{"id":114806,"date":"2024-05-06T10:05:56","date_gmt":"2024-05-06T08:05:56","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=114806"},"modified":"2026-01-27T11:45:03","modified_gmt":"2026-01-27T10:45:03","slug":"guerot-prozess-die-politische-dimension-ist-fast-ueberall-und-zunehmend-erdrueckend-zu-spueren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=114806","title":{"rendered":"Gu\u00e9rot-Prozess \u2013 \u201eDie politische Dimension ist fast \u00fcberall und zunehmend erdr\u00fcckend zu sp\u00fcren\u201c"},"content":{"rendered":"<p>Der Anwalt von Ulrike Gu&eacute;rot &auml;u&szlig;ert sich im NachDenkSeiten-Interview zu dem Ausgang des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht zwischen der Professorin und ihrem Arbeitgeber, der Universit&auml;t Bonn. <strong>Tobias Gall<\/strong>, der rund 30 Jahre als Arbeitsrechtler t&auml;tig ist, erhebt schwere Vorw&uuml;rfe gegen&uuml;ber dem Gericht und der Universit&auml;t Bonn. Die Universit&auml;t habe, so Gall, &bdquo;derart ma&szlig;los Vorw&uuml;rfe zusammengetragen und bewertet, dass sie nicht mehr zum Boden der Tatsachen zur&uuml;ckkehren konnte&ldquo;. Und das Gericht? Die Rechtslage sei dort ins Gegenteil verkehrt worden. Das Gericht hatte die K&uuml;ndigung gegen Gu&eacute;rot als rechtm&auml;&szlig;ig eingestuft. Gall hat Berufung angek&uuml;ndigt. Der Anwalt sagt im Interview, er sei von einer &bdquo;hohen interessengeleiteten Aufladung&ldquo; des Falls ausgegangen. Die Entscheidung des Gerichts habe ihn dennoch erstaunt. Von <strong>Marcus Kl&ouml;ckner<\/strong>.<\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_9603\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-114806-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/240506_Guerot_Prozess_Die_politische_Dimension_ist_fast_ueberall_und_zunehmend_erdrueckend_zu_spueren_NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/240506_Guerot_Prozess_Die_politische_Dimension_ist_fast_ueberall_und_zunehmend_erdrueckend_zu_spueren_NDS.mp3\">https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/240506_Guerot_Prozess_Die_politische_Dimension_ist_fast_ueberall_und_zunehmend_erdrueckend_zu_spueren_NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/240506_Guerot_Prozess_Die_politische_Dimension_ist_fast_ueberall_und_zunehmend_erdrueckend_zu_spueren_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=114806-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/240506_Guerot_Prozess_Die_politische_Dimension_ist_fast_ueberall_und_zunehmend_erdrueckend_zu_spueren_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"240506_Guerot_Prozess_Die_politische_Dimension_ist_fast_ueberall_und_zunehmend_erdrueckend_zu_spueren_NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p><strong>Herr Gall, Sie vertreten Ulrike Gu&eacute;rot im Hinblick auf die K&uuml;ndigung der Uni Bonn. Das Gericht hat entschieden, die K&uuml;ndigung sei rechtens. Haben Sie mit diesem Ausgang gerechnet? <\/strong><\/p><p>Nein, das war ausnahmsweise mal wirklich &uuml;berraschend f&uuml;r mich, wenn ich auch w&auml;hrend der letzten vier Jahre in der Rechtsstaatskrise unglaubliche Erfahrungen gemacht und mir eine hohe Frustrationstoleranz angeeignet habe. Als Rechtsanwalt ist man ohnehin immer gut beraten, sich weder eine allzu eindeutige Prognose der gerichtlichen Entscheidung zu eigen zu machen noch den Mandanten in Siegesgewissheit oder Pessimismus zu wiegen. Das folgt allein schon aus dem Umstand, dass man ja selbst eine rechtliche Position formuliert hat und dementsprechend