{"id":126636,"date":"2024-12-20T11:00:25","date_gmt":"2024-12-20T10:00:25","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=126636"},"modified":"2024-12-22T08:33:46","modified_gmt":"2024-12-22T07:33:46","slug":"mensch-zuerst-es-braucht-ein-grundrecht-auf-analoges-leben","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=126636","title":{"rendered":"Mensch zuerst \u2013 Es braucht ein Grundrecht auf analoges Leben"},"content":{"rendered":"<p>Ein juristisches Gutachten betont eine staatliche Schutzpflicht gegen&uuml;ber denen, die bei der Digitalisierung nicht mitmachen k&ouml;nnen oder wollen. In der Realit&auml;t werden die Betroffenen immer mehr abgeh&auml;ngt und ausgegrenzt. Der &ouml;ffentliche Sektor steht dem privaten dabei in nichts nach. Alles, was Kosten spart oder Profite verspricht, k&ouml;nnte es bald nur noch online geben. Dem muss der Gesetzgeber einen Riegel vorschieben &ndash; in der Verfassung. Von <strong>Ralf Wurzbacher<\/strong>.<\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_7799\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-126636-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/241220_Mensch_zuerst_Es_braucht_ein_Grundrecht_auf_analoges_Leben_NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/241220_Mensch_zuerst_Es_braucht_ein_Grundrecht_auf_analoges_Leben_NDS.mp3\">https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/241220_Mensch_zuerst_Es_braucht_ein_Grundrecht_auf_analoges_Leben_NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/241220_Mensch_zuerst_Es_braucht_ein_Grundrecht_auf_analoges_Leben_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=126636-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/241220_Mensch_zuerst_Es_braucht_ein_Grundrecht_auf_analoges_Leben_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"241220_Mensch_zuerst_Es_braucht_ein_Grundrecht_auf_analoges_Leben_NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p>Blo&szlig; die Idee eines Rechts oder gar Grundrechts auf ein analoges Leben w&auml;re vor 30 Jahren gewiss m&uuml;de bel&auml;chelt worden. Dass man damals ein weit &uuml;berwiegend analoges Leben f&uuml;hrte, d&uuml;rfte kaum einem bewusst gewesen sein, geschweige denn, dass dieses irgendwann einmal gegen ein digitales Leben behauptet werden m&uuml;sste. Das Internet steckte noch in den Kinderschuhen, war vor allem Spielwiese f&uuml;r Nerds, und nur die gr&ouml;&szlig;ten Enthusiasten sahen die technischen, &ouml;konomischen und kulturellen Umbr&uuml;che kommen, die heute so bestimmend, ja beherrschend sind in unserer Welt der Bits und Bytes. Wobei &bdquo;beherrschend&ldquo; sich l&auml;ngst im buchst&auml;blichen Sinne versteht: Die Digitalisierung &uuml;bt Macht &uuml;ber uns aus beziehungsweise tun dies die politischen und wirtschaftlichen Kr&auml;fte, die sich ihrer zur Sicherung ihrer Interessen bedienen.