{"id":12942,"date":"2012-04-20T16:49:55","date_gmt":"2012-04-20T14:49:55","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=12942"},"modified":"2015-02-14T12:08:37","modified_gmt":"2015-02-14T11:08:37","slug":"ein-steuerabkommen-mit-sollbruchstellen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=12942","title":{"rendered":"Ein Steuerabkommen mit Sollbruchstellen"},"content":{"rendered":"<p>Die Bundesl&auml;nder mit Regierungsbeteiligung der SPD, der Gr&uuml;nen und der Linkspartei verweigern bislang immer noch standhaft ihre Zustimmung zum nachverhandelten Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz. Und das ist gut so! Es ist besser kein Abkommen als dieses Abkommen zu unterzeichnen. Noch besser w&auml;re es jedoch, das Bundesfinanzministerium n&auml;hme sich ein Beispiel an den US-Beh&ouml;rden und w&uuml;rde ein vern&uuml;nftiges bilaterales Abkommen anstreben und gleichzeitig auf EU-Ebene eine multilaterale Basis schaffen, um Steuerhinterziehung wirkungsvoll zu bek&auml;mpfen. Doch daran scheint die deutsche Regierung kein Interesse zu haben. Von <strong>Jens Berger<\/strong>.<br>\n<!--more--><br>\nZumindest Angela Merkel tut so, als habe sie nicht das geringste Verst&auml;ndnis daf&uuml;r, dass einige Bundesl&auml;nder das <a href=\"http:\/\/www.bundesfinanzministerium.de\/nn_54\/DE\/Wirtschaft__und__Verwaltung\/Steuern\/Aktuell\/05-04-2012-Schweiz.html?__nnn=true\">Steuerabkommen mit der Schweiz<\/a> ablehnen. Die L&auml;nder sollten doch froh sein, dass sie durch das Abkommen zumindest einen kleinen Teil der hinterzogenen Gelder zur&uuml;ckbek&auml;men, so die Kanzlerin <a href=\"http:\/\/www.focus.de\/finanzen\/news\/wirtschaftsticker\/angela-merkel-kritik-an-laender-blockade-gegen-steuerabkommen-mit-schweiz_aid_737002.html\">sinngem&auml;&szlig;<\/a>. Das ist freilich ziemlich starker Tobak, wenn man bedenkt, dass ja der Staat &ndash; und somit wir alle &ndash; Opfer der Steuerhinterziehung in zwei- bis dreistelliger Milliardenh&ouml;he sind; Opfer einer schweren Straftat, die mit einer Haftstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden kann; eine Straftat, die von Schweizer Banken sogar gewerbsm&auml;&szlig;ig unterst&uuml;tzt wird. Angela Merkels Argumentation hat jedoch noch einen weiteren &auml;u&szlig;erst unerfreulichen Fehler. Sie versucht das Steuerabkommen als alternativlos darzustellen, die L&auml;nder sollten doch froh sein, wenn man ihnen den Spatz in der Hand feilbietet, die Taube auf dem Dach sei ohnehin nicht greifbar. Doch genau diese Argumentation ist &ndash; fahrl&auml;ssig oder vors&auml;tzlich &ndash; falsch. Bessere Alternativen sind nicht nur greifbar, sie dr&auml;ngen sich vielmehr f&ouml;rmlich auf.<\/p><p>Auf europ&auml;ischer Ebene wird seit mehr als drei Jahren im Europ&auml;ischen Rat (im ECOFIN) eine Ausweitung der <a href=\"http:\/\/ec.europa.eu\/taxation_customs\/taxation\/personal_tax\/savings_tax\/savings_directive_review\/index_de.htm\">gemeinsamen Zinsbesteuerungsrichtlinie<\/a> debattiert. Bereits der erste Entwurf der Novelle sah sehr weitreichende Reformen vor, mit denen man die vorhandenen Schlupfl&ouml;cher f&uuml;r Steuerhinterzieher wirkungsvoll schlie&szlig;en w&uuml;rde und die den Staaten der EU wirksame Werkzeuge zur Verfolgung von Steuerstraftaten in die Hand geben w&uuml;rde. Es ist vollkommen klar, dass nicht alle EU-Staaten ein Interesse daran haben, die Steuerkriminalit&auml;t innerhalb