{"id":124710,"date":"2024-11-14T09:07:30","date_gmt":"2024-11-14T08:07:30","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=124710"},"modified":"2026-01-27T11:48:24","modified_gmt":"2026-01-27T10:48:24","slug":"schreiben-der-landesmedienanstalt-nrw-an-multipolar-ganz-eindeutig-rechtswidrig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=124710","title":{"rendered":"Schreiben der Landesmedienanstalt NRW an Multipolar: \u201eganz eindeutig rechtswidrig\u201c"},"content":{"rendered":"<p>R&uuml;diger Kessel hat Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Landesmedienanstalt NRW eingelegt. Stein des Ansto&szlig;es: Das <a href=\"https:\/\/multipolar-magazin.de\/meldungen\/0101\">Vorgehen der Beh&ouml;rde gegen das Magazin <em>Multipolar<\/em><\/a>. <em>Multipolar<\/em> sorgte f&uuml;r Furore, als es vor kurzem die unter Verschluss gehaltenen Protokolle des Robert Koch-Instituts (RKI) freiklagte und der &Ouml;ffentlichkeit zug&auml;nglich machte. Nach den Ver&ouml;ffentlichungen r&uuml;ckt nun die Landesmedienanstalt NRW unter der F&uuml;hrung von Direktor Tobias Schmidt dem Magazin auf die Pelle. Vorwurf: Verst&ouml;&szlig;e gegen die journalistische Sorgfaltspflicht. Kessel hat als privater B&uuml;rger Initiative gezeigt und ist der Beh&ouml;rde entgegengetreten. Warum er sich zu diesem Schritt entschlossen hat, wie er vorgegangen ist und wie der Stand der Dinge ist, dar&uuml;ber spricht er im NachDenkSeiten-Interview. Kessel erhebt schwere Vorw&uuml;rfe gegen die Beh&ouml;rde. Von <strong>Marcus Kl&ouml;ckner<\/strong>.<\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_3404\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-124710-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/241114_Schreiben_der_Landesmedienanstalt_NRW_an_Multipolar_ganz_eindeutig_rechtswidrig_NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/241114_Schreiben_der_Landesmedienanstalt_NRW_an_Multipolar_ganz_eindeutig_rechtswidrig_NDS.mp3\">https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/241114_Schreiben_der_Landesmedienanstalt_NRW_an_Multipolar_ganz_eindeutig_rechtswidrig_NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/241114_Schreiben_der_Landesmedienanstalt_NRW_an_Multipolar_ganz_eindeutig_rechtswidrig_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=124710-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/241114_Schreiben_der_Landesmedienanstalt_NRW_an_Multipolar_ganz_eindeutig_rechtswidrig_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"241114_Schreiben_der_Landesmedienanstalt_NRW_an_Multipolar_ganz_eindeutig_rechtswidrig_NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p><strong>Herr Kessel, Sie haben im Zusammenhang mit <a href=\"https:\/\/multipolar-magazin.de\/artikel\/landesmedienanstalt-gegen-multipolar\">dem Agieren der Landesmedienanstalt NRW gegen Multipolar<\/a> zwei Dienstaufsichtsbeschwerden gestellt. Oder genauer: Einmal gegen die verantwortliche Mitarbeiterin der Anstalt und dann gegen den Direktor, Tobias Schmidt. Sie sprechen von der M&ouml;glichkeit eines &bdquo;schweren Amtsmissbrauchs&ldquo;. Was ist da los?<\/strong><\/p><p>Paul Schreyer hat das Schreiben der Landesmedienanstalt NRW an Multipolar ver&ouml;ffentlicht und deshalb habe ich es lesen k&ouml;nnen. Sofort kamen mir Zweifel, dass die Vorw&uuml;rfe aus der Luft gegriffen sein k&ouml;nnten. Wenn aber eine Beh&ouml;rde mit aus der Luft gegriffenen Vorw&uuml;rfen operiert, dann ist das eindeutig rechtswidrig. Da ich von dem Schreiben nur mittelbar betroffen bin, indem Multipolar zum Beispiel seine Art zu publizieren dadurch &auml;ndern k&ouml;nnte, konnte ich nat&uuml;rlich gegen das Schreiben selbst nicht vorgehen. Als B&uuml;rger habe ich aber das Petitionsrecht und das erlaubt es mir, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die zust&auml;ndige Mitarbeiterin zu erheben und an die Beh&ouml;rdenleitung zu senden. Von diesem Recht habe ich Gebrauch gemacht.