{"id":1297,"date":"2006-05-11T09:25:49","date_gmt":"2006-05-11T07:25:49","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/v2\/?p=1297"},"modified":"2016-02-10T15:49:58","modified_gmt":"2016-02-10T14:49:58","slug":"hans-bockler-stiftung-allgemeines-gleichbehandlungsgesetz-vertretungsmoglichkeit-macht-schutz-vor-diskriminierung-systematischer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=1297","title":{"rendered":"Hans-B\u00f6ckler-Stiftung: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz &#8211; Vertretungsm\u00f6glichkeit macht Schutz vor Diskriminierung systematischer"},"content":{"rendered":"<p>Opfern von Diskriminierung im Arbeitsleben kann systematischer und effektiver geholfen werden, wenn sie das Recht haben, sich von sachkundigen und erfahrenen Institutionen unterst&uuml;tzen und vertreten zu lassen. Das zeigen Erfahrungen aus L&auml;ndern mit entsprechenden gesetzlichen Regelungen, etwa Gro&szlig;britannien und den USA. Ein Klagerecht f&uuml;r Betriebsr&auml;te und Gewerkschaften, wie es das geplante Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vorsieht, tr&auml;gt diesen Erfahrungen Rechnungen. Darauf weist Prof. Dr. Heide Pfarr hin, Arbeitsrechtlerin und Wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-B&ouml;ckler-Stiftung.<br>\n<!--more--><br>\n&ldquo;Tragen allein die Diskriminierten individuell die Last und das Risiko einer Auseinandersetzung, werden Diskriminierungen eher zuf&auml;llig bek&auml;mpft&rdquo;, sagt die Rechtswissenschaftlerin. &ldquo;Viel h&auml;ngt vom langen Atem und der Konfliktbereitschaft der Betroffenen ab.&rdquo; Das habe bei Diskriminierungsklagen in Deutschland zu teilweise widersinnig anmutenden Ph&auml;nomenen gef&uuml;hrt: &ldquo;Mehr als die H&auml;lfte der Klagen, die sich gegen Diskriminierung wegen des Geschlechts richten, stammen von M&auml;nnern. Dabei ist bei allen Fachleuten unstrittig, dass Frauen die diskriminierte Gruppe sind&rdquo;, so Professor Dr. Pfarr. &ldquo;Wenn sich hingegen Institutionen mit &Uuml;berblick und den n&ouml;tigen Ressourcen der F&auml;lle annehmen k&ouml;nnen, dann besteht die Chance, dass auch versteckte und strukturelle Diskriminierungen bek&auml;mpft werden k&ouml;nnen.&rdquo;<\/p><p>Eine &ldquo;Klageflut&rdquo; ist nach Analyse der Expertin aber nicht zu erwarten. &ldquo;Daf&uuml;r gibt es keinerlei Anhaltspunkte.&rdquo; Hintergrund: Bereits seit 1980 sieht das B&uuml;rgerliche Gesetzbuch Schadenersatzanspr&uuml;che vor, wenn Frauen oder M&auml;nner im Arbeitsleben diskriminiert werden. Eine Datenbank-Recherche der Hans-B&ouml;ckler-Stiftung ergab, dass in den 25 Jahren bis 2005 lediglich 112 Prozesse in diesem Zusammenhang gef&uuml;hrt wurden. <\/p><p>Auch die von Wirtschaftsvertreten kritisierte angebliche &ldquo;Beweislastverschiebung&rdquo; ist bei den Bestimmungen gegen geschlechtsspezifische Diskriminierung seit einem Vierteljahrhundert geltendes Recht. Wenn beispielsweise eine Bewerberin um einen Arbeitsplatz &ldquo;Tatsachen glaubhaft macht, die eine Diskriminierung vermuten lassen&rdquo;, muss der Arbeitgeber beweisen, dass es f&uuml;r seine Entscheidung sachliche Gr&uuml;nde gab. &ldquo;Dass blo&szlig;e Behauptungen zur Beweislastumkehr f&uuml;hren und Arbeitgeber damit abkassiert werden k&ouml;nnen, ist durch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte in den letzten 25 Jahren widerlegt worden&rdquo;, betont die Rechtswissenschaftlerin Pfarr. &ldquo;Wieso sollten die Gerichte nicht auch k&uuml;nftig vern&uuml;nftig und praktikabel entscheiden?&rdquo;\t<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Opfern von Diskriminierung im Arbeitsleben kann systematischer und effektiver geholfen werden, wenn sie das Recht haben, sich von sachkundigen und erfahrenen Institutionen unterst&uuml;tzen und vertreten zu lassen. 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