der EU zu unterbinden, profitieren ihre Banken doch selbst vom Geld der Kriminellen. Der Widerstand von Luxemburg und &Ouml;sterreich war somit nicht wirklich &uuml;berraschend. &Uuml;berraschender ist es da schon, dass ausgerechnet das deutsche Finanzministerium im Februar dieses Jahres daf&uuml;r gesorgt hat, dass die Novelle von der Tagesordnung des ECOFIN <a href=\"http:\/\/steuergerechtigkeit.blogspot.de\/2012\/02\/deutsches-finanzministerium-verhindert.html\">verschwindet<\/a>. Der deutsche Frontalangriff ergibt nur dann einen Sinn, wenn man dem Finanzministerium unterstellt, dass es einerseits gar keine wirkungsvolle Bek&auml;mpfung der Steuerkriminalit&auml;t will und andererseits das bilaterale Steuerabkommen mit der Schweiz nicht durch ein wesentlich wirkungsvolleres Abkommen auf europ&auml;ischer Ebene gef&auml;hrden will. <\/p><p>Um das geplante Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz m&ouml;glichst objektiv bewerten zu k&ouml;nnen, lohnt es sich daher auch, seine Schwachstellen auszuloten und mit dem ECOFIN-Entwurf zu vergleichen. Gleichzeitig bietet sich auch noch ein Vergleich mit dem Steuerabkommen zwischen den USA und der Schweiz an, das durch den massiven Druck seitens der amerikanischen Steuerbeh&ouml;rde IRS kurz vor dem Abschluss steht und zeigt, dass die Schweiz auch bilaterale Abkommen unterzeichnet, die &ndash; aus Sicht der Kriminalit&auml;tsbek&auml;mpfung &ndash; weitaus effektiver sind als der aktuelle deutsch-schweizer Entwurf. <\/p><p><strong>Schwach- und Sollbruchstellen des Steuerabkommens<\/strong><\/p><ol>\n<li>Das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz betrifft ausschlie&szlig;lich Konten, deren Inhaber eine nat&uuml;rliche Person ist, die in Deutschland ans&auml;ssig ist.<\/li>\n<\/ol><p>Wer der Besteuerung entgehen will, muss demnach nur eine K&ouml;rperschaft (z.B. GbR oder OHG) gr&uuml;nden und sein Konto auf diese K&ouml;rperschaft umschreiben. Wer es noch sicherer haben will, der gr&uuml;ndet einfach eine &bdquo;Limited&ldquo; in Gro&szlig;britannien, Malta oder Zypern und unterl&auml;uft damit das Abkommen gleich doppelt, da der Konteninhaber nun weder eine nat&uuml;rliche Person, noch in Deutschland ans&auml;ssig ist.<\/p><p>Der ECOFIN-Entwurf f&uuml;r die EU-Zinsrichtlinie w&uuml;rde auch juristische Personen wie GbRs und OHGs umfassen, da die Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung dieser Gesellschaften eine sogenannte <a href=\"http:\/\/register.consilium.europa.eu\/pdf\/de\/09\/st10\/st10277-re01.de09.pdf\">&bdquo;Zahlstelle kraft Vereinnahmung&ldquo; [PDF &ndash; 120 KB]<\/a> w&uuml;rde und dem Fiskus die Nutzungsberechtigten mitteilen m&uuml;sste. Da es sich um eine EU-Richtlinie handelt, w&uuml;rde dies sogar f&uuml;r Briefkastenfirmen in Gro&szlig;britannien, Malta und Zypern gelten.<\/p><p>Das Steuerabkommen zwischen den USA und der Schweiz sieht bei juristischen Personen eine Trennung nach Verteilung der Stimmrechte\/Anteile vor. Wird eine Unternehmung mehrheitlich von US-Amerikanern kontrolliert\/gehalten, unterliegt sie dem Steuerabkommen.<\/p><p>Diese &bdquo;kleinen&ldquo; Umgehungen sind nat&uuml;rlich eher etwas f&uuml;r die Amateure unter den Steuerhinterziehern, professionelle Steuerbetr&uuml;ger haben ganz andere M&ouml;glichkeiten, Straftaten zu begehen und zu vertuschen.<\/p><ol start=\"2\">\n<li>Das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz schlie&szlig;t ganz explizit Trusts und Stiftungen aus.