{"id":136655,"date":"2025-07-30T09:00:34","date_gmt":"2025-07-30T07:00:34","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=136655"},"modified":"2025-07-31T07:30:37","modified_gmt":"2025-07-31T05:30:37","slug":"deutschland-bewegt-sich-in-richtung-kriegsrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=136655","title":{"rendered":"Deutschland bewegt sich in Richtung Kriegsrecht"},"content":{"rendered":"<p>&Uuml;berblick und Schlussfolgerungen zu drei Jahren Repressionen gegen Kriegsgegner und russischsprachige Menschen in Deutschland. Die letzten Haftbefehle und Hausdurchsuchungen bei Aktivisten des humanit&auml;ren Vereins <em>Friedensbr&uuml;cke-Kriegsopferhilfe<\/em> sind der j&uuml;ngste H&ouml;hepunkt der Repressionen gegen Menschen, die sich &ouml;ffentlich gegen die herrschende Meinung zum Ukraine-Krieg stellen. Der Vorwurf des Straftatbestands &bdquo;Unterst&uuml;tzung einer Terrororganisation&ldquo; in diesem Zusammenhang nach den Paragraphen 129 a und b Strafgesetzbuch (StGB) ist eine neue Qualit&auml;t in der Tendenz, v&ouml;lkerrechtliche und demokratische Grunds&auml;tze der deutschen Justiz abzubauen. Von <strong>Alexander Kiknadze<\/strong>.<\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_5038\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-136655-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/250730_Deutschland_bewegt_sich_in_Richtung_Kriegsrecht_NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/250730_Deutschland_bewegt_sich_in_Richtung_Kriegsrecht_NDS.mp3\">https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/250730_Deutschland_bewegt_sich_in_Richtung_Kriegsrecht_NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/250730_Deutschland_bewegt_sich_in_Richtung_Kriegsrecht_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=136655-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/250730_Deutschland_bewegt_sich_in_Richtung_Kriegsrecht_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"250730_Deutschland_bewegt_sich_in_Richtung_Kriegsrecht_NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p>Der folgende Artikel will die qualitative Entwicklung der Repressionen gegen Kriegsgegner nachzeichnen. Er kommt zu dem Schluss, dass sich die Justiz der Bundesrepublik in Richtung Kriegsrecht entwickelt, dies politisch motiviert ist und daf&uuml;r bestimmte demokratische Grunds&auml;tze schleichend abgebaut werden. Juristische Willk&uuml;r, Widerspruch zu internationalem Recht und demokratischen Grunds&auml;tzen sowie inhaltliche Willk&uuml;r der Urteilsbegr&uuml;ndungen sind Ausdruck dieser Entwicklung.<\/p><p><strong>Repressionen gegen Medien und Medienschaffende<\/strong><\/p><p>Zuletzt wurden im Mai diesen Jahres im Rahmen des 17. Sanktionspakets die Journalisten und Blogger Alina Lipp und Thomas R&ouml;per auf die EU-Sanktionsliste f&uuml;r &bdquo;russische Destabilisierungsversuche&ldquo;[<a href=\"#foot_1\" name=\"note_1\">1<\/a>] aufgenommen. Ihre Verm&ouml;gen wurden eingefroren und es wurde eine Einreisesperre gegen sie f&uuml;r andere EU-L&auml;nder verh&auml;ngt. Obwohl sie noch nach Deutschland einreisen d&uuml;rfen, bedeutet die Beschlagnahmung ihres Verm&ouml;gens, das Verbot der Bereitstellung von Geldern und anderer Ressourcen und die breit angelegte Medienhetze gegen sie eine De-facto-Ausb&uuml;rgerung.<\/p><p>Neben Lipp und R&ouml;per wurden auch gegen den Gr&uuml;nder des <em>red.media<\/em>-Kollektivs H&uuml;seyin Do&#287;ru EU-Personensanktionen verh&auml;ngt. <em>Red.media<\/em> hat sich seit Oktober 2023 vor allem dadurch positiv hervorgetan, die Komplizenschaft deutscher Medien beim Genozid in Gaza aufzudecken und anzukreiden. Die Sanktionen gegen <em>red.media<\/em> werden nun allerdings auch mit der Behauptung begr&uuml;ndet, dass das Medium mit dem russischen Staat zusammenarbeite. F&uuml;r diese Beschuldigung werden zwei Gr&uuml;nde angef&uuml;hrt: Der erste lautet, dass einige der red.media-Journalisten zuvor f&uuml;r <em>Redfish<\/em> (ein redaktionell unabh&auml;ngiges Projekt, das von der Nachrichtenagentur <em>Ruptly<\/em> von <em>RT<\/em> finanziert