{"id":129326,"date":"2025-02-26T09:00:11","date_gmt":"2025-02-26T08:00:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=129326"},"modified":"2026-01-27T11:50:48","modified_gmt":"2026-01-27T10:50:48","slug":"im-kriegsfall-wird-es-in-deutschland-kein-recht-auf-kriegsdienstverweigerung-geben","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=129326","title":{"rendered":"\u201eIm Kriegsfall wird es in Deutschland kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung geben\u201c"},"content":{"rendered":"<p>Mit &bdquo;politischer Handschrift&ldquo; hat der Bundesgerichtshof einen Beschluss zur Abschiebung eines ukrainischen Kriegsdienstverweigerers gefasst, der weitreichender kaum sein k&ouml;nnte (<a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=128940\">die NachDenkSeiten berichteten<\/a>). Diese Auffassung vertritt der Jurist <strong>Ren&eacute; Boyke<\/strong>, der sieben Jahre f&uuml;r das Bundesamt f&uuml;r Migration und Fl&uuml;chtlinge gearbeitet und sich mit Asylf&auml;llen und Abschiebungen auseinandergesetzt hat. Laut Boyke hat der BGH mit dem Beschluss die Menschenw&uuml;rde verletzt und gleich mehrere Fehler begangen. Unterm Strich ist der Beschluss auch weitreichend f&uuml;r deutsche Kriegsdienstverweigerer. Im Falle eines Krieges w&auml;re des Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht mehr gegeben, sagt Boyke. Von <strong>Marcus Kl&ouml;ckner<\/strong>.<\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_4430\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-129326-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/250225_Im_Kriegsfall_wird_es_in_Deutschland_kein_Recht_auf_Kriegsdienstverweigerung_geben_NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/250225_Im_Kriegsfall_wird_es_in_Deutschland_kein_Recht_auf_Kriegsdienstverweigerung_geben_NDS.mp3\">https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/250225_Im_Kriegsfall_wird_es_in_Deutschland_kein_Recht_auf_Kriegsdienstverweigerung_geben_NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/250225_Im_Kriegsfall_wird_es_in_Deutschland_kein_Recht_auf_Kriegsdienstverweigerung_geben_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=129326-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/250225_Im_Kriegsfall_wird_es_in_Deutschland_kein_Recht_auf_Kriegsdienstverweigerung_geben_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"250225_Im_Kriegsfall_wird_es_in_Deutschland_kein_Recht_auf_Kriegsdienstverweigerung_geben_NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p><strong>Marcus Kl&ouml;ckner: Herr Boyke, der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Tage eine richtungsweisende, um nicht zu sagen: sehr weitreichende Entscheidung getroffen. Es geht um die Auslieferung eines ukrainischen Kriegsdienstverweigerers an die Ukraine. Der BGH hat einer Auslieferung gr&uuml;nes Licht gegeben. Sie haben sich den 31-seitigen Beschluss angesehen. Was haben Sie festgestellt?<\/strong><\/p><p><strong>Ren&eacute; Boyke<\/strong>: Ich habe festgestellt, dass dieser Beschluss folgenreich ist &ndash; gerade auch f&uuml;r Deutsche. Zwar geht es in der Entscheidung eigentlich um die Auslieferung eines Ukrainers, liest man aber den Beschluss, wird klar, dass es sich eigentlich um die Frage dreht, ob Deutsche im Krieg das Recht haben, sich dem Kriegsdienst zu entziehen. Und der BGH verneint diese Frage, indem er es etwas verquast ausdr&uuml;ckt, wenn er behauptet, die Aussetzung des Kriegsdienstverweigerungsrechts sei nicht undenkbar. Welches Signal der BGH damit aussendet!