{"id":118305,"date":"2024-07-18T11:00:16","date_gmt":"2024-07-18T09:00:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=118305"},"modified":"2024-07-18T11:56:31","modified_gmt":"2024-07-18T09:56:31","slug":"innenministerium-zu-compact-verbot-unmittelbar-im-grundgesetz-vorgesehen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=118305","title":{"rendered":"Innenministerium zu Compact-Verbot: \u201eUnmittelbar im Grundgesetz vorgesehen&#8230;\u201c"},"content":{"rendered":"<p>Am 16. Juli hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser erkl&auml;rt: &bdquo;Ich habe heute das rechtsextremistische &sbquo;COMPACT-Magazin&lsquo; verboten&ldquo;. Der Erkl&auml;rung vorausgegangen waren bundesweite Razzien ab 6 Uhr morgens, bei der auch Medienvertreter pr&auml;sent waren. Die <i>NachDenkSeiten<\/i> wollten vor diesem Hintergrund auf der Bundespressekonferenz unter anderem wissen, aus welchen Motiven Informationen zu Razzia und Verbot an ausgew&auml;hlte Medien vorab durchgestochen wurden, wieso die Innenministerin, obwohl Presserecht ausschlie&szlig;lich L&auml;ndersache ist, mittels des Konstrukts des Vereinsrechts die daf&uuml;r eigentlich zust&auml;ndigen Stellen umgangen sowie auf eine Abw&auml;gung von Grundrechtsbindung und presserechtlichen Gesetzen verzichtet hat und wie das Ministerium die Kritik zahlreicher namhafter Juristen bewertet, die das Vorgehen als &bdquo;nicht verfassungskonform&ldquo; bezeichnen. Von <strong>Florian Warweg<\/strong>.<br>\n<!--more--><br>\n<div class=\"external-2click\" data-provider=\"Youtube\" data-provider-slug=\"youtube\"><div class=\"external-placeholder\"><p><strong>Externer Inhalt<\/strong><\/p><p>Beim Laden des Videos werden Daten an Youtube &uuml;bertragen.<\/p><button type=\"button\" class=\"external-load\">Inhalt von Youtube zulassen<\/button><\/div><div class=\"external-content\"><iframe loading=\"lazy\" width=\"560\" height=\"315\" src=\"\" frameborder=\"0\" allowfullscreen class=\"external-2click-target \" data-src=\"https:\/\/www.youtube-nocookie.com\/embed\/1KgBcxZqxdk\"><\/iframe><\/div><div class=\"external-optout\"><a href=\"#\" data-revoke=\"youtube\">Inhalte von Youtube nicht mehr zulassen<\/a><\/div><\/div><\/p><p><strong>Auszug aus dem Wortprotokoll der Regierungspressekonferenz vom 17. Juli 2024:<\/strong><\/p><p><strong>Frage Warweg<\/strong><br>\nMeine Frage nimmt Bezug auf das Verbot des &bdquo;COMPACT-Magazins&ldquo;. Zun&auml;chst w&uuml;rde mich der mediale Umgang des BMI damit interessieren. Zum Zeitpunkt der Razzia ab sechs Uhr waren auch Medienvertreter vor Ort. Wir alle kennen, denke ich, die entsprechenden Fotos und die schon kurz nach sechs Uhr ver&ouml;ffentlichten 12.000-Zeichen-Artikel bei gewissen Zeitungen.<\/p><p>Wie rechtfertigt und begr&uuml;ndet das BMI dieses Vorabdurchstechen von Informationen zu Verbot und Razzia? Viele Juristen sehen darin unter anderem eine Verletzung des Dienstgeheimnisses, eine Verletzung des Pers&ouml;nlichkeitsschutzes sowie eine Gef&auml;hrdung des Untersuchungszwecks.<\/p><p><strong>Kall (BMI)<\/strong><br>\nHerrn Warweg kann ich sagen, dass das Bundesinnenministerium gestern um etwa 6.45 Uhr oder 6.50 Uhr &uuml;ber das Verbot informiert hat. Es hat davor nicht dar&uuml;ber informiert und auch keine entsprechenden Informationen an die Presse gegeben. Viele Landesbeh&ouml;rden, viele Polizeibeh&ouml;rden, viele Verfassungsschutz&auml;mter waren an der Ma&szlig;nahme beteiligt.