{"id":132278,"date":"2025-05-01T12:00:39","date_gmt":"2025-05-01T10:00:39","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=132278"},"modified":"2025-05-01T12:53:14","modified_gmt":"2025-05-01T10:53:14","slug":"cdu-merz-spahn-die-brandmauer-zur-afd-und-die-usa","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=132278","title":{"rendered":"CDU, Merz, Spahn, die Brandmauer zur AfD und die USA"},"content":{"rendered":"<p>Das deutsche Parteienspektrum ist in Bewegung. Nie in der Geschichte der Bundesrepublik gab es so viele Parteien wie in der letzten und der neuen Wahlperiode. Die politischen R&auml;nder sind in Bewegung. Das schreckt die &bdquo;traditionellen&rdquo; Parteien auf. Das Auftauchen neuer Parteien (BSW und AfD) sowie das unerwartete Erstarken der Partei Die LINKE ist das Ergebnis einer immer offensichtlich werdenden Repr&auml;sentationsl&uuml;cke. Die &bdquo;traditionellen&rdquo; Parteien adressieren offensichtlich einen beachtlichen Teil der Gesellschaft nicht mehr. Die Parteien der Mitte sind ein Resultat der programmatischen und tagespolitische Ann&auml;herung &ndash; eben die Mitte. Ihre Reaktion gegen&uuml;ber den neuen Parteien ist keine politisch-inhaltliche Auseinandersetzung, sondern ist die Ausgrenzung. Mit Blick auf die AfD wurde sogar eine sogenannte &bdquo;Brandmauer&ldquo; gezogen. Wird sie Bestand haben? Von <strong>Alexander Neu<\/strong>.<br>\n<!--more--><br>\nDer Begriff der &bdquo;Brandmauer&ldquo; hat vor wenigen Jahren die bautechnische Fachsprache &bdquo;&uuml;berwunden&ldquo; und in der Politik der Berliner Republik zwischenzeitlich eine beachtliche Karriere hingelegt. Das &bdquo;Digitale W&ouml;rterbuch der deutschen Sprache&ldquo; beschreibt hierzu zwei Definitionen, eine technische und eine abstrakte, wobei Letztere bereits die politische Bedeutung anspricht. <\/p><p>Die technische lautet, eine Brandmauer ist eine <em>&bdquo;verst&auml;rkte, feuersichere Wand zwischen aneinandersto&szlig;enden Geb&auml;uden oder Geb&auml;udeteilen, die dem &Uuml;bergreifen eines Brandes vorbeugen soll&rdquo;<\/em>. Und die abstrakte Definition lautet: Eine Brandmauer ist eine <em>&bdquo;abstrakte Sache (z.B. Ma&szlig;nahme, Handlung, Vorrichtung) oder Beschaffenheit, Eigenschaft, die dem &Uuml;bergreifen einer unerw&uuml;nschten Entwicklung auf andere Bereiche vorbeugen soll&rdquo;<\/em>.<\/p><p>Beide Definitionen bescheiden dem Begriff eine spezifische Funktion: das Ausbreiten von etwas Gef&auml;hrlichem, Unerw&uuml;nschtem zu verhindern, es einzud&auml;mmen, da ansonsten eine Gefahr f&uuml;r das Ganze entsteht oder entstehen k&ouml;nnte. Es ist im technischen Sinne rein pr&auml;ventiv, da es die Ausbreitung eines m&ouml;glichen Feuers verhindern soll. Im politischen Sinne hingegen ist es auch reaktiv: Es wird anerkannt, dass die Gefahr bereits ganz objektiv existiert und danach strebt, sich auszubreiten (nach wachsender politischer Zustimmung neigende politische Entwicklung). Und diese politische Brandmauer haben die Parteien der politischen Mitte sich mit Blick auf die m&ouml;gliche politische Kooperation mit der AfD geschworen. Aber auch gegen DIE LINKE wurde sie seinerzeit praktiziert, ohne den Begriff der &bdquo;Brandmauer&ldquo; (stattdessen &bdquo;Rote-Socken&ldquo;-Kampagne) selbst zu verwenden.