{"id":116291,"date":"2024-06-06T13:14:29","date_gmt":"2024-06-06T11:14:29","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=116291"},"modified":"2024-06-06T17:01:25","modified_gmt":"2024-06-06T15:01:25","slug":"die-rolle-des-internationalen-gerichtshofs-im-gaza-krieg","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=116291","title":{"rendered":"Die Rolle des Internationalen Gerichtshofs im Gaza-Krieg"},"content":{"rendered":"<p>Koloniale Gewalt und der Weg zur Gerechtigkeit. Der Krieg in Gaza w&uuml;tet jetzt schon &uuml;ber sieben Monate und hat schon l&auml;ngst die unfassbaren Dimensionen eines V&ouml;lkermordes erreicht. Alle Initiativen, diesem Grauen mit politischen Mitteln ein Ende zu setzen, sind bisher gescheitert. Und nun wird, wie so oft, von der Justiz als ultima ratio der Frieden erhofft. Von <strong>Norman Paech<\/strong>[<a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=116291#foot_1\" name=\"note_1\">*<\/a>].<br>\n<!--more--><br>\nJahrzehntelang wurde sie ebenso wie die UNO aus dem Konflikt zwischen Israelis und Pal&auml;stinensern herausgehalten. Doch nun hat die mutige Initiative S&uuml;dafrikas den Bann gebrochen und eine unerwartete weltweite positive Resonanz erhalten &ndash; au&szlig;er bei Israel und seinen cronies (= Spie&szlig;gesellen) um die USA und BRD. Seit dem vorl&auml;ufigen Urteil des Internationalen Gerichtshofs (IGH) am 26. Februar dieses Jahres hat er bereits dreimal in der Klage S&uuml;dafrikas gegen Israel Stellung bezogen. Die beiden ersten Urteile haben Israel nicht zu der geforderten &Auml;nderung ihrer Kriegsf&uuml;hrung bewogen und die dritte Entscheidung auch nicht, wie die Bombardierung Rafahs unmittelbar nach der Entscheidung des Gerichtshofs, die Offensive einzustellen, beweist. Es stellt sich also die Frage, welche Bedeutung kommt der internationalen Gerichtsbarkeit bei der Verhinderung und Bew&auml;ltigung von Kriegen &uuml;berhaupt zu. Und daran mag sich dann die Frage anschlie&szlig;en, wie sich Deutschland, sprich die Bundesregierung, gegen&uuml;ber einem solchen Gericht zu verhalten hat, das hei&szlig;t, welche Bedeutung das V&ouml;lkerrecht f&uuml;r ihre Au&szlig;enpolitik hat.<\/p><p>Israel zumindest hat jahrzehntelang das V&ouml;lkerrecht missachtet &ndash; aber ohne Folgen. Israel ist das am meisten von den Organen der Vereinten Nationen, insbesondere von der Generalversammlung, aber auch dem Menschenrechtsausschuss, verurteilte Land. Alle Regierungen Israels haben keine Resolution akzeptiert und h&ouml;chstens mit dem Vorwurf des Antisemitismus reagiert. Die internationale Gerichtsbarkeit konnte dabei niemals eingreifen, es fehlte schlicht an Kl&auml;gern. Erst seit wenigen Jahren hat sich das grunds&auml;tzlich ge&auml;ndert. Es sind insgesamt vier Gerichtsverfahren, die derzeit direkt und indirekt gegen Israel anh&auml;ngig sind.<\/p><ol>\n<li>Zum Jahreswechsel 2008\/2009 gab es erhebliche israelische Angriffe auf Gaza. In der kurzen Spanne von zehn Tagen waren &uuml;ber 2.000 Tote Opfer der israelischen Armee. Pal&auml;stina hat sofort beim Internationalen Strafgerichtshof, kurz genannt IStGH, einen Antrag auf Ermittlung dieses &Uuml;berfalls auf Pal&auml;stina beantragt. Die rechtliche Grundlage daf&uuml;r ist das internationale Strafrecht, das sogenannte R&ouml;mische Statut, welches es seit 1998 gibt. Der Gerichtshof dazu, der Internationale Strafgerichtshof (IStGH), wurde im Jahre 2000 in Den Haag etabliert, wo er dann 2002 seine Arbeit aufnahm.