{"id":13240,"date":"2012-05-15T09:10:58","date_gmt":"2012-05-15T07:10:58","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=13240"},"modified":"2015-02-15T15:43:52","modified_gmt":"2015-02-15T14:43:52","slug":"10-thesen-der-kritik-an-hochschulraten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=13240","title":{"rendered":"10 Thesen der Kritik an Hochschulr\u00e4ten"},"content":{"rendered":"<p>Die nachfolgenden Thesen habe ich vorgetragen in einem Eingangsstatement zu einem Streitgespr&auml;ch mit dem Hochschulratsvorsitzenden der Universit&auml;t Paderborn und fr&uuml;heren Vorsitzenden des Wissenschaftsrats Prof. Dr. Winfried Schulze gestern bei der Mercator Stiftung in Essen. Professor Schulze war auch Koordinator eines &bdquo;<a href=\"http:\/\/www.che.de\/downloads\/Positionspapier_deutscher_Hochschulratsvorsitzender_inkl_Unterschriften_1382.pdf\">Positionspapiers der Vorsitzenden deutscher Hochschulr&auml;te [PDF &ndash; 137 KB]<\/a>&ldquo;, zu dem ich zum <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=12093\">damaligen Zeitpunkt Stellung genommen habe<\/a>. Von <strong>Wolfgang Lieb<\/strong>.<br>\n<!--more--><\/p><ol>\n<li><strong>Paradigmenwechsel<\/strong>\n<p>Mit dem Hochschul-&ldquo;freiheits&ldquo;-Gesetz vom 31. Oktober 2006 wurde auch in NRW ein Systemwechsel von der sich selbstverwaltenden Gruppenuniversit&auml;t zur &bdquo;unternehmerischen&ldquo; Hochschule vollzogen.<\/p>\n<p>Die Hochschulen wurden statt den &bdquo;Gesetzen&ldquo; des demokratisch legitimierten Gesetzgebers, den anonymen &bdquo;Gesetzen&ldquo; des Wettbewerbs auf dem Wissenschaftsmarkt (Stichwort: Drittmitteleinwerbung) und des Wettbewerbs auf dem Ausbildungsmarkt (Stichwort: Studiengeb&uuml;hren) unterstellt.<\/p><\/li>\n<li><strong>Das Problem der Legitimation<\/strong>\n<p>An Stelle des Ministeriums oder des Parlaments als demokratische legitimierte rahmensetzende Organe wurde in der &bdquo;unternehmerischen&ldquo; Hochschule der Hochschulleitung ein freischwebender Aufsichtsrat als  &bdquo;Fachaufsicht&ldquo; mit weitgehenden Kompetenzen vorgesetzt, dessen Mitglieder w&auml;hrend und nach ihrer gesamten f&uuml;nfj&auml;hrige Amtszeit keiner irgendwie demokratisch legitimierten Instanz rechenschaftspflichtig sind. Sie k&ouml;nnen weder abberufen noch abgew&auml;hlt werden. Sie k&ouml;nnen f&uuml;r Ihre oft tiefgreifenden und kostenintensiven Entscheidungen nicht zur Verantwortung gezogen werden. <\/p><\/li>\n<li><strong>Das Problem  der Sachkompetenz<\/strong>\n<p>Die Hochschulratsmitglieder m&ouml;gen zwar viel Engagement und Sympathie f&uuml;r &bdquo;ihre&ldquo; jeweilige Hochschule haben, doch sie m&uuml;ssen keinerlei fachliche oder rechtliche Kenntnisse besitzen, sie m&uuml;ssen noch nicht einmal mit dem Hochschulwesen vertraut sein, sie sind ehrenamtlich t&auml;tig und m&uuml;ssen sich nach den gesetzlichen Vorgaben lediglich vier Mal im Jahr treffen. In aller Regel haben Hochschulr&auml;te keinen eigenen planerischen Unterbau, der ihnen f&uuml;r ihre Entscheidungen zuarbeiten k&ouml;nnte.