{"id":136012,"date":"2025-07-15T11:00:55","date_gmt":"2025-07-15T09:00:55","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=136012"},"modified":"2025-07-15T16:49:38","modified_gmt":"2025-07-15T14:49:38","slug":"analyse-wenn-das-voelkerrecht-zur-waffe-wird","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=136012","title":{"rendered":"Analyse: Wenn das V\u00f6lkerrecht zur Waffe wird"},"content":{"rendered":"<p>Mit dem Angriff Israels und kurz darauf der USA auf den Iran entdeckten ein paar Schlaumeier, dieser milit&auml;rische Angriff stelle einen Bruch oder k&ouml;nnte einen Bruch des V&ouml;lkerrechts darstellen. F&uuml;r manche schien es wohl der erste V&ouml;lkerrechtsbruch des Westens &uuml;berhaupt zu sein. Damit lagen sie zumindest noch vor den Ignoranten, die selbst diesen Angriff auf den Iran noch als v&ouml;lkerrechtlich gedeckt sehen und eine Rechtskonformit&auml;t des Angriffs herbeiillusionieren wollen. Von <strong>Alexander Neu<\/strong>.<\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_562\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-136012-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/250715_Analyse_Wenn_das_Voelkerrecht_zur_Waffe_wird_NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/250715_Analyse_Wenn_das_Voelkerrecht_zur_Waffe_wird_NDS.mp3\">https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/250715_Analyse_Wenn_das_Voelkerrecht_zur_Waffe_wird_NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/250715_Analyse_Wenn_das_Voelkerrecht_zur_Waffe_wird_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=136012-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/250715_Analyse_Wenn_das_Voelkerrecht_zur_Waffe_wird_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"250715_Analyse_Wenn_das_Voelkerrecht_zur_Waffe_wird_NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p>Besonders erheiternd empfand ich einen politikwissenschaftlichen Beitrag hierzu in einem der f&uuml;hrenden US-amerikanischen Fachmagazine f&uuml;r au&szlig;en- und sicherheitspolitische Fragen &ndash; <em>Foreign Affairs<\/em> &ndash; mit dem zun&auml;chst richtigen Titel <a href=\"https:\/\/www.foreignaffairs.com\/united-states\/might-unmakes-right-hathaway-shapiro\">&bdquo;<em>Might Unmakes Right &ndash; The Catastrophic Collapse of Norms Against the Use of Force<\/em>&ldquo;<\/a> (&bdquo;<em>Macht zerst&ouml;rt Recht &ndash; Der katastrophale Zusammenbruch von Normen gegen die Anwendung von Gewalt<\/em>&ldquo;) angesichts der Trump&lsquo;schen Au&szlig;enpolitik mit Blick auf territoriale Anspr&uuml;che gegen&uuml;ber Kanada, dem Gazastreifen und D&auml;nemark (Gr&ouml;nland); ganz so, als ob der Bruch grundlegender internationaler Normen wie des Gewaltverbots eine Erfindung des derzeitigen US-Pr&auml;sidenten Donald Trump sei. Zwar konzedieren die Autoren im Laufe des Beitrages noch das eine oder andere v&ouml;lkerrechtliche Fehlverhalten der USA, aber den m&ouml;glichen Dammbruch sehen sie nur jetzt bei Donald Trump. Diese Darstellung &uuml;ber den erst jetzt erkennbaren V&ouml;lkerrechtsnihilismus ist bei n&uuml;chterner Betrachtung nichts weniger als der &auml;u&szlig;erst durchsichtige Versuch, Sand in die Augen ihrer Leser zu streuen.