{"id":135765,"date":"2025-07-10T09:00:44","date_gmt":"2025-07-10T07:00:44","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=135765"},"modified":"2025-07-10T16:50:22","modified_gmt":"2025-07-10T14:50:22","slug":"analyse-internationale-vertraege-gegen-atomwaffen-und-ihre-wirkkraft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=135765","title":{"rendered":"Analyse: Internationale Vertr\u00e4ge gegen Atomwaffen und ihre Wirkkraft"},"content":{"rendered":"<p>Der milit&auml;rische Angriff Israels und der USA auf den Iran wurde mit dem Nuklearprogramm Irans begr&uuml;ndet. Schaue ich mir die Kommentarspalten von Mainstreammedien und sozialen Medien an, so f&auml;llt eines ganz deutlich auf. Es gibt in der gesellschaftlichen Debatte eine starke Polarisierung: Die einen, die den Angriff als eine imperialistische Machtdemonstration kritisieren; und die anderen, die den eindeutig v&ouml;lkerrechtswidrigen Angriff nichtsdestotrotz begr&uuml;&szlig;en, um dem Iran zu zeigen, dass sein &bdquo;Regime&ldquo; nichts anderes verdient habe, bzw. die die V&ouml;lkerrechtswidrigkeit des Angriffs selbst bestreiten. Und Atomwaffen oder auch nur die technischen Voraussetzungen zu ihrer Herstellung m&uuml;ssten dem Iran auf immer verwehrt bleiben. Von <strong>Alexander Neu<\/strong>.<\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_1867\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-135765-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/250710_Analyse_Internationale_Vertraege_gegen_Atomwaffen_und_ihre_Wirkkraft_NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/250710_Analyse_Internationale_Vertraege_gegen_Atomwaffen_und_ihre_Wirkkraft_NDS.mp3\">https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/250710_Analyse_Internationale_Vertraege_gegen_Atomwaffen_und_ihre_Wirkkraft_NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/250710_Analyse_Internationale_Vertraege_gegen_Atomwaffen_und_ihre_Wirkkraft_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=135765-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/250710_Analyse_Internationale_Vertraege_gegen_Atomwaffen_und_ihre_Wirkkraft_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"250710_Analyse_Internationale_Vertraege_gegen_Atomwaffen_und_ihre_Wirkkraft_NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p>Ob der Iran nun tats&auml;chlich ein Atomwaffenprogramm verfolgt(e) oder nicht, kann ich im Gegensatz zu vielen Sofastrategen und sonstigen Feierabendexperten, die mit einem erstaunlichen Selbstbewusstsein den gr&ouml;&szlig;ten Unsinn von sich geben, nicht abschlie&szlig;end beantworten.<strong> <\/strong>Was aber zu beantworten ist, ist die Frage der v&ouml;lkerrechtlichen Selbstverpflichtung, keine Atomwaffen zu besitzen oder vorhandene F&auml;higkeiten abzubauen. Und bei dieser Frage kommen drei internationale Abkommen zum Tragen:<\/p><ol>\n<li>Der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag (NPT)<\/li>\n<li>Der Atomwaffenverbotsvertrag (AVV)<\/li>\n<li>Der &bdquo;Joint Comprehensive Plan of Action&ldquo; (&bdquo;JCPOA&ldquo;)<\/li>\n<\/ol><p>Die zu stellende Leitfrage ist so banal, dass man sich ehrlich fragen muss, warum diese Frage &uuml;berhaupt aufgeworfen werden muss und nicht von den &bdquo;Experten&ldquo; erwartungsgem&auml;&szlig; selbst gepr&uuml;ft wird, bevor sie ihre &bdquo;Expertise&ldquo; zum Besten geben.<\/p><p>Diese Frage lautet: Welche der Konfliktseiten (Iran, Israel und die USA) sind den oben genannten Abkommen beigetreten bzw. nicht beigetreten, haben die Abkommen einseitig verlassen oder haben ihre aus dem Beitritt zu den Abkommen erwachsenen Verpflichtungen nicht einmal umgesetzt? Die Pr&uuml;fung des &bdquo;JCPOA&ldquo; soll hier nicht abgehandelt werden, da dies den Rahmen des Beitrages sprengen w&uuml;rde.