in drei Schritten befassen:<\/p><ul>\n<li>Ich beginne mit einigen Hinweisen auf soziale Aspekte in der deutschen Alterssicherung, wobei ich mich auf die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) &ndash; als dem quantitativ bedeutendsten Teil des deutschen Alterssicherungssystems &ndash; und auf die private Vorsorge, die ja jetzt besonders propagiert wird, beschr&auml;nke. [<a href=\"#foot_1\" name=\"note_1\">1<\/a>]\n\t<\/li>\n<li>Im zweiten Schritt skizziere ich Auswirkungen bereits politisch beschlossener Ma&szlig;nahmen im Hinblick auf Leistungsniveau und -struktur des deutschen Alterssicherungssystems, um schlie&szlig;lich<\/li>\n<li>die Frage zu er&ouml;rtern, ob es Argumente und Ansatzpunkte f&uuml;r eine Alternative zur politisch gew&auml;hlten Strategie gibt und damit f&uuml;r eine Korrektur der sich sonst abzeichnenden Folgen.<\/li>\n<\/ul><p><strong>Erstens:<\/strong> Die derzeitige Entwicklung bei uns ist gekennzeichnet durch ein Zur&uuml;ckdr&auml;ngen der umlagefinanzierten Alterssicherung &ndash; insbesondere der gesetzlichen Rentenversicherung &ndash; und eine Ausweitung der &uuml;ber den Kapitalmarkt abgewickelten Alterssicherung. Dies ist ein Proze&szlig;, auf den viele Akteure mit unterschiedlichem Interesse seit l&auml;ngerem hingearbeitet haben. Die ver&ouml;ffentlichte und politische Meinung wurde erfolgreich in diesem Sinne beeinflu&szlig;t. Auf Kapitalansammlung beruhende individuelle Vorsorge wird als &bdquo;Eigenvorsorge&ldquo; bezeichnet &ndash; w&auml;hrend man durch die Beitr&auml;ge zur umlagefinanzierten GRV ja nur die Renten der jetzt Alten finanziere. Diese gezielte Verengung des Begriffs &bdquo;Eigenvorsorge&ldquo; auf kapitalfundierte Absicherung ist auch von vielen Politikern &uuml;bernommen worden. Damit wird aber verdeckt, da&szlig; auch in einem umlagefinanzierten System durch Beitragszahlung ein dazu in einem angemessenen Verh&auml;ltnis stehender Rentenanspruch erworben werden kann. Dies entspricht dem Grundgedanken der vor 50 Jahren grundlegend reformierten GRV. Damit wird auch in der GRV &ndash; wie bei der Privatvorsorge &ndash; Eigenvorsorge betrieben. Ob das allerdings in Zukunft so bleibt, ist eine wichtige Frage.<\/p><p>Zwischen individueller privater kapitalfundierter Absicherung und der heutigen gesetzlichen Rentenversicherung gibt es aber wichtige &ndash; soziale, gesellschaftliche Aspekte betreffende &ndash; Unterschiede. Dazu geh&ouml;rt,<\/p><ul>\n<li>da&szlig; in der GRV die Beitr&auml;ge nicht nach dem Risiko differenziert sind, also weder nach dem unterschiedlichen Invalidit&auml;tsrisiko, noch nach Vorerkrankungen oder unterschiedlicher Lebenserwartung von M&auml;nnern und Frauen oder nach Einkommenslage, Beruf usw.,<\/li>\n<li>da&szlig; Rehabilitationsleistungen erfolgen und die Eingliederung gesundheitlich Beeintr&auml;chtigter in den Erwerbsproze&szlig; gef&ouml;rdert wird und<\/li>\n<li>da&szlig; neben Alters- und Hinterbliebenenrenten auch Renten im Falle von Erwerbsminderung (Invalidit&auml;t) gezahlt werden (was beim Vergleich der Vorteilhaftigkeit &ndash; im Sinne von &bdquo;Renditen&ldquo; &ndash; der privaten Rentenversicherung, die sich allein auf Alterssicherung bezieht, und der gesetzlichen Rentenversicherung h&auml;ufig &uuml;bersehen wird).<\/li>\n<\/ul><p>Wichtige soziale Funktionen hat die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung in Zeiten tiefgreifenden politischen, gesellschaftlichen und &ouml;konomischen Umbruchs erf&uuml;llt. Erinnert sei hier nur an zwei Phasen der j&uuml;ngeren deutschen Geschichte:<br>\nIn der Zeit nach dem Zusammenbruch Ende des Zweiten Weltkriegs nahm die Rentenversicherung in erstaunlich kurzer Zeit die Rentenzahlungen wieder auf und trug wenigstens in begrenztem Ma&szlig;e zur Finanzierung des Lebensunterhalts von Rentnern bei. Vor allem, es erfolgten auch Zahlungen an den riesigen Zustrom von Fl&uuml;chtlingen und Vertriebenen. Bei der W&auml;hrungsreform des Jahres 1948 wurden Renten im Verh&auml;ltnis 1:1 umgestellt, wie schlie&szlig;lich auch im Zuge der vor 16 Jahren erfolgten Vereinigung der beiden deutschen Teilstaaten. Die Integration der beiden Alterssicherungssysteme in Ost und West war nur im Umlageverfahren realisierbar. Oder h&auml;tte man die B&uuml;rger der fr&uuml;heren DDR auf Jahrzehnte vertr&ouml;sten sollen und k&ouml;nnen, bis eine auf Verm&ouml;gensansammlung beruhende private Altersrente zu einer Erh&ouml;hung der Renteneinkommen beitragen h&auml;tte? Von all denen, die einen grundlegenden Umbau der Alterssicherung im Hinblick auf Kapitaldeckung fordern &ndash; von Verb&auml;nden, Politikern und Wissenschaftlern &ndash; hat man seinerzeit nicht den Vorschlag vernommen, nun die &bdquo;Gunst der Stunde&ldquo; f&uuml;r einen Neuanfang mit Kapitalfundierung zu nutzen.<\/p><p>Zu den sozialen Aspekten der gesetzlichen &ndash; im Unterschied zur privaten &ndash; Alterssicherung geh&ouml;rt auch, da&szlig; eine Absicherung f&uuml;r das Alter bei Eintritt bestimmter sozialer Risiken (wie Arbeitslosigkeit) oder im Zusammenhang mit bestimmten T&auml;tigkeiten (Erziehung) erfolgt. So werden z.B. von der Bundesagentur f&uuml;r Arbeit f&uuml;r deren Leistungsempf&auml;nger Beitr&auml;ge an die Rentenversicherung gezahlt; gleiches erfolgt durch Pflegekassen f&uuml;r Pflegepersonen. Und aus dem Bundeshaushalt werden Beitr&auml;ge im Falle von Kindererziehung geleistet. Bei der nun einsetzenden generellen Reduzierung des Leistungsniveaus der GRV wird auch der Wert dieser sozialen Ausgleichsma&szlig;nahmen abgebaut. Verst&auml;rkt wird dies z.B. noch dadurch, da&szlig; der Gesetzgeber z.B. die Beitragszahlungen der Bundesagentur an die Rentenversicherung deutlich reduzierte.