wurde) oder <em>Ruptly<\/em> selbst gearbeitet haben. <em>Red.media<\/em> kritisiert in seinem Statement[<a href=\"#foot_2\" name=\"note_2\">2<\/a>] zu Recht, dass &bdquo;durch diese Logik <em>BBC, CNN, Deutsche Welle, Al Jazeera, Berliner Zeitung und Channel 4 News<\/em> alle mit dem russischen Staat verbunden w&auml;ren&ldquo;, angesichts ihrer Anstellung ehemaliger RT-Journalisten. In Wirklichkeit habe die &uuml;berwiegende Mehrheit der red.media-Mitarbeiter keinen solchen Hintergrund. <em>Red.media<\/em> distanzierte sich in seinem Statement von Russland und hob hervor, es stelle sich gegen den Krieg in der Ukraine und wisse, &bdquo;dass Russland, wie China, die EU und die USA eigene imperialistische Interessen&ldquo; verfolge. <\/p><p>Diese defensive Haltung hilft ihnen jedoch nichts, da es den EU-Sanktionierern um etwas viel Grunds&auml;tzlicheres geht: Es geht darum, dass keine mediale Opposition gegen den Kriegskurs zugelassen wird. Diese Grunds&auml;tzlichkeit wird n&auml;mlich im zweiten Teil der Begr&uuml;ndung deutlich: &bdquo;Durch die AFA Medya unterst&uuml;tzt H&uuml;seyin Dogru daher Aktionen der Regierung der Russischen F&ouml;deration, die Stabilit&auml;t und Sicherheit in der Union und in einem oder mehreren ihrer Mitgliedstaaten untergraben oder bedrohen, einschlie&szlig;lich der indirekten Unterst&uuml;tzung und Erleichterung von gewaltt&auml;tigen Demonstrationen und der Durchf&uuml;hrung von koordinierten Informationsmanipulationen.&ldquo;[<a href=\"#foot_3\" name=\"note_3\">3<\/a>]<em> <\/em>Dieser Auszug aus dem Begr&uuml;ndungstext zeigt die EU-Logik exemplarisch auf: Wer sich gegen Gewalt gegen friedliche Pal&auml;stinademonstrationen und die Unterst&uuml;tzung des Genozids stellt, der unterst&uuml;tzt damit gewaltt&auml;tige Demonstrationen und koordiniert &bdquo;Informationsmanipulationen&ldquo;. Wer das tut, unterminiert wiederum die Sicherheit und Stabilit&auml;t der EU. Und weil Russland das auch tut, unterst&uuml;tzt man damit Russland.<\/p><p><strong>Strafrechtliche Verfolgungen nach &sect;&sect;130 und 140 wegen &Auml;u&szlig;erungen zum Ukraine-Krieg (Bericht Au&szlig;enministerium der Russischen F&ouml;deration)<\/strong><\/p><p>Seit Februar 2022 kommt es in Deutschland zu massiven Anwendungen der &sect;&sect;130 (Volksverhetzung) und 140 StGB (Belohnung und Billigung von Straftaten) gegen Personen, die abweichende Meinungen zum Ukraine-Krieg &auml;u&szlig;ern.<\/p><p>Ein eklatantes Beispiel ist das Strafverfahren gegen die ukrainische Staatsb&uuml;rgerin Elena Kolbasnikowa und ihren Ehemann M. Shlund, die f&uuml;r ihre aktive Beteiligung an der Organisation mehrerer prorussischer Autokorsos in Deutschland bekannt waren. Diese Korsos wurden in mehreren deutschen Medien rassistisch als &bdquo;Russen-Korsos&ldquo; bezeichnet. Kolbasnikowa berichtete in einem Medieninterview, dass an diesen Korsos zun&auml;chst viele Menschen teilnahmen. Allerdings seien es jedes Mal weniger geworden, weil die Polizei mit Durchsuchungen gekommen sei und die Menschen in der Folge Angst gehabt h&auml;tten, ihre Meinung &ouml;ffentlich zu &auml;u&szlig;ern.[<a href=\"#foot_4\" name=\"note_4\">4<\/a>] Es zeigt sich, dass die Beh&ouml;rden eine Atmosph&auml;re der Angst sch&uuml;rten, die die M&ouml;glichkeiten einzelner Personen und Gruppen, ihre demokratischen Rechte und Freiheiten auszu&uuml;ben, einschr&auml;nkt.<\/p><p>Kolbasnikowa wurde wegen ihrer &Auml;u&szlig;erungen zur Unterst&uuml;tzung Russlands w&auml;hrend einer Veranstaltung am 8. Mai 2022 anl&auml;sslich des Tages des Sieges vom Landgericht K&ouml;ln im Juni 2023 f&uuml;r schuldig befunden. Das Gericht verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 900 Euro. Unter Berufung auf &sect; 140 StGB wurde ihr &bdquo;Kriegspropaganda&ldquo; vorgeworfen, da sie &bdquo;die Aggression Russlands gegen die Ukraine&ldquo; &ouml;ffentlich bef&uuml;rwortet habe. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt.<\/p><p>Der Ehemann von Kolbasnikowa wurde aufgrund seiner Teilnahme an prorussischen Aktionen von der Arbeit suspendiert und im M&auml;rz 2023 entlassen. Shlund versuchte gerichtlich, seine Rechte zu verteidigen, von seinem ehemaligen Arbeitgeber eine finanzielle Entsch&auml;digung und seine Wiedereinstellung zu erwirken. Aufgrund der Verfolgung durch die deutschen Beh&ouml;rden waren Kolbasnikowa und Shlund im Mai 2024 gezwungen, aus Deutschland auszureisen. Im Juli 2024 beschlossen die deutschen Beh&ouml;rden die Ausweisung der Aktivisten aus der Bundesrepublik mit einem Einreiseverbot f&uuml;r 20 Jahre, das sie mit der Notwendigkeit begr&uuml;ndeten, Gefahren f&uuml;r die staatliche Sicherheit und die &ouml;ffentliche Ordnung abzuwenden.[<a href=\"#foot_5\" name=\"note_5\">5<\/a>]<\/p><p>F&uuml;r eine politisch willk&uuml;rlichere Anwendung des Paragraphen 130 wurde dieser im Oktober 2023 angepasst. In einer parlamentarischen Nacht-und-Nebel-Aktion wurde er um den neuen Absatz 5 erweitert. Er stellt nun das <em>&bdquo;&ouml;ffentliche Billigen, Leugnen und gr&ouml;bliche Verharmlosen&ldquo;<\/em> von <em>&bdquo;V&ouml;lkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen&ldquo;<\/em> unter Strafe, <em>&bdquo;wenn die Tat in einer Weise begangen wird, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt aufzustacheln und den &ouml;ffentlichen Frieden zu st&ouml;ren<\/em>&ldquo;.[<a href=\"#foot_6\" name=\"note_6\">6<\/a>] Nach dieser Erweiterung droht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Wie einige Juristen kritisieren, beruht dabei die Entscheidung, was als &bdquo;V&ouml;lkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen&ldquo; gewertet wird, nicht auf gerichtlichen oder gar wissenschaftlichen Nachforschungen und abschlie&szlig;enden Urteilen, sondern unterliegt der Willk&uuml;r der Strafverfolgungsbeh&ouml;rden.[<a href=\"#foot_7\" name=\"note_7\">7<\/a>] Das bedeutet konkret, dass Polizisten freie Hand bekommen, nach Belieben Versammlungen aufzul&ouml;sen, Redebeitr&auml;ge zu unterbinden, Flyer oder Transparente zu beschlagnahmen und die Betroffenen mit Anzeigen zu &uuml;berziehen und sie so &ndash; selbst wenn es nicht zur Verurteilung kommt &ndash; einzusch&uuml;chtern, in ihrer Meinungs&auml;u&szlig;erung einzuschr&auml;nken und vorauseilenden Gehorsam zu erzwingen.<\/p><p>Die praktische Wirkung dieses erweiterten &sect;130 und des &sect;140 zeigten sich am <a href=\"https:\/\/kommunistische-organisation.de\/stellungnahmen\/solidaritaet-mit-heiner-buecker-kampf-dem-geschichtsrevisionismus\/\">Fall Heiner B&uuml;cker<\/a> im Jahr 2023: Er wurde wegen folgender Aussage in seiner Rede zum 81. Jahrestag des &Uuml;berfalls auf die Sowjetunion verurteilt:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;<em>Nie wieder d&uuml;rfen wir als Deutsche an einem Krieg gegen Russland in irgendeiner Form beteiligt sein. Wir m&uuml;ssen uns zusammenschlie&szlig;en und uns diesem Irrsinn gemeinsam entgegenstellen.&ldquo; Weiter pl&auml;diert er, &bdquo;offen und ehrlich zu versuchen, die russischen Gr&uuml;nde f&uuml;r die milit&auml;rische Sonderoperation in der Ukraine zu verstehen und warum die &uuml;berwiegende Mehrheit der Menschen in Russland die Regierung und ihren Pr&auml;sidenten Wladimir Putin darin unterst&uuml;tzen&ldquo;<\/em>.<em> <\/em>Er wolle und k&ouml;nne<em> &bdquo;die Sichtweise in Russland und die des russischen Pr&auml;sidenten sehr gut nachvollziehen. Ich hege kein Misstrauen gegen Russland, denn der Verzicht auf Rache gegen Deutsche und Deutschland bestimmte seit 1945 die sowjetische und danach die russische Politik.&ldquo;<\/em>[<a href=\"#foot_8\" name=\"note_8\">8<\/a>]\n<\/p><\/blockquote><p>Heiner B&uuml;cker wurde auf Grundlage des &sect;140 StGB in Verbindung mit &sect;138 Abs. 1 Nr. 5 StGB zu einer Geldstrafe in H&ouml;he von 2.000 Euro &ndash; ersatzweise auch 40 Tage Haft &ndash; plus &Uuml;bernahme der Verfahrenskosten verurteilt. Das Gericht zeigte sich bei der Verhandlung als ein explizit politisches Gericht, indem es B&uuml;cker vorwarf, <em>&bdquo;dem v&ouml;lkerrechtswidrigen &Uuml;berfall Russlands auf die Ukraine, um dessen Rechtswidrigkeit Sie wussten, zugestimmt und damit das in Paragraph 138 Absatz 1 Nummer 5 angef&uuml;hrte &sbquo;Verbrechen der Aggression (Paragraph 13 des V&ouml;lkerstrafgesetzbuches)&lsquo; gebilligt zu haben, in einer Weise, die geeignet ist, den &ouml;ffentlichen Frieden zu st&ouml;ren.