<\/p><ol>\n<li><strong>Der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag (Nuclear Non-Proliferation Treaty = NPT)<\/strong>\n<p>Der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag (NPT), auch Atomwaffensperrvertrag genannt, hat zum Ziel, eine nuklearwaffenfreie Welt zu schaffen. Dazu sind im Vertrag zwei Staatengruppen formuliert: die Atomwaffenstaaten und die Staaten, die &uuml;ber keine Atomwaffen verf&uuml;gen. Entsprechend sind zwei unterschiedliche Verpflichtungen f&uuml;r die beiden Staatengruppen in dem Vertrag festgehalten: Die Atomwaffenstaaten verpflichten sich, ihre Nuklearwaffen vollst&auml;ndig abzur&uuml;sten:<\/p>\n<blockquote><p>\n&bdquo;<strong>Artikel VI<\/strong><br>\n<em>Jede Vertragspartei verpflichtet sich, in redlicher Absicht Verhandlungen zu f&uuml;hren &uuml;ber wirksame Ma&szlig;nahmen zur Beendigung des nuklearen Wettr&uuml;stens in naher Zukunft und zur nuklearen Abr&uuml;stung sowie &uuml;ber einen Vertrag zur allgemeinen und vollst&auml;ndigen Abr&uuml;stung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle.&ldquo;<\/em>\n<\/p><\/blockquote>\n<p>Und die nuklearen &bdquo;Habenichtse&ldquo;, also die atomwaffenfreien Staaten, verzichten auf den Besitz von Atomwaffen:<\/p>\n<blockquote><p>\n&bdquo;<em><strong>Artikel II<\/strong><\/em><br>\n<em>Jeder Nichtkernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengk&ouml;rper oder die Verf&uuml;gungsgewalt dar&uuml;ber von niemandem unmittelbar oder mittelbar anzunehmen, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengk&ouml;rper weder herzustellen noch sonst wie zu erwerben und keine Unterst&uuml;tzung zur Herstellung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengk&ouml;rpern zu suchen oder anzunehmen.&ldquo;<\/em>\n<\/p><\/blockquote>\n<p>Sie d&uuml;rfen daf&uuml;r aber die Nukleartechnologie f&uuml;r den zivilen Gebrauch (Kernkraftwerke, medizinische Nutzung etc.) nutzen.<\/p>\n<blockquote><p>\n&bdquo;<strong>Artikel IV<\/strong><br>\n<em>(1) Dieser Vertrag ist nicht so auszulegen, als werde dadurch das unver&auml;u&szlig;erliche Recht aller Vertragsparteien beeintr&auml;chtigt, unter Wahrung der Gleichbehandlung und in &Uuml;bereinstimmung mit den Artikeln I und II die Erforschung, Erzeugung und Verwendung der Kernenergie f&uuml;r friedliche Zwecke zu entwickeln.&ldquo;<\/em>\n<\/p><\/blockquote>\n<p>Mit dieser Verrechtlichung soll einerseits der Realit&auml;t der Existenz von Nukleartechnologie Rechnung getragen, die friedliche\/zivile Nutzung erm&ouml;glicht, jedoch die Verbreitung einer milit&auml;rischen Nutzung in Form von Nuklearwaffen verhindert und die vollst&auml;ndige Abschaffung derselben erreicht werden.<\/p>\n<p><strong>NPT-Mitgliedsstaaten<\/strong><\/p>\n<p>Der NPT trat 1970 in Kraft und ist, so die Aussage des Ausw&auml;rtigen Amtes, &bdquo;<em>quasi universell g&uuml;ltig<\/em>&ldquo;. Die Bundesrepublik Deutschland trat dem Vertrag am 2. Mai 1975 bei. Die USA (Atomwaffenstaat) sowie auch der Iran (Nicht-Atomwaffenstaat) haben den Vertrag bereits 1968 unterzeichnet. Nur wenige Staaten sind dem Vertrag nicht beigetreten, dazu geh&ouml;ren der S&uuml;dsudan, Indien, Pakistan und eben auch Israel. Diese Staaten, darunter Israel, wollten sich offensichtlich die T&uuml;r zur Atommacht nicht durch eine NPT-Selbstverpflichtung verbauen. Nordkorea hat den Vertrag 2003 verlassen. Nun scheint es im Iran erneut &Uuml;berlegungen zu geben, aus dem NPT auszutreten, da, so die Argumentation, die Mitgliedschaft im NPT nicht dazu gef&uuml;hrt