{"id":1141,"date":"2006-06-02T12:03:21","date_gmt":"2006-06-02T10:03:21","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/v2\/?p=1141"},"modified":"2016-02-06T11:59:11","modified_gmt":"2016-02-06T10:59:11","slug":"nach-dem-trips-abkommen-fallt-auch-die-patentierung-von-saatgut-und-pflanzensorten-unter-schutzenswertes-geistiges-eigentum-damit-wird-traditionelles-wissen-zu-einer-weltweit-handelbaren-ware-gemacht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=1141","title":{"rendered":"Nach dem TRIPS-Abkommen f\u00e4llt auch die Patentierung von Saatgut und Pflanzensorten unter sch\u00fctzenswertes geistiges Eigentum, damit wird traditionelles Wissen zu einer weltweit handelbaren Ware gemacht"},"content":{"rendered":"<p>Globalisierung wird vielfach wie ein unausweichliches Naturereignis dargestellt. Dabei werden die Bedingungen des Welthandels und der weltweiten Produktion durch internationale Abkommen geregelt. Das gilt auch f&uuml;r die Gewinnung, den Austausch und die weitere Entwicklung von Saatgut und Pflanzensorten. Ein Meilenstein auf dem Weg zur internationalen Kommerzialisierung auf dem Gebiet der Agrarwirtschaft ist das sog. TRIPS-Abkommen unter dem Dach der Welthandelsorganisation (WTO). Christine Wicht und Carsten Lenz besch&auml;ftigen sich mit diesem Thema in unserer Rubrik &bdquo;Andere interessante Beitr&auml;ge&ldquo;.<br>\n<!--more--><br>\n<strong>Das TRIPS-Abkommen<\/strong><\/p><p>Von Christine Wicht und Carsten Lenz<\/p><p>Die Gewinnung, der Austausch und die weitere Entwicklung von Saatgut und Pflanzensorten lagen in der Menschheitsgeschichte weltweit vor allem in der Hand von Bauern und lokalen oder regionalen Z&uuml;chtern. Das ist transnationalen Konzernen, immer auf der Suche nach neuen M&auml;rkten, ein Dorn im Auge. Strategen der Ern&auml;hrungsindustrie haben sich Gedanken gemacht, wie diese Tradition unterwandert werden kann. Ein Meilenstein auf dem Weg zur internationalen Kommerzialisierung auf diesem Gebiet ist das <a href=\"http:\/\/www.attac.de\/wissensallmende\/trips.php\" title=\"Externer Link zu http:\/\/www.attac.de\/wissensallmende\/trips.php\">TRIPS-Abkommen<\/a> (trade related aspects of intellectual property rights, unter dem Dach der Welthandelsorganisation WTO). Die handelsbezogenen Aspekte der Rechte am &ldquo;geistigen Eigentum&rdquo; umfassen beispielsweise die Patentierung von Erfindungen sowie den Schutz von Marken oder Gesch&auml;ftsgeheimnissen. Jedes Land, das Mitglied der WTO wird, tritt automatisch dem TRIPS-Abkommen bei &ndash; ohne Ausnahmen, denn in der Schlussakte von Marrakesch ist festgelegt, dass dieses Handelsabkommen nur im Paket zu akzeptieren ist. Das Abkommen verpflichtet u.a. die beteiligten L&auml;nder zum Erlass bestimmter Gesetze zum Schutz von Rechten des &ldquo;geistigen Eigentums&rdquo;, die auf die Belange des internationalen Handels abgestimmt sind. Die Bestimmungen betreffen selbst Kleinbauern, die kein kommerzielles Saatgut verwenden sondern einen Teil seiner Ernte traditionell zur Wiederaussaat zur&uuml;ckbehalten. Damit versto&szlig;en sie m&ouml;glicherweise gegen die Regeln des TRIPS-Vertrags. Die M&ouml;glichkeiten der Kleinbauern, ihre tradierte Landwirtschaft weiter zu betreiben, werden immer begrenzter, der Raum f&uuml;r Selbstbestimmung immer enger, und ein Entkommen aus den Regularien der Welthandelsabkommen ist k&uuml;nftig kaum mehr m&ouml;glich, wenn die Machtkonzentration der Saatgutvertreiber nicht einged&auml;mmt wird. Das f&uuml;hrt im Nebeneffekt auch zu einer Verarmung der biologischen Vielfalt auf dem Globus.