{"id":126,"date":"2006-02-06T10:27:16","date_gmt":"2006-02-06T09:27:16","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/v2\/?p=126"},"modified":"2016-02-18T09:32:08","modified_gmt":"2016-02-18T08:32:08","slug":"bernhard-nagel-zur-problematik-von-studiengebuhren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=126","title":{"rendered":"Bernhard Nagel: Zur Problematik von Studiengeb\u00fchren"},"content":{"rendered":"<p>Stellungnahme zur &ouml;ffentlichen Anh&ouml;rung des Ausschusses f&uuml;r Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landtages von Nordrhein-Westfalen am 26. Januar 2006 in D&uuml;sseldorf.<br>\n<!--more--><br>\n<strong>1. Ausgangspunkt<\/strong><\/p><p>Die realen Ausgaben des deutschen Staates f&uuml;r die Hochschulen stagnieren seit 1995. Der Anteil von Bund und L&auml;ndern (Bund ca. 12%) schwankt kaum (Dohmen\/Klemm\/Wei&szlig;, abgek. DKW, Bildungsfinanzierung in Deutschland, 2004, S. 109). Aussagekr&auml;ftig ist der Vergleich der Hochschulausgaben (Grundmittel) je Studierenden im Verh&auml;ltnis zum BIP je Einwohner. Hier liegt Nordrhein-Westfalen mit 0,68% weit unter dem Bundesdurchschnitt von 0,82% (Zahlen von 2000). Im &Uuml;brigen liegt Deutschland im international mit seinem Studierendenanteil der entsprechenden Altersgruppen zwischen 19 und 25 Jahren immer noch weit zur&uuml;ck, wenn man auch zugeben muss, dass sich die Zahlen in den letzten Jahren verbessert haben. Gegenw&auml;rtig studieren in Deutschland zwischen 35 und 40 % aller Schulabg&auml;nger, im Durchschnitt aller OECD-L&auml;nder sind es 51 %. In Deutschland schaffen 19 % einen Hochschulabschluss, OECD-weit sind es 32 %.<\/p><p>Nordrhein-Westfalen will Studiengeb&uuml;hren einf&uuml;hren, und zwar indirekt dadurch, dass die Hochschulen die Betr&auml;ge erheben und einkassieren. Hierbei wird &uuml;bersehen, dass durch die absolut und relativ unterschiedlich hohen Einnahmen der Wettbewerb zwischen den &bdquo;kleinen&ldquo; und &bdquo;gro&szlig;en&ldquo; Hochschulen verzerrt werden kann. Auch verst&auml;rkt sich nicht wie behauptet die Nachfragemacht der Studierenden als &bdquo;Kunden&ldquo;. Denn ein Drittel von ihnen studiert neben dem Beruf bzw. finanziert das Studium durch Teilzeitarbeit und kann das Studium nicht beliebig beschleunigen. W&auml;hrend des Studiums ist ein Wechsel auf eine andere Hochschule nur schwer m&ouml;glich. Vor allem m&uuml;ssen viele Studierende aus finanziellen Gr&uuml;nden bei den Eltern wohnen. Sie k&ouml;nnen als &bdquo;Kunden&ldquo; nicht unter beliebig vielen Hochschulen ausw&auml;hlen. Zur Begr&uuml;ndung des Gesetzentwurfs wird ferner angef&uuml;hrt, dass die privaten Bildungsausgaben gesteigert werden m&uuml;ssen. Diese Forderung ist abstrakt richtig. Nicht richtig ist aber die Behauptung, dass die auf einer Hochschulausbildung beruhende Bildungsrendite in Deutschland &bdquo;typischerweise&ldquo; insgesamt nicht durch h&ouml;here Steuerleistungen und sonstig positive externe Effekte f&uuml;r die Volkswirtschaft ausgeglichen werde. Richtig ist zwar, dass die von den Besserverdienenden gezahlten Steuern relativ zu niedrig sind. Deshalb wird zu Recht gefordert, den Spitzensatz der Einkommensteuer zu erh&ouml;hen. Daraus folgt aber dann gerade nicht die Forderung, Studiengeb&uuml;hren einzuf&uuml;hren. Untersch&auml;tzt werden vor allem die positiven externen Effekte, die es rechtfertigen, dass der Staat Schulen und Hochschulen mit Steuergeldern finanziert, ja