<\/p><p><strong>Hier geht es als ums Eingemachte? <\/strong><\/p><p>Absolut! Der BGH sagt, Ukrainer d&uuml;rften ausgeliefert werden, weil auch Deutsche im Krieg gezwungen werden k&ouml;nnten, zu k&auml;mpfen. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Politik, die eine Konfrontation mit Russland heraufbeschw&ouml;rt, halte ich das f&uuml;r hochbrisant und gef&auml;hrlich.<\/p><p>Hinzu kommt, dass der Beschluss an mehreren Stellen fehlerhaft ist. Es ist gar nicht nachvollziehbar, wie der BGH zu seiner Auffassung kommt.<\/p><p><strong>Wie meinen Sie das, &bdquo;fehlerhaft&ldquo;? W&uuml;rden Sie die Fehler bitte so erkl&auml;ren, dass auch unsere Leser, die keine Juristen sind, verstehen, wo das Problem liegt? <\/strong><\/p><p>Das f&auml;ngt schon bei den Zitaten an. Als Jurist hat man sich schon daran gew&ouml;hnt, dass der BGH seine Entscheidungen seitenlang aus Versatzst&uuml;cken alter Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zusammenrecycelt. Die Worte stammen in weiten Teilen also gar nicht vom BGH selbst, sondern er nutzt das BVerfG als Quelle f&uuml;r Textbausteine. Aber zugegeben, das ist schlechter Stil und zeugt von wenig eigener geistiger Leistung, aber ist f&uuml;r sich genommen noch kein Fehler.<\/p><p>Fehlerhaft wird es aber dann, wenn alte Entscheidungen aus dem Kontext gerissen und wichtige Teile weggelassen werden, sodass ihr Sinn ins Gegenteil verkehrt wird. Das ist bei der vorliegenden BGH-Entscheidung der Fall.<\/p><p>So sagt der BGH, dass man anderen Staaten grunds&auml;tzlich vertrauen m&uuml;sse und beruft sich dabei auf das BVerfG. Das hat das BVerfG so aber gar nicht gesagt. Tats&auml;chlich unterscheidet das BVerfG beim Vertrauen gegen&uuml;ber anderen Staaten zwischen EU-Mitgliedsstaaten und anderen Staaten &ndash; wie etwa der Ukraine. Genauso ist es auch im Asylrecht. Den EU-Mitgliedsstaaten ist ein h&ouml;heres Vertrauen entgegenzubringen.<\/p><p>Diese Unterscheidung l&auml;sst der BGH v&ouml;llig unter den Tisch fallen. Er tut so, als sei die Ukraine so vertrauensw&uuml;rdig wie ein EU-Staat. Das widerspricht der gesetzlichen Systematik und der Rechtsprechung des BVerfG. Das ist fehlerhaft.<\/p><p>Und das BVerfG differenziert noch weiter: Es sagt, dass dieses Vertrauen durch entgegenstehende Tatsachen ersch&uuml;ttert werden kann. Eigentlich f&uuml;r jeden klar denkenden Menschen v&ouml;llig verst&auml;ndlich! Doch die Richter des BGH beleuchten dies nicht mal im Ansatz. Warum nicht? Es gibt doch allerlei Grund, der Ukraine zu misstrauen.<\/p><p><strong>N&auml;mlich?<\/strong><\/p><p>Es ist doch seit Jahren bekannt, dass die Ukraine ein massives Problem mit Korruption hat. Es ist eines der korruptesten L&auml;nder in Europa. Wir wissen, dass Millionen Dollar Unterst&uuml;tzungsleistungen und gelieferte Waffen verschwunden sind. Wir wissen auch, dass der amerikanische Journalist Gonzalo Lira in ukrainischer Gefangenschaft zu Tode gekommen ist. Wir wissen, dass das Justizsystem stark von Korruption betroffen ist und Richter und Staatsanw&auml;lte h&auml;ufig bestochen werden, um Urteile zu beeinflussen oder Ermittlungen zu stoppen. Wenn das kein Vertrauen ersch&uuml;ttert, was denn dann?<\/p><p>Doch der BGH nimmt diese Tatsachen nicht mal im Ansatz zur Kenntnis. Wie kann das sein?