<\/p><p><strong>Den Schwachen vor dem Starken sch&uuml;tzen<\/strong><\/p><p>Die Wahrheit aber ist: Seitdem es das V&ouml;lkerrecht gibt, wird es gebrochen; meist von den Starken gegen&uuml;ber den Schwachen, obschon der rechtsphilosophische Gedanke hinter einer auf Recht basierten Ordnung (gemeint ist nicht die uns&auml;gliche &bdquo;<em>regelbasierte internationale Ordnung<\/em>&ldquo;) den Schwachen vor dem Starken sch&uuml;tzen soll. Einer der gro&szlig;en politisch-ideengeschichtlichen Vordenker im Zeitalter der Aufkl&auml;rung, der dieses formulierte, war der franz&ouml;sische Philosoph Jean-Jacques Rousseau. In seinem Werk &bdquo;Der Gesellschaftsvertrag&ldquo; forderte er das Primat des Rechts gegen&uuml;ber dem anarchischen Naturzustand. W&auml;hrend im Naturzustand das Recht des St&auml;rkeren gelte, m&uuml;sse das Ziel einer staatlichen Rechtsordnung, die Gleichheit ihrer B&uuml;rger vor dem Gesetz und durch das Gesetz, gew&auml;hrleistet sein. Somit sch&uuml;tze das Recht die Schwachen vor den Starken. Dieser von ihm formulierte Gesellschaftsvertrag l&auml;sst sich auch auf die internationale Politik &uuml;bertragen: Statt Staatenanarchie mit dem Recht des Starken, mithin der Gro&szlig;- und Superm&auml;chte, die den Krieg als legitimes Mittel der Interessendurchsetzung zur Grundlage hat, soll das V&ouml;lkerrecht, also das Internationale Recht, schwache Staaten vor den starken sch&uuml;tzen, also den Krieg als Mittel der Politik vermeiden, &auml;chten, verbieten.<\/p><p><strong>UNO als System der kollektiven Sicherheit und das wacklige Gewaltmonopol<\/strong><\/p><p>Nach der Katastrophe des Zweiten Weltkrieges wurde die UNO geschaffen. Es war ein erneuter Versuch, nach dem Scheitern des V&ouml;lkerbundes in den 1930er-Jahren, die internationalen Beziehungen, die Anarchie der Staatenwelt zu verrechtlichen und zu institutionalisieren. Das Ziel war es, mit der UNO ein globales System der kollektiven Sicherheit zu schaffen, um den Krieg als &bdquo;Gei&szlig;el&ldquo; der Menschheit zu &uuml;berwinden. Im Gegensatz zur staatlichen Verfasstheit existiert ein auf Recht basierendes Gewaltmonopol auf der internationalen Ebene nur rudiment&auml;r, da es keinen Weltstaat gibt. Das rudiment&auml;re Element eines Gewaltmonopols, um &uuml;berhaupt eine Handlungsf&auml;higkeit der UNO herbeizuf&uuml;hren, ist der UNO-Sicherheitsrat als Entscheidungs- und Machtzentrum. Dieses zentrale Machtgremium tr&auml;gt gem&auml;&szlig; Art. 24 Abs. 1 der UNO-Charta die &bdquo;<em>Hauptverantwortung f&uuml;r die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit<\/em>&ldquo;. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, wurde dem UNO-Sicherheitsrat das ausschlie&szlig;liche Recht zuerkannt, eine &bdquo;<em>Bedrohung oder ein Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung<\/em>&ldquo; festzustellen (Art. 39 UN-Charta) bzw. entsprechende Ma&szlig;nahmen einschlie&szlig;lich der Anwendung von Gewalt (Art. 41 &ndash; 42 UNO-Charta) gegen den Rechtsbrecher anzuordnen, woraus dem Sicherheitsrat das Gewaltmonopol erw&auml;chst.