<\/p><p>Das TRIPS-Abkommen legt f&uuml;r die einzelnen Aspekte des &ldquo;geistigen Eigentums&rdquo; Mindestanforderungen fest, welche die Staaten erf&uuml;llen m&uuml;ssen, um die Rechte der Besitzer von &ldquo;geistigem Eigentum&rdquo; zu sch&uuml;tzen. Dies beinhaltet bespielsweise Standards f&uuml;r Gerichtsverfahren oder die Strafbarkeit von Urheberrechtsverletzungen. Die Staaten werden sogar gedr&auml;ngt die Rechte des &ldquo;geistigen Eigentums noch st&auml;rker sch&uuml;tzen als das im TRIPS vorgeschrieben ist. Dazu sind sie sogar verpflichtet, falls sie weitere Abkommen unterzeichnet haben, wie z.B. das UPOV-&Uuml;bereinkommen (UPOV: Internationaler Verband zum Schutz von Pflanzenz&uuml;chtungen, offizielle Website: <a href=\"http:\/\/www.upov.int\/index_de.html\" title=\"Externer Link zu http:\/\/www.upov.int\/index_de.html\">www.upov.int<\/a>).<br>\nGrunds&auml;tzlich geht es bei jeder rechtlichen Regelung des &ldquo;geistigen Eigentums&rdquo; um den Ausgleich zwischen zwei verschiedenen Interessen: Wer eine Erfindung oder Entdeckung macht, m&ouml;chte seine &ldquo;geistige Leistung&rdquo; wirtschaftlich nutzen k&ouml;nnen. Entdecker und solche Entwicklungen betreibende Unternehmen beanspruchen das Recht, andere von der Nutzung ihrer geistigen Erzeugnisse auszuschlie&szlig;en, um von Lizenzen und den erhobenen Geb&uuml;hren zu profitieren. Mit der Patentierung &ldquo;geistigen Eigentums&rdquo; wandelt sich das Wissen &uuml;ber Verfahren und Techniken auch auf dem Feld der Landwirtschaft von einem Allgemeingut in Privateigentum. Wissen &uuml;ber Saatgut, Z&uuml;chtungen etc. werden zu einer weltweit handelbaren Ware. (Dem steht das Interesse aller anderen entgegen, nicht in der Nutzung von Erfindungen gehindert zu werden, etwa durch die Verpflichtung, Lizenzgeb&uuml;hren zahlen zu m&uuml;ssen.)<\/p><p><strong>Worin liegt der Sinn des Schutzes von geistigem Eigentum?<\/strong><\/p><p>Bef&uuml;rworter eines weitgehenden Patentschutzes behaupten, nur so werde ein Anreiz f&uuml;r die Entwicklung von neuen Ideen und damit die Voraussetzung f&uuml;r Fortschritt geschaffen. Besonders die Industrie verweist gerne auf hohe Investitionen in Forschung und Entwicklung, die sich nur dann rentierten, wenn Erfindungen rechtlich gesch&uuml;tzt werden. Ein Blick in die Wirtschaftsgeschichte zeigt jedoch, dass zumindest die bisherige Entwicklung in weiten Bereichen ohne Patentschutz ablief. Der Schutz des &ldquo;geistigen Eigentums&rdquo; wurde immer erst dann interessant, sobald ein Unternehmen oder die Wirtschaft eines ganzen Landes sich durch Nachahmung und durch das Kopieren fremder Ideen selbst in den Kreis der Besitzenden von &ldquo;geistigem Eigentum&rdquo; hochgearbeitet hatte. So gab es etwa im 19. Jhd. in Deutschland eine regelrechte Antipatentbewegung, weil die sich hierzulande erst sp&auml;t entwickelnde Industrie bef&uuml;rchtete, von den fortgeschritteneren Unternehmen in