auch anstrebt. Man muss darum wiederholt gegen den Strich denken und auch alle m&ouml;glichen Gegenpositionen immer wieder auf ihr Potential abklopfen. Dennoch bleibt stets eine Restgefahr, dass man gegenl&auml;ufige Betrachtungswinkel unterbewertet. <\/p><p>Hier war es aber anders: Vor mir haben schon zwei sehr f&auml;hige Rechtsanw&auml;lte die Rechtsauffassungen mitformuliert und auch auf hohem Niveau durchdacht. Und die waren alle zur &Uuml;berzeugung gelangt, dass die Rechtslage v&ouml;llig eindeutig ist. Auf gleich mehreren Argumentationsebenen sprach alles f&uuml;r eine unwirksame K&uuml;ndigung. Auch wenn ich von einer hohen interessengeleiteten Aufladung des Falles ausging, kam ich zu dem Schluss, es k&ouml;nne hier nicht gelingen die Rechtslage in ihr Gegenteil zu verkehren. Vom Urteil war ich daher erstaunt und komme immer noch nicht aus dem Kopfsch&uuml;tteln heraus.<\/p><p><strong>Bitte erl&auml;utern Sie doch einmal n&auml;her, was bei dieser Gerichtsentscheidung aus Ihrer Sicht nicht stimmt? <\/strong><\/p><p>Die Universit&auml;t Bonn hat das Arbeitsverh&auml;ltnis von Prof. Gu&eacute;rot gek&uuml;ndigt. Ab zehn Besch&auml;ftigten ist eine K&uuml;ndigung nur wirksam, wenn K&uuml;ndigungsgr&uuml;nde vorliegen, die es dem Arbeitgeber unzumutbar machen, das Arbeitsverh&auml;ltnis in Zukunft fortzusetzen. Zu diesen Gr&uuml;nden geh&ouml;rt eine sogenannte verhaltensbedingte K&uuml;ndigung, auf die sich die Universit&auml;t auch nur berufen hat. Dabei muss es im Arbeitsverh&auml;ltnis zu Pflichtverletzungen gekommen sein, die die Prognose weiterer Pflichtverletzungen in der Zukunft rechtfertigen. <\/p><p>Als Pflichtverletzungen hat die Universit&auml;t Zitationsfehler in drei B&uuml;chern von Prof. Gu&eacute;rot angesehen, die so schwerwiegend seien, dass sie ein vors&auml;tzliches (oder zumindest grob fahrl&auml;ssiges) Sich-zu-eigen-Machen fremder wissenschaftlicher Leistung darstellten, was nach den Regeln der Universit&auml;t arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen k&ouml;nnte, wenn in diesem Sinne &bdquo;wissenschaftliches Fehlverhalten&ldquo; nachgewiesen wurde.<\/p><p><strong>Waren denn die von der Universit&auml;t beanstandeten Stellen so schwerwiegend? <\/strong><\/p><p>Alle Zitationsfehler in den drei B&uuml;chern zusammengenommen w&uuml;rden selbst in einer Dissertation keinen Plagiatsverdacht begr&uuml;nden. Zudem handelt es sich bei allen drei B&uuml;chern nicht um wissenschaftliche Werke, sondern sicher um essayistische Texte, die nach den Regeln der Universit&auml;t gerade keinen Verdacht eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens begr&uuml;nden.<\/p><p>Zu alldem kommt aber noch hinzu, dass nur eines der drei B&uuml;cher w&auml;hrend des Vertrages mit der Universit&auml;t entstanden ist (&sbquo;Wer schweigt, stimmt zu &ndash; &Uuml;ber den Zustand unserer Zeit. Und dar&uuml;ber, wie wir leben wollen&lsquo;).<\/p><p><strong>Der Titel klingt nicht nach einem wissenschaftlichen Buch.<\/strong><\/p><p>Im Gegenteil. Der Titel macht unmissverst&auml;ndlich deutlich, dass es sich nicht um eine wissenschaftliche Untersuchung handelt, sondern um ein sozialphilosophisches Essay. Dieses Buch war einerseits eine private Publikation und andererseits enthielt es nur ganz wenige kleinere Fehler, die sicher keine Plagiate darstellten. Das hat auch das Arbeitsgericht so gesehen und entsprechend fr&uuml;h im Kammertermin ausgeschlossen, dass dieses Buch zur Rechtfertigung der K&uuml;ndigung herangezogen werden k&ouml;nne.