{"id":119645,"date":"2024-08-15T09:00:09","date_gmt":"2024-08-15T07:00:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=119645"},"modified":"2026-01-27T11:45:51","modified_gmt":"2026-01-27T10:45:51","slug":"verfassungsrechtler-boehme-nessler-zu-corona-und-justiz-wir-haben-es-ja-damals-nicht-besser-gewusst-ist-eine-faule-ausrede","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=119645","title":{"rendered":"Verfassungsrechtler Boehme-Ne\u00dfler zu Corona und Justiz: \u201eWir haben es ja damals nicht besser gewusst, ist eine faule Ausrede\u201c"},"content":{"rendered":"<p>&bdquo;Die Justiz hat ihre rechtsstaatliche Rolle als unabh&auml;ngige Kontrollinstanz gegen&uuml;ber den Beh&ouml;rden, der Regierung und dem Parlament nicht erf&uuml;llt. Das Bundesverfassungsgericht hat unz&auml;hlige Grundrechtsverletzungen einfach hingenommen&ldquo; &ndash; das sagt der Verfassungsrechtler <a href=\"https:\/\/x.com\/terran_liberty\/status\/1766903172507869269\"><strong>Volker Boehme-Ne&szlig;ler<\/strong><\/a> im Interview mit den <em>NachDenkSeiten<\/em>. Scharf kritisiert der Professor f&uuml;r Verfassungsrecht die Richter in Karlsruhe, aber auch die untergeordneten Gerichte. Laut Boehme-Ne&szlig;ler haben Richter &bdquo;das gemacht, was viele in Politik und Gesellschaft gemacht haben. Sie haben die Kritiker stigmatisiert, in eine Ecke gestellt, nicht ernstgenommen und ihre Argumente ignoriert. Das war ein schwerer Fehler.&ldquo; Ein Interview &uuml;ber Justizabgr&uuml;nde in Sachen Corona, die RKI-Protokolle und die Corona-Impfpflicht der Bundeswehr, die &bdquo;nie h&auml;tte eingef&uuml;hrt werden d&uuml;rfen&ldquo;. Und: Boehme-Ne&szlig;ler fordert eine Amnestie f&uuml;r Verst&ouml;&szlig;e im Zusammenhang mit den Coronama&szlig;nahmen. Von <strong>Marcus Kl&ouml;ckner<\/strong>.<\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_9699\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-119645-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/240815_Verfassungsrechtler_Boehme_Nessler_zu_Corona_und_Justiz_Wir_haben_es_ja_damals_nicht_besser_gewusst_ist_eine_faule_Ausrede_NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/240815_Verfassungsrechtler_Boehme_Nessler_zu_Corona_und_Justiz_Wir_haben_es_ja_damals_nicht_besser_gewusst_ist_eine_faule_Ausrede_NDS.mp3\">https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/240815_Verfassungsrechtler_Boehme_Nessler_zu_Corona_und_Justiz_Wir_haben_es_ja_damals_nicht_besser_gewusst_ist_eine_faule_Ausrede_NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/240815_Verfassungsrechtler_Boehme_Nessler_zu_Corona_und_Justiz_Wir_haben_es_ja_damals_nicht_besser_gewusst_ist_eine_faule_Ausrede_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=119645-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/240815_Verfassungsrechtler_Boehme_Nessler_zu_Corona_und_Justiz_Wir_haben_es_ja_damals_nicht_besser_gewusst_ist_eine_faule_Ausrede_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"240815_Verfassungsrechtler_Boehme_Nessler_zu_Corona_und_Justiz_Wir_haben_es_ja_damals_nicht_besser_gewusst_ist_eine_faule_Ausrede_NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p><strong>Herr Boehme-Ne&szlig;ler, wir haben auf den NachDenkSeiten im Mai dieses Jahres ein <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=115212\">Interview zur Rechtsprechung und dem Verhalten der Justiz im Hinblick auf die Coronama&szlig;nahmen mit Ihnen gef&uuml;hrt<\/a>. Sie sagten, dass Sie die Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr f&uuml;r &bdquo;verfassungswidrig&ldquo; halten und diese &bdquo;sofort abgeschafft werden&ldquo; m&uuml;sste. Mittlerweile besteht die Impfpflicht nicht mehr. Mittlerweile wurden auch die Protokolle