<\/li>\n<\/ol><p>Was f&uuml;r die gro&szlig;en Fische schon l&auml;ngst g&auml;ngige Praxis ist, k&ouml;nnte durch das Steuerabkommen auch f&uuml;r bislang eher unbedeutende Steuerhinterzieher zur Regel werden. Wenn ein Schweizer Konto weder einer Person, noch einem Unternehmen, sondern einem Trust oder einer Stiftung &bdquo;geh&ouml;rt&ldquo;, <a href=\"http:\/\/www.taxjustice.net\/cms\/upload\/pdf\/Deutsch\/2011-Deutsch-Schweizer-Abgeltungsabkommen-Analyse-Update.pdf\">f&auml;llt es ausdr&uuml;cklich auch nicht [PDF &ndash; 320 KB]<\/a> unter das Steuerabkommen. Voraussetzung daf&uuml;r ist, dass der Stifter keine &bdquo;feststehende wirtschaftliche Berechtigung&ldquo; auf die Verm&ouml;genswerte der Stiftung hat. Dies ist bei Stiftungsmodellen aus Liechtenstein, den Kanalinseln oder den karibischen &bdquo;Steueroasen&ldquo; pro forma der Fall &ndash; de facto bestimmt der Stifter freilich auch bei diesen Modellen &uuml;ber die Verm&ouml;genswerte der Stiftung.<\/p><p>Hintergrundinformationen: Jens Berger &ndash; <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/tp\/artikel\/34\/34023\/1.html\">Whistleblower vor Gericht &ndash; die Rudolf-Elmer-Story<\/a><\/p><p>Das Problem bei solchen Modellen ist eher der R&uuml;ckfluss der Verm&ouml;genswerte. Der Stifter kann beispielsweise seine eigene Stiftung &bdquo;beraten&ldquo; und daf&uuml;r jedes erdenkliche Honorar verlangen. Selbstverst&auml;ndlich ist dieses Honorar jedoch ein zu versteuerndes Einkommen. Wer das Geld lieber gar nicht versteuern will, findet jedoch daf&uuml;r auch Mittel und Wege. Sehr beliebt sind beispielsweise Immobilienk&auml;ufe &uuml;ber die Stiftung. Pro forma lebt man dann in einer Villa, die der eigenen Stiftung geh&ouml;rt und zahlt &ndash; je nach Ermessen &ndash; eine symbolische Miete an die eigene Stiftung. Was f&uuml;r Immobilien gilt, gilt auch f&uuml;r Luxuswagen, Yachten und Flugzeuge, die man in diesem Falle von der eigenen Stiftung least. Wer es ganz bunt treiben will, kann auch die teure Ausbildung der eigenen Kinder &uuml;ber ein selbst geschaffenes Stipendium seiner Stiftung finanzieren. Dieses Stipendienmodell ist &uuml;brigens auch ein sehr beliebtes Instrument bei der Bestechung von Staatsbeamten, da das Bestechungsgeld nicht &uuml;ber Konten l&auml;uft,  die von der Staatsanwaltschaft offengelegt werden k&ouml;nnten. Die Liste von Beamtenkindern aus Staaten wie Turkmenistan oder China, die auf Kosten einer Liechtensteiner Stiftung eine feine Privatschule in der Schweiz besuchen, ist lang.<\/p><p>Wenn ein deutscher Staatsb&uuml;rger bereits heute ein solches Stiftungsmodell betreibt, ist er auch in Zukunft vor dem Zugriff des deutschen Fiskus sicher. Hat er bis dato ein Schweizer Konto, das auf seinen Namen l&auml;uft, kann er es schon morgen in ein Stiftungskonto umwandeln. Die daf&uuml;r notwendigen Formulare liegen bereits in den Schreibtischschubladen der Kundenberater &ndash; dies ist ein <a href=\"http:\/\/www.sueddeutsche.de\/politik\/2.220\/kritik-am-steuerabkommen-mit-der-schweiz-brandbrief-aus-der-zelle-1.1130965\">offenes Geheimnis<\/a>. <\/p><p>Sowohl der ECOFIN-Entwurf als auch das Steuerabkommen zwischen den USA und der Schweiz sehen keine Ausnahmeregelungen f&uuml;r Trusts und Stiftungen vor. Der ECOFIN-Entwurf dreht beispielsweise den Spie&szlig; einfach um und unterstellt, dass der Stifter\/Treugeber auch der Nutznie&szlig;er