habe, dass der Iran als Nicht-Atommacht von Atomm&auml;chten (USA und Israel) nicht angegriffen werde. Ein Austritt aus dem Vertragswerk und somit den damit einhergehenden Verpflichtungen ist im Geiste der Souver&auml;nit&auml;tspr&auml;misse m&ouml;glich und auch im Vertrag fixiert:<\/p>\n<blockquote><p>\n&bdquo;<em><strong>Artikel X<\/strong><\/em><br>\n<em>(1) Jede Vertragspartei ist in Aus&uuml;bung ihrer staatlichen Souver&auml;nit&auml;t berechtigt, von diesem Vertrag zur&uuml;ckzutreten, wenn sie entscheidet, dass durch au&szlig;ergew&ouml;hnliche, mit dem Inhalt dieses Vertrags zusammenh&auml;ngende Ereignisse eine Gef&auml;hrdung der h&ouml;chsten Interessen ihres Landes eingetreten ist. (&hellip;)&ldquo;<\/em>\n<\/p><\/blockquote>\n<p>Die in den sozialen und alternativen Medien h&auml;ufig gestellte Frage lautet: Gilt der NPT auch f&uuml;r Nichtvertragsstaaten, also Staaten, die dem NPT nicht beigetreten sind? Aus Sicht der reinen Souver&auml;nit&auml;tspr&auml;misse w&auml;re die Antwort eindeutig: NEIN. Auf den ersten Blick entzieht es sich der Logik, einem Vertragswerk nicht beizutreten, aber dennoch die Pflichten akzeptieren zu m&uuml;ssen. Dieses Rechtsverst&auml;ndnis steht auch konsequenterweise im Einklang mit &bdquo;Artikel X&ldquo; des NPT: Denn, es w&auml;re auch hier unlogisch, aus einem Vertragswerk austreten zu k&ouml;nnen, wenn seine Verpflichtungen dennoch weiterhin bestehen blieben.<\/p>\n<p>Aber im V&ouml;lkerrecht gibt es so etwas wie eine Universalit&auml;tspr&auml;misse (Aussage des Ausw&auml;rtigen Amtes, &bdquo;<em>quasi universell g&uuml;ltig<\/em>&ldquo;): Wenn also eine gro&szlig;e Mehrheit der Staaten sich einem Vertrag unterwirft, gilt er auch f&uuml;r nicht dem Vertrag beigetretene Staaten. Ob er auch in der engen legalen Form oder eher politisch-moralisch gilt, sich also in der Grauzone bewegt, dar&uuml;ber scheiden sich die Geister. Hier offenbart sich ein Spannungsverh&auml;ltnis zwischen der Souver&auml;nit&auml;tspr&auml;misse einerseits und der Universalit&auml;tspr&auml;misse andererseits. Eine prinzipielle Aufl&ouml;sung dieses Spannungsverh&auml;ltnisses zu Gunsten der einen oder anderen Pr&auml;misse ist bislang nicht erfolgt &ndash; wohl aber punktuell, n&auml;mlich machtpolitisch: W&auml;hrend einige Staaten wie Israel, Pakistan und Indien, die dem Vertrag nicht beitreten, oder Nordkorea, das den Vertrag wieder verlassen hat, sich trotz Universalit&auml;tspr&auml;misse Atomwaffen weitgehend straflos aneignen, wird dem Iran im Falle eines Austritts aus dem NPT dennoch nicht der Besitz von Atomwaffen zugebilligt werden. Hier gilt dann die harte Faust der Machtpolitik &ndash; der US-amerikanische und israelische Angriff haben dies geradezu verdeutlicht. Es kommt also nicht auf die formale Souver&auml;nit&auml;tspr&auml;misse, also das V&ouml;lkerrecht an, sondern darauf, ob man entweder selbst m&auml;chtig genug ist (Indien und Pakistan), den angestrebten Besitz der Atombombe durchzusetzen, oder ob man starke &sbquo;Kumpels&lsquo; (USA, Russland und China) hat, die einen bei dem Vorhaben mindestens sch&uuml;tzen, wenn nicht gar unterst&uuml;tzen (Israel und Nordkorea).