{"id":12725,"date":"2012-03-30T09:48:10","date_gmt":"2012-03-30T07:48:10","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=12725"},"modified":"2019-02-15T12:31:09","modified_gmt":"2019-02-15T11:31:09","slug":"bilanz-der-jungsten-hartz-iv-neuregelung-eine-politische-mogelpackung-und-ein-soziales-placebo","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=12725","title":{"rendered":"Bilanz der j\u00fcngsten Hartz-IV-Neuregelung &#8211; Eine politische Mogelpackung und ein soziales Placebo"},"content":{"rendered":"<p>Eine Analyse von <strong>Christoph Butterwegge<\/strong>.<br>\n<!--more--><br>\nAm 9. Februar 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Regels&auml;tze beim Arbeitslosengeld II und beim Sozialgeld f&uuml;r nicht mit dem <em>Grundgesetz<\/em> vereinbar erkl&auml;rt (Az. 1 BvL 1\/09, 1 BvL 3\/09 und 1 BvL 4\/09) und die Bundesregierung verpflichtet, eine Neuberechnung\/-regelung zu treffen, um Hilfebed&uuml;rftigen ein &bdquo;menschenw&uuml;rdiges Existenzminimum&ldquo; zu sichern. Korrigiert werden musste nach dem BVerfG-Urteil, dass Kinder mit 60 Prozent des Erwachsenenregelsatzes (damals: 215 EUR) abgefunden wurden, wenn sie j&uuml;nger als 6 Jahre waren, mit 70 Prozent (251 EUR), wenn sie 6 bis 13 Jahre alt waren, und mit 80 Prozent (287 EUR), wenn sie 14 Jahre und &auml;lter waren. Die Karlsruher Richter\/innen erkannten im Unterschied zur Bundesregierung explizit an, dass Kinder keine Erwachsenen &bdquo;im Miniformat&ldquo; sind, sondern spezifische Bedarfe haben. Kinder wachsen eben noch, weshalb sie h&auml;ufiger Kleidung und neue Schuhe brauchen. All das war so lange unber&uuml;cksichtigt geblieben, wie man vom Regelsatz f&uuml;r (alleinstehende) Erwachsene einfach blo&szlig; einen bestimmten Prozentsatz f&uuml;r Kinder und Jugendliche vorsah. <\/p><p>Anstatt die Regels&auml;tze, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, bis zum 31. Dezember 2010 in einem transparenten Verfahren f&uuml;r alle nachvollziehbar mittels einer schl&uuml;ssigen Methodik neu zu berechnen und per Gesetz festzulegen, lie&szlig; sich Ursula von der Leyen nicht blo&szlig; sehr viel Zeit, bis ihr Ministerium den Referentenentwurf vorlegte, sondern nutzte die durch das Urteil entstandene Lage auch, um &ndash; von der &Ouml;ffentlichkeit weitgehend unbemerkt &ndash; im Rahmen des <em>Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur &Auml;nderung des Zweiten und Zw&ouml;lften Buches Sozialgesetzbuch<\/em> (EGRBEG) eine umfassende Novellierung des SGB II (Grundsicherung f&uuml;r Arbeitsuchende) und des SGB XII (Sozialhilfe) im Sinne der CDU\/CSU\/FDP-Koalition vorzunehmen. Dabei wurden die Regels&auml;tze in &bdquo;Regelbedarfe&ldquo; umbenannt, andere Schl&uuml;sselbegriffe im bisherigen Gesetzestext modernisiert &ndash; so hei&szlig;en die fr&uuml;heren Hilfebed&uuml;rftigen jetzt &bdquo;Leistungsberechtigte&ldquo; &ndash; und durchgehend geschlechtersensible Bezeichnungen der betroffenen Personen eingef&uuml;hrt. Au&szlig;er solchen eher kosmetischen bzw. semantischen Korrekturen, die &uuml;berwiegend zu begr&uuml;&szlig;en waren, gab es zahlreiche inhaltliche Ver&auml;nderungen. Diese betrafen neben sinnvollen Pr&auml;zisierungen des Gesetzestextes und partiellen Verbesserungen f&uuml;r Hartz-IV-Bezieher\/innen (z.B. &Uuml;bernahme der Kosten f&uuml;r die Warmwasserbereitung sowie der Anschaffungs- und Reparaturkosten f&uuml;r orthop&auml;dische Schuhe, Erm&ouml;glichung einer gro&szlig;z&uuml;gigeren Ausgestaltung der Residenzpflicht von Leistungsberechtigten und Teilschlie&szlig;ung der tempor&auml;ren Zahlungsl&uuml;cke beim &Uuml;bergang von Langzeitarbeitslosen zur Altersrente), die sich haupts&auml;chlich der Urteilspraxis von Sozialgerichten verdankten, auch gravierende Versch&auml;rfungen der f&uuml;r sie geltenden Bestimmungen.