des Robert Koch-Instituts (RKI) ungeschw&auml;rzt ver&ouml;ffentlicht. Sehen Sie sich in Ihrer Betrachtung best&auml;rkt? <\/strong><\/p><p>Ja, absolut. Eine Impfpflicht ist eine gravierende Einschr&auml;nkung des Grundrechts auf k&ouml;rperliche Unversehrtheit. Der Staat darf Grundrechte einschr&auml;nken, aber nur ausnahmsweise und nur dann, wenn die Einschr&auml;nkung verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig ist. Der Bundeswehr ging es mit der Impfpflicht darum, Ansteckungswellen innerhalb der Soldaten zu verhindern. Die Impfung verhindert keine Ansteckungen. Sie verhindert auch nicht, dass Geimpfte andere Menschen anstecken. Sie bietet nur einen eingeschr&auml;nkten Eigenschutz und keinen Fremdschutz. Die Impfung war deshalb weder geeignet noch erforderlich, um die Kampfkraft der Armee im Pandemiefall zu erhalten. Juristisch gesprochen: Sie war unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig und deshalb verfassungswidrig. Sie h&auml;tte niemals eingef&uuml;hrt werden d&uuml;rfen.<\/p><p>Die RKI-Protokolle zeigen jetzt deutlich: Das war sowohl dem RKI als auch dem Gesundheitsminister sehr fr&uuml;h bekannt. Auf Druck des Gesundheitsministers wurden diese Informationen aber der &Ouml;ffentlichkeit vorenthalten. Verfassungsrechtlich bedeutet das: Der Staat hat unz&auml;hlige Grundrechte verletzt, obwohl er wusste, dass seine Ma&szlig;nahmen nicht verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig sind. Das ist ungeheuerlich. Und aus verfassungsrechtlicher Perspektive frustrierend, um nicht zu sagen traurig. Verfassung und Justiz waren in der Krise nicht stark genug, um dem &uuml;bergriffigen Staat Einhalt zu gebieten. Wenn wir das nicht intensiv und umfassend aufarbeiten, habe ich die Bef&uuml;rchtung, dass unser Justizsystem auf Dauer besch&auml;digt ist.<\/p><p><strong>Nun r&uuml;ckt verst&auml;rkt die Forderung nach Aufarbeitung der Ma&szlig;nahmenpolitik in den Vordergrund.<\/strong><\/p><p>Wir m&uuml;ssen alle Bereiche der Politik und der Gesellschaft systematisch untersuchen. Was ist schiefgelaufen? Warum? Wer hat bewusst eine bestimmte Politik betrieben und wom&ouml;glich gelogen und manipuliert? Wer hat &bdquo;nur&ldquo; versagt? Das sind einige&nbsp;der wichtigen Fragen, die gekl&auml;rt werden m&uuml;ssen. <\/p><p>Diese Zeit hat viele Wunden geschlagen und viele Menschen traumatisiert. Hier liegen wichtige Gr&uuml;nde f&uuml;r eine Spaltung der Gesellschaft, f&uuml;r eine erh&ouml;hte Aggressivit&auml;t im t&auml;glichen Umgang und eine Verrohung der Kommunikation. Zeit heilt alle Wunden, sagt man. Das mag im individuellen Leben so sein. F&uuml;r ganze Gesellschaften stimmt das so pauschal aber nicht. Aus der psychologischen Forschung zu den Kriegskindern des Zweiten Weltkriegs wissen wir, dass Traumata von Generation zu Generation weitergegeben werden. Die Gesellschaft muss sich deshalb mit dem Corona-Geschehen ehrlich und kritisch auseinandersetzen. Sonst nimmt sie auf Dauer Schaden. Und nat&uuml;rlich gibt es einen zweiten Grund, warum Aufarbeitung dringend n&ouml;tig ist. Wir m&uuml;ssen aus den Fehlern lernen. Dazu m&uuml;ssen wir die Fehler aber erst erkennen und analysieren.