<\/p><p>In diesem Sicherheitsrat sitzen die f&uuml;nf permanenten Mitglieder: Frankreich, Gro&szlig;britannien, USA, China und die Sowjetunion, sp&auml;ter Russland &ndash; also die offiziellen Atomwaffenstaaten. Die Schaffung dieses Entscheidungszentrums und besetzt durch die damaligen &ndash; teilweise bis heute bestehenden &ndash; Gro&szlig;m&auml;chte war und ist ein Kompromiss zwischen drei Polen:<\/p><p>Der erstens auch in der UNO-Charta fixierten souver&auml;nen Gleichheit (Artikel 2, Abs. 1 UNO-Charta) aller Staaten, zweitens der Notwendigkeit eines wie auch immer gearteten Gewaltmonopols der UNO und drittens den realen Machtverh&auml;ltnissen auf dem Globus nach Ende des Zweiten Weltkrieges. Und dass das Gewaltmonopol von den Gro&szlig;m&auml;chten beansprucht wurde und wird und nicht durch Wahlen der Gesamtheit der Mitglieder der UNO, ist eben den realpolitischen Machtverh&auml;ltnissen geschuldet.<\/p><p>Und, wie effektiv das ohnehin nur rudiment&auml;re Gewaltmonopol auf politischer Ebene, also im UNO-Sicherheitsrat, funktioniert, h&auml;ngt ausschlie&szlig;lich von der jeweiligen Interessenkonstellation der f&uuml;nf permanenten Sicherheitsratsmitglieder ab. Besteht eine umfassende Einigkeit, ist der Sicherheitstrat politisch handlungsf&auml;hig. Besteht die Einigkeit nicht, so kann mit Hilfe des Vetos ein Beschluss blockiert werden. &Uuml;ber die Frage, ob das Vetorecht noch zeitgem&auml;&szlig; oder &uuml;berhaupt sinnvoll ist, scheiden sich die Geister. Es w&auml;re ein ganz eigener und sehr umf&auml;nglicher Beitrag, der hier indessen nicht abgehandelt werden kann.<\/p><p>Die UNO als dem Anspruch nach Garant der kollektiven Sicherheit besitzt entgegen der fixierten Zielsetzung in der Charta (Artikel 43 UNO-Charta) kein eigenes Schwert zur Durchsetzung des Rechts.<\/p><p>Dieses Schwert wurde jedoch von Anfang an nicht dem UNO-Sicherheitsrat an die Hand gegeben, da sich die Staaten nicht bereit erkl&auml;rten, der UNO auch faktisch Truppen unterzuordnen und somit ihre jeweilige Entscheidungs- und Befehlskompetenz &uuml;ber die Truppen an die UNO zu delegieren. Hierdurch kamen die Staaten ihrer Verpflichtung nicht nach, wodurch der Sicherheitsrat zum vorwiegend formalen und somit weitgehend impotenten Inhaber des Gewaltmonopols degradiert wurde, der in Anlehnung an Stalins Machtdefinition, wie viele Panzer denn der Papst habe, nicht die materielle Basis besitzt, das formale Gewaltmonopol auch praktisch durchzusetzen.<\/p><p>Wozu sich die Gr&uuml;ndungsstaaten der UNO-Charta durchrangen, waren Ersatzl&ouml;sungen, die bei genauerer Betrachtung der Gr&uuml;ndungsphilosophie und dem Ziel der kollektiven Sicherheit eher zuwiderlaufen als diese erf&uuml;llen:<\/p><p>Die beiden Ersatzl&ouml;sungen sind die freiwillige und tempor&auml;re Zurverf&uuml;gungstellung milit&auml;rischer F&auml;higkeiten und Truppen (Art. 48 und Art. 53. Abs. 1 UN-Charta)) &ndash; entweder als UNO-Blauhelmtruppen unter direktem