<\/p><p>Musste der Grundsicherungstr&auml;ger bisher vor einer Verh&auml;ngung von Sanktionen die Hartz-IV-Bezieher\/innen per Rechtsbehelfsbelehrung &uuml;ber damit f&uuml;r sie verbundene Konsequenzen aufkl&auml;ren, reicht nunmehr die Annahme, dass Betroffene die Folgen kennen. Darlehen sind grunds&auml;tzlich als Einkommen leistungsmindernd anzurechnen, sofern sie nicht explizit einem anderen Zweck als der Sicherung des Lebensunterhalts dienen. Bestimmte Leistungen, die bisher vom Grundantrag mit erfasst waren, wie z.B. die Erstausstattung der Wohnung oder Sonderbedarfe bei Schwangerschaft und Geburt, m&uuml;ssen nunmehr zus&auml;tzlich beantragt werden, was dazu f&uuml;hren soll, dass die staatlichen Ausgaben sinken. Geld f&uuml;r (Schul-)Ausfl&uuml;ge und eint&auml;gige Klassenfahrten gibt es genauso wie finanzielle Unterst&uuml;tzung f&uuml;r Lernf&ouml;rderung und Zusch&uuml;sse f&uuml;r die Mittagsverpflegung der Kinder blo&szlig; (noch) auf Antrag.<\/p><p>Wenig befriedigen konnte auch die Art und Weise, wie das Arbeits- und Sozialministerium die neu-alten Regelbedarfe ermittelt hatte. Ma&szlig;stab f&uuml;r das &bdquo;menschenw&uuml;rdige Existenzminimum&ldquo; von Erwachsenen ist das Ausgabeverhalten der von bisher 20 auf 15 Prozent geschrumpften Referenzgruppe von der j&uuml;ngsten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes erfasster Einpersonenhaushalte mit den geringsten Einkommen, die &uuml;berwiegend aus Rentner(inne)n und anderen Nichterwerbst&auml;tigen besteht. Durch die Verkleinerung der Referenzgruppe, die Vernachl&auml;ssigung des Problems der &bdquo;Aufstocker\/innen&ldquo; bzw. Zuverdiener\/innen und der verdeckt Armen (Referenzhaushalte, deren Einkommen unter dem Sozialhilfeniveau liegen) &ndash; beide Personengruppen h&auml;tten nach dem Verfassungsgerichtsurteil eigentlich herausgerechnet werden m&uuml;ssen, um Zirkelschl&uuml;sse von den Konsumausgaben der Armen auf deren Bedarf zu vermeiden &ndash; sowie willk&uuml;rliche Abschl&auml;ge auf zahlreiche im Rahmen der EVS 2008 ermittelte Einzelposten wurde das Existenzminimum regelrecht nach unten manipuliert. Ein deutliches Indiz daf&uuml;r, dass der Bundesregierung eine &bdquo;statistische Punktlandung&ldquo; bei genau jener Rechengr&ouml;&szlig;e gelang, die ihr politisch opportun erschien, bildet die Tatsache, dass schon ihr &bdquo;Existenzminimumbericht&ldquo; f&uuml;r das Jahr 2010, den sie im November 2008 dem Parlament vorgelegt hatte, ein Regelsatzniveau bei Alleinstehenden von 364 EUR prognostizierte.<\/p><p>Ursula von der Leyen hat es geschafft, entgegen dem Bundesverfassungsgerichtsurteil und dem Grundtenor der &ouml;ffentlichen Meinung im Fr&uuml;hjahr 2010, dass die Regels&auml;tze bei Hartz IV, vor allem jene der Kinder, als dessen Folge sp&uuml;rbar erh&ouml;ht werden m&uuml;ssten, gesetzliche Regelungen zu treffen, die allen Erwartungen zuwiderliefen und sogar Verschlechterungen f&uuml;r die Betroffenen mit sich brachten. So war die zum 1. Januar 2011 r&uuml;ckwirkend beschlossene Erh&ouml;hung des sog. Eckregelsatzes f&uuml;r alleinstehende Erwachsene um 5 EUR (von 359 auf 364 EUR) pro Monat kaum mehr als ein Almosen und weniger als der ber&uuml;hmte Tropfen auf den hei&szlig;en Stein. Folgerichtig sprachen Betroffene, die sie als eine weitere Dem&uuml;tigung und Erniedrigung empfanden, absch&auml;tzig von &bdquo;Hartz IV plus 5&ldquo;. Denn damit kann man in unserer Wohlstands- und Konsumgesellschaft weder menschenw&uuml;rdig leben noch sich gesund ern&auml;hren, sich anst&auml;ndig kleiden sowie am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilhaben.<\/p><p>Die zentrale Forderung des Bundesverfassungsgerichts, den Hartz-IV-Bezieher(inne)n ein &bdquo;menschenw&uuml;rdiges Existenzminimum&ldquo; zu gew&auml;hrleisten, wurde zwar in das SGB II hineingeschrieben, aber nicht erf&uuml;llt. Wieder entsprangen die von der Regierungskoalition getroffenen Entscheidungen reiner Willk&uuml;r und waren vielleicht der Haushaltslage des Bundes angepasst, hatten aber mit der Lebenswirklichkeit der Erwerbslosen nicht das Geringste zu tun. So strich man den Hartz-IV-Empf&auml;nger(inne)n nicht blo&szlig; die Ausgaben f&uuml;r Haustiere, Schnittblumen und Zimmerpflanzen, den Besitz eines Handys sowie Versicherungen aller Art, enthielt ihnen vielmehr auch die bisher f&uuml;r Tabakwaren und alkoholische Getr&auml;nke gew&auml;hrten 19,19 EUR pro Monat mit der Begr&uuml;ndung vor, diese G&uuml;ter geh&ouml;rten nicht zum Grundbedarf, und bewilligte ihnen als Ersatz 2,99 EUR f&uuml;r Mineralwasser. Hierdurch wuchs die Gefahr ihrer sozialen Ausgrenzung weiter, denn zu rauchen oder mit Freunden und Bekannten abends mal ein Bier zu trinken geh&ouml;rt nun einmal zur &bdquo;Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen&ldquo; (Urteilstext) und zur Alltagsnormalit&auml;t in unserer Gesellschaft. Da aber kein Langzeitarbeitsloser oder Geringverdiener wegen der Neuberechnung seines Bedarfs zum Nichtraucher wurde, mussten bzw. m&uuml;ssen die Betroffenen das Geld f&uuml;r Zigaretten an einer anderen Stelle einsparen.<\/p><p>Arbeits- und Sozialministerin Ursula von der Leyen, die bei der Urteilsverk&uuml;ndung in Karlsruhe pers&ouml;nlich anwesend war, brachte unmittelbar danach statt einer notwendigen Erh&ouml;hung der Regels&auml;tze f&uuml;r Kinder zus&auml;tzliche Sach- bzw. Dienstleistungen ins Gespr&auml;ch. Gutscheine und eine Bildungs-Chipkarte nach dem Muster schwedischer Kommunen bestimmten denn auch monatelang die &ouml;ffentliche Debatte dar&uuml;ber. Dahinter steckte die Unterstellung, dass eine Regelsatzerh&ouml;hung bei vielen Kindern aus Hartz-IV-Familien nicht ankomme, weil die Eltern das Geld f&uuml;r eigene Zwecke ausgeben w&uuml;rden. Es mag einzelne V&auml;ter geben, die sich den ber&uuml;hmt-ber&uuml;chtigten Flachbildschirm oder h&auml;ufiger einen Flachmann kaufen w&uuml;rden, statt ihren Kindern zus&auml;tzliche Sozialtransfers zugute kommen zu lassen. Untersuchungen zeigen jedoch, dass sich die meisten Eltern lieber das letzte Hemd ausziehen, als ihre Kinder sp&uuml;ren zu lassen, wie arm die Familie ist. Mit den seltenen Ausnahmef&auml;llen &bdquo;vergn&uuml;gungss&uuml;chtiger&ldquo; Familienv&auml;ter zu begr&uuml;nden, dass keine Erh&ouml;hung der Kinderregels&auml;tze stattfinden sollte, womit alle &uuml;brigen Eltern und Kinder v&ouml;llig schuldlos benachteiligt wurden, war perfide.