{"id":132848,"date":"2025-05-13T09:00:39","date_gmt":"2025-05-13T07:00:39","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=132848"},"modified":"2025-08-05T11:17:45","modified_gmt":"2025-08-05T09:17:45","slug":"neues-im-fall-guerot-der-kampf-um-meinungs-und-wissenschaftsfreiheit-geht-in-die-naechste-runde","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=132848","title":{"rendered":"Neues im \u201eFall Gu\u00e9rot\u201c \u2013 Der Kampf um Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit geht in die n\u00e4chste Runde"},"content":{"rendered":"<p>Wie sind die Aussichten f&uuml;r eine der bekanntesten politischen Stimmen Deutschlands, gegen die Universit&auml;t Bonn zu obsiegen, ihren Ruf wiederherzustellen und auch ihre gro&szlig;en finanziellen Verluste, die sie durch diesen Konflikt erlitten hat, zumindest teilweise wiedergutzumachen? Ein Interview f&uuml;r die NachDenkSeiten mit Dr. Ulrike Gu&eacute;rots Anwalt <strong>Tobias Gall<\/strong> in ihrem K&uuml;ndigungsschutzprozess gegen die Universit&auml;t Bonn, gef&uuml;hrt von <strong>Maike Gosch<\/strong>.<br>\n<!--more--><br>\nDen Leserinnen und Lesern der NachDenkSeiten ist der Fall &bdquo;Ulrike Gu&eacute;rot&ldquo; sicher bekannt. Die Universit&auml;t Bonn hatte der bekannten Politikwissenschaftlerin und Publizistin Dr. Ulrike Gu&eacute;rot vor gut zwei Jahren aufgrund von Plagiatsvorw&uuml;rfen ihren Arbeitsvertrag als Professorin gek&uuml;ndigt. Das Arbeitsgericht Bonn wies im Fr&uuml;hjahr 2024 die K&uuml;ndigungsschutzklage von Dr. Gu&eacute;rot hiergegen ab.<\/p><p>Im Anschluss an ihr Unterliegen in der ersten Instanz ging Dr. Gu&eacute;rot in Berufung. Am Freitag dieser Woche, dem 16. Mai 2025, wird vor dem Landesarbeitsgericht in K&ouml;ln nun &uuml;ber diese Berufung verhandelt und wahrscheinlich auch entschieden. Wir sprachen &uuml;ber den Fall und Dr. Gu&eacute;rots Aussichten mit ihrem Anwalt, dem Arbeitsrechtler Tobias Gall aus Berlin.<\/p><p><strong>Maike Gosch: Lieber Herr Gall, was erwarten Sie f&uuml;r den 16. Mai 2025? Wird es aus Ihrer Sicht (jetzt schon) zu einem Urteil kommen? Und wie geht es Frau Dr. Gu&eacute;rot?<\/strong><\/p><p><strong>RA Tobias Gall:<\/strong> Ein Urteil w&auml;re durchaus der Regelfall, das hei&szlig;t im ersten Verhandlungstermin ist der Rechtsstreit schrifts&auml;tzlich so ausgeschrieben, dass ohne Beweisaufnahme ein Urteil ergehen kann. Theoretisch kann auch noch eine Beweisaufnahme stattfinden, was ich hier aber eher bezweifle. Statt eines Urteils kommt nat&uuml;rlich auch eine g&uuml;tliche Einigung in Betracht, da auch das Landesarbeitsgericht in jeder Lage des Verfahrens auf eine g&uuml;tliche Einigung hinwirken soll. Nur dazu geh&ouml;ren nat&uuml;rlich zwei, und die Universit&auml;t hat in der ersten Instanz jedenfalls keine ausgepr&auml;gte Neigung gezeigt, m&ouml;glichst einen Kompromiss zu schlie&szlig;en. Es w&auml;re deshalb f&uuml;r eine Einigung sicher erforderlich, dass das LAG (Anm. M.G.: Landesarbeitsgericht) diesmal etwas st&auml;rkere Signale in Richtung Arbeitgeber sendet, dass das Urteil zugunsten der Kl&auml;gerin ausfallen k&ouml;nnte. Ohne diesen Druck bezweifle ich die Bereitschaft der Gegenseite zum Entgegenkommen.