<\/p>\n<p><strong>Umsetzung der Verpflichtung des g&auml;nzlichen Abbaus der Atomarsenale<\/strong><\/p>\n<p>Die USA haben sich ebenso wie die Sowjetunion und die &uuml;brigen Nuklearwaffenstaaten verpflichtet (Artikel VI), ihre Nuklearwaffenpotenziale abzur&uuml;sten. Zwar kam es kurz nach Inkrafttreten des NPT zu bilateralen Vereinbarungen (SALT 1 und SALT 2) zwischen den USA und der Sowjetunion &uuml;ber die Begrenzung von strategischen nuklearen Tr&auml;gersystemen (ICBMs [landgest&uuml;tzte] und SLBMs [seegest&uuml;tzte]) in den 1970er-Jahren. Und auch nach Beendigung der Ost-West-Konfrontation wurde der bilaterale START-Vertrag, der die Anzahl nuklearer Sprengk&ouml;pfe und deren Tr&auml;gersysteme auf beiden Seiten signifikant reduzieren sollte, unterzeichnet. Aber schon bei dem Verl&auml;ngerungsvertrag START 2 kam es zu Disharmonien zwischen Moskau und Washington, sodass der Vertrag nicht in Kraft trat. Erst der NEW-START-Vertrag, der eine weitergehende Abr&uuml;stung der Sprengk&ouml;pfe vorsah, brachte ab 2011 wieder Schwung in das Vorhaben der nuklearen Abr&uuml;stung.<\/p>\n<p>Ob der START-Nachfolgevertrag des 2026 auslaufenden NEW-Start-Vertrages tats&auml;chlich kommen wird, ist mehr als fraglich angesichts der globalen Spannungen mit den USA und Russland im Zentrum. Und auch der 1988 in Kraft getretene INF-Vertrag, der den g&auml;nzlichen Abbau der nuklearen Mittelstreckenraketen festlegte, wurde von den USA 2019 mit dem Vorwurf an Russland, es baue heimlich an einer Mittelstreckenrakete, aufgek&uuml;ndigt. Ob das nun so ist oder nicht, kann ich ebenfalls nicht beurteilen. Auff&auml;llig war jedenfalls, dass die USA keine wasserfesten Beweise, sondern nur Plausibilit&auml;ten vortrugen. Und die russische Einladung an Deutschland, die unter Verdacht stehenden Raketen zu inspizieren, wurde von der Bundesregierung br&uuml;sk abgelehnt mit dem Argument, es sei ein bilaterales Abkommen zwischen den USA und Russland, da mische man sich nicht ein. Also merke Dir: Wenn es um die Sicherheit Deutschlands und Europas ging, setzte man g&auml;nzlich auf die USA bis zur Macht&uuml;bernahme Donald Trumps.<\/p>\n<p>Wie auch immer: Die f&uuml;nf offiziellen Atomwaffenstaaten, darunter die USA, haben bis heute ihre Verpflichtungen des g&auml;nzlichen Abbaus ihrer Atomarsenale nicht umgesetzt. Im Gegenteil: Die Tendenz geht Richtung Vermehrung und Modernisierung der Atomwaffen und ihrer Tr&auml;gersysteme.<\/p>\n<p><strong>Nukleare Teilhabe und NPT<\/strong><\/p>\n<p>Aber nicht nur der Aspekt des Beitritts oder Nichtbeitritts zum NPT und dessen klare Umsetzung ist von Interesse zur Beurteilung der Wirkkraft dieses sehr sinnvollen v&ouml;lkerrechtlichen Vertrages. Auch die sogenannte politische und technische nukleare Teilhabe, also die Verf&uuml;gung &uuml;ber Atomwaffen eines Drittstaates, ohne selbst ein offizieller Atomwaffenstaat zu sein, ist ein Aspekt, der den NPT untergr&auml;bt. Dabei wird Vertragstreue suggeriert. Zentral hierbei ist die Interpretationskreativit&auml;t juristischer und journalistischer Hofschranzen: So wird die &bdquo;nukleare Teilhabe&ldquo;, also die Lagerung von US-Atomwaffen auf bundesdeutschem Staatsgebiet sowie ihr m&ouml;glicher Einsatz durch deutsche Tr&auml;gersysteme &ndash; derzeit noch das Tornado-Kampfflugzeug &ndash;, als durch den NPT vertretbar &bdquo;interpretiert&ldquo;. Hierzu nun die beiden entscheidenden Artikel aus dem NPT:<\/p>\n<blockquote><p>\n&bdquo;<em><strong>Artikel I<\/strong><\/em><br>\n<em>Jeder Kernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Kernwaffen und sonstige Kernsprengk&ouml;rper oder die Verf&uuml;gungsgewalt dar&uuml;ber an niemanden unmittelbar oder mittelbar weiterzugeben und einen Nichtkernwaffenstaat weder zu unterst&uuml;tzen noch zu ermutigen noch zu veranlassen, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengk&ouml;rper herzustellen oder sonstwie zu erwerben oder die Verf&uuml;gungsgewalt dar&uuml;ber zu erlangen.