UNO-Kommando (UNO-gef&uuml;hrt) oder aber, und das ist der Schwerpunkt, als UNO-mandatierte Truppen, die von Truppenstellerstaaten auch selbst gef&uuml;hrt werden und sich milit&auml;risch-operationell der Kontrolle der UNO faktisch entziehen. Die Trennsch&auml;rfe zwischen vom UNO-Sicherheitsrat mandatierter Zwangsma&szlig;nahme (Artikel 43, UNO-Charta) und der kollektiven Selbstverteidigung (Artikel 51 UNO-Charta) zur Unterst&uuml;tzung eines angegriffenen Staates, bei denen die helfenden Staaten mitunter auch eigene Interessen verfolgen, verschwimmt mitunter. Es ist schon auff&auml;llig, dass sich bei UNO-mandatierten Eins&auml;tzen gerne Gro&szlig;m&auml;chte und von Gro&szlig;m&auml;chten gef&uuml;hrte Staatenkoalitionen so selbstlos anbieten, um ein UNO-Mandat durchzusetzen. Dabei geht es wohl weniger um internationale Solidarit&auml;t und den Willen zur altruistischen Durchsetzung des UNO-Gewaltmonopols als vielmehr um die milit&auml;rische Durchsetzung nationaler Interessen, legitimiert durch ein UNO-Mandat. Mit anderen Worten, das V&ouml;lkerrecht, die UNO und ihre Charta sind der Gefahr der Instrumentalisierung ausgesetzt, indem staatlichen Partikularinteressen ein rechtliches M&auml;ntelchen (UNO-Sicherheitsratsmandat) umgeh&auml;ngt wird. Das w&auml;re das Recht des St&auml;rkeren im rechtlichen Gewande.<\/p><p><strong>Respektierung des Rechts<\/strong><\/p><p>Aber auch ungeachtet der ultimativen Machtprojektion, also der Anwendung milit&auml;rischer Mittel durch die UNO oder im Auftrage derselben, soll der Staatenverkehr unter dem Dach und im Rahmen des UNO-Rechts auch so vonstattengehen. Dies setzt selbstverst&auml;ndlich auch die Zuverl&auml;ssigkeit gegen&uuml;ber den Vertragspartnern, d.h. die Vertragstreue hinsichtlich der geschlossenen bilateralen und multilateralen Vertr&auml;ge voraus. Hierzu habe ich diese Rechtspyramide zur Visualisierung der unterschiedlichen Stufen der Zuverl&auml;ssigkeit im Internationalen Recht entworfen:<\/p><p>Rechtspyramide<\/p><p>Die Bona-fide-Ebene (&bdquo;Treu und Glauben&ldquo; &ndash; auch in Artikel 2 Abs. 2 UNO-Charta fixiert) unterstellt ehrenhaftes Verhalten. Jeder Vertragspartner soll sich aufgrund der Ehre an den geschlossenen Vertrag bzw. die Rechtsnormen gebunden f&uuml;hlen.<\/p><p>Der Rechtsgrundsatz der Pacta-sunt-servanda-Ebene unterstellt eine gewisse Rationalit&auml;t zwischen den Vertragspartnern, aus langfristiger gegenseitiger Berechenbarkeit den Vertrag bzw. die Rechtsnormen zu respektieren. Diese gegenseitige Berechenbarkeit dient dem Wohle aller Vertragspartner. Der Ansatz wirkt auf den ersten Blick altruistisch, beherbergt jedoch einen rational-determinierten egoistischen Kern: Bin ich zuverl&auml;ssig, so kann ich das von meinem Vertragspartner auch mir gegen&uuml;ber erwarten.<\/p><p>Die materielle Ebene hingegen verweist auf die Kraft der puren Macht, sei es die polizeiliche (innerstaatlich), die milit&auml;rische oder die wirtschaftliche Potenz (zwischenstaatlich) eines Staates.