{"id":134964,"date":"2025-06-24T11:00:58","date_gmt":"2025-06-24T09:00:58","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=134964"},"modified":"2025-06-25T07:19:40","modified_gmt":"2025-06-25T05:19:40","slug":"eine-voelkerrechtliche-einordung-des-bisherigen-krieges-zwischen-israel-usa-und-dem-iran","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=134964","title":{"rendered":"Eine v\u00f6lkerrechtliche Einordnung des bisherigen Krieges zwischen Israel, USA und dem Iran"},"content":{"rendered":"<p>Am 13. Juni trat das ein, was viele Beobachter bef&uuml;rchteten: Israel griff den Iran mit voller milit&auml;rischer Wucht und offensichtlich entgegen iranischen Erwartungen, zumindest was den konkreten Zeitpunkt betraf, an. Binnen kurzer Zeit wurde die iranische Luftabwehrsysteme massiv zerst&ouml;rt, sodass der iranische Luftraum in erheblichem Ausma&szlig; ungesch&uuml;tzt ist. Zeitgleich wurde ein personeller Enthauptungsschlag gegen den iranischen Sicherheitsapparat sowie Atomwissenschaftler durchgef&uuml;hrt. Die USA bombardierten am Sonntag dar&uuml;ber hinaus iranische Atomanlagen, von denen Washington und Tel Aviv behaupten, diese dienten dem Bau von Atombomben. Nach einer kurzen Schockstarre begann der Iran mit seiner Gegenwehr. Seit wenigen Stunden herrscht ein Waffenstillstand. Was sagt das V&ouml;lkerrecht zum Agieren von Israel, Iran und den USA? Von <strong>Alexander Neu<\/strong>.<\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_6227\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-134964-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/250624_Eine_voelkerrechtliche_Einordung_des_bisherigen_Krieges_zwischen_Israel_USA_und_dem_Iran_NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/250624_Eine_voelkerrechtliche_Einordung_des_bisherigen_Krieges_zwischen_Israel_USA_und_dem_Iran_NDS.mp3\">https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/250624_Eine_voelkerrechtliche_Einordung_des_bisherigen_Krieges_zwischen_Israel_USA_und_dem_Iran_NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/250624_Eine_voelkerrechtliche_Einordung_des_bisherigen_Krieges_zwischen_Israel_USA_und_dem_Iran_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=134964-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/250624_Eine_voelkerrechtliche_Einordung_des_bisherigen_Krieges_zwischen_Israel_USA_und_dem_Iran_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"250624_Eine_voelkerrechtliche_Einordung_des_bisherigen_Krieges_zwischen_Israel_USA_und_dem_Iran_NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p><strong>Souver&auml;nit&auml;t und konditionierte Souver&auml;nit&auml;t<\/strong><\/p><p>Dass der Iran kein Musterknabe in Fragen der universellen Menschenrechte ist und dieses theokratische System sich nicht im Rahmen der europ&auml;ischen Wertvorstellungen bewegt, ist eine Sache. Auch kann man trefflich dar&uuml;ber streiten, ob der Iran ein regionales Sicherheitsrisiko im Nahen und Mittleren Osten darstellt. Allerdings muss fairerweise festgestellt werden, dass der Iran im 20. und 21. Jahrhundert keinen Angriffskrieg gegen einen Drittstaat gef&uuml;hrt hat &ndash; im Gegensatz zu anderen Staaten der Region. Vielmehr