<\/p><p>Dass dieser Ansatz mit Blick auf die damalige PDS und sp&auml;tere Linkspartei auf L&auml;nderebene nicht durchzuhalten war, ist allseits bekannt. Die Nutzung der Metapher &bdquo;Brandmauer&ldquo; soll jedoch die gr&ouml;&szlig;ere Entschlossenheit der Parteien der Mitte symbolisieren, der AfD keinen Boden im parlamentarischen Raum zu geben, weder politisch (Zustimmung zu deren Antr&auml;gen) noch strukturell (Vorenthaltung parlamentarischer Posten wie beispielsweise das Amt des Bundestagsvizepr&auml;sidenten oder ggf. keinen Vorsitz der Parlamentsaussch&uuml;sse und wenn ja, dann m&ouml;glichst Aussch&uuml;sse mit wenig Au&szlig;enwirkung), obschon ihr diese nach althergebrachter Praxis als auch gem&auml;&szlig; der Gesch&auml;ftsordnung zust&uuml;nden.<\/p><p>So hei&szlig;t es beispielsweise laut Gesch&auml;ftsordnung des Deutschen Bundestages gem&auml;&szlig; <em>&bdquo;&sect; 2 Wahl des Pr&auml;sidenten und der Stellvertreter<\/em>&ldquo;: &bdquo;(&hellip;). <em>Jede Fraktion des Deutschen Bundestages ist durch mindestens einen Vizepr&auml;sidenten oder eine Vizepr&auml;sidentin im Pr&auml;sidium vertreten.<\/em>&ldquo; Die demokratietheoretisch sinnvolle Festlegung kann und wird mit Blick auf den Umgang mit der AfD indessen durch den vorangehenden Satz im Paragraphen politisch ausgehebelt: &bdquo;<em>Der Bundestag w&auml;hlt mit verdeckten Stimmzetteln (&sect;49) in besonderen Wahlhandlungen den Pr&auml;sidenten und seine Stellvertreter f&uuml;r die Dauer der Wahlperiode.<\/em>&ldquo; Denn es kann kein Mitglied des Deutschen Bundestages gezwungen werden, einen Kandidaten zu w&auml;hlen. Und somit fallen bislang alle von der AfD vorgeschlagenen Kandidaten bei der Wahl regelm&auml;&szlig;ig durch, womit ihr Anspruch auf einen &bdquo;<em>Vizepr&auml;sidenten oder Vizepr&auml;sidentin im Pr&auml;sidium<\/em>&ldquo; ins Leere l&auml;uft. Die Brandmauer wirkt zumindest bislang hinsichtlich der bundestagsinternen Strukturen. Ob dieses &bdquo;Handeln&ldquo; demokratietheoretisch vertretbar ist, muss der Leser f&uuml;r sich entscheiden. Zu bedenken ist dabei, dass einer demokratisch gew&auml;hlten und bislang nicht verbotenen Partei im Bundestag Funktionen und &Auml;mter verweigert werden, die ihr rechtlich zustehen. Mehr noch: Der W&auml;hlerwille von Millionen von W&auml;hlern wird &uuml;bergangen &ndash; eine schwierige Abw&auml;gung, die im Raume steht.<\/p><p><strong>Exkurs: Wehrhafte Demokratie<\/strong><\/p><p>Andererseits haben M&uuml;tter und V&auml;ter des Grundgesetzes angesichts der Erfahrungen mit der Abwicklung der Weimarer Republik durch die Faschisten auch gewisse verfassungsrechtliche &bdquo;Brandmauern&ldquo; (besser bekannt als &bdquo;wehrhafte Demokratie&ldquo;) in das Grundgesetz geschrieben. So sind die Artikel 1 (Menschenw&uuml;rde und Grundrechte) und Artikel 20 (Verfassungsgrunds&auml;tze) von der &bdquo;Ewigkeitsklausel&ldquo; (Artikel 79, Abs. 3) gesch&uuml;tzt, d&uuml;rfen mithin nicht ver&auml;ndert werden. Auch k&ouml;nnen Grundrechte (Artikel 18) verwirkt werden, wenn Personen die ihnen verfassungsrechtlich zugesicherten Grundrechte missbrauchen, um die &bdquo;<em>freiheitlich demokratische Grundordnung<\/em>&ldquo; (fdGO) zu bek&auml;mpfen. Allerdings kann diese Verwirkung nicht die Bundesregierung oder der Deutsche Bundestag beschlie&szlig;en, sondern ausschlie&szlig;lich das Bundesverfassungsgericht &ndash; so auch die M&ouml;glichkeit, eine Partei als Ganzes zu verbieten (Artikel 21 Abs. 2). Parteien k&ouml;nnen verboten werden, wenn sie die &bdquo;<em>freiheitlich demokratische Grundordnung<\/em> <em>zu beeintr&auml;chtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland&ldquo;<\/em> angesichts ihrer &bdquo;<em>Ziele<\/em>&ldquo; &bdquo;<em>oder nach dem Verhalten ihrer Anh&auml;nger<\/em> <em>zu gef&auml;hrden<\/em>&ldquo; drohen. Auch hier gilt: Die Verfassungswidrigkeit einer Partei kann ausschlie&szlig;lich vom Bundesverfassungsgericht gekl&auml;rt werden, um dem Anspruch der rechtsstaatlichen Gewaltenteilung gerecht zu werden. Andernfalls w&auml;re das Instrument des Parteienverbotes f&uuml;r jede Regierungspartei ein interessantes Mittel, um konkurrierende Parteien durch Verbote auszuschalten.