{"id":137280,"date":"2025-08-12T10:00:55","date_gmt":"2025-08-12T08:00:55","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=137280"},"modified":"2025-08-12T14:18:00","modified_gmt":"2025-08-12T12:18:00","slug":"das-bundesverfassungsgericht-im-zentrum-politischer-auseinandersetzungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=137280","title":{"rendered":"Das Bundesverfassungsgericht im Zentrum politischer Auseinandersetzungen"},"content":{"rendered":"<p>Frauke Brosius-Gersdorf, ein Name, der zurzeit f&uuml;r viel Wirbel im politischen Berlin sorgt. Nun hat die Kandidatin f&uuml;r das Bundesverfassungsgericht das Handtuch geworfen: Sie stehe f&uuml;r die Wahl als Richterin nicht mehr zur Verf&uuml;gung. Von <strong>Alexander Neu<\/strong>.<\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_8932\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-137280-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/250812-BVG-im-Zentrum-politischer-Auseinandersetzungen-NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/250812-BVG-im-Zentrum-politischer-Auseinandersetzungen-NDS.mp3\">https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/250812-BVG-im-Zentrum-politischer-Auseinandersetzungen-NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/250812-BVG-im-Zentrum-politischer-Auseinandersetzungen-NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=137280-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/250812-BVG-im-Zentrum-politischer-Auseinandersetzungen-NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"250812-BVG-im-Zentrum-politischer-Auseinandersetzungen-NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p>Was war geschehen? Die Rechtswissenschaftlerin der Universit&auml;t Potsdam wurde von der SPD-Fraktion als k&uuml;nftige Richterin am Bundesverfassungsgericht vorgeschlagen.<\/p><p>Allerdings kam es nicht zu ihrer Wahl im Deutschen Bundestag, obschon zwischen den Spitzen der regierungstragenden Bundestagsfraktionen CDU\/CSU und SPD Brosius-Gersdorf im Paket mit zwei anderen Kandidaten als zu w&auml;hlende k&uuml;nftige Bundesverfassungsrichter festgelegt worden waren und der Wahlausschuss des Deutschen Bundestages das entsprechende Personaltableau dem Plenum des Bundestages empfahl.<\/p><p>Offiziell wurde sie wegen angeblicher Plagiate in ihrer Dissertationsschrift kritisiert. Tats&auml;chlich jedoch wurde ihre Eignung angesichts gewisser rechtlicher Positionen von ihr in Frage gestellt, womit der Fall politisiert wurde. Die fehlende Unterst&uuml;tzung aus Teilen der Union und damit die Nichtwahl der Kandidatin f&uuml;hrt zu einer dreifachen Krise:<\/p><p>Erstens kracht es im Geb&auml;lk der Koalition, weil die Union nicht wie zuvor mit der SPD vereinbart liefert.<\/p><p>Zweitens wird der Unionsfraktionsvorsitzende Jens Spahn daf&uuml;r kritisiert, er habe seine Fraktion nicht im Griff.<\/p><p>Und drittens, was etwas untergeht, droht eine Besch&auml;digung der Reputation des Bundesverfassungsgerichts angesichts dieser fragw&uuml;rdigen Politisierung einer Personalie, einmal von der Besch&auml;digung der Kandidatin selbst abgesehen.<\/p><p>In dieser Diskussion um die Kandidatin tun sich auch Abgr&uuml;nde des Verfassungsverst&auml;ndnisses so mancher Zeitgenossen auf. In Medien und Politik wird der Unionsfraktionsvorsitzende f&uuml;r seine unzureichende Durchsetzungskraft in seiner Fraktion kritisiert. Kurzum, er sei nicht in der Lage, seine Fraktion bzw. die Abweichler zu disziplinieren. Offensichtlich haben genau diese Kritiker aus Politik und Medien sich nicht einmal die M&uuml;he gemacht, das mit Verfassungsrang ausgestattete Wesen des freien Mandates zu verstehen. Das Wesen des freien Mandates ist in Artikel 38 Abs. (1) wie folgt beschrieben: <em>&bdquo;(&hellip;) Sie [die Abgeordneten] sind Vertreter des ganzen Volkes, an Auftr&auml;ge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.