ist und unterlegt die Einnahmen der Stiftung der Steuerpflicht im Heimatland des Stifters\/Treugebers. Dieser Steuerpflicht entkommt der Stifter\/Treugeber nur dann, wenn er seinem heimischen Finanzamt en detail belegen kann, dass er kein Nutznie&szlig;er seiner eigenen Stiftung ist. Freilich stellt sich dann die Frage, wof&uuml;r er eigentlich eine Stiftung in Liechtenstein oder einen Trust auf den Caymans betreibt, dienen solche Konstrukte doch nahezu ausschlie&szlig;lich der Verschleierung von Steuerstraftaten.<\/p><ol start=\"3\">\n<li>Das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz betrifft ausschlie&szlig;lich Konten.<\/li>\n<\/ol><p>Wer sein Schwarzgeld in der Schweiz auch weiterhin dem deutschen Fiskus verheimlichen will, muss nur sein Konto aufl&ouml;sen und das Geld in einem Schlie&szlig;fach bei seiner Schweizer Bank deponieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Bargeld, Wertgegenst&auml;nde, Gold, Aktien oder Anleihen handelt. Schweizer Banken m&uuml;ssen auch k&uuml;nftig bei konkretem Verdacht auf eine Steuerstraftat  weder die Existenz noch den Inhalt eines Schlie&szlig;faches preisgeben.<\/p><ol start=\"4\">\n<li>Das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz betrifft ausschlie&szlig;lich Konten in der Schweiz und keine Konten bei Schweizer Banken in anderen Staaten.<\/li>\n<\/ol><p>Wer dem deutschen Fiskus entgehen will, muss seinen Schweizer Bankberater nur darum bitten, sein Konto in der Schweiz aufzul&ouml;sen und das Geld auf ein Konto derselben Bank in einem anderen &bdquo;steuerfreundlichen&ldquo; Land zu verschieben. Das ist eine Sache von wenigen Minuten und wenigen Mausklicks. So unterliegen beispielsweise Konten von Schweizer Banken, die pro forma in der Niederlassung auf den Caymans oder in Singapur gef&uuml;hrt werden immer noch dem unantastbaren Bankgeheimnis und werden selbst bei konkretem Verdacht dem deutschen Fiskus nicht mitgeteilt.<\/p><p>Dies w&auml;re bei einer Umsetzung des ECOFIN-Entwurfs nicht m&ouml;glich, da die Bank (inkl. Ihrer Tochtergesellschaften) s&auml;mtliche Zinsgewinne an den Fiskus melden und die Steuern einbehalten m&uuml;sste. Dies lie&szlig;e sich nur durch viel kriminelle Energie und Zuhilfenahme eines Strohmanns umgehen. Aber selbst diesen Service bieten Schweizer Banken an, aber da dies selbst nach Schweizer Gesetzgebung illegal ist, lassen sich die Banken dies teuer bezahlen. Solche Serviceleistungen sind eher etwas f&uuml;r Drogenbarone und Mafia-Paten und nicht unbedingt f&uuml;r deutsche Steuerkriminelle. <\/p><p>Wie man die &bdquo;Pro-forma-Verlagerung&ldquo; von Konten in Drittstaaten verhindern kann, beweisen die USA. Dort wird ab 2013 ein Gesetz namens FACTA (Foreign Account Tax Compliance Act) in der Form <a href=\"http:\/\/www.kpmg.com\/LU\/en\/IssuesAndInsights\/Articlespublications\/Documents\/FACTA-Banks.pdf\">versch&auml;rft [PDF &ndash; 171 KB]<\/a>, dass man allen Finanzinstituten, die in den USA Gesch&auml;fte machen (und das sind alle gr&ouml;&szlig;eren Banken) vorschreibt, alle Bankkonten und &ndash;daten von US-Steuerpflichtigen automatisch an die US-Steuerbeh&ouml;rde weiterzuleiten. FACTA sieht ausdr&uuml;cklich vor, dass dies nicht nur die Bankgesellschaften selbst, sondern auch alle ihre Tochtergesellschaften und damit verbundenen Unternehmen in allen L&auml;ndern der Welt betrifft. Wer sich nicht an diese Informationspflicht h&auml;lt, muss fortan