\n<p>Es geschah zun&auml;chst nichts nach diesem Antrag, die Angriffe von 2008\/2009 zu untersuchen. Als dann allerdings 2014 eine zweite Milit&auml;roffensive gegen Gaza von der israelischen Armee gestartet wurde, die sogenannte Protective Edge, die 50 Tage dauerte mit weit &uuml;ber 2.000 Toten und &uuml;ber 10.000 Verletzten, wurde der Internationale Strafgerichtshof, d.h. seine Chefankl&auml;gerin Fatou Bensouda aktiv. Es begannen nun Untersuchungen wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, und vor allen Dingen auch wegen der Siedlungst&auml;tigkeit seit dem Jahre 2014. <\/p>\n<p>2019 berichtete Fatou Bensouda &uuml;ber ihre Vorermittlungen und erkl&auml;rte, sie seien abgeschlossen. Dann erkl&auml;rte sich auch der Internationale Gerichtshof 2021, also zwei Jahre sp&auml;ter, f&uuml;r zust&auml;ndig. Pal&auml;stina war seit 2015 Vertragsstaat und hatte das r&ouml;mische Statut anerkannt. Die Frage war, gen&uuml;gt die Aktivlegitimierung dazu? Es hatte immerhin zwei Jahre gedauert, bis der Strafgerichtshof die Aktivlegitimierung anerkannte, obwohl Pal&auml;stina in der UNO immer noch nicht als Staat anerkannt ist. Der Beobachterstatus reichte dem Gerichtshof f&uuml;r die Aktivlegitimierung vor Gericht, weswegen das Verfahren jetzt in offizielle Untersuchungen &uuml;bergeleitet werden konnte. Da spielte nun auch Artikel 7 des R&ouml;mischen Statuts mit den Tatbest&auml;nden Apartheid und Segregation als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eine Rolle.<\/p>\n<p>Lange Zeit geschah allerdings nichts. Das hing auch damit zusammen, dass Fatou Bensouda 2021 durch einen neuen Chefankl&auml;ger, den Engl&auml;nder Karim Khan, abgel&ouml;st wurde. Er tat vorerst nichts, bis sich dann im M&auml;rz 2023 32 UNO-Sonderberichterstatter in der UNO und beim Internationalen Strafgerichtshof beschwerten, warum offiziell bisher immer noch nicht untersucht worden sei. Man muss im Hintergrund wissen, dass ein solcher Chefankl&auml;ger eine politische Position ist, genauso wie auch in den nationalen Rechtsordnungen der europ&auml;ischen Staaten. Jeder Staatsanwalt ist abh&auml;ngig von seiner Regierung. So ist auch der Chefankl&auml;ger des IStGH abh&auml;ngig von den dominanten Staaten. Khan war der bevorzugte Kandidat von Gro&szlig;britannien und den USA, die in der Tat kein Interesse an der Untersuchung gegen Israel haben. Deswegen dauerte es so lange. <\/p>\n<p>Wir erinnern uns daran, dass Khan im September 2021 die bereits laufenden Ermittlungen wegen Kriegsverbrechen in Afghanistan gegen die US-Soldaten wegen Foltervorw&uuml;rfen im Gef&auml;ngnis Bagram einstellte, offiziell wegen fehlender Kapazit&auml;ten und mangelnder Erfolgsaussichten. Er beschr&auml;nkte deshalb die Untersuchungen auf die Verfolgung m&ouml;glicher Kriegsverbrechen der Taliban. Pr&auml;sident Trump hatte schon seiner Vorg&auml;ngerin Fatou Bensouda mit Sanktionen gedroht, sollte weiter gegen US-Soldaten ermittelt werden. Auch der Mossad mit Yossi Cohen an der Spitze hat Bensouda massiv unter Druck gesetzt, die Untersuchungen fallenzulassen, wie der <em>Guardian<\/em> j&uuml;ngst am 28. Mai aufdeckte. Der Druck auf Khan wird nicht viel geringer gewesen sein, wie man jetzt aus den Reaktionen in Israel und den USA schlie&szlig;en kann. Trotzdem wurde er am 7. Oktober 2023 mit dem &Uuml;berfall der Hamas auf Israel pl&ouml;tzlich aktiv. Er begab sich nach Rafah, um die Untersuchung nun zu er&ouml;ffnen &ndash; nat&uuml;rlich nicht nur gegen Israel, sondern auch gegen die Hamas. <\/p>\n<p>Und nun der politisch &uuml;berraschende, aber juristisch folgerichtige und gebotene Antrag eines Haftbefehls gegen Ministerpr&auml;sident Netanjahu und Verteidigungsminister Galant und gegen die drei F&uuml;hrungspers&ouml;nlichkeiten der Hamas Ismail Hanyieh, Yahya Sinwar und Mohammed Deid. Noch hat die zust&auml;ndige Kammer des Gerichtshofs dem Antrag nicht stattgegeben, aber die politische Wirkung ist bereits erheblich. Zum ersten Mal wagt es der Strafgerichtshof, einen Staatschef aus dem westlichen Lager zur Haft auszuschreiben. Er wird dem Antrag Khans folgen m&uuml;ssen, wenn er seine Glaubw&uuml;rdigkeit nicht verlieren will.