{"id":118094,"date":"2024-07-15T11:00:27","date_gmt":"2024-07-15T09:00:27","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=118094"},"modified":"2024-07-16T15:25:56","modified_gmt":"2024-07-16T13:25:56","slug":"chronischer-rechtsbruch-das-bafoeg-geht-nach-ewiger-magerkur-an-die-existenz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=118094","title":{"rendered":"Chronischer Rechtsbruch: Das BAf\u00f6G geht nach ewiger Magerkur an die Existenz"},"content":{"rendered":"<p>Das Berliner Verwaltungsgericht h&auml;lt die Leistungen der Bundesausbildungsf&ouml;rderung f&uuml;r &bdquo;evident zu niedrig&ldquo; und r&uuml;gt einen doppelten Verfassungsversto&szlig;. Sowohl dem Regelsatz als auch dem Unterkunftsbedarf fehle der Realit&auml;tsbezug. F&uuml;r Abhilfe sollte laut Beschluss die Gleichstellung des BAf&ouml;G mit dem B&uuml;rgergeld sorgen &ndash; ein Paukenschlag. Final entscheiden m&uuml;ssen dar&uuml;ber die &bdquo;H&uuml;ter des Grundgesetzes&ldquo; in Karlsruhe. Die lassen sich allerhand Zeit. Von <strong>Ralf Wurzbacher<\/strong>.<\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_6407\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-118094-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/240716_Chronischer_Rechtsbruch_Das_BAfoeG_geht_nach_ewiger_Magerkur_an_die_Existenz_NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/240716_Chronischer_Rechtsbruch_Das_BAfoeG_geht_nach_ewiger_Magerkur_an_die_Existenz_NDS.mp3\">https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/240716_Chronischer_Rechtsbruch_Das_BAfoeG_geht_nach_ewiger_Magerkur_an_die_Existenz_NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/240716_Chronischer_Rechtsbruch_Das_BAfoeG_geht_nach_ewiger_Magerkur_an_die_Existenz_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=118094-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/240716_Chronischer_Rechtsbruch_Das_BAfoeG_geht_nach_ewiger_Magerkur_an_die_Existenz_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"240716_Chronischer_Rechtsbruch_Das_BAfoeG_geht_nach_ewiger_Magerkur_an_die_Existenz_NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p>Vor einem Monat beschloss der Bundestag die 29. Novelle des Bundesausbildungsf&ouml;rderungsgesetzes (BAf&ouml;G), die zum kommenden Wintersemester in Kraft treten wird. F&uuml;r Kritiker f&auml;llt die Reform k&uuml;mmerlich aus &ndash; wieder einmal. Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) musste sich f&ouml;rmlich dazu pr&uuml;geln lassen, wenigstens ein <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=116331\">kleines Plus bei den Bedarfss&auml;tzen im Umfang von f&uuml;nf Prozent<\/a> zu gew&auml;hren. Das ist nicht nur angesichts der &uuml;ber zweij&auml;hrigen Hochinflationsphase ungen&uuml;gend. Wom&ouml;glich sind die BAf&ouml;G-Leistungen schon in sehr viel l&auml;ngerer R&uuml;ckschau zu gering kalkuliert. So lange, dass wom&ouml;glich sogar ein chronischer Rechtsbruch vorliegt.