<\/p>\n<p>Es bestehen &ndash; so das Bundesverwaltungsgericht im Hinblick auf das nieders&auml;chsische Modell einer Stiftungshochschule &ndash; &bdquo;durchgreifende Zweifel&ldquo;, ob diese Aufsichtsr&auml;te die ihnen vom Gesetz &uuml;bertragenen Kompetenzen fachlich und sachlich ausf&uuml;llen k&ouml;nnen. <\/p>\n<p>In der Praxis st&auml;rken Hochschulr&auml;te eher die Durchgriffsmacht der mit den Hochschulreformgesetzen ohnehin massiv gest&auml;rkten Hochschulleitungen gegen&uuml;ber den Hochschulangeh&ouml;rigen und den Gremien der Hochschule.<\/p><\/li>\n<li><strong>Das Problem der Pluralit&auml;t<\/strong>\n<p>Hochschulr&auml;te arbeiten in der Regel weder transparent noch sind sie repr&auml;sentativ zusammengesetzt. Vor allem unter den Hochschulratsvorsitzenden sind &bdquo;F&uuml;hrungspers&ouml;nlichkeiten&ldquo; aus der Wirtschaft dominant vertreten. (In Abwandlung zur Kritik an US-Boards &bdquo;white, wealthy, businessmen&ldquo; k&ouml;nnte man sagen die Hochschulr&auml;te sind bei uns &bdquo;old, wealthy, masculine, businessmen&ldquo;)<\/p>\n<p>In der tats&auml;chlichen Zusammensetzung zeigt sich eine &bdquo;Erosion der klassischen Verb&auml;ndebeteiligung&ldquo;. Wir haben es mit einer Verschiebung der &bdquo;Organisationsverantwortung&ldquo; zu Lasten der klassisch-parlamentarischen Repr&auml;sentation der gesellschaftlichen Interessen und vor allem auch zu Ungunsten der Selbstverwaltung der Hochschule zu tun.<\/p><\/li>\n<li><strong>Funktionelle Privatisierung der Hochschulen<\/strong>\n<p>Da Wettbewerb und Konkurrenz das entscheidende Steuerungsinstrument sein sollen, steuern vor allem einzuwerbenden Mittel (Drittmittel, Studiengeb&uuml;hren) &ndash;  also eine die staatliche Grundfinanzierung erg&auml;nzende Finanzierung &ndash; das nach wie vor ganz &uuml;berwiegend staatlich finanzierte Unternehmen Hochschule. Mit der einer Aktiengesellschaft nachgebildeten Aufsichtsratsstruktur wurden die &ouml;ffentlichen Hochschulen faktisch &bdquo;funktionell privatisiert&ldquo;.<\/p><\/li>\n<li><strong>Umdeutung der Hochschulautonomie auf eine autonome Leitungsstruktur<\/strong>\n<p>Die Umdeutung und Verengung der &bdquo;Hochschul&ldquo;-Autonomie auf die Institution Hochschule und ihre Verengung auf eine &bdquo;autonome&ldquo; Leitungs- und Aufsichtsratsstruktur tangiert die individuellen Freiheitsgrundrechte der Hochschulangeh&ouml;rigen als prim&auml;re Tr&auml;ger der Wissenschaftsfreiheit.<\/p><\/li>\n<li><strong>Versto&szlig; gegen die Wissenschaftsfreiheit nach dem GG<\/strong>\n<p>Ich schlie&szlig;e mich weitgehend einem in einer Dissertation niedergelegten <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=6979\">Rechtsgutachten von Thomas Horst an<\/a>, wonach das NRW-Modell der Hochschulr&auml;te den Anforderungen, die nach Art. 5 Abs. 3 S. 1GG an eine wissenschaftsad&auml;quate Teilhabe der betroffenen Hochschulangeh&ouml;rigen zu stellen sind, nicht gen&uuml;gt. <\/p>\n<p>Dies betrifft vor allem die in &sect; 17 Abs. 3 S. 2 HG NRW normierte M&ouml;glichkeit des Hochschulrats, die vom Senat versagte Zustimmung f&uuml;r die Wahl der Hochschulleitung mit 2\/3 bzw. 3\/4- Mehrheit zu ersetzen.