sogar selbst Hochschulen betreibt. Insbesondere die Grundlagenforschung w&uuml;rde von Privat nicht in gen&uuml;gendem Umfang betrieben. Aber auch die Hochschulausbildung sollte in staatlichen Einrichtungen betrieben werden, in denen eine gewisse Breite des Studienangebots sichergestellt ist. Von privaten Unternehmern wird z. B. das Innovationspotenzial, das in den &bdquo;Orchideenstudieng&auml;ngen&ldquo; steckt, meist untersch&auml;tzt. Durch Wissenschaft und Forschung ist Deutschland nach oben gekommen. Dieser Platz in der V&ouml;lkergemeinschaft droht verloren zu gehen. Ohne eine massive Erh&ouml;hung des Bildungsstandards, der beruflichen Bildung und der Allgemeinbildung, ohne eine massive Erh&ouml;hung der Zahl der Studierenden und der Qualit&auml;t des Studiums wird Deutschland sich im internationalen Konkurrenzkampf nicht behaupten k&ouml;nnen. Wie sagt doch die Bundeskanzlerin? Wir m&uuml;ssen um so viel besser sein, wie wir teurer sind. Besser sind oder werden wir, wenn wir die Produktivkraft Wissenschaft besser nutzen. Was wegen der Knappheit an Kinderg&auml;rten und der sozial selektiven Schulen nicht schon vorher an Bildungschancen verspielt wurde, droht jetzt durch Studiengeb&uuml;hren vergeben zu werden.<br>\nStudiengeb&uuml;hren sind zwar nicht per se unmoralisch oder pauschal abzulehnen. Zu fragen ist aber, ob durch Studiengeb&uuml;hren viele potenzielle Bewerber vom Studium abgeschreckt werden. Deutschland k&ouml;nnte sich dies angesichts der im internationalen Vergleich zu niedrigen Studierendenzahlen nicht leisten. Eine wichtige bildungs- und wissenschaftspolitische Aufgabe besteht darin, die Zahl der Studierenden hierzulande anzuheben und nicht abzusenken.<\/p><p>Deutschland liegt beim Anteil der Bev&ouml;lkerung zwischen 24 und 35 Jahren, der einen terti&auml;ren Abschluss erreicht hat, unter den von der OECD verglichenen 29 Staaten auf Platz 20! Die zu niedrige Studierendenquote ist eine der Ursachen der deutschen Innovations- und Wachstumskrise.<br>\nInsoweit kann man Studiengeb&uuml;hren als ineffizient bezeichnen, wenn sie zu einem weiteren Zur&uuml;ckfallen Deutschlands im internationalen Innovationswettbewerb f&uuml;hren, weil zu wenige junge Deutsche studieren. Au&szlig;erdem droht in Deutschland ein &Uuml;berschwappeffekt auf den ohnehin schon angespannten Markt f&uuml;r Ausbildungsstellen im dualen System. Es k&ouml;nnte dazu kommen, dass Abiturienten, die meinen, sich ein Studium nicht leisten zu k&ouml;nnen, den letzten Hauptschulabsolventen vom Zugang zu den ohnehin schon knappen Pl&auml;tzen in der dualen Berufsausbildung verdr&auml;ngen.<\/p><p>Am 26. Januar 2005 entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts, dass das Verbot von Studiengeb&uuml;hren im HRG die Gesetzgebungskompetenz der L&auml;nder verletzt. Die Bundesl&auml;nder k&ouml;nnen Studiengeb&uuml;hren einf&uuml;hren, das HRG ist insofern nichtig. Aber eine Passage des Urteils gibt ihnen interessante Hinweise. Das Gericht vertraut darauf, dass die L&auml;nder bei ihrer Gesetzgebung die bundesrechtlichen Verpflichtungen beachten. Es verweist in diesem Zusammenhang auf den Internationalen Pakt f&uuml;r wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte aus dem Jahre 1966, der als Bundesrecht gilt. Nach diesem Pakt muss der Hochschulunterricht durch allm&auml;hliche Einf&uuml;hrung der Unentgeltlichkeit f&uuml;r jedermann zug&auml;nglich gemacht werden.