<\/p><p>Aber die wenigsten ahnen das oder st&ouml;ren sich daran. Die allermeisten glauben, nichts als Vorteile f&uuml;r sich zu verbuchen: die unbegrenzten M&ouml;glichkeiten, Informationen zu beschaffen, &uuml;ber alle physikalischen Grenzen hinweg zu kommunizieren, allzeit zu konsumieren und ganz bequem die tollsten Dienstleistungen zu beanspruchen. Die Kehrseiten nehmen sie nicht wahr oder sehen dar&uuml;ber hinweg, w&auml;hrend sie sich mit ihrem Smartphone freiwillig einer Rundumbeschattung ausliefern, in erster Linie durch kommerzielle Akteure, mithin aber auch staatliche Stellen, Geheimdienste oder Kriminelle. Und sie bemerken nicht, dass andere ausgeschlossen, ins Abseits gedr&auml;ngt werden. Denn wo eine Mehrheit durch ihr Verhalten neue Standards setzt, bleiben Minderheiten auf der Strecke: Menschen, die bei all dem Neuen nicht mitmachen k&ouml;nnen oder wollen, und solche, die zum Mitmachen gen&ouml;tigt sind.<\/p><p><strong>Mensch ist kein Objekt<\/strong><\/p><p>F&uuml;r sie alle brauche es ein <a href=\"https:\/\/digitalcourage.de\/blog\/2024\/rechtsgutachten-digitalzwang\">&bdquo;Recht auf analoge Teilhabe&ldquo;<\/a>, findet der Verein Digitalcourage. Aber nicht irgendeines: Um echte Wirkung zu entfalten, geh&ouml;re die Bestimmung ins Grundgesetz, als ein neues Grundrecht neben andere wie das auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit oder das auf ein menschenw&uuml;rdiges Leben. Um W&uuml;rde geht es auch bei der Digitalisierung. In der Vorwoche stellte die Initiative ein <a href=\"https:\/\/www.netzwerk-datenschutzexpertise.de\/sites\/default\/files\/gut_2024_digitalzwang3.pdf\">Rechtsgutachten<\/a> des Netzwerks Datenschutzexpertise vor. Erfolge eine &bdquo;totale Digitalisierung des Alltags, so wird die Schwelle des W&uuml;rdeversto&szlig;es &uuml;berschritten&ldquo;, hei&szlig;t es in der von Karin Schuler und Thilo Weichert verfassten Analyse, und weiter: &bdquo;Der Mensch darf nicht zum ausschlie&szlig;lichen Objekt der Technik werden.&ldquo;<\/p><p>Laut <a href=\"https:\/\/www.destatis.de\/DE\/Presse\/Pressemitteilungen\/Zahl-der-Woche\/2023\/PD23_15_p002.html\">Statistischem Bundesamt<\/a> hatten 2022 knapp sechs Prozent der zwischen 16- und 74-j&auml;hrigen B&uuml;rger in Deutschland noch nie das Internet genutzt. Das sind nahezu 3,4 Millionen Menschen. Die gr&ouml;&szlig;ten Anteile fallen auf die &uuml;ber 65-J&auml;hrigen mit 17 Prozent Netzabstinenz, bei den zwischen 45- bis 64-J&auml;hrigen sind es f&uuml;nf Prozent und selbst von den unter 45-J&auml;hrigen sind es immerhin zwei Prozent. Oft sind die Betroffenen, gerade die &auml;lteren, schlicht &uuml;berfordert von den technischen Herausforderungen oder wegen Krankheit oder Behinderung eingeschr&auml;nkt. Andere hingegen k&ouml;nnen sich die n&ouml;tigen Ger&auml;te und Anschl&uuml;sse finanziell nicht leisten. Wieder andere meiden die neuen Techniken aus Sorge um ihre Daten zwecks Bewahrung ihrer informationellen Selbstbestimmung. Zu besagten &uuml;ber drei Millionen Offlinern kommt obendrein eine nicht bezifferte Gruppe an Menschen, die zwar einen PC, aber kein Smartphone haben, sowie diejenigen, die die Digitalisierungswelle nur widerwillig mitreiten, weil sie andernfalls bestimmte Bed&uuml;rfnisse nicht erf&uuml;llen k&ouml;nnen. Kurzum: Eine sehr betr&auml;chtliche Kohorte der Bev&ouml;lkerung ist in ihren Freiheiten beschr&auml;nkt, wenn offline so gut wie nichts mehr l&auml;uft.