war der Iran wie auch sein &bdquo;Vorg&auml;ngerstaat&ldquo; Persien eher Objekt als Subjekt internationaler Machtpolitik. Allerdings hat der Iran &ndash; auch das geh&ouml;rt zur Wahrheit &ndash; wie auch andere Staaten in der Region &uuml;ber sogenannte Proxis, also Hilfskr&auml;fte, in Syrien, im Irak, Libanon seine Machtspielchen getrieben; aber eben nicht nur der Iran. Und auch die Staats- und Gesellschaftsform, ob man sie nun mag oder nicht, ist nicht Gegenstand v&ouml;lkerrechtlicher Bewertung.<\/p><p>Denn das moderne V&ouml;lkerrecht, basierend auf dem Westf&auml;lischen Frieden, hat gerade die innere gesellschaftliche, wirtschaftliche und weltanschauliche Verfasstheit von Staaten aus gutem Grunde au&szlig;en vor belassen &ndash; der Bereich der inneren Verfasstheit ist ausschlie&szlig;lich Bestandteil staatlicher Souver&auml;nit&auml;t (Art. 2, Abs. 7 UNO-Charta). Eine v&ouml;lkerrechtliche Kategorisierung von Autokratien, Diktaturen sowie Demokratien und damit einhergehend einen abgestuften Souver&auml;nit&auml;tsanspruch gibt es schlichtweg nicht (&bdquo;<em>Grundsatz der souver&auml;nen Gleichheit aller ihrer Mitglieder<\/em>&ldquo;, gem&auml;&szlig; Art. 2, Abs. 1 UNO-Charta) &ndash; kann es nicht geben, soll das friedensstiftende Souver&auml;nit&auml;tskonzept des Westf&auml;lischen Friedens, das bis heute die Grundlage des UNO-V&ouml;lkerrechts darstellt, nicht zerst&ouml;rt werden.<\/p><p>Diese Souver&auml;nit&auml;tskonditionierung vor dem Hintergrund Demokratien versus Diktaturen, Autokratien ist nichts weniger als ein Ausdruck westlicher Hybris in der kurzen Phase der unipolaren Weltordnung, die seit dem Ende des Kalten Krieges die westliche Globalpolitik bestimmte.<\/p><p>Kurzum: Eine im Westen gerne verbreitete, auf den ersten Blick nur infantile Einteilung in &bdquo;gut&ldquo; und &bdquo;b&ouml;se&ldquo;, in &bdquo;Garten&ldquo;\/&bdquo;Paradies&ldquo; versus &bdquo;Dschungel&ldquo; dient allein dem Zweck, eine Konditionierung des staatlichen Souver&auml;nit&auml;tsanspruchs weltweit durchzusetzen. Dies bedeutet im Klartext: Vom Westen als nicht in seinem Verst&auml;ndnis demokratisch verfasst angesehene Staaten k&ouml;nnen, im Gegensatz zu westlichen Demokratien, keine vollumf&auml;ngliche Souver&auml;nit&auml;t f&uuml;r sich beanspruchen. Sie k&ouml;nnen somit keinen Interventionsschutz (Art. 2, Abs. 7 UNO-Charta) sowie keinen Schutz vor Androhung von oder Vollzug der Gewaltanwendung von Drittstaaten f&uuml;r sich geltend machen (Art. 2, Abs. 7 UNO-Charta). Sie sind also keine gleichberechtigten Staaten im internationalen System und der UNO-Charta. Diese eigenm&auml;chtige Interpretation ist definitiv nicht vom modernen V&ouml;lkerrecht und insbesondere nicht von der UNO-Charta gedeckt; sie ist vielmehr eine klare machtpolitische Absage an das V&ouml;lkerrecht &ndash; sie steht dem V&ouml;lkerrecht diametral entgegen. Sie ist der Todessto&szlig; des modernen V&ouml;lkerrechts.