&ldquo;<\/em>\n<\/p><\/blockquote>\n<p>sowie<\/p>\n<blockquote><p>\n&bdquo;<em><strong>Artikel II<\/strong><\/em><br>\n<em>Jeder Nichtkernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengk&ouml;rper oder die Verf&uuml;gungsgewalt dar&uuml;ber von niemandem unmittelbar oder mittelbar anzunehmen, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengk&ouml;rper weder herzustellen noch sonst wie zu erwerben und keine Unterst&uuml;tzung zur Herstellung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengk&ouml;rpern zu suchen oder anzunehmen.&ldquo;<\/em>\n<\/p><\/blockquote>\n<p>Eigentlich sollte man davon ausgehen, dass diese Artikel sehr eindeutig formuliert sind. Aber um diese Eindeutigkeit interessengesteuert zu verw&auml;ssern, wird dann in der entsprechenden juristischen Literatur und den Medien etwas von Komplexit&auml;t, die eine Eindeutigkeit nicht erlaube, etc. gefaselt. Und schon wird auf diese Weise das Fass zur Relativierung des NPT aufgemacht.<\/p>\n<p>So gelangt beispielsweise der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages in einem Gutachten aus dem Jahre 2017 mit dem Titel &bdquo;<em>V&ouml;lkerrechtliche Verpflichtungen Deutschlands beim Umgang mit Kernwaffen<\/em>&ldquo; zu der abenteuerlichen Erkenntnis, es handele sich bei der Stationierung weder um eine Weitergabe von Kernwaffen noch um die &bdquo;<em>Erlangung der alleinigen Verf&uuml;gungsgewalt &uuml;ber Kernwaffen durch einen Nichtkernwaffenstaat<\/em>&ldquo;. (<a href=\"https:\/\/www.bundestag.de\/resource\/blob\/513080\/c9a903735d5ea334181c2f946d2cf8a2\/wd-2-013-17-pdf-data.pdf\">Quelle: Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags<\/a>)<\/p>\n<p>Allerdings sprechen die beiden oben genannten Artikel des NPT auch nicht von einer &bdquo;alleinigen Verf&uuml;gungsgewalt&ldquo;, sondern einfach von der &bdquo;Verf&uuml;gungsgewalt&ldquo;. Mit diesem rhetorischen Kunstgriff des Hinzuf&uuml;gens des Adjektivs &bdquo;alleinig&ldquo; durch den Wissenschaftlichen Dienst soll die Bestimmung des NPT aufgeweicht werden. Hintergrund der Wortkreation &bdquo;alleinige Verf&uuml;gungsgewalt&ldquo; statt &bdquo;Verf&uuml;gungsgewalt&ldquo; ist die sogenannte &bdquo;Zwei-Schl&uuml;ssel-Vereinbarung&ldquo;. In ihr wird festgehalten, die Atommacht USA k&ouml;nne nur gemeinsam mit dem Stationierungsstaat (hier Deutschland) &uuml;ber die Voraussetzungen und Modalit&auml;ten des Kernwaffeneinsatzes entscheiden. Das bedeutet, Deutschland kann nicht &bdquo;alleinig&ldquo; &uuml;ber die US-Atomwaffen verf&uuml;gen. Die politische Entscheidung &uuml;ber den Einsatz der in Deutschland gelagerten US-Atombomben liegt letztlich jedoch allein bei den USA.<\/p>\n<p>Allerdings ist die Ausf&uuml;hrung des Einsatzbefehls hier entscheidend: Denn, sobald die Atombomben an den deutschen Kampfflugzeugen montiert sind, geht die &bdquo;Verf&uuml;gungsgewalt&ldquo; auf Deutschland und die Bundeswehrpiloten &uuml;ber. Und selbstverst&auml;ndlich k&ouml;nnen die Bundesregierung und die Bundeswehrf&uuml;hrung den Einsatz der US-Atombomben durch deutsche Piloten und deutsche Tr&auml;gersysteme entgegen der politischen Entscheidung der US-Regierung verweigern oder aber eben auch durchf&uuml;hren. Und auch die Piloten der Bundeswehr selbst sind letztlich selbstbestimmte und selbstentscheidende Pers&ouml;nlichkeiten, die auch gegen den ausdr&uuml;cklichen Einsatzbefehl selbst der Bundeswehrf&uuml;hrung handeln und eventuell den Einsatz abbrechen k&ouml;nnten. Mit anderen Worten, die &bdquo;Verf&uuml;gungsgewalt&ldquo; ist hier eine negative: Deutschland verf&uuml;gt also nicht &uuml;ber die politische Entscheidungskompetenz des positiven Einsatzes der US-Atomwaffen, wohl aber &uuml;ber den Nichteinsatz der US-Atomwaffen, indem die Bundesregierung oder die Bundeswehrpiloten die Ausf&uuml;hrung verweigern.