<\/p><p>Gem&auml;&szlig; der Neuberechnung &uuml;berhaupt nicht erh&ouml;ht, vielmehr m&ouml;glicherweise f&uuml;r mehrere Jahre eingefroren werden sollten die Hartz-IV-Regels&auml;tze f&uuml;r Kinder und Jugendliche, was im Grunde auf ihre reale K&uuml;rzung hinauslief. &Auml;hnliches gilt auch f&uuml;r die Erwachsenen-Regelbedarfe, deren j&auml;hrliche Anpassung k&uuml;nftig statt von der Rentenentwicklung zu 70 Prozent von der Preis- und zu 30 Prozent von der Nettolohnentwicklung abh&auml;ngt, weil sie nicht mehr zum 1. Juli, sondern bereits zum 1. Januar erfolgt und 2010\/11 ganz entfiel. Nur den Kindern, Jugendlichen und wenigen Heranwachsenden bzw. jungen Erwachsenen wurde ein &bdquo;Bildungs- und Teilhabepaket&ldquo; im Wert von 250 EUR pro Jahr zugestanden. Hierin eingeschlossen waren aber 100 EUR des bisherigen &bdquo;Schulbedarfspakets&ldquo;, das nunmehr als &bdquo;Schulbasispaket&ldquo; in zwei Raten (zu Beginn des Schuljahres am 1. August 70 EUR und zu Beginn des zweiten Halbjahres am 1. Februar noch einmal 30 EUR) ausgezahlt wird, sowie 30 EUR, die f&uuml;r eint&auml;gige Klassenfahrten und Ausfl&uuml;ge vorgesehen sind und fr&uuml;her im Regelsatz enthalten waren. Deshalb stellt das von der zust&auml;ndigen Bundesministerin wochenlang gefeierte &bdquo;Bildungs- und Teilhabepaket&ldquo; nicht blo&szlig; ein soziales Placebo, sondern auch eine politische Mogelpackung dar. Denn von den 250 EUR, die es real wert ist, waren nur 120 EUR pro Jahr tats&auml;chlich neu, und was sind schon 10 EUR im Monat mehr f&uuml;r ein Kind? L&auml;sst sich damit sein &bdquo;Bedarf zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft&ldquo; (Gesetzestext) wirklich erf&uuml;llen? Gemeint sind &bdquo;Mitgliedsbeitr&auml;ge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit&ldquo;, der &bdquo;Unterricht in k&uuml;nstlerischen F&auml;chern (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivit&auml;ten der kulturellen Bildung&ldquo; sowie die Teilnahme an Ferienfreizeiten. Man kann mit dem genannten Geldbetrag vielleicht Mitglied in einem Sportverein werden, sich von den im Regelbedarf enthaltenen d&uuml;rftigen Mitteln aber kaum die daf&uuml;r n&ouml;tigen Ausr&uuml;stungsgegenst&auml;nde (Trainingsanzug, Fu&szlig;ballschuhe, Trikot o.&Auml;.) kaufen.<\/p><p>Auch die Ausgabe von &bdquo;personalisierten Gutscheinen&ldquo; f&uuml;r &bdquo;Bildungs- und Teilhabebedarfe&ldquo;, etwa k&uuml;nstlerischen oder Nachhilfeunterricht, erm&ouml;glichte keine L&ouml;sung der Probleme, sondern schuf h&ouml;chstens weitere: Gutscheine diskriminieren Hartz-IV-Bezieher\/innen bzw. deren Kinder nicht blo&szlig;, weil sie diese als solche bei jedem Kino-, Theater- oder Schwimmbadbesuch kenntlich machen, sondern disziplinieren die Betroffenen auch und diktieren ihnen, wof&uuml;r sie ihre Transfers zu verwenden haben &ndash; wenn das nicht sogar der heimliche Kardinalzweck des besagten Gutscheinsystems f&uuml;r seine Hauptprotagonist(inn)en ist. Warum soll eine alleinerziehende Mutter im Hartz-IV-Bezug, die am 20. eines Monats kein warmes Essen mehr auf den Tisch bringt, weil das Geld f&uuml;r den Supermarkteinkauf nicht reicht oder ihr aufgrund unbezahlter Rechnungen der Strom bzw. das Gas abgestellt wurde, das ihren Kindern zugedachte Geld eigentlich nicht f&uuml;r Nahrungsmittel oder f&uuml;r die Begleichung ihrer Schulden bei den Stadtwerken ausgeben d&uuml;rfen, sondern f&uuml;r Museumsbesuche oder die Musikschule ausgeben m&uuml;ssen? Wenigstens solche Entscheidungen selbst treffen zu k&ouml;nnen, macht doch ihre Menschenw&uuml;rde aus und ist der Inbegriff von Eigenverantwortung!