<\/p><p>Das nach westlichem Willen das UNO-V&ouml;lkerrecht ersetzende &bdquo;Recht&ldquo; ist die vielfach zitierte &bdquo;<em>regelbasierte internationale Ordnung<\/em>&ldquo;. Diese ist eben nicht das universell akzeptierte V&ouml;lkerrecht, sondern ein unbestimmtes, ein nicht international legitimiertes, vom Westen entworfenes Ordnungssystem f&uuml;r den Rest der Welt &ndash; zwecks Absicherung der westlichen Globaldominanz. Und selbstverst&auml;ndlich wird dieses Ordnungssystem vom Rest der Welt logischerweise in der sich entwickelnden multipolaren Weltordnung auch nicht akzeptiert. Man k&ouml;nnte sagen, es ist ein Kampf zwischen der UNO-Charta, der sich auch die westlichen Mitglieder urspr&uuml;nglich qua Beitritt zur UNO verpflichtet hatten, nun aber die Unterordnung unter dieses Regelwerk als nicht mehr n&uuml;tzlich betrachten, und der &bdquo;<em>regelbasierten internationalen Ordnung<\/em>&ldquo;, einem neuen Ordnungssystem, das den westlichen Interessen dienlicher erscheint.<\/p><p>Und auch nur so sind die Aussagen des Bundeskanzlers Friedrich Merz zu verstehen, wonach &bdquo;<em>der Iran ein Terrorregime<\/em>&ldquo; sei und <a href=\"https:\/\/www.tagesschau.de\/inland\/merz-interview-100.html\">&bdquo;<em>es gut w&auml;re, wenn dieses Mullah-Regime an sein Ende k&auml;me<\/em>&ldquo;<\/a>. Mehr noch: <a href=\"https:\/\/www.zdfheute.de\/politik\/g7-gipfel-merz-100.html\">&bdquo;<em>Das ist die Drecksarbeit, die Israel macht f&uuml;r uns alle<\/em>&ldquo;<\/a>. Hier verdeutlicht Friedrich Merz seine Sympathie f&uuml;r einen v&ouml;lkerrechtswidrigen Regime Change im Iran, womit er der UNO-Charta einen weiteren Tritt versetzt. Rechtsnihilismus in Reinform.<\/p><p>Ob man nun das iranische System mag oder nicht, ob man Sympathie f&uuml;r die iranische Opposition hegt oder nicht &ndash; ein Nichtm&ouml;gen stellt mitnichten eine Berechtigung dar, diesem Staat die Souver&auml;nit&auml;t abzusprechen, sie zu konditionieren, ihn milit&auml;risch anzugreifen bzw. einen Angriff auch nur anzudrohen oder sogar von au&szlig;en einen Regime Change anzustreben bzw. zu vollziehen. Die Frage der inneren Verfasstheit eines Staates, auch des Irans, ist eine Frage der iranischen Gesellschaft, und das ausschlie&szlig;lich. Genau das ist Souver&auml;nit&auml;t.<\/p><p>Der israelische Angriffskrieg gegen den Iran soll im Folgenden v&ouml;lkerrechtlich eingeordnet und bewertet werden.<\/p><p><strong>UNO-Charta &ndash; Gewaltverbot als zwingendes Recht<\/strong><\/p><p>Israel und die USA haben den Iran unstrittig milit&auml;risch angegriffen &ndash; das hat sogar die &bdquo;Tagesschau&ldquo; in Form eines <a href=\"https:\/\/www.tagesschau.de\/inland\/merz-interview-100.html\">Interviews mit Friedrich Merz<\/a> so formuliert: <em>&bdquo;Am Freitag hat ein souver&auml;ner Staat &ndash; Israel &ndash; angefangen, einen anderen souver&auml;nen Staat zu bombardieren.<\/em>&ldquo; Es war eben kein Akt der klassischen Selbstverteidigung, kein Akt des modernisierten pr&auml;emptiven Selbstverteidigungsverst&auml;ndnisses, wie es der deutsche Bundeskanzler der &Ouml;ffentlichkeit auch in diesem Interview zu verkaufen sucht. Es war allenfalls und mit sehr viel Phantasie ein Akt der Pr&auml;vention, denn der Begriff der klassischen Verteidigung wird durch eine spezifische Raum-Zeit-Dimension definiert:<\/p><p>Die Verteidigung ist die milit&auml;rische Reaktion auf einen zuvor stattgefundenen milit&auml;rischen Angriff (spezifische zeitliche Dimension) eines Dritten gegen&uuml;ber dem eigenen Territorium (spezifische r&auml;umliche Dimension).