<\/p><p>Diese Macht ist es, die im Zweifelsfall die Respektierung des Rechts erzwingt. Zeithistorisch ist hier auf die Zeit der Bipolarit&auml;t zu verweisen: Die milit&auml;rische Macht beider Pole veranlasste beide Bl&ouml;cke, die internationalen Rechtsnormen, wenn vielleicht nicht aus tiefer Rechts&uuml;berzeugung, so doch aus Furcht vor der Vergeltung des anderen Blocks, weitgehend zu respektieren. Der NATO-Angriffskrieg auf Jugoslawien w&auml;re unter den Bedingungen des Kalten Krieges mit hoher Wahrscheinlichkeit nur um den Preis eines Weltkrieges m&ouml;glich gewesen.<\/p><p>Das Zeitalter der unipolaren Weltordnung verdeutlicht hingegen, dass mit der Abwesenheit der materiellen Gegenmacht die beiden &uuml;brigen Ebenen, die Vernunftebene und die Ebene der Ehre, kraftlos bleiben. Der zivilisatorische Gedanke, sich auch ohne Druck rechtskonform zu verhalten, unterliegt der Verlockung, sich in der Gunst der Stunde Vorteile zu verschaffen. Ein Blick in den Melierdialog des Thukydides aus der griechischen Antike offenbart, wie wenig die Menschheit sich doch unter dem zivilisatorischen Gesichtspunkt weiterentwickelt hat:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;<em>(&hellip;) da ihr so gut wi&szlig;t wie wir, da&szlig; im menschlichen Verh&auml;ltnis Recht gilt bei Gleichheit der Kr&auml;fte, doch das M&ouml;gliche der &Uuml;berlegene durchsetzt, der Schwache hinnimmt.&ldquo; (Thukydides: &bdquo;Geschichte des Peloponnesischen Krieges&ldquo;.).<\/em>\n<\/p><\/blockquote><p><strong>Internationales Recht als Waffe der Gro&szlig;m&auml;chte statt der Schwachen<\/strong><\/p><p>Das Recht, welches den Schwachen vor dem Starken sch&uuml;tzen soll, kann auch in sein Gegenteil verkehrt werden.<\/p><p>Unter den Bedingungen der nun zu Ende gehenden unipolaren Weltordnung gab es zwei M&ouml;glichkeiten der Rechtsentwicklung:<\/p><p>Die Erste w&auml;re die W&uuml;nschenswerte gewesen. Der Westen als Sieger des Kalten Krieges und globaler Hegemon f&uuml;r &uuml;ber 20 Jahre h&auml;tte sich an die Spitze der internationalen Rechtsordnung als deren ehrlicher H&uuml;ter setzen k&ouml;nnen. Die &uuml;brige Welt h&auml;tte sich dem wollend oder gezwungen anpassen k&ouml;nnen und m&uuml;ssen. Eine internationale Rechtsstaatlichkeit, nicht nur auf dem Papier der UNO-Charta, sondern auch gelebt, h&auml;tte etabliert werden k&ouml;nnen. Die Verbannung des Kriegs w&auml;re auf lange Zeit zur Realit&auml;t geworden. Die Menschheit h&auml;tte sich auf die realen Risiken und Gefahren konzentrieren k&ouml;nnen, wie Umwelt, Artenerhaltung, Klima, Gesundheit, Bildung und Armutsbek&auml;mpfung.<\/p><p>Und die andere M&ouml;glichkeit, die dann auch tats&auml;chlich umgesetzt wurde: Die Sieger des Kalten Krieges nahmen die Troph&auml;en und wollten der Welt ihre Ordnungsvorstellung aufzwingen, inklusive milit&auml;rischer Machtprojektion &ndash; teils erfolgreich, teils misslungen. Das Internationale Recht wurde nicht gepflegt und vorbildlich gelebt, sondern ganz im Sinne der Denkschule des (Neo-)Realismus f&uuml;r die eigene Machtakkumulation instrumentalisiert. Ein V&ouml;lkerrechtsbruch jagte den n&auml;chsten:<\/p><ul>\n<li>Unterst&uuml;tzung der Sezessionsbestrebungen in Jugoslawien und diplomatische Anerkennung der jugoslawischen Teilrepubliken als neue Staaten.