<\/p><p>Mit einem am Dienstag der Vorwoche ver&ouml;ffentlichten Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts (VG) erh&auml;rtet sich dieser Verdacht. Der Gesetzgeber habe sowohl mit der konkreten Festlegung des Grundbedarfs als auch des Unterkunftsbedarfs &bdquo;die Gew&auml;hrleistung eines ausbildungsbezogenen Existenzminimums verfehlt&ldquo;, hei&szlig;t es in einer begleitenden Presseerkl&auml;rung. Der fragliche Entscheid war bereits Anfang Juni ergangen und bezieht sich auf einen Streitfall, bei dem es um die H&ouml;he der BAf&ouml;G-Zuwendungen im Zeitraum von Oktober 2021 bis September 2022 geht. Geklagt hatte eine Medizinstudentin der Charit&eacute;, die die seinerzeit bewilligten Bedarfss&auml;tze &bdquo;in verfassungswidriger Weise&ldquo; als zu niedrig bemessen erachtet. Dennoch geht es um mehr als nur &bdquo;Vergangenheitsbew&auml;ltigung&ldquo;. Vielmehr steht die Frage im Raum, ob die staatliche Ausbildungshilfe im Allgemeinen, also auch heute, hinter den Erforderlichkeiten zur&uuml;ckbleibt.<\/p><p><strong>Nicht unters Existenzminimum<\/strong><\/p><p>Die Brisanz der Angelegenheit offenbart die &Uuml;berschrift, mit der die VG-Mitteilung &uuml;berschrieben ist. <a href=\"https:\/\/www.berlin.de\/gerichte\/verwaltungsgericht\/presse\/pressemitteilungen\/2024\/pressemitteilung.1464494.php\">&bdquo;BAf&ouml;G f&uuml;r Studierende darf nicht geringer sein als B&uuml;rgergeld.&ldquo;<\/a> Damit folgen die Richter dem Antrag der Kl&auml;gerin, wonach das BAf&ouml;G in der H&ouml;he mit der Grundsicherung f&uuml;r Arbeitssuchende, dem heutigen B&uuml;rgergeld, gleichzustellen ist. Rekurrierend auf den 2021 geltenden BAf&ouml;G-Grundbedarf von 427 Euro halten sie in ihrem <a href=\"http:\/\/www.recht-auf-studienplatz.de\/m\/rechtsprechung\/VG_Berlin_20240605_VG18K342_22_Vorlagebeschluss_BAfoeG13_I_2_II_2.pdf\">Beschluss<\/a> fest, dieser sei &bdquo;signifikant niedriger als der Satz f&uuml;r den Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts, den das Zweite Buch Sozialgesetzbuch f&uuml;r die hier ma&szlig;gebliche Regelbedarfsstufe 1 vorsieht&ldquo;. Und weiter: &bdquo;Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es verfassungsrechtlich geboten, die Untergrenze eines menschenw&uuml;rdigen Existenzminimums nicht zu unterschreiten (&hellip;).&ldquo;<\/p><p>Das ist eine krachende Ansage. Aber keine, auf die die Politik unmittelbar reagieren m&uuml;sste. Das Gericht ist n&auml;mlich &bdquo;nicht befugt, die Verfassungswidrigkeit eines Parlamentsgesetzes selbst festzustellen&ldquo;. Das obliegt dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG), wohin die 18. VG-Kammer die Streitsache dann auch zur finalen Kl&auml;rung verwiesen hat. Dabei wartet in Karlsruhe bereits ein ganz &auml;hnlich gelagerter Fall seit &uuml;ber drei Jahren auf eine Entscheidung. Den entsprechenden <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=72732\">Vorlagebeschluss<\/a> hatte im Mai 2021 sogar das Bundesverwaltungsgericht (BVervG) mit Sitz in Leipzig gefasst. Dabei ging es um den Fall einer Psychologiestudentin aus Osnabr&uuml;ck, die den BAf&ouml;G-Bedarfssatz im Studienjahr 2014 (373 Euro) als grundgesetzwidrig angefochten hatte.