<\/em>&ldquo; Mit anderen Worten: Jeder Abgeordnete jeder Fraktion kann so abstimmen, wie es ihm sein Gewissen gebietet.<\/p><p>Dass das in der parlamentarischen Praxis in der Regel anders l&auml;uft, ist richtig und f&uuml;r das Funktionieren von Fraktionen wohl auch unumg&auml;nglich. Es offenbart sich ein Spannungsverh&auml;ltnis zwischen dem verfassungsrechtlich garantierten freien Mandat und der praktischen Notwendigkeit, in Fraktionen m&ouml;glichst geschlossen abzustimmen. Nur in Ausnahmesituationen, wie beispielsweise der Frage der Sterbehilfe, wird die Abstimmung &bdquo;freigegeben&ldquo;, wie es dann so gro&szlig;z&uuml;gig hei&szlig;t &ndash; also das verfassungsrechtliche abgesicherte freie Mandat wird in der politischen Praxis zur Ausnahme. Manchmal scheren auch Abgeordnete aus der als &bdquo;Fraktionsdisziplin&ldquo; oder &bdquo;Fraktionszwang&ldquo; bezeichneten realen Beschneidung des freien Mandates aus und hinterlegen beim Pr&auml;sidium des Deutschen Bundestages eine &bdquo;pers&ouml;nliche Erkl&auml;rung&ldquo; f&uuml;r ihr abweichendes Verhalten. Nur sollten die Abweichler nicht allzu h&auml;ufig vom Fraktionskurs abweichen, wenn sie bei der kommenden Listenaufstellung f&uuml;r die n&auml;chste Wahlperiode nicht abgestraft werden wollen. Die Abweichler der Unionsfraktion hinsichtlich der Personalie Brosius-Gersdorf bewegen sich also voll und ganz im Rahmen des Grundgesetzes &ndash; was mit Bezug auf ihre Kritiker aus Politik und Medien, die ein Durchgreifen Jens Spahns fordern, nicht unbedingt so attestiert werden kann, da sie das freie Mandat erstaunlicherweise nicht kennen oder es sogar in Frage stellen.<\/p><p><strong>Horizontale und vertikale Gewaltenteilung<\/strong><\/p><p>Aber mehr als die demonstrative Ignoranz hinsichtlich des Wesens der repr&auml;sentativ-parlamentarischen Demokratie der Bundesrepublik Deutschland muss erstaunen, dass der eigentliche Elefant im Raume nicht gesehen, nicht thematisiert oder gar problematisiert werden will:<\/p><p>Und der den Raum ausf&uuml;llende und somit un&uuml;bersehbare Elefant schaut so aus:<\/p><p>Wie kann es sein, dass die Legislative (Bundestag und Bundesrat), formal abgesichert durch Artikel 94 Abs. (1) GG, und faktisch auch die Exekutive (Bundesregierung) das richterliche Personal des h&ouml;chsten deutschen Gerichtes, des Bundesverfassungsgerichts, also der Judikativen, bestimmt &ndash; und das in einem politischen System, das die Errungenschaften der Gewaltenteilung so hoch h&auml;ngt? Zumal mit Artikel 97 Abs. (1) GG die richterliche Unabh&auml;ngigkeit Verfassungsrang erh&auml;lt.<\/p><p><strong>Lehren aus der Weimarer Republik<\/strong><\/p><p>Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland trat am 23. Mai 1949 in Kraft &ndash; ziemlich genau vier Jahre nach Beendigung der faschistischen Gewaltherrschaft in Deutschland. Die Schrecken des Nazi-Regimes bestimmten angesichts der kurzen Zeitspanne von vier Jahren nachvollziehbarerweise das Denken und Handeln der Verfassungsv&auml;ter und -m&uuml;tter in der Institution Parlamentarischer Rat.