<\/p><p>Und tats&auml;chlich gab es in der jungen Geschichte der Bundesrepublik bereits in der Adenauer-&Auml;ra zwei juristisch, politisch und politikwissenschaftlich umstrittene Parteienverbote: Die &bdquo;Sozialistische Reichspartei&ldquo;, eine Nachfolgepartei der NSDAP, sowie das Verbot der KPD, der Kommunistischen Partei. Demgegen&uuml;ber scheiterte 2017 der Versuch des Bundesrates, ein Verbot der NPD zu erzielen, am Bundesverfassungsgericht. Zwar stellte das Bundesverfassungsgericht die Erf&uuml;llung der grundgesetzlich verankerten Verbotsvoraussetzungen (s.o.) seitens der NPD fest, stellte jedoch die Wahrscheinlichkeit des Eintretens des Erfolges der &bdquo;<em>Ziele<\/em>&ldquo; und des &bdquo;<em>Handelns<\/em>&ldquo; der NPD angesichts des geringen W&auml;hlerzuspruchs in Frage:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;<em>Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) vertritt ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept. Sie will die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten ,Volksgemeinschaft&acute; ausgerichteten autorit&auml;ren Nationalstaat ersetzen. Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenw&uuml;rde und ist mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. Die NPD arbeitet auch planvoll und mit hinreichender Intensit&auml;t auf die Erreichung ihrer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ziele hin. Allerdings fehlt es (derzeit) an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es m&ouml;glich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg f&uuml;hrt, weshalb der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts den zul&auml;ssigen Antrag des Bundesrats auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit und Aufl&ouml;sung der NPD und ihrer Unterorganisationen (Art. 21 Abs. 2 GG) mit heute verk&uuml;ndetem Urteil einstimmig als unbegr&uuml;ndet zur&uuml;ckgewiesen hat.&ldquo;<\/em><\/p>\n<p><em>(Quelle: <a href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Pressemitteilungen\/DE\/2017\/bvg17-004.html?nn=148438\">Bundesverfassungsgericht<\/a>)<\/em>\n<\/p><\/blockquote><p>Interessant ist also die Begr&uuml;ndung des Bundesverfassungsgerichts: Nicht die tats&auml;chlich festgestellten verfassungswidrigen &bdquo;<em>Ziele<\/em>&ldquo; und das damit einhergehende &bdquo;<em>Handeln<\/em>&ldquo;, sondern vielmehr deren wenig realistische Umsetzung aufgrund des geringen W&auml;hlerzuspruchs wurden als Entscheidungskriterium seitens des Bundesverfassungsgerichts herangezogen. Ich finde dieses Entscheidungskriterium &ndash; also die Realisierbarkeit verfassungswidriger &bdquo;<em>Ziele<\/em>&ldquo; und deren Handlungen und nicht diese beiden Merkmale als solches &ndash; merkw&uuml;rdig, w&auml;re es doch naheliegender gewesen, sich am Wortlaut des Grundgesetzes (Artikel 21 Abs. 2) zum Verbot zu orientieren. Denn dann w&auml;re auch das Verbot der rassistischen NPD unausweichlich gewesen.