<\/p><p>Eine wichtige Zielsetzung der GRV ist, da&szlig; sie nach bisheriger Konzeption eine Lohnersatzfunktion besitzt, durch die eine Verstetigung der Einkommens- und Konsumentwicklung im Lebensablauf angestrebt wird, und zwar nicht nur bei Ausscheiden aus dem Erwerbsleben. Vielmehr soll &ndash; durch die Rentenanpassungen &ndash; auch w&auml;hrend der Rentenlaufzeit eine Teilhabe der Rentner an der allgemeinen Einkommensentwicklung erfolgen. Im Unterschied dazu sind private kapitalfundierte Altersrenten (bislang) in aller Regel nicht dynamisiert (also statisch), was dazu f&uuml;hrt, da&szlig; die Einkommenslage des Rentenbeziehers w&auml;hrend der Rentenlaufzeit umso st&auml;rker hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zur&uuml;ckbleibt, je gr&ouml;&szlig;er der Anteil statischer Privatrenten am Gesamteinkommen ist.<\/p><p>Bei der gef&ouml;rderten Privatvorsorge gibt es durch die Differenzierung z.B. nach dem Familienstand zwar auch eine soziale Komponente. Allerdings kommt es hier darauf an, wer die F&ouml;rderung in Anspruch nimmt bzw. nehmen kann, aber auch, wer zur Finanzierung der F&ouml;rderung herangezogen wird. Da im h&ouml;heren Einkommensbereich mit erheblichen Mitnahmeeffekten durch Umschichtung von Vorsorgeaufwendungen in nun gef&ouml;rderte Formen zu rechnen ist, w&auml;hrend im unteren Einkommensbereich die M&ouml;glichkeiten zur Inanspruchnahme oft nicht bestehen oder genutzt werden k&ouml;nnen, ist in sozial- und verteilungspolitischer Perspektive die gegenw&auml;rtige Ausgestaltung recht problematisch.<\/p><p><strong> Damit ist bereits ein Aspekt der Auswirkungen der seit 2001 beschlossenen politischen Strategie angesprochen. Der auf breitem politischen Konsens basierende &bdquo;Paradigmenwechsel&ldquo; in der deutschen Alterssicherungspolitik beruht auf Aussagen und Annahmen, die zwar immer wiederholt, aber nicht mehr &uuml;berpr&uuml;ft, sondern als Tatsachen akzeptiert werden. Da&szlig; dies so ist, hat einen guten Grund, denn sie halten einer &Uuml;berpr&uuml;fung kaum stand. Zu diesen Aussagen geh&ouml;rt:<\/strong><\/p><p>Wir k&ouml;nnen uns soziale Sicherung auf dem bisherigen Niveau nicht mehr leisten. Deshalb sei das Niveau der GRV zu reduzieren. Dies werde vorwiegend durch die demographische Entwicklung erzwungen, da die GRV davon weitaus mehr als die kapitalfundierte Privatvorsorge betroffen werde. [<a href=\"#foot_2\" name=\"note_2\">2<\/a>] Ein weiterer entscheidender Grund f&uuml;r die Reduzierung der umlagefinanzierten GRV zugunsten die kapitalfundierten Privatvorsorge sei, da&szlig; sonst die Lohn(neben)kosten noch mehr steigen, was besch&auml;ftigungspolitisch negativ wirke. Schlie&szlig;lich werde insgesamt deutlich, da&szlig; die GRV ein marodes, fehlkonstruiertes und nicht zukunftstr&auml;chtiges System ist. Dies werde an den immer neuen Finanzierungsproblemen deutlich. Der einzige Ausweg &ndash; der ja dann auch eingeschlagen wurde &ndash; sei die Reduzierung der umlagefinanzierten Rente und deren teilweiser Ersatz durch kapitalfundierte private Alterssicherung. Dies sind allerdings einseitige &ndash; und, was nicht vergessen werden sollte, auch interessengeleitete &ndash; Begr&uuml;ndungen.<\/p><p>Das Vertrauen in die GRV wurde gezielt unterminiert durch entsprechende &Auml;u&szlig;erungen von Interessenvertretern, Politikern, Wissenschaftlern wie auch durch immer neue Medienberichte, die diese Sichtweise transportieren und multiplizieren. Verwiesen wird dabei vor allem auf die hohe und steigende Finanzierungsbelastung in der umlagefinanzierten Rentenversicherung. In einer alternden Bev&ouml;lkerung wird jedoch Alterssicherung unabh&auml;ngig vom Finanzierungsverfahren (also ob umlagefinanziert oder kapitalfundiert) teurer, doch die Diskussion wurde allein auf die umlagefinanzierten Systeme, insbesondere die GRV konzentriert. [<a href=\"#foot_3\" name=\"note_3\">3<\/a>] Wenn in der GRV z.B. wegen steigender Lebenserwartung der Beitragssatz steigt, so wird das als Beleg f&uuml;r ein nicht tragf&auml;higes System dargestellt. Wenn aber z.B. in der Lebensversicherung aus gleichem Grunde Pr&auml;mienanhebungen vorgenommen werden, findet sich kein entsprechender Aufschrei in den Medien, allenfalls ein kurzer Hinweis im hinteren Teil der Wirtschaftsnachrichten.<\/p><p>Zudem ist die Finanzbelastung in der GRV stark durch politische Entscheidungen gesteigert worden, und es wurden durch politische Entscheidungen akute Finanzierungsengp&auml;sse ausgel&ouml;st. Beispiele daf&uuml;r sind:<\/p><ul>\n<li>Vorzeitiger Rentenbezug ohne entsprechende Abschl&auml;ge von der Rentenh&ouml;he und (&bdquo;sozialvertr&auml;gliche&ldquo;) Ma&szlig;nahmen zur Fr&uuml;hverrentung mit der Folge steigender Finanzbelastung;<\/li>\n<li>der Finanzausgleich zwischen West- und Ostdeutschland, der rd. 1,6 Beitragspunkte erfordert &ndash; ein Faktum, das bei der Beurteilung der Beitragsh&ouml;he in der GRV ber&uuml;cksichtigt werden sollte;<\/li>\n<li>die beitragsfreie Entgeltumwandlung, die die Finanzierungsbasis der GRV schm&auml;lert und den Beitragsbedarf erh&ouml;ht;<\/li>\n<li>erh&ouml;hte Finanzbelastungen in der GRV entstehen auch dadurch, da&szlig; sich der Bund von Zahlungsverpflichtungen befreit. Das aktuelle Haushaltsbegleitgesetz bietet daf&uuml;r wieder einmal Anschauungsmaterial: So werden die Beitragszahlungen f&uuml;r Bezieher von Arbeitslosengeld II reduziert, was allein einen um 0,2 Prozentpunkte h&ouml;heren Beitragssatz in der GRV erfordert. Zudem wird der Bundeszuschu&szlig; in dem Ma&szlig;e herabgesetzt, in dem h&ouml;here Beitr&auml;ge f&uuml;r Minijobs und durch die Begrenzung der Sozialversicherungsfreiheit f&uuml;r Sonn- und Feiertagsarbeiten der GRV zuflie&szlig;en. Es erfolgen also Beitragserh&ouml;hungen zugunsten der Entlastung des Bundeshaushalts. [<a href=\"#foot_4\" name=\"note_4\">4<\/a>]<\/li>\n<li>Vertrauen wurde aber auch zerst&ouml;rt durch eine viel zu niedrige Mindestreserve der GRV (die nun sogar als &bdquo;Nachhaltigkeitsr&uuml;cklage&ldquo; bezeichnet wird!). Denn dadurch entsteht immer aufs Neue die Gefahr von kurzfristig eintretenden Finanzierungsengp&auml;ssen, was dann wieder als Beleg f&uuml;r die Reformbed&uuml;rftigkeit der GRV gewertet wird.