<\/p><p><strong>Ihr Bezug zur Vererbung von Traumata erscheint mir an dieser Stelle sehr wichtig. Denn in der Politik ist es entweder nicht angekommen oder aber es wird ignoriert, wie weitreichend die Ma&szlig;nahmenpolitik war. Sie war f&uuml;r nicht wenige B&uuml;rger tats&auml;chlich traumatisierend. Und zwar, wenn man Schilderungen von B&uuml;rgern zu dieser Zeit zuh&ouml;rt, sogar schwer traumatisierend. Hier gilt es sich vor Augen zu halten: Mitb&uuml;rger konnten sich nicht von sterbenden Angeh&ouml;rigen verabschieden. Was hei&szlig;t das, wenn ein Sohn wei&szlig;, dass seine Mutter gerade stirbt, er aber nicht in das Krankenhaus gelassen wird? Was hei&szlig;t es, wenn ein Sohn stirbt und die Mutter keinen Abschied nehmen darf? Das sind jetzt nur zwei m&ouml;gliche Kombinationen, es ist &bdquo;nur&ldquo; <em>eine<\/em> konkrete Auswirkung der Ma&szlig;nahmenpolitik &ndash; neben vielen weiteren. Im Hinblick auf das erlebte Leid, auf die offensichtlich in der Gesellschaft vorhandenen Traumata: Was bedeutet hier die Weigerungshaltung der Politik, an die Aufarbeitung der Coronapolitik ranzugehen? <\/strong><\/p><p>Dass die Politik bisher eine Aufarbeitung verweigert, ist feige und verantwortungslos. Nicht verarbeitete Traumata haben negative Sp&auml;tfolgen und belasten das weitere Leben. Das gilt nicht nur f&uuml;r Individuen, sondern auch f&uuml;r Gesellschaften. Immer wieder wird eine Verrohung der Gesellschaft diagnostiziert. Daf&uuml;r finden sich viele Beispiele. Nicht aufgearbeitete gesellschaftliche Traumata sind sicher eine &ndash; nicht die einzige &ndash; Ursache daf&uuml;r. <\/p><p>Das ist eine Entwicklung, die f&uuml;r die freiheitliche Demokratie gef&auml;hrlich ist. Denn Freiheit und Demokratie leben auch von einem Mindestma&szlig; an Vernunft, Liberalit&auml;t und Kultiviertheit. Sie setzen ein Minimum an Vertrauen voraus, in staatliche Institutionen und in die Mitb&uuml;rger. In einer traumatisierten Gesellschaft fehlt das. Die Folge: Der starke und autorit&auml;re Staat kommt wieder, um die Folgen der Verrohung in Grenzen zu halten. Das ist nicht die Idee der freiheitlichen demokratischen Verfassung.<\/p><p><strong>Zu den Protokollen. Welche Bedeutung hat der Inhalt der Protokolle aus rechtlicher Sicht? Was lesen Sie raus? Oder anders gefragt: Was bedeuten die nun an die &Ouml;ffentlichkeit gelangten Informationen im Hinblick auf die Coronarechtsprechung und das Verhalten der Gerichte? <\/strong><\/p><p>Wie sehr die Gerichte ihre Rolle verfehlt haben, zeigen die RKI-Protokolle. Nat&uuml;rlich wusste jeder Richter, dass das RKI keine unabh&auml;ngige Forschungsinstitution ist. Es ist eine Bundesbeh&ouml;rde, die in die Beh&ouml;rdenhierarchie eingebunden und gegen&uuml;ber dem Gesundheitsminister weisungsgebunden ist. Das RKI darf nichts tun, was ihm der Minister verbietet. <\/p><p>Trotzdem haben die Gerichte das RKI als entscheidende und oft einzige Informationsquelle genutzt. Obwohl es qualifizierte und renommierte Kritiker gab, haben sie ihre Urteile im Zweifel, nicht selten sogar ausschlie&szlig;lich, auf die Informationen des RKI gest&uuml;tzt. Man h&auml;tte schon damals wissen m&uuml;ssen, dass dies ein Fehler ist. F&uuml;r Verwaltungsgerichte gilt der sogenannte Amtsermittlungsgrundsatz. Sie m&uuml;ssen selbstst&auml;ndig den Sachverhalt ermitteln, also die relevanten Informationen und Fakten recherchieren. Dazu h&auml;tte geh&ouml;rt, nicht nur auf das RKI zu h&ouml;ren, sondern auch Kritiker ernst zu nehmen und sich mit ihren Argumenten auseinanderzusetzen. Was haben die Gerichte stattdessen gemacht? Sie haben das gemacht, was viele in Politik und Gesellschaft gemacht haben. Sie haben die Kritiker stigmatisiert, in eine Ecke gestellt, nicht ernstgenommen und ihre Argumente ignoriert. Das war ein schwerer Fehler, wie sp&auml;testens jetzt die RKI-Protokolle zeigen. Aber auch damals war klar, wie unverantwortlich dieses Verhalten war.