<\/p><p><strong>Was blieb dann noch &uuml;brig?<\/strong><\/p><p>Das einzige Buch, in dem zweimal der Autor einer zitierten Textpassage versehentlich unerw&auml;hnt blieb, war aber nun ein Buch, das 2016, also lange vor der Berufung von Prof. Gu&eacute;rot, geschrieben und ver&ouml;ffentlicht wurde &ndash; eines ihrer wirkm&auml;chtigsten und erfolgreichsten Werke: &sbquo;Warum Europa eine Republik werden muss. Eine politische Utopie&lsquo; (wiederum mit einem nicht gerade wissenschaftlich anmutenden Titel). Wie konnte also ein Jahre zuvor ver&ouml;ffentlichtes Buch eine Verletzung der Vertragspflichten zur Universit&auml;t Bonn darstellen, die erst ab September 2021 bestanden? Weshalb glaubt sich die Universit&auml;t Bonn Anfang 2023 als Richter &uuml;ber Zitationsfehler eines sieben Jahre alten Buches aufschwingen zu d&uuml;rfen und dabei auch noch ihre internen wissenschaftlichen Regeln zugrunde zu legen? Der Gipfel des Befremdlichen kommt aber noch.<\/p><p><strong>N&auml;mlich?<\/strong><\/p><p>Der Richter am Arbeitsgericht Dr. Kr&auml;mer sieht offenbar die zur K&uuml;ndigung berechtigende Pflichtverletzung in einer T&auml;uschung begr&uuml;ndet &ndash; so jedenfalls seine bisher nur kurz m&uuml;ndlich vorgetragene Urteilsbegr&uuml;ndung, die inhaltlich f&uuml;r mich schlicht nicht nachvollziehbar war. Prof. Gu&eacute;rot habe n&auml;mlich mit der Auflistung auch dieses Werkes vorget&auml;uscht, dass es nach wissenschaftlichen Regeln formuliert und eine &bdquo;habilitationsgleiche Leistung&ldquo; darstelle sowie keinerlei Plagiate enthalte. Da darf man gespannt sein, wie der Richter das genau begr&uuml;ndet. <\/p><p>Nachvollziehen kann ich das aber definitiv nicht: Prof. Gu&eacute;rot hatte n&auml;mlich nur in einer E-Mail berichtet, ihr &bdquo;in popul&auml;rwissenschaftlicher Sprache&ldquo; formuliertes Buch sei von der Donau-Universit&auml;t Krems als habilitationsgleich anerkannt worden. Vor allem aber hat die Universit&auml;t Bonn das Buch anschlie&szlig;end selbst genauestens durch ihre Berufungskommission und drei externe Fachgutachter auf die sogenannte Habilitations&auml;quivalenz gepr&uuml;ft und entsprechend bewertet. Sie hat sich also offenbar zumindest nicht t&auml;uschen lassen. Weder eine Vertragspflichtverletzung ist insofern erkennbar noch gar eine T&auml;uschung durch die kurz darauf mittels eines sorgf&auml;ltigen Berufungsverfahrens berufene Prof. Gu&eacute;rot.<\/p><p><strong>Sehen Sie weitere Schwachstellen?<\/strong><\/p><p>Ehrlich gesagt, sehe ich noch viele weitere Fehler der Universit&auml;t vor der K&uuml;ndigung, die jeder f&uuml;r sich allein zur Unwirksamkeit der K&uuml;ndigung gef&uuml;hrt haben d&uuml;rften. Ein Fehler &uuml;berragt die anderen aber deutlich: Ich hatte ja schon erl&auml;utert, dass zur Wirksamkeit einer verhaltensbedingten K&uuml;ndigung eine negative Prognose f&uuml;r weitere Pflichtverletzungen erforderlich ist. Keine Pflichtverletzung kann eine K&uuml;ndigung als Strafe rechtfertigen, sondern allenfalls einen Anhaltspunkt daf&uuml;r bilden, dass mit zuk&uuml;nftigen vergleichbaren Pflichtverletzungen zu rechnen ist. <\/p><p>Selbst wenn wir eine Pflichtverletzung einmal unterstellen, warum sollte mit einer Wiederholung zu rechnen sein? W&auml;hrend der Vertragslaufzeit war ja keine Pflichtverletzung vorgekommen. Eine negative Prognose k&ouml;nnte nur begr&uuml;ndet werden, wenn die Arbeitnehmerin schon einmal abgemahnt worden war und anschlie&szlig;end wieder eine Pflichtverletzung vorgekommen ist. Dann k&ouml;nnte der Arbeitgeber argumentieren, seht