<\/li>\n<\/ul><p>Ein zentrales Argument (und treibendes Motiv) in der Reformdebatte ist die Senkung bzw. Begrenzung der Arbeitgeberbeitr&auml;ge als Teil der Lohnkosten. Hierzu tragen die Beitr&auml;ge der GRV (z.B. im produzierenden Gewerbe) zwar nur etwa zu einem Zw&ouml;lftel bei &ndash; alle Sozialversicherungsbeitr&auml;ge etwa zu einem Sechstel &ndash;, doch in der &ouml;ffentlichen Diskussion wird der Eindruck erweckt, als ob die Arbeitgeberbeitr&auml;ge der dominierende Faktor f&uuml;r die Entwicklung der Lohnkosten seien. Die H&ouml;he der Arbeitgeberbeitr&auml;ge dient aber prim&auml;r als Argument zur Begr&uuml;ndung von Leistungsreduktionen in der GRV. Der &ouml;konomischen Bedeutung steigender Beitr&auml;ge f&uuml;r die Lohnkostenentwicklung wird in der Diskussion eine &uuml;berzogene Bedeutung zugemessen. Denn selbst bei Verzicht auf alle seit dem Jahre 2000 ergriffenen Leistungsreduktionen in der Sozialversicherung w&uuml;rde eine im Durchschnitt um etwa 0,07 Prozentpunkte p.a. geringere Steigerung der Bruttol&ouml;hne ausreichen, um den lohnkostensteigernden Effekt von h&ouml;heren Arbeitgeberbeitr&auml;gen im Zeitraum bis 2030 bzw. 2040 zu kompensieren. D.h., statt einer Bruttolohnsteigerung von z.B. 2% w&auml;ren es dann 1,93%, durch die der lohnkostensteigernde Effekte h&ouml;herer Sozialversicherungsbeitr&auml;ge kompensiert werden k&ouml;nnte.<\/p><p>Au&szlig;erdem ist darauf zu verweisen, da&szlig; steigende Beitr&auml;ge &ndash; sofern ihnen eine entsprechende Gegenleistung gegen&uuml;bersteht &ndash; bei Lohnverhandlungen in der Vergangenheit von den Gewerkschaften als den Verteilungsspielraum einschr&auml;nkendes Element ber&uuml;cksichtigt wurden. Je weniger aber dem Beitrag eine als angemessen angesehene Gegenleistung gegen&uuml;ber steht, die Abgabe also als Steuer empfunden wird, um so eher wird auch in Lohnverhandlungen eine Kompensation angestrebt werden, d.h., es wird prim&auml;r &uuml;ber Netto- und nicht Bruttol&ouml;hne verhandelt.<\/p><p>Vor allem aber: Wenn der besch&auml;ftigungsfeindliche Aspekt der Arbeitgeberbeitr&auml;ge solche politische Bedeutung besitzt, so h&auml;tte man schon seit langem die bekannte &bdquo;Fehlfinanzierung&ldquo; in den Sozialversicherungszweigen von etwa 8 Beitragspunkten (also 4 Punkte f&uuml;r Arbeitgeberbeitr&auml;ge) durch sachad&auml;quate Finanzierung aus allgemeinen Haushaltsmitteln beseitigen k&ouml;nnen. Allein in der GRV besteht noch eine Fehlfinanzierung von rd. 3&frac12; Beitragspunkten, so da&szlig; der GRV-Beitrag bei 16 % liegen k&ouml;nnte. (Dazu weiter unten N&auml;heres.) Sowohl aus besch&auml;ftigungs- als auch verteilungspolitischen Gr&uuml;nden geh&ouml;rt eine sachad&auml;quate Finanzierung von Aufgaben, die vom Gesetzgeber der Sozialversicherung &uuml;bertragen wurden, auf die politische Tagesordnung und spielt ja jetzt auch in der aktuellen Diskussion eine Rolle. Allerdings gehen Beschl&uuml;sse der Gro&szlig;en Koalition in die entgegengesetzte Richtung, worauf oben schon hingewiesen wurde. Das wird auch daran deutlich, da&szlig; die erst j&uuml;ngst in der gesetzlichen Krankenversicherung eingef&uuml;hrte (recht geringe) Steuerfinanzierung familienorientierter Ausgaben nun wieder abgeschafft wird, w&auml;hrend die damals zur Begr&uuml;ndung der Zuweisungen steuerfinanzierter Mittel an die Krankenversicherung erh&ouml;hte Tabaksteuer unver&auml;ndert bleibt.<\/p><p>Kennzeichnend f&uuml;r die politische Strategie der &bdquo;rot-gr&uuml;nen&ldquo; wie auch jetzt der &bdquo;schwarz-roten&ldquo; Koalition ist, da&szlig; in der GRV faktisch nicht mehr ein Leistungsziel dominiert, sondern ein Beitragsziel &ndash; 2020 nicht &uuml;ber 20 %, 2030 nicht &uuml;ber 22 %. [<a href=\"#foot_5\" name=\"note_5\">5<\/a>] Das hat tiefgreifende Einschnitte in das Leistungsniveau der GRV zur Folge. Die nun speziell gef&ouml;rderte private Vorsorge &ndash; einschlie&szlig;lich der betrieblichen Alterssicherung &ndash; soll k&uuml;nftig einen Teil der GRV ersetzen und nicht mehr &ndash; wie fr&uuml;her &ndash; prim&auml;r die GRV erg&auml;nzen.<\/p><p>Um die Ausgabenentwicklung der GRV zu bremsen, wurden neben der Entwicklung des (durchschnittlichen) Bruttoentgelts seit 2001 zwei Faktoren in die Rentenformel eingebaut:<\/p><p>a) Ein stufenweise steigender &bdquo;Altersvorsorgeanteil&ldquo; (d.h., ein politisch vorgegebener Prozentsatz maximal potentiell gef&ouml;rderter Privatvorsorge).<br>\nb) Ein &bdquo;Nachhaltigkeitsfaktor&ldquo;, der trotz aller inhaltlichen Verbr&auml;mung ein zus&auml;tzlicher reiner Steuerungsfaktor ist, um den politisch vorgegebenen Beitragssatz in der GRV rechnerisch zu erreichen.<\/p><p>Beide Faktoren bewirken in den n&auml;chsten Jahren, da&szlig; es zu einem positiven Anstieg der Renten erst dann kommt, wenn das relevante durchschnittliche Bruttoentgelt um etwa 1,3 % pro Jahr steigt. Die Folgen sind durch die &bdquo;Nullrunden&ldquo; bei der Rentenanpassung bereits erkennbar.<\/p><p>c) Erg&auml;nzend soll zudem ein &bdquo;Nachholfaktor&ldquo; eingef&uuml;gt werden, der solche faktorbedingten Minderungen der Rentenanpassung, die angesichts zu niedriger Lohnzuw&auml;chse nicht zum Tragen kamen, nachholen soll.<\/p><p>Da&szlig; hier von Transparenz keine Rede mehr sein kann, d&uuml;rfte offenkundig sein. Vertrauen schafft man damit nicht. Die Gefahr besteht, da&szlig; f&uuml;r lange Zeit der Abschied von einer dynamischen Rente eingel&auml;utet wird &ndash; mit der Folge, da&szlig; die Renten im Realwert und in Relation zum allgemeinen Einkommensniveau immer weiter zur&uuml;ckbleiben.