<\/p><p>Professor Gu&eacute;rot leidet schon sehr daran, wie erfolgreich ihr Lebensweg aus intriganten und politischen Gr&uuml;nden gewisserma&szlig;en gekappt wurde; und auch daran, dass dies auch noch gerichtlich abgesegnet wurde, obwohl ihr viele sachkundige Stimmen immer wieder best&auml;tigten, dass das k&uuml;ndigungsschutzrechtlich gar nicht m&ouml;glich ist. Und ihre Nervosit&auml;t steigt &hellip;<\/p><p><strong>Was f&uuml;r ein Urteil erwarten Sie? Wie sch&auml;tzen Sie die Erfolgsaussichten ihres Falles ein?<\/strong><\/p><p>Nat&uuml;rlich sollte man sich als Prozessbevollm&auml;chtigter immer eher vorsichtig und ohne den Eindruck ausdr&uuml;cken, es w&uuml;rde quasi schon Gewissheit herrschen. Dies vorausgeschickt, bin ich doch eher optimistisch f&uuml;r den Ausgang unserer Berufung. Mein Vertrauen in das Landesarbeitsgericht K&ouml;ln ist nicht nur allgemein hoch, sondern gerade f&uuml;r unseren Fall: Das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn zeichnet sich nicht nur durch eine enorme L&auml;nge, sondern vor allem, wenn man der sprachlichen Qualit&auml;t und der juristischen Sorgfalt auch seinen Respekt zollen kann, vor allem durch die inhaltliche Gewagtheit aus &ndash; um es mal so zu sagen.<\/p><p>Ich will es an sich nicht abstrus oder abwegig nennen, aber es kommt an den wesentlichen Stellen zu Ergebnissen, die fernab der f&uuml;r K&uuml;ndigungen schutzrechtlich sehr ausdifferenzierten Rechtsprechung liegen. Viele Urteile n&auml;hern sich den entscheidenden argumentativen Abzweigungen so an, dass am Schluss immer noch eine nachvollziehbare Wertungsentscheidung in die eine oder andere Richtung zumindest halbwegs &uuml;berzeugen kann. Hier biegt der Richter am Arbeitsgericht jedoch schon fr&uuml;hzeitig argumentativ ab und stellt zur Begr&uuml;ndung Thesen auf, die wirklich nicht mehr nachvollzogen werden k&ouml;nnen. Mein Vertrauen also in das LAG, dass es diese merkw&uuml;rdigen Schnitzer auswetzt und damit auch zu einem anderen Ergebnis kommt, ist, denke ich, gut begr&uuml;ndet. Die K&uuml;ndigung l&auml;sst sich eigentlich nicht verteidigen und ist nach meiner tiefen &Uuml;berzeugung sicher unwirksam. Ich hoffe deshalb sehr, dass das LAG meiner Berufungsbegr&uuml;ndung folgt.<\/p><p><strong>Was sind aus Ihrer Sicht die gr&ouml;&szlig;ten Schwachpunkte dieses Urteils, die Sie optimistisch f&uuml;r den Ausgang des Berufungsverfahrens stimmen?<\/strong><\/p><p>Das Urteil ist allzu offensichtlich von dem Bem&uuml;hen gezeichnet, die allzu konstruierten Vorw&uuml;rfe der Universit&auml;t zu st&uuml;tzen, die bekannterma&szlig;en aus einer letztlich nur politisch motivierten Kampagne herr&uuml;hren, die urspr&uuml;nglich von der FAZ und einem sogenannten Plagiatsj&auml;ger inszeniert wurde. Es ging dabei zwar nicht um Plagiate, sondern nur um einige wenige Zitierungenauigkeiten, die man aus mehreren B&uuml;chern von Professor Gu&eacute;rot m&uuml;hsam zusammengesammelt hatte. Die Universit&auml;t versuchte, daraus wissenschaftliche Fehlleistungen zu machen, obwohl die B&uuml;cher entweder vor der Anstellung als Professorin ver&ouml;ffentlicht worden waren oder ohne jeden Bezug zur Universit&auml;t. Das Urteil h&auml;tte trotz der Hunderten Seiten, die dazu erstinstanzlich geschrieben wurden, arbeitsrechtlich v&ouml;llig &uuml;berzeugend feststellen k&ouml;nnen, dass es sich nicht um die Vertragspflichtverletzungen an sich handelte noch um solche, die w&auml;hrend der T&auml;tigkeit vorgekommen sein sollen. Tats&auml;chlich hat das Arbeitsgericht dann aber an den universit&auml;ren Konstruktionen mitgewirkt und noch dar&uuml;ber Hinausgehendes konstruktiv hinzugef&uuml;gt, was mit den Vertragspflichten des Arbeitsverh&auml;ltnisses und den K&uuml;ndigungsm&ouml;glichkeiten schlicht nichts zu tun hatte.