<\/p><p>Nordrhein-Westfalen will sich entgegen dieser Zielsetzung nach dem vorliegenden Gesetzentwurf daf&uuml;r entscheiden, den Hochschulen die Erhebung von Studiengeb&uuml;hren in H&ouml;he von bis zu 500 Euro pro Semester zu erlauben. Die Mittel sollen zweckgebunden f&uuml;r die Lehre verwendet werden. Baf&ouml;g-Empf&auml;nger sollen berechtigt sein, in H&ouml;he der Studiengeb&uuml;hren ein Darlehen aufzunehmen, das erst zwei Jahre nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums mit Zinsen zur&uuml;ckzuzahlen ist (H&ouml;chstdauer des Darlehens: elf Jahre nach Aufnahme des Studiums). Die Summe, die zur&uuml;ckzuzahlen ist, soll auf &euro; 10.000 &bdquo;gedeckelt&ldquo; werden. Diese Konzeption ist vor dem Hintergrund der im internationalen Vergleich zu niedrigen nordrheinwestf&auml;lischen Studierendenzahlen zu problematisieren. Dies ist vor allem auch deshalb notwendig, weil Nordrhein-Westfalen mit seinem Vorhaben in einer Reihe mit anderen Bundesl&auml;ndern wie z. B. Baden-W&uuml;rttemberg, Bayern und Niedersachsen steht, die ebenfalls Studiengeb&uuml;hren einf&uuml;hren wollen. Nordrhein-Westfalen k&ouml;nnte sich mit Hessen und Rheinland- Pfalz zusammentun und das System von Studienkonten weiter verbreitern, das jedenfalls in Rheinland-Pfalz bisher sehr erfolgreich war. Studienkonten w&uuml;rden auf die Studienbewerber nicht abschreckend wirken.<\/p><p>In der Begr&uuml;ndung des Gesetzentwurfs wird behauptet, mit der Einf&uuml;hrung von Studiengeb&uuml;hren werde die Zahl der Studierenden nicht zur&uuml;ckgehen. Das Gegenteil d&uuml;rfte richtig sein. Schaut man sich im Ausland um, dann ist insbesondere das Beispiel &Ouml;sterreich interessant. Dort wurden im Wintersemester 2001 relativ moderate Studiengeb&uuml;hren von etwa 726 Euro j&auml;hrlich eingef&uuml;hrt. Die Zahl der Studierenden an Universit&auml;ten und Kunsthochschulen ging daraufhin im Wintersemester 2001 gegen&uuml;ber dem Vorjahr um 20 % zur&uuml;ck, die der Ersteinschreibungen um 15 %. Davor hatte es drei Jahre lang Steigerungen der Ersteinschreibungen um jeweils 8 % gegeben. Der R&uuml;ckgang bei allen Studierenden um 20 % l&auml;sst sich noch, wenigstens zum Teil, als Wegfall von &bdquo;Karteileichen&ldquo; interpretieren, der R&uuml;ckgang von 15 % bei den Ersteinschreibungen nicht. Bis zum Wintersemester 2003 wurde die H&ouml;he der inl&auml;ndischen &ouml;sterreichischen Ersteinschreibungen aus dem Jahr 2000, dem Jahr vor Einf&uuml;hrung der Studiengeb&uuml;hren, nicht wieder erreicht. Es ist bis heute unklar, wo die &bdquo;erfolgreich&ldquo; abgeschreckten &ouml;sterreichischen Studienbewerber geblieben sind. Nach Deutschland sind sie nicht &bdquo;ausgewandert&ldquo;, wie die Zulassungszahlen der deutschen Hochschulen belegen. Ein Teil der abgeschreckten Bewerber k&ouml;nnte in das System der Berufsausbildung gegangen sein, das in &Ouml;sterreich &auml;hnlich attraktiv wie in Deutschland ist. Sie d&uuml;rften dann weniger qualifizierte Bewerber verdr&auml;ngt haben. Ein Teil derer, die neben dem Beruf studieren, k&ouml;nnte Lehrveranstaltungen besuchen, ohne sich zu immatrikulieren. Ein Teil d&uuml;rfte direkt in den Beruf gegangen sein.