<\/p><p>Im Verfahren hat die Ukraine dem Betroffenen ein rechtsstaatliches Verfahren zugesichert. Die Aufgabe des BGH w&auml;re es nun, sich zu fragen, ob derartige Versprechen vor dem Hintergrund der grassierenden Korruption nicht einfach nur Lippenbekenntnisse sind. Aus unverst&auml;ndlichen Gr&uuml;nden geht der BGH darauf mit keiner Silbe ein.<\/p><p><strong>Weitere Fehler?<\/strong><\/p><p>Der BGH setzt sich mit seiner Entscheidung in Widerspruch zum BVerfG.<\/p><p>Der BGH sagt, es g&auml;be zwar das Recht auf Kriegsdienstverweigerung, aber in Zeiten des Krieges habe der Staat ein besonderes Interesse daran, seine B&uuml;rger zur Teilnahme am Krieg zu verpflichten. Und wegen dieses Interesses m&uuml;sse das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zur&uuml;cktreten. Im Ergebnis ist das also eine Abschaffung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung. Denn was ist dieses Recht wert, wenn es dann nicht gilt, wenn man es besonders braucht, n&auml;mlich im Krieg?<\/p><p>Im Gegensatz dazu sagt das BVerfG, dass es in Friedenszeiten f&uuml;r die Dauer des Anerkennungsverfahrens ausnahmsweise zul&auml;ssig sei, Kriegsdienstverweigerer zum Kriegsdienst zu verpflichten. Begr&uuml;ndung: In Friedenszeiten sei der Eingriff in das Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht so intensiv. Man muss diese Entscheidung nicht teilen, aber die Aussage, dass der Eingriff in Friedenszeiten nicht so schwerwiegend ist wie in Kriegszeiten, ist v&ouml;llig einleuchtend. Darauf folgt aber im Umkehrschluss, dass ein Eingriff in das Recht auf Kriegsdienstverweigerung gerade nicht zul&auml;ssig ist.<\/p><p>Der BGH setzt sich mit dieser Frage &uuml;berhaupt nicht auseinander. Das halte ich f&uuml;r einen Fehler.<\/p><p>Aber es geht noch weiter: Bei der Schaffung des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung haben die V&auml;ter des Grundgesetzes sich gefragt: Was muss im Kriegsfall Vorrang haben: Die Verteidigungsf&auml;higkeit des Staates oder die Gewissensentscheidung des Einzelnen? Sie haben sich zugunsten der Gewissensentscheidung und gegen den Vorrang der Landesverteidigung entschieden. Auch eine Zwangsrekrutierung ist damit unzul&auml;ssig. Wegen dieser Abw&auml;gung gibt es das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung &uuml;berhaupt. Das BVerfG hat dies bereits vor Jahren best&auml;tigt. Und was macht der BGH? Er stellt sich einfach gegen diese historische Entscheidung der V&auml;ter des Grundgesetzes und meint nun, im Zweifel k&ouml;nne der B&uuml;rger jetzt vielleicht doch zum Waffengang gezwungen werden. Das ist in meinen Augen grob falsch. Der BGH hat das bestehende Gesetz anzuwenden und nicht es umzuinterpretieren und damit auf seine Abschaffung hinzuwirken. Das steht ihm nicht zu.<\/p><p><strong>Sehen Sie sonst noch einen Fehler?<\/strong><\/p><p>Ja, und zwar einen, der am dramatischsten ist. Den massivsten Fehler des BGH sehe ich darin, dass die Entscheidung die Menschenw&uuml;rde des Betroffenen verletzt, was den Beschluss rechtswidrig macht.