<\/p><p><strong>Nachhaltig entwertet<\/strong><\/p><p>Zwar verneinten die Leipziger Richter seinerzeit einen Versto&szlig; gegen das Grundrecht auf Gew&auml;hrleistung eines menschenw&uuml;rdigen Existenzminimums. Daf&uuml;r argumentierten sie mit der verfassungsm&auml;&szlig;ig verpflichtenden Gew&auml;hrleistung eines <a href=\"https:\/\/www.bverwg.de\/de\/pm\/2021\/31\">&bdquo;ausbildungsbezogenen Existenzminimums&ldquo;<\/a>, wie es sich aus den Grundgesetzartikeln 12 (freie Wahl der Ausbildungsst&auml;tte), 3 (Gleichheitsgrundsatz) und 20 (Sozialstaatsprinzip) ableiten w&uuml;rde. Bei der konkreten Festlegung des strittigen Bedarfssatzes sei der Gesetzgeber &bdquo;hinter den verfassungsrechtlichen Anforderungen (&hellip;) zur&uuml;ckgeblieben&ldquo;, hei&szlig;t es im Entscheid. Dabei lasse das gew&auml;hlte Berechnungsverfahren im &bdquo;Unklaren&ldquo; (&hellip;), zu welchen Anteilen der Pauschalbetrag auf den Lebensunterhalt einerseits und die Ausbildungskosten andererseits entf&auml;llt und diese abdecken soll&ldquo;. Zudem fehle es an einer &bdquo;zeitnahen Ermittlung des entsprechenden studentischen Bedarfs&ldquo;, weil &bdquo;der Festsetzung aus dem Jahre 2010, die bis 2016 galt, eine Erhebung aus dem Jahr 2006 zugrunde(lag)&ldquo;.<\/p><p>Die Einw&auml;nde lassen sich so &uuml;bersetzen: Die Politik rechnet den studentischen Bedarf seit bestimmt zwei Jahrzehnten systematisch klein und hat das BAf&ouml;G damit nachhaltig entwertet. Joachim Schaller, der die beiden Kl&auml;gerinnen anwaltlich vertritt, hat den <a href=\"http:\/\/www.recht-auf-studienplatz.de\/m\/BAfo%CC%88G_vs_Preisindexentwicklung_2019.pdf\">Substanzverlust<\/a> anhand der Inflationsentwicklung innerhalb eines halben Jahrhunderts nachgezeichnet. Ausgehend von einem Preisindex von 100 im Jahr 1970 kletterten die Preise demnach bis 2019 auf einen Wert von 341, w&auml;hrend der BAf&ouml;G-Satz mit 273 weit hinterherhinkt. Faktisch hat sich die Kaufkraft von BAf&ouml;G-Beziehern mit jeder Reform weiter verfl&uuml;chtigt. Die Folge: Die Zuwendungen reichen l&auml;ngst nicht mehr zum Leben, obwohl es einmal der Anspruch war, mit der F&ouml;rderung frei von finanziellen Sorgen studieren zu k&ouml;nnen. Vor allem deshalb, verbunden mit dem Verschuldungsrisiko (BAf&ouml;G wird zur H&auml;lfte als Darlehen ausgezahlt), ist die F&ouml;rderquote massiv eingebrochen. Heute nutzen das Instrument gerade noch zw&ouml;lf Prozent der Studierenden.<\/p><p><strong>Arm studiert es sich schwer<\/strong><\/p><p>Das alles in kein Versehen, sondern <a href=\"https:\/\/www.fzs.de\/2024\/07\/09\/pressemitteilung-des-fzs-zur-erneuten-gerichtlichen-ueberpruefung-der-verfassungswidrigkeit-des-bafoegs\/\">&bdquo;Absicht&ldquo;<\/a>, wie der studentische Dachverband fzs anl&auml;sslich des VG-Beschlusses beklagte. Auch die Ampelkoalition wolle &bdquo;keinen realistischen Etat unter Ber&uuml;cksichtigung eines existenzsichernden