<\/p><p>Wir haben es ja damals nicht besser gewusst, wird heute oft als Rechtfertigung vorgebracht. Das ist &ndash; man muss es so offen sagen &ndash; eine faule Ausrede. Richter kennen den Amtsermittlungsgrundsatz. Sie wussten, dass sie umfassend recherchieren und eine breite Informationsgrundlage f&uuml;r ihre Urteile haben m&uuml;ssen. Man wusste, dass das RKI weisungsgebunden und gerade nicht unabh&auml;ngig und objektiv ist. Wie die RKI-Files jetzt zeigen, hat der Minister dauernd und intensiv Einfluss auf das genommen, was das RKI ver&ouml;ffentlicht hat &ndash; und was es verschwiegen hat. F&uuml;r die Gerichte hei&szlig;t das: Sie haben viele Urteile auf der Grundlage unvollst&auml;ndiger oder sogar falscher Informationen gef&auml;llt. Die Urteile, die sich ausschlie&szlig;lich auf Informationen des RKI st&uuml;tzen, sind &ndash; man muss es so hart sagen &ndash; Fehlurteile.<\/p><p><strong>Was bedeutet all das? <\/strong><\/p><p>Der Verfassungsstaat gibt seinen B&uuml;rgern ein Versprechen. Er verspricht, dass er die Grundrechte immer, auch im Krisenfall, garantiert. Das gibt den B&uuml;rgern eine gro&szlig;e Freiheit und eine enorme Sicherheit. Dieses Versprechen hat der Verfassungsstaat w&auml;hrend der Coronakrise gebrochen. Die Justiz hat ihre rechtsstaatliche Rolle als unabh&auml;ngige Kontrollinstanz gegen&uuml;ber den Beh&ouml;rden, der Regierung und dem Parlament nicht wahrgenommen. Das Versagen beginnt ganz oben, beim Bundesverfassungsgericht. Karlsruhe hat unz&auml;hlige Grundrechtsverletzungen einfach hingenommen. Es hat der exzessiven und autorit&auml;ren Corona-Politik der Bundes-und Landesregierungen keine Grenzen gesetzt. Als H&uuml;ter der Verfassung h&auml;tte es der Regierung und dem Parlament rote Linien ziehen m&uuml;ssen.&nbsp;<\/p><p><strong>Gerade auch das Verhalten der Karlsruher Richter wirft im Hinblick auf die ver&ouml;ffentlichten Protokolle viele &ndash; unangenehme &ndash; Fragen auf. <\/strong><\/p><p>Aus den ungeschw&auml;rzten&nbsp;Protokollen wird klar, wie direkt und intensiv die Einwirkungen des Ministers auf die ihm untergeordnete Beh&ouml;rde waren. Das RKI hat Wissen, das f&uuml;r die &ouml;ffentliche Einsch&auml;tzung der Pandemie und der Impfstoffe wichtig gewesen w&auml;re, einfach zur&uuml;ckgehalten. Es war ein Instrument, um die &Ouml;ffentlichkeit zu manipulieren. Das zeigt, wie angreifbar, sogar fatal die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Bundesnotbremse und zu den Schulschlie&szlig;ungen sind. Die Richter in Karlsruhe haben sich bei ihnen fast ausschlie&szlig;lich auf die Informationen durch das RKI gest&uuml;tzt. Das war ein entscheidender Fehler. <\/p><p>Man muss sich das einmal vorstellen. Die Richter ignorieren die kritische Expertise, die es damals gab. Sie st&uuml;tzen sich auf eine Beh&ouml;rde, die gegen&uuml;ber dem Gesundheitsminister weisungsgebunden ist. Jetzt wird klar, wie irref&uuml;hrend, teilweise falsch deren Informationen waren. Was f&uuml;r eine Blamage f&uuml;r das Gericht! Und wie erschreckend, dass auf dieser Grundlage extreme Grundrechtsverletzungen legitimiert wurden. Da gibt es tats&auml;chlich viel, was aufgearbeitet werden muss.<\/p><p><strong>Und es ist ja noch schlimmer. Auch die aktuelle Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Ma&szlig;nahmenpolitik tut in weiten Teilen so, als sei sie blind und taub. Oder? <\/strong><\/p><p>Das aktuelle Verhalten von Gerichten und Beh&ouml;rden macht fassungslos. Sie verh&auml;ngen weiter Strafen und Bu&szlig;gelder f&uuml;r Verst&ouml;&szlig;e gegen Corona-Ma&szlig;nahmen. Gleichzeitig wissen wir aber, dass viele Ma&szlig;nahmen sinnlos und rechtswidrig waren. Beispiel: Immer noch werden Bu&szlig;gelder eingetrieben, weil B&uuml;rger damals gegen die Maskenpflicht versto&szlig;en haben. Inzwischen ist aber l&auml;ngst bekannt, dass die Maskenpflicht wenig wirksam war &ndash; und deshalb ein rechtswidriger Eingriff in Grundrechte. Trotzdem wird immer noch sanktioniert, wer sich damals dagegen gewehrt hat. Unfassbar. Es w&auml;re ein sch&ouml;ner Beginn einer Aufarbeitung, wenn Beh&ouml;rden und Justiz die Verfolgung derartiger Verst&ouml;&szlig;e einstellen w&uuml;rden.