<\/p><p>Weil die Beh&ouml;rdenleitung die Beschwerde nicht ordnungsgem&auml;&szlig; bearbeitet hat, war noch eine weitere Beschwerde &uuml;ber den Direktor notwendig.<\/p><p><strong>Lassen Sie uns bitte mal der Reihe nach gehen. Erstmal zu Ihnen. Wer sind Sie und warum haben Sie sich zu diesem Beschwerdeschritt entschieden? <\/strong><\/p><p>Ich bin Wissenschaftler der Messtechnik und habe f&uuml;r die EU-Kommission, eine amerikanische Bundesbeh&ouml;rde und die Physikalisch-Technische Bundesanstalt gearbeitet. Au&szlig;erdem habe ich eine Firma, die Software f&uuml;r die Messtechnik entwickelt. Weil ich fast 15 Jahre im &ouml;ffentlichen Dienst t&auml;tig war und der Sohn eines Bundesbeamten bin, ist mir die Funktionsweise von Beh&ouml;rden bekannt. Beh&ouml;rden haben in Deutschland nach meiner Beobachtung in den letzten Jahren immer mehr die Tendenz, &uuml;bergriffig zu agieren und die Bindung an Recht und Gesetz zu ignorieren. Wenn ich das erkennen kann, versuche ich, mit meinem Wissen dagegen vorzugehen.<\/p><p><strong>Sie haben sich also dann entschlossen, eine f&ouml;rmliche Dienstaufsichtsbeschwerde einzulegen. W&uuml;rden Sie kurz skizzieren, was Ihrer Ansicht nach beschwerdew&uuml;rdig war? <\/strong><\/p><p>Als erstes habe ich eine genaue Analyse der Vorw&uuml;rfe erstellt und habe diese Analyse ganz bewusst sachlich genau und strukturiert dokumentiert. Das Ziel war dabei, ein Dokument zu schaffen, das wie ein Kurzgutachten den Sachverhalt so feststellt, dass die Beh&ouml;rde gro&szlig;e Schwierigkeiten haben w&uuml;rde, die Feststellungen infrage zu stellen. Die Analyse hat dann ergeben, dass alle Vorw&uuml;rfe in dem Schreiben der Landesmedienanstalt NRW substanzlos sind.<\/p><p>Beh&ouml;rden funktionieren auf der Basis von Akten und deshalb ist es sinnvoll, zu den Sachverhalten, die man vortragen will, entsprechende Dokumente zu erstellen. Damit war die Sachlage eindeutig. Ein so massives Schreiben, mit der Nennung einer Rechtsgrundlage, der Aufforderung zum Handeln und dem Setzen einer Frist, das tats&auml;chlich keinerlei substanzielle Vorw&uuml;rfe enth&auml;lt, ist ganz eindeutig rechtswidrig. Man kann das nur aus dem Schreiben selbst belegen. Ein solches Schreiben bewusst zu versenden, ist ein Dienstvergehen.<\/p><p><strong>Und dann? Wie hat die Landesmedienanstalt NRW reagiert? <\/strong><\/p><p>Die Landesmedienanstalt NRW hat den Empfang der Beschwerde best&auml;tigt und mir nach einer angemessenen Frist mitgeteilt, dass die Beschwerde zur&uuml;ckgewiesen wird. Als Grund wurde angegeben, dass es sich bei dem Schreiben um informelles Verwaltungshandeln gehandelt haben soll. Die Beh&ouml;rde hat damit offiziell erkl&auml;rt, dass das Schreiben nicht das Ergebnis von Ermittlungen gegen Multipolar ist und man es deshalb gar nicht ernst nehmen muss.