BAf&ouml;Gs festsetzen, stattdessen profiliert man sich lieber mit einem scheinbar schlanken Haushalt&ldquo;, monierte Vorstandsmitglied Rahel Sch&uuml;ssler. Tats&auml;chlich beanstandet das Verwaltungsgericht eine ganze Reihe an &bdquo;schwerwiegenden methodischen Fehlern&ldquo; bei der Ermittlung der F&ouml;rders&auml;tze. Zum Beispiel w&uuml;rden &bdquo;fehlerhaft als Referenzgruppe solche Studierendenhaushalte miteinbezogen, die lediglich &uuml;ber ein Einkommen in H&ouml;he der BAf&ouml;G-Leistungen verf&uuml;gten&ldquo;. Es fehle zudem an einer Differenzierung verschiedener Kostenarten, etwa denen f&uuml;r den Lebensunterhalt und denen f&uuml;r die Ausbildung. Au&szlig;erdem vers&auml;ume es die Regierung, die Bedarfss&auml;tze &bdquo;zeitnah an sich &auml;ndernde wirtschaftliche Verh&auml;ltnisse&ldquo; anzupassen. Es sei &bdquo;unglaublich, dass zwei verschiedene Gerichte in unterschiedlichen F&auml;llen Verfassungswidrigkeit erkennen, ein Handeln auf Bundesebene jedoch ausbleibt&ldquo;, befand Rahel Sch&uuml;ssler vom fzs.<\/p><p>In der &ouml;ffentlichen Diskussion h&ouml;rt man h&auml;ufig, ein Studium sei Sprungbrett zu einer lukrativen Karriere und ein Leben auf Sparflamme f&uuml;r wenige Jahre daher durchaus zumutbar. Aber: Wer in Armut leben muss &ndash; nach einer neueren Untersuchung des Parit&auml;tischen Wohlfahrtsverbandes trifft dies auf <a href=\"https:\/\/www.der-paritaetische.de\/fileadmin\/\/user_upload\/Seiten\/Presse\/docs\/240605_expertise_bafoeg_final.pdf\">36 Prozent aller Hochsch&uuml;ler<\/a> in Deutschland zu &ndash;, studiert nicht sorgenfrei, muss in aller Regel jobben gehen, um &uuml;ber die Runden zu kommen, und kann sich vieles nicht leisten, was f&uuml;r ein gedeihliches Studieren n&ouml;tig ist (Technik, B&uuml;cher, gesunde Ern&auml;hrung). Dass heute fast 30 Prozent ihr Studium vorzeitig abbrechen und immer mehr unter psychischen Problemen leiden, hat fraglos auch mit dem gestiegenen materiellen Druck zu tun. Das ist nicht nur im Einzelfall bedauerlich, sondern verursacht obendrein erhebliche volkswirtschaftliche Sch&auml;den: Jeder Studienplatz kostet Geld, die Gescheiterten rutschen mithin in die soziale Bed&uuml;rftigkeit ab und vielerorts herrscht Fachkr&auml;ftemangel.<\/p><p><strong>B&uuml;rger dritter Klasse<\/strong><\/p><p>Deshalb sollte man die Ampelregierung beim Wort nehmen. Die definiert das von ihr eingef&uuml;hrte B&uuml;rgergeld, vormals Hartz IV, als soziokulturelles Existenzminimum. Aktuell bel&auml;uft sich der Grundbedarf auf 563 Euro, der beim BAf&ouml;G auf blo&szlig; 452 Euro. Das ist ein Abstand von 111 Euro. Wenn im Herbst die Reform greift, werden es immer noch satte 88 Euro sein. Dabei stuft das Berliner VG schon eine L&uuml;cke von 19 Euro als nicht mehr rechtens ein. 2021 betrug der Hartz-IV-Satz 446 Euro, w&auml;hrend es beim BAf&ouml;G 427 Euro waren. Die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II sind den BAf&ouml;G-Hilfen binnen nur drei Jahren in Riesenschritten enteilt. Es ist nicht einzusehen, dass man Studenten geringere Bed&uuml;rfnisse unterstellt, obwohl sie wie jeder andere Mensch essen, trinken und ein Recht haben m&uuml;ssen, zumindest in Grenzen am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Um diese Anspr&uuml;che ist es schon bei B&uuml;rgergeld-Empf&auml;ngern nicht gut bestellt.