<\/p><p>Hinzu kommt: Es entsteht mit dieser Entscheidung und vielmehr noch mit der Begr&uuml;ndung des Bundesverfassungsgerichts aber noch ein ganz anderes Problem, n&auml;mlich ein mindestens demokratietheoretisches Dilemma: Die NPD wurde also nicht verboten, denn ihr W&auml;hlerzuspruch sei zu unbedeutend, als dass sie eine Gefahr f&uuml;r die &bdquo;<em>freiheitlich demokratische Grundordnung<\/em>&ldquo; darstellte. Wenn nun aber im logischen Umkehrschluss eine Partei, die die Kriterien der Verfassungswidrigkeit &ndash; festgestellt durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts &ndash; erf&uuml;llt und zugleich &uuml;ber einen massiven W&auml;hlerzuspruch &ndash; sowohl in Prognosen als auch tats&auml;chlich in W&auml;hlerstimmen &ndash; verf&uuml;gt, verboten wird, da die &bdquo;<em>konkreten Anhaltspunkte von Gewicht<\/em>&ldquo; vorhanden sind, &bdquo;<em>die es m&ouml;glich erscheinen lassen, dass dieses &bdquo;Handeln&ldquo; zum Erfolg f&uuml;hrt<\/em>&ldquo;, f&uuml;hrt dies zu einer Kollision von Artikeln des Grundgesetzes. Denn Artikel 20 Abs. 2 Grundgesetz legt fest: &bdquo;<em>Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausge&uuml;bt.<\/em>&ldquo; In dieser Formulierung wird in der Logik des Begriffs Demokratie (Volksherrschaft) das Volk als Inhaber der Souver&auml;nit&auml;t (Volkssouver&auml;nit&auml;t) genannt. Volkssouver&auml;nit&auml;t ist f&uuml;r eine Demokratie also das konstitutive Merkmal. Die drei &bdquo;besonderen Organe&ldquo; &ndash; die Legislative, die Exekutive sowie die Judikative &ndash; &uuml;ben diese Staatsgewalt stellvertretend f&uuml;r das Volk aus. Und hier kollidieren unter staatsrechtsphilosophischem und politisch-ideengeschichtlichem Gesichtspunkt das Entscheidungskriterium des Bundesverfassungsgerichtes im Hinblick auf das NPD-Urteil mit dem Verfassungsgrundsatz der Volkssouver&auml;nit&auml;t: Wenn ein Volk, das einzig und allein den Souver&auml;n darstellt, in erheblichem Ausma&szlig; eine Partei w&auml;hlt und diese Partei anschlie&szlig;end durch ein besonderes Organ (Judikative, hier das Bundesverfassungsgericht), welches die Staatsgewalt stellvertretend f&uuml;r das Volk aus&uuml;bt, verbietet, entsteht unweigerlich mindestens ein staatsrechtsphilosophischer Widerspruch. Mit anderen Worten: Das NPD-Urteil und seine Begr&uuml;ndung des Bundesverfassungsgerichtes haben seinerzeit ein Dilemma geschaffen, das nun an Aktualit&auml;t gewinnt:<\/p><p>Im Gegensatz zur NPD verf&uuml;gt die AfD n&auml;mlich &uuml;ber signifikante Wahlerfolge und noch bessere Prognosen: Sie ist nach jetzigem Stand die gr&ouml;&szlig;te Oppositionsfraktion im Deutschen Bundestag und laut neuesten Umfragen die f&uuml;hrende Partei in Deutschland. Das Entscheidungskriterium des mangelnden W&auml;hlerzuspruchs f&uuml;r das NPD-Urteil f&uuml;hrt mit Blick auf die AfD nun zu erheblichen Problemen &ndash; kommt doch hier das demokratietheoretische Dilemma zum Tragen. Denn sollte ein Verbotsantrag dem Bundesverfassungsgericht vorliegen, m&uuml;sste dieses zun&auml;chst tats&auml;chlich den Nachweis der Verfassungswidrigkeit der AfD erbringen. W&auml;re dieser tats&auml;chlich erbracht, so w&uuml;rde es f&uuml;r ein Verbot ausreichen. Da aber das Bundesverfassungsgericht im NPD-Urteil die realistische Umsetzung, also den geringen W&auml;hlerzuspruch zum Entscheidungskriterium und nicht die Verfassungswidrigkeit der &bdquo;<em>Ziele<\/em>&ldquo; und des &bdquo;<em>Handelns<\/em>&ldquo; der NPD also solches erhoben hat, k&ouml;nnte sich die AfD genau darauf berufen: Wieso spielten bei der NPD die verfassungswidrige Zielsetzung und das entsprechende &bdquo;<em>Handeln<\/em>&ldquo; keine entscheidende Rolle bei der Urteilsfindung, bei der AfD aber schon, so die saloppe Fragestellung. In der Logik der Argumentation zum NPD-Urteil w&uuml;rde das Bundesverfassungsgericht dann entgegnen, die NPD spiele keine Rolle im politischen Parteienspektrum, stelle sodann keine Gefahr dar, weshalb ein Verbot abgelehnt wurde. Die AfD k&ouml;nnte dann eben mit dem demokratietheoretischen Dilemma kontern; ein Argument, das tats&auml;chlich schwer wiegt.