<\/p><p><strong>Der sog. Parteienkompromiss als politischer Kuhhandel auf Kosten der Armen<\/strong><\/p><p>Aufgrund des Regierungswechsels in Nordrhein-Westfalen, wo die SPD-Politikerin Hannelore Kraft bei Stimmenthaltung der LINKEN am 14. Juli 2010 zur ersten Ministerpr&auml;sidentin des Landes gew&auml;hlt worden war und anschlie&szlig;end ein rot-gr&uuml;nes Minderheitskabinett gebildet hatte, fand das EGRBEG am 17. Dezember 2010 im Bundesrat keine Mehrheit. Die z&auml;hen, schwierigen und langwierigen Verhandlungen des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat, den die Bundesregierung daraufhin angerufen hatte, bzw. der thematisch zust&auml;ndigen Bund-L&auml;nder-Arbeitsgruppe begannen kurz vor Weihnachten (mit Adventspl&auml;tzchen, die Frau von der Leyen gebacken hatte und vor Sitzungsbeginn medienwirksam verteilte). Verhandelt wurde &uuml;ber drei Problemkreise: die H&ouml;he des Regelbedarfs, das &bdquo;Bildungs- und Teilhabepaket&ldquo; sowie Mindestl&ouml;hne f&uuml;r einzelne Branchen.<\/p><p>W&auml;hrend die Regierungsparteien CDU, CSU und FDP wegen mehrerer Landtagswahlen im Fr&uuml;hjahr 2011 h&ouml;here Steuerzahlungen der &bdquo;Leistungstr&auml;ger&ldquo; f&uuml;r einen teuren Hartz-IV-Kompromiss auf jeden Fall vermeiden wollten,  das sog. Lohnabstandsgebot stark betonten und Langzeitarbeitslose in diesem Zusammenhang gegen Normal- bzw. Geringverdiener\/innen ausspielten, indem sie deren karges Einkommen mit den angeblich zumindest nach einer sp&uuml;rbaren Anhebung der Regels&auml;tze viel zu hohen Transferleistungen des Staates kontrastierten, hob die SPD den Zusammenhang zwischen den immensen Kosten des Staates f&uuml;r Hartz IV und den extrem niedrigen L&ouml;hnen (der sog. Aufstocker\/innen) besonders im Bereich der Zeit- bzw. Leiharbeit hervor und legte gro&szlig;en Wert auf die Festlegung von Lohnuntergrenzen f&uuml;r Geringverdiener\/innen, als deren parteipolitische Interessenvertretung sie auftrat. Durch ihre Strategie, im Rahmen der Hartz-IV-Verhandlungen mit der Regierungsseite auch &uuml;ber ganz andere und politisch durchaus sinnvolle, aber fr&uuml;her sogar in der Gro&szlig;en Koalition mit CDU und CSU nicht durchsetzbare Forderungen zu sprechen, beraubte sich die SPD selbst der M&ouml;glichkeit, gr&ouml;&szlig;ere Zugest&auml;ndnisse bei der Kernmaterie, um die es ging, etwa den Regelbedarfen, zu erzwingen.<\/p><p>&Uuml;ber die zahlreichen Versch&auml;rfungen f&uuml;r Hartz-IV-Betroffene im Gesetzestext wurde mit Ausnahme der geplanten finanziellen Schlechterstellung von bei ihren Eltern oder in einer Wohngemeinschaft lebenden Behinderten und von Menschen, die b&uuml;rgerschaftliches Engagement zeigen bzw. sich ehrenamtlich bet&auml;tigen, offenbar gar nicht gesprochen. So k&ouml;nnen die Bundesl&auml;nder kreisfreie St&auml;dte und Landkreise fortan erm&auml;chtigen oder verpflichten, die &bdquo;angemessenen&ldquo; Kosten f&uuml;r Unterkunft und Heizung per Satzung auf ihrem Gebiet festzulegen. Dies gilt f&uuml;r Mietpauschalen, wenn auf dem kommunalen Wohnungsmarkt ausreichend freier Wohnraum zur Verf&uuml;gung steht, sowie f&uuml;r &bdquo;Gesamtangemessenheitsgrenzen&ldquo;, die Unterkunft und Heizung betreffen. Durch eine solche Pauschalierung der Unterkunftskosten w&uuml;rden Hartz-IV-Bezieher\/innen wahrscheinlich veranlasst, ihre bisher vom zust&auml;ndigen Grundsicherungstr&auml;ger bezahlte Wohnung in einem gutb&uuml;rgerlichen Stadtviertel aufzugeben und in eine Hochhaussiedlung am Stadtrand zu ziehen, wo die Mieten niedriger sind. Dadurch leistet man einer Gettoisierung bzw. einer sozialr&auml;umlichen Segregation der Armutspopulation, die sich in Gro&szlig;st&auml;dten ohnehin seit geraumer Zeit erkennen l&auml;sst, politisch zus&auml;tzlich Vorschub.