{"id":128940,"date":"2025-02-19T12:19:40","date_gmt":"2025-02-19T11:19:40","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=128940"},"modified":"2026-01-27T11:49:59","modified_gmt":"2026-01-27T10:49:59","slug":"bgh-entscheidung-ukrainischer-kriegsdienstverweigerer-darf-abgeschoben-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=128940","title":{"rendered":"BGH-Entscheidung: Ukrainischer Kriegsdienstverweigerer darf abgeschoben werden"},"content":{"rendered":"<p>Du sollst nicht t&ouml;ten &ndash; dieses uralte, universelle Gebot d&uuml;rfte weiten Teilen der Menschheit bekannt sein. Du sollst nicht t&ouml;ten &ndash; daran kann sich aber nicht halten, wer gegen seinen Willen in den Krieg geschickt wird. Es sei denn, er l&auml;sst sich ohne Gegenwehr selbst t&ouml;ten. Ein <a href=\"https:\/\/juris.bundesgerichtshof.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=9960afece129f47538f4e45de4c6338f&amp;nr=140583&amp;anz=12&amp;pos=0\">aktueller Beschluss<\/a> des Bundesgerichtshofs zur R&uuml;cksendung ukrainischer Kriegsdienstverweigerer ist ein furchtbarer R&uuml;ckschritt f&uuml;r menschlich-zivilisatorische Errungenschaften. Der BGH hat entschieden: <a href=\"https:\/\/www.tagesschau.de\/inland\/regional\/sachsen\/mdr-kriegsdienstverweigerer-darf-an-ukraine-ausgeliefert-werden-100.html\">Ein Kriegsdienstverweigerer darf an die Ukraine ausgeliefert werden.<\/a> Ein Recht, bei dem die Menschlichkeit unter die R&auml;der kommt, ist barbarisches Recht. Ein Kommentar von <strong>Marcus Kl&ouml;ckner<\/strong>.<\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_473\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-128940-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/250219_BGH_Entscheidung_Ukrainischer_Kriegsdienstverweigerer_darf_abgeschoben_werden_NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/250219_BGH_Entscheidung_Ukrainischer_Kriegsdienstverweigerer_darf_abgeschoben_werden_NDS.mp3\">https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/250219_BGH_Entscheidung_Ukrainischer_Kriegsdienstverweigerer_darf_abgeschoben_werden_NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/250219_BGH_Entscheidung_Ukrainischer_Kriegsdienstverweigerer_darf_abgeschoben_werden_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=128940-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/250219_BGH_Entscheidung_Ukrainischer_Kriegsdienstverweigerer_darf_abgeschoben_werden_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"250219_BGH_Entscheidung_Ukrainischer_Kriegsdienstverweigerer_darf_abgeschoben_werden_NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p>Das Recht, den Kriegsdienst zu verweigern, besteht &ndash; solange es keinen Krieg gibt. Zu dieser Erkenntnis l&auml;sst sich gelangen, wenn man einen aktuellen Beschluss des Bundesgerichtshofs zugespitzt zusammenfassen will. Das Hohe Gericht hat entschieden, dass ein ukrainischer Kriegsdienstverweigerer in sein Heimatland zur&uuml;ckgeschickt werden darf. Die Richter des 4. Strafsenats vertreten n&auml;mlich folgende Auffassung: Wenn ein &bdquo;Verfolgter im Auslieferungsverfahren&ldquo; aus Gewissensgr&uuml;nden den Kriegsdienst verweigert, hat er trotzdem ausgeliefert zu werden, &bdquo;wenn sein um Auslieferung ersuchendes Heimatland v&ouml;lkerrechtswidrig mit Waffengewalt angegriffen wird&ldquo;. Ein Recht zur Kriegsdienstverweigerung sei &bdquo;deshalb nicht gew&auml;hrleistet&ldquo;, auch wenn der Verfolgte &bdquo;nach seiner Auslieferung&ldquo; &bdquo;zum Kriegsdienst im ersuchenden Staat herangezogen&ldquo; werde.