England und Frankreich weiter abgeh&auml;ngt zu bleiben oder weiter zur&uuml;ck zu fallen. Patente behinderten die fl&auml;chendeckende Ausbreitung des technischen Fortschritts und die wirtschaftliche Entwicklung, behaupteten damals die Wirtschaftsvertreter aufholender Nationen. Sp&auml;ter bek&auml;mpften Schweizer Chemieunternehmen den Erlass von Patentgesetzen &ndash; nicht umsonst galten sie den deutschen und franz&ouml;sischen Pharmaunternehmen als schamlose Nachahmer von Arzneimitteln. Erst 1978 f&uuml;hrte die Schweiz Patentschutz auf Medikamente ein und z&auml;hlt heute, da die Schweizer Pharmaunternehmen inzwischen zu den weltweit gr&ouml;&szlig;ten geh&ouml;ren, zu den st&auml;rksten Verfechtern eines starken internationalen Patentrechts. Es h&auml;ngt also sehr von der jeweiligen Perspektive ab, ob der Patentschutz dem &ldquo;Fortschritt&rdquo; als hinderlich oder f&ouml;rderlich gilt. (vgl. Michael Frein: <a href=\"http:\/\/www.eed.de\/fix\/files\/doc\/eed_ha_globalisierung_von_rechten_prokla_2002_frein_deu.pdf\" title=\"Externer Link zu http:\/\/www.eed.de\/fix\/files\/doc\/eed_ha_globalisierung_von_rechten_prokla_2002_frein_deu.pdf\">Die Globalisierung von Rechten an geistigem Eigentum und der Nord-S&uuml;d-Konflikt [PDF &ndash; 72 KB]<\/a>, in: PROKLA Heft 126, 32. Jg., 2002, Nr. 1, 103-125)<\/p><p><strong>TRIPS &ndash; eine Sch&ouml;pfung der Konzerne<\/strong><\/p><p>Auch die Entstehung und der Inhalt des TRIPS-Abkommens zeigen, dass es dabei haupts&auml;chlich um den Schutz derjenigen geht, die bereits &ldquo;geistiges Eigentum&rdquo; besitzen. Die einzelnen Regeln weisen eine deutliche Schlagseite zugunsten der Verwertungsinteressen der Konzerne in den Industriel&auml;ndern auf. Transnational agierende Konzernvertreter br&uuml;sten sich sogar damit, dass das TRIPS wesentlich auf ihre Initiative zur&uuml;ckgeht. Tats&auml;chlich gr&uuml;ndeten 13 US-Konzerne, darunter Bristol Myers Squibb, DuPont und Monsanto, das <a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Intellectual_Property_Committee\" title=\"Externer Link zu http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Intellectual_Property_Committee\">Intellectual Property Committee (IPC)<\/a>, eine Lobbyorganisation, mit dem Ziel, TRIPS zu einem Bestandteil des Welthandelsabkommens zu machen. Zusammen mit europ&auml;ischen und japanischen Konzernen erarbeiteten sie Entw&uuml;rfe, und es gelang ihnen, die westlichen Regierungen f&uuml;r ihre Interessen einzuspannen. Industrievertreter sa&szlig;en als Regierungsberater bei den Verhandlungen mit am Tisch. Nach Angaben der Organisation Corporate Europe Observatory sollen von 111 Mitgliedern der US-Delegation bei den GATT-Verhandlungen 96 Vertreter aus Kreisen der Industrie gewesen sein. Der damalige Vorstandvorsitzende von Monsanto, James Enyart, beschrieb 1990 in der franz&ouml;sischen Zeitung Les Nouvelles die Aktivit&auml;ten des IPC im Hinblick auf TRIPS folgenderma&szlig;en: <\/p><blockquote><p>Die Wirtschaft hat im internationalen Handel ein gravierendes Problem geortet. Sie verfertigte eine L&ouml;sung, reduzierte sie auf einen konkreten Vorschlag und verkaufte ihn unserer eigenen und anderen Regierungen.