<\/li>\n<li>V&ouml;lkerrechtswidriger NATO-Angriffskrieg auf die Bundesrepublik Jugoslawien zur gewaltsamen Herausl&ouml;sung der s&uuml;dserbischen Provinz Kosovo, danach rechtswidrige diplomatische Anerkennung des Kosovo als Staat.<\/li>\n<li>V&ouml;lkerrechtswidriger Angriff und Regime Change gegen den Irak 2003.<\/li>\n<li>Eigenm&auml;chtige Uminterpretation des UNO-Sicherheitsratsmandates zu Libyen 2011 mit anschlie&szlig;endem Regime Change.<\/li>\n<li>Rechtswidrige milit&auml;rische Eins&auml;tze auf dem Staatsgebiet Syriens als Anti-IS-Einsatz deklariert.<\/li>\n<li>Und nicht zuletzt der Angriff Israels auf den Libanon sowie Israels und der USA auf den Iran.<\/li>\n<li>Und nicht zu vergessen die ebenfalls gemachten rechtswidrigen Handlungen Russlands, die den Rechtsbr&uuml;chen des Westens folgten, nachdem diese die Pr&auml;zedenzf&auml;lle geschaffen hatten: diplomatische Anerkennung S&uuml;d-Ossetiens, Abchasiens, der &ouml;stlichen und s&uuml;dlichen Territorien der Ukraine mit anschlie&szlig;ender Annexion. Die v&ouml;lkerrechtswidrige Integration der Krim in die Russische F&ouml;deration sowie der russische Angriffskrieg auf die Ukraine selbst.<\/li>\n<\/ul><p>Nun h&ouml;rte ich im Bundestag wie auch von einigen V&ouml;lkerrechtlern immer wieder das Argument: &bdquo;<em>Keine Gleichheit im Unrecht<\/em>&ldquo;, soll hei&szlig;en, wenn Akteur A sich rechtswidrig verh&auml;lt, ist das keine Berechtigung f&uuml;r Akteur B, es auch zu tun.<\/p><p>&bdquo;<em><strong>Keine Gleichheit im Unrecht&ldquo;<\/strong><\/em> &ndash; <strong>Widerspruch<\/strong><\/p><p>Dem halte ich Folgendes entgegen: Im innerstaatlichen Recht ist das tats&auml;chlich so; wie sollte ein Staat auch anders funktionieren. Ansonsten bricht die Staatlichkeit zusammen. Aber, im innerstaatlichen Recht einer repr&auml;sentativen Demokratie ist zwischen Rechtssetzenden und Rechtsunterworfenen dahingehend zu unterscheiden, dass zwar alle Rechtsunterworfene, aber nur einige Hundert Bundestagsabgeordnete auch die Rechtssetzenden sind &ndash; es ist eine fiktive Identit&auml;t. Die rechtliche Verbindlichkeit gilt f&uuml;r alle. Rechtsbr&uuml;che haben keine dem Internationalem Recht vergleichbare Pr&auml;zedenzfallwirkung.<\/p><p>Im Internationalen Recht sind nicht nur alle Rechtsetzenden auch Rechtsunterworfene, sondern alle Rechtsunterworfene sind auch Rechtsetzende. Es handelt sich also um ein konsensuales Recht &ndash; ein Recht, dass nur dann in Kraft tritt, wenn alle zustimmen oder aber auch Mehrheiten souver&auml;n akzeptiert werden. Selbst wenn ein Staat nachtr&auml;glich einem Vertragswerk beitreten will, er also an der konsensualen Ausarbeitung nicht beteiligt war, kann dieser Staat dem fertigen Vertragswerk beitreten oder eben auch nicht &ndash; er hat die souver&auml;ne Entscheidungsmacht. Anders im innerstaatlichen Recht: Da hat das frisch Geborene oder der Migrant nicht das Recht, sich dem Rechtssystem rechtskonform zu entziehen, nur weil es \/ er bei Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrages nicht mitwirken konnte.