<\/p>\n<p>Und genau das ist die &bdquo;Verf&uuml;gungsgewalt&ldquo; &uuml;ber die Atomwaffen, die gem&auml;&szlig; Art. I und II des NPT weder unmittelbar noch mittelbar von den Staaten abgegeben oder angenommen werden darf.<\/p>\n<p>Auch der sogenannte Zwei-plus-Vier-Vertrag, also der &bdquo;Vertrag &uuml;ber die abschlie&szlig;ende Regelung in Bezug auf Deutschland&ldquo; aus dem Jahre 1990, &uuml;bernimmt die NPT-Verpflichtungen: In diesem verzichtet das vereinte Deutschland explizit und verbindlich nicht nur auf den Besitz von Atomwaffen, sondern auch auf die Verf&uuml;gungsgewalt:<\/p>\n<blockquote><p>\n<em><strong>Artikel 3<\/strong><\/em><br>\n&bdquo;<em>Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekr&auml;ftigen ihren Verzicht auf Herstellung und Besitz von und auf Verf&uuml;gungsgewalt &uuml;ber atomare, biologische und chemische Waffen. Sie erkl&auml;ren, dass auch das vereinte Deutschland sich an diese Verpflichtungen halten wird. Insbesondere gelten die Rechte und Verpflichtungen aus dem Vertrag &uuml;ber die Nichtverbreitung von Kernwaffen vom 1. Juli 1968 f&uuml;r das vereinte Deutschland fort.&ldquo;<\/em>\n<\/p><\/blockquote>\n<p>Auch hier geht es nicht um die &bdquo;alleinige Verf&uuml;gungsgewalt&ldquo;, die der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages den Vertr&auml;gen andichtet. Der Verweis auf den NPT in Art. 3 des Zwei-plus-Vier-Vertrages verdeutlicht, dass beide Verf&uuml;gungsbegriffe identisch sind und damit das Verbot der &Uuml;bertragung oder Annahme der Verf&uuml;gungsgewalt noch einmal bekr&auml;ftigt wird.<\/p>\n<p>Es wird an diesen Ausf&uuml;hrungen deutlich, dass die NATO-Mitgliedsstaaten, die sich zur technisch-nuklearen Teilhabe bereiterkl&auml;rt haben, den NPT tats&auml;chlich unterlaufen und seine Wirkkraft damit schw&auml;chen.\n<\/p><\/li>\n<li><strong>Atomwaffenverbotsvertrag (Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons = TPNW)<\/strong>\n<p>Der Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) wurde 2017 von der Generalversammlung der UNO verabschiedet und <a href=\"https:\/\/www.icanw.de\/wp-content\/uploads\/2017\/07\/a-conf-229-17-8.pdf\">trat 2021 in Kraft<\/a>. Das formulierte Ziel ist das allumfassende Verbot von Nuklearwaffen. So hei&szlig;t in Artikel 1 des AVV:<\/p>\n<blockquote><p>\n&bdquo;<em><strong>Verbote<\/strong><\/em><br>\n<em>Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, unter keinen Umst&auml;nden jemals<\/em><\/p>\n<ol type=\"a\">\n<li>Kernwaffen oder sonstige Kernsprengk&ouml;rper zu entwickeln, zu erproben, zu erzeugen, herzustellen, auf andere Weise zu erwerben, zu besitzen oder zu lagern;<\/li>\n<li>Kernwaffen oder sonstige Kernsprengk&ouml;rper oder die Verf&uuml;gungsgewalt dar&uuml;ber unmittelbar oder mittelbar an irgendjemanden weiterzugeben;<\/li>\n<li>Kernwaffen oder sonstige Kernsprengk&ouml;rper oder die Verf&uuml;gungsgewalt dar&uuml;ber unmittelbar oder mittelbar anzunehmen;<\/li>\n<li>Kernwaffen oder sonstige Kernsprengk&ouml;rper einzusetzen oder ihren Einsatz anzudrohen;<\/li>\n<li>irgendjemanden in irgendeiner Weise zu unterst&uuml;tzen, zu ermutigen oder zu veranlassen, T&auml;tigkeiten vorzunehmen, die einem Vertragsstaat aufgrund dieses Vertrags verboten sind;<\/li>\n<li>von irgendjemandem in irgendeiner Weise irgendwelche Unterst&uuml;tzung zu suchen oder anzunehmen, um T&auml;tigkeiten vorzunehmen, die einem Vertragsstaat aufgrund dieses Vertrags verboten sind;<\/li>\n<li>eine Stationierung, Aufstellung oder Dislozierung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengk&ouml;rpern in seinem Hoheitsgebiet oder an irgendeinem Ort unter seiner Hoheitsgewalt oder Kontrolle zu gestatten.