<\/p><p>Diesem Verst&auml;ndnis von Verteidigung folgt auch der Artikel 51 der UNO-Charta:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;<em>Diese Charta beeintr&auml;chtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung (&hellip;).&ldquo;<\/em>\n<\/p><\/blockquote><p>Es wird deutlich, dass ein Angriff auf das eigene Staatsgebiet (Raum) zeitlich vorausgegangen (Zeit) sein muss, um die eigenen milit&auml;rischen Ma&szlig;nahmen als Verteidigung klassifizieren zu k&ouml;nnen.<\/p><p>Die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete 1974 dar&uuml;ber hinaus zur Pr&auml;zisierung <a href=\"https:\/\/www.un.org\/depts\/german\/gv-early\/ar3314_neu.pdf\">eine Definition f&uuml;r den Begriff der &bdquo;Aggression&ldquo; (A\/RES\/3314 [XXIX] 14. Dezember 1974 3314 [XXIX])<\/a>.<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;<em>3314 (XXIX). Definition der Aggression 3314 (XXIX) &ndash; ANLAGE Definition der Aggression<\/em><\/p>\n<p><em>Artikel 3: Vorbehaltlich und nach Ma&szlig;gabe der Bestimmungen des Artikels 2 gilt, ohne R&uuml;cksicht auf das Vorliegen einer Kriegserkl&auml;rung, jede der folgenden Handlungen als Angriffshandlung:<\/em><\/p>\n<p><em>a) die Invasion oder der Angriff der Streitkr&auml;fte eines Staates auf das Hoheitsgebiet eines anderen Staates oder jede, wenn auch vor&uuml;bergehende, milit&auml;rische Besetzung, die sich aus einer solchen Invasion oder einem solchen Angriff ergibt, oder jede gewaltsame Annexion des Hoheitsgebiets eines anderen Staates oder eines Teiles desselben;<\/em><\/p>\n<p><em>b) die Beschie&szlig;ung oder Bombardierung des Hoheitsgebietes eines Staates durch die Streitkr&auml;fte eines anderen Staates oder der Einsatz von Waffen jeder Art durch einen Staat gegen das Hoheitsgebiet eines anderen Staates;<\/em><\/p>\n<p><em>c) die Blockade der H&auml;fen oder K&uuml;sten eines Staates durch die Streitkr&auml;fte eines anderen Staates;<\/em><\/p>\n<p><em>d) der Angriff der Streitkr&auml;fte eines Staates auf die Land-, See- oder Luftstreitkr&auml;fte oder auf die See- und Luftflotte eines anderen Staates; (&hellip;)&ldquo;<\/em>\n<\/p><\/blockquote><p>Man kann es drehen, wie man will, aber aus dem Angriff Israels und auch der USA einen Akt der Selbstverteidigung zu konstruieren, ist nichts weniger als ein direkter Angriff auf das V&ouml;lkerrecht sowie den menschlichen Verstand.<\/p><p><strong>Voraussetzungen f&uuml;r die Selbstverteidigung<\/strong><\/p><p>In der Politikwissenschaft, der V&ouml;lkerrechtslehre und der Diplomatie hat sich eine interessante Unterscheidung im Hinblick auf die Voraussetzungen f&uuml;r einen Akt der Selbstverteidigung auch vor dem Hintergrund der technologischen Entwicklungen von Waffensystemen herausgebildet. Hierbei geht es um die zeitliche Dimension. Die beiden zentralen Begriffe sind Pr&auml;emption und Pr&auml;vention. Beiden Begriffen ist gemein, dass ein Abwarten eines milit&auml;rischen Schlags gegen das eigene Territorium nicht mehr zwingend erforderlich ist.