her, liebes Arbeitsgericht, wir haben mit einer K&uuml;ndigungsandrohung versucht, auf die Kl&auml;gerin einzuwirken, sie m&ouml;ge ihr Verhalten &auml;ndern. Aber das hat nichts bewirkt, sie hat es wieder getan. Ohne Abmahnung sind nach der Rechtsprechung nur schwerste Pflichtverletzungen geeignet, das Vertrauen in eine vertragsgerechte Fortsetzung derart zu beseitigen, dass eine sofortige K&uuml;ndigung wirksam sein kann. Prof. Gu&eacute;rot ist aber weder abgemahnt noch auch nur ermahnt worden. Allein deswegen muss die K&uuml;ndigung unwirksam sein.<\/p><p><strong>Wie war denn die Situation im Gerichtssaal? Wie hat sich das Gericht verhalten?<\/strong><\/p><p>Am kleinen Arbeitsgericht Bonn herrschte gro&szlig;e Aufregung wegen des &bdquo;prominenten&ldquo; K&uuml;ndigungsschutzprozesses, der Saal war voll mit am Ausgang des skandal&ouml;sen Prozesses interessierten Zuschauern und Pressevertretern\/Fotografen, und auch dem Richter Dr. Kr&auml;mer war eine gewisse Nervosit&auml;t anzusehen. Dennoch war er erfahren genug, um gefasst durch die Verhandlung zu f&uuml;hren. Zumindest mir fiel jedoch auf, dass er einen klaren argumentativen Fahrplan f&uuml;r den Fall, dass sich die Parteien nicht einigen w&uuml;rden, vor Augen hatte. Er hat zur Einf&uuml;hrung in den Sach- und Streitstand vor allem auch der ehrenamtlichen Richter relativ strukturiert einige der von mir schon genannten Kernprobleme angesprochen &ndash; verhaltensbedingte K&uuml;ndigung, Pflichtenma&szlig;stab, vorvertragliche B&uuml;cher, behauptete T&auml;uschung und fehlende Abmahnung &ndash; wobei es zur &bdquo;Kunst&ldquo; der Verhandlungsf&uuml;hrung im Kammertermin eines K&uuml;ndigungsschutzprozesses geh&ouml;rt, beide Prozessparteien im Unsicheren dar&uuml;ber zu lassen, wie ein m&ouml;gliches Urteil ausf&auml;llt. Den Parteien soll eine Einigung, ein Kompromiss weiter attraktiv erscheinen, weil sie ja beide auch noch verlieren k&ouml;nnten. <\/p><p>Entsprechend hat sich der Richter bis zuletzt bem&uuml;ht, neutral und noch unentschieden zu wirken, was er vor einer abschlie&szlig;enden Beratung mit den ehrenamtlichen Richtern auch zu tun verpflichtet ist. Nachdem sich die Parteien mit ihren Anw&auml;lten zweimal zu Beratungen zur&uuml;ckgezogen hatten und dennoch keine Einigung erzielt werden konnte, ging es aber dann ganz schnell. Die m&uuml;ndliche Begr&uuml;ndung des klageabweisenden Urteils fiel dann aber so entschieden und auch einseitig aus, dass schon sehr der Eindruck entstehen musste, das Gericht bzw. vor allem nat&uuml;rlich der Berufsrichter Dr. Kr&auml;mer war nur auf diesen Prozessausgang nach &uuml;ber einj&auml;hriger Verfahrensdauer vorbereitet.<\/p><p><strong>K&ouml;nnen Sie sich erkl&auml;ren, wie das Gericht zu seiner Entscheidung gekommen ist? Was sind die juristischen Grundlagen?<\/strong><\/p><p>F&uuml;r die ehrenamtlichen Richter kann man sich durchaus vorstellen, weshalb sie gegen Prof. Gu&eacute;rot eingenommen waren: Meine Mandantin ist eine prominente Professorin und erfolgreiche Buchautorin. Sie ist aus vielen Fernsehauftritten bekannt. <\/p><p>Mit einem Mal gilt diese Frau als &bdquo;umstritten&ldquo;. Pl&ouml;tzlich listet die &ouml;rtliche Universit&auml;t auf hunderten von Seiten Prozessvortrag schwerste Vorw&uuml;rfe wegen Plagiaten auf. Von Politikern wissen wir: Wenn solche Vorw&uuml;rfe im Raum stehen, gilt das direkt als schwer verwerflich. Konnten die ehrenamtlichen Richter von einer derart aufgeladenen Situation unbefangen mit dem Fall umgehen? Die Gerichtsh&ouml;fe der Moral kennen jedenfalls keine Prozessordnung.