<\/p><p><strong>Online oder nichts<\/strong><\/p><p>Und genau dahin geht der Trend. Die Studie liefert eine ganze Reihe an Beispielen: Inzwischen setzen fast alle Banken auf digitale Kontoverwaltung, d&uuml;nnen ihr Filialnetz aus und verlangen Geb&uuml;hren f&uuml;r eine Kontof&uuml;hrung auf Papier. Die Terminvereinbarung beim Arzt erfolgt immer h&auml;ufiger &uuml;ber Vermittlungsplattformen (Doctolib). Eintrittskarten f&uuml;r Museen, Schwimmb&auml;der oder Freizeitparks lassen sich vielfach nur noch elektronisch erwerben. Es gibt Strom-, Gas-, Wasser- und IT-Anbieter, die inzwischen vollst&auml;ndig auf Onlinekommunikation umgestellt haben und die Entgegennahme von Mitteilungen per Post oder Telefon verweigern. Bei Kultur- und Sportveranstaltungen l&auml;sst sich der Erwerb von Eintrittsberechtigungen zum Teil nur noch per Smartphone nachweisen. Digitalzwang entsteht auch dort, wo Einkaufsm&ouml;glichkeiten vor Ort so beschr&auml;nkt sind, dass die Befriedigung von Grundbed&uuml;rfnissen nur mehr durch Onlineshopping m&ouml;glich ist.<\/p><p>Mit schlechtem Beispiel voran geht ausgerechnet die Deutsche Bahn. Ein Bahnticket ohne PC oder Smartphone zu erwerben, ist heute nur mit Zumutungen zu bew&auml;ltigen. Schalter im Bahnhof sind rar, das Personal ist wegrationalisiert und die Fahrscheinautomaten bringen Kunden zum Verzweifeln. Die Bahncard gibt es neuerdings nicht mehr als &bdquo;Card&ldquo;. Wer kein Smartphone hat, muss im Zug einen papiernen Fresszettel vorzeigen. Auch im hoheitlichen Bereich brechen traditionelle, analoge Strukturen weg. So mussten 2,8 Millionen Studierende und Fachsch&uuml;ler 2023 zur Beantragung einer Energiepreispauschale von 200 Euro eine <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=94228\">&bdquo;BundID&ldquo;<\/a> einrichten, ein digitales Nutzerkonto, wor&uuml;ber sich nach dem Leitbild &bdquo;E-Government&ldquo; Verwaltungsleistungen unterschiedlichster Beh&ouml;rden online beantragen lassen. Die bayerische K&uuml;nstlerf&ouml;rderung ist nur digital beantragbar. In Baden-W&uuml;rttemberg sind &ouml;ffentliche Bekanntmachungen, etwa in Form eines Aushangs, nicht mehr verpflichtend.<\/p><p><strong>Hotline und Servicew&uuml;ste<\/strong><\/p><p>Die Aufz&auml;hlung gibt auch einen Eindruck davon, dass die Digitalisierung l&auml;ngst nicht immer die Verhei&szlig;ungen einl&ouml;st, mit denen Politik und Wirtschaft sie so gerne bewerben. Mit einem Klick einzukaufen, ist komfortabel und oft billiger als im station&auml;ren Einzelhandel. Bei der Mehrzahl an Dienstleistungen, vor allem denen zur Daseinsvorsorge &ndash; Energie, Post, Telekommunikation, Gesundheit, &ouml;ffentliche Verwaltung &ndash;, ist Digitalisierung dagegen ein Synonym f&uuml;r Servicew&uuml;ste. Die neuen Techniken dienen vor allem der Kosteneinsparung, dem Abbau der Vorortversorgung und -betreuung und der Streichung von Arbeitspl&auml;tzen. Wen das B&uuml;rgeramt oder der Kinderarzt in seinen Hotlines h&auml;ngen l&auml;sst, kann nach zehn Minuten ein Liedchen davon summen. Was Mensch bei all dem vor allem verlernt, ist der direkte, verbale Austausch mit anderen, also das Zwischenmenschliche oder anders: seine Menschlichkeit.