<\/p><p><strong>Ursula von der Leyens &bdquo;Bildungs- und Teilhabepaket&ldquo; &ndash; f&uuml;r die armen Kinder ein Flop<\/strong><\/p><p>Zwar umfasst das &bdquo;Bildungs- und Teilhabepaket&ldquo; einen staatlichen Zuschuss zum gemeinschaftlichen Mittagessen in einer Kindertagesst&auml;tte, einer Schule oder einem Hort, aber nur f&uuml;r den Fall, dass diese ein solches Angebot machen. Lernf&ouml;rderung (Nachhilfeunterricht) erhalten anspruchsberechtigte Kinder nur, wenn dadurch die Versetzung erreicht werden kann und keine entsprechenden Schulangebote bestehen. &Auml;hnliches gilt f&uuml;r die Fahrt zur Schule. Relativ gro&szlig;z&uuml;gig war man auch bei der Frage, wie die Kommunen f&uuml;r ihren Verwaltungsaufwand zu dessen Umsetzung vom Bund finanziell entsch&auml;digt werden sollen. Hier stellte sich nicht einmal die FDP quer, deren Vertreter\/innen allerdings bei den Mindestl&ouml;hnen lange und bei der Forderung nach gleichen L&ouml;hnen f&uuml;r Leiharbeitnehmer\/innen und Stammbelegschaften (Equal-pay-Prinzip) sogar bis zuletzt mauerten.<\/p><p>Zu fragen bleibt, warum sich die Bundesregierung so schwer mit dessen Anhebung um mehr als 5 EUR tat. Die etablierten Parteien halten seit jeher das &bdquo;Lohnabstandsgebot&ldquo; hoch und interpretieren es so, dass die Transferleistungen f&uuml;r Familien niedrig bleiben m&uuml;ssen, damit Besch&auml;ftigte mit mehreren Kindern ein h&ouml;heres Einkommen haben. Deshalb werden Sozialleistungen den steigenden Lebenshaltungskosten m&ouml;glichst gar nicht oder nur sehr z&ouml;gerlich angepasst. Umgekehrt m&uuml;ssten die L&ouml;hne wieder steigen, damit die Sozialleistungen nicht sinken. Die einzig richtige Konsequenz aus dem Karlsruher Urteil w&auml;re deshalb ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn, will man dem sog. Lohnabstandsgebot, das aus einer Zeit ohne breiten Niedriglohnsektor mit Hungerl&ouml;hnen stammt, Gen&uuml;ge tun, obwohl es f&uuml;r das Bundesverfassungsgericht offenbar gar kein Thema war. Denn blo&szlig; wenn das Lohn- und Gehaltsniveau stabilisiert wird, macht ein solches Postulat &uuml;berhaupt Sinn, ohne dass die Menschenw&uuml;rde der Sozialleistungsbezieher\/innen auf der Strecke bleibt.<\/p><p>Die der Regierungskoalition in den Verhandlungen des Vermittlungsausschusses bzw. der ihm vorgeschalteten Bund-L&auml;nder-Arbeitsgruppe abgetrotzten Zugest&auml;ndnisse blieben marginal. Ungef&auml;hr 40.000 zus&auml;tzliche Stellen f&uuml;r Schulsozialarbeiter\/innen hatte die SPD anf&auml;nglich gefordert, aber nur ca. 3.000 war der Bund am Ende bereit zu finanzieren. Aufwandsentsch&auml;digungen f&uuml;r ehrenamtliche T&auml;tigkeiten bzw. f&uuml;r b&uuml;rgerschaftliches Engagement blieben, sofern sie die im Einkommensteuerrecht g&uuml;ltigen Freigrenzen nicht &uuml;berschreiten, anrechnungsfrei.<\/p><p>Nennenswerte Korrekturen gab es nur beim &bdquo;Bildungs- und Teilhabepaket&ldquo;, das mehr Kindern als urspr&uuml;nglich geplant zugute kommt, n&auml;mlich auch jenen aus Geringverdienerfamilien, dessen Gesamtvolumen vergr&ouml;&szlig;ert und dessen administrative Umsetzung durch die alleinige Zust&auml;ndigkeit und finanzielle Entsch&auml;digung der Kommunen erleichtert wurde. Schrittweise &uuml;bernimmt der Bund auch die vermutlich bereits in naher Zukunft stark steigenden Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, was mehr als nur ein kleines finanzielles Bonbon f&uuml;r die (SPD-gef&uuml;hrten) L&auml;nder war, dem Kompromiss zuzustimmen.