<\/p><p>Das hei&szlig;t, dass zuvor (zeitliche Dimension) kein Angriff auf das eigene Staats- oder B&uuml;ndnisterritorium (r&auml;umliche Dimension) stattgefunden haben muss. Demnach reiche es aus, dass au&szlig;erhalb des eigenen Territoriums Gef&auml;hrdungen existieren oder existieren k&ouml;nnten, die die eigene Sicherheit untergraben oder untergraben k&ouml;nnten und somit bereits dort das milit&auml;rische Eingreifen eine Verteidigung der eigenen Existenz darstellt. Die Verwendung beider grammatikalischer Formen, des Indikativs und des Konjunktivs, verweist nun ihrerseits auf die zweite, die zeitliche Dimension, die zwei Handlungsm&ouml;glichkeiten er&ouml;ffnet: Die Pr&auml;vention und die Pr&auml;emption &ndash; beides Formen der sogenannten &bdquo;Offensiven Selbstverteidigung&ldquo;.<\/p><p>In beiden F&auml;llen, der Pr&auml;vention und der Pr&auml;emption, wird milit&auml;risch interveniert, <em>bevor<\/em> die manifeste oder potenzielle Gefahr die eigenen Grenzen &uuml;berschreitet.<\/p><p><strong>Pr&auml;vention und Pr&auml;emption &ndash; Die Generierung einer Trennsch&auml;rfe<\/strong><\/p><p><strong>Pr&auml;emptivschlag als Akt der Selbstverteidigung:<\/strong><\/p><p>Nun neigt ein erheblicher Teil der v&ouml;lkerrechtlichen Literatur tats&auml;chlich dazu, den pr&auml;emptiven Krieg zu akzeptieren. Und in der internationalen Politik wird bei eindeutig nachweisbaren unmittelbaren Gefahren auch niemand ernsthaft von einer Aggression des pr&auml;emptiv handelnden Staates reden. Voraussetzung ist auch hier wiederum, dass die Beweispflicht bei dem Akteur zu liegen hat, der pr&auml;emptiv zu Handeln gedenkt. Die Ausnahmesituation des pr&auml;emptiven Selbstverteidigungsschlags ergibt sich aus der gesicherten Erkenntnis, dass die milit&auml;rischen Ma&szlig;nahmen des Angreifers bereits auf seinem (z.B. Aktivierung von Distanzwaffen wie ICBMs) oder zumindest in unmittelbarer N&auml;he des Territoriums des anzugreifenden Staates angelaufen sind. Auf diese Weise ist der Angriffskrieg kein k&uuml;nftiges, sondern bereits ein gegenw&auml;rtiges Ereignis, womit zumindest mit der zeitlichen Dimension einer der beiden Kernfaktoren des Selbstverteidigungsbegriffs als erf&uuml;llt betrachtet werden k&ouml;nnte.<\/p><p>Offen bleibt allerdings nach wie vor die r&auml;umliche Dimension, da der Angriff noch nicht das eigene Territorium ber&uuml;hrt und somit als Tatbestand einem Restzweifel unterliegt. Und genau diese Voraussetzung des gegenw&auml;rtigen Angriffs ist dem Iran nicht nachzuweisen, womit der zwischenzeitlich v&ouml;lkerrechtlich akzeptierte Pr&auml;emptionschlag als Akt der Selbstverteidigung f&uuml;r Israel nicht anwendbar ist. Schaut man in die Zeitgeschichte, so w&auml;ren als Beispiele f&uuml;r einen v&ouml;lkerrechtlich berechtigten Pr&auml;emptionsschlag die milit&auml;rischen Aufm&auml;rsche der NATO bzw. der &bdquo;Koalition der Willigen&ldquo; im Jugoslawien-Krieg und im Irak 2003 zu nennen. In beiden F&auml;llen h&auml;tten die damalige Bundesrepublik Jugoslawien und der Irak die milit&auml;rische Pr&auml;emption als Akt der Selbstverteidigung im Sinne des V&ouml;lkerrechts f&uuml;r sich in Anspruch nehmen k&ouml;nnen, da sich die Aufm&auml;rsche in zunehmendem Ma&szlig;e zu einem zeitlich unmittelbaren Angriff auf diese Staaten entwickelten.