<\/p><p>Aber Vorverurteilungen d&uuml;rfen beim Arbeitsgericht keine Rolle spielen. Und sie spielen es in der Regel schon deshalb nicht, weil dort ganz normale Leute &uuml;ber Vorg&auml;nge miteinander streiten, die einem nicht fremd sind und bez&uuml;glich derer man die immer erforderlichen Wertungen aus eigener Anschauung vornehmen kann.<\/p><p><strong>Es gibt aber doch auch den Berufsrichter. Der verf&uuml;gt doch &uuml;ber das notwendige juristische Wissen.<\/strong><\/p><p>Und der Berufsrichter muss in der Beratung nicht nur informieren, sondern auch die juristischen Grundlagen letztlich auch allein daraufhin beurteilen, ob sie das Ergebnis tragen k&ouml;nnen.<\/p><p><strong>Und wie war das hier?<\/strong><\/p><p>Das ist hier nach meiner Auffassung in besonders hohem Ma&szlig;e nicht der Fall gewesen. Meine knapp drei&szlig;igj&auml;hrige Erfahrung als Arbeitsrechtler sagt mir ganz eindeutig, die Voraussetzungen einer verhaltensbedingten K&uuml;ndigung von Prof. Gu&eacute;rot lagen sicher nicht vor. Ihr wurden wissenschaftliche Pflichtverletzungen von hohem Ausma&szlig; mit einer Begr&uuml;ndung vorgeworfen, die die dadurch veranlasste Rufsch&auml;digung nicht im Entferntesten tragen konnten. Die Universit&auml;t hat derart ma&szlig;los Vorw&uuml;rfe zusammengetragen und bewertet, dass sie nicht mehr zum Boden der Tatsachen zur&uuml;ckkehren konnte. <\/p><p>Die Rufsch&auml;digung von Prof. Gu&eacute;rot ist gewisserma&szlig;en Geschichte, aber durch ein Urteil zu Lasten der Universit&auml;t w&auml;re vor allem auch der wissenschaftliche Ruf der Universit&auml;t schwer besch&auml;digt worden. Dass der Richter am Arbeitsgericht Dr. Kr&auml;mer nicht die Kraft, Souver&auml;nit&auml;t und Unabh&auml;ngigkeit gefunden hat, die offenkundige Rechtslage zu Lasten der &ouml;rtlichen Universit&auml;t festzustellen, ist alles andere als ein Ruhmesblatt. Aber es verr&auml;t viel &uuml;ber die Lage an den Universit&auml;ten und den Gerichten.<\/p><p><strong>Wie h&auml;tte Ihrer Ansicht nach das Verfahren ausgehen m&uuml;ssen?<\/strong><\/p><p>Zur Wiederherstellung der Reputation meiner Mandantin w&auml;re eigentlich nur eine gerichtliche Feststellung der Unwirksamkeit der K&uuml;ndigung und damit ihre R&uuml;ckkehr an die Universit&auml;t angemessen gewesen. Das h&auml;tte &uuml;brigens nicht einmal durch ein Urteil erfolgen m&uuml;ssen.<\/p><p><strong>Sondern?<\/strong><\/p><p>Die Parteien h&auml;tten sich auch darauf einigen k&ouml;nnen, die Einsch&auml;tzungen und Bewertungen von damals nach einer ausf&uuml;hrlichen prozessualen Er&ouml;rterung so nicht mehr teilen zu wollen. Dann h&auml;tten die beiden Parteien zum Ausdruck bringen k&ouml;nnen, dass im Interesse aller Beteiligten und vor allem auch im Sinne der gesellschaftlichen Bedeutung von Wissenschaft in unserer Zeit eine Fortsetzung des Wirkens von Prof. Gu&eacute;rot an der Universit&auml;t Bonn einvernehmlich gew&uuml;nscht wird. <\/p><p>Wir haben jedoch auch andere, in gewissem Ma&szlig;e nachvollziehbare Interessen der Universit&auml;tsleitung an einer Gesichtswahrung eindringlich in Erw&auml;gung gezogen. H&auml;tte dies auch f&uuml;r die Gegenseite in dem Sinne gegolten, dass man alles Notwendige zur Beseitigung der Rufsch&auml;digung meiner Mandantin tun wolle, so w&auml;re auch beim Kammertermin im April 2024 eine Einigung von uns erm&ouml;glicht worden, weil wir in den wirtschaftlichen Fragen nicht so weit voneinander entfernt waren. Jedenfalls w&auml;re eine einvernehmliche Regelung gerade in diesem Fall f&uuml;r alle Beteiligten interessengerechter gewesen, als den Entscheidungsprozess durch dieses &ndash; ich nenne es ganz bewusst so &ndash; Fehlurteil ebenso in die L&auml;nge zu ziehen, wie das Ausma&szlig; der beiderseitigen Rufsch&auml;digung noch auszuweiten.