<\/p><p>Schaut man genau hin, tr&auml;gt das EGRBEG in seiner am 25. Februar 2011 von Bundestag und Bundesrat endg&uuml;ltig verabschiedeten Fassung dem BVerfG-Urteil kaum Rechnung. Obwohl der Regelbedarf f&uuml;r alleinstehende Erwachsene bei Hartz IV r&uuml;ckwirkend zum 1. Januar 2011 geringf&uuml;gig erh&ouml;ht und f&uuml;r den Nachwuchs von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag und\/oder Wohngeld erhaltenden Personen ein &bdquo;Bildungs- und Teilhabepaket&ldquo; geschn&uuml;rt wurde, hat die Weiterentwicklung mancher Teile des Gesetzespaketes dieses keineswegs akzeptabel gemacht. Besonders im Hinblick auf die Grundsicherungsbezieher(inne)n schon bei kleinsten Verfehlungen und Vers&auml;umnissen drohenden Sanktionen, die M&ouml;glichkeit der Pauschalierung von Unterkunftskosten durch die Kommunen, die Anrechnung von Darlehen als Einkommen und die Aufrechnung von beh&ouml;rdlichen Anspr&uuml;chen ist Hartz IV jetzt sogar noch unerbittlicher als fr&uuml;her. Letztlich hat sich das Bundesverfassungsgerichtsurteil als sozialpolitischer Pyrrhussieg erwiesen und f&uuml;hrte der juristische (Teil-)Erfolg der Kl&auml;ger\/innen nicht zur Weiterentwicklung, vielmehr zu einer Bankrotterkl&auml;rung des Sozialstaates.<\/p><p>Der zwischen CDU\/CSU, FDP und SPD geschlossene Kompromiss war ein parteipolitischer Kuhhandel auf Kosten der &Auml;rmsten und deshalb verfassungswidrig, weil er kein &bdquo;menschenw&uuml;rdiges Existenzminimum&ldquo; f&uuml;r Hartz-IV-Bezieher\/innen garantiert. Dar&uuml;ber k&ouml;nnen auch die trotz beharrlichen Widerstandes der FDP vereinbarten Mindestl&ouml;hne in der Zeit- bzw. Leiharbeit, dem Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie der Weiterbildung nicht hinwegt&auml;uschen. Denn selbst wenn es mit ihrer Hilfe gel&auml;nge, den seit Inkrafttreten der sog. Hartz-Gesetze enorm gewachsenen Niedriglohnsektor etwas zur&uuml;ckzudr&auml;ngen, w&uuml;rde das den nicht erwerbsf&auml;higen Sozialhilfebezieher(inne)n, den Langzeitarbeitslosen ohne Zuverdienst sowie den auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angewiesenen (Fr&uuml;h-)Rentner(inne)n wenig n&uuml;tzen. Sie alle h&auml;tten eine nennenswerte Regelsatzerh&ouml;hung ben&ouml;tigt, die es ihnen erm&ouml;glichen w&uuml;rde, ein menschenw&uuml;rdiges Leben zu f&uuml;hren.<\/p><p>S&auml;mtliche Mehraufwendungen, die durch den Hartz-IV-Kompromiss anfallen, m&uuml;ssen aus dem Sozialetat (Einzelplan 11) bestritten werden und f&uuml;hren deshalb an anderer Stelle zwangsl&auml;ufig zu weiteren K&uuml;rzungen, denn die Beitr&auml;ge zur Arbeitslosenversicherung anzuheben erscheint nicht opportun, wenn man die hohen &bdquo;Lohnnebenkosten&ldquo; f&uuml;r die Massenarbeitslosigkeit verantwortlich macht. Als finanzieller Steinbruch dienten CDU, CSU und FDP in der sog. Instrumentenreform die Eingliederungsma&szlig;nahmen im Bereich der Arbeitsf&ouml;rderung und als Hauptopfer wiederum besonders l&auml;nger Erwerbslose. Durch die K&uuml;rzungen im BA-Haushalt droht Zehntausenden (eine l&auml;ngere Dauer der) Arbeitslosigkeit und den Kindern davon Betroffener mehr Armut, was auch die Art der Finanzierung des Parteienkompromisses bei Hartz IV mehr als fragw&uuml;rdig erscheinen l&auml;sst.<\/p><p>Auch nach der Neuregelung vieler Details im EGRBEG vom 24. M&auml;rz 2011 bleibt Hartz IV ein st&auml;ndiger Konfliktherd. Auf dieser Dauerbaustelle der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik d&uuml;rften weitere Streitigkeiten zwischen den Parteien und gesellschaftlichen Interessengruppen kaum ausbleiben. Hierauf gaben die Startschwierigkeiten beim &bdquo;Bildungs- und Teilhabepaket&ldquo; im April 2011 einen Vorgeschmack.