<\/p><\/blockquote><p>Das l&auml;sst sich u. a. anhand der Regeln f&uuml;r Patente auch auf Pflanzen und Tiere aufzeigen. Nach Artikel 27, Absatz 3 b des TRIPS d&uuml;rfen Staaten zwar Pflanzen und Tiere vom Patentschutz ausnehmen, m&uuml;ssen aber f&uuml;r den Schutz von Pflanzensorten &ldquo;entweder durch Patente oder durch ein wirksames System sui generis oder durch eine Kombination beider&rdquo; sorgen. Die gro&szlig;e Frage ist dabei: Was m&uuml;ssen Staaten dem TRIPS zufolge tun, um das geistige Eigentum an Pflanzensorten zu sch&uuml;tzen, wenn sie dies nicht durch Patentierung tun wollen? Was ist also ein wirksames System sui generis im Sinne des Artikels 27 (3b)? Die Industriestaaten streben strenge Patentregeln zugunsten der Agrarkonzerne an. Einige &auml;rmere L&auml;nder widersetzen sich und fordern die Anerkennung von Systemen, welche die &uuml;berkommenen Rechte von Bauern und Z&uuml;chtern bewahren. Dazu geh&ouml;rt u.a. das traditionelle Recht auf Wiederaussaat von selbst gewonnenem Saatgut aus der letzen Ernte, ohne daf&uuml;r Lizenzgeb&uuml;hren zahlen zu m&uuml;ssen, oder die M&ouml;glichkeit zur Nutzung von existierenden Pflanzensorten zur Zucht (Quelle: <a href=\"http:\/\/www.greenpeace.de\/themen\/umwelt_wirtschaft\/wto\/artikel\/auf_dem_falschen_trip_patente_in_der_wto\/\" title=\"Externer Link zu http:\/\/www.greenpeace.de\/themen\/umwelt_wirtschaft\/wto\/artikel\/auf_dem_falschen_trip_patente_in_der_wto\/\">Greenpeace<\/a>). <\/p><p><strong>Biopiraterie &ndash; Pl&uuml;nderung von &uuml;berliefertem Wissen<\/strong><\/p><p>Eng verbunden mit den Patentrechte ist auch die Gefahr der Biopiraterie. Unternehmen aus den Industriel&auml;ndern durchforsten seit einiger Zeit systematisch die genetischen Ressourcen in abgelegenen und weitgehend unber&uuml;hrten Naturr&auml;umen, ihre Kundschafter machen sich dabei das Wissen einheimischer V&ouml;lker, z.B. &uuml;ber Heilpflanzen zu Nutze. Ziel dieser Unternehmungen ist es, potentiell Gewinn bringende Wirkstoffe aufzusp&uuml;ren. Der bekannteste Fall ist der Versuch des amerikanischen Unternehmens W.R. Grace, zusammen mit dem US-Landwirtschaftsministerium ein Patent auf das &Ouml;l des indischen Neembaumes anzumelden, das sich gegen Pilzbefall einsetzen l&auml;sst. Zun&auml;chst wurde das Patent auf die Gewinnung dieses &Ouml;ls vom Europ&auml;ischen Patentamt (EPA) auch erteilt, obwohl das entsprechende Wissen in Indien seit Jahrhunderten bekannt ist. Erst vier Jahre sp&auml;ter, 1995, hat das EPA nach einer Beschwerde einiger indischer Nicht-Regierungs-Organisationen das Patent widerrufen, weil es die Kenntnisse &uuml;ber die Wirkung dieses &Ouml;ls nun wirklich nicht neu waren. Das gl&uuml;ckliche Ende dieser Geschichte ist in Anbetracht der Tatsache, dass die Anfechtung eines Patentes in den USA rund 1,5 Millionen US-Dollar kostet, jedoch ein schwacher Trost. Das enorme Kostenrisiko wird keine Dorfgemeinschaft oder keine regionale Landwirtschaft leichtfertig eingehen k&ouml;nnen. Erst die Patentierung von Pflanzen und Tieren erm&ouml;glicht Biopiraterie, weil ohne ohne ein solches rechtliches Konstrukt jede Pflanze von jedem Erdbewohner frei angebaut werden kann (vgl. <a href=\"http:\/\/www.biopiraterie.de\/index.php?id=340\" title=\"Externer Link zu http:\/\/www.biopiraterie.de\/index.php?id=340\">www.biopiraterie.de<\/a>).