<\/p><p>Uns &auml;rgert es, wenn Informationen vorher durchdringen. Das ist nicht in Ordnung, und dem wird nachgegangen. Vom Bundesinnenministerium sind diese Informationen nicht gegeben worden.<\/p><p><strong>Zusatzfrage Warweg<\/strong><br>\nFrau Faeser hat erkl&auml;rt &ndash; ich zitiere kurz -: &bdquo;Ich habe heute das rechtsextremistische &sbquo;COMPACT-Magazin&lsquo; verboten.&ldquo; Presserecht ist eigentlich L&auml;ndersache. Das wird man auch im BMI wissen. Aus welchen Gr&uuml;nden hat die Ministerin entschieden, &uuml;ber das Konstrukt des Vereinsrechts erstmals in der bundesdeutschen Geschichte eine Zeitschrift verbieten zu lassen und damit die eigentlich daf&uuml;r zust&auml;ndigen Gesetzessystematiken inklusive von Landesrecht oder Abw&auml;gung, Grundgesetzbindung plus presserechtliche Gesetze zu umgehen?<\/p><p><strong>Kall (BMI)<\/strong><br>\nHerr Warweg, das haben wir ausf&uuml;hrlich begr&uuml;ndet. Das k&ouml;nnen Sie auch unseren gestrigen Mitteilungen entnehmen. Es ist mitnichten der Fall, dass es das erste Mal w&auml;re, dass bestimmte Publikationen mit dem Mittel des Vereinigungsverbots verboten worden w&auml;ren. Sie werden sich sicherlich an die Plattform Indymedia aus dem linksextremistischen Bereich erinnern. Dieses Verbot wurde &uuml;brigens vom Bundesverwaltungsgericht best&auml;tigt. Des Weiteren gab es Publikationsorgane, auch organisiert in Form von Unternehmen, von GmbHs, die der PKK zuzurechnen waren. Diese GmbHs sind verboten worden. Auch das ist vom Bundesverwaltungsgericht best&auml;tigt worden.<\/p><p>Selbstverst&auml;ndlich wurde die gestrige Verbotsverf&uuml;gung sehr ausf&uuml;hrlich begr&uuml;ndet und liegen ihr sehr umfassende Beweismittel zugrunde, die vom Bundesamt f&uuml;r Verfassungsschutz ebenso wie den beteiligten Landes&auml;mtern f&uuml;r Verfassungsschutz zusammengetragen worden sind. Der COMPACT-Verlag, die entsprechenden Publikationen sind seit 2021 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und waren vorher als rechtsextremistische Verdachtsf&auml;lle eingestuft. Insofern gibt es dazu umfassendes Beweismaterial. Alle 14 Durchsuchungsma&szlig;nahmen, die gestern stattgefunden haben, sind gerichtlich angeordnet worden. Das ist ein wichtiger Hinweis.<\/p><p>Diese ausf&uuml;hrliche Verbotsverf&uuml;gung kann nat&uuml;rlich gerichtlich &uuml;berpr&uuml;ft werden &ndash; dagegen besteht Rechtsschutz &ndash; unmittelbar vor dem Bundesverwaltungsgericht. Schon viele Verbotsverfahren sind vom Bundesverwaltungsgericht &uuml;berpr&uuml;ft worden. Bisher hat das BMI diese Verbotsverf&uuml;gungen jedes Mal erfolgreich verteidigen k&ouml;nnen. Sie haben bisher immer gehalten. So ist es im Rechtsstaat. Es gibt staatliche Entscheidungen, die dann gerichtlich &uuml;berpr&uuml;ft werden, in dem Fall direkt in erster Instanz vom Bundesverwaltungsgericht, weil es eine sehr wichtige und auch sehr einschneidende Ma&szlig;nahme ist, die aber im Grundgesetz unmittelbar vorgesehen ist. Wenn Sie in Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes schauen, dann sehen Sie, das Vereine, die gegen die verfassungsm&auml;&szlig;ige Ordnung versto&szlig;en &ndash; Vereine, das