<\/p><p>Im April 2011 beantragten nur ca. 2 Prozent der Alg-II-beziehenden Eltern ihren Kindern daraus r&uuml;ckwirkend ab 1. Januar desselben Jahres zustehende Leistungen, obwohl sie diese zum Teil ohne detaillierten Nachweis erhalten konnten. Die geringe Inanspruchnahme widersprach zwar dem &ouml;ffentlichen Zerrbild der Hartz-IV-Empf&auml;nger\/innen als &bdquo;Sozialschmarotzer&ldquo;, die den Staat &bdquo;abzocken&ldquo;, wo sie nur k&ouml;nnen, veranlasste Ursula von der Leyen jedoch nicht etwa, die b&uuml;rokratische Abwicklung ihres &bdquo;Bildungs- und Teilhabepaketes&ldquo; zu hinterfragen, sondern f&uuml;hrte nach einer Krisensitzung mit Vertreter(inne)n der Kommunen blo&szlig; zu einer Verl&auml;ngerung der Antragsfrist um zwei Monate (bis zum 30. Juni 2011) und einer ministeriellen Anregung gegen&uuml;ber den kommunalen Tr&auml;gern, die Eltern im Hartz-IV-Bezug schriftlich &uuml;ber ihre Rechte beim &bdquo;Bildungs- und Teilhabepaket&ldquo; zu informieren.<\/p><p>Auch danach stellten nicht einmal die H&auml;lfte der Eltern entsprechende Antr&auml;ge, was zwar dem Etat der Bundessozialministerin, nicht aber den von Armut betroffenen Kindern n&uuml;tzte. Teilweise kam es durch das &bdquo;Bildungs- und Teilhabepaket&ldquo;  sogar zu Verschlechterungen bei der Mittagsverpflegung und der Vereinsmitgliedschaft von Kindern, weil bisherige, gro&szlig;z&uuml;gigere Programme in einzelnen L&auml;ndern und Kommunen aufgrund der Bundesregelung eingestellt wurden. Erst auf einer weiteren Krisensitzung am 2. November 2011 erkl&auml;rte sich Ursula von der Leyen zu einer &bdquo;Nachbesserung&ldquo; des Bildungspaketes und Erleichterung der Antragstellung bereit. Am 1. Januar 2012 stiegen die Regelbedarfe der Erwachsenen zwar von 364 auf 374 EUR und die der Kleinkinder von 215 auf 219 EUR, die H&ouml;he der Regelbedarfe von Schulkindern und von Jugendlichen (251 bzw. 287 EUR) blieb aber wie schon in den beiden Vorjahren unver&auml;ndert.<\/p><p><em>Prof. Dr. Christoph Butterwegge lehrt Politikwissenschaft an der Universit&auml;t zu K&ouml;ln. K&uuml;rzlich sind seine B&uuml;cher &bdquo;Krise und Zukunft des Sozialstaates&ldquo; sowie &bdquo;Armut in einem reichen Land&ldquo;, um die Hartz-IV-Neuregelungen aktualisiert, im VS &ndash; Verlag f&uuml;r Sozialwissenschaften (Wiesbaden 2012) bzw. im Campus Verlag (Frankfurt am Main\/New York 2012) erschienen.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine Analyse von <strong>Christoph Butterwegge<\/strong>.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[126,140,146],"tags":[308,214,626],"class_list":["post-12725","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-erosion-der-demokratie","category-hartz-gesetze-buergergeld-grundsicherung","category-soziale-gerechtigkeit","tag-existenzminimum","tag-regelsatz","tag-von-der-leyen-ursula"],"jetpack_featured_media_url":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/12725","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=12725"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/12725\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":49354,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/12725\/revisions\/49354"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=12725"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=12725"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=12725"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}