<\/p><p>In der Endphase des letzten Deutschen Bundestages (2021 &ndash; 2025) gab es dieses bereits und scheiterte angesichts unzureichender Unterst&uuml;tzer auch der Versuch, einen &Uuml;berpr&uuml;fungs- und Verbotsantrag gegen die AfD im Parlament einzubringen, um diesen dann dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Die Kontroverse im Parlament war &auml;hnlich wie auch seinerzeit mit Blick auf die damals verbotenen Parteien, die SRP und die KPD: Sollten verfassungsrechtlich fragw&uuml;rdige Parteien im Sinne der &bdquo;wehrhaften Demokratie&ldquo; verboten werden und somit m&ouml;glicherweise nur ein Symptom bek&auml;mpft werden, oder sollten solche Parteien vielmehr politisch bek&auml;mpft werden, d.h. durch politische Angebote, die dem W&auml;hler interessanter erscheinen als die Angebote der potenziell zu verbietenden Parteien &ndash; also die Ursache des politischen Problems angehen. Auch diese Kontroverse wird im Stillen wieder gef&uuml;hrt &ndash; was ist das bessere Konzept, um die AfD unsch&auml;dlich zu machen?<\/p><p><strong>Exkurs Ende<\/strong><\/p><p><strong>AfD &ndash; juristische Bek&auml;mpfung?<\/strong><\/p><p>Ob der Versuch, der AfD eine Verfassungswidrigkeit &uuml;berzeugend nachzuweisen, von Erfolg gekr&ouml;nt sein d&uuml;rfte oder nicht, vermag ich nicht zu beurteilen. Was aber sicherlich diskutiert wird und diskutiert werden muss, ist: Kann ein solches Verbot angesichts des hohen W&auml;hlerzuspruchs der AfD unter dem Aspekt der Demokratie, wie oben ausgef&uuml;hrt, tats&auml;chlich ernsthaft in Betracht gezogen werden? W&uuml;rde angesichts einer solchen Entscheidung das Vertrauen in die Demokratie nicht massiven Schaden nehmen? L&auml;uft das Konzept der &bdquo;wehrhaften Demokratie&ldquo; unter Umst&auml;nden, d.h. je nach Umfang und Intensit&auml;t seiner Anwendung, nicht selbst Gefahr, die Demokratie zu gef&auml;hrden, da die AfD, wie bereits ausgef&uuml;hrt, einen hohen W&auml;hleranteil zu verzeichnen hat? Kurzum: Es k&ouml;nnte die Gefahr entstehen, die Demokratie und die Meinungsfreiheit zu Tode zu sch&uuml;tzen.<\/p><p>Das Verbot der Kandidatur des rechtsgerichteten Kandidaten in Rum&auml;nien k&ouml;nnte ein Vorgeschmack, ein Pr&auml;zedenzfall in EU-Europa sein. Ein Verbot der AfD jedoch w&uuml;rde noch viel gr&ouml;&szlig;ere Wellen schlagen &ndash; nicht nur eine Person, sondern eine ganze Partei zu verbieten, und das im bev&ouml;lkerungsreichsten und wohl m&auml;chtigsten EU-Mitgliedsland. Hinzu kommt: Die AfD genie&szlig;t nicht nur bei den deutschen W&auml;hlern wachsende Sympathien. Auch hat die AfD einen sehr m&auml;chtigen Verb&uuml;ndeten: die Trump-Administration. Die Aussagen und Warnungen zur Demokratie und Meinungsfreiheit in EU-Europa des US-Vize-Pr&auml;sidenten J. D. Vance auf der M&uuml;nchner Sicherheitskonferenz waren mehr als eindeutig:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;<em>Die Bedrohung, die mich in Bezug auf Europa jedoch am meisten besorgt, ist nicht Russland, nicht China, nicht irgendein anderer Akteur. Was mich besorgt, ist die Bedrohung von innen. (&hellip;) Ich war erstaunt, dass ein ehemaliger EU-Kommissar k&uuml;rzlich im Fernsehen auftrat und begeistert klang, dass die rum&auml;nische Regierung gerade eine ganze Wahl annulliert hatte. Er warnte, dass, wenn die Dinge nicht nach Plan laufen, genau dasselbe auch in Deutschland passieren k&ouml;nnte.&ldquo;<\/em>\n<\/p><\/blockquote><p>W&uuml;rde die US-Administration ein Verbot der AfD akzeptieren, oder w&uuml;rde Deutschland einem US-Sanktionssturm ausgesetzt werden? Und was, wenn ein Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht letztlich scheitern w&uuml;rde? Dies stellte einen massiven Reputationsgewinn f&uuml;r die AfD dar. So viele Sektkorken, die die AfD dann knallen lie&szlig;e, m&uuml;ssten erstmal hergestellt werden.