<\/p><p><strong>Streitschlichtung: ein wirksames Instrument<\/strong><\/p><p>Auch wenn sich noch nicht sagen l&auml;sst, ob langfristig die Interessen der Agrarkonzerne an einem strikten Patentschutz gegen die Interessen der Bauern und Z&uuml;chter durchsetzbar sein werden, steht eines fest: Im Gegensatz zu anderen Vertr&auml;gen verf&uuml;gt das TRIPS &uuml;ber einen wirkungsvollen Mechanismus der Streitbeilegung. Anders als die meisten v&ouml;lkerrechtlichen Vertr&auml;ge, deren Umsetzung letztlich vom guten Willen und der freiwilligen Anerkennung der Unterzeichnerstaaten abh&auml;ngt, kann ein WTO-Mitgliedsstaat zur Einhaltung der Handelsvertr&auml;ge, und damit auch des TRIPS, von den anderen Staaten gezwungen werden. Dazu dient ein sog. Streitschlichtungsverfahren, das in einem weiteren WTO-Abkommen gesondert geregelt und nach Art. 64, auch auf Streitigkeiten in Bezug auf TRIPS anzuwenden ist. Ein Streitschlichtungsgremium der WTO kann einen anderen Staat wegen Verletzung seiner vertraglichen Verpflichtungen anklagen. Falls der verurteilte Staat sein Verhalten nicht &auml;ndert, k&ouml;nnen gegen ihn Handelssanktionen verh&auml;ngt werden.<\/p><p>Durch diese Verfahren z&auml;hlen die WTO-Abkommen und damit auch TRIPS zu den (relativ wenigen) internationalen Vertr&auml;gen, die im Gegensatz zu vielen anderen Umwelt- oder Menschenrechtsabkommen, effizient umgesetzt werden k&ouml;nnen. Nicht zuletzt deshalb haben die konzernfreundlichen Regeln des TRIPS einen entscheidenden Vorteil gegen&uuml;ber anderen Regeln, die eher die Rechte der Bauern, das traditionelle Wissen &uuml;ber die Kr&auml;fte der Natur und die Biodiversit&auml;t sch&uuml;tzen. Um die Unterordnung von traditioneller Landwirtschaft, von &uuml;berliefertem Anbau und tradierter Nutzung von Pflanzen und Tieren unter dem Popanz des Freihandels vor den weltweiten Verwertungsinteressen weniger transnational agierender Agrarkonzerne zu verhindern, gilt es also auch hier, der fortschreitenden Kommerzialisierung von Saatgut oder Z&uuml;chtungen Grenzen zu setzen. Sonst besteht die Gefahr, dass die agrarische Basis vieler untereentwickelter L&auml;nder zerst&ouml;rt wird und Hunger und Armut sich noch weiter auf der Welt ausbreiten.<\/p><p><strong>Literaturempfehlungen zu den Themen WTO und TRIPS:<\/strong><\/p><ul>\n<li>Susan George, WTO: Demokratie statt Drakula, Haburg: VSA Verlag 2002<\/li>\n<li>Konzern Europa, Z&uuml;rich: Blaupunktverlag 2001<\/li>\n<li>Elmar Altvater, Grenzen der Globalisierung, M&uuml;nster: Westf&auml;lisches Dampfboot 2004<\/li>\n<li>Michel Chossudovsky, Global Brutal, Frankfurt: Zweitausendeins<\/li>\n<li>Charles Derber, One World, Hamburg: Europa-Verlag 2003<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Globalisierung wird vielfach wie ein unausweichliches Naturereignis dargestellt. Dabei werden die Bedingungen des Welthandels und der weltweiten Produktion durch internationale Abkommen geregelt. Das gilt auch f&uuml;r die Gewinnung, den Austausch und die weitere Entwicklung von Saatgut und Pflanzensorten. Ein Meilenstein auf dem Weg zur internationalen Kommerzialisierung auf dem Gebiet der Agrarwirtschaft ist das sog. 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