&ldquo;<\/em>[<a href=\"#foot_9\" name=\"note_9\">9<\/a>]<\/p><p><strong>Erkl&auml;rung der VR Donezk und Lugansk als &bdquo;Terrororganisationen&ldquo;: Haftbefehle und strafrechtliche Verfolgungen nach &sect;129 a\/b wegen humanit&auml;rer Hilfe f&uuml;r den Donbass<\/strong><\/p><p>Ende Mai diesen Jahres gab es bei Mitgliedern des humanit&auml;ren Vereins <em>Friedensbr&uuml;cke-Kriegsopferhilfe e.V.<\/em> Hausdurchsuchungen und Haftbefehle im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts auf &sect;129 a (Bildung einer terroristischen Vereinigung) und &sect;129 b (Kriminelle und terroristische Organisation im Ausland, Einziehung). In einem gesonderten Verfahren der Generalbundesanwaltschaft in Dresden gab es fast gleichzeitig eine Hausdurchsuchung in Dresden. Ralf Hohmann berichtet in der <em>UZ<\/em>, dass das Bundesjustizministerium daf&uuml;r eine sogenannte Verfolgungserm&auml;chtigung erstellt habe, die zur Verfolgung von Straftaten gem&auml;&szlig; &sect;129 StGB notwendig ist. Die Mitglieder von Friedensbr&uuml;cke h&auml;tten laut Generalbundesanwalt durch Hilfslieferungen und Spendenaktionen zwischen 2015 und 2022 die Volksrepubliken Donezk und Lugansk in illegaler Weise unterst&uuml;tzt. In illegaler Weise, weil es unter anderem um Maschinen&ouml;l ging, das als Dual-Use-Gut generell auch f&uuml;r Milit&auml;rfahrzeuge nutzbar sei. Hohmann merkt an, dass sich mit dieser Logik auch denken lie&szlig;e, dass Lebensmittel, Spendengelder, N&auml;hmaschinen, Krankenrollst&uuml;hle und &Auml;hnliches von einer &bdquo;Terrororganisation&ldquo; durchaus zweckentfremdet werden k&ouml;nnen.[<a href=\"#foot_10\" name=\"note_10\">10<\/a>] Wie wir weiter unten sehen werden, braucht es diese &bdquo;Dual-Use&ldquo;-Argumentation aus Sicht der Verfolgungsbeh&ouml;rden allerdings nicht zwingend.<\/p><p>Wie kommt es zur Einstufung der Volksrepubliken als &bdquo;Terrororganisationen&ldquo;, wenn sie doch 2015 noch in den Minsker Vereinbarungen von den westlichen Staaten als Verhandlungspartner und damit als v&ouml;lkerrechtliche Subjekte anerkannt wurden?<\/p><p>Dies erkl&auml;rt der Ermittlungsbefehl des Generalbundesanwalts f&uuml;r die Hausdurchsuchung in Dresden, der dem Autor vorliegt. Laut diesem Papier seien die Volksrepubliken keine staatlichen Entit&auml;ten, sondern h&auml;tten sich selbst und ohne v&ouml;lkerrechtliche Anerkennung deklariert. Die Gr&uuml;ndung sei eine Reaktion einiger separatistischer &bdquo;R&auml;delsf&uuml;hrer&ldquo; auf die Nichtunterzeichnung des EU-Assoziierungsabkommens der Janukowitsch-Regierung im Jahre 2014. Ihr Kampf gegen die ukrainische Armee wird als ein Kampf weniger separatistisch, antiukrainisch eingestellter R&auml;delsf&uuml;hrer dargestellt, die wegen ihrer blo&szlig;en Ablehnung der Kiewer Politik in den Kampf gingen. In ihren Kampfverb&auml;nden h&auml;tten anarchische Zust&auml;nde geherrscht, einzelne Kampfverb&auml;nde seien nicht koordiniert gewesen und ihr Kampf gegen die ukrainische Armee sei mit Pl&uuml;nderungen verbunden gewesen. Sie seien personell aus &bdquo;gescheiterten Existenzen und Hooligans&ldquo; zusammengesetzt und h&auml;tten Zivilisten get&ouml;tet, Massenexekutionen organisiert und sexuelle Gewalt ver&uuml;bt. Sie h&auml;tten im Laufe dieser K&auml;mpfe quasi-staatliche Strukturen geschaffen, die de facto ein diktatorisches System ohne funktionierendes, unabh&auml;ngiges Rechtssystem darstellen. All diese Aussagen werden auf Grundlage einzelner, willk&uuml;rlich ausgew&auml;hlter Online-Artikel, der Landeszentrale f&uuml;r politische Bildung sowie eines Buchs von Andreas Heinemann-Gr&uuml;nder zur Entstehungsgeschichte der bewaffneten Einheiten der VR vorgenommen.