<\/p><p>Betroffen von den Studiengeb&uuml;hren sind vor allem die Armen und die Mittelschichten. Ihnen werden die Studiengeb&uuml;hren zwar erlassen, der erlassene Betrag wird jedoch mit der Ausbildungsf&ouml;rderung verrechnet. Der R&uuml;ckgang in &Ouml;sterreich ist deshalb so hoch, weil<\/p><ul>\n<li>die Studiengeb&uuml;hren direkt an den Finanzminister gingen,<\/li>\n<li>ihre Einf&uuml;hrung pl&ouml;tzlich erfolgte,<\/li>\n<li>attraktive Alternativen zum Studium bestehen (duale Berufsausbildung, direkter Eintritt von den berufsbildenden h&ouml;heren Schulen in den Beruf),<\/li>\n<li>die Bereitschaft, sich in der Hoffnung auf ungewisse Ertr&auml;ge des Studiums zu verschulden, in &Ouml;sterreich geringer als z. B. in den angels&auml;chsischen L&auml;ndern ist,<\/li>\n<li>Studium von vielen nicht so sehr als Investition, sondern mehr als Emanzipation verstanden wird,<\/li>\n<li>man Lehrveranstaltungen &ndash; insbesondere neben dem Beruf &ndash; auch besuchen kann, ohne sich zu immatrikulieren und<\/li>\n<li>vielleicht auch, weil Studiengeb&uuml;hren wie der Benzinpreis ein &bdquo;politischer Preis&ldquo; sind.<\/li>\n<\/ul><p>In den USA w&uuml;rden Studiengeb&uuml;hren in der H&ouml;he der &ouml;sterreichischen vermutlich wenige vom Studium abschrecken. Die Studiengeb&uuml;hren an den Eliteuniversit&auml;ten betragen dort bis zu 30 000 Dollar j&auml;hrlich. Sie steigen Jahr f&uuml;r Jahr weiter an. Die Studienbewerber aus weniger beg&uuml;terten Familien werden, wenn sie &uuml;berhaupt studieren, auf die Community Colleges mit nur zweij&auml;hrigen Ausbildungsg&auml;ngen abgedr&auml;ngt. Besser sind die Chancen f&uuml;r diejenigen, welche eines der zahlreichen Stipendien erhalten, die es in den USA in viel gr&ouml;&szlig;erem Umfang als hierzulande gibt. F&uuml;r Hochbegabte ist das amerikanische System sehr aufnahmebereit und durchl&auml;ssig, f&uuml;r andere kaum. Viele Studierende in den USA sind bereit, sich hoch zu verschulden, wenn ihnen das Geld f&uuml;r das Studium fehlt. Sie hoffen darauf, die Schulden sp&auml;ter mit einem hohen Einkommen abtragen zu k&ouml;nnen. Die Spreizung der Einkommen zwischen einfachen Arbeitern und Akademikern ist in den USA h&ouml;her als in Deutschland. F&uuml;r die Mittelschichten wird die Lage aber langsam dramatisch. Die stetig ansteigenden Studiengeb&uuml;hren k&ouml;nnen f&uuml;r die, welche keine Stipendien erhalten, kaum noch finanziert werden.<\/p><p>In Deutschland d&uuml;rften Studiengeb&uuml;hren &auml;hnlich abschreckend wie in &Ouml;sterreich wirken. Ein breit verankertes Stipendienangebot wie in den USA ist hierzulande jedenfalls kurzfristig nicht zu erwarten. Die den Studierenden in Nordrhein-Westfalen angebotenen Darlehen m&uuml;ssen zur&uuml;ckgezahlt werden. Zu erwarten ist auch nicht oder noch nicht, dass Kredite durch das private Bankgewerbe zu attraktiven Bedingungen angeboten werden. Kredite f&uuml;r &bdquo;Humankapitalinvestitionen&ldquo; sind riskant, weil es f&uuml;r die Bank nicht die &uuml;blichen Sicherheiten gibt. Also muss bei Krediten und Stipendien &ndash; wie auch in Nordrhein-Westfalen geplant &ndash; der Staat einspringen.<\/p><p>Nun k&ouml;nnte man argumentieren, dass gerade die Baf&ouml;g-Empf&auml;nger, die ihre Studiengeb&uuml;hren &uuml;ber einen Kredit finanzieren k&ouml;nnen, sich wegen der zu erwartenden h&ouml;heren Bildungsrendite nicht vom Studium abschrecken lassen. Leider ergibt sich aber aus den Erkenntnissen der behavioural economics, dass dem nicht so sein wird. Hans Vossensteyn hat in seiner Dissertation &bdquo;Perceptions of Student Price-Responsiveness&ldquo; (Enschede 2005) f&uuml;r die Niederlande herausgearbeitet, welche Mechanismen zu dem aus &Ouml;sterreich bekannten Abschreckungseffekt f&uuml;hren. Zur