<\/p><p><strong>Anders dagegen verh&auml;lt es sich mit der Pr&auml;vention als vermeintlichem Akt der Selbstverteidigung:<\/strong><\/p><p>Diese Variante ist nun tats&auml;chlich nicht v&ouml;lkerrechtlich gedeckt, im Gegensatz zu der Behauptung mancher Vertreter in der Politik. Und dies hat auch seinen guten Grund: Denn mit einer v&ouml;lkerrechtlich akzeptierten pr&auml;ventiven Kriegsf&uuml;hrung als Akt der Selbstverteidigung w&uuml;rde das gesamte auf Friedenspflicht angelegte moderne V&ouml;lkerrecht ad absurdum gef&uuml;hrt. Das ius ad bellum, also das Recht zum Kriege jenseits des Selbstverteidigungsaktes, welches als Bestandteil des Gewaltmonopols dem UN-Sicherheitsrat (Art. 42 der UN-Charta) in die H&auml;nde gelegt wurde, w&uuml;rde wieder zu den Nationalstaaten zur&uuml;ckkehren, was unzweifelhaft einen zivilisatorischen R&uuml;ckschritt bedeutete. Jeder Staat k&ouml;nnte einen anderen Staat mit dem rechtlichen Argument der Pr&auml;vention angreifen, womit zugleich wieder die Bellum-iustum-Lehre, dieses Mal in der Argumentationsfigur der &bdquo;pr&auml;ventiven Selbstverteidigung&ldquo;, bedient w&uuml;rde. Die zutiefst subjektive Interpretation des rechten Handelns (recta intentio), die das konstitutive Merkmal der &bdquo;pr&auml;ventiven Selbstverteidigung&ldquo; ist, l&auml;sst eine objektiv begr&uuml;ndete Notwendigkeit des Handelns definitiv nicht zu. Jeder interessengeleitete Angriffskrieg (Rohstoffsicherung, Erschlie&szlig;ung neuer Absatzm&auml;rkte etc.) w&uuml;rde mit dem &bdquo;pr&auml;ventiven&ldquo; Selbstverteidigungsargument legitimiert werden k&ouml;nnen.<\/p><p>[Achtung: In der englischsprachigen Literatur und politischen Verwendung sind beide Begriffe und ihre Inhalte genau spiegelverkehrt. Dies schafft gelegentlich Irritationen.]<\/p><p>Welcher Angreifer hat je in der Geschichte von sich behauptet, dass er einen ungerechten Krieg f&uuml;hre? Dabei k&ouml;nnten die rechtfertigenden Argumente noch so zweifelhaft sein wie beispielsweise die Behauptung, ein anderer Staat verf&uuml;ge &uuml;ber Massenvernichtungswaffen oder plane sogar nur, in den Besitz dieser zu gelangen. Dass dieses Argument nicht absurd ist, zeigt das Beispiel des Irak-Krieges der damaligen &bdquo;<em>Koalition der Willigen<\/em>&ldquo; unter US-F&uuml;hrung. Wie weit das sogenannte iranische Atomprogramm auf den Besitz iranischer Atombomben abzielt und somit eine Gefahr f&uuml;r Israel darstellt, vermag ich tats&auml;chlich nicht zu beurteilen. Zu widerspr&uuml;chlich sind die interessengeleiteten Aussagen der Konfliktakteure: W&auml;hrend Israel seit 25 Jahren behauptet, der Iran werde in n&auml;chster Zeit &uuml;ber Atombomben verf&uuml;gen, spricht beispielsweise der Generaldirektor der Internationalen Atomenergiebeh&ouml;rde (IAEA) R. M. Grossi in einem CNN-Interview davon, es gebe keine Beweise f&uuml;r systematische Bem&uuml;hungen f&uuml;r einen <a href=\"https:\/\/x.com\/amanpour\/status\/1935095391109922822?t=7N83pGIgqrDjLQYrn0s3DQ&amp;s=09\">Schritt zu nuklearen Waffen<\/a>.