<\/p><p>Aus dieser kurzen historischen &bdquo;Darlegung&ldquo; wird dann die Begr&uuml;ndung f&uuml;r die Einstufung der VR als &bdquo;Terrororganisationen&ldquo; geschlussfolgert: Die Volksrepubliken seien mit den gleichen Kriterien als solche einzustufen wie der <em>Islamische Staat<\/em> (IS). Beide seien Organisationen, die &uuml;ber ein bestimmtes Territorium Herrschaft aus&uuml;bten und quasi-staatliche Strukturen aufbauten. Die dargelegte Entstehungsgeschichte der VRL lasse darauf schlie&szlig;en, dass sie eindeutig Personenvereinigungen seien, deren Zwecke oder T&auml;tigkeiten darauf gerichtet sind, Mord oder Totschlag zu begehen.<\/p><p>Weiter wird sich im Dokument dann konkret mit der Frage der Anerkennung der VR als v&ouml;lkerrechtliches Subjekt befasst. Zun&auml;chst wird auf die Durchf&uuml;hrungsverordnung der EU 810\/2014 vom 25. Juli 2014 verwiesen, die die VR als eine Vereinigung bewertet, die die territoriale Unversehrtheit, Souver&auml;nit&auml;t und Unabh&auml;ngigkeit der Ukraine untergraben. Den Widerspruch, dass die Vertreter der VR in den Minsker Verhandlungen von 2015 bereits als Verhandlungspartner und damit als v&ouml;lkerrechtliche Subjekte anerkannt wurden, &bdquo;l&ouml;st&ldquo; der Text so auf: Bei den Verhandlungen ging es nicht um die Zuerkennung von Eigenstaatlichkeit im Sinne einer territorialen Unabh&auml;ngigkeit, sondern nur um begrenzte Autonomie f&uuml;r die russischst&auml;mmige Bev&ouml;lkerung und die Beendigung der Kampfhandlungen im Donbass:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;<em>Wenngleich mit Vertretern der VRL auch auf internationaler Ebene Verhandlungen mit dem Ziel gef&uuml;hrt wurden, die kriegerischen Auseinandersetzungen im Osten der Ukraine zu beenden, war mit der Anerkennung der VRL als Verhandlungspartner jedoch nicht die v&ouml;lkerrechtliche Anerkennung als Verhandlungspartner verbunden. Dies gilt umso mehr, als es bei den Verhandlungen nicht um die Zuerkennung der Eigenstaatlichkeit im Sinne einer territorialen Unabh&auml;ngigkeit, sondern um die Beendigung von Kampfhandlungen und die Einr&auml;umung begrenzter Autonomie f&uuml;r die russischst&auml;mmige Bev&ouml;lkerung in der Ukraine ging.&ldquo;<\/em>\n<\/p><\/blockquote><p>Zuletzt weist der Ermittlungsbefehl darauf hin, dass es aus Sicht des Generalbundesanwalts nicht von Belang sei, ob die Hilfslieferungen an die bewaffneten Kr&auml;fte der VR oder die Zivilbev&ouml;lkerung gingen, denn &bdquo;<em>auch die Weiterverteilung von Hilfsg&uuml;tern an die Bewohner im Donbass h&auml;tte zu einer St&auml;rkung des R&uuml;ckhalts der Vereinigung in der Bev&ouml;lkerung beigetragen, sodass die Lieferung durch den Beschuldigten und seine Begleiter auch in diesem Fall f&uuml;r die Vereinigung objektiv n&uuml;tzlich gewesen w&auml;re&ldquo;<\/em>.<em> <\/em>Jegliche Lieferung von Hilfsg&uuml;tern, seien es Windeln, Zahnb&uuml;rsten oder Duschgel, erf&uuml;llt f&uuml;r den Generalbundesanwalt damit den Tatbestand der &bdquo;Terrorunterst&uuml;tzung&ldquo;. Weiter gedacht rechtfertigt diese Auffassung auch genozidale Handlungen, wie sie von der ukrainischen Armee seit 2015 gegen die Zivilbev&ouml;lkerung im Donbass vollzogen werden: Wenn die Zivilbev&ouml;lkerung in ihrer Gesamtheit als &bdquo;Terrorunterst&uuml;tzer&ldquo; angesehen wird, ist es auch gerechtfertigt, sie massenhaft zu massakrieren. Dieselbe Logik sehen wir auch im Gazastreifen, wo jedes zivile Mitglied der Hamas oder auch nur jeder Mann als &bdquo;Terrorist&ldquo; abgestempelt und wortw&ouml;rtlich zum Abschuss freigegeben ist. Diese faschistoide Rechtsauffassung der ukrainischen Regierung gegen&uuml;ber den Menschen in den Volksrepubliken wird hier vom deutschen Strafrecht aufgenommen.