<\/p><p><strong>Und was waren (wenn noch nicht aufgef&uuml;hrt) die Hauptargumentationspunkte, auf die Sie Ihre Berufung gest&uuml;tzt haben?<\/strong><\/p><p>Im Kern sind das zwei Argumente:<\/p><p>Das Arbeitsgericht hat eine arglistige T&auml;uschung darin erblickt, dass Professor Gu&eacute;rot in der Bewerbungsphase nicht noch schonungsloser Selbstkritik ge&uuml;bt h&auml;tte, was m&ouml;gliche Zitierfehler in ihrem ersten Buch betrifft. Sie hatte zwar sogar darauf hingewiesen, dass ihr erstes Buch eher in einem essayistischen Ton geschrieben und dennoch von einer anderen Universit&auml;t als habilitationsgleiche Leistung anerkannt worden sei. Dennoch handelte es sich nach Ansicht des Arbeitsgerichts dabei um eine arglistige T&auml;uschung &uuml;ber die vollkommene Makellosigkeit ihres Buches als wissenschaftliches Werk, obwohl anschlie&szlig;end eine Berufungskommission mit externen Gutachtern gerade auch dieses Werk auf Habilitationsgleichheit untersucht hatte.<\/p><p>Das zweite problematische Argument ist dann noch, dass das Arbeitsgericht angesichts der Schwere dieses Vergehens eine Abmahnung f&uuml;r entbehrlich hielt, obwohl meine Mandantin nach ihrer Einstellung ohne jedwede Beanstandung ihre Vertragspflichten erf&uuml;llte, was auch das Arbeitsgericht gewisserma&szlig;en ausdr&uuml;cklich so darstellte, weil es die weiteren kleineren Zitierungenauigkeiten in sp&auml;teren B&uuml;chern w&auml;hrend der universit&auml;ren Anstellung als nicht beanstandungsf&auml;hig ansah.<\/p><p><strong>Der Fall hat ja aus Sicht vieler eine deutlich politische Komponente. Der Vorwurf und der Verdacht stehen im Raum, dass die Plagiatsvorw&uuml;rfe nur ein &ndash; aufgebauschter &ndash; Vorwand f&uuml;r die K&uuml;ndigung waren und die Gr&uuml;nde daf&uuml;r, dass die Universit&auml;t Bonn Dr. Gu&eacute;rot loswerden wollte, vielmehr in ihren &bdquo;umstrittenen&ldquo; Positionen zu den Corona-Ma&szlig;nahmen und zur deutschen und europ&auml;ischen Haltung im Ukraine-Krieg zu finden sind. Wie sehen Sie das, und haben Sie hierzu im Verlauf des Verfahrens Hinweise gesehen?<\/strong><\/p><p>Die politische Komponente l&auml;sst sich in diesem Fall einfach nicht verleugnen. Sie ist vielmehr ganz offenkundig. Die Universit&auml;t hatte ja vor der Einleitung des Prozederes zur K&uuml;ndigung in einer &ouml;ffentlichen Stellungnahme, ohne meine Mandantin ausdr&uuml;cklich namentlich zu nennen, erkl&auml;rt, dass bei &Auml;u&szlig;erungen einzelner Wissenschaftler auch politischer Art nicht wissenschaftlich belegbare Behauptungen &ndash; wegen der den Einzelnen als Verpflichtung treffenden Wissenschaftsfreiheit &ndash; zu unterlassen seien. Das muss man sich einmal vorstellen: Wegen der Wissenschaftsfreiheit sollen sogar Politikwissenschaftler keine Meinungsfreiheit mehr haben, sondern &ouml;ffentlich nur wissenschaftliche Tatsachen &auml;u&szlig;ern d&uuml;rfen. Nur beil&auml;ufig wurden dabei auch die sogenannten Standards guter wissenschaftlicher Praxis erw&auml;hnt. Dies diente aber eher der besseren Identifizierbarkeit der gemeinten Person, weil die Plagiatsvorw&uuml;rfe gegen meine Mandantin ja breit in der &Ouml;ffentlichkeit diskutiert wurden.