<\/p><p><strong>Wie erkl&auml;ren Sie sich diese Reaktion? <\/strong><\/p><p>Da die Verantwortliche, &uuml;ber die ich mich beschwert habe, wohl selbst promovierte Juristin ist, wird der Direktor ihr die Beschwerde wohl zur Bearbeitung &uuml;bergeben haben. Sie hatte offenbar mit einer Reaktion von Multipolar gerechnet, aber wohl nicht mit einer Beschwerde eines Dritten. Mein Eindruck ist: Am liebsten h&auml;tte sie mir wohl das Beschwerderecht abgesprochen, aber das ist nun mal ein grundgesetzlich verbrieftes Recht. Anhand meiner der Beschwerde beigelegten Analyse konnte die Betroffene sofort erkennen, dass meine Beschwerde absolut berechtigt war und dass dieses Schreiben tats&auml;chlich rechtswidrig ist. Eine Beh&ouml;rde darf sich nicht die Freiheit nehmen, so zu handeln. Offenbar kann die Betroffene aber damit rechnen, dass sie durch ihre Beh&ouml;rdenleitung gedeckt wird, weil man dort wohl mit dem Versenden eines solchen Schreibens einverstanden war. So ist die Betroffene auf die durchaus kreative L&ouml;sung gekommen, dass das Schreiben gar kein formales Verwaltungshandeln ist und deshalb die strenge Bindung an Recht und Gesetz f&uuml;r dieses informelle Verwaltungshandeln nicht gelten w&uuml;rde. Die zugrunde liegende Rechtsauffassung ist richtig: F&uuml;r eindeutig informelles Verwaltungshandeln gilt die strenge Bindung der Beh&ouml;rde an Recht und Gesetz nicht.<\/p><p>Der Betroffenen wird sicher klar gewesen sein, dass damit der Versuch, auf Multipolar regulierend einzuwirken, gescheitert ist, aber offenbar ist meine Beschwerde so bedrohlich, dass die Betroffene das wohl einfach so hingenommen haben wird. Man muss wohl annehmen, dass die anderen Folgen, die diese Stellungnahme haben w&uuml;rde, von der Betroffenen nicht bedacht worden sind.<\/p><p><strong>Sie haben dann aber nochmal nachgelegt. N&auml;mlich mit der besagten Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Direktor. Warum genau dieser Schritt? Wo sehen Sie die Probleme?<\/strong><\/p><p>Die Beh&ouml;rdenleitung, in diesem Fall der Direktor, f&uuml;hrt die Dienstaufsicht und deshalb habe ich meine Beschwerde auch an ihn gerichtet. Weil er die Beh&ouml;rde nach au&szlig;en vertritt, muss auch er mir antworten und diese Antwort danach verantworten. Daraus ergibt sich ein gewisses Problem, wenn der Direktor die Antwort, wie man in diesem Fall vermuten muss, nicht selbst geschrieben hat. Dann kann er n&auml;mlich leicht entscheidende Details &uuml;bersehen, die deutlich machen, dass eine wirksame Dienstaufsicht gar nicht stattgefunden hat. <\/p><p>Genau das ist hier der Fall. Der Direktor h&auml;tte n&auml;mlich unbedingt pr&uuml;fen m&uuml;ssen, ob es sich bei dem Schreiben erkennbar um informelles Verwaltungshandeln handelt. Dabei ist das entscheidende Kriterium, ob Multipolar anhand des Schreibens erkennen konnte, dass es nicht das Ergebnis beh&ouml;rdlicher Ermittlungen und damit hoheitlicher T&auml;tigkeit gewesen ist, sondern dass es sich nur um unverbindliche Hinweise handelt. Genau das ist ganz offensichtlich aber nicht der Fall. Das Schreiben erf&uuml;llt alle Kriterien, die an ein formelles Schreiben gestellt werden, und es ist deshalb vollkommen naheliegend, darin formelles Verwaltungshandeln zu sehen. <\/p><p>Daraus folgt, dass die Aussagen in der Antwort des Direktors entweder nicht den Tatsachen entsprechen und es tats&auml;chlich Ermittlungen gegen Multipolar gegeben hat, oder aber, dass es sich bei dem Schreiben an Multipolar offensichtlich um eine bewusste T&auml;uschung und damit um schweren Amtsmissbrauch handelt. Da der Direktor das bei einer ordnungsgem&auml;&szlig;en Bearbeitung der Beschwerde h&auml;tte erkennen m&uuml;ssen, ergibt sich der begr&uuml;ndete Verdacht, dass der Direktor die Beschwerde nicht pflichtgem&auml;&szlig; bearbeitet hat. Dieser Verdacht rechtfertigt eine Dienstaufsichtsbeschwerde &uuml;ber den Direktor.