<\/p><p>In dem erst im M&auml;rz 2025 ver&ouml;ffentlichten Report der &bdquo;<em>J&auml;hrlichen Bedrohungsbewertung der US-Geheimdienst-Gemeinschaft<\/em>&ldquo; (&bdquo;<em>Annual Threat Assessment of the U.S. Intelligence Community<\/em>&ldquo;) vor dem St&auml;ndigen Sonderausschuss f&uuml;r Geheimdienste des US-Repr&auml;sentantenhauses (HPSCI) wurde festgehalten:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;<em>Die Geheimdienstgemeinschaft sch&auml;tzt weiterhin, dass der Iran keine Atomwaffe baut und dass der Oberste F&uuml;hrer Khamenei das Atomwaffenprogramm, das er 2003 ausgesetzt hat, nicht wieder genehmigt hat.<\/em>&ldquo;<\/p>\n<p>(&bdquo;<em>The IC continues to assess that Iran is not building a nuclear weapon and Supreme leader Khomeini has not authorized the nuclear weapons program that he suspended in 2003.<\/em>&ldquo;<\/p>\n<p><em>(Quelle: <a href=\"https:\/\/www.dni.gov\/index.php\/newsroom\/congressional-testimonies\/congressional-testimonies-2025\/4061-ata-hpsci-opening-statement-as-delivered\">Office of the Director of National Intelligence<\/a>)<\/em>\n<\/p><\/blockquote><p>Eindeutig hingegen ist, dass Israel den angestrebten Besitz von Atomwaffen Irans behauptet und nun nach eigenen Angaben einen Pr&auml;ventivkrieg, der &ndash; wie oben ausgef&uuml;hrt &ndash; eindeutig v&ouml;lkerrechtswidrig ist, gegen den Iran f&uuml;hrt.<\/p><p><strong>Tats&auml;chlich nur ein Pr&auml;ventivkrieg?<\/strong><\/p><p>Selbst diese Pr&auml;ventivkriegsbehauptung Israels ist anzweifelbar. Nicht weniger berechtigt ist die These, dass Israel mit diesem rechtswidrigen Milit&auml;rschlag den gr&ouml;&szlig;ten Rivalen in der Region ausschalten will und somit eine umfassende Neuordnung des Nahen und Mittleren Ostens anstrebt &ndash; in einer milit&auml;risch operativen Kette, angefangen &uuml;ber Gaza und Westjordanland, Libanon, Syrien und nun als H&ouml;hepunkt der Iran. Dass die westlichen Verb&uuml;ndeten, so auch die Bundesregierung, in dem v&ouml;lkerrechtswidrigen Angriffskrieg Israels keine rechtlichen Probleme sehen, also diesen Angriffskrieg nicht als v&ouml;lkerrechtswidrig einstuft, reiht sich ein in vorausgegangene Angriffskriege, die die Bundesregierung ebenfalls mit viel Verbalakrobatik verteidigt: NATO-Angriff auf Jugoslawien 1999, US-Angriff auf Irak 2003, t&uuml;rkischer Angriff auf Syrien zur Okkupation syrischen Staatsgebietes ab 2018 sowie zahlreiche von der UNO festgestellte V&ouml;lkerrechtsverst&ouml;&szlig;e Israels in der Region. Auch mit Blick auf Israel will die aktuelle Bundesregierung wie auch die Vorg&auml;ngerregierungen keinerlei V&ouml;lkerrechtsbr&uuml;che und -verst&ouml;&szlig;e sehen. Ich habe mal via ChatGPT nachgefragt. Die von mir formulierte Fragestellung lautete:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;<em>Wie viele V&ouml;lkerrechtsbr&uuml;che Israels hat erstens der UNO-Sicherheitsrat seit dem Jahr 2000 festgestellt? Und wie viele die UNO-Generalversammlung im selben Zeitraum?<\/em>&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Antwort ChatGPT:<\/p><blockquote><p>\nIsrael hat &bdquo;<em>seit dem Jahr 2000 mindestens 28 Mal gegen Resolutionen des UN-Sicherheitsrates versto&szlig;en (&hellip;). Die UN-Generalversammlung hat seit 2000 knapp 100 Resolutionen verfasst, die Israels Handlungen (&hellip;) verurteilen<\/em>.