<\/p><p>Erm&ouml;glicht bzw. beg&uuml;nstigt haben die NS-Machtergreifung im Wesentlichen zwei Faktoren: erstens die lange Zeit von erzkonservativen Teilen der Gesellschaft nicht akzeptierte Demokratie und zweitens die unzureichenden verfassungsrechtlichen Absicherungen der Weimarer Verfassung gegen die Feinde der repr&auml;sentativ-parlamentarischen Demokratie. Diese spezifische gesellschaftliche Konstitution sowie die verfassungsrechtlichen Defizite erlaubten es den Nazis, die Weimarer Republik pseudolegal (&bdquo;Erm&auml;chtigungsgesetz&ldquo;) zu Gunsten der NS-Diktatur abzuwickeln.<\/p><p>Und diese Erfahrungen haben die Ausarbeitung des Grundgesetzes durch den Parlamentarischen Rat wie ein roter Faden begleitet. Hierzu geh&ouml;rt auch, das Bundesverfassungsgericht der politischen Einflussnahme zu entziehen. Wie sollte dies strukturell gew&auml;hrleistet werden k&ouml;nnen? Der Parlamentarische Rat entschied sich dazu, die personelle Zusammensetzung des Bundesverfassungsgerichts je zur H&auml;lfte vom Bundestag und dem Bundesrat mit jeweils einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen w&auml;hlen zu lassen. Mit diesem Ansatz wurde dem Prinzip der vertikalen Gewaltenteilung zwischen Bund und L&auml;ndern (Bundesrat) Rechnung getragen. Analog zur horizontalen Gewaltenteilung (Trennung von Exekutive, Judikative und Legislative) soll dies die Machtkonzentration einzelner Organe verhindern. Auch soll damit eine demokratische Legitimation f&uuml;r die Judikative abgesichert werden, da die Volksvertreter die Richter dieses h&ouml;chsten judikativen Organs w&auml;hlen. Hier stehen aber nun die horizontale Gewaltenteilung (Trennung der drei Gewalten) und die vertikale Gewaltenteilung (Bundestag und Bundesrat, beide legislative Kammern), die eine demokratische Legitimation der Richterwahl absichern soll, in einem Spannungsverh&auml;ltnis. Der Parlamentarische Rat entschied sich dazu, das Spannungsverh&auml;ltnis nicht zu Gunsten einer anderen strukturellen L&ouml;sung aufzuheben, sondern es zu akzeptieren.<\/p><p><strong>Der Fall Brosius-Gersdorf<\/strong><\/p><p>Durch den Skandal um die SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf wird deutlich, dass die Wahl der Kandidaten f&uuml;r das Bundesverfassungsgericht vielleicht doch parteipolitischer ist, als die Verfassungsv&auml;ter und -m&uuml;tter dies im Sinn gehabt hatten. Wenn sich also Bundestagsfraktionen, zumal regierungstragende Fraktionen, auf Kandidaten einigen, die Opposition jedoch leer ausgeht, kann dies einen etwas merkw&uuml;rdigen Eindruck hinterlassen. Zwar greift die Politik nicht in die Urteilsfindung der Richter ein. Wenn aber Richter nach ihrer Rechts&uuml;berzeugung und somit mehr oder minder auch politischen Gesinnung &ndash; und das stellt ja der Fall Brosius-Gersdorf anschaulich dar &ndash; gew&auml;hlt oder abgelehnt werden, so ist die Bef&uuml;rchtung nicht g&auml;nzlich von der Hand zu weisen, dass die Fraktionen sich von &bdquo;ihrem&ldquo; Kandidaten und dann gew&auml;hlten Richter dann doch etwas erhoffen k&ouml;nnten. Interessant hierzu auch <a href=\"https:\/\/x.com\/kontrafunk\/status\/1953434256522297666?t=a3wOXSmEYJ7um2mjsegWzg&amp;s=09\">die Stellungnahme des Staatsrechtlers Rupert Scholz<\/a>.