<\/p><\/li>\n<li><strong>Versto&szlig; gegen die Selbstverwaltungsgarantie nach der LV NRW<\/strong>\n<p>Das HG NRW verst&ouml;&szlig;t zus&auml;tzlich gegen die Selbstverwaltungsgarantie nach Art. 16 Abs. 1 der LV NRW. Entgegen dem Gesetzeswortlaut des &sect; 9 Abs. 1 i.V.m. &sect; 2 Abs. 1 S. 1 HG NRW ist der Hochschulrat materiell kein Selbstverwaltungsorgan. Es fehlt ihm das Element der &bdquo;Betroffenenteilnahme&ldquo; und es fehlt der der legitimatorische Bezug zu den Betroffenen, da insbesondere auch die Amtsbestellung des Hochschulrats nicht (allein oder wenigstens mehrheitlich) durch die K&ouml;rperschaft Hochschule selbst erfolgt.<\/p><\/li>\n<li><strong>Dienstherrneigenschaft verst&ouml;&szlig;t gegen funktionsgerechte Organisationsstruktur<\/strong>\n<p>&Uuml;ber die verfassungsrechtliche Problematik der bestehenden Regelungen zum Hochschulrat hinaus verst&ouml;&szlig;t u.a. auch dessen &bdquo;Dienstherreneigenschaft&ldquo;  (&sect; 33 Abs. 2 S. 3 HG NRW) gegen den Grundsatz einer funktionsgerechten Organstruktur. Als (ehrenamtlicher) oberster Dienstbeh&ouml;rde kommen dem Hochschulrat zahlreiche wesentliche Entscheidungen z.B. in Bezug auf das Beamtenverh&auml;ltnis zu &ndash; bis hin zu disziplinarrechtlichen Ma&szlig;nahmen. Dass dies nicht funktionsgerecht sein kann, ist weitgehend anerkannt.<\/p><\/li>\n<li><strong>Widerspruch zu den &bdquo;professionskulturellen&ldquo; Bedingungen einer freien Wissenschaft<\/strong>\n<p>Jenseits der rechtlichen Bewertung widerspricht die &bdquo;unternehmerische&ldquo; Hochschule mit ihrer Aufsichtsratsstruktur den &bdquo;professionskulturellen&ldquo; Bedingungen einer freien Wissenschaft. Sie ist wissenschaftlicher Kreativit&auml;t nicht f&ouml;rderlich sondern konterkariert eher das vorgegebene Ziel wissenschaftlicher Qualit&auml;t und l&auml;uft Gefahr wissenschaftliche Innovation zu erschweren.<br>\n(Das ist das Ergebnis einer <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=7183\">empirischen Studie von D&ouml;rre und Neis an der Friedrich-Schiller-Uni in Jena<\/a>. &Uuml;brigens der bisher einzig mir bekannte empirische fundierte Untersuchung, die die ansonsten nur behaupteten Erfolge der neuen Hochschulstruktur in Frage stellt.)<\/p><\/li>\n<\/ol><p>Hinweis: Eine ausf&uuml;hrlichere Begr&uuml;ndung f&uuml;r diese 10 Thesen finden Sie <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=11535\">hier<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die nachfolgenden Thesen habe ich vorgetragen in einem Eingangsstatement zu einem Streitgespr&auml;ch mit dem Hochschulratsvorsitzenden der Universit&auml;t Paderborn und fr&uuml;heren Vorsitzenden des Wissenschaftsrats Prof. Dr. Winfried Schulze gestern bei der Mercator Stiftung in Essen. 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