<\/p><p>Die politische Unbotm&auml;&szlig;igkeit meiner Mandantin war deshalb ganz offensichtlich der Ausgangspunkt der K&uuml;ndigung. Die Fadenscheinigkeit der K&uuml;ndigungsargumentation ist dann allein dadurch offenkundig geworden, dass Petitessen als schwere wissenschaftliche Pflichtverst&ouml;&szlig;e dargestellt wurden &ndash; ein untaugliches Konstrukt, das die politische Motivation blo&szlig; verdecken sollte, denke ich.<\/p><p><strong>Jenseits von der juristischen Dimension, wie sch&auml;tzen Sie die politische und gesellschaftliche Bedeutung dieses Falles ein? Was bedeutet er in seinem Verlauf bisher? Und was, glauben Sie, liegt dem Verhalten der Universit&auml;t Bonn und auch der Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts f&uuml;r eine Haltung zugrunde?<\/strong><\/p><p>In Politik, Kultur und Wissenschaft ist die Missgunst gegen&uuml;ber Konkurrenten immer schon mindestens genauso weit verbreitet gewesen wie in fast allen anderen Teilen der Gesellschaft. Die niederen Motive konnten nur nicht mit Vorw&uuml;rfen in aller &Ouml;ffentlichkeit verbreitet werden. In den letzten Jahren, nach dem sogenannten &bdquo;Marsch durch die Institutionen&ldquo;, hat sich f&uuml;r diese niederen Motive gewisserma&szlig;en als Tr&auml;germasse ein politischer Moralismus der Mehrheitsauffassung &ndash; Juristen sprachen insofern immer schon von herrschender Meinung &ndash; entwickelt, der immer hemmungsloser wirksam gemacht wurde. Man spricht wohl zutreffend von &sbquo;Cancel Culture&lsquo;. Gerade in den substanz&auml;rmeren universit&auml;ren Gebieten, die man daran erkennt, dass sie in ihrer Bezeichnung &bdquo;-wissenschaft&ldquo; f&uuml;hren, entwickeln sich h&auml;ufiger Glaubens&uuml;berzeugungen, deren Bezweifeln schnell als H&auml;resie verurteilt wird. Wenn dann noch eine dem Autoritarismus sich &ouml;ffnende gesellschaftliche Atmosph&auml;re vorherrscht, wie seit der Corona-Rechtsstaatskrise, dann ist gewisserma&szlig;en kein Halten mehr. Dann gelingt es auch einem Kulturressortchef leicht, eine Hexenjagd zu inszenieren, in der auch K&ouml;pfe rollen. Ich will es nicht Jakobinismus nennen &ndash; aber wieso eigentlich nicht?<\/p><p><strong>Inzwischen hat sich ja in der Beurteilung der Corona-Krise und der -Ma&szlig;nahmen einiges in der &Ouml;ffentlichkeit ge&auml;ndert, und viele der Aussagen und Positionen von Frau Gu&eacute;rot haben sich best&auml;tigt bzw. werden von weiteren Kreisen akzeptiert oder immerhin offen besprochen. Auch wenn man das von ihren Positionen zum Ukraine-Krieg nicht sagen kann: Glauben Sie, dass die gesellschaftliche Stimmung, die ja auch oft in vielf&auml;ltiger Weise in die Gerichts&auml;le und die dortigen Entscheidungen hineinwirkt, sich in dem Jahr seit der erstinstanzlichen Entscheidung zugunsten Ihrer Mandantin entwickelt hat?