<\/p><p>Durch die bislang bis 2008 befristete beitragsfreie Entgeltumwandlung von Lohnbestandteilen in Anspr&uuml;che auf betriebliche, allerdings vom Arbeitnehmer (im Prinzip) allein finanzierte Altersrenten, wird nicht nur die Einnahmebasis der Sozialversicherungstr&auml;ger unterminiert, [<a href=\"#foot_6\" name=\"note_6\">6<\/a>] sondern dies wirkt sich auch auf die Leistungen der GRV aus: Nicht nur, da&szlig; f&uuml;r diese Entgeltbestandteile keine GRV-Anspr&uuml;che erworben werden, ein Anstieg der Entgeltumwandlung mindert zudem auch die Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Entgelte und reduziert damit &ndash; da an diese die Rentenanpassungen gekoppelt sind &ndash; auch noch Rentenanpassungen (sofern es &uuml;berhaupt noch welche gibt). Es wird deutlich, da&szlig; &uuml;ber Privatvorsorge und Entgeltumwandlung auf direktem Wege die Leistungen der GRV reduziert werden &ndash; Ausdruck einer bewu&szlig;ten politischen Weichenstellung. <\/p><p>Die Folge ist, da&szlig; die Privathaushalte insgesamt nun st&auml;rker belastet werden, als dies bei vergleichbarem Sicherungsniveau allein durch den Beitrag zur GRV der Fall w&auml;re. Dies wurde bereits 2001 deutlich, als ohne die dann beschlossenen Ma&szlig;nahmen f&uuml;r 2030 ein Beitragssatz von 24 % in der GRV erwartet wurde &ndash; h&auml;lftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu zahlen &ndash;, w&auml;hrend mit den Reformma&szlig;nahmen ein GRV-Beitragssatz von 22 % eintreten soll, der aber zus&auml;tzlich einen Beitrag zur Privatvorsorge von 4 % erfordere, also insgesamt 26 %, wovon dann Arbeitnehmer 15 % (11 % + 4 %) zu zahlen h&auml;tten. [<a href=\"#foot_7\" name=\"note_7\">7<\/a>]<\/p><p>Im vor kurzem vorgelegten &bdquo;Alterssicherungsbericht&ldquo; der Bundesregierung wird nun deutlich, da&szlig; dann, wenn man das bisherige Absicherungsniveau erhalten will, die Mehrbelastung sogar noch h&ouml;her sein mu&szlig;. Bei den von der Regierung gew&auml;hlten au&szlig;erordentlich optimistischen Annahmen wurde unterstellt, da&szlig; auch die potentielle Entlastung durch geringere Besteuerung von Vorsorgeaufwendungen zus&auml;tzlich f&uuml;r private Vorsorge eingesetzt werden m&uuml;&szlig;te.<\/p><p>Es geht also in der neuen deutschen Alterssicherungspolitik um die Begrenzung der Belastung insbesondere f&uuml;r Arbeitgeber (GRV-Beitrag) und f&uuml;r &ouml;ffentliche Haushalte, nicht aber um die Belastung der Privathaushalte. Denn deren Gesamtbelastung wird vielmehr f&uuml;r lange Zeit durch die politischen Entscheidungen sogar noch gesteigert. Dies zeigt, da&szlig; die Aussage, &bdquo;soziale Sicherung sei nicht mehr bezahlbar&ldquo;, nur ein Vorwand ist, um die Leistungsreduktionen im &ouml;ffentlichen Bereich zu rechtfertigen. <\/p><p>Die neue Alterssicherungspolitik hat tiefgreifende Folgen sowohl f&uuml;r die Einkommenslage und Einkommensverteilung im Alter als auch f&uuml;r den Charakter der gesetzlichen Rentenversicherung. W&auml;ren die Ma&szlig;nahmen, die stufenweise ihre Wirkung entfalten sollen, bereits heute voll wirksam, so w&uuml;rde z.B. eine GRV-Rente von 1.200 Euro (was etwa der Eckrente entspricht) nur noch etwa 900 Euro betragen, also ein Viertel weniger. <\/p><p>Geht man davon aus, da&szlig; zur Armutsvermeidung &ndash; wie heute &ndash; ein Einkommen in H&ouml;he von rd. 40 % des durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelts angemessen ist, dann ben&ouml;tigte ein Durchschnittsverdiener k&uuml;nftig (unter Ber&uuml;cksichtigung der vorgesehenen stufenweisen Anhebung des abschlagsfreien Rentenalters von 65 auf 67 Jahre) [<a href=\"#foot_8\" name=\"note_8\">8<\/a>] nicht nur &ndash; wie heute &ndash; etwa 25 Beitragsjahre, sondern rd. 37 Beitragsjahre (also 37 Entgeltpunkte), um im Alter von 65 eine Rente in H&ouml;he dieser &bdquo;Armutsgrenze&ldquo; zu erhalten. Wer &uuml;ber den gesamten Versicherungsverlauf betrachtet im (lebenszeitlichen) Durchschnitt jedoch unterdurchschnittlich verdiente bzw. Entgeltpunkte ansammelte &ndash; der Regelfall z.B. bei Frauen &ndash;, wird dann z.B. bei einem Lohnniveau von etwas &uuml;ber 80% des Durchschnitts bereits 45 Jahre Beitr&auml;ge zahlen m&uuml;ssen, [<a href=\"#foot_9\" name=\"note_9\">9<\/a>] um eine Rente in H&ouml;he einer armutsvermeidenden Sozialhilfe zu erhalten, auf die auch ohne jede Vorleistung Anspruch besteht. Nun wird von manchen eingewandt: Wenn die Sozialhilfe in gleichem relativen Umfange reduziert werde wie das Leistungsniveau in der GRV, dann bleibt der heutige Abstand zur Sozialhilfe bestehen &ndash; doch dann hat die Sozialhilfe mit Armutsvermeidung auch nichts mehr zu tun. Die k&uuml;nftige Entwicklung hinsichtlich des Leistungsniveaus der Sozialhilfe bzw. der bed&uuml;rftigkeitsgepr&uuml;ften &bdquo;bedarfsorientierten Grundsicherung&ldquo; erfordert allerdings hohe Aufmerksamkeit.<\/p><p>Das sind bisher allein Folgen der generellen Reduktion des Leistungsniveaus in der GRV. F&uuml;r den Einzelnen kommt es aber darauf an, was k&uuml;nftig individuell an Anspr&uuml;chen erreichbar ist. K&uuml;nftige Alterseink&uuml;nfte werden weitaus mehr als die jetzigen Renten von den verschlechterten Arbeitsmarktbedingungen beeinflu&szlig;t sein &ndash; was nicht nur Anspr&uuml;che auf GRV-Renten ber&uuml;hrt, sondern auch die M&ouml;glichkeit zur Privatvorsorge. 2004 gingen in der westdeutschen Rentenversicherung 24 % der Neurentner nach Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit &bdquo;in Rente&ldquo;. In Ostdeutschland waren es fast 55 %. Die Abschl&auml;ge von der vollen Rente betrugen in diesen F&auml;llen beim Rentenzugang 2004 im gesamtdeutschen Durchschnitt gut 14 % (im Durchschnitt fast 175 &euro; pro Monat). Der Effekt von Abschl&auml;gen d&uuml;rfte f&uuml;r k&uuml;nftige Rentnerjahrg&auml;nge steigen, auch wegen steigenden Drucks auf Langzeitarbeitslose, fr&uuml;hestm&ouml;glich Rente mit Abschl&auml;gen in Anspruch zu nehmen. Vor allem aber kommt hinzu, da&szlig; bei den vielfach l&auml;ngeren Phasen der Arbeitslosigkeit die M&ouml;glichkeit zum Erwerb von Rentenanspr&uuml;chen sinkt, da die maximale Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes reduziert wird, was zu geringeren Rentenanwartschaften f&uuml;hrt, und da die Rentenanspr&uuml;che