<\/p><p>Gerichte verh&auml;ngen weiter drakonische Strafen gegen &Auml;rzte, die &ndash; mutma&szlig;lich &ndash; falsche Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt haben. Vor dem Hintergrund, dass die Maskenpflicht ein verfassungswidriger Eingriff in Grundrechte war, ist das ein Skandal. Auch der Prozess gegen den &bdquo;Richter von Weimar&ldquo; ist ein Skandal, der kaum wahrgenommen wird. Der Familienrichter hatte 2021 die Corona-Schutzma&szlig;nahmen an zwei Schulen f&uuml;r rechtswidrig erkl&auml;rt und aufgehoben. Ende 2023 wurde er daf&uuml;r in erster Instanz wegen Rechtsbeugung zu einer Bew&auml;hrungsstrafe verurteilt. Das wird man in der zweiten Instanz dringend &uuml;berdenken m&uuml;ssen.<\/p><p>In manchen Staaten gibt es eine generelle Amnestie f&uuml;r alle Verst&ouml;&szlig;e gegen Corona-Ma&szlig;nahmen. Das w&auml;re sicher auch in Deutschland bitter n&ouml;tig, um das Klima f&uuml;r eine Aufarbeitung zu verbessern.<\/p><p><strong>Vergangene Woche sorgte eine Ver&ouml;ffentlichung des Bundestagsvizepr&auml;sidenten Wolfgang Kubicki f&uuml;r Wirbel. Kubicki hatte die RKI-Protokolle studiert und dabei auf folgende Passagen aufmerksam gemacht:<\/strong><\/p><p><strong>&bdquo;Der Zeitpunkt der Ver&ouml;ffentlichung ist abh&auml;ngig von der Zustimmung des Bundesministeriums f&uuml;r Gesundheit (BMG) [&hellip;]. Eine Herabstufung vorher w&uuml;rde m&ouml;glicherweise als Deeskalations-Signal interpretiert, daher politisch nicht gew&uuml;nscht.&ldquo; Au&szlig;erdem: &bdquo;Reduzierung des Risikos von sehr hoch auf hoch wurde vom BMG abgelehnt.&ldquo; Und weiter: &bdquo;In Hinblick auf das BMG sollte die Herabstufung aus strategischen Gr&uuml;nden zun&auml;chst auf hoch und nicht moderat erfolgen.&ldquo;<\/strong><\/p><p><strong>Diese Stellen sind Protokollen vom 9. und vom 22. Februar sowie vom 20. April 2022 entnommen. Ersichtlich wird daraus, dass die B&uuml;rger Deutschlands l&auml;nger unter der sehr hohen Risikoeinstufung leben mussten, als es eigentlich vonseiten der RKI-Wissenschaftler f&uuml;r n&ouml;tig befunden wurde. Das hei&szlig;t: Sehr hohe Risikoeinstufung aufgrund einer politischen Entscheidung.<\/strong><\/p><p><strong>Was hei&szlig;t das im Hinblick auf die schweren Grundrechtseingriffe, denen B&uuml;rger ausgesetzt waren? Wie sieht Ihre rechtliche Einordnung aus?<\/strong><\/p><p>Die Risikoeinstufung hat direkte Auswirkungen auf die verfassungsrechtliche Zul&auml;ssigkeit von Grundrechtseingriffen. Wenn die Risikoeinstufung falsch war, war auch die verfassungsrechtliche Einordnung falsch. Eingriffe in Grundrechte, die nicht verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig sind, sind schwere Verletzungen der Grundrechte und verfassungswidrig. Und verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig ist nur, was auch erforderlich ist. Bei einer sehr hohen Risikoeinstufung k&ouml;nnen Einschr&auml;nkungen der Grundrechte erforderlich und damit erlaubt sein, die bei einer niedrigeren Risikoeinstufung verboten w&auml;ren. Kurz: Je h&ouml;her das Risiko, desto eher sind Grundrechtseingriffe erlaubt. Und umgekehrt. Vor dem Hintergrund dieser neuen Informationen m&uuml;ssen auch die Grundrechtseingriffe neu bewertet werden.