{"id":132855,"date":"2025-05-13T12:51:32","date_gmt":"2025-05-13T10:51:32","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=132855"},"modified":"2026-02-27T12:46:37","modified_gmt":"2026-02-27T11:46:37","slug":"afd-verbotsdebatte-ein-geschicktes-manoever-von-spd-und-gruenen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=132855","title":{"rendered":"AfD-Verbotsdebatte \u2013 ein geschicktes Man\u00f6ver von SPD und Gr\u00fcnen?"},"content":{"rendered":"<p>Nachdem der umstrittene Bericht des Bundesverfassungsschutzes, der die AfD auf Bundesebene als &bdquo;gesichert rechtsextremistisch&ldquo; einstuft, nun die Gerichte besch&auml;ftigt, nimmt die Debatte um ein AfD-Verbotsverfahren kein Ende. Den Wortf&uuml;hrern und den meisten Kommentatoren unterl&auml;uft dabei jedoch ein grandioser Denkfehler: Selbst wenn die Einstufung des Verfassungsschutzes sich als gerichtsfest erweisen sollte, hei&szlig;t dies noch lange nicht, dass dies f&uuml;r ein angestrebtes Verbotsverfahren von Bedeutung w&auml;re. Hier hat die Rechtsprechung n&auml;mlich wohlweislich sehr hohe H&uuml;rden in den Weg gestellt, und die in Teilen von Medien ver&ouml;ffentlichten Ausz&uuml;ge des Verfassungsschutzgutachtens lassen nicht den Schluss zu, dass ein Verbotsverfahren Aussicht auf Erfolg h&auml;tte. Warum wird diese Debatte dennoch gef&uuml;hrt? Es ist gut m&ouml;glich, dass sie nicht aus inhaltlichen, sondern aus strategischen Erw&auml;gungen gef&uuml;hrt wird, um die Brandmauer zu sichern und der CDU eine Alternative zu Koalitionen mit SPD oder Gr&uuml;nen zu verbauen. Von <strong>Jens Berger<\/strong>.<\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_1582\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-132855-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/250513_AfD_Verbotsdebatte_ein_geschicktes_Manoever_von_SPD_und_Gruenen_NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/250513_AfD_Verbotsdebatte_ein_geschicktes_Manoever_von_SPD_und_Gruenen_NDS.mp3\">https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/250513_AfD_Verbotsdebatte_ein_geschicktes_Manoever_von_SPD_und_Gruenen_NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/250513_AfD_Verbotsdebatte_ein_geschicktes_Manoever_von_SPD_und_Gruenen_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=132855-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/250513_AfD_Verbotsdebatte_ein_geschicktes_Manoever_von_SPD_und_Gruenen_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"250513_AfD_Verbotsdebatte_ein_geschicktes_Manoever_von_SPD_und_Gruenen_NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p><em>Dieser Artikel liegt auch als <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/250513_AfD-Verbotsdebatteein_g-eschicktes_Manoever-_JB_NDS-1.pdf\">gestaltetes PDF<\/a> vor. Wenn Sie ihn ausdrucken oder weitergeben wollen, nutzen Sie bitte diese M&ouml;glichkeit. Weitere Artikel in dieser Form <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?cat=54\">finden Sie hier<\/a>.