<\/p><\/li>\n<li>&Uuml;berraschenderweise stellte am 9. Januar 2023 die UNO-Generalversammlung an den Internationalen Gerichtshof (IGH) die Aufforderung, &uuml;ber die Legalit&auml;t der israelischen Besatzung zu ermitteln (Artikel 36 IGH-Statut). Es geht um drei Fragen, die dem Gerichtshof gestellt wurden: Welche Rechtsfolgen sind aus der permanenten Verletzung des Selbstbestimmungsrechts der Pal&auml;stinenser durch die Besatzung festzustellen? Und zweitens, welchen rechtlichen Status hat die Besatzung? Schlie&szlig;lich, welche rechtlichen Konsequenzen folgen daraus f&uuml;r Dritte Staaten, zum Beispiel f&uuml;r die Bundesrepublik oder f&uuml;r Frankreich? Ende Februar 2024 gab es vor dem Gerichtshof Anh&ouml;rungen von 52 Staaten, die ihr Interesse an dem Verfahren angemeldet hatten, um ihre juristische Einsch&auml;tzung dem Gericht zu &uuml;bermitteln. Die interessanteste war wohl die chinesische, die das Recht des pal&auml;stinensischen Volkes hervorhob, sich auch mit Waffengewalt gegen die Besatzung zur Wehr zu setzen.\n<p>Ich m&ouml;chte in diesem Zusammenhang noch auf ein Gutachten verweisen, welches der Internationale Gerichtshof schon 2004 ebenfalls auf Anfrage der UN-Generalversammlung erstellt hatte, das sogenannte Mauer-Gutachten. Der Gerichtshof sollte pr&uuml;fen, ob die Mauer bzw. der Sperrzaun, den Israel rund um die besetzten Gebiete gezogen hat und immer noch zieht, rechtm&auml;&szlig;ig ist. Die Richter haben 2004 ihr Gutachten ver&ouml;ffentlicht, was allerdings nicht verbindlich ist. Aber die Sprache ist sehr klar. Die Mauer ist so weit rechtswidrig, als sie pal&auml;stinensisches Gebiet abzweigt. Denn die Israelis hatten die Mauer nicht nur auf ihrem Gebiet errichtet, sondern zu 80 Prozent auf pal&auml;stinensischem Territorium. Jeder Staat kann sich einmauern. Aber er darf nat&uuml;rlich damit nicht gleichzeitig fremdes Gebiet sich aneignen. Der Gerichtshof hat Israel verpflichtet, die Mauer zur&uuml;ckzubauen und Entsch&auml;digung f&uuml;r die enteigneten Besitzer zu zahlen. Israel hat sich um nichts gek&uuml;mmert. Da der Internationale Gerichtshof aber keine Durchsetzungsm&ouml;glichkeiten hat, h&auml;ngt dieses Gutachten nun in der Luft. Der Gerichtshof hat zwar festgestellt, dass der &uuml;berwiegende Teil der Mauer rechtswidrig ist, kann aber nichts unternehmen, um seine Meinung auch durchzusetzen. <\/p><\/li>\n<li>Und damit zum dritten Verfahren, dem neuesten Prozess, den wir gerade verfolgen. Denn am 29.12.2023 hat wiederum &uuml;berraschend die s&uuml;dafrikanische Republik Klage gegen Israel wegen Verletzung der V&ouml;lkermordkonvention von 1948 erhoben. Das war m&ouml;glich, weil beide Staaten diese V&ouml;lkermordkonvention unterzeichnet und ratifiziert haben. In der V&ouml;lkermordkonvention gibt es einen Passus, der besagt, dass alle Streitigkeiten &uuml;ber die Befolgung oder Verletzung dieser V&ouml;lkermordkonvention vor dem Internationalen Gerichtshof zur Sprache gebracht werden k&ouml;nnen. Diesen Weg hat die s&uuml;dafrikanische Regierung f&uuml;r sich in Anspruch genommen und die Klage eingereicht. Sie hat zwei Antr&auml;ge gestellt: eine Einstweilige Anordnung f&uuml;r einen sofortigen Waffenstillstand, also Einstellung aller Kriegshandlungen von beiden Parteien &ndash; weil die Situation dringlich war und sich zuspitzte. Zudem wollte sie festgestellt haben, dass mit diesem Krieg, der damals schon knapp 100 Tage dauerte, die israelische Armee einen V&ouml;lkermord begeht.