{"id":12380,"date":"2012-03-01T13:27:16","date_gmt":"2012-03-01T12:27:16","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=12380"},"modified":"2015-02-03T11:01:36","modified_gmt":"2015-02-03T10:01:36","slug":"ehre-wem-ehre-gebuhrt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=12380","title":{"rendered":"Ehre, wem Ehre geb\u00fchrt"},"content":{"rendered":"<p>Deutschland ist diese Woche ein wenig englischer geworden. Auf der Insel kennt man das Problem mit der f&uuml;rstlichen Apanage mal mehr, meist jedoch weniger honoriger Mitglieder des K&ouml;nigshauses nur allzu gut. Dank Christian Wulff hat nun auch Deutschland ein Problem mit der standesgem&auml;&szlig;en Honorierung eines nicht honorigen Mannes. Mit rechten Dingen geht es dabei nicht zu, verst&ouml;&szlig;t der Ehrensold f&uuml;r den ehemaligen Bundespr&auml;sidenten doch gegen Wortlaut und Sinn des Gesetzes. Mehr noch &ndash; die Anerkennung des Ehrensolds ist ein Schlag ins Gesicht der normalen B&uuml;rger und ein Schritt zur&uuml;ck in feudale Zeiten. Von <strong>Jens Berger<\/strong><br>\n<!--more--><br>\nUm das Gesetz &uuml;ber die Ruhebez&uuml;ge des Bundespr&auml;sidenten (<a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bpr_sruhebezg\/BJNR004060953.html\">BPr&auml;sRuhebezG<\/a>) zu verstehen, muss man einen Blick auf die Nachkriegszeit werfen &ndash; nicht in die Zeit nach dem Zweiten, sondern in die Zeit nach dem Ersten Weltkrieg. Das heutige Gesetz fu&szlig;t nahezu w&ouml;rtlich auf den 1922 verabschiedete Gesetz &uuml;ber das <a href=\"http:\/\/de.wikisource.org\/wiki\/Gesetz_%C3%BCber_das_Ruhegehalt_des_Reichspr%C3%A4sidenten\">Ruhegehalt des Reichspr&auml;sidenten<\/a>, in dem auch der &bdquo;Ehrensold&ldquo; zum ersten Mal f&uuml;r nicht-milit&auml;rische Staatsdiener eingef&uuml;hrt wurde. Nun muss man wissen, dass der erste Reichspr&auml;sident der Weimarer Republik, Friedrich Ebert, ein &ndash; vorsichtig ausgedr&uuml;ckt &ndash; lockeres Verh&auml;ltnis zu seiner Besoldung hatte. Eberts Besoldung als Reichspr&auml;sident entsprach mit 150.000 Reichsmark rund dem 150fachen Lohn eines damaligen Fabrikarbeiters und war von Beginn an f&uuml;r die Bev&ouml;lkerung ein Reizthema. Der gelernte Sattler-Geselle wollte &ndash; auch finanziell &ndash; auf gleicher Augenh&ouml;he mit seinen gro&szlig;b&uuml;rgerlichen politischen Konkurrenten verhandeln und dies auch durch eine lebenslange gro&szlig;b&uuml;rgerliche Besoldung unterstreichen. Die &bdquo;Lex Ebert&ldquo; wurde 1953 in einer geringf&uuml;gig abge&auml;nderten Version von der jungen Bundesrepublik &uuml;bernommen. Erst heute, also fast 90 Jahre nach der Verabschiedung im Reichstag, wird dieses Gesetz wieder zu einem politischen Zankapfel.<\/p><p>Der heutige Ehrensold besteht nicht nur aus den 199.000 Euro Jahresbesoldung, sondern auch noch aus geldwerten Leistungen, wie einem Dienstwagen samt Fahrer, und einem B&uuml;ro samt Sekret&auml;rin. Es geht also nicht um 199.000 Euro, sondern um rund 300.000 Euro per anno. Das ist schon eine stolze Summe. Hat Christian Wulff einen Ehrensold verdient? Nach den Buchstaben des Gesetzes nicht. Ein solcher Ehrensold steht einem Pr&auml;sidenten in drei F&auml;llen zu. Er beendet seine Amtszeit und wird abgel&ouml;st, er scheidet aus gesundheitlichen Gr&uuml;nden aus, oder aber er demissioniert aus politischen Gr&uuml;nden. Diese politischen Gr&uuml;nde macht nun Wulff f&uuml;r sich geltend. Nach Ansicht verschiedener Staatsrechtler ist diese Argumentation jedoch rechtlich nicht haltbar.