<\/em><\/p><p>Was macht eine Partei zu einer rechtsextremistischen Partei? Wer nun denkt, hier g&auml;be es seitens der Politikwissenschaft eine klare Antwort, liegt daneben. Sowohl der Begriff &bdquo;rechtsradikal&ldquo; als auch der Begriff &bdquo;rechtsextremistisch&ldquo; sind im wissenschaftlichen Diskurs umstritten. Etwas klarer ist hingegen die Definition des Verfassungsschutzes. Hier gilt &bdquo;Rechtsextremismus&ldquo; als eine verfassungsfeindliche Bestrebung von rechts, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung (FDGO) der Bundesrepublik Deutschland gerichtet ist. Nun kann man sich vortrefflich dar&uuml;ber streiten, ob das auf die AfD zutrifft und ob das Gutachten des Bundesverfassungsschutzes diese Einstufung rechtfertigt. <\/p><p>Um es vorwegzunehmen: Bei der gesamten Betrachtung geht es nicht um eine inhaltliche Bewertung. Ich pers&ouml;nlich finde die fremdenfeindlichen Zitate einiger AfD-Politiker widerlich und vertrete auf den meisten inhaltlichen Feldern diametral andere Positionen als die AfD. Ich denke jedoch nicht, dass die AfD ernsthaft die freiheitlich-demokratische Ordnung der Bundesrepublik gef&auml;hrdet, und nur dies darf der Ma&szlig;stab f&uuml;r eine Verbotsdebatte sein. Da halte ich es mit Voltaire: &bdquo;Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben daf&uuml;r einsetzen, dass du es sagen darfst.&ldquo; Aber zur&uuml;ck zum eigentlichen Thema. <\/p><p>Als S&auml;ulen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung werden im juristischen Kontext die Menschenw&uuml;rde, die Demokratie und der Rechtsstaat gesehen. Die AfD will weder die Demokratie noch den Rechtsstaat abschaffen. Bei der Menschenw&uuml;rde ist ein klares Urteil jedoch nicht so einfach. Das Gutachten des Verfassungsschutzes behauptet, die AfD w&uuml;rde &ndash; als Gesamtpartei &ndash; ein &bdquo;ethnisch-abstammungsm&auml;&szlig;iges Volksverst&auml;ndnis vertreten, das mit der Menschenw&uuml;rde des Grundgesetzes nicht vereinbar sei&ldquo;. Dies begr&uuml;ndet man unter anderem mit zahlreichen Zitaten von AfD-Politikern, die &ndash; Stichwort &bdquo;Biodeutsche&ldquo; und &bdquo;Passdeutsche&ldquo; &ndash; Migranten, Farbigen oder Muslimen die Volkszugeh&ouml;rigkeit absprechen. Derlei Zitate sind nicht nur widerlich, sondern zweifelsohne rechtsextrem und wohl auch verfassungsfeindlich. Ob sie ausreichen, um die Partei als Ganzes zu charakterisieren und ihr eine verfassungsfeindliche Ausrichtung zu attestieren, werden nun die Gerichte entscheiden. Hier darf man wirklich gespannt sein, da derlei rechtsextreme Zitate ja kein Alleinstellungsmerkmal der AfD sind. Wir erinnern uns an die <a href=\"https:\/\/www.ardmediathek.de\/video\/panorama\/kinder-statt-inder-parolen-des-gescheiterten-zukunftsministers\/das-erste\/Y3JpZDovL25kci5kZS8xNjkzOTJkZC1jYTc5LTRjYzYtODgyZC1hNTdmMjZiZTkwZjE\">CDU-Kampagne mit dem Slogan &bdquo;Kinder statt Inder&ldquo;<\/a> &ndash; hat eigentlich damals jemand ein CDU-Verbotsverfahren gefordert? <\/p><p>Aber f&uuml;r ein m&ouml;gliches Verbotsverfahren sind solche Zitate gar nicht mal entscheidend. Hier gelten n&auml;mlich deutlich sch&auml;rfere Voraussetzungen. So hat das Bundesverfassungsgericht bereits im Verbotsverfahren gegen die KPD 1956 <a href=\"https:\/\/www.servat.unibe.ch\/dfr\/bv005085.html#\">klargestellt<\/a>, dass &bdquo;eine Partei nicht schon dann verfassungswidrig [ist], wenn sie die obersten Prinzipien einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung [&hellip;] nicht anerkennt; es mu&szlig; vielmehr eine aktiv k&auml;mpferische, aggressive Haltung gegen&uuml;ber der bestehenden Ordnung hinzukommen.