<\/p><p><strong>Was bedeutet der Ausgang? Sie geben sich mit dem Ausgang nicht zufrieden, oder?<\/strong><\/p><p>Wie gesagt, der Ausgang durch dieses Urteil verst&auml;rkt vor allem die Rufsch&auml;digung der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universit&auml;t Bonn. Anstatt mit einer vielleicht auch schmerzhaften Einigung den Blick nach vorn zu richten und im &Uuml;brigen auch zu erkennen, dass ihr zur Berufung von Prof. Gu&eacute;rot gef&uuml;hrt habender guter Ruf einer wirkm&auml;chtigen und europaweit wahrgenommenen &uuml;beraus klugen Stimme sicher als Schmuck der wissenschaftlichen Reputation der Fakult&auml;t wirken w&uuml;rde, will man sich lieber noch ein paar Jahre streiten und es riskieren, dass ein h&ouml;heres Gericht die K&uuml;ndigung f&uuml;r rechtswidrig und unwirksam erkl&auml;rt. F&uuml;r mich ist das nicht nachvollziehbar.<\/p><p>Zu unserem Vorgehen: Wir haben schon mit der Klageerhebung bekundet, dass diese K&uuml;ndigung aus vielerlei Gr&uuml;nden inakzeptabel und die damit einhergehende (und auch beabsichtigte) Rufsch&auml;digung nicht hinnehmbar ist. Wenn die Gegenseite auf einem streitigen Urteil besteht und das Gericht mit nicht &uuml;berzeugenden Gr&uuml;nden die Rufsch&auml;digung meiner Mandantin noch zu vertiefen in Kauf nimmt, so k&ouml;nnen wir nur dagegen in Berufung gehen. Wir bleiben jedoch weiter offen f&uuml;r Gespr&auml;che, die auf eine beiderseitige bessere L&ouml;sung gerichtet sind.<\/p><p><strong>F&uuml;r wie realistisch halten Sie in der h&ouml;heren Instanz eine Entscheidung zu Gunsten von Frau Gu&eacute;rot?<\/strong><\/p><p>Da komme ich wieder auf mein Ausgangsstatement zur&uuml;ck: Betrachtet man den sogenannten Streitstoff aus allen denkbaren Perspektiven und ber&uuml;cksichtigt man sowohl die unendlich sorgf&auml;ltig ausdifferenzierten Strukturprinzipien des K&uuml;ndigungsschutzes als auch die jahrzehntelange Fortentwicklung der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung, so vermag ich mir nicht vorzustellen, dass das Landesarbeitsgericht K&ouml;ln zu einer anderen Beurteilung kommt als die Arbeitsrechtsexperten, die die Rechtslage f&uuml;r die Kl&auml;gerin eingesch&auml;tzt haben &ndash; und das waren wirklich einige! Zumal dabei eben ein hoher Sorgfaltsma&szlig;stab zur Anwendung kam, weil alle Beteiligten Prof. Gu&eacute;rot vor einer weiteren Beeintr&auml;chtigung ihres eigentlich gl&auml;nzenden Rufs bewahren wollten. <\/p><p>Ich will es im &Uuml;brigen mal so sagen: Mein Vertrauen in eine unabh&auml;ngige Rechtsprechung, die gerade auch im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit von einer hohen fachlichen Qualit&auml;t gepr&auml;gt war, hat durch die teilweise befremdliche Corona-Rechtsprechung noch nicht in so hohem Ausma&szlig;e gelitten, dass ich mir ein weiteres Fehlurteil im Berufungsverfahren vorzustellen vermag. Ich halte deshalb eine Entscheidung zu Gunsten meiner Mandantin f&uuml;r ausgesprochen realistisch. Jedenfalls vor Gericht sind wir eben immer noch nicht nur in Gottes Hand, sondern k&ouml;nnen uns hoffentlich noch immer vertrauensvoll in die dortigen H&auml;nde der kritischen Rationalit&auml;t begeben.<\/p><p><strong>Wie bewerten Sie das Verhalten der Uni Bonn als Arbeitgeber von Frau Gu&eacute;rot?