<\/p><p>Und dieser konsensuale Ansatz im Internationalen Recht widerlegt die Forderung des &bdquo;<em>Keine Gleichheit im Unrecht<\/em>&ldquo;. Denn wenn es so w&auml;re, g&auml;be es den Begriff des Pr&auml;zedenzfalles nicht, der auch das Internationale Recht im Sinne des V&ouml;lkergewohnheitsrechts weiterentwickeln kann, wenn der Rechtsbruch h&auml;ufig genug praktiziert (&bdquo;&Uuml;bung &uuml;ber einen l&auml;ngeren Zeitraum&ldquo;) und von anderen Staaten akzeptiert (Rechts&uuml;berzeugung) wird. W&uuml;rden immer nur die eine Gro&szlig;macht oder das Staatenkartell das Recht brechen, und die &uuml;brigen Staaten w&uuml;rden weiterhin das Recht respektieren, so entst&uuml;nde eine Machtasymmetrie respektive die bereits bestehende Machtasymmetrie w&uuml;rde vertieft und zementiert, und das abgesichert durch einseitig ausgelegte rechtliche Argumente. Dass die sich disziplinierenden Staaten an einer solchen nachteiligen Entwicklung kein dauerhaftes Interesse haben k&ouml;nnen, bedarf wohl keiner vertieften Ausf&uuml;hrungen.<\/p><p>Wenn der Konsens des konsensualen Rechts, mithin des Internationalen Rechts von einem Staat oder einer Staatengruppe mehrfach aufgebrochen wird, dann erodiert f&uuml;r die &uuml;brigen Vertragsstaaten die Verpflichtung zur Vertragstreue. Alles andere w&auml;re eine direkte Negation der staatlichen Souver&auml;nit&auml;t. Die Staaten, die sich jenseits des konsensual vereinbarten Rechts bewegen, zerst&ouml;ren es. Und die Kr&ouml;nung des rechtsnihilistischen Agierens findet dann statt, wenn der\/die rechtsbrechende\/n Staat\/en die &uuml;brigen Staaten &ndash; auch mit milit&auml;rischer Gewalt &ndash; zur Einhaltung des Rechts zu zwingen versuchte\/en, w&auml;hrend sie selbst sich aus diesem Recht faktisch verabschiedet haben, sich dann aber ganz selbstbewusst als Verteidiger des Internationalen Rechts zu pr&auml;sentieren versuchen (Stichwort: &bdquo;<em>regelbasierte internationale Ordnung<\/em>&ldquo;). Das Recht w&uuml;rde aus machtpolitischer Motivation maximal instrumentalisiert und somit in seinem Wesen zerst&ouml;rt. Das sich herausbildende Konstrukt w&auml;re eine dem innerstaatlichen Monarchismus vergleichbare monarchistische Staatenwelt. Der Starke steht &uuml;ber dem Gesetz, und das Gesetz dient faktisch der Sicherung seiner Macht.<\/p><p><strong>Ausblick<\/strong><\/p><p>Ob das UNO-V&ouml;lkerrecht noch zu retten ist, daran kann man berechtigte Zweifel hegen:<\/p><ul>\n<li>Politische Entscheidungen &ndash; mit bisweilen universellem Geltungsanspruch &ndash; auf der internationalen B&uuml;hne finden zunehmend jenseits der UNO in regionalen und interregionalen Foren statt: G-20; G-7, BRICS, NATO, EU, SCO etc.<\/li>\n<li>Die Verweigerung, UNO-Gremien (insbesondere den UNO-Sicherheitsrat) angesichts der ver&auml;nderten Machtkonstellationen entsprechend zu reformieren.<\/li>\n<li>Der instrumentelle und selektive Verweis auf UNO-Normen zwecks Rechtfertigung jeweils eigener politischer Interessensdurchsetzung (beispielsweise Souver&auml;nit&auml;tsprinzip versus externes Selbstbestimmungsrecht).