<\/p><p><strong>Gerade wurde in einem Artikel hervorgehoben, dass wohl RKI-Protokolle nachtr&auml;glich vor Ver&ouml;ffentlichung <a href=\"https:\/\/multipolar-magazin.de\/artikel\/rki-protokolle-und-leak-offene-fragen\">ver&auml;ndert wurden<\/a>. Ist das aus rechtlicher Sicht &uuml;berhaupt erlaubt? <\/strong><\/p><p>Selbstverst&auml;ndlich ist das rechtlich nicht erlaubt. Protokolle haben ja eine wichtige Funktion: Sie sollen vertrauensw&uuml;rdige Aufzeichnungen sein, die zeigen, was konkret gesagt und getan wurde. Wer sie manipuliert, kann sich strafbar machen, etwa wegen Urkundenf&auml;lschung. <\/p><p><strong>Wie k&ouml;nnte nun eine systematische Aufarbeitung innerhalb der Justiz aussehen? W&auml;re eine eigene Untersuchungskommission auf Ebene der Justiz ein Mittel? <\/strong><\/p><p>Denkbar w&auml;re, dass das Bundesjustizministerium eine Kommission einsetzt, um das Justizversagen in der Coronazeit zu analysieren. Nat&uuml;rlich ist dabei wichtig, dass diese Kommission mit unabh&auml;ngigen Pers&ouml;nlichkeiten besetzt ist. Es kann nicht sein, dass die Akteure selbst mit der Aufarbeitung befasst werden. Auch die Rechtswissenschaft w&auml;re gefordert, sich aus unterschiedlichsten Perspektiven wissenschaftlich mit diesem Thema zu befassen. Eine weitere M&ouml;glichkeit: Musterprozesse zu speziellen Aspekten der Coronama&szlig;nahmen k&ouml;nnten ebenfalls helfen, die Justiz-Dimension der Pandemie aufzuarbeiten. Damit k&ouml;nnte ein Aufarbeitungsprozess innerhalb der Justiz in Gang gesetzt werden. Aber nat&uuml;rlich kann &ndash; besser: muss &ndash; auch die Gesellschaft selbst die Rolle der Justiz w&auml;hrend der Corona-Pandemie aufarbeiten. In Ans&auml;tzen passiert das bereits. Unabh&auml;ngige Journalisten und kritische B&uuml;rgergruppen sammeln Material und diskutieren das &ouml;ffentlich. Nat&uuml;rlich ist das erst ein ganz fr&uuml;her Anfang.<\/p><p><strong>Lassen Sie mich etwas n&auml;her diese Ausf&uuml;hrungen beleuchten. Das Verhalten der Justiz, das hei&szlig;t: die Corona-Rechtsprechung, ist ein gro&szlig;er Komplex, der meines Erachtens aus mehreren Ebenen besteht. Es geht einmal um die Rechtsprechung ganz oben. Das hei&szlig;t, um das Verhalten und die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Aber auch um die generelle Positionierung der Karlsruher Richter. Die Richter h&auml;tten zum Beispiel fr&uuml;hzeitig &ouml;ffentlich der Politik signalisieren k&ouml;nnen, dass sie Ma&szlig;nahmen nicht mittragen werden. Sie h&auml;tten auf Schw&auml;chen in der Rechtsprechung der unteren Gerichte verweisen und damit der Justiz im Allgemeinen signalisieren k&ouml;nnen: Vorsicht! Stattdessen <a href=\"https:\/\/rsw.beck.de\/aktuell\/daily\/meldung\/detail\/verfassungsgerichtspraesident-rechtsstaat-funktioniert-in-corona-zeit\">meinte der Verfassungsgerichtspr&auml;sident Stephan Harbarth<\/a>, dass sich in der Corona-Krise gezeigt habe, dass der Rechtsstaat funktioniere. Diese Aussage stammt, um das hervorzuheben, von dem &bdquo;obersten Richter&ldquo; der Republik. Wie denken Sie &uuml;ber diese Aussage?<\/strong><\/p><p>Sie haben recht. Es ist eine wichtige Aufgabe der Karlsruher Richter, der Politik durch ihre Rechtsprechung &bdquo;rote Linien&ldquo; zu ziehen. Deshalb gilt &ndash; vielleicht muss man sagen: galt &ndash; das Gericht auch als H&uuml;ter der Verfassung. Es ist unverantwortlich, dass die Richter das in der Coronakrise nicht getan haben. <\/p><p>Was die Aussage von Herrn Harbarth angeht: Das sehe ich v&ouml;llig anders. Der Rechtsstaat hat in der Krise weitgehend versagt. Vielleicht meint Herr Harbarth seine Aussage wirklich ernst? Dann w&auml;re das eine schockierende und erschreckende Naivit&auml;t und Realit&auml;tsblindheit, die mich fassungslos macht. Aber ich glaube eher, dass Herr Harbarth das macht, was alle machen, die in der Krise Verantwortung getragen und gravierende Fehler gemacht haben. Er vertuscht seine Fehler und redet sich sein Verhalten im Nachhinein sch&ouml;n. In diesem Verhalten der Verantwortlichen liegt ein wichtiger Grund daf&uuml;r, warum die Aufarbeitung so m&uuml;hselig und schwierig ist &ndash; und weiter sein wird. Ein Blick in die Geschichte zeigt: Eine Aufarbeitung nimmt meistens erst dann Fahrt auf, wenn die Verantwortlichen nicht mehr in ihren Positionen sind. Vielleicht ist das dieses Mal ja anders? Die historische Empirie spricht dagegen, aber die Hoffnung stirbt zuletzt.