bei Arbeitslosengeld II nach neuen Beschl&uuml;ssen der Gro&szlig;en Koalition nur noch 1\/12 dessen erreichen, was ein Durchschnittsverdiener an Rentenanspr&uuml;chen erwirbt. D.h., nach einem Jahr ALG-II-Bezug gibt es Rentenanspr&uuml;che, die gerade denen entsprechen, die ein Durchschnittsverdiener in einem Monat erzielt. Dies macht deutlich, da&szlig; die sich &auml;ndernden Erwerbsbiographien zus&auml;tzlich zu den generellen Leistungsreduktionen vielfach zu erheblich niedrigeren Rentenanspr&uuml;chen f&uuml;hren werden. <\/p><p>Wenn eine zur Armutsvermeidung ausreichende bedarfsorientierte Grundsicherung existiert &ndash; steuerfinanziert und erh&auml;ltlich ohne Vorleistung &ndash;, dann ist offensichtlich, da&szlig; f&uuml;r einen Gro&szlig;teil der Versicherten selbst nach langer Versicherungsdauer der durch Beitr&auml;ge erwerbbare Rentenanspruch kaum so hoch wird, da&szlig; er sp&uuml;rbar die Armutsgrenze &uuml;bersteigt. Damit verliert aber eine beitragsfinanzierte Rentenversicherung ihre Legitimation, da die Gegenleistung f&uuml;r die Beitragszahlung in einem Gro&szlig;teil der F&auml;lle (selbst bei langer Versicherungsdauer) unterhalb der vorleistungsunabh&auml;ngigen Grundsicherung bleibt.<\/p><p>Wenn inzwischen von verschiedenen Seiten &ndash; gem&auml;&szlig; einer neuen Sprachregelung &ndash; gesagt wird, die GRV-Rente k&ouml;nne in Zukunft nicht mehr als eine &bdquo;Basisrente&ldquo; sein (was wohl besser klingt als &bdquo;Grundrente&ldquo;), so wird verschwiegen, da&szlig; eine solche Basisrente allenfalls f&uuml;r langj&auml;hrig Versicherte dann armutsvermeidend ist, wenn diese kaum Phasen der Arbeitslosigkeit in ihrer Biographie haben und zumindest durchschnittlich verdienten. F&uuml;r einen Gro&szlig;teil der Versicherten w&auml;re die GRV-Rente also kaum eine hinreichende &bdquo;Basis&ldquo;. <\/p><p>Die neuerdings mitunter zu h&ouml;rende Aussage, weitere Einschnitte in das Leistungsrecht d&uuml;rften nicht mehr erfolgen, weil sonst der Abstand zur Sozialhilfe nicht mehr gewahrt bleibe, verkennt oder verdeckt, da&szlig; dieser Abstand auf Grund der bereits beschlossenen Ma&szlig;nahmen f&uuml;r die Zukunft nicht mehr gewahrt sein wird. D.h., die jetzt politisch getroffenen Entscheidungen f&uuml;hren dazu, da&szlig; eine GRV mit Vorsorgecharakter &ndash; mit einem engen Verh&auml;ltnis von Leistung und Gegenleistung und mit einem Beitrag als Preis f&uuml;r die Gegenleistung &ndash; ihre Akzeptanz in der Bev&ouml;lkerung und ihre politische Legitimation verlieren w&uuml;rde. Es ist nicht unplausibel anzunehmen, da&szlig; dann eine Verschmelzung mit der sowieso schon bestehenden bedarfsorientierten Grundsicherung erfolgt, zumindest, da&szlig; das staatliche System stark umverteilenden Charakter erh&auml;lt und letztlich aus Steuern zu finanzieren w&auml;re. Das w&auml;re also der Abschied von einem System, das &uuml;ber Jahrzehnte ma&szlig;gebend zum Abbau von Altersarmut beigetragen hat und dem sich manche andere L&auml;nder mit ihren j&uuml;ngsten Reformen gerade ann&auml;hern, w&auml;hrend es hier heimlich zu Grabe getragen wird.<\/p><p>F&uuml;r die Frage, ob jemand sozialhilfebed&uuml;rftig wird, ist allerdings nicht allein die Versichertenrente aus der GRV ma&szlig;gebend, sondern dies h&auml;ngt u.a. neben der H&ouml;he von Hinterbliebenenrenten auch von Leistungen aus der privaten und betrieblichen Alterssicherung ab. Doch da im unteren Einkommensbereich auch die Sparf&auml;higkeit sehr begrenzt ist und zudem dort die Vorsorgebereitschaft angesichts der Zukunftsperspektive (lohnt sich Vorsorge &uuml;berhaupt?) negativ beeinflu&szlig;t werden d&uuml;rfte, ist die Gefahr steigender Altersarmut vorgezeichnet.<\/p><p>Zugleich ist absehbar, da&szlig; auch die Einkommensverteilung im Alter zunehmend ungleicher wird. Im h&ouml;heren Einkommensbereich wird man mit nicht unbetr&auml;chtlichen Mitnahmeeffekten (und folglich keinem zus&auml;tzlichen Sparen) rechnen k&ouml;nnen, w&auml;hrend diejenigen, die die F&ouml;rderung nicht nutzen oder nicht nutzen k&ouml;nnen (wegen geringen Einkommens oder &Uuml;berschuldung), dennoch an der Finanzierung der F&ouml;rderung beteiligt sind, und zwar um so mehr, je st&auml;rker die Finanzierung der Staatsausgaben durch indirekte Steuern erfolgt.<\/p><p>W&auml;hrend Rentner und rentennahe Jahrg&auml;nge die Einbu&szlig;en bei der GRV durch Privatvorsorge nicht oder kaum mehr kompensieren k&ouml;nnen, wird aber die Vorteilhaftigkeit des &bdquo;Paradigmenwechsels&ldquo; in der Alterssicherungspolitik f&uuml;r j&uuml;ngere Jahrg&auml;nge betont. Doch zeigt sich selbst bei &uuml;beraus optimistischen Annahmen (z.B. durchg&auml;ngige Erwerbsbeteiligung, volle Aussch&ouml;pfung der F&ouml;rderung), da&szlig; vielfach die Nettoalterseink&uuml;nfte unter denen liegen werden, die ohne die jetzigen Reformma&szlig;nahmen erreicht worden w&auml;ren. Dazu tr&auml;gt die h&ouml;here Besteuerung von Alterseink&uuml;nften bei mit ihrem w&auml;hrend der Rentnerphase unver&auml;ndert hohen Renten-Freibetrag wie auch die Tatsache, da&szlig; Privatrenten in der Regel nicht dynamisch sind (im Unterschied zur GRV-Rente). Daraus wird sich w&auml;hrend der Rentenlaufzeit ein zunehmendes Zur&uuml;ckbleiben der Alterseink&uuml;nfte im Vergleich zur allgemeinen Einkommenslage ergeben (auch ein Kaufkraftverlust). Andererseits ist zu bedenken, da&szlig; die Ausgaben bei Krankheit und Pflegebed&uuml;rftigkeit mit zunehmendem Alter tendenziell steigen, also der Einkommensbedarf in h&ouml;herem Alter zu- und nicht abnimmt, w&auml;hrend die Alterseink&uuml;nfte ggf. sogar sinken, zumindest real.<\/p><p>Allerdings ist eine Gruppe von Gewinnern der neuen deutschen Alterssicherungspolitik eindeutig identifizierbar: die Anbieter von Finanzmarktprodukten.