Information: Es gibt in den Niederlanden Studiengeb&uuml;hren. Sie wurden 1980 eingef&uuml;hrt und stiegen von 500 hfl. (&euro; 0.45) in 1980 auf 3076 hfl. in 2002. Im gleichen Zeitraum wurde der monatliche Grundzuschuss, den alle Studierenden erhalten, von 605 hfl. auf 465 hfl. verringert, w&auml;hrend der zus&auml;tzliche Zuschuss f&uuml;r Bed&uuml;rftige von 146 hfl. auf 477 hfl. stieg. Vossensteyn unterscheidet zwischen wahrgenommenen und realen Kosten des Studiums. Ein unterschiedlicher sozio-&ouml;konomischer Hintergrund (SES) f&uuml;hrt zu einer unterschiedlichen Wahrnehmung und zu unterschiedlichen Entscheidungen. Alle Studierenden bevorzugen Teilzeitarbeit zur Finanzierung des Studiums gegen&uuml;ber (auch niedrig verzinsten) Darlehen. Sie wollen m&ouml;glichst keine Schulden machen. Dies gilt insbesondere f&uuml;r Studierende mit niedrigem SES. Der langsame Anstieg der Studiengeb&uuml;hren in Holland hat zwar bisher nicht abschreckend auf die Studienbewerber gewirkt. Offen ist aber, ob der Anstieg nicht ab einer bestimmten Schwelle abschreckend wirkt. Die Mehrheit der Studierenden w&uuml;rde laut Vossensteyn auch studieren, wenn es keine &ouml;ffentlichen Zusch&uuml;sse g&auml;be. Dies gilt aber nicht f&uuml;r Studierende mit niedrigem SES. Deshalb will er Zusch&uuml;sse an Bed&uuml;rftige gew&auml;hren (vgl. auch Finnie 2004 f&uuml;r Kanada). Die Abschreckungswirkungen von Studiengeb&uuml;hren sind nach Vossensteyn doppelt so hoch wie die Attraktionswirkungen von Zusch&uuml;ssen. Dies spricht m. E. allenfalls daf&uuml;r, geringe Verwaltungsgeb&uuml;hren als &bdquo;Eintrittsgeld&ldquo; f&uuml;r alle zu erheben. Sie k&ouml;nnen einen Gegenwert f&uuml;r den Status des Studierenden und ein Signal daf&uuml;r sein, dass ein Studium Geld kostet. Ansonsten sollte das Studium geb&uuml;hrenfrei sein. Das Baf&ouml;g f&uuml;r Bed&uuml;rftige w&auml;re beizubehalten, auch in der Aufteilung von 50% Zuschuss und 50% Darlehen. Durch den Darlehensanteil soll opportunistisches Verhalten von so genannten &bdquo;ewigen&ldquo; Studenten sanktioniert und z&uuml;giges Studium belohnt werden. Durch den Zuschussanteil soll die Abschreckungswirkung hoher Darlehensschulden vermieden werden.<\/p><p>In dem Gesetzentwurf wird davon ausgegangen, dass die Einnahmen aus den Studiengeb&uuml;hren der Lehre an den Hochschulen zugute kommen. Zu erwarten ist aber das Gegenteil, d. h., dass die Studiengeb&uuml;hren nicht zu zus&auml;tzlichen Finanzmitteln f&uuml;r die deutschen Hochschulen f&uuml;hren. Angesichts der Finanznot des Landes Nordrhein-Westfalen ist zu erwarten, dass die Zuweisungen aus dem Landesetat an die Hochschulen langsam abgeschmolzen werden. Das Beispiel &Ouml;sterreich ist in diesem Zusammenhang abschreckend. Zuerst wurden die Studiengeb&uuml;hren in den allgemeinen Staatshaushalt eingestellt. Dann wurden sie zwar den Hochschulen &uuml;berlassen. Die Finanzzuweisungen aus dem Staatshaushalt wurden aber entsprechend zur&uuml;ckgefahren. &Auml;hnliche Erfahrungen wurden mit der Finanzierung der Hochschulen in England, den Niederlanden, Australien und Neuseeland gemacht. Die Studiengeb&uuml;hren landen &uuml;ber kurz oder lang beim Finanzminister, falls sie nicht ohnehin durch die hohen Verwaltungskosten &bdquo;aufgefressen&ldquo; werden. Im &Uuml;brigen kalkuliert der Gesetzentwurf ein, dass ein erheblicher Teil der Darlehenssumme nicht zur&uuml;ckgezahlt wird; deshalb m&uuml;ssen die Hochschulen diesen Betrag an einen Ausfallfonds nach &sect; 17 des Entwurfs abf&uuml;hren. Dieses Geld ist sowieso verloren. F&uuml;r seine Eintreibung w&uuml;rde aber ein hoher Verwaltungsaufwand betrieben, wenn der Entwurf Gesetz wird.