<\/p><p>Es wird deutlich, dass eine juristische Einhegung, also ein Verbot der AfD, sehr viele Unw&auml;gbarkeiten und Gefahren birgt. Zumal die politischen Probleme und Herausforderungen wie die innere Sicherheit, Sozial- und Friedenspolitik sowie auch die Migrationsfrage, welche die Menschen <a href=\"https:\/\/www.ipsos.com\/de-de\/meinungsumfragen\/sorgenbarometer\">laut Umfragen als priorit&auml;r betrachten<\/a>, die von den Parteien der politischen Mitte bislang nicht ausreichend behandelt werden und auf die die AfD jedoch Antworten verspricht, mit einem Verbot der Partei ja nicht vom Tisch sind.<\/p><div class=\"imagewrap\"><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/bilder\/250428-Neu-Brandmauer-01.jpg\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/bilder\/250428-Neu-Brandmauer-01.jpg\" alt=\"\" title=\"\"><span><\/span><\/a><\/div><p><strong>AfD &ndash; politisch bek&auml;mpfen oder einhegen?<\/strong><\/p><p>Es gibt grob gesehen zwei Szenarien: Entweder die AfD politisch bek&auml;mpfen oder versuchen, sie in einer Koalition einzuhegen:<\/p><ol>\n<li>Szenario: Die Parteien der politischen Mitte justieren ihren politischen Kompass neu. Das hei&szlig;t innen- wie auch au&szlig;enpolitische Realpolitik, statt postmateriellen Ideologien nach innen zu fr&ouml;nen und Konfrontationspolitik nach au&szlig;en zu betreiben. Das bisherige politische Verst&auml;ndnis adressiert immer weniger die Interessen der Mehrheit der Bev&ouml;lkerung, sondern dient einem selbstgerechten und gesinnungsethischen Weltbild der politischen und medialen Eliten. Das einigende Band der steten Konsensbildung zwischen Regierenden und Regierten &ndash; also die demokratische Legitimation &ndash; droht zunehmend zu erodieren. Schaut man sich den Koalitionsvertragsentwurf der Not-GroKo an, so ist es ein Dokument des &bdquo;Weiter so&ldquo;. Mit dem Begriff der &bdquo;Not-GroKo&ldquo; unterstreiche ich den Charakter dieser schwarz-roten Koalition als Notkonstruktion: Sie ist der Versuch &ndash; und vielleicht auch der letzte erfolgreiche Versuch &ndash; im Rahmen der Brandmauer, die AfD weiterhin von den Schalthebeln der Macht fernzuhalten. Aber die dokumentierte Nichtbereitschaft, sich den realpolitischen Herausforderungen zu stellen, st&auml;rkt die AfD immer weiter &ndash; es ist nicht die St&auml;rke der AfD, sondern das Unverm&ouml;gen der anderen Parteien, welches die AfD n&auml;hrt.\n<p>Vorgezogene Neuwahlen werden die Parteien der politischen Mitte angesichts der wachsenden St&auml;rke der AfD tunlichst vermeiden. Die Not-GroKo wird keinen Befreiungsschlag darstellen, sondern eher einen Abgesang. Einen ersten Eindruck politischer Kunst konnten die W&auml;hler dieses Landes bereits wenige Tage nach der Wahl von der k&uuml;nftigen Not-GroKo gewinnen:<\/p>\n<p>Die gr&ouml;&szlig;te Wahll&uuml;ge in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland:<\/p>\n<p>Eine noch nicht existierende Regierung (die noch gesch&auml;ftsf&uuml;hrende Regierung unter dem wenig charismatischen Olaf Scholz ist seit dem 23. Februar ab 18:01 Uhr nicht mehr sichtbar) beschlie&szlig;t unter F&uuml;hrung eines noch nicht gew&auml;hlten Kanzlers und eines abgew&auml;hlten Bundestages eine Grundgesetz&auml;nderung, um die gr&ouml;&szlig;te Verschuldungsorgie der Nachkriegsgeschichte Deutschlands zu erm&ouml;glichen, damit der Kanzlerkandidat auch tats&auml;chlich Kanzler werden kann. Dass es Friedrich Merz schafft, bereits an Zustimmung zu verlieren und seine Union in Umfragen hinter die AfD zu positionieren, bevor er &uuml;berhaupt Kanzler und seine Regierung im Amt ist, ist schon eine bemerkenswerte Leistung. Ob die Not-GroKo in dieser Form &uuml;berhaupt die regul&auml;re vierj&auml;hrige Wahlperiode &uuml;bersteht, wage ich zu bezweifeln.