<\/p><p><strong>Drittens:<\/strong> Die Frage ist nun, ob solche Folgen einer Verlagerung von der umlagefinanzierten sozialen Alterssicherung auf die kapitalfundierte Privatrente hingenommen werden sollen und m&uuml;ssen, Folgen, die zum Zeitpunkt, als dieser &bdquo;Paradigmenwechsel&ldquo; erfolgte, der Bev&ouml;lkerung nicht dargelegt wurden. Vielmehr wurde dieser Weg &ndash; wie ein Mantra &ndash; immer aufs Neue als alternativlos, geradezu zwangsl&auml;ufig im Interesse einer &bdquo;demographiefesten&ldquo; Alterssicherung beschworen. Da&szlig; es aber keine Alternative zu den politischen Entscheidungen gibt, das ist politische Rhetorik und keine &ouml;konomische oder demographische Notwendigkeit. Entscheidend ist zun&auml;chst, was politisch gewollt wird, sowohl f&uuml;r die Struktur des Alterssicherungssystems insgesamt als auch f&uuml;r die Rolle und den Charakter der gesetzlichen Rentenversicherung, denn f&uuml;r diese wird deutlich, da&szlig; mit der vorgesehenen Niveaureduktion eine auf Beitr&auml;gen beruhende Rentenversicherung mit einem als fair angesehenen Verh&auml;ltnis zur Gegenleistung nicht vereinbar sein wird.<\/p><p>Eine Alternative &ndash; die auch die Kommission f&uuml;r den 5. Altenbericht der Bundesregierung skizzierte (der Bericht wurde im August 2005 der Bundesregierung &uuml;bergeben, ist aber immer noch nicht ver&ouml;ffentlicht) &ndash; geht von der Zielvorstellung aus, da&szlig; in der GRV bei l&auml;ngerer Versicherungsdauer weiterhin ein deutlich &uuml;ber die steuerfinanzierte bed&uuml;rftigkeitsgepr&uuml;fte armutsvermeidende Mindestsicherung hinausreichendes Leistungsniveau erhalten bleiben soll und auch eine enge Beziehung zwischen dem Vorsorgebeitrag und der Rentenleistung. [<a href=\"#foot_10\" name=\"note_10\">10<\/a>]<\/p><p>Zu einer engen Beitrags-Gegenleistungs-Beziehung w&uuml;rde eine sachgerechte Finanzierung von Umverteilungsaufgaben innerhalb der GRV beitragen. Ein quantitativ besonders gewichtiges Umfinanzierungspotential besteht bei der &bdquo;bedarfsgepr&uuml;ften&ldquo; Hinterbliebenenversorgung mit Kinderzuschl&auml;gen nach dem &bdquo;Anrechnungsmodell&ldquo;. Auf den Zahlbetrag der Hinterbliebenenrente werden inzwischen alle Eink&uuml;nfte des &uuml;berlebenden Ehegatten (mit Ausnahme der gef&ouml;rderten &bdquo;Riester-Rente&ldquo;) angerechnet. Das ist keine versicherungsm&auml;&szlig;ige Leistung, sondern eine bedarfsgepr&uuml;fte Transferzahlung. Das damit verkn&uuml;pfte Umfinanzierungspotential bel&auml;uft sich derzeit auf rd. 3&frac12; Beitragspunkte. Damit k&ouml;nnte die Beitragsbelastung (auch der Arbeitgeber) sp&uuml;rbar reduziert werden und der Beitrag w&uuml;rde st&auml;rker zu einem Preis f&uuml;r eine Gegenleistung. Diese Umfinanzierung (also &Auml;nderung der Finanzierungsstruktur bei unver&auml;nderter Abgabenquote) k&ouml;nnte realistischerweise stufenweise &ndash; im Zuge sonst erforderlicher Erh&ouml;hung des Beitragssatzes &ndash; erfolgen. Damit w&auml;re erreichbar, da&szlig; in absehbarer Zukunft der Beitragssatz trotz h&ouml;heren Leistungsniveaus in der GRV kaum h&ouml;her l&auml;ge, als dies gegenw&auml;rtig als Zielgr&ouml;&szlig;e postuliert wird.<\/p><p>Politisch sollte das Leistungsziel wieder in den Vordergrund r&uuml;cken, und nicht ein Beitragssatz geradezu zum Fetisch erkl&auml;rt werden, dem sich alles unterzuordnen habe. Zudem kommt es auf die Gesamtbelastung (aus Sozial- und Privatversicherungsbeitr&auml;gen) an und nicht allein auf den GRV-Beitrag. Diese Gesamtbelastung w&uuml;rde &ndash; wie erw&auml;hnt &ndash; bei Verzicht auf den vorgesehenen Ersatz der Umlagefinanzierung durch Kapitalfundierung f&uuml;r ein vergleichbares Absicherungsniveau sogar niedriger sein, verglichen mit dem jetzt eingeschlagenen Weg. Zudem w&auml;ren damit positive sozial- und verteilungspolitische Wirkungen verbunden, so die bessere Vermeidung von Armut wie auch die einer immer ungleicher werdenden Einkommensverteilung im Alter.<\/p><p>Denn wenn immer wieder betont wird, die Demographie und ihre Folgen f&uuml;r die umlagefinanzierten Systeme stelle eine &bdquo;tickende Zeitbombe&ldquo; dar, so ist es eher zutreffend, in den sich abzeichnenden tiefgreifenden sozial- und verteilungspolitischen Folgen eine gesellschaftspolitische &bdquo;tickende Zeitbombe&ldquo; zu sehen. <\/p><p>Die oben erw&auml;hnte Alternativstrategie schlie&szlig;t eine Anpassung der Altersgrenze f&uuml;r die abschlagsfreie Altersrente an die Entwicklung der ferneren Lebenserwartung &Auml;lterer ein. Denn steigende Lebenserwartung (z.B. der 65-J&auml;hrigen) bedeutet ja bei unver&auml;ndertem Alter zum Zeitpunkt des Rentenbeginns eine Leistungsverbesserung. Bei einem h&ouml;heren Rentenniveau w&auml;re eine Anhebung des abschlagsfreien Rentenalters auch verteilungspolitisch vertretbar, da selbst bei &bdquo;Abschl&auml;gen&ldquo; die Gefahr unzureichender Anspr&uuml;che und damit von Altersarmut verringert w&uuml;rde.<\/p><p>Wie lange jemand im Erwerbsleben bleiben kann, h&auml;ngt ma&szlig;geblich von der Arbeitsmarktlage und dem Gesundheitszustand ab. So wird zwar weithin davon ausgegangen, da&szlig; sich die Arbeitsmarktlage in Zukunft deutlich verbessern wird. Ob dies allerdings auch zu einer h&ouml;heren Erwerbsbeteiligung &Auml;lterer f&uuml;hrt, ist damit noch nicht gesagt. Es w&auml;re w&uuml;nschenswert, wenn der Zeitpunkt des tats&auml;chlichen Eintretens der rentenrechtlichen Ver&auml;nderungen von &uuml;berpr&uuml;fbaren Indikatoren (wie z.B. altersspezifischen Arbeitsmarktindikatoren) abh&auml;ngig gemacht w&uuml;rde. Die Ank&uuml;ndigung jetzt ist sinnvoll, doch das faktische Wirksamwerden sollte von konkreten Bedingungen abh&auml;ngen.