<\/p><p><strong>Gibt es weitere Probleme, die Sie in Ihrer Beschwerde formuliert haben? <\/strong><\/p><p>Ja, die gibt es. Der Direktor hat der Betroffenen ausdr&uuml;cklich einen Ermessensspielraum zugestanden, innerhalb dessen Sie entscheiden kann. Das ist insofern unzutreffend, als es bei unzutreffenden Vorw&uuml;rfen keinen solchen Ermessensspielraum geben darf. Einen solchen Spielraum gibt es nur bei zutreffenden Vorw&uuml;rfen. Wenn die Beh&ouml;rde berechtigte Vorw&uuml;rfe erheben kann, dann steht ihr in der Tat ein Spielraum zu, wie sie mit diesen berechtigten Vorw&uuml;rfen umgehen will. <\/p><p>Der Direktor hat es ausweislich der Antwort auch unterlassen, die Betroffene zu den Vorw&uuml;rfen der Beschwerde anzuh&ouml;ren. Das geh&ouml;rt immer zu einer ordnungsgem&auml;&szlig;en Beschwerde dazu und das ist zumindest ein formaler Fehler, der eine weitere Beschwerde rechtfertigt. <\/p><p>Wenn die Beschwerde wie in diesem Fall zur&uuml;ckgewiesen wird, dann kann man Einsicht in die Stellungnahme verlangen, weil es sich dabei um ein amtliches Dokument handelt, das nicht Teil der Personalakte geworden ist. Deshalb sind die Stellungnahmen der Betroffenen wichtig. Selbst wenn man annimmt, dass es sich bei dem Schreiben um informelles Verwaltungshandeln gehandelt hat, muss auch dieses verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig sein. Wenn die Vorw&uuml;rfe unbegr&uuml;ndet sind, darf die Beh&ouml;rde kein solches Schreiben versenden. Auch das wurde bei der Bearbeitung der Beschwerde nicht beachtet.<\/p><p><strong>Lassen Sie uns bitte etwas detaillierter auf die Vorw&uuml;rfe der Medienanstalt gegen Multipolar eingehen. Im Raum stehen oder standen Vorw&uuml;rfe gegen die journalistische Sorgfaltspflicht. Was wurde da vorgeworfen?<\/strong><\/p><p>In dem Schreiben der Landesmedienanstalt NRW werden vier Beitr&auml;ge angegeben, bei denen von der Anstalt unterstellt wird, dass Multipolar gegen die journalistische Sorgfaltspflicht versto&szlig;en habe. Dabei beruft sich die Landesmedienanstalt NRW auf den Medienstaatsvertrag als Rechtsgrundlage. <\/p><p>Das ist bereits aus grunds&auml;tzlichen Erw&auml;gungen unzul&auml;ssig. Ein Medienstaatsvertrag ist kein Gesetz und die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Der Staat darf nicht mit einem Medienstaatsvertrag in die Pressefreiheit eingreifen, weil das nur im Rahmen von Gesetzen m&ouml;glich ist, &uuml;ber die &ouml;ffentlich im Parlament abgestimmt wurde. Der Medienstaatsvertrag muss deshalb so ausgelegt werden, dass damit nicht in die Pressefreiheit eingegriffen werden kann. Daraus folgt, dass die Landesmedienanstalt NRW nur t&auml;tig werden kann, wenn strafbare Handlungen im Raum stehen. Die journalistische Sorgfaltspflicht nicht zu beachten, ist aber keine Straftat.<\/p><p><strong>Ohne jetzt auf alle Vorw&uuml;rfe einzugehen: W&uuml;rden Sie bitte ein Beispiel genauer aufzeigen? Und: Warum ist der Vorwurf aus Ihrer Sicht unangebracht? <\/strong><\/p><p>Einen Vorwurf der Landesmedienanstalt NRW habe ich als Messtechniker als besonders befremdlich empfunden. Es wurde der Beitrag von Herrn Schilling mit dem Titel &bdquo;Sterblichkeit und Impfung: amtliche britische Zahlen zeigen eine Katastrophe&ldquo; kritisiert und es wurde von der Landesmedienanstalt NRW behauptet, dass die Daten das Gegenteil von dem zeigen w&uuml;rden, was Herr Schilling in seinem Beitrag behauptet hat. Belege f&uuml;r diese Behauptung hat die Anstalt nicht angegeben. <\/p><p>Ich habe mir die fraglichen ONS-Daten der britischen Regierung im Original angesehen und konnte so wie jeder