<\/li>\n<\/ol>\n<\/blockquote>\n<p>98 Staaten haben den Vertrag unterzeichnet und bereits 70 Staaten haben ihn ratifiziert, womit er f&uuml;r diese Staaten rechtlich verbindlich wird. Nicht unterschrieben, nicht ratifiziert und somit dem Vertragswerk nicht beigetreten sind alle neun Atomwaffenstaaten, alle NATO-Mitgliedsstaaten unter F&uuml;hrung der USA sowie deren sicherheitspolitische Verb&uuml;ndete wie beispielsweise Japan und eben auch Israel. Die NATO-Mitgliedsstaaten verweigern den Beitritt zu dem Abkommen mit der abwegigen Begr&uuml;ndung, der AVV schw&auml;che den NPT. Das ist jedoch absoluter Unsinn. Den wirklichen Grund f&uuml;r die Verweigerung stellt der fortgesetzte Wille an der politischen und technischen nuklearen Teilhabe der NATO-Staaten und somit auch Deutschlands dar.<\/p>\n<p>Der Iran unterst&uuml;tzt zwar aktiv den AVV bei Abstimmungen in der UNO-Generalversammlung, hat jedoch bislang den Vertrag weder ratifiziert noch &uuml;berhaupt unterschrieben. Damit ist auch der Iran kein Vertragspartner und unterliegt somit nicht den Pflichten des AVV &ndash; wohl aber den fortgesetzten Pflichten des NPT, die mit Blick auf das Verbot von Atomwaffen weitgehend identisch sind.<\/p>\n<p>Der Iran begr&uuml;ndet seinen Nichtbeitritt zum AVV mit fehlenden konkreten Abr&uuml;stungspl&auml;nen, so die iranischen Erkl&auml;rungen. Diese Erkl&auml;rungen erscheinen nicht minder vorgeschoben als die offiziellen Erkl&auml;rungen der NATO-Staaten. Insgesamt wird es interessant sein, zu beobachten, wie sich die NATO-Staaten dann zur Universalit&auml;tspr&auml;misse verhalten werden, wenn eine gro&szlig;e Mehrheit der Staaten dieser Welt dem Vertragswerk beitreten wird. Vermutlich wird dann die Karte der Souver&auml;nit&auml;t gespielt werden. Jedenfalls korrespondiert die Nicht-Umsetzung des NPT durch die Atomwaffenstaaten und einige offizielle Nicht-Atomwaffenstaaten (Stichworte: vollst&auml;ndige Abr&uuml;stung der Atomwaffen oder nukleare Teilhabe) mit der Weigerung, dem AVV beitreten zu wollen. Es ist in der Konsequenz zumindest ein St&uuml;ck weit ehrlicher, wenn auch die offiziellen Begr&uuml;ndungen l&auml;cherlich sind.<\/p><\/li>\n<\/ol><p><strong>Fazit<\/strong><\/p><p>Aus der Analyse wird deutlich, welche Konfliktparteien (Iran, USA und Israel) den oben genannten Vertr&auml;gen beigetreten bzw. nicht beigetreten sind, ob sie aus den Vertragswerken ausgestiegen sind oder ob sie ihre aus dem Beitritt zu den Abkommen erwachsenen Verpflichtungen nicht einmal umgesetzt haben.<\/p><p>Alle f&uuml;nf offiziellen Atomm&auml;chte (USA, Russland, Frankreich, China und Gro&szlig;britannien) haben die komplette Abr&uuml;stung ihrer Atomwaffen &ndash; wie im NPT, dem sie als Vertragspartner beigetreten sind, als Verpflichtung festgehalten &ndash; nicht abschlie&szlig;end umgesetzt. Zwar gab es ab den 1970er-Jahren diverse R&uuml;stungsbegrenzungs- und Abr&uuml;stungsabkommen zwischen den USA und Russland. Derweil sehen wir aber erstens eine Erosion der Abkommen, eine R&uuml;ckkehr zur nuklearen Aufr&uuml;stung insbesondere im Mittelstreckenbereich und eine Zunahme an inoffiziellen Atomwaffenstaaten (Indien, Pakistan, Nordkorea und Israel). Damit sind die offiziellen Atomwaffenstaaten ihren Verpflichtungen, die aus dem NPT erwachsen, nicht nachgekommen. Konsequenter- und ehrlicherweise sind sie dem AVV erst gar nicht beigetreten &ndash; auch der Iran nicht, wenn auch die Begr&uuml;ndungen verlogen sind. Die Glaubw&uuml;rdigkeit hinsichtlich der Vertragstreue gegen&uuml;ber dem NPT ist erodiert. Und Israel ist weder dem NPT noch dem AVV beigetreten, sodass das Land, sofern man die Souver&auml;nit&auml;tspr&auml;misse zugrunde legt, keinen Vertragsbruch begangen hat. Legt man allerdings die Universalit&auml;tspr&auml;misse zugrunde, wird die Bewertung ungleich schwieriger.