\n<p>Die Entscheidung ist bekannt. Die 15 Richter und zwei Richterinnen haben konkrete humanit&auml;re Ma&szlig;nahmen zur Verhinderung eines V&ouml;lkermords gefordert. Mehr allerdings nicht. Das Ende der Kriegshandlungen, das S&uuml;dafrika gefordert hatte, haben sie nicht verf&uuml;gt. Dabei hatte noch am 15. Januar, also eine Woche zuvor, UN-Generalsekret&auml;r Antonio Guterres dringend einen sofortigen Waffenstillstand gefordert. Dem wollte sich allerdings das Gericht nicht anschlie&szlig;en. Es gibt auch kein Dissenting Vote, also ein Minderheitsvotum, welches einen Waffenstillstand fordert. <\/p>\n<p>Wie zu bef&uuml;rchten war, hat Israel auch diese Entscheidung des IGH ignoriert und das Ziel, die Hamas zu vernichten, gnadenlos mit furchtbaren Opfern unter der Zivilbev&ouml;lkerung weiter verfolgt. S&uuml;dafrika hat seine Forderung nach Stopp der Waffen noch dreimal wiederholt. Der Gerichtshof meinte allerdings beim ersten Antrag S&uuml;dafrikas, alles Notwendige bereits in seiner Entscheidung vom 26. Februar gesagt zu haben. In einem weiteren Antrag danach forderte S&uuml;dafrika, den Stopp der Rafah-Offensive zu verf&uuml;gen. In seiner Entscheidung am 28. M&auml;rz erkannte das Gericht die drastische Verschlechterung der Situation in Gaza an, die alle Lebensbereiche in einer Dramatik gef&auml;hrden, die bis dahin ohne jegliche Vergleichbarkeit sind. Es ordnete weitere dringende Ma&szlig;nahmen der humanit&auml;ren Hilfe an, ohne allerdings &uuml;ber einen Stopp der Waffengewalt zu entscheiden. Nach Medienberichten aus den Niederlanden sollen diesmal sieben Richter f&uuml;r einen sofortigen Waffenstillstand votiert haben. Der Vorsitz im Gericht hatte gewechselt von der Karrierejuristin aus dem US-Au&szlig;enministerium Joan E. Donogue auf den Libanesen Nawaf Salam. Das kann entscheidend sein, wenn ein achter hinzukommt. Nun hat S&uuml;dafrika am 10. Mai einen dritten dringenden Appell an den Gerichtshof gerichtet, einen sofortigen Stopp der Offensive gegen Rafah zu fordern. S&uuml;dafrika nutzte die &ouml;ffentliche Anh&ouml;rung am 16. Mai, wiederum das entsetzliche Grauen und die ma&szlig;lose, ungez&uuml;gelte Gewalt der israelischen Armee im S&uuml;den des Gazastreifens in allen Details zu schildern. Die Entscheidung ist nun am 24. Mai dem Antrag gefolgt und mit 13:2 Stimmen entschieden, dass Israel seine Milit&auml;roffensive sofort zu stoppen hat. Das Lob f&uuml;r diese Entscheidung ist jedoch vorwiegend an die Regierung S&uuml;dafrikas zu richten, die mit ihrem Mut und ihrer Hartn&auml;ckigkeit nicht nur das Gericht zu dieser Entscheidung getrieben hat, sondern die Aufmerksamkeit der ganzen Welt auf diese Verbrechen gelenkt hat, um den Druck auf Israel zu erh&ouml;hen, endlich fast 60 Jahre kolonialer Unterdr&uuml;ckung zu beenden.<\/p>\n<p>Wie immer auch dieses furchtbare Massaker in Gaza weitergeht und hoffentlich doch schnell zu einem Ende kommt, der Internationale Gerichtshof wird in beiden Verfahren mit dem israelisch-pal&auml;stinensischen Konflikt befasst bleiben. Und es stellt sich die Frage, wie wird er damit umgehen?<\/p><\/li>\n<li>Der IGH hat eine lange und wechselvolle Geschichte im Umgang mit kolonialen Konflikten, die auch f&uuml;r diesen Konflikt einige Fingerzeige geben kann. Wir haben daf&uuml;r in die Fr&uuml;hzeit der antikolonialen Befreiungsbewegungen zur&uuml;ckzugehen, genauer in das Jahr 1960, als die UN-Generalversammlung am 14. Dezember nach langen Beratungen die Resolution 1514 (XV) &uuml;ber die &bdquo;Gew&auml;hrung der Unabh&auml;ngigkeit an koloniale L&auml;nder und V&ouml;lker&ldquo; mit gro&szlig;er Mehrheit (89+ 9- 9.\/.) verabschiedete. Sie erkl&auml;rte: <em>&bdquo;Alle V&ouml;lker haben das Recht auf Selbstbestimmung&hellip;Die Unterwerfung von V&ouml;lkern unter fremde Unterjochung, Herrschaft und Ausbeutung stellt eine Verweigerung grundlegender Menschenrechte dar.&ldquo;<\/em> Und zum Prinzip der territorialen Souver&auml;nit&auml;t: <em>&bdquo;Jeder Versuch, die nationale Einheit eines Landes ganz oder teilweise zu zerst&ouml;ren, ist mit den Zielen und Grunds&auml;tzen der Charta der Vereinten Nationen unvereinbar.&ldquo;<\/em> Dieses Manifest des Antikolonialismus war m&ouml;glich geworden, weil zahlreiche neue und junge Staaten der UNO beigetreten waren, 16 afrikanische Staaten allein 1960.