<\/strong><\/p><p>Das Vertragsgef&uuml;ge eines Arbeitsverh&auml;ltnisses geht von wechselseitigen R&uuml;cksichtnahmepflichten aus, die beim Arbeitgeber auch F&uuml;rsorgepflichten genannt werden, was allerdings bei einer Universit&auml;t etwas paternalistisch klingt. Diese Pflichten wurden ganz sicher nicht in ausreichendem Ma&szlig;e von der Universit&auml;t Bonn beachtet. Selbst wenn man den Auftakt des Streits ausblendet, wo sich die Universit&auml;t veranlasst sah, eine von Friedensbem&uuml;hen gezeichnete politische &Auml;u&szlig;erung meiner Mandantin zum Ukraine-Krieg scharf zu verurteilen: Ich vermisse auf die von au&szlig;en an die Universit&auml;t herangetragenen sogenannten Plagiatsvorw&uuml;rfe eine von R&uuml;cksichtnahme und F&uuml;rsorge gepr&auml;gte Reaktion.<\/p><p><strong>Wie hat die Uni stattdessen gehandelt?<\/strong><\/p><p>Die Universit&auml;t ist den scharfen &ouml;ffentlichen Vorverurteilungen in keiner Weise entgegengetreten, sie hat sich ihnen in nicht sachgerechter Weise angeschlossen und sich dann zu einer v&ouml;llig unangemessenen K&uuml;ndigung entschlossen. Wer auch immer dort die wesentlichen Entscheidungen letztlich getroffen hat, sie waren zumindest k&uuml;ndigungsschutzrechtlich wenig informiert. Es blieb vor allem ein ganz wesentlicher Aspekt nach meinem Daf&uuml;rhalten v&ouml;llig unterbelichtet.<\/p><p><strong>Welcher?<\/strong><\/p><p>Es sind nicht etwa in erster Linie die Universit&auml;ten die Grundrechtstr&auml;ger der Wissenschaftsfreiheit gem&auml;&szlig; Art. 5 Abs. 3 GG. Es sind vielmehr die Personen, die wissenschaftlich t&auml;tig werden oder werden wollen.<\/p><p><strong>Was meinen Sie damit?<\/strong><\/p><p>Die Universit&auml;ten sind demnach Horte der Wissenschaftsfreiheit und nicht staatliche Einrichtungen zur Sanktionierung einer formalen wissenschaftlichen Methodenlehre. Die Wissenschaftsfreiheit ist schrankenlos gew&auml;hrleistet, d.h. nur gleichwertig grundrechtlich gesch&uuml;tzte Interessen k&ouml;nnen mit ihr in Ausgleich gebracht werden. Derartige Rechtsverletzungen stehen hier aber nicht im Streit. Vielmehr verst&auml;rkt sich der Eindruck, dass vor allem Missverst&auml;ndnisse vom Schutz der Grundrechte von Prof. Gu&eacute;rot und von der verfassungsrechtlichen Bedeutung der staatlichen Neutralit&auml;tspflicht Leitlinie f&uuml;r die (mangelnde) Erf&uuml;llung von R&uuml;cksichtnahmepflichten geworden sind, die weit &uuml;ber diesen Fall hinausgehend den Ruf der Universit&auml;ten zunehmend besch&auml;digen.<\/p><p><strong>Sehen Sie im Hinblick auf das Verfahren auch eine politische Dimension, die da reinspielt? Sprich: Halten Sie einen politischen Einfluss f&uuml;r m&ouml;glich?<\/strong><\/p><p>Eine &auml;hnlich komplexe Frage stellte Gretchen einst dem Faust, h&auml;tte ich fast gesagt, wenn ich Sie, lieber Herr Kl&ouml;ckner, nicht f&uuml;r so ziemlich das Gegenteil vom Gretchen in Sachen weltanschaulicher Naivit&auml;t halten w&uuml;rde. <\/p><p>Einen politischen Einfluss erkenne ich immer weniger in dieser Zeit, eine politische Dimension ist jedoch fast &uuml;berall und zunehmend erdr&uuml;ckend zu sp&uuml;ren. Es muss aber kein Einfluss mehr ausge&uuml;bt werden, sondern die politische Dimension wirkt zunehmend und in einem unterschiedlichen Ausma&szlig; des Bewussten in allen &ouml;ffentlich wirksam handelnden Beteiligten. Und erdr&uuml;ckend oder h&auml;ufig schon fast erstickend wirkt das Politische deshalb, weil es meist nicht mehr sachliche oder fachliche Interessen von