<\/p><p>Ungleich und ungerecht geht es auch in puncto Wohnen zu. Zwar soll die BAf&ouml;G-Mietpauschale f&uuml;r au&szlig;erhalb des Elternhauses lebende Studierende demn&auml;chst von 360 Euro auf auf 380 Euro steigen. Aber auch das deckt die realen Kosten in den seltensten F&auml;llen. Die VG-Richter hatten die Lage im Sommersemester 2021 zu pr&uuml;fen, als der Zuschuss bei 325 Euro lag. Auch das, so ihre Einsch&auml;tzung, w&auml;re &bdquo;evident zu niedrig gewesen, weil seinerzeit &bdquo;bereits 53 Prozent der Studierenden monatliche Mietausgaben von 351 Euro aufw&auml;rts gehabt h&auml;tten, dabei knapp 20 Prozent zwischen 400 Euro und 500 Euro sowie weitere rund 20 Prozent mehr als 500 Euro&ldquo;.<\/p><p><strong>760 Euro f&uuml;r WG-Zimmerchen<\/strong><\/p><p>Inzwischen haben sich die Dinge weiter zugespitzt. In M&uuml;nchen zahlt ein Student gegenw&auml;rtig im Schnitt <a href=\"https:\/\/cms.moses-mendelssohn-institut.de\/uploads\/24_03_19_PM_Wohnkosten_Studierende_05e99eb04c.pdf\">760 Euro f&uuml;r ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft<\/a>, im bundesweiten Mittel sind es 479 Euro. Wer sich das als BAf&ouml;G-Empf&auml;nger leisten muss, da die st&auml;dtischen Wohnungsm&auml;rkte praktisch &uuml;berall komplett &uuml;berhitzt sind, knapst im Durchschnitt vorneweg 100 Euro von seinem Regelsatz ab, um ein Dach &uuml;ber dem Kopf zu haben. Aber die amtlichen BAf&ouml;G-Berechner interessiert das nicht. Der Berliner Richterbeschluss k&ouml;nnte hier wegweisend sein oder, laut Anwalt Schaller, &bdquo;bedeutsam werden&ldquo;. Wie er im Gespr&auml;ch mit den <em>NachDenkSeiten<\/em> hervorhob, &bdquo;ist erstmals auch die H&ouml;he beziehungsweise die Bemessung des Unterkunftsbedarfs als verfassungswidrig erkannt worden&ldquo;. So beziffere die D&uuml;sseldorfer Tabelle, die in Fragen des Unterhaltsrechts von Studierenden herangezogen wird, den Wohnkostenaufwand mit 410 Euro. Das sind immerhin 30 Euro mehr als das, was demn&auml;chst BAf&ouml;G-Gef&ouml;rderten zusteht.<\/p><p>Kritiker fordern schon sehr lange, die BAf&ouml;G-Wohnzulage an den Bedingungen der &ouml;rtlichen Wohnungsm&auml;rkte auszurichten. Das VG liefert daf&uuml;r eine Steilvorlage. &bdquo;Die Pauschalierungsbefugnis des Gesetzgebers finde bei der Gew&auml;hrleistung des existenziellen und ausbildungsbezogenen Unterkunftsbedarfs (&hellip;) jedenfalls dann eine verfassungsrechtliche Grenze, wenn &ndash; wie 2021 &ndash; die durchschnittlichen Unterkunftskosten Studierender im Vergleich der Bundesl&auml;nder bis zu 140 Euro differieren&ldquo;, hei&szlig;t es in besagter Mitteilung. Zuversichtlich macht das Schaller mit Blick auf ein kommendes h&ouml;chstrichterliches Urteil. &bdquo;Unter Gleichheitsgesichtspunkten ist es geboten, dass es im BAf&ouml;G, &auml;hnlich wie beim Wohngeld, unterschiedliche Mietenstufen gibt und je nach Wohnort angemessene Mieten ber&uuml;cksichtigt werden.