\n<p>W&auml;hrend der Beratungen zur Resolution 1514 reichten Liberia und &Auml;thiopien im  November 1960 eine Klage in Den Haag gegen S&uuml;dafrika ein. Sie wollten dessen Verwaltung in S&uuml;dwestafrika beenden. Dieses Land war 1884 unter die brutale deutsche Kolonialherrschaft gekommen mit Massakern an den V&ouml;lkern der Herero und Nama, die nach langem Z&ouml;gern nun auch von der deutschen Regierung als V&ouml;lkermord anerkannt wurden. Mit dem Ende der deutschen Herrschaft 1919 verwandelte der V&ouml;lkerbund das Gebiet in ein britisches Mandat, welches das Land unter die Verwaltung der S&uuml;dafrikanischen Union stellte. Dort blieb es auch nach der Unabh&auml;ngigkeit S&uuml;dafrikas 1931 und nach der Abl&ouml;sung des V&ouml;lkerbundes durch die UNO 1945. Die Generalversammlung nahm aber zunehmend Ansto&szlig; an der Apartheidpolitik, die S&uuml;dafrika auch auf das Mandatsgebiet &uuml;bertrug. Sie beauftragte insgesamt drei Gutachten beim Internationalen Gerichtshof, die Rechte der Menschen und die Kontrollm&ouml;glichkeiten der UNO &uuml;ber das Gebiet zu untersuchen. Das Ergebnis gen&uuml;gte Liberia und &Auml;thiopien jedoch nicht, sodass sie Klage erhoben.<\/p>\n<p>Zun&auml;chst musste sich das Gericht mit dem Einwand S&uuml;dafrikas auseinandersetzen, die beiden klagenden L&auml;nder h&auml;tten kein berechtigtes gesetzliches Interesse an der Behandlung der Bewohner eines dritten Landes. Doch mit einer knappen Mehrheit von 8 zu 7 Stimmen verwarf das Gericht den Einwand und erkannte die Klagebefugnis an. Das war 1962. Als jedoch 1968 die Beratungen zur Schlussentscheidung anstanden, hatte sich die Richterbank ver&auml;ndert. Der Anf&uuml;hrer der Mindermeinung, der australische Richter Sir Percy Spender war zum Pr&auml;sidenten des Gerichtshofs gew&auml;hlt worden und es gelang ihm, den pakistanischen Richter Sir Zafarullah Khan so stark unter Druck zu setzen, dass dieser sich schlie&szlig;lich als befangen zur&uuml;ckzog. Es nahmen also nur noch 14 Richter an der Entscheidung teil, und sie endete 7 zu 7 Stimmen unentschieden. Da in diesem Fall die Stimme des Vorsitzenden entscheidet, wurde die Klage abgewiesen. Ein klarer politischer R&uuml;ckschritt, und eine deutliche Niederlage f&uuml;r die UNO. Ein Vertrauensverlust f&uuml;r den Gerichtshof und offenbar ein weiterer Beweis f&uuml;r die Ohnmacht und Nutzlosigkeit der Justiz.<\/p>\n<p>Doch die Geschichte war noch nicht zu Ende. Die Generalversammlung best&auml;tigte sofort danach ihre Resolution 1514 von 1960 und beendete das Mandat S&uuml;dafrikas. Der Sicherheitsrat forderte die Regierung auf, S&uuml;dwestafrika zu r&auml;umen. Doch S&uuml;dafrika weigerte sich. So wandte sich der Sicherheitsrat erneut an den IGH und erbat ein Rechtsgutachten &uuml;ber die rechtlichen Folgen der Weigerung S&uuml;dafrikas. Es war inzwischen 1971 und die Richterbank hatte sich erneut ver&auml;ndert. Sir Percy Spender war ausgeschieden und sein Konkurrent Sir Zafarullah Khan war Pr&auml;sident geworden. Das Gericht entschied nun, dass die Verwaltung S&uuml;dafrikas rechtswidrig sei und es sofort Namibia zu verlassen habe. Alle Mitgliedsstaaten wurden aufgefordert, jede Unterst&uuml;tzung der Besatzer zu beenden. Die Glaubw&uuml;rdigkeit des Gerichts war wieder hergestellt. <\/p>\n<p>Dieser kurze Exkurs in die Geschichte der Dekolonisation zeigt zweierlei. Der Kampf um das Recht ist hochpolitisch und kann nur dann gewonnen werden, wenn der Druck der V&ouml;lker die Normen des Rechts in die Richtung der Befreiung und Gleichberechtigung zwingt. Der lange Kampf um das Selbstbestimmungsrecht der V&ouml;lker ist daf&uuml;r ein lehrreiches Beispiel. Er wird vorwiegend in der UNO gef&uuml;hrt. Die Justiz und die Gerichtsh&ouml;fe sind nur der geregelte Kampfplatz, der den weitgehend unregulierbaren Kriegsschauplatz der Waffengewalt ersetzt, um den Fortschritt der Befreiung, Gleichberechtigung und des Friedens durchzusetzen. Aber auch sie sind hochpolitische Institutionen, um die st&auml;ndig gerungen wird. &Uuml;brigens: Die Bundesregierung hat gerade eine Schlacht um einen freiwerdenden Richterplatz im Internationalen Strafgerichtshof gegen Frankreich verloren. Deutschland wird in den n&auml;chsten Jahren dort nicht mehr vertreten sein.