<\/p><p><em>RT<\/em> weist zu Recht darauf hin, dass diese Rechtsauffassung dem Kriegsv&ouml;lkerrecht widerspricht, das in einem bewaffneten Konflikt zwischen Kombattanten und Nichtkombattanten unterscheidet. Dies entspricht der Genfer Konvention, die auch die Bundesregierung unterzeichnet hat, deren Justizminister die Ermittlungen gebilligt haben muss. Zweifelsfrei entspringt der Ermittlungsbefehl dem au&szlig;enpolitischen Interesse der Bundesregierung und nicht einer Rechtsauffassung, die dem Kriegsv&ouml;lkerrecht entspricht:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;<em>Das erinnert nicht nur an Kunstgriffe, die Israel derzeit gerne verwendet, um den Genozid an den Pal&auml;stinensern zu kaschieren. Das wirft auch ernsthafte Zweifel bez&uuml;glich der Haltung der Bundesregierung zum Kriegsv&ouml;lkerrecht auf &ndash; schlie&szlig;lich ergeht die Verfolgungserm&auml;chtigung direkt aus der Regierung; die gedankliche Linie, die aus humanit&auml;rer Hilfe eine &ldquo;St&auml;rkung der Milizion&auml;re in ihrem Entschluss&rdquo; macht, d&uuml;rfte kaum auf dem Mist des Ermittlungsrichters gewachsen sein, weil sie notwendige Voraussetzung f&uuml;r die Ermittlung &uuml;berhaupt ist. Nicht zu vergessen, dass der Generalbundesanwalt der Weisung des Justizministers unterliegt, es also ohne dessen Billigung gar keine Ermittlungen g&auml;be.<\/em><\/p>\n<p><em>Was hier vorgef&uuml;hrt wird, in Gestalt der Stilisierung humanit&auml;rer Hilfe zum &ldquo;Terrorismus&rdquo;, ist also unzweifelhaft eine Rechtsposition der Bundesregierung. Die m&uuml;sste aber, da Deutschland diese Abkommen ratifiziert hat, an die Genfer Konventionen gebunden sein, einschlie&szlig;lich der Konvention IV zum Schutz der Zivilbev&ouml;lkerung. Diese Konventionen kennen aber nur Kombattanten und Nichtkombattanten und fordern, letztere so weit irgend m&ouml;glich zu sch&uuml;tzen. Eine Konstruktion wie &ldquo;den Entschluss st&auml;rken&rdquo; <\/em>(den Entschluss der Kombattanten, weiterzuk&auml;mpfen, Anm. AK) <em>ist in diesem Zusammenhang unbekannt und begibt sich, durch die Aufweichung der entscheidenden Trennlinie, in direkten Widerspruch mit dem internationalen Recht.&rdquo;<\/em>[<a href=\"#foot_11\" name=\"note_11\">11<\/a>]\n<\/p><\/blockquote><p>Ralf Hohmann weist auf die dramatische Entwicklung hin, dass im Deutschland der Zeitenwende das Justizministerium r&uuml;ckwirkend per Dekret die Strafverfolgung ausl&ouml;st f&uuml;r Handlungen, von denen vor zehn Jahren niemand ahnen konnte, dass sie einmal strafbar werden. Die Rechtsaufassung, dass die VRL und VRD &bdquo;terroristische Organisationen&ldquo; seien, habe nur Deutschland:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;<em>Mit dieser Einsch&auml;tzung ist Deutschland &ndash; wie so oft &ndash; allein auf weiter Flur. Weder die USA noch andere NATO-Staaten haben die DVR oder die LVR bislang auf die Liste der Terrororganisationen gesetzt. Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat in seinem Urteil vom 31. Januar 2024 (Verfahren: Ukraine gegen Russische F&ouml;deration) klargestellt, dass weder die DVR noch LVR als terroristische Organisationen eingesch&auml;tzt werden d&uuml;rfen. Ein paar Wochen nach dieser Entscheidung formulierte die Bundesanwaltschaft zum ersten Mal die kontr&auml;re Position: Mitte April 2024 war in deren Presseerkl&auml;rung zu lesen, &bdquo;die deutsch-russischen Staatsangeh&ouml;rigen Dieter S. und Alexander J.&ldquo; seien wegen &bdquo;Mitgliedschaft in der ausl&auml;ndischen terroristischen Vereinigung Volksrepublik Donezk (VRD)&ldquo; festgenommen worden.&ldquo;<\/em>[<a href=\"#foot_12\" name=\"note_12\">12<\/a>]\n<\/p><\/blockquote><p>Hohmann f&uuml;hrt weiter aus, dass sich mit einer solchen Verfolgungserm&auml;chtigung in Zukunft alle Zweifelsfragen der deutschen Justiz je nach au&szlig;enpolitischen Interessen l&ouml;sen lassen. Die Zeit sei vorbei, als man sich auf das Grundgesetz verlassen konnte. In Artikel 103 Absatz 2 Grundgesetz hei&szlig;e es n&auml;mlich, dass eine Tat nur bestraft werden kann, wenn die Strafbarkeit bereits gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Wie der Fall <em>Friedensbr&uuml;cke<\/em> lehrt, k&ouml;nne heutzutage das Justizministerium per Dekret r&uuml;ckwirkend die Strafverfolgung f&uuml;r Handlungen in den Jahren 2015 bis 2022 ausl&ouml;sen, von denen vor zehn Jahren niemand ahnen konnten, dass sie einmal strafbar sein k&ouml;nnten.