&ldquo; Die von den Medien ver&ouml;ffentlichten Ausz&uuml;ge aus dem Verfassungsschutzgutachten lassen diesen Schluss f&uuml;r die AfD jedoch nicht zu. Bei der Verhandlung zum zweiten Verbotsverfahren gegen die NPD haben die Karlsruher Richter die H&uuml;rden sogar noch h&ouml;her gesetzt. Das <a href=\"https:\/\/verfassungsblog.de\/afd-einstufung-parteiverbot\/\">Verfassungsblog schreibt dazu<\/a>:<\/p><blockquote><p>Das Parteiverbot setzt insbesondere eine qualifizierte Vorbereitungshandlung und ein strategisches Konzept der Partei zur planvollen Umsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Zielsetzungen voraus. In einem etwaigen Verbotsantrag m&uuml;sste daher nachgewiesen werden, dass die AfD ein strategisches Konzept hat, mit dem sie als Gesamtpartei die Idee der &bdquo;ethnisch-kulturellen&ldquo; Volkszugeh&ouml;rigkeit umsetzen und die Menschenw&uuml;rdegarantie des Grundgesetzes aush&ouml;hlen will, und dass eine entsprechende zielorientierte qualifizierte Vorbereitungshandlung vorliegt. Aus der Vielzahl der der Partei zuzurechnenden &Auml;u&szlig;erungen und Aktivit&auml;ten der Parteimitglieder und -anh&auml;nger muss sich ein strategisches Konzept destillieren lassen, das die AfD planvoll und fortw&auml;hrend umsetzen will. <\/p><\/blockquote><p>Mit anderen Worten: Eine Partei &bdquo;darf&ldquo; sogar verfassungsfeindliche Ziele haben. Dies reicht f&uuml;r ein Verbot nicht aus. Wenn ein Verbotsverfahren Aussicht auf Erfolg haben will, m&uuml;ssen die Ankl&auml;ger vielmehr belegen k&ouml;nnen, dass die Partei planvoll und mit hinreichender Intensit&auml;t auf die Verwirklichung dieses verfassungsfeindlichen Ziels hinarbeitet und es zudem dadurch eine sp&uuml;rbare Gef&auml;hrdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gibt. Nun kann man zur AfD stehen, wie man will, die inkriminierten Aussagen von AfD-Politikern gerne auch scharf kritisieren &ndash; das tut auch das Gutachten des Verfassungsschutzes. Das Gutachten sagt jedoch nicht &ndash; zumindest trifft dies auf die Ausz&uuml;ge zu, die in den Medien ver&ouml;ffentlicht wurden &ndash;, dass die AfD als Gesamtpartei planvoll an einer ma&szlig;geblichen verfassungsfeindlichen Beeintr&auml;chtigung der Menschenrechte arbeitet. Noch einmal: Solange AfD-Politiker verfassungsfeindliche Spr&uuml;che machen, ist dies laut geltender Rechtsprechung durch das Bundesverfassungsgericht noch kein Grund, die Partei zu verbieten. Es m&uuml;sste vielmehr bewiesen werden, dass die AfD einen realistischen Plan hat, dies auch entgegen dem Gedanken des Grundgesetzes in die Tat umzusetzen. Dies ist aber nicht der Fall, und daher hat das Gutachten auch keinen erkennbaren Einfluss auf eine Verbotsdebatte.<\/p><p>Nun sind die verfassungsrechtlichen Bedenken eines angestrebten AfD-Verbotsverfahren nicht neu. Das ist auch der Grund daf&uuml;r, warum es im Bundestag f&uuml;r einen solchen Antrag nie eine Mehrheit <a href=\"https:\/\/www.rnd.de\/politik\/vorlaeufiges-aus-fuer-afd-verbotsantrag-DJMNNPZ4BVDM5MPNQW64IQNHBU.html\">gegeben hat<\/a>. Warum kocht die Debatte nun dennoch wieder hoch, und was hat das Gutachten des Bundesverfassungsschutzes damit zu tun?