<\/p><\/li>\n<li>Wenden wir uns schlie&szlig;lich dem vierten Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof zu, der Klage Nicaraguas vom 1. M&auml;rz 2024 gegen Deutschland wegen Unterst&uuml;tzung der israelischen Kriegsf&uuml;hrung im Gazastreifen und Beihilfe zum V&ouml;lkermord. Auch diese Klage basiert auf der generellen Verpflichtung Deutschlands als Unterzeichnerin der UN-Konvention zur Pr&auml;vention und Verhinderung eines V&ouml;lkermords. Der Bundesrepublik wird nicht selbst der Vorwurf eines V&ouml;lkermordes gemacht, sondern nur die politische, finanzielle und milit&auml;rische Unterst&uuml;tzung Israels w&auml;hrend des Kriegs im Gaza-Streifen, welche zu einem V&ouml;lkermord f&uuml;hre. Warum gerade Nicaragua sich in den Krieg um Gaza einmischt, mag zum einen aus den historisch engen Beziehungen der Sandinisten zur PLO zu erkl&auml;ren sein, wohl aber auch aus den eigenen Erfahrungen mit dem IGH in ihrem Kampf gegen die USA.\n<p>Nicaragua, einst spanische Kolonie, wurde schon 1821 unabh&auml;ngig, litt aber jahrzehntelang unter der antikommunistischen und pro-US-amerikanischen Herrscherfamilie Somoza. Als diese 1979 in der sandinistischen Revolution gefeuert wurde, griffen die USA ohne Z&ouml;gern zu ihren beliebten Blockade- und Interventionsinstrumenten und belieferten die sog. Contras mit Geld, Waffen und Ausbildung. Als die USA begannen, die H&auml;fen Nicaraguas zu verminen und den Luftraum &uuml;ber Nicaragua zu verletzen, planten die Sandinisten 1983 eine Klage vor dem IGH. Die Verb&uuml;ndeten Kuba und Sowjetunion waren zwar dagegen, da sie dem Gericht in Den Haag nicht trauten. Aber nach umfangreichen geheimen Konsultationen mit anderen L&auml;ndern, genauen Analysen des Gerichts und der Kr&auml;fteverh&auml;ltnisse erhoben sie Anfang 1984 Klage vor dem IGH wegen Versto&szlig;es gegen das Gewaltverbot des Art. 2 Z. 4 UNO-Charta. Die USA verteidigten sich mit kollektiver Selbstverteidigung zum Schutz El Salvadors vor Gewalt aus dem Nachbarstaat. Doch das Gericht unter dem Vorsitz des Richters Elias aus Nigeria ordnete schon im Mai 1984 vorl&auml;ufige Ma&szlig;nahmen an, wie die Aufhebung der Blockade und Verminung der H&auml;fen und Beachtung der Souver&auml;nit&auml;t Nicaraguas. Im November 1984 best&auml;tigte der Gerichtshof seine Zust&auml;ndigkeit f&uuml;r diese Klage. Nur der US-amerikanische Richter Schwebel stimmte dagegen, damit w&uuml;rde die Gerechtigkeit untergraben, und die USA verabschiedete sich aus dem Prozess &ndash; nach dem Urteil, welches in Abwesenheit der USA ergehen sollte, verlie&szlig;en sie auch den Gerichtshof. Sie sind ihm nie wieder beigetreten.<\/p>\n<p>Das Gericht ben&ouml;tigte nur 2 Jahre, bis im Sommer 1986 der neue Vorsitzende Singh das Urteil verk&uuml;ndete mit 12 zu 3 Stimmen und die USA in insgesamt 11 Punkten wegen rechtswidriger Anwendung von Gewalt, Verletzung der Souver&auml;nit&auml;t Nicaraguas, Ausbildung, Bewaffnung und Finanzierung der Contra-Kr&auml;fte zur Einstellung ihrer Aktivit&auml;ten und Entsch&auml;digung verurteilten. Es wies das US-Argument der kollektiven Verteidigung zur&uuml;ck. Die USA lehnten das Urteil mit der bemerkenswerten Begr&uuml;ndung ab, dass das Gericht f&uuml;r ihre Handlungen nicht zust&auml;ndig und dies ausschlie&szlig;lich Sache der USA sei. Kurz zusammengefasst, das Vorgehen der USA gegen Nicaragua ginge das Gericht nichts an &ndash; eine Sicht, die aus der &bdquo;Political Question Doktrin&ldquo; in den USA bekannt ist, die Regierungshandeln weitgehend der richterlichen Pr&uuml;fung entzieht. Mit dieser Begr&uuml;ndung