andere feststellen, dass die Sterblichkeit bei Geimpften in jedem Monat und in jeder Altersgruppe h&ouml;her als bei Ungeimpften war. Die Daten belegen klar, dass die Sterblichkeit unter Geimpften h&ouml;her war, was die Behauptungen von Herrn Schilling unterst&uuml;tzt. Die Landesmedienanstalt NRW versucht also nicht nur, in die journalistische Freiheit von Herrn Schilling einzugreifen, indem sie beh&ouml;rdlich kritisiert, wie er Daten interpretiert, sondern sie geht sogar so weit, dass sie von ihm fordert, zu Ergebnissen zu gelangen, die mit den Daten schlicht nicht vereinbar sind. Dieser massive Eingriff in die Pressefreiheit dient hier offenbar dazu, ein falsches Narrativ zu unterst&uuml;tzen, das aus politischen Gr&uuml;nden verbreitet wurde.<\/p><p><strong>Was ist, zusammenfassend, Ihre Bewertung im Hinblick auf die Vorw&uuml;rfe der Medienanstalt? <\/strong><\/p><p>Alle vier sehr massiv vorgetragenen Vorw&uuml;rfe in dem Schreiben der Landesmedienanstalt NRW haben sich nachweislich als vollkommen unbegr&uuml;ndet erwiesen. Die Reaktion der Beh&ouml;rde auf meine Beschwerde best&auml;tigt den Verdacht, wenn sie behauptet, dass es sich um informelles Verwaltungshandeln handelt. Die Vorw&uuml;rfe sind also auch aus Sicht der Beh&ouml;rde substanzlos. <\/p><p>Auf der Basis dieser Beitr&auml;ge kann man Multipolar unter keinem Gesichtspunkt Verst&ouml;&szlig;e gegen die journalistische Sorgfaltspflicht vorwerfen. Wenn eine Beh&ouml;rde vollkommen unberechtigt in dieser Form so massiv gegen Vertreter der Presse vorgeht, dann ist das ein schwerer Eingriff in die Pressefreiheit, der auch unter dem Gesichtspunkt des fairen Wettbewerbs unter den Medien sehr problematisch ist. So ein Agieren ist gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet, weil die Meinungs- und Pressefreiheit f&uuml;r eine Demokratie konstituierend ist.<\/p><p><strong>Wie erkl&auml;ren Sie sich das Vorgehen der Anstalt? <\/strong><\/p><p>Ich kann nur dar&uuml;ber spekulieren, warum man in der Landesmedienanstalt NRW so gehandelt hat. Trotzdem halte ich es f&uuml;r wichtig, genau das zu tun, weil ich ein erhebliches Risiko f&uuml;r den Staat sehe. Paul Schreyer hat mit seiner Entscheidung, den Zugang zu den sogenannten RKI-Files zu erstreiten, einen ganz wesentlichen Beitrag zur Aufkl&auml;rung der Hintergr&uuml;nde der Corona-Pandemie geleistet, auch wenn er zuerst nur umfangreich geschw&auml;rzte Dokumente erhalten hat. Selbst diese Dokumente haben Analysen erm&ouml;glicht, die das Narrativ als solches entlarvt haben. Auch wenn die Offenlegung solcher Dokumente das gute Recht eines jeden B&uuml;rgers und erst recht das Recht der Presse ist, werden solche Anfragen in der Beh&ouml;rde mitunter als Angriff auf den Staat wahrgenommen. <\/p><p>Das gilt ganz sicher auch f&uuml;r die sogenannten RKI-Files. Nach meiner Analyse zeigen die RKI-Files in der ungeschw&auml;rzten Form , dass es in Deutschland zu keinem Zeitpunkt jene Bedrohung durch SarsCov2 gegeben hat, die die Politik an die Wand gemalt hat. Das deckt sich &uuml;brigens auch mit den Ausf&uuml;hrungen von Stephan Kohn, der als Oberregierungsrat im Bundesinnenministerium eine umfassende Analyse zur angeblichen Corona-Krise ausgearbeitet hat. <a href=\"https:\/\/www.focus.de\/politik\/deutschland\/stephan-kohn-kandidierte-fuer-spd-vorsitz-das-ist-der-autor-des-brisanten-corona-papiers_id_11990936.html\">Sein Ergebnis: ein Fehlalarm.