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Ein jeder kann diese Informationen &uuml;ber Eingabe dieser Fragestellung bei ChatGPT abrufen.<\/p><p>Wer Russland zu Recht angesichts seines Angriffs auf die Ukraine <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=101565\">des V&ouml;lkerrechtsbruchs verurteilt<\/a>, aber mit Blick auf Israel diese Worte nicht &uuml;ber die Lippen bekommt oder gar dies leugnet, demonstriert nichts weniger als ein rein instrumentelles Verh&auml;ltnis zum V&ouml;lkerrecht. Und dass die westlichen Mainstreammedien und die Politik die v&ouml;lkerrechtliche Betrachtung dieses Krieges im Gegensatz zum russischen Angriffskrieg m&ouml;glichst meiden, versteht sich angesichts der klaren Rechtslage von allein.<\/p><p>Diese Doppelstandards tragen wesentlich dazu bei, dass der Westen als vertrauensw&uuml;rdiger Vertragspartner an Ansehen in der Welt verliert. Nat&uuml;rlich kann man sich in einer unipolaren Weltordnung, in der der Westen das uneingeschr&auml;nkte Sagen hat, &uuml;ber alle Abkommen und Vertr&auml;ge nach Lust und Laune hinwegsetzen. Aber man sollte sich dar&uuml;ber im Klaren sein, dass diese Rechtsbr&uuml;che irgendwann einmal den Westen auch wieder einholen. Und genau in dieser Phase befinden wir uns, da die Welt eben nicht mehr unipolar ist, sondern sich zunehmend multipolar strukturiert. Der Rest der Welt ist nicht mehr nur nicht einverstanden mit der in ihren Augen westlichen Selbstherrlichkeit, sondern hat zunehmend auch die Macht, dieser etwas entgegenzusetzen.<\/p><p>Und so bewegen wir uns weiter mit gro&szlig;en Schritten auf eine Staatenanarchie, auf ein Weltunordnungssystem zu &ndash; bestenfalls; schlimmstenfalls auf einen Weltkrieg.<\/p><p><small>Titelbild: Shutterstock \/ motioncenter<\/small><\/p><div class=\"moreLikeThis\">\n<strong>Mehr zum Thema:<\/strong>\n<p><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=134885\">Trump bombt Iran &ndash; und was nun? Drei Folgen, die jetzt auf uns zukommen<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=134763\">Zwischen Pr&auml;vention und Aggression &ndash; Der Iran&ndash;Israel-Krieg als globaler Pr&auml;zedenzfall<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=134750\">Laut US-Geheimdiensten baute Iran nicht an einer Atombombe und widersprechen damit Kanzler Merz<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=134667\">Irans Atombombe &ndash; und t&auml;glich gr&uuml;&szlig;t das Murmeltier<\/a>\n<\/p><\/div><p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/vg01.met.vgwort.de\/na\/0a65331c2ab54fbabc40b62d8fc36f84\" width=\"1\" height=\"1\" alt=\"\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 13. Juni trat das ein, was viele Beobachter bef&uuml;rchteten: Israel griff den Iran mit voller milit&auml;rischer Wucht und offensichtlich entgegen iranischen Erwartungen, zumindest was den konkreten Zeitpunkt betraf, an. Binnen kurzer Zeit wurde die iranische Luftabwehrsysteme massiv zerst&ouml;rt, sodass der iranische Luftraum in erheblichem Ausma&szlig; ungesch&uuml;tzt ist. 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