hat auch die ugandische Richterin Sebutinde, nunmehr Vizepr&auml;sidentin des Gerichtshofs, alle Entscheidungen zur Klage S&uuml;dafrikas gegen Israel abgelehnt. <\/p>\n<p>Nicaragua wandte sich sogleich an den UNO-Sicherheitsrat und pochte auf die Verbindlichkeit der Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs. Die USA legten am 28. Oktober 1986 nat&uuml;rlich ihr obligates Veto gegen die geplante Entscheidung des Sicherheitsrats ein, Frankreich, Gro&szlig;britannien und Thailand enthielten sich der Stimme. Unverdrossen wandte sich Nicaragua an die Generalversammlung und erhielt mit einer &uuml;berw&auml;ltigenden Mehrheit von 94 Stimmen gegen 3, USA, Israel und El Salvador, die Unterst&uuml;tzung seiner Forderung. Ein Jahr sp&auml;ter, am 12. November 1987, bekr&auml;ftigte die Generalversammlung ihre Forderung an die USA nach &bdquo;vollst&auml;ndiger und sofortiger Befolgung des IGH-Urteils&ldquo; erneut. Die USA hatten ja den Gerichtshof verlassen, stellten aber ihre Interventionen gegen Nicaragua weitgehend ein. Sie zahlten nie eine Entsch&auml;digung und Nicaragua hat erst j&uuml;ngst dem UNO-Generalsekret&auml;r eine Erkl&auml;rung &uuml;bergeben, in der es immer noch die Erf&uuml;llung des Urteils von 1986 anmahnt. Die urspr&uuml;ngliche Forderung von 12 Milliarden US-Dollar ist inzwischen mit Zinsen auf mehr als 31 Milliarden Dollar angestiegen.<\/p>\n<p>Der Erfolg vor dem Gerichtshof 1986 hat Nicaragua zweifelsohne bewogen, dem Beispiel S&uuml;dafrikas zu folgen und eine Klage gegen einen Staat, die Bundesrepublik, zu erheben, der wie kein zweiter Staat nach den USA Israel bedingungslos in einem m&ouml;rderischen Krieg unterst&uuml;tzt. Erst am 16. Mai haben die Anw&auml;ltinnen und Anw&auml;lte S&uuml;dafrikas in einer erneuten &ouml;ffentlichen Anh&ouml;rung detailliert die kaum mehr f&uuml;r m&ouml;glich gehaltenen Exzesse der Gewalt mit Vertreibung und sog. Vernichtungszonen im Gazastreifen dargestellt, die die Anklage wegen V&ouml;lkermordes so berechtigt erscheinen l&auml;sst. Die beiden historischen Klagen haben aber auch gezeigt, dass nur mit der zus&auml;tzlichen Unterst&uuml;tzung der Staaten in der UNO die letzten Bastionen des Kolonialismus &uuml;berwunden werden k&ouml;nnen &ndash; zu diesen geh&ouml;rt eben auch die Besatzung Pal&auml;stinas durch Israel. <\/p>\n<p>Zur&uuml;ck zum gegenw&auml;rtigen Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof. Er hat schnell entschieden und Deutschland am 2. Mai vom Vorwurf der Unterst&uuml;tzung eines V&ouml;lkermords vorerst entlastet. Er hat den Eilantrag Nicaraguas, einen Stopp deutscher Waffenlieferungen zu verf&uuml;gen, abgelehnt, da die Exportgenehmigungen f&uuml;r R&uuml;stungsg&uuml;ter in diesem Jahr stark zur&uuml;ckgegangen seien. Allerdings hat er den Antrag der Bundesregierung, die Klage Nicaraguas wegen Beihilfe zum V&ouml;lkermord abzuweisen, ebenfalls abgelehnt. Deutschland bleibt also bis zur endg&uuml;ltigen Entscheidung &uuml;ber diesen Antrag unter Anklage. Wie lange das dauern wird, ist ungewiss.<\/p><\/li>\n<li>Dass dieser Krieg in Gaza in unserer Gesellschaft so schwer als einer der letzten Kolonialkriege begriffen wird, h&auml;ngt zweifellos damit zusammen, dass die israelische Propaganda von dem &Uuml;berlebenskrieg, dem Kampf um die Existenz Israels, als sogenannte deutsche Staatsr&auml;son, &uuml;bernommen worden ist. Israels Existenz mag bedroht sein, die Bedrohung kommt aber von innen, von der sich zuspitzenden Krise und den wachsenden Widerspr&uuml;chen in der israelischen Gesellschaft. Und diese Widerspr&uuml;che werden im Wesentlichen von der unnat&uuml;rlichen, vollkommen rechtswidrigen und immer gewaltt&auml;tigeren Besatzung erzeugt. Israels Existenz ist in der Tat nicht mit der fortdauernden und f&uuml;r beide Seiten immer unertr&auml;glicheren Besatzung gesichert, sondern nur ohne Besatzung und mit einem freien und gleichberechtigten Staat Pal&auml;stina als Nachbar. Einem solchen Staat ohne Besatzung k&ouml;nnte man die Existenz garantieren, einem Staat mit Besatzung und der dazugeh&ouml;rigen Gewalt darf man seine koloniale Existenz nicht garantieren.