Beteiligten an den &ouml;ffentlichen Angelegenheiten zum Gegenstand der Er&ouml;rterungen hat, sondern nur noch in pseudomoralischen wechselseitigen Best&auml;tigungen gefangen ist. <\/p><p>Zuerst erfolgt eine Einsortierung der Person in ein Gut-B&ouml;se-Raster, um das eigentliche Thema er&ouml;rtern zu k&ouml;nnen. Dieser Diskurs f&auml;llt dann aber meist aus, weil die inhaltlichen Positionen der schon aussortierten Personen nicht mehr moralkonform geh&ouml;rt werden k&ouml;nnen. Der Diskurs braucht deshalb nur noch eine logische Sekunde meist in irgendeiner Redaktionsstube, in der das Urteil &uuml;ber die Gesinnung der Diskursteilnehmer festgelegt wird. Statt &uuml;ber das Thema wird dann nur noch von dem moralischen Urteil berichtet. Die &auml;lteste Vokabel, die die Verurteilung signalisiert, lautet &bdquo;umstritten&ldquo;, und wer sich der Verurteilung nicht sogleich anschlie&szlig;t, den ereilt die gleiche Beurteilung zumindest dann, wenn er nicht selbst zu den Gesalbten geh&ouml;rt, die selbst moralische Urteile f&auml;llen k&ouml;nnen. Wer sich aber anschlie&szlig;t, dem bleibt vorerst eine Gesinnungspr&uuml;fung erspart und: er geh&ouml;rt weiter dazu. <\/p><p>Von manchen werden diese Diskursregeln als erdr&uuml;ckend empfunden. Viele oder vielleicht sogar die meisten haben Instinkte entwickelt, wie sie die richtige Haltung intuitiv erkennen und sogleich als ihre eigene Auffassung entdecken. Es werden zwar immer mehr, die diese dem postmodernen Denken entstammenden geistigen Mechanismen als Tribalismus empfinden, aber diese Dimension des Politischen wird uns wohl noch eine Zeit lang l&auml;hmen.<\/p><p><strong>Warum haben Sie den Fall angenommen?<\/strong><\/p><p>Wie k&ouml;nnte ich ihn nicht angenommen haben? Als ich Professorin Gu&eacute;rot fachlich empfohlen und bei mir vorgef&uuml;hlt wurde, ob ich das &uuml;bernehmen k&ouml;nne, habe ich keine Sekunde gez&ouml;gert. Sie ist f&uuml;r mich eine Art S&auml;ulenheilige der offenen Gesellschaft und einer erfrischenden Streitkultur, die &ndash; so habe ich das zumindest bisher empfunden &ndash; niemals paradigmatische Werturteile ad hominem treffen w&uuml;rde. <\/p><p>Ich habe gelegentlich das Gef&uuml;hl, dass ich aus metapolitisch anderen Richtungen komme, aber sie unbedingt daran interessiert ist, sich auch mit diesen Ansichten auseinanderzusetzen. Man sp&uuml;rt stets ihr Bed&uuml;rfnis an der Fortentwicklung ihrer eigenen Position, gleich ob im Sinne einer Sch&auml;rfung oder Ver&auml;nderung. Wenn der &ouml;ffentliche Diskurs von solchen Denkern etwas mehr gepr&auml;gt w&auml;re, dann k&ouml;nnten die Gesalbten des politischen Moralismus einpacken. Und wir k&auml;men wieder voran. Wie also k&ouml;nnte ich die M&ouml;glichkeit, zur Entfesselung dieser Entwicklung eine Kleinigkeit beizutragen, nicht annehmen?<\/p><p><small>Titelbild: Gorodenkoff \/ Shutterstock<\/small><br>\n<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/vg02.met.vgwort.de\/na\/8796017cb913488cb9f7a07887b9a52c\" width=\"1\" height=\"1\" alt=\"\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Anwalt von Ulrike Gu&eacute;rot &auml;u&szlig;ert sich im NachDenkSeiten-Interview zu dem Ausgang des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht zwischen der Professorin und ihrem Arbeitgeber, der Universit&auml;t Bonn. <strong>Tobias Gall<\/strong>, der rund 30 Jahre als Arbeitsrechtler t&auml;tig ist, erhebt schwere Vorw&uuml;rfe gegen&uuml;ber dem Gericht und der Universit&auml;t Bonn. 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