<\/p><p><strong>Schlussfolgerungen und Ausblick<\/strong><\/p><p>2022 wurde in der Friedensbewegung von einer Ausweitung der Gesinnungsjustiz gesprochen. Heute, 2025, ist es berechtigt, zu sagen: Das Strafrecht in Deutschland bewegt sich in Richtung Kriegsrecht. Dessen Grundsatz lautet: &bdquo;Wer nicht mit uns ist, ist gegen uns&ldquo;. Das gilt auch f&uuml;r die Personensanktionspraxis der EU gegen eigene B&uuml;rger. Diese Entwicklung begann mit der Ausweitung der Anwendung der &sect;&sect;130 und 140 StGB gegen politische Meinungs&auml;u&szlig;erungen und findet seinen vorl&auml;ufigen H&ouml;hepunkt nun in den EU-Personensanktionen (v. a. der Fall <em>red.media<\/em>) und Strafverfahren wegen &bdquo;Terrorunterst&uuml;tzung&ldquo; bei humanit&auml;rer Hilfe.<\/p><p>Eine weitere Schlussfolgerung ist, dass diese politisch motivierten Strafverfahren immer h&auml;ufiger auf Grundlage eines bestimmten historischen Narrativs gef&uuml;hrt werden &ndash; n&auml;mlich dem, welches auf die bezweckte Urteilsbegr&uuml;ndung passt. Das zeigt der Ermittlungsbeschluss aus Dresden deutlich, der die Einstufung der Volksrepubliken als &bdquo;Terrororganisationen&ldquo; auf Grundlage einzelner, willk&uuml;rlich ausgew&auml;hlter Online-Artikel, der Landeszentrale f&uuml;r politische Bildung sowie eines Buchs vornimmt. In Zukunft wird es deshalb wichtig sein, sich gegen solche Angriffe auf demokratische Rechte wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit zur Wehr zu setzen. Daf&uuml;r muss sich, auch juristisch, gegen die zunehmende Willk&uuml;r der deutschen Strafverfolgungsbeh&ouml;rden verteidigt werden.<\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><div class=\"footnote\">\n[<a href=\"#note_1\" name=\"foot_1\">&laquo;1<\/a>] <a href=\"https:\/\/www.stern.de\/politik\/alina-lipp-und-thomas-roeper--eu-verhaengt-sanktionen-gegen-deutsche-35741804.html\">stern.de\/politik\/alina-lipp-und-thomas-roeper&ndash;eu-verhaengt-sanktionen-gegen-deutsche-35741804.html<\/a>, letzter Aufruf 16.6.2025<br>\n[<a href=\"#note_2\" name=\"foot_2\">&laquo;2<\/a>] <a href=\"https:\/\/thered.stream\/eu-sanctions-red-media-founder-for-covering-germanys-pro-palestine-crackdown\/\">thered.stream\/eu-sanctions-red-media-founder-for-covering-germanys-pro-palestine-crackdown\/<\/a>, letzter Aufruf 12.6.2025.<br>\n[<a href=\"#note_3\" name=\"foot_3\">&laquo;3<\/a>] Ebd.<br>\n[<a href=\"#note_4\" name=\"foot_4\">&laquo;4<\/a>] Volonter rasskazala, to podder&#382;ivaju&scaron;&#269;ie SVO nemcy vynu&#382;deny &egrave;migrirovat&#697; v RF. TASS. 21 ijunja 2024 g. (<a href=\"https:\/\/tass.ru\/obschestvo\/21166377\">tass.ru\/obschestvo\/21166377<\/a>, letzter Aufruf 11.6.25.)<br>\n[<a href=\"#note_5\" name=\"foot_5\">&laquo;5<\/a>] V Germanii na alsja sudebnyj process nad Elenoj Kolbasnikovoj, obvinjaemoj v propagande vojny. Fond podder&#382;ki i za&scaron;&#269;ity prav soote<br>\nestvennikov, pro&#382;ivaju&scaron;&#269;ich za rube&#382;om. 10 marta 2023 g. (<a href=\"https:\/\/pravfond.ru\/press-tsentr\/v-germanii-nachalsya-sudebnyy-protsess-nad-rossiyankoy-elenoy-kolbasnikovoy-obvinyaemoy-v-propagande\/?sphrase_id=3344\">pravfond.ru\/press-tsentr\/v-germanii-nachalsya-sudebnyy-protsess-nad-rossiyankoy-elenoy-kolbasnikovoy-obvinyaemoy-v-propagande\/?sphrase_id=3344<\/a>;V Germanii proveli obysk u organizatora krupnych prorossijskich akcij. RIA Novosti 27 marta 2023 g. <a href=\"https:\/\/ria.ru\/20230327\/obysk-1861092501.html\">ria.ru\/20230327\/obysk-1861092501.html<\/a>; V Germanii o&scaron;trafovali prorossijskuju aktivistku. Lenta.RU. 7 ijunja 2023 g. <a href=\"https:\/\/lenta.ru\/news\/2023\/06\/07\/germany\/\">lenta.ru\/news\/2023\/06\/07\/germany\/<\/a>; Sud Kel&#697;na vynes prigovor prorossijskoj aktivistke Elene Kolbasnikovoj. Fond podder&#382;ki i za&scaron;&#269;ity prav soote<br>\nestvennikov, pro&#382;ivaju&scaron;&#269;ich za rube&#382;om. 7 ijunja 2023 g. <a href=\"https:\/\/pravfond.ru\/press-tsentr\/sud-kyelna-vynes-prigovor-prorossiyskoy-aktivistke-elene-kolbasnikovoy\/?sphrase_id=3344\">pravfond.ru\/press-tsentr\/sud-kyelna-vynes-prigovor-prorossiyskoy-aktivistke-elene-kolbasnikovoy\/?sphrase_id=3344<\/a>, alle letzter Aufruf 12.6.2025.)MSRS i MARA prinjali Zajavlenie v svjazi s ugolovnym presledovaniem v Germanii gra&#382;danki FRG Eleny Kolbasnikovoj. Me&#382;dunarodnyj sovet rossijskich soote<br>\nestvennikov. 