\n<p>F&uuml;r Deutschland w&uuml;rde diese Erkenntnis die Trennung von dem &uuml;berkommenen Klischee der Erinnerungskultur erfordern, dass die Last des Holocaust die deutsche Politik zwinge, auch die Verbrechen der israelischen Regierungspolitik zu akzeptieren, die sie keinem anderen Staat in der UNO erlauben w&uuml;rde. Vor dem Internationalen Gerichtshof hat sie die Seite Israels eingenommen, obwohl sie aufgrund ihrer vertraglichen Verpflichtung zur Unterst&uuml;tzung des Gerichtshofes zumindest eine neutrale Position einnehmen m&uuml;sste. Das &bdquo;Nie wieder&ldquo;, in das die Erinnerung an die deutsche Geschichte immer wieder m&uuml;ndet, verbietet die Unterst&uuml;tzung oder auch nur Akzeptanz fremder Verbrechen ebenso wie eigene Verbrechen &ndash; eine Selbstverst&auml;ndlichkeit gegen&uuml;ber jedem anderen Staat, die keine Doppelstandards und somit auch keine Ausnahme f&uuml;r Israel zul&auml;sst.<\/p><\/li>\n<\/ol><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><div class=\"footnote\">\n<p>[<a href=\"#note_1\" name=\"foot_1\">&laquo;*<\/a>] &bdquo;N.P. Prof. i.R. f&uuml;r &ouml;ffentliches Recht an der Universit&auml;t Hamburg. Arbeitsschwerpunkte V&ouml;lkerrecht, Menschenrecht, Krieg und Frieden. Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat von International Association of Lawyers against Nuclear Arms (IALANA) und International Physicians for the Prevention of Nuclear War (IPPNW), 2005-2009 Abgeordneter im Deutschen Bundestag f&uuml;r die Partei DIE LINKE, <a href=\"http:\/\/www.narman-paech.de\">norman-paech.de<\/a>.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Koloniale Gewalt und der Weg zur Gerechtigkeit. Der Krieg in Gaza w&uuml;tet jetzt schon &uuml;ber sieben Monate und hat schon l&auml;ngst die unfassbaren Dimensionen eines V&ouml;lkermordes erreicht. Alle Initiativen, diesem Grauen mit politischen Mitteln ein Ende zu setzen, sind bisher gescheitert. Und nun wird, wie so oft, von der Justiz als ultima ratio der Frieden<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=116291\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":11,"featured_media":116297,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[126,171],"tags":[302,1917,822,2392,1440,1557,1792,304,305,1948,2350,303,1438,2039,2374,639,1556,1703,2360],"class_list":["post-116291","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-erosion-der-demokratie","category-militaereinsaetzekriege","tag-gaza","tag-genozid","tag-hamas","tag-internationaler-gerichtshof","tag-internationaler-strafgerichtshof","tag-israel","tag-kolonialismus","tag-kriegsverbrechen","tag-menschenrechte","tag-namibia","tag-nicaragua","tag-palaestina","tag-suedafrika","tag-siedlungspolitik","tag-staatsraeson","tag-uno","tag-usa","tag-voelkerrecht","tag-zivile-opfer"],"jetpack_featured_media_url":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/wp-content\/uploads\/2024\/06\/paech.jpg","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/116291","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/11"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=116291"}],"version-history":[{"count":9,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/116291\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":116316,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/116291\/revisions\/116316"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/116297"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=116291"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=116291"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=116291"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}