<\/p><p><strong>Um an die vorangegangene Frage anzukn&uuml;pfen: Wenn wir &uuml;ber eine Aufarbeitung im Bereich der Justiz sprechen, also wenn wir &uuml;ber das Verhalten des Bundesverfassungsgerichts sprechen, dann tun sich doch Abgr&uuml;nde auf, oder? Was ich meine: Die Richter sind alle formal hochqualifiziert. Die Fragilit&auml;t der Ma&szlig;nahmenpolitik h&auml;tten sie doch an irgendeiner Stelle erkennen m&uuml;ssen. Warum war das aber &ndash; offensichtlich &ndash; nicht der Fall? Oder anders gesagt: Wenn die Richter h&auml;tten erkennen m&uuml;ssen (oder zumindest kritisch h&auml;tten hinterfragen m&uuml;ssen), dass die fachliche Basis, auf die die Ma&szlig;nahmenpolitik gest&uuml;tzt wurde, die Tragf&auml;higkeit eines Wackelpuddings hatte, oder zumindest die begr&uuml;ndete M&ouml;glichkeit bestand, dass dem so ist, warum haben sie sich so verhalten, wie zu beobachten war?<\/strong><\/p><p>Worauf die Fragen zielen: &Uuml;ber die tats&auml;chliche Unabh&auml;ngigkeit des hohen Gerichts von der Politik wird ja nicht erst seit dem Bekanntwerden der gemeinsamen Abendessen zwischen Richtern und der Bundesregierung diskutiert. Wie sehen Sie das mit den Augen eines Juristen? Wie sieht es mit der politischen Unabh&auml;ngigkeit des Karlsruher Gerichts aus? <\/p><p>Die Institution Bundesverfassungsgericht ergibt nur Sinn, wenn das Gericht v&ouml;llig von der Politik unabh&auml;ngig ist. Es soll ja die Politik rechtlich kontrollieren und ihr Grenzen setzen. Deshalb hat die Verfassung dem Bundesverfassungsgericht auch v&ouml;llige Unabh&auml;ngigkeit garantiert. Rechtlich gesehen sind die Richter nur so lange von der Politik abh&auml;ngig, wie sie noch nicht zum Richter ernannt sind. Das liegt daran, dass die Richter nach der bisherigen Konzeption vom Parlament ernannt werden. Wer zum Richter ernannt ist, ist aber v&ouml;llig unabh&auml;ngig.<\/p><p><strong>In der Theorie &hellip;<\/strong><\/p><p>Genau, das ist der rechtliche, der theoretische Aspekt des Problems. Die rechtliche Unabh&auml;ngigkeit und Freiheit allein reicht nat&uuml;rlich nicht. Richter m&uuml;ssen auch Pers&ouml;nlichkeiten sein, die diese Freiheit nutzen. Aus meiner Sicht liegt hier das entscheidende Problem. Wenn wir keine innerlich unabh&auml;ngigen Pers&ouml;nlichkeiten mit R&uuml;ckgrat und Zivilcourage im Gericht haben, n&uuml;tzt die rechtlich garantierte Unabh&auml;ngigkeit des Gerichtes nichts. Dann treffen die Richter keine mutigen Entscheidungen, die dem &uuml;bergriffigen Staat in den Arm fallen. Dann sind ihre Entscheidungen vorsichtig, &auml;ngstlich und vom Bem&uuml;hen gekennzeichnet, nicht anzuecken. Das ist es, was wir in der Pandemie gesehen haben.<\/p><p>Die Kernfrage ist also: Wie schaffen wir es, kluge, unabh&auml;ngige, mutige Pers&ouml;nlichkeiten zu Richterinnen und Richtern am Bundesverfassungsgericht zu machen? Wahrscheinlich ist das bisherige Ernennungsverfahren dazu wenig geeignet. Aus meiner Sicht sollte man dar&uuml;ber nachdenken, ob man nicht &ouml;ffentliche, mehrt&auml;gige Anh&ouml;rungsverfahren vor dem Parlament macht. Dann k&ouml;nnten sich alle &ndash; die Parlamentarier und die B&uuml;rger &ndash; ein besseres Bild von den Kandidatinnen und Kandidaten machen.