8 ijunja 2023 g. (<a href=\"https:\/\/www.msrs.ru\/news-orb\/item\/609-2023-047\">msrs.ru\/news-orb\/item\/609-2023-047<\/a>, letzter Aufruf 12.6.2025.)<br>\n[<a href=\"#note_6\" name=\"foot_6\">&laquo;6<\/a>] <a href=\"https:\/\/www.bundestag.de\/presse\/hib\/kurzmeldungen-916934\">bundestag.de\/presse\/hib\/kurzmeldungen-916934<\/a>, letzter Aufruf 16.6.2025.<br>\n[<a href=\"#note_7\" name=\"foot_7\">&laquo;7<\/a>] <a href=\"https:\/\/www.jungewelt.de\/artikel\/437430.justiz-und-grundrechte-enger-meinungskorridor.html\">jungewelt.de\/artikel\/437430.justiz-und-grundrechte-enger-meinungskorridor.html<\/a>, letzter Aufruf 16.6.2025.<br>\n[<a href=\"#note_8\" name=\"foot_8\">&laquo;8<\/a>] <a href=\"https:\/\/dkp-berlin.info\/8-berlin\/1082-solidaritaet-mit-heinrich-buecker\">dkp-berlin.info\/8-berlin\/1082-solidaritaet-mit-heinrich-buecker<\/a> (letzter Aufruf 13.6.2025)<br>\n[<a href=\"#note_9\" name=\"foot_9\">&laquo;9<\/a>] <a href=\"https:\/\/kommunistische-organisation.de\/stellungnahmen\/solidaritaet-mit-heiner-buecker-kampf-dem-geschichtsrevisionismus\/#_ftn2\">kommunistische-organisation.de\/stellungnahmen\/solidaritaet-mit-heiner-buecker-kampf-dem-geschichtsrevisionismus\/#_ftn2<\/a> (letzter Aufruf 12.6.2025)<br>\n[<a href=\"#note_10\" name=\"foot_10\">&laquo;10<\/a>] <a href=\"https:\/\/www.unsere-zeit.de\/alles-terror-oder-was-4804000\/\">unsere-zeit.de\/alles-terror-oder-was-4804000\/<\/a>, letzter Aufruf 11.6.2025.<br>\n[<a href=\"#note_11\" name=\"foot_11\">&laquo;11<\/a>] <a href=\"https:\/\/freedert.online\/meinung\/246209-verfahren-gegen-friedensbruecke-bundesregierung-und\/\">freedert.online\/meinung\/246209-verfahren-gegen-friedensbruecke-bundesregierung-und\/<\/a>, letzter Aufruf 12.6.2025.<br>\n[<a href=\"#note_12\" name=\"foot_12\">&laquo;12<\/a>] <a href=\"https:\/\/www.unsere-zeit.de\/alles-terror-oder-was-4804000\/\">unsere-zeit.de\/alles-terror-oder-was-4804000\/<\/a>, letzter Aufruf 12.6.2025.\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&Uuml;berblick und Schlussfolgerungen zu drei Jahren Repressionen gegen Kriegsgegner und russischsprachige Menschen in Deutschland. Die letzten Haftbefehle und Hausdurchsuchungen bei Aktivisten des humanit&auml;ren Vereins <em>Friedensbr&uuml;cke-Kriegsopferhilfe<\/em> sind der j&uuml;ngste H&ouml;hepunkt der Repressionen gegen Menschen, die sich &ouml;ffentlich gegen die herrschende Meinung zum Ukraine-Krieg stellen. Der Vorwurf des Straftatbestands &bdquo;Unterst&uuml;tzung einer Terrororganisation&ldquo; in diesem Zusammenhang nach den<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=136655\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":11,"featured_media":125452,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[107,126,165,123],"tags":[282,461,2222,930,2539,1865,309,827,3453,1703,1019],"class_list":["post-136655","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-audio-podcast","category-erosion-der-demokratie","category-innen-und-gesellschaftspolitik","category-kampagnentarnworteneusprech","tag-buergerproteste","tag-genfer-konventionen","tag-humanitaere-hilfe","tag-justiz","tag-kriegsrecht","tag-meinungsfreiheit","tag-repressionen","tag-stigmatisierung","tag-strafverfolgung","tag-voelkerrecht","tag-wirtschaftssanktionen"],"jetpack_featured_media_url":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/wp-content\/uploads\/2024\/11\/shutterstock_2478909667.jpg","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/136655","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/11"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=136655"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/136655\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":136701,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/136655\/revisions\/136701"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/125452"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=136655"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=136655"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=136655"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}