<\/p><p>Das ist: Unmenschlich! Die durchschnittliche <a href=\"https:\/\/www.businessinsider.de\/politik\/ukraine-krieg-soldaten-an-der-front-leben-im-schnitt-4-stunden\/\">&Uuml;berlebenserwartung eines ukrainischen Soldaten an der Front im Osten des Landes soll vier Stunden betragen<\/a>. Von Richtern, die mit ihrer Entscheidung letztlich &uuml;ber das Leben eines Menschen entscheiden, kann erwartet werden, dass sie &uuml;ber die Verh&auml;ltnisse in diesem Krieg gut Bescheid wissen. Von den Richtern des BGH darf auch Kenntnis davon erwartet werden, was mit Ukrainern passiert, die sich weigern, ihrer Aufforderung zum Milit&auml;rdienst nachzukommen. Die vielen Berichte und Videos von Zwangsrekrutierungen auf offener Stra&szlig;e lassen sich nicht mehr &uuml;bersehen. <\/p><p>Auszugehen ist auch davon, dass den BGH-Richtern bewusst ist, dass in der Ukraine sowohl von russischer als auch ukrainischer Seite der <a href=\"https:\/\/www.tagesschau.de\/ausland\/europa\/ukraine-streumunition-104.html\">Einsatz von Streumunition<\/a> erfolgen soll. Die Verwendung dieser Munition ist per internationalem Abkommen, das auch Deutschland unterzeichnet hat, ge&auml;chtet. Insbesondere sollte davon ausgegangen werden, dass bei der Beschlussfindung die Richter auch die <a href=\"https:\/\/www.facebook.com\/story.php\/?story_fbid=930976472395090&amp;id=100064482378463&amp;_rdr\">Vorw&uuml;rfe Russlands in Erw&auml;gung ziehen<\/a>, wonach die Ukraine sich Kriegsverbrechen schuldig gemacht habe. Von den Richtern des BGH darf ferner erwartet werden, dass ihnen der Begriff &bdquo;Fleischwolf&ldquo; im Hinblick auf einen Krieg bekannt ist. <a href=\"https:\/\/www.blick.ch\/ausland\/nach-russischem-vorbild-ukraine-schickt-haeftlinge-in-den-fleischwolf-id20168019.html\">Als Fleischwolf wird ein Ort an der Front verstanden, der um jeden Preis zu halten ist<\/a>. W&auml;hrend vorne an der direkten Front ein furchtbares Gemetzel und Sterben stattfindet, dr&uuml;cken Milit&auml;rs von hinten neue Soldaten weiter nach vorne. Auch diese Soldaten werden durch den &bdquo;Fleischwolf gedreht&ldquo;. Das ist die Realit&auml;t.<\/p><p>Trotz dieser furchtbaren Verh&auml;ltnisse kommen die Richter zu dem Ergebnis, dass eine Auslieferung rechtens sei. Auf 54 Seiten w&auml;lzen die BGH-Richter die Rechtsprechung aus und verweisen gar darauf, dass es sich bei dem Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht um einen &bdquo;integralen Bestandteil der Gewissensfreiheit und damit der Menschenw&uuml;rde&ldquo; handele.<\/p><p>Wer den Beschluss liest, kommt zu einer erschreckenden Erkenntnis. Die Richter zitieren den Europ&auml;ischen Gerichtshof f&uuml;r Menschenrechte, das Bundesverfassungsgericht, das Grundgesetz, sie sprechen immer wieder von &bdquo;Menschenw&uuml;rde&ldquo;, von &bdquo;Gewissensfreiheit&ldquo; und doch steht am Ende eine Entscheidung, die ein R&uuml;ckschritt menschlich-zivilisatorischer Errungenschaft ist. All die hehren Institutionen, all die schwerwiegenden Begriffe dienen in der konkreten Auslegung des Rechts nicht dazu, das zu verhindern, wozu sie eigentlich da sein sollten. <\/p><p>Am Ende setzt sich der Beschluss &ndash; und ja, so darf man das verstehen! &ndash; &uuml;ber das Wertefundament unserer christlich gepr&auml;gten Zivilisation hinweg. Ja, das uralte Gebot: Du sollst nicht t&ouml;ten!, kommt bei dieser Rechtsprechung unter die R&auml;der einer Justiz, die vor lauter Paragraphen und Gerichtsentscheidungen den Wesensgehalt des zivilisierten Rechts aus dem Auge zu verloren haben scheint: Menschlichkeit. Recht ohne Menschlichkeit ist barbarisches Recht. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Ukrainer, der vor seiner Einberufung zum Kriegsdienst gefl&uuml;chtet ist und nun ausgeliefert wird, Repressalien unterzogen wird, ist gegeben.<\/p><p>Der Umgang mit Kriegsdienstverweigerern auf offener Stra&szlig;e durch Rekrutierungsbeamte ist bekannt. Und das ist, was &ouml;ffentlich zu sehen ist. Wie es aussieht, wenn keine &Ouml;ffentlichkeit dabei ist, mag man sich nicht ausmalen. Am langen Ende kann die BGH-Entscheidung bedeuten: Ein Mitmensch wird gegen seinen Willen gezwungen, aufs Schlachtfeld zu ziehen und dort, obwohl es fundamental seinem Gewissen widerspricht, sein Gewehr anzulegen und zu t&ouml;ten &ndash; oder aber, er muss sich wehrlos selbst t&ouml;ten lassen. Das Monstr&ouml;se wird sichtbar.<\/p><p>Dass der BGH hier ernsthaft die Notsituation der Ukraine anf&uuml;hrt, hinterl&auml;sst den Eindruck, als ginge es darum, das Unmenschliche durch eine falsche Fokussierung unsichtbar zu machen. Auch wenn ein Land &uuml;berfallen wird: Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ist das Recht auf Kriegsdienstverweigerung. Was ist daran nicht zu verstehen? Wer aufgrund einer Gewissensentscheidung nicht in den Krieg ziehen will, will nicht in den Krieg: Egal, ob sein Land angreift oder angegriffen wird. Unterm Strich veranschlagt der BGH hier eine Rechtsprechung, die ein Menschenleben zur Verf&uuml;gungsmasse eines Staates degradiert. Auch unter einer Notsituation kann und darf ein Staat einen B&uuml;rger nicht gegen sein Gewissen zum T&ouml;ten zwingen &ndash; Rechtsauslegung hin, Rechtauslegung her.<\/p><p>Die Verteidigungshandlung eines B&uuml;rgers gegen einen Aggressor kann ein Staat erbitten &ndash; aber die Entscheidung dar&uuml;ber hat jeder B&uuml;rger selbst f&uuml;r sich zu treffen. Wenn eine Vielzahl von B&uuml;rgern im Verteidigungsfalle bereit ist, zu den Waffen zu greifen, dann mag das f&uuml;r den Staat und das Land sprechen. Dann sei es so. Wenn sie es aber nicht tun, dann, ja: mag der Staat vielleicht sogar untergehen. Das kann tragisch sein oder auch nicht. Aber der Staat hat nicht das Recht, sich &uuml;ber die Menschenw&uuml;rde zu stellen. Und einen Staatsb&uuml;rger gegen seinen Willen zum Kampf und zum T&ouml;ten zu instrumentalisieren &ndash; das ist ein Akt der Barbarei. Der ukrainische Soldat, der gegen seine Auslieferung geklagt hat, sitzt &uuml;brigens in &bdquo;Auslieferungshaft&ldquo;.<\/p><p>In Deutschland, so glauben viele, sei das Recht auf Kriegsdienstverweigerung tief verankert. Im Grundgesetz Artikel 4 Absatz 3 hei&szlig;t es: &bdquo;Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.&ldquo; Das ist &ndash; eigentlich &ndash; klar und deutlich. Doch so langsam schleichen sich Zweifel ein.<\/p><p><small>Titelbild: Chris Redan\/shutterstock.com<\/small><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/vg08.met.vgwort.de\/na\/5a8c265a2f93474aa69da53fe074a1bc\" width=\"1\" height=\"1\" alt=\"\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Du sollst nicht t&ouml;ten &ndash; dieses uralte, universelle Gebot d&uuml;rfte weiten Teilen der Menschheit bekannt sein. Du sollst nicht t&ouml;ten &ndash; daran kann sich aber nicht halten, wer gegen seinen Willen in den Krieg geschickt wird. Es sei denn, er l&auml;sst sich ohne Gegenwehr selbst t&ouml;ten. 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