<\/p><p><strong>Jetzt sind wir etwas vom Konkreten zum Thema Aufarbeitung in der Justiz abgewichen. Aber das hat eben auch mit der angesprochenen Komplexit&auml;t zu tun. Die Ausgangsfrage wollte darauf hinaus zu erfahren, wie eine Aufarbeitung im Hinblick auf das Verhalten des Bundesverfassungsgerichts aussehen k&ouml;nnte. Haben Sie da Vorstellungen? <\/strong><\/p><p>Eine Aufarbeitung innerhalb der Justiz ist langwierig und schwierig. Andere Richter und andere Instanzen distanzieren sich durch neue Urteile von den problematischen Entscheidungen in der Coronazeit. So w&uuml;rde eine Aufarbeitung durch die Justiz selbst aussehen. Nat&uuml;rlich gibt es &Auml;nderungen der Rechtsprechung und Korrekturen zum Besseren. Aber das dauert lange. Deshalb denke ich, dass die Aufarbeitung der Rolle, die Karlsruhe in der Pandemie gespielt hat, eher von au&szlig;en kommt: von Gesellschaft und Medien, von Politik und (Rechts-)Wissenschaft.<\/p><p><strong>Und wie sieht es auf Ebene der Politik mit der Aufarbeitung aus? Welche M&ouml;glichkeiten gibt es? <\/strong><\/p><p>Rechtlich gibt es zwei Instrumente, die zur Aufarbeitung geeignet sind: Parlamentarische Untersuchungsaussch&uuml;sse und Enquete-Kommissionen. Beide haben unterschiedliche Funktionen und Befugnisse. Ich pl&auml;diere daf&uuml;r, beide Instrumente nebeneinander zu nutzen.<\/p><p>Parlamentarische Untersuchungsaussch&uuml;sse k&ouml;nnen vom Bundestag und den Landtagen eingesetzt werden, um konkrete Vorg&auml;nge zu untersuchen und spezifische Fragen zu beantworten. Sie haben daf&uuml;r weitgehende rechtliche Befugnisse, die denen der Staatsanwaltschaft &auml;hneln. Sie k&ouml;nnen Beweise erheben, Zeugen vernehmen und die Zwangsmittel der Strafprozessordnung anwenden. Ein denkbarer Auftrag w&auml;re etwa: Wie haben die Gesundheitsminister Spahn und Lauterbach das RKI missbraucht und die Bev&ouml;lkerung manipuliert? Allerdings sind Untersuchungsaussch&uuml;sse nur f&uuml;r einzelne konkrete Fragen vorgesehen. Aber es spricht nichts dagegen, mehrere Untersuchungsaussch&uuml;sse nebeneinander&nbsp;zu verschiedenen Einzelfragen einzusetzen.<\/p><p>Enquete-Kommissionen k&ouml;nnen viel breiter arbeiten. Sie k&ouml;nnen ausf&uuml;hrlich komplexe Vorg&auml;nge und historische Geschehnisse analysieren, kritisch auswerten und aufarbeiten. Sie bestehen aus Abgeordneten und unabh&auml;ngigen Experten, die gemeinsam ein Thema bearbeiten und am Ende dem Parlament einen umfassenden Bericht vorlegen. Es w&auml;re &ndash; finde ich &ndash; wichtig, dass der Bundestag eine solche Enquete-Kommission zur Corona-Politik in Deutschland einsetzt.<\/p><p>Ganz entscheidend wird die Aufarbeitung durch die Gesellschaft selbst und durch die Politik sein. Dabei w&auml;re es ganz wesentlich, dass die Medien und die Wissenschaft sich selbstkritisch auf ihre Verantwortung besinnen und zur Aufarbeitung beitragen. Erste Ans&auml;tze gibt es dazu, wie ich finde. Aber das ist erst der Schneeball. Ob aus dem Schneeball eine Lawine wird, muss sich noch zeigen. Der Kipppunkt, an dem aus Vertuschung und simulierter Aufarbeitung eine echte Aufarbeitung wird, ist noch nicht erreicht.<\/p><p><small>Titelbild: r.classen\/shutterstock.com<\/small><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/vg05.met.vgwort.de\/na\/f773bc707f7f4514bb170393f1863772\" width=\"1\" height=\"1\" alt=\"\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&bdquo;Die Justiz hat ihre rechtsstaatliche Rolle als unabh&auml;ngige Kontrollinstanz gegen&uuml;ber den Beh&ouml;rden, der Regierung und dem Parlament nicht erf&uuml;llt. Das Bundesverfassungsgericht hat unz&auml;hlige Grundrechtsverletzungen einfach hingenommen&ldquo; &ndash; das sagt der Verfassungsrechtler <a href=\"https:\/\/x.com\/terran_liberty\/status\/1766903172507869269\"><strong>Volker Boehme-Ne&szlig;ler<\/strong><\/a> im Interview mit den <em>NachDenkSeiten<\/em>. 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