<\/p><p>Hier kann man freilich nur spekulieren. Wissend, dass ein Verbotsverfahren ohnehin keine Aussicht auf Erfolg hat, geht es den im Bundestag vertretenen Parteien offenbar vor allem darum, selbst an der Macht zu bleiben. Daf&uuml;r ist zurzeit vor allem f&uuml;r SPD und Gr&uuml;ne die sogenannte &bdquo;Brandmauer&ldquo; ein Mittel zum Zweck, engt es die CDU doch auf Landes- und Bundesebene bei der Wahl eines m&ouml;glichen Koalitionspartners ein. Wenn die CDU nicht mit der AfD zusammenarbeiten kann, darf oder will, bleibt realistisch je nach Sitzverteilung immer nur eine Zusammenarbeit mit wahlweise SPD und Gr&uuml;nen oder auf Landesebene auch mit der FDP oder dem BSW &uuml;brig, und selbst der Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU mit der Linkspartei ist ja bereits am Br&ouml;ckeln. Es ist kein gro&szlig;es Geheimnis, dass es innerhalb der CDU durchaus Stimmen gibt &ndash; wie beispielsweise die des neuen Fraktionsvorsitzenden <a href=\"https:\/\/www.br.de\/nachrichten\/deutschland-welt\/nach-vorstoss-von-jens-spahn-schwarz-rot-ringt-um-umgang-mit-der-afd,UiW43Ab\">Jens Spahn<\/a> &ndash;, die eine &bdquo;Normalisierung&ldquo; des Umgangs mit der AfD fordern. <\/p><p>Eine &bdquo;Normalisierung&ldquo; des Umgangs mit einer Partei, die vom Verfassungsschutz als &bdquo;gesichert rechtsextremistisch&ldquo; und damit verfassungsfeindlich eingestuft wird, ist jedoch kaum denkbar; schon gar nicht, wenn gegen diese Partei ein Verbotsverfahren laufen w&uuml;rde. Wenn man nun eins und eins zusammenz&auml;hlt, die politisch Verantwortliche Nancy Faeser (SPD) und auch noch das kuriose Ver&ouml;ffentlichungsdatum &ndash; zwei Tage vor dem Amtswechsel im Innenministerium &ndash; mit hinzurechnet, riecht das alles doch stark nach einem taktischen Schachzug, der nicht auf das rechtlich ohnehin unwahrscheinliche Verbot der AfD, sondern auf die Bewahrung der Brandmauer gegen die AfD abzielt. Das ist durchaus schlau und hat Jens Spahn bereits <a href=\"https:\/\/www.spiegel.de\/politik\/deutschland\/afd-jens-spahn-will-umgang-mit-rechtsextremer-partei-mit-spd-abstimmen-a-e6e96764-5a74-421d-bdeb-1ea89ef4c4b2\">in die Defensive<\/a> man&ouml;vriert. <\/p><p>Auch wenn SPD und Gr&uuml;ne dem massiv widersprechen w&uuml;rden: Beide Parteien k&ouml;nnen in Hinblick auf die Machtverteilung  gar kein Interesse an einem Verbot der AfD haben, zumal man davon ausgehen muss, dass ein Gro&szlig;teil der AfD-W&auml;hler in einem solchen Szenario die Partei w&auml;hlen w&uuml;rde, die der AfD inhaltlich am n&auml;chsten steht &ndash; und das ist die CDU. Woran beide Parteien jedoch machtarithmetisch sehr wohl gro&szlig;es Interesse haben, ist eine starke Brandmauer, die der CDU andere Koalitionsoptionen verbaut und sie f&ouml;rmlich dazu zwingt, mit SPD und\/oder Gr&uuml;nen zu koalieren. Oder liege ich mit derlei Spekulationen komplett daneben? <\/p><p><em>Leserbriefe zu diesem Beitrag <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=133020\">finden Sie hier<\/a>.<\/em><\/p><p><small>Titelbild: nitpicker\/shutterstock.com<\/small><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/vg04.met.vgwort.de\/na\/e3143ffdfe844c27bf27009d71442824\" width=\"1\" height=\"1\" alt=\"\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nachdem der umstrittene Bericht des Bundesverfassungsschutzes, der die AfD auf Bundesebene als &bdquo;gesichert rechtsextremistisch&ldquo; einstuft, nun die Gerichte besch&auml;ftigt, nimmt die Debatte um ein AfD-Verbotsverfahren kein Ende. 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