<\/strong><\/p><p>Zum einen bin ich da etwas pessimistischer. Ich habe nicht den Eindruck, dass sich viele der Aussagen oder Positionen meiner Mandantin in eine Akzeptanz entwickelt haben oder zumindest rege in der &Ouml;ffentlichkeit er&ouml;rtert werden. Eine kritische Aufarbeitung dieser Zeit steht in der breiten &Ouml;ffentlichkeit weiterhin aus. Und da die politischen T&auml;ter weiter in &Auml;mter gelangen, scheint sich daran auch mittelfristig nicht viel zu &auml;ndern. Zum anderen glaube ich, dass die Position meiner Mandantin zum Ukraine-Krieg &ndash; die von einem unbedingten Friedenswunsch und der Erkenntnis notwendiger Verhandlungen gepr&auml;gt waren &ndash; sehr viel mehr in der &Ouml;ffentlichkeit, fast schon als einzig legitime Position er&ouml;rtert werden. In der internationalen Politik wird sie ja auch wirksam. Vor allem aber glaube ich derzeit zumindest daran, dass es aufgrund der gewandelten psychologischen gesellschaftlichen Atmosph&auml;re wieder gelingen k&ouml;nnte, den politischen Atmosph&auml;rendruck wieder v&ouml;llig aus dem Gerichtssaal herauszuhalten. Uns gen&uuml;gt im &Uuml;brigen aber schon, wenn das Gericht den politischen Atmosph&auml;rendruck in der Universit&auml;t &ndash; oder meinetwegen auch auf die Universit&auml;t &ndash; erkennt und aus der rechtlichen Entscheidungsfindung entsprechend ausklammert<\/p><p><strong>Falls die Berufung zur&uuml;ckgewiesen wird, wie geht es dann prozessual in dem Verfahren weiter beziehungsweise wie kann es weiter gehen?<\/strong><\/p><p>Soweit ich sehe, beziehungsweise nach meiner &Uuml;berzeugung k&ouml;nnte das nur unter Verletzung einschl&auml;giger Urteile des Bundesarbeitsgerichts bzw. grundlegender Prinzipien des K&uuml;ndigungsschutzrechts erfolgen. Dann m&uuml;sste das LAG an sich die Revision zum Bundesarbeitsgericht zulassen. Wenn die Zulassung unterbleibt, w&uuml;rde ich ausnahmsweise einmal etwas optimistischer bez&uuml;glich des Erfolgs einer Nichtzulassungsbeschwerde sein.<\/p><p>Aber eigentlich ist mir das zu viel Pessimismus, jetzt schon dar&uuml;ber nachzudenken. Ich bin &ndash; was unser Gespr&auml;ch schon deutlich gemacht haben sollte &ndash; professionell verhalten optimistisch, was den Ausgang des Verfahrens betrifft.<\/p><p><strong>Vielen Dank f&uuml;r das Gespr&auml;ch!<\/strong><\/p><p><small>Titelbild: Titelbild: Shutterstock \/ Gorodenkoff<\/small><\/p><div class=\"moreLikeThis\">\n<p><strong>Mehr zum Thema:<\/strong><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=114806\">Gu&eacute;rot-Prozess &ndash; &bdquo;Die politische Dimension ist fast &uuml;berall und zunehmend erdr&uuml;ckend zu sp&uuml;ren&ldquo;<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=128848\">Ulrike Gu&eacute;rot: Ist der Frieden f&uuml;r Europa &bdquo;zu langweilig&ldquo; geworden? &ndash; Teil 1<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=113182\">Ulrike Gu&eacute;rot: &bdquo;Dass auch Deutschland endlich umfassend mit einer Aufarbeitung der Corona-Ma&szlig;nahmen beginnt.&ldquo;<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=84493\">Markus Lanz und der Krieg gegen Ulrike Gu&eacute;rot<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=109563\">Florian Warweg im Gespr&auml;ch mit Gabriele Gysi: &bdquo;Die Macht muss hinterfragt werden&ldquo;<\/a>\n<\/p><\/div><p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/vg09.met.vgwort.de\/na\/a1a6de8c5c914e88acbf5383c087ac7f\" width=\"1\" height=\"1\" alt=\"\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie sind die Aussichten f&uuml;r eine der bekanntesten politischen Stimmen Deutschlands, gegen die Universit&auml;t Bonn zu obsiegen, ihren Ruf wiederherzustellen und auch ihre gro&szlig;en finanziellen Verluste, die sie durch diesen Konflikt erlitten hat, zumindest teilweise wiedergutzumachen? 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