<\/p><p>Jedenfalls verfestigt sich der Eindruck, dass der NPT vielmehr zu einem Machtinstrument der Gro&szlig;m&auml;chte verkommen ist, m&ouml;gliche nukleare Ambitionen kleiner und unliebsamer Staaten unter dem Hinweis auf deren v&ouml;lkerrechtliche Verpflichtungen zu verhindern, w&auml;hrend sie selbst und ihre Verb&uuml;ndeten in absoluter Selbstherrlichkeit &uuml;ber dem Vertrag schweben.<\/p><p>So ist auch der Angriff Israels und der USA auf den Iran unter dem Argument, das iranische Atomprogramm zu verhindern, einzuordnen &ndash; konkret:<\/p><p>Zwei Staaten, von denen einer (USA) dem NPT beigetreten ist, die daraus erwachsenen Verpflichtungen indessen nicht umsetzt, und ein anderer Staat (Israel), der sich vorsorglich schon gar keinem Regulierungsabkommen unterwirft, um sich Atomwaffen aneignen zu k&ouml;nnen, greifen einen Staat an, der sich dem NPT, nicht jedoch dem AVV unterworfen hat, bei dem es jedoch strittig ist, ober er tats&auml;chlich an einem Atomwaffenprogramm arbeitet.<\/p><p>Diese Zusammenfassung zeigt auch, dass die polarisierenden Positionen zu diesem Krieg zumindest mit Blick auf die rechtliche Bewertung und die machtpolitischen Hintergr&uuml;nde keine Grundlage haben. Es zeigt sich erneut, dass eine primitive Schwarz-Wei&szlig;-Positionierung wieder mal der sichere Weg in die Erkenntnisw&uuml;ste ist.<\/p><p><small>Titelbild: Shutterstock \/ Lightspring<\/small><\/p><div class=\"moreLikeThis\">\n<strong>Mehr zum Thema:<\/strong>\n<p><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=134964\">Eine v&ouml;lkerrechtliche Einordnung des bisherigen Krieges zwischen Israel, USA und dem Iran<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=134641\">Analyse: Drohnen als neue Waffensysteme auf den Schlachtfeldern des 21. 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Es gibt in der gesellschaftlichen Debatte eine starke Polarisierung: Die einen, die den Angriff als eine imperialistische Machtdemonstration kritisieren; und die anderen,<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=135765\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":11,"featured_media":135766,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[169,107,172,170],"tags":[1572,1519,951,1557,3564,259,2585,1556,1703,3312],"class_list":["post-135765","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-aussen-und-sicherheitspolitik","category-audio-podcast","category-aufruestung","category-friedenspolitik","tag-abruestung","tag-atomwaffen","tag-iran","tag-israel","tag-nukleare-teilhabe","tag-russland","tag-start-vertrag","tag-usa","tag-voelkerrecht","tag-wissenschaftlicher-dienst-des-bundestages"],"jetpack_featured_media_url":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/shutterstock_2212441335.jpg","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/135765","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/11"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=135765"}],"version-history":[{"count":10,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/135765\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":135828,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/135765\/revisions\/135828"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/135766"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=135765"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=135765"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=135765"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}