eine Quellensteuer in H&ouml;he von 30% auf s&auml;mtliche in den USA erzielten Eink&uuml;nfte entrichten. Unter dieser Bedingung ist es freilich faktisch unm&ouml;glich, weiterhin Gesch&auml;fte in den USA zu betreiben. Will die Bank Julius B&auml;r also weiterhin in den USA aktiv sein, muss sie nicht nur die Bankdaten von US-Amerikanern der Schweizer Niederlassungen, sondern auch die Daten von US-Kunden der Julius-B&auml;r-T&ouml;chter in den intransparenten Steueroasen der Karibik an die US-Steuerbeh&ouml;rde <a href=\"http:\/\/www.irs.gov\/\">IRS<\/a> &uuml;bermitteln. Dies ist ein echter Schlag gegen die systematische Beihilfe zum Steuerbetrug durch Schweizer Banken.<\/p><ol start=\"5\">\n<li>Das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz behindert die deutschen Finanzbeh&ouml;rden.<\/li>\n<\/ol><p>Hat ein deutsches Finanzamt einen konkreten Verdacht gegen einen vermeintlichen Steuerstraft&auml;ter, so muss es sich beeilen. Das Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz sieht in den ersten zwei Jahren nach der Ratifizierung lediglich maximal 650 Anfragen pro Jahr vor &ndash; diese Zahl k&ouml;nnte in den Folgenjahren sogar sinken. Wenn man einmal bedenkt, dass die USA alleine 2009 im Rechtsstreit gegen UBS-Kunden auf einen Schlag die &Uuml;bermittlungen von 5.000 Datens&auml;tzen erzwingen konnten, ist das Zugest&auml;ndnis an die deutschen Beh&ouml;rden ein schlechter Witz. Hinzu kommt, dass ein Passus die Deutschen verpflichtet, die Verd&auml;chtigen schon zum Zeitpunkt des Auskunftsersuchens zu informieren. Dies er&ouml;ffnet denen nat&uuml;rlich eine ganze Reihe von Verschleierungs- und Verdunklungstaktiken. Deutschland erkl&auml;rt sich ferner dazu bereit, auf den &bdquo;aktiven&ldquo; Erwerb von Kundendaten aus der Schweiz zu verzichten. Ein Ankauf von Daten-CDs w&auml;re dann nicht mehr m&ouml;glich.<\/p><p>Siehe dazu: Wolfgang Lieb &ndash; <a href=\"\/?p=12806\">Das Steuerabkommen mit der Schweiz &ndash; Ein Freibrief f&uuml;r Steuerhinterzieher und die Schweizer Banken<\/a><\/p><p>Was mit ein wenig Druck zu erreichen ist, beweisen auch in diesem Punkt die USA. Im Steuerabkommen zwischen den USA und der Schweiz wird &ndash; aller Voraussicht nach &ndash; sogar eine Abfrage von sogenannten &bdquo;Gruppenanfragen&ldquo; enthalten sein. Die USA k&ouml;nnen dann beispielsweise Daten &uuml;ber US-Amerikanern abfragen, deren Finanztransaktionen einem bestimmten Muster entsprechen, das den Verdacht nahelegt, dass hier Steuern hinterzogen werden sollen. Daf&uuml;r brauchen die US-Beh&ouml;rden dann noch nicht einmal konkrete Namen. Davon k&ouml;nnen die deutschen Finanzbeh&ouml;rden bestenfalls tr&auml;umen, brauchen sie doch de facto bereits konkrete Beweise gegen namentlich bekannte Steuerkriminelle, bevor die Schweizer Banken sich zur Daten&uuml;bermittlung bereit erkl&auml;ren.<\/p><ol start=\"6\">\n<li>Durch das Abkommen wird ein Teil der Steuerhinterziehung legalisiert<\/li>\n<\/ol><p>Das Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz sieht vor, dass die Banken eine Quellensteuer von deutschen Kunden einbehalten und die einbehaltenen Gelder in anonymisierter Form an den deutschen Fiskus &uuml;berweisen. Dadurch wird de facto jedes Schweizer Konto eines deutschen Staatsb&uuml;rgers wei&szlig;gewaschen und der Fiskus muss k&uuml;nftig davon ausgehen, dass die Eink&uuml;nfte ordnungsgem&auml;&szlig; versteuert wurden. Das hei&szlig;t im Umkehrschluss, dass die Schweizer Banken zu &bdquo;Hilfsbeamten&ldquo; des deutschen Fiskus werden und es keine Kontrollinstanz gibt, die &uuml;berpr&uuml;fen kann, ob die Banken denn auch tats&auml;chlich alle steuerpflichtigen Konten gemeldet und deren Eink&uuml;nfte vertragsgem&auml;&szlig; besteuert haben. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Der deutsche Staat &uuml;bertr&auml;gt den Schweizer Banken, die sich der Beihilfe zu Steuerstraftaten schuldig gemacht haben, die Verantwortung f&uuml;r die ordnungsgem&auml;&szlig;e Besteuerung von Eink&uuml;nften, die nach internationalen Gesetzen einzig und allein dem deutschen Staat zustehen.  Auch beim Steuersatz f&uuml;r Zinsgewinne der letzten Jahre wird den Schweizer Banken die Bestimmungskompetenz zugestanden. Ob Zinsgewinne auf Schweizer Konten nun mit 21% oder mit 42% f&uuml;r den deutschen Fiskus versteuert werden, entscheiden die Banken im Einzelfall. Es gibt zwar Richtlinien f&uuml;r den anzusetzenden Steuersatz, aber wer soll die Einhaltung der Richtlinien &uuml;berpr&uuml;fen, wenn die Datens&auml;tze nicht nur anonym, sondern den deutschen Beh&ouml;rden auch g&auml;nzlich unbekannt sind? Nach <a href=\"http:\/\/www.fm.nrw.de\/presse\/2012_04_10_Staendiger_Ausschuss_Steuerabkommen.php\">Berechnungen von Prof. Frank Hechtner<\/a> d&uuml;rfte es angesichts der komplizierten Berechnungsformeln  nur ganz wenige F&auml;lle geben, die mit 42% versteuert w&uuml;rden, der L&ouml;wenanteil liegt unter der deutschen Abgeltungssteuer. <\/p><p>Und wer soll die Daten &uuml;berhaupt zusammenf&uuml;hren, wenn die Konten anonym sind? Wenn ein deutscher Steuerbetr&uuml;ger sein Geld auf viele kleinere Konten bei verschiedenen Schweizer Banken verteilt hat, wird er automatisch zum g&uuml;nstigsten Satz (21%) nachversteuert, da es den Banken selbst dann nicht m&ouml;glich ist, ein komplettes Bild &uuml;ber die Eink&uuml;nfte zu erlangen, wenn sie wirklich ernsthaft  recherchieren. Das Schweizer Banken jedoch eine selektive Sehbehinderung haben, wenn es um das Suchen nach Geldern geht, die sie lieber nicht finden wollen, ist hinl&auml;nglich bekannt. <\/p><p>Hintergrundinformationen: Jens Berger &ndash; <a href=\"http:\/\/www.spiegelfechter.com\/wordpress\/1809\/die-schweiz-das-geld-und-die-moral\">Die Schweiz, das Geld und die Moral<\/a><\/p><p><strong>Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg<\/strong><\/p><p>Die USA haben gezeigt, welche Sprache Schweizer Banker verstehen. W&auml;hrend die Amerikaner Schweizer Banker wegen Beihilfe zum Steuerbetrug verhafteten und drohten, zur Not den gesamten Vorstand der UBS mittels internationalen Haftbefehl jagen zu lassen, geben die deutschen Beh&ouml;rden sich mit <a href=\"\/?p=9097\">Vergleichen zufrieden<\/a>, die &ndash; egal welchen Ma&szlig;stab man angelegt &ndash; nur als unzureichend charakterisiert werden k&ouml;nnen. Provokant k&ouml;nnte man daraus folgern, dass der deutsche Gesetzgeber &uuml;berhaupt kein Interesse daran hat, Steuerstraft&auml;tern das Handwerk zu legen. Die deutsche Blockade im ECOFIN verst&auml;rkt diesen Verdacht zus&auml;tzlich. Peer Steinbr&uuml;ck wollte den Schweizern einst die Kavallerie schicken, was ankam, war ein taubblinder Hilfssheriff auf einem abgehalfterten Pony. Man wird Steuerstraftaten nie komplett verhindern k&ouml;nnen, genauso wenig wie man Morde oder Vergewaltigungen komplett verhindern kann. Der Gesetzgeber hat jedoch die Pflicht, daf&uuml;r zu sorgen, dass den Straft&auml;tern zumindest effektive H&uuml;rden in den Weg gestellt werden und die Beh&ouml;rden wirksame Werkzeuge in die Hand bekommen, um diese Straftaten aufzudecken und &ndash; wenn m&ouml;glich &ndash; bereits im Vorfeld zu vereiteln.