<\/a><\/p><p>Die Politik wurde in ihrer Angstmache durch Beh&ouml;rden wie das RKI und das PEI unterst&uuml;tzt, deren Vertreter durch das Grundgesetz und einschl&auml;gige Gesetze zum wahrhaftigen Handeln verpflichtet waren. Das sind so massive Verst&ouml;&szlig;e gegen die demokratische Grundordnung, weil sie geeignet sind, die Menschen durch ihre Angst gleichzuschalten und zu vollkommen unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;igem Handeln zu veranlassen. Weil das eben auch f&uuml;r die Menschen gilt, die den Staat vertreten, kann die Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit auch bei staatlichem Handeln nicht mehr gew&auml;hrleistet werden. Das Ergebnis sind vollkommen unvern&uuml;nftige Entscheidungen, die aber mit Hilfe des staatlichen Gewaltmonopols unerbittlich durchgesetzt werden und denen sich niemand entziehen kann.<\/p><p><strong>Was hei&szlig;t all das? <\/strong><\/p><p>Das ist im Grunde die gr&ouml;&szlig;te denkbare Staatskrise, weil sie das Vertrauen in die Bundesbeh&ouml;rden weitestgehend zerst&ouml;rt hat. Die Folge ist eine un&uuml;berwindliche Spaltung der Gesellschaft, die den Staat in seiner Substanz bedroht. In Deutschland ist es &uuml;blich, nicht die Verursacher solcher Krisen zur Rechenschaft zu ziehen, sondern den &Uuml;berbringer der schlechten Nachrichten abzuwerten, und das ist in diesem Fall eindeutig Multipolar. <\/p><p>Deshalb ist es f&uuml;r mich denkbar, dass es im Staatsapparat Verantwortliche gibt, die in Multipolar und anderen freien Medien eine Bedrohung des Staates sehen und die im vorauseilenden Gehorsam nach Wegen suchen, wie man Multipolar und andere unter Druck setzen kann. So ist man vielleicht auf die Idee gekommen, ein solches Schreiben zu verfassen, ohne zu pr&uuml;fen, ob so etwas &uuml;berhaupt rechtlich zul&auml;ssig ist. Vielleicht gibt es ja sogar weitere solche Schreiben an andere Medien, die aber bisher nicht in die &Ouml;ffentlichkeit gelangt sind. F&uuml;r mich ist auch denkbar, dass das sogar der Hintergrund der entsprechenden Regelungen im Medienstaatsvertrag ist und einige Vertreter des Staates so versuchen wollen, auf die freien Medien regulierend einzuwirken. <\/p><p>Gro&szlig;e Teile der Politik und die &ouml;ffentlichen Medien vertreten ganz offen die Auffassung, dass die freien Medien und die sozialen Netzwerke staatlich reguliert werden m&uuml;ssten. Dabei besteht allerdings das grunds&auml;tzliche Problem, dass eine solche Regulierung mit dem Grundgesetz aus guten Gr&uuml;nden nicht vereinbar ist. Insofern kann ich durchaus einen Bedarf an solchen rechtswidrigen Einwirkungsm&ouml;glichkeiten auf die freie Presse erkennen. In jedem Fall m&uuml;ssen sich die B&uuml;rger dagegen wehren und dass man das kann und wie das geht, habe ich versucht zu demonstrieren.<\/p><p><em>Anmerkung Redaktion: In einem aktuellen Artikel gibt Multipolar bekannt, dass das Magazin die Forderungen der Landesmedienanstalt NRW <a href=\"https:\/\/multipolar-magazin.de\/artikel\/landesmedienanstalt-gegen-multipolar-2\">nicht umsetzen wird<\/a>.<\/em><\/p><p><small>Titelbild: fizkes\/shutterstock.com<\/small><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>R&uuml;diger Kessel hat Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Landesmedienanstalt NRW eingelegt. Stein des Ansto&szlig;es: Das <a href=\"https:\/\/multipolar-magazin.de\/meldungen\/0101\">Vorgehen der Beh&ouml;rde gegen das Magazin <em>Multipolar<\/em><\/a>. <em>Multipolar<\/em> sorgte f&uuml;r Furore, als es vor kurzem die unter Verschluss gehaltenen Protokolle des Robert Koch-Instituts (RKI) freiklagte und der &Ouml;ffentlichkeit zug&auml;nglich machte. 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