<\/p><p>Wie auch immer: Der Skandal um die Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf schadet nicht nur dem Ansehen ihrer Person, sondern k&ouml;nnte auch dem Ansehen des h&ouml;chsten deutschen Gerichts schaden. In ihrer Erkl&auml;rung zu ihrem R&uuml;ckzug &auml;u&szlig;ert Brosius-Gersdorf unter anderem:<\/p><blockquote><p>\n<em>6. L&auml;sst sich die Politik auch k&uuml;nftig von Kampagnen treiben, droht eine nachhaltige Besch&auml;digung des Verfahrens der Bundesverfassungsrichterwahl. Die fachliche Kompetenz als zentrales Entscheidungskriterium darf nicht von &ouml;ffentlichen Diskussionen &uuml;ber vermeintliche politische Richtungen oder angebliche pers&ouml;nliche Eigenschaften &uuml;berlagert werden, zumal wenn diese ohne Tatsachenbezug erfolgen. In Zukunft sollte das Verfahren der Richterwahl mit mehr Verantwortungsbewusstsein praktiziert werden.<\/em><br>\n<em>(Quelle: <a href=\"https:\/\/www.zdfheute.de\/politik\/deutschland\/brosius-gersdorf-rueckzug-erklaerung-100.html\">ZDF heute<\/a>)<\/em>\n<\/p><\/blockquote><p>Diese Feststellung klingt f&uuml;r mich als ehemaligen Politiker, der acht Jahre im Deutschen Bundestag sa&szlig;, etwas seltsam:<\/p><p>Politikern zu erkl&auml;ren, dass sie unpolitische (Personal-)Entscheidungen treffen sollen, ist etwa so, als ob man einem Formel-1-Fahrer auf der Piste erkl&auml;rt, er m&ouml;ge nicht so schnell fahren.<\/p><p><strong>Reform des Auswahlverfahrens?<\/strong><\/p><p>Angesichts dieses Skandals sollte die Diskussion er&ouml;ffnet werden, ob 76 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes eine Neubewertung des Auswahlverfahrens von Kandidaten f&uuml;r das Bundesverfassungsgericht nicht doch &uuml;berlegenswert ist, bei dem die Legislative und faktisch die Exekutive eben nicht das Personal der Judikativen &ndash; hier das Bundesverfassungsgericht &ndash; nach ihren Vorstellungen w&auml;hlt. Es w&uuml;rde einerseits den Anspruch der horizontalen Gewaltenteilung st&auml;rken und andererseits auch die Kandidaten vor politisch motivierten Angriffen sch&uuml;tzen.<\/p><p>Hinzu kommt: Der wachsende W&auml;hlerzuspruch f&uuml;r die AfD er&ouml;ffnet ein Szenario, in dem die AfD perspektivisch &uuml;ber eine Sperrminorit&auml;t verf&uuml;gen, damit zur Wahl gestellte Kandidaten der anderen Fraktionen blockieren und diese Blockade als Verhandlungsgrundlage zur Wahl &bdquo;eigener&ldquo; Kandidaten nutzen k&ouml;nnte. Eine dauerhafte Nichtneubesetzung des Bundesverfassungsgerichts k&auml;me einer Staatskrise gleich.<\/p><p>Welche alternativen Verfahren denkbar sind, m&uuml;ssten Experten eruieren. Eine M&ouml;glichkeit w&auml;re, die 16 Bundesverfassungsrichter aus allen 16 Bundesl&auml;ndern zu bestimmen. Konkret: Jedes Bundesland entsendet einen Verfassungsrichter, wodurch auch der Ansatz der vertikalen Gewaltenteilung gewahrt werden w&uuml;rde.<\/p><p>Die Auswahl d&uuml;rfte ebenfalls nicht durch politische Organe wie ein Landesparlament stattfinden. Stattdessen k&ouml;nnten amtierende Richter der jeweiligen Verfassungsgerichtsbarkeit, also Richter mit entsprechender Verfassungsrechtserfahrung, entsandt und ernannt werden. Weitere Verfahren sind denkbar, in denen Rechtswissenschaftler mit nachgewiesenem wissenschaftlichen Schwerpunkt &bdquo;Verfassungsrecht&ldquo; bei der Auswahl auf Landesebene ber&uuml;cksichtigt werden k&ouml;nnten.<\/p><p><small>Titelbild: U. J. Alexander \/ Shutterstock<\/small><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/vg09.met.vgwort.de\/na\/70d37fa05ac44b66a8692d46a3f900e2\" width=\"1\" height=\"1\" alt=\"\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Frauke Brosius-Gersdorf, ein Name, der zurzeit f&uuml;r viel Wirbel im politischen Berlin sorgt. Nun hat die Kandidatin f&uuml;r das Bundesverfassungsgericht das Handtuch geworfen: Sie stehe f&uuml;r die Wahl als Richterin nicht mehr zur Verf&uuml;gung. 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