<\/p><p>Rechtlich ist es so, dass eine Auslieferung dann unzul&auml;ssig ist, wenn dem Betroffenen Folter oder der Tod droht. Allen Ernstes stellt sich der BGH auf den Standpunkt, dass dies hier nicht der Fall sei. H&auml;tten die Richter sich informiert, dann w&uuml;ssten sie, dass die Lebenserwartung eines ukrainischen Soldaten an der Front nur wenige Stunden betr&auml;gt. Milit&auml;rexperten sprechen hier von einem &bdquo;Fleischwolf&ldquo;: Es werden unentwegt Menschen in den Fleischwolf nachgepumpt, in der Hoffnung, den Gegner damit aufzuhalten. Die Menschen dort werden auf ihren Sachfunktion reduziert. Sie geben, wenn &uuml;berhaupt, ein paar Sch&uuml;sse ab und sind nach kurzer Zeit tot oder verst&uuml;mmelt. Der individuelle Mensch spielt f&uuml;r das Milit&auml;r und die Politik dahinter gar keine Rolle. Noch mehr kann man Menschen nicht auf ihren Sachwert reduzieren und sie zu Objekten degradieren.<\/p><p>Der BGH hingegen behauptet, es sei nicht erkennbar, dass dem Ukrainer eine unmenschliche Behandlung drohe.<\/p><p><strong>Hat der Ukrainer jetzt noch eine Chance, sich auf juristischem Wege zu wehren? Oder ist mit dem BGH-Beschluss das letzte Wort gefallen? <\/strong><\/p><p>Die Entscheidung des BGH erging ja deshalb, weil das OLG Dresden den Ukrainer zwar ausliefern wollte, aber der Meinung war, dass die bisherige Rechtsprechung des BGH einer Auslieferung entgegenstehe. Der BGH hat mit dem Beschluss nun dem OLG gr&uuml;nes Licht gegeben, sodass das OLG Dresden entscheiden kann. Gegen die Entscheidung des OLG kann der Betroffene nat&uuml;rlich noch vorgehen. Beispielsweise st&uuml;nde ihm der Weg der Verfassungsbeschwerde offen. Es ist allerdings unwahrscheinlich, dass das BVerfG die Beschwerde &uuml;berhaupt annimmt, weil die Kriterien ausgesprochen intransparent sind. Noch so ein rechtsstaatliches Defizit, was bereits seit vielen Jahren beklagt wird.<\/p><p><strong>Was bedeutet der BGH-Entscheid denn im Allgemeinen? Sie haben es zu Beginn des Interviews ja schon kurz angerissen. Was ist das f&uuml;r ein &bdquo;Geist der Rechtsprechung&ldquo;, der hier transportiert wird?<\/strong><\/p><p>Man kennt die Bilder der Zwangsrekrutierungen aus der Ukraine: Da geht eine Familie in einem Moment noch unbehelligt durch den Park und pl&ouml;tzlich wird der Vater durch Soldaten grob von der Familie getrennt, notfalls niedergepr&uuml;gelt und abgef&uuml;hrt. Er wird zum Kriegsdienst gezwungen. Ob er seine Kinder jemals wiedersehen wird, ist unwahrscheinlich, denn er wird schlecht ausgebildet in den Kampf an der Front geschickt. Seine Lebenserwartung betr&auml;gt dann nur noch wenige Stunden.<\/p><p>Dem BGH muss dieser Umgang bekannt sein, doch erkennt er keine unmenschliche Behandlung. Diesen Geist atmet die Rechtsprechung.<\/p><p><strong>Sie hatten es schon angef&uuml;hrt, aber nochmal: Wie wichtig ist die Entscheidung vor allem f&uuml;r Deutsche? <\/strong><\/p><p>Sehr wichtig! Der BGH f&uuml;hrt in dem Beschluss ja lang und breit aus, dass der deutsche Staat im Krieg seine B&uuml;rger im Zweifel zum Waffengang zwingen k&ouml;nne &ndash; entgegen dem ausdr&uuml;cklichen Wortlaut des Grundgesetzes. Das bereitet nat&uuml;rlich den Boden f&uuml;r zuk&uuml;nftige Entwicklungen.<\/p><p>Sollte die Politik der Meinung sein, die B&uuml;rger m&uuml;ssten nun zu den Waffen greifen, dann wird es in Zukunft schwer bis unm&ouml;glich sein, sich dagegen zu wehren. Welches Gericht wird sich denn gegen den BGH stellen wollen? Den B&uuml;rgern, die sich auf Art. 4 Abs. 3 GG, also das Recht auf Kriegsdienstverweigerung, berufen, wird man die Rechtsprechung und Argumentation des BGH entgegenhalten.