<\/p>\n<\/li><li>Szenario: Die Union steigt aus der Not-GroKo aus und versucht, unter Vermeidung von Neuwahlen die AfD &uuml;ber eine schwarz-blaue Koalition einzubinden.\n<p>Bei diesem Szenario ergeben sich eine Vielzahl von Fragen: Wann m&uuml;sste die Union den Zeitpunkt des Bruchs der Not-GroKo w&auml;hlen, um schwarz-blau und nicht pl&ouml;tzlich mit einem blau-schwarzen Konstellationsszenario durch Neuwahlen konfrontiert zu werden? Ist der Zeitpunkt bereits verpasst angesichts des h&ouml;heren W&auml;hlerzuspruchs f&uuml;r die AfD &ndash; glaubt man den Meinungsumfragen &ndash;, so w&auml;ren Neuwahlen nach derzeitigem Stand f&uuml;r die Union nachteilig. Denn es schaut so aus, dass die Zeit derweil f&uuml;r die AfD arbeitet. Wird sich die Not-GroKo in den Umfragen wieder stabilisieren? Wenn ja, k&ouml;nnte die Union die Wahlperiode aussitzen. Wenn die Not-GroKo indes weiter an Zuspruch verliert, werden Unmut und Panik in der Union wachsen. Die Forderungen nach einer Beendigung dieser Not-GroKo werden un&uuml;berh&ouml;rbar. Friedrich Merz wird angesichts seiner, die CDU tats&auml;chlich deformierenden, Konzessionen an die SPD an R&uuml;ckhalt verlieren &ndash; sein Kanzlerstuhl beginnt zu wackeln. Vorgezogene Neuwahlen angesichts einer in W&auml;hlerumfragen st&auml;rkeren AfD w&auml;ren keine gangbare Option f&uuml;r die Union, da diese Koalition eine blau-schwarze w&auml;re, mit einem AfD-Kanzler. Daher m&uuml;sste eine Koalition, also eine schwarz-blaue Koalition, noch in der laufenden Wahlperiode zusammengeschustert werden. Nur, wer w&uuml;rde es in der Union letztlich wagen, den Bruch der Not-GroKo &ouml;ffentlich anzuk&uuml;ndigen und sich als K&ouml;nigsm&ouml;rder zu profilieren? Hier k&ouml;nnte der wohl k&uuml;nftige Fraktionsvorsitzende der Union im neuen Deutschen Bundestag die zentrale Figur sein: Jens Spahn. Der Fraktionsvorsitz ist das m&auml;chtigste Amt in einer Fraktion. Wenn ihm die Fraktion weitestgehend folgt, was zur Ausf&uuml;hrung des Amtes immanent ist, w&uuml;rde Jens Spahn die Politik im Kanzleramt entscheidend mitbestimmen und w&auml;re somit faktisch der inoffizielle Vizekanzler &ndash; und &bdquo;nat&uuml;rliche&ldquo; Nachfolger von Friedrich Merz.<\/p>\n<p>Nicht nur, dass Spahn dem konservativen Fl&uuml;gel zuzurechnen ist. Auch gewisse Andeutungen in Richtung einer wie auch immer zu verstehenden &bdquo;Normalisierung&ldquo; (&bdquo;mit der AfD sei umzugehen ,wie mit jeder anderen Oppositionspartei auch&lsquo;&ldquo;) sind zu vernehmen, zun&auml;chst einmal in Bezug auf den Umgang mit der AfD im Bundestag im Hinblick auf die Verteilung der Ausschussvorsitzendenposten. <em>Zeit Online<\/em> schl&auml;gt bereits Alarm: Mit dem Titel <a href=\"https:\/\/www.zeit.de\/kultur\/2025-04\/cdu-jens-spahn-union-afd-rechtsruck\">&bdquo;Die Methode Spahn&ldquo;<\/a> schreibt das Massenmedium: &bdquo;<em>Hinter Jens Spahns &Auml;u&szlig;erungen zur AfD steckt System. Wohldosiert r&uuml;ckt er die Union nach rechts. Jetzt k&ouml;nnte er Fraktionschef werden &ndash; eine gef&auml;hrliche Wahl<\/em>&ldquo;.