<\/li>\n<li>Die Anstrengungen, die UNO-Charta durch eine &bdquo;<em>regelbasierte internationale Ordnung<\/em>&ldquo; sprachlich als auch in der Anwendung zu ersetzen, sind un&uuml;bersehbar.<\/li>\n<\/ul><p>Die menschlichen Anstrengungen, aus Fehlern zu lernen und eine stabilere und kriegsresistentere Ordnung aufzubauen, fanden zumeist nach gro&szlig;en, von Menschen gemachten Katastrophen statt:<\/p><ul>\n<li>Der westf&auml;lischen Frieden nach dem 30-j&auml;hrigen Krieg 1648, der das moderne V&ouml;lkerrecht etablierte und damit einhergehend das bis heute g&uuml;ltige, jedoch zunehmend missachtete Souver&auml;nit&auml;tsprinzip festigte.<\/li>\n<li>Der Wiener Kongress 1815 in Folge der Napoleonischen Kriege, der das M&auml;chtegleichgewicht (Europ&auml;isches M&auml;chtekonzert, also eine multipolare Ordnung) in Europa vereinbarte und f&uuml;r &uuml;ber 50 Jahre, je nach Betrachtung auch f&uuml;r fast 100 Jahre eine relative Stabilit&auml;t auf dem Kontinent hervorbrachte. Diese Ordnung basierte auf einer relativen Ausgewogenheit der Machtpotenziale ihrer f&uuml;nf Staaten &ndash; Preu&szlig;en, &Ouml;sterreich, Russland, Frankreich und Gro&szlig;britannien &ndash;, siehe die antike Erkl&auml;rung Thukydides&lsquo; zum Peloponnesischen Krieg.<\/li>\n<li>Der Briand-Kellogg-Pakt und der V&ouml;lkerbund nach dem Ersten Weltkrieg, die den Angriffskrieg &auml;chteten.<\/li>\n<li>Die UNO nach den Verheerungen des Zweiten Weltkriegs. In der Charta wurden der Angriffskrieg verboten und die Friedenspflicht fixiert. Friedensbrechende Staaten, zumindest gem&auml;&szlig; der Charta, sollen durch das gemeinsame Handeln der Staaten im Rahmen der UNO auch unter Verwendung milit&auml;rischer Ma&szlig;nahmen zur R&uuml;ckkehr zum Frieden gezwungen werden k&ouml;nnen.<\/li>\n<\/ul><p>Aber wenn die Erinnerungen an die Schrecken des Krieges verblassen, scheint auch die Disziplin, geltendes Recht fortw&auml;hrend zu respektieren, zu verblassen. Und wenn dann auch noch die Moral als politischer Kompass einzieht, dann ist kein Platz mehr f&uuml;r Recht, Souver&auml;nit&auml;t und friedliche Koexistenz. Dann bleibt vermeintlich nur noch das Schlachtfeld. Und nach der n&auml;chsten Schlacht kommt wieder das &bdquo;Nie wieder&ldquo;.<\/p><p>Nur, im Nuklearzeitalter auf eine Katastrophe als Katalysator f&uuml;r eine bessere Welt zu setzen, ist eine ganz schlechte Idee.<\/p><p><small>Titelbild: Shutterstock \/ Oselote<\/small><\/p><div class=\"moreLikeThis\">\n<strong>Mehr zum Thema:<\/strong>\n<p><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=135765\">Analyse: Internationale Vertr&auml;ge gegen Atomwaffen und ihre Wirkkraft<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=134964\">Eine v&ouml;lkerrechtliche Einordnung des bisherigen Krieges zwischen Israel, USA und dem Iran<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=134641\">Analyse: Drohnen als neue Waffensysteme auf den Schlachtfeldern des 21. 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