<\/p><p>Es wird behauptet, Studiengeb&uuml;hren seien gerecht, weil man die hohen Ausbildungskosten an den Hochschulen nicht oder nur zum Teil auf die Allgemeinheit abw&auml;lzen d&uuml;rfe. Gerne wird das Schlagwort benutzt, wonach die Krankenschwester nicht das Studium des Chefarztes finanzieren d&uuml;rfe. Hierbei wird zum einen unterschlagen, dass im Durchschnitt sowieso die H&auml;lfte der Studienkosten von Privat getragen wird, wie Dohmen und Hoi in einer Studie aus dem Jahre 2004 gezeigt haben. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts kostet ein Studierender den Staat im Durchschnitt 7.170 &euro;. Ungef&auml;hr genauso viel, n&auml;mlich 7.200 &euro;, muss jeder Studierende im Durchschnitt f&uuml;r seinen Lebensunterhalt aufbringen. Zum anderen basiert die Behauptung auf einer unzul&auml;ssigen Partialbetrachtung. Genauso k&ouml;nnte man behaupten, es sei ungerecht, dass die Akademikerin die Berufsausbildung des Handwerkers finanziert.<\/p><p>Dazu folgendes Zahlenbeispiel: Die Akademikerin zahlt 8.000 Euro an Steuern, der Handwerker zahlt 4.000 Euro. F&uuml;r die Universit&auml;t wird ein Achtel der Steuereinnahmen gebraucht (= 1.500 Euro). Der Staat nimmt von der Akademikerin 1.000 Euro, vom Handwerker 500 Euro. Die restlichen 10.500 Euro gehen an Krankenh&auml;user. Die Akademikerin zahlt davon 7.000 Euro, der Handwerker 3.500 Euro. Warum soll die Akademikerin doppelt so viel f&uuml;r etwas zahlen, was beide gleichm&auml;&szlig;ig nutzen k&ouml;nnen? Selbst wenn die Akademikerin die Hochschule ganz bezahlt (1.500 Euro), zahlt sie immer noch mehr f&uuml;r die Krankenh&auml;user (6.500 Euro) als der Handwerker (4.000 Euro). Noch klarer wird die Rechnung, wenn man noch die Berufsschulen mit einem Betrag von 1.500 Euro hinzunimmt, Davon profitiert nur der Handwerker. Wenn die Akademikerin Hochschulen und Berufsschulen finanziert (3.000 Euro), gibt sie immer noch 5.000 Euro f&uuml;r Krankenh&auml;user aus, der Handwerker nur 4.000. Also ist die Verteilung der Lasten zwischen Akademikerin und Handwerker scheinbar ungerecht. Das ganze Beispiel ist aber als unzul&auml;ssige Partialbetrachtung ebenso falsch wie die Behauptung, die Krankenschwester finanziere das Studium des Chefarztes. Beides zeigt nur, dass steuerlich finanzierte Institutionen unterschiedlich genutzt werden und sich daraus unterschiedliche Nettonutzen ergeben.<br>\nDas Argument, wonach die Krankenschwester heute den Chefarzt finanziert, ist auch deshalb falsch, weil es nicht ber&uuml;cksichtigt, dass die Krankenschwester in einem System lebenslangen Lernens vielleicht selbst einmal Medizin studieren oder ihre Kinder zum Medizinstudium f&uuml;hren will. Soziale Gerechtigkeit im Bildungswesen muss &uuml;ber ein progressives Steuersystem hergestellt werden, das vor allem die Besserverdienenden wieder mehr als heute belastet. Was wir derzeit erleben, ist widersinnig. Einerseits ist der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer in den letzten Jahren zugunsten der Empf&auml;nger von hohen Einkommen drastisch abgesenkt worden, andererseits sollen die angeblich Reichen pl&ouml;tzlich Studiengeb&uuml;hren zahlen. In Wirklichkeit treffen Studiengeb&uuml;hren die Armen und die Mittelschichten. Ausgleichende Stipendien- und Darlehenssysteme sind nicht oder nicht in gen&uuml;gendem Umfang in Sicht.