<\/p>\n<p>Und hier kommen nun wieder die USA ins Spiel: Der fr&uuml;here US-Botschafter in Berlin, Richard Grenell, soll ein freundschaftliches Verh&auml;ltnis mit Jens Spahn pflegen, so die <em>Welt<\/em> in einem Beitrag mit dem Titel <a href=\"https:\/\/www.welt.de\/politik\/ausland\/article176158054\/Richard-Grenell-Trumps-Mann-fuer-Deutschland-ein-Fan-von-Spahn-und-Kurz.html\">&bdquo;Richard Grenell &ndash; Trumps Mann f&uuml;r Deutschland &ndash; ein Fan von Spahn und Kurz&ldquo;<\/a>. Grenell war US-Botschafter in der ersten Amtszeit Donald Trumps. Nun ist er ein Sonderbeauftragter des US-Pr&auml;sidenten. Und hier k&ouml;nnte sich der Kreis oder besser gesagt das Beziehungsdreieck schlie&szlig;en: Die Trump-Administration scheint in der AfD einen ideologischen Partner zu sehen. Das Musk-Weidel-Interview vor wenigen Monaten hat die gegenseitige Sympathie offenkundig werden lassen. Die AfD hat in Donald Trump einen starken Verb&uuml;ndeten. Der US-Sonderbeauftragte Richard Grenell, befreundet mit dem k&uuml;nftigen Fraktionsvorsitzende der Union, Jens Spahn, und die Sympathien der Trump-Administration f&uuml;r die AfD k&ouml;nnten ein Beziehungsdreieck darstellen, welches eine Koalition zwischen der Union und der AfD in den n&auml;chsten Jahren einf&auml;deln k&ouml;nnte.\n<\/p><\/li>\n<\/ol><p>Von den beiden dargestellten Szenarien &ndash; die AfD politisch durch eine &bdquo;neue Politik&ldquo; zu bek&auml;mpfen oder diese durch eine Ann&auml;herung an die AfD einzuhegen &ndash; vermute ich die versuchte Umsetzung des zweiten Szenarios. Ob die AfD dabei jedoch eingehegt werden kann, bleibt abzuwarten. Jedenfalls wird das Konstrukt der &bdquo;Brandmauer&ldquo; durchl&auml;ssig werden, da die bisherigen politischen Angebote der Parteien der Mitte die Bev&ouml;lkerung immer weniger zufriedenstellen und somit die Konsensbildung zwischen Regierenden und Regierten bereits sichtbar erodiert.<\/p><p><small>Titelbild: Shutterstock \/ Mo Photography Berlin<\/small><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/vg05.met.vgwort.de\/na\/f854ef79db5e421ba9273472ae09dae6\" width=\"1\" height=\"1\" alt=\"\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das deutsche Parteienspektrum ist in Bewegung. Nie in der Geschichte der Bundesrepublik gab es so viele Parteien wie in der letzten und der neuen Wahlperiode. Die politischen R&auml;nder sind in Bewegung. Das schreckt die &bdquo;traditionellen&rdquo; Parteien auf. Das Auftauchen neuer Parteien (BSW und AfD) sowie das unerwartete Erstarken der Partei Die LINKE ist das Ergebnis<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=132278\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":11,"featured_media":132279,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[197,126,165],"tags":[967,2550,418,783,956,3022,1798,1556],"class_list":["post-132278","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-afd","category-erosion-der-demokratie","category-innen-und-gesellschaftspolitik","tag-bundesverfassungsgericht","tag-grenell-richard","tag-grundgesetz","tag-merz-friedrich","tag-npd","tag-parteiverbot","tag-spahn-jens","tag-usa"],"jetpack_featured_media_url":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/wp-content\/uploads\/2025\/04\/shutterstock_2580229787.jpg","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/132278","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/11"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=132278"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/132278\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":132355,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/132278\/revisions\/132355"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/132279"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=132278"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=132278"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=132278"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}