ist ein weiter Begriff; darunter k&ouml;nnen auch Unternehmen fallen &ndash; zu verbieten sind. Das folgt unmittelbar aus dem Grundgesetz, ebenso wie die Pressefreiheit. Entsprechend ist in der Verbotsverf&uuml;gung sehr ausf&uuml;hrlich begr&uuml;ndet worden, warum dieses durch und durch verfassungsfeindlich agierende Unternehmen zu verbieten war, und ist die Pressefreiheit ausf&uuml;hrlich gegen die Gr&uuml;nde abgewogen worden, die f&uuml;r das Verbot sprachen, den Antisemitismus, den Rassismus, die eklatante Verfassungsfeindlichkeit dieser Publikationen. Das tr&auml;gt dieses Verbot.<\/p><p>Sie k&ouml;nnen das &uuml;brigens nicht nur der Auffassung des BMI entnehmen, sondern auch dem, was einige Landesinnenminister, deren Beh&ouml;rden dieses Verbot gestern ja mitvollzogen haben, ge&auml;u&szlig;ert haben, etwa der brandenburgische Innenminister, der hessische Innenminister. Viele haben sich dazu ge&auml;u&szlig;ert. Wie gesagt, sind Beweismittel des Bundesamts f&uuml;r Verfassungsschutz ebenso wie der Landes&auml;mter gestern eingeflossen. Bei den Durchsuchungen ist noch einmal umfangreiches Beweismaterial sichergestellt worden, das nat&uuml;rlich auch noch in dieses Verfahren einflie&szlig;t.<\/p><p>Wenn das gerichtlich &uuml;berpr&uuml;ft wird, dann sehen wir dem entgegen. Denn genau so soll es im Rechtsstaat sein, dass gegebenenfalls am Ende Gerichte entscheiden.<\/p><p><strong>Frage <\/strong>(unbekannter Journalist)<strong> <\/strong><br>\nHerr Kall, der Bundestagsvizepr&auml;sident Kubicki hat gestern getwittert, er gehe davon aus, dass das Verbot vor Gericht gekippt werde und dass in diesem Fall Frau Faeser als Innenministerin nicht zu halten sei. Ist sie bereit, ihre pers&ouml;nliche Zukunft als Ministerin mit diesem Verbotsverfahren zu verbinden?<\/p><p><strong>Kall (BMI)<\/strong><br>\nSolche Aussagen und politischen Meinungs&auml;u&szlig;erungen kommentieren wir von hier aus nicht. Das tun wir nie. Dass diese Verbotsverf&uuml;gung ausf&uuml;hrlich begr&uuml;ndet ist, gerade auch in der Abw&auml;gung mit der Pressefreiheit, und sich an den Leitlinien, die aus der bisherigen Rechtsprechung folgen. Es gibt Urteile dazu, unter welchen Pr&auml;missen auch Publikationen trotz dem Schutz der Pressefreiheit aufgrund der eklatanten Verfassungswidrigkeit, der Verletzung der Menschenw&uuml;rde, der Verletzung des Demokratieprinzips, der Verletzung des Gleichheitsrechts, des Rassismus, des Antisemitismus, des Geschichtsrevisionismus, der diese Publikationen durch und durch pr&auml;gt. Das rechtfertigt das Verbot. Das ist ausf&uuml;hrlich begr&uuml;ndet. Insofern kann das dann gerichtlich &uuml;berpr&uuml;ft werden.<\/p><p><strong>Frage Warweg<\/strong><br>\nAber wieso ist man nicht von Anfang an den Weg &uuml;ber Staatsanwaltschaften und Gerichte gegangen, sondern hat das Konstrukt des Vereinsrechts genommen? Sie haben die Positivbeispiele genannt, die das bejahen. Aber es gibt zahlreiche, auch namhafte Juristen, die sehr hinterfragen, ob das verfassungskonform ist. Deswegen w&uuml;rde mich interessieren, wieso die Ministerin gerade diesen Schritt gew&auml;hlt hat. Es h&auml;tte auch andere M&ouml;glichkeiten gegeben.