<\/p><p>Erforderlich ist auch, die Weiterqualifizierung &Auml;lterer deutlich auszuweiten. Da in Deutschland f&uuml;r die k&uuml;nftige Produktivit&auml;ts- und Einkommensentwicklung das Humankapital von entscheidender Bedeutung ist, l&auml;ge es nahe, Weiterqualifizierung finanziell zu f&ouml;rdern. Zur Finanzierung k&ouml;nnten zumindest Teile der Mittel, die jetzt zur F&ouml;rderung von Finanzkapital (z.B. Riester-Rente) eingesetzt werden, f&uuml;r die F&ouml;rderung der Humankapitalbildung umgewidmet werden. Denn die jetzige F&ouml;rderung der Privatvorsorge d&uuml;rfte in erheblichem Ma&szlig;e zu puren Mitnahmeeffekten f&uuml;hren durch diejenigen, die es sich leisten k&ouml;nnen zu sparen. Au&szlig;erdem k&ouml;nnte bei h&ouml;herem Leistungsniveau in der GRV das F&ouml;rdervolumen reduziert und zielgenauer eingesetzt werden.<\/p><p>Verschiedentlich wurde j&uuml;ngst gefordert, bei der &bdquo;Rente mit 67&ldquo; je nach beruflicher Belastung Sonderregelungen einzuf&uuml;hren wie auch im unteren Einkommensbereich angesichts der dort niedrigeren Lebenserwartung und damit k&uuml;rzeren Rentenbezugsdauer. Abgesehen von Abgrenzungsproblemen &ndash; so bei Ver&auml;nderung der beruflichen T&auml;tigkeit und der Einkommenslage im Lebensablauf &ndash; w&uuml;rde dies dem in der GRV realisierten umfassenden Risikoausgleich zuwiderlaufen. Warum sollte dann z.B. keine Differenzierung nach M&auml;nnern und Frauen wegen unterschiedlicher Lebenserwartung erfolgen? Die Folge w&auml;re der Weg in ein v&ouml;llig anderes Rentensystem &ndash; mit risikoabh&auml;ngigen Pr&auml;mien (wie in der Privatversicherung) statt einkommensabh&auml;ngigen Beitr&auml;gen und Anspr&uuml;chen.<\/p><p>Problematisch ist auch die von der Gro&szlig;en Koalition beschlossene Sonderregelung f&uuml;r Versicherte mit mindestens 45 Versicherungs- oder Beitragsjahren, die weiterhin die Altersrente ab 65 ohne Abschl&auml;ge erhalten sollen. Damit w&uuml;rden im Lebensablauf erworbene Rentenanspr&uuml;che (&bdquo;Entgeltpunkte&ldquo;) unterschiedlich hoch bewertet. Dies widerspricht aber einem sinnvollen Grundgedanken des deutschen Rentenrechts (dem &uuml;brigens jetzt viele andere L&auml;nder folgen), keinen Unterschied in der Bewertung danach zu machen, wann der Anspruch erworben wird oder wie viele Anspr&uuml;che jemand hat. Zudem ist die Chance, 45 Versicherungsjahre zu erreichen, f&uuml;r M&auml;nner und Frauen h&ouml;chst unterschiedlich. Dies wird wohl auch f&uuml;r l&auml;ngere Zeit noch so bleiben. [<a href=\"#foot_11\" name=\"note_11\">11<\/a>] Diese Ma&szlig;nahme wirkt also eindeutig zugunsten von M&auml;nnern.<\/p><p>Wenn es darum geht, z.B. erschwerte Arbeitsbedingungen und gesundheitliche Belastungen zu ber&uuml;cksichtigen, dann ist nicht die Alters-, sondern die Erwerbsminderungsrente der geeignete Ansatzpunkt. Deren H&ouml;he und Zugangsvoraussetzungen erfordern sorgf&auml;ltige &Uuml;berpr&uuml;fung. [<a href=\"#foot_12\" name=\"note_12\">12<\/a>]<\/p><p>Mit Blick auf eine Ausweitung des Personenkreises in der GRV halte ich die Einbeziehung all der Selbst&auml;ndigen in die GRV, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem angeh&ouml;ren, f&uuml;r sinnvoll &ndash; nicht, um die Finanzlage der GRV zu beeinflussen, sondern um die Gefahr von Altersarmut zu vermeiden bei denjenigen, die l&auml;ngere Phasen solcher Formen von Selbst&auml;ndigkeit in ihrem Erwerbsleben durchlaufen.<\/p><p>Vermieden werden sollte ein &Uuml;berfrachten der GRV mit Ausgleichs-(Umvertei-lungs)ma&szlig;nahmen. Hier bietet es sich an, dies in anderen Institutionen durchzuf&uuml;hren (also auch eine Arbeitsteilung zwischen Institutionen zu praktizieren), die GRV aber so zu gestalten, da&szlig; &ndash; bei weitgehendem Erhalt des bisherigen Absicherungsniveaus &ndash; eine von den Versicherten als fair anzusehende Leistungs-Gegenleistungs-Beziehung erreicht wird. <\/p><p>Angesichts der gegenw&auml;rtig durch intensive und erfolgreiche Lobbyarbeit weitverbreiteten Auffassung, die GRV k&ouml;nne in Zukunft nur noch h&ouml;chst unzul&auml;ngliche Leistungen bieten, d&uuml;rfte es allerdings sehr schwer sein, eine Korrektur des eingeschlagenen Weges zu erreichen. Doch daf&uuml;r ist es im Prinzip noch nicht zu sp&auml;t. Allerdings m&uuml;&szlig;ten sich dann einflu&szlig;reiche Kr&auml;fte f&uuml;r eine Kurskorrektur einsetzen &ndash; was derzeit (zumindest noch nicht) erkennbar ist. Gelingen d&uuml;rfte dies wohl nur dann, wenn deutlich gemacht wird, da&szlig; eine ver&auml;nderte Strategie in der Alterssicherungspolitik f&uuml;r breite Bev&ouml;lkerungsschichten Vorteile bietet, [<a href=\"#foot_13\" name=\"note_13\">13<\/a>] eine Strategie, bei der die GRV weiterhin ihre sozialpolitischen Funktionen erf&uuml;llt bei einem Leistungsniveau &auml;hnlich dem jetzigen, erg&auml;nzt, aber nicht zunehmend ersetzt, durch private und betriebliche Alterssicherung. [<a href=\"#foot_14\" name=\"note_14\">14<\/a>]<\/p><p>Erfolgt dieses Umsteuern in der Alterssicherungspolitik jedoch nicht, so d&uuml;rfte der Weg zu einer staatlichen Altersrente f&uuml;hren, die nur unter bestimmten Bedingungen &ndash; also allenfalls f&uuml;r langj&auml;hrig Versicherte mit recht guter Entlohnung &ndash; zur Vermeidung von Altersarmut ausreicht, f&uuml;r einen Gro&szlig;teil der Versicherten aber nur noch unzureichendes Einkommen nach Bed&uuml;rftigkeitspr&uuml;fung aufstockt. Damit w&uuml;rden wir wieder dort anlangen, wo die Geschichte der staatlichen Alterssicherung Ende des 19. Jahrhunderts begann. Die Reform des Jahres 2001 wurde von manchen als &bdquo;Jahrhundertreform&ldquo; gefeiert &ndash; tats&auml;chlich f&uuml;hrt sie uns aber in der staatlichen Alterssicherung um ein Jahrhundert zur&uuml;ck. Dieser Weg kann aber f&uuml;r den Gro&szlig;teil der Bev&ouml;lkerung nicht erstrebenswert sein.<\/p><p>Die Erfahrung zeigt zudem, da&szlig; es nicht bei einem staatlichen System mit niedrigem Niveau bleibt, sondern zus&auml;tzlich wird ein zweites &ndash; gesetzliches oder kollektivvertragliches &ndash; Obligatorium geschaffen. Das sollte zu denken geben. Denn was ist gewonnen, wenn das Demontieren der Rentenversicherung dann zu einem zweiten Obligatorium f&uuml;hrt? Wer gewinnt und wer verliert im Vergleich zum Erhalt des jetzigen Systems?