<\/p><p>Gesetzeswerke wir das amerikanisch-schweizerische Steuerabkommen oder der ECOFIN-Entwurf f&uuml;r eine gemeinsame Zinsbesteuerungsrichtlinie sind geeignete Instrumente im Kampf gegen das Verbrechen, das deutsch-schweizerische Steuerabkommen hingegen, ist selbst in der &uuml;berarbeiteten Fassung eine Einladung an die Kriminellen und ein Kotau vor dem Schweizer Bankenbanditismus (Zitat: Jean Ziegler). Dass die Schweiz einlenkt, wenn man nur eine glaubhafte Drohkulisse aufbaut, haben uns die US-Amerikaner gelehrt. Aber dies w&auml;re nur der erste Schuss in einem w&uuml;nschenswerten Krieg gegen das organisierte Finanzverbrechen. Nicht nur die Schweiz, auch &bdquo;Staaten&ldquo; wie die Kanalinseln, die Bahamas, die Caymans, Singapur und Hong Kong leisten Steuer- und Finanzstraft&auml;tern nur allzu willig Beihilfe. Und es ist weit und breit nicht zu erkennen, dass die Opfer dieser Straftaten, wie beispielsweise Deutschland, ernsthaft daran interessiert sind, dagegen vorzugehen. Das weitreichende Finanzembargo gegen den Iran hat gezeigt, dass es sehr wohl m&ouml;glich ist, einen Staat wirkungsvoll vom internationalen Finanzmarkt abzuschneiden. Warum verh&auml;ngt man kein Finanzembargo gegen Steueroasen? Und da soll niemand sagen, so etwas sei nicht m&ouml;glich, der Status Quo sei alternativlos. Das stimmt nicht, es g&auml;be Alternativen, es fehlt jedoch ganz offensichtlich der Wille, diese Alternativen auch nur anzudenken.<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/vg08.met.vgwort.de\/na\/d3c4806c3f7d449b80f1980dbe106a38\" width=\"1\" height=\"1\" alt=\"\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Bundesl&auml;nder mit Regierungsbeteiligung der SPD, der Gr&uuml;nen und der Linkspartei verweigern bislang immer noch standhaft ihre Zustimmung zum nachverhandelten Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz. Und das ist gut so! Es ist besser kein Abkommen als dieses Abkommen zu unterzeichnen. Noch besser w&auml;re es jedoch, das Bundesfinanzministerium n&auml;hme sich ein Beispiel an den US-Beh&ouml;rden<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=12942\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":8,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[136,138,137],"tags":[338,1088],"class_list":["post-12942","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-banken-boerse-spekulation","category-steuerhinterziehungsteueroasensteuerflucht","category-steuern-und-abgaben","tag-schweiz","tag-steuerabkommen"],"jetpack_featured_media_url":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/12942","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/8"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=12942"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/12942\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":12944,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/12942\/revisions\/12944"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=12942"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=12942"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=12942"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}