<\/p><p><strong>Kall (BMI)<\/strong><br>\nDas ist ein Instrument der wehrhaften Demokratie. Wenn die Beweismittel daf&uuml;r vorliegen, dass so eklatant gegen die Verfassung versto&szlig;en wird, dann muss man solche Mittel auch einsetzen. Das ist ausdr&uuml;cklich in Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes vorgesehen, nicht nur im Vereinsrecht, das das einfachgesetzlich ausbuchstabiert und die konkreten Voraussetzungen nennt, sondern das sieht das Grundgesetz als wehrhafte Verfassung vor, die sich auch durch die Umsturzvorstellungen und &Auml;hnliches, was bei &bdquo;COMPACT&ldquo; propagiert wurde, nicht selbst aushebeln l&auml;sst, sondern diese wehrhaften Instrumente vorsieht. Wenn die Beweismittel daf&uuml;r vorliegen, dann m&uuml;ssen die Sicherheitsbeh&ouml;rden sie auch einsetzen. Das ist ein anderes Instrument als die Strafverfolgung. Das kann parallel zueinander oder unabh&auml;ngig voneinander stattfinden.<\/p><p>Schon im Vorfeld sind diverse rechtliche Instrumente eingesetzt worden, wie gesagt, zun&auml;chst Verdachtsfall in der Beobachtung durch die Verfassungsschutz&auml;mter, dann Einstufung als gesichert rechtsextremistisch, was die h&ouml;chste Stufe ist, in die ein Beobachtungsobjekt eingestuft wird. Die entsprechenden Ausf&uuml;hrungen dazu finden Sie auch im Verfassungsschutzbericht. Diese Instrumente sind im Vorfeld schon eingesetzt worden. Sie haben die entsprechenden Beweismittel ergeben, um das Verbot eines &ndash; ich sage es noch einmal &ndash; zentralen Akteurs der rechtsextremistischen Szene in Deutschland zu rechtfertigen.<\/p><p><strong>Frage Warweg<\/strong><br>\nDann noch eine Verst&auml;ndnisfrage zur Zentralit&auml;t von &bdquo;Compact&ldquo;: Nach eigenen Angaben hat &bdquo;Compact&ldquo; grob eine Auflage von 40 000. Davon kann man vermutlich die H&auml;lfte abziehen. Die Abfragen des Social-Media-Angebots sind auch &uuml;berschaubar. Das hat also vermutlich 0,0 nochwas Prozent der Bev&ouml;lkerung erreicht. Sieht die Ministerin in diesem Medium wirklich eine Gef&auml;hrdung der bundesdeutschen Demokratie?<\/p><p><strong>Kall (BMI)<\/strong><br>\nHerr Warweg, das haben wir wirklich ausf&uuml;hrlich dargelegt, und das finden Sie auch ausf&uuml;hrlich dargelegt im Verfassungsschutzbericht. Darauf w&uuml;rde ich gerne verweisen.<\/p><p><small>Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 17.07.2024<\/small><\/p><div class=\"moreLikeThis\">\n<strong>Mehr zum Thema:<\/strong>\n<p><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=118231\">&bdquo;Compact&ldquo;: Fragw&uuml;rdiges Verbot<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=117588\">&bdquo;Gleichwertigkeitsbericht&ldquo; und wieso verhindert Innenministerin Faeser das Einfliegen von schwerverletzten Kindern aus Gaza?<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=111295\">&bdquo;Demokratief&ouml;rdergesetz&ldquo; &ndash; Was versteht Bundesregierung konkret unter &bdquo;Verh&ouml;hnung des Staates&ldquo;?<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=114090\">&bdquo;Staat muss Kritik aushalten&ldquo; &ndash; Was sagt Bundesregierung zur Klatsche durch Bundesverfassungsgericht?<\/a>\n<\/p><\/div><p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/vg01.met.vgwort.de\/na\/4e209ba7a1b645ee8c33041835977685\" width=\"1\" height=\"1\" alt=\"\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 16. 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