<\/p><p>Wenn jetzt ein zweites Obligatorium gefordert wird &ndash; wie j&uuml;ngst, im April 2006, vom DGB &ndash;, so ist das eigentlich ein Zeichen daf&uuml;r, da&szlig; man an dem politisch beschlossenen Abbau der GRV &ndash; und damit des Sozialen in der deutschen Alterssicherung &ndash; nichts mehr &auml;ndern will oder glaubt, &auml;ndern zu k&ouml;nnen, sich also damit arrangiert.<\/p><p>Eine offene Diskussion &uuml;ber das F&uuml;r und Wider der jetzt nahezu unwidersprochen favorisierten politischen Strategie zur radikalen Umw&auml;lzung des deutschen Alterssicherungssystems fehlt bislang. Es ist h&ouml;chste Zeit, da&szlig; diese Diskussion gef&uuml;hrt wird. <\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><div class=\"footnote\">\n<p>[<a href=\"#note_1\" name=\"foot_1\">&laquo;1<\/a>] Andere Facetten des vielgestaltigen deutschen Alterssicherungssystems &ndash; wie Beamtenversorgung, verschiedene Durchf&uuml;hrungswege der betrieblichen Alterssicherung, Versorgungswerke der freien Berufe oder Landwirtschaftliche Alterssicherung &ndash; bleiben damit (aus Zeitgr&uuml;nden) ausgeklammert.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_2\" name=\"foot_2\">&laquo;2<\/a>] Dabei wird unterstellt, da&szlig; die Privatvorsorge eine weitaus h&ouml;here Rendite erbringt.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_3\" name=\"foot_3\">&laquo;3<\/a>] In der (gleichfalls umlagefinanzierten) Beamtenversorgung m&uuml;sse man &bdquo;wirkungsgleich&ldquo; eingreifen.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_4\" name=\"foot_4\">&laquo;4<\/a>] Dies ist auch ein Beispiel f&uuml;r eine f&uuml;r die B&uuml;rger schwerlich durchschaubare Gestaltung des Systems sozialer Sicherung. Dazu geh&ouml;rt &uuml;brigens auch, da&szlig; inzwischen die Rentenformel durch immer neue rententechnische &bdquo;Faktoren&ldquo; mehr und mehr an Transparenz eingeb&uuml;&szlig;t hat.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_5\" name=\"foot_5\">&laquo;5<\/a>] Auch wenn als Kompromi&szlig; im Gesetzgebungsverfahren noch ein &ndash; f&uuml;r die B&uuml;rger wenig aussagekr&auml;ftiges &ndash; Leistungsziel (Rentenniveau vor Steuer) eingef&uuml;gt wurde.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_6\" name=\"foot_6\">&laquo;6<\/a>] &Uuml;brigens wei&szlig; niemand bislang genau zu sagen, wieviel der Einnahmeschw&auml;che in der GRV darauf zur&uuml;ckzuf&uuml;hren ist.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_7\" name=\"foot_7\">&laquo;7<\/a>] Die F&ouml;rderung privater Vorsorge &auml;ndert an diesem Bild nichts Grunds&auml;tzliches, wohl aber sind &ndash; durch Inanspruchnahme und Finanzierung der F&ouml;rderung &ndash; damit andere Verteilungswirkungen verbunden.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_8\" name=\"foot_8\">&laquo;8<\/a>] Bei unver&auml;nderter H&ouml;he des j&auml;hrlichen Abschlags von 3,6 %.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_9\" name=\"foot_9\">&laquo;9<\/a>] Genau: 82,2%. Bei 92,5% des Durchschnitts sind 40 Jahre erforderlich.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_10\" name=\"foot_10\">&laquo;10<\/a>] Dem w&uuml;rde &uuml;brigens widersprechen, wenn man in die Rentenversicherung Ma&szlig;nahmen zur Armutsvermeidung integrieren w&uuml;rde und diese aus Beitr&auml;gen finanziert. Generell sollten keine weiteren Umverteilungsma&szlig;nahmen in die GRV integriert werden.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_11\" name=\"foot_11\">&laquo;11<\/a>] So hatten von den neuen Altersrentnern des Jahres 2004 rd. 33% der westdeutschen bzw. 47% der ostdeutschen M&auml;nner 45 oder mehr Beitragsjahre, w&auml;hrend es bei den Frauen nur knapp 4% (im Westen) bzw. knapp 12% (im Osten) waren.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_12\" name=\"foot_12\">&laquo;12<\/a>] Wird nach Inanspruchnahme der Altersrente ab der Regel-(Referenz)Altersgrenze eine Erwerbst&auml;tigkeit ausge&uuml;bt, so ist derzeit &ndash; um Wettbewerbsverzerrung zu vermeiden &ndash; vom Arbeitgeber der halbe Rentenversicherungsbeitrag zu entrichten. Allerdings f&uuml;hrt diese Beitragszahlung zu keinem erh&ouml;hten Rentenanspruch. Dies ist mit dem Konzept der Rentenversicherung, nach dem Beitragszahlungen zu Rentenanspr&uuml;chen f&uuml;hren sollen, nicht vereinbar. Deshalb sollte nach Beendigung der Erwerbst&auml;tigkeit des Rentners eine entsprechende Neuberechnung der Rente (also eine Rentenanhebung) erfolgen.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_13\" name=\"foot_13\">&laquo;13<\/a>] Und nicht nur die zun&auml;chst eher verschwiegenen Folgen der in j&uuml;ngerer Zeit gefa&szlig;ten Beschl&uuml;sse deutlich gemacht werden, denn neuerdings werden diese ja gerade von denen aufgegriffen, die die Notwendigkeit erheblich ausgeweiteter Privatvorsorge propagieren, und zwar als alleinigen Weg, um z.B. der Altersarmut zu entgehen.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_14\" name=\"foot_14\">&laquo;14<\/a>] Eine verantwortungsvolle Alterssicherungspolitik darf sich aber nicht allein auf die Alterssicherungssysteme (deren Finanzierung, Leistungen und Besteuerung) beschr&auml;nken, sondern hat auch weitere f&uuml;r die (reale) Einkommenslage im Alter wichtige &ndash; und politisch gestaltbare &ndash; Entwicklungen zu ber&uuml;cksichtigen, wie insbesondere H&ouml;he und Struktur von Sozialversicherungsleistungen im Falle von Krankheit und Pflegebed&uuml;rftigkeit bzw. was (wegen Zuzahlungen, Begrenzungen des Leistungskatalogs etc.) aus den laufenden Alterseinkommen aufzuwenden ist. Eine derartige integrierte Sicht und Entscheidungsvorbereitung fehlt bislang. Und mit Blick auf die Alterssicherungssysteme ist inzwischen eine weithin uniforme &ouml;ffentliche und ver&ouml;ffentlichte Meinung anzutreffen.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein interessanter Redetext von Winfried Schm&auml;hl bei verdi in Berlin am 25. April 2006. 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