&ldquo;<\/p><p><strong>H&auml;ngepartie<\/strong><\/p><p>H&ouml;chste Zeit zu handeln, sieht auch das Deutsche Studierendenwerk (DSW). &bdquo;Zwei Gerichte best&auml;tigen, was leider seit tats&auml;chlich Jahrzehnten klar ist. Das BAf&ouml;G hinkt heillos hinter der Entwicklung von Preisen, Inflation, Mieten und Einkommen hinterher&ldquo;, gab Verbandschef Matthias Anbuhl in einem <a href=\"https:\/\/www.studierendenwerke.de\/beitrag\/bafoeg-entscheidung-verwaltungsgericht-berlin-presse-statement-des-deutschen-studierendenwerks\">Pressestatement<\/a> zu bedenken. Das BAf&ouml;G werde schon viel zu lange &bdquo;vernachl&auml;ssigt und viel zu wenig gest&auml;rkt. Es ist und bleibt aber eine kulturelle Errungenschaft unseres Sozialstaats und das wichtigste Instrument f&uuml;r mehr Chancengleichheit im sozial nach wie vor stark selektiven Hochschulsystem.&ldquo;<\/p><p>Wann sich allerdings das Bundesverfassungsgericht des Themas annimmt, steht in den Sternen. Die M&uuml;hlen der Justiz mahlen langsam. Planm&auml;&szlig;ig h&auml;tte die Vorlage aus Leipzig schon 2023 behandelt werden sollen, woraus nichts wurde. Rechtsanwalt Schaller hegt trotzdem leise Hoffnungen, dass es noch in diesem Jahr klappt. Auch Andreas Keller, Vizevorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), baut auf baldigen h&ouml;chstrichterlichen Beistand. &bdquo;Die Ampel steuert mit ihrer knausrigen Reform auf eine Klatsche aus Karlsruhe zu&ldquo;, sagte er den <em>NachDenkSeiten<\/em>. &bdquo;Diese kann sie nur vermeiden, wenn sie schnellstm&ouml;glich eine 30. Novelle auf den Weg bringt und so f&uuml;r eine kr&auml;ftige Erh&ouml;hung von Bedarfss&auml;tzen und Wohnpauschale sorgt. Alles andere w&auml;re ein bildungs- und sozialpolitisches Armutszeugnis.&ldquo;<\/p><p>Und wie geht man im zust&auml;ndigen Bundesministerium f&uuml;r Bildung und Forschung (BMBF) mit dem &bdquo;blauen Brief&ldquo; vom Berliner VG um? Keine Reaktion! Eine Anfrage der <em>NachDenkSeiten<\/em> blieb unbeantwortet.<\/p><p><small>Titelbild: Shutterstock \/ M. Schuppich<\/small><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/vg07.met.vgwort.de\/na\/717fedfe58334b5abf893de47414b93d\" alt=\"\" title=\"\" height=\"1\" width=\"1\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Berliner Verwaltungsgericht h&auml;lt die Leistungen der Bundesausbildungsf&ouml;rderung f&uuml;r &bdquo;evident zu niedrig&ldquo; und r&uuml;gt einen doppelten Verfassungsversto&szlig;. Sowohl dem Regelsatz als auch dem Unterkunftsbedarf fehle der Realit&auml;tsbezug. F&uuml;r Abhilfe sollte laut Beschluss die Gleichstellung des BAf&ouml;G mit dem B&uuml;rgergeld sorgen &ndash; ein Paukenschlag. Final entscheiden m&uuml;ssen dar&uuml;ber die &bdquo;H&uuml;ter des Grundgesetzes&ldquo; in Karlsruhe. 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