<\/p><p>Siehe dazu: <a href=\"http:\/\/rsw.beck.de\/rsw\/upload\/NVwZ\/NVwZ-Extra_2012_04.pdf\">Hans Herbert von Arnim &ndash; Warum der Bundespr&auml;sident nicht zur&uuml;cktreten kann [PDF &ndash; 85 KB]<\/a><\/p><p>Von Arnims Ausf&uuml;hrungen sind &uuml;berzeugend. Christian Wulff ist nicht zur&uuml;ckgetreten, weil es einen un&uuml;berwindbaren politischen Konflikt mit anderen Verfassungsorganen gab, sondern weil er das Amt aufgrund der laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft vor Schaden bewahren wollte. Das ist die offizielle Version, inoffiziell ging es nat&uuml;rlich vor allem darum, diesem entw&uuml;rdigenden Spiel um die Schn&auml;ppchenjagd des Pr&auml;sidenten und seine eigenwillige Amtsauffassung ein Ende zu bereiten. Dies sind jedoch keine politischen, sondern pers&ouml;nliche Gr&uuml;nde. Der Ehrensold ist auch keine herk&ouml;mmliche Pension f&uuml;r ehemalige Staatsdiener, sondern ein besonderes Zugest&auml;ndnis an die politisch und moralisch &auml;u&szlig;erst pr&auml;gnante Funktion eines Bundespr&auml;sidenten. <\/p><p>Ein ehemaliger Bundespr&auml;sident soll &ndash; so der Gedanke des Gesetzes &ndash; nicht aus &ouml;konomischen Zwang heraus profanen T&auml;tigkeiten nachgehen m&uuml;ssen, die mit der Ehre des Amtes nicht vereinbar sind. Dies mag f&uuml;r Pr&auml;sidenten, die das Amt in Ehren ausgef&uuml;llt haben, ja auch vertretbar sein. Christan Wulff wurde jedoch mit Schimpf und Schande aus dem Amt gejagt. Er hat gezeigt, war er von Ehre h&auml;lt &ndash; n&auml;mlich nichts. Nicht nur aus juristischen, sondern auch aus moralischen Gr&uuml;nden heraus ist der Ehrensold f&uuml;r Christian Wulff eine einzige Farce. <\/p><p>Dem Gesetz nach gibt es keine Regelung, wer &uuml;ber die Frage zu entscheiden hat, ob einem zur&uuml;ckgetretenen Pr&auml;sidenten der Ehrensold zusteht. In der Praxis hat es sich eingeb&uuml;rgert, dass diese Entscheidung vom Bundespr&auml;sidialamt getroffen wird. Diese Regelung ist vor allem in der Causa Wulff nicht hinzunehmen. Der Chef des Bundespr&auml;sidialamtes ist ein gewisser Lothar Hageb&ouml;lling. Hageb&ouml;lling wurde im Juni 2010 von Christian Wulff in diese Position bef&ouml;rdert. Zuvor war er Chef der Staatskanzlei des Landes Niedersachsen und somit ein direkter Vertrauter von Wulff. Dass Hageb&ouml;lling seinem F&ouml;rderer nicht den Ehrensold verweigert, ist nat&uuml;rlich klar. Einen besonderen Hautgout hat in diesem Zusammenhang auch der Umstand, dass Hageb&ouml;ling als ehemaliger Chef der nieders&auml;chsischen Staatskanzlei &ndash; z.B. wegen des Nord-S&uuml;d-Dialogs &ndash; selbst im Fokus der Ermittlungen steht. <\/p><p>Es ist in Zeiten von prek&auml;ren Arbeitsverh&auml;ltnissen, Hartz IV und einer unnachgiebigen arbeitsrechtlichen Rechtsprechung f&uuml;r Bagatelldelikte ganz einfach nicht zu vermitteln, warum ein raffgieriger Berufspolitiker f&uuml;r eineinhalb Jahre Arbeit lebenslang eine Apanage bekommen soll, die dem 72fachen eines Hartz-IV-Regelsatzes entspricht. Christian Wulff ist ein Fanal f&uuml;r die moralische Bankrotterkl&auml;rung der politischen Eliten. Um die Politikerverdrossenheit nicht noch weiter anzufachen und damit einen Fl&auml;chenbrand auszul&ouml;sen, ist es f&uuml;r jeden Politiker &ndash; gleich welcher Parteizugeh&ouml;rigkeit &ndash; geboten, sich gegen den Ehrensold f&uuml;r Christian Wulff auszusprechen. <\/p><p>H&auml;tte Christian Wulff auch nur einen Hauch verbliebener Ehre, w&uuml;rde er von sich aus auf den Ehrensold verzichten. Dies kommt f&uuml;r einen ehrlosen Schn&auml;ppchenj&auml;ger wie Wulff nat&uuml;rlich nicht in Frage. Daher w&auml;re es auch politisch geboten, &uuml;ber Wulffs Ehrensold im Bundestag abzustimmen. Dann k&ouml;nnte das Volk sich ein Bild machen, was seine Vertreter von der f&uuml;rstlichen Apanage f&uuml;r einen ehrlosen Ex-Pr&auml;sidenten halten. Dies ist die Politik dem Volk schuldig.<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/vg08.met.vgwort.de\/na\/f44992bbd4e245a185925d5fda937b82\" width=\"1\" height=\"1\" alt=\"\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Deutschland ist diese Woche ein wenig englischer geworden. Auf der Insel kennt man das Problem mit der f&uuml;rstlichen Apanage mal mehr, meist jedoch weniger honoriger Mitglieder des K&ouml;nigshauses nur allzu gut. Dank Christian Wulff hat nun auch Deutschland ein Problem mit der standesgem&auml;&szlig;en Honorierung eines nicht honorigen Mannes. 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