<\/p><p>So schwarz will man bei Digitalcourage nicht sehen. Vielmehr erkennen die Gutachter an, dass Digitalisierung durchaus zu gr&ouml;&szlig;erer B&uuml;rgern&auml;he und Wirtschaftlichkeit f&uuml;hren k&ouml;nne. Aber es gelte, eine Balance herzustellen zwischen den Interessen derer, die profitieren, und den Belangen jener, die nicht daran teilhaben k&ouml;nnen oder wollen. Tats&auml;chlich bestehen bereits gesetzliche Vorschriften, die regeln, wann hoheitliche Aufgaben rein digital erf&uuml;llt werden k&ouml;nnen und wann es einer analogen Alternative bedarf. So sind Ausnahmen von der elektronischen &Uuml;bermittlung der Einkommensteuererkl&auml;rung festgelegt. Beim Parken ohne Barzahlung darf auf die Parkscheibe zur&uuml;ckgreifen, wer nicht &uuml;ber elektronische Zahlungsmittel verf&uuml;gt. Dies seien aber nur Einzelregelungen f&uuml;r besondere F&auml;lle, und insbesondere f&uuml;r private Dienstleistungen fehlten klare juristische Vorgaben, monieren die Autoren.<\/p><p><strong>Frankreich macht&lsquo;s vor<\/strong><\/p><p>Hier m&uuml;sse der Gesetzgeber eingreifen. &bdquo;Wenn ein Vertragspartner so viel Gewicht hat, dass er den Vertragsinhalt einseitig bestimmen kann, ist es Aufgabe des Rechts, hier f&uuml;r Ausgewogenheit zu sorgen&ldquo;, und gebe es eine &bdquo;staatliche Schutzpflicht, eine zumutbare Alternative zu garantieren&ldquo;.<\/p><p>Verwiesen wird auf den Fall Frankreich, wo 2023 ein Gesetz &uuml;ber &ouml;ffentliche Dienste verabschiedet wurde, das besage: &bdquo;Niemand darf gezwungen werden, in seinen Beziehungen mit der Verwaltung auf entmaterialisierte Verfahren zur&uuml;ckzugreifen.&ldquo; Das bekr&auml;ftige auch ein Recht, mit Menschen zu interagieren. &bdquo;Ein sinnvolles Nebeneinander von Digitalisierung und analogen Alternativangeboten ist weder fortschrittshemmend noch unzumutbar&ldquo;, lautet ein Fazit der Expertise.<\/p><p>Konkret zielen die Initiatoren darauf, Artikel 3 des Grundgesetzes, der Benachteiligung und Diskriminierung untersagt, um ein Verbot zu erg&auml;nzen, Menschen bei der Grundversorgung zu benachteiligen, wenn sie ein bestimmtes Ger&auml;t oder eine digitale Plattform nicht nutzen. Wer die Forderung unterschreiben will, kann dies tun. Digitalcourage hatte schon im Mai anl&auml;sslich des 75-j&auml;hrigen Bestehens der Verfassung eine entsprechende <a href=\"https:\/\/civi.digitalcourage.de\/recht-auf-leben-ohne-digitalzwang\">Petition<\/a> gestartet. Diese richtet sich ausdr&uuml;cklich auch an solche B&uuml;rger, die gerne online unterwegs sind. Denn: &bdquo;Auch wenn wir selbst gerne die Technik nutzen, sollten wir uns trotzdem daf&uuml;r einsetzen, dass es stets eine nicht-digitale Alternative gibt.&ldquo;<\/p><p><small>Titelbild: Stokkete\/shutterstock.com<\/small><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/vg06.met.vgwort.de\/na\/cd717bec34a148918c49db5f8ea8aa27\" alt=\"\" title=\"\" height=\"1\" width=\"1\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein juristisches Gutachten betont eine staatliche Schutzpflicht gegen&uuml;ber denen, die bei der Digitalisierung nicht mitmachen k&ouml;nnen oder wollen. 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