<\/p><p><strong>Wie entspricht der Entscheid Ihrer Auffassung von &bdquo;Recht&ldquo;? <\/strong><\/p><p>Ganz und gar nicht. Wie der BGH hier den eindeutigen Willen des Grundgesetzes und wesentliche Argumente des BVerfG und auch aus der Literatur nicht einmal erw&auml;hnt, ist f&uuml;r mich kein sauberes Handwerk mehr. Die Entscheidung ist derart widerspr&uuml;chlich, dass sie f&uuml;r mich eine politische Handschrift tr&auml;gt.<\/p><p><strong>Im Grundgesetz Artikel 4 Absatz 3 hei&szlig;t es: &bdquo;Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.&ldquo; Eigentlich ist das sehr klar und deutlich. In Deutschland redet die Politik davon, dass wir &bdquo;kriegst&uuml;chtig&ldquo; werden m&uuml;ssen. Und nun ist da dieser BGH-Beschluss. <\/strong><\/p><p>Seien wir realistisch: Im Kriegsfall wird es in Deutschland kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung geben. Der Staat wird die B&uuml;rger zum K&auml;mpfen zwingen. Der BGH dr&uuml;ckt sich zu dieser Frage zwar nur im Konjunktiv aus, aber dennoch ungew&ouml;hnlich deutlich. W&auml;re das grundgesetzwidrig? Eindeutig! Aber wie wenig das Grundgesetz einem &uuml;bergriffigen Staat entgegenzusetzen hat, haben wir alle in der Coronazeit miterleben d&uuml;rfen. Vor diesem Hintergrund und der jetzigen Rechtsprechung des BGH besteht kein Anlass anzunehmen, dass die Gerichte sich im Kriegsfall pl&ouml;tzlich mutig gegen die Politik stellen w&uuml;rden.<\/p><p><strong>Es l&auml;sst ziemlich tief blicken, dass wir &uuml;berhaupt &uuml;ber so etwas sprechen m&uuml;ssen, oder? <\/strong><\/p><p>Jeder, der es sehen will, sieht, dass Europa sich zum gro&szlig;en Krieg r&uuml;stet. Die Ausgaben explodieren, die Rhetorik wird sch&auml;rfer und sch&auml;rfer. Die B&uuml;rger werden fortw&auml;hrend mit d&uuml;mmlichen Parolen und unterkomplexen Vergleichen beschallt. Die Bundeswehr plakatiert im ganzen Land Werbung, die an Actionfilme erinnert.<\/p><p>Die Stimmung erinnert an die Coronazeit, in der es von Seiten der Politik und Medien auch nur eine Wahrheit gab, die nicht angezweifelt werden durfte. So wurden die Menschen scharf gemacht und haben sich gegeneinander aufhetzen lassen. Und wie man an der Corona-Rechtsprechung sehen kann, haben die Gerichte sich davon stark vereinnahmen und beeinflussen lassen. Alles deutet darauf hin, dass die gleichen Mechanismen nun zur Kriegsvorbereitung genutzt werden. Man muss hoffen, dass die Bem&uuml;hungen der USA, den Krieg in der Ukraine zu beenden, nicht zu einem &bdquo;Jetzt-erst-recht&ldquo;-Effekt in Europa und zum hei&szlig;en Eintritt europ&auml;ischer Staaten in den Krieg f&uuml;hren.<\/p><p><em>Anmerkung: <strong>Ren&eacute; Boyke<\/strong> betreibt die Seite <a href=\"https:\/\/covid-justiz.de\/\">Covid-Justiz.de<\/a>, wo er Gerichtsentscheidungen der Coronazeit ver&ouml;ffentlicht und kommentiert. <\/em><\/p><p><small>Titelbild: Filmbildfabrik\/shutterstock.com<\/small><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/vg08.met.vgwort.de\/na\/6dbe42e499b7473681aaa58182dd27eb\" width=\"1\" height=\"1\" alt=\"\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit &bdquo;politischer Handschrift&ldquo; hat der Bundesgerichtshof einen Beschluss zur Abschiebung eines ukrainischen Kriegsdienstverweigerers gefasst, der weitreichender kaum sein k&ouml;nnte (<a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=128940\">die NachDenkSeiten berichteten<\/a>). 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