<br>\nAnstatt Studiengeb&uuml;hren zu erheben, sollte man den Spitzensatz der Einkommensteuer auf 45% anheben. Die Summen, die daraus in den nordrhein-westf&auml;lischen Landeshaushalt flie&szlig;en w&uuml;rden, w&auml;ren weitaus h&ouml;her als die Summen, die aus Studiengeb&uuml;hren eingenommen werden k&ouml;nnen. Und der h&ouml;here Spitzensteuersatz oder allgemein die Erh&ouml;hung der Einkommensteuer w&uuml;rde wegen der h&ouml;heren Bildungsrendite verst&auml;rkt die Akademiker treffen. Dies ergibt sich aus einer Untersuchung von Arens und Quincke, die 2003 im Auftrag der Kommission Finanzierung lebenslangen Lernens durchgef&uuml;hrt wurde, der ich angeh&ouml;rt habe (vgl. <a href=\"upload\/pdf\/sachfr_huw_060206.pdf\" title=\"PDF - 185 KB\">Anlage<\/a>).<\/p><p>Die Skandinavier machen es vor. Schweden und Finnland haben eine Quote von 70% der entsprechenden Altersjahrg&auml;nge im Studium. Sie finanzieren dar&uuml;ber hinaus auch die Lebenshaltungskosten. Bildung, Wissenschaft und Wirtschaft bl&uuml;hen!<\/p><p>Wenn man sich mit Gerechtigkeitsfragen befasst, sollte man sich nicht an den Neoliberalen, sondern an Aristoteles, Thomas von Aquin und John Rawls orientieren. Gerechtigkeit darf nicht auf Tauschgerechtigkeit reduziert werden. Notwendig ist auch die austeilende Gerechtigkeit. John Rawls arbeitet mit einem Modell, wonach die Menschen im vollen Besitz ihrer F&auml;higkeiten und Verstandeskr&auml;fte entscheiden m&uuml;ssen, f&uuml;r welches soziale und gesellschaftliche System sie eintreten. Sie wissen aber nicht, ob sie schwarz oder wei&szlig;, Mann oder Frau, arm oder reich sind. In diesem Modell werden sich, so John Rawls, unter dem &bdquo;Schleier der Unwissenheit&ldquo; die Menschen f&uuml;r ein System entscheiden, bei dem es dem am wenigsten Beg&uuml;terten relativ am besten geht. Jeder muss in den Genuss allgemeiner Grundrechte, der Chancengleichheit und einer sozialen Grundsicherung kommen.<\/p><p>Studiengeb&uuml;hren passen in ein solches System nicht oder nur dann hinein, wenn sie in Form von niedrigen Verwaltungsgeb&uuml;hren f&uuml;r Leistungen der Hochschule wie. B. die Herstellung von Kontakten mit den Arbeitgebern der Region erhoben werden.<\/p><p>Studiengeb&uuml;hren schrecken viele von der Aufnahme eines Studiums ab und passen auch wegen der Folgewirkungen auf das System der dualen Berufsausbildung nicht in die deutsche Bildungslandschaft.<\/p><p>Sie f&uuml;hren zu unvertretbar hohen Verwaltungskosten, die den Entlastungseffekt f&uuml;r die Staatskasse erheblich mindern.<\/p><p>Zu einer besseren finanziellen Ausstattung der Hochschulen werden Studiengeb&uuml;hren &ndash; jedenfalls mittelfristig &ndash; nicht f&uuml;hren, da die Finanzzuweisungen des Landes entsprechend sinken werden.<\/p><p>Aus Alledem folgt, dass Studiengeb&uuml;hren, wenn man von niedrigen Verwaltungsgeb&uuml;hren f&uuml;r besondere Leistungen der Hochschule absieht, nicht eingef&uuml;hrt werden sollten.<\/p><p>Anlage: <a href=\"upload\/pdf\/sachfr_huw_060206.pdf\" title=\"PDF - 185 KB\">Arens und Quincke (Grafik von Gerhard Bosch, IAT NRW)<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Stellungnahme zur &ouml;ffentlichen Anh&ouml;rung des Ausschusses f&uuml;r Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landtages von Nordrhein-Westfalen am 26. 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