{"id":137695,"date":"2025-08-20T12:00:09","date_gmt":"2025-08-20T10:00:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=137695"},"modified":"2025-08-20T16:18:28","modified_gmt":"2025-08-20T14:18:28","slug":"einschnitte-bei-der-pflegeversicherung-wen-interessiert-schon-omas-haeuschen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=137695","title":{"rendered":"Einschnitte bei der Pflegeversicherung \u2013 wen interessiert schon \u201eOmas H\u00e4uschen\u201c?"},"content":{"rendered":"<p>Gerade die Arbeitgeberverb&auml;nde haben ja sich in den letzten Jahrzehnten stets vermeintlich selbstlos daf&uuml;r eingesetzt, dass der Staat die Finger von &bdquo;unser Oma ihr klein H&auml;uschen&ldquo; l&auml;sst. Klar, es ging dabei um die Erbschaftssteuer. Wie selbstlos die Lobbyisten wirklich denken, zeigt sich bei ihren <a href=\"https:\/\/arbeitgeber.de\/wp-content\/uploads\/bda-arbeitgeber-positionspapier-vorschlaege_der_arbeitgeber_fuer_eine_pflegereform_2026-2025_07.pdf\">j&uuml;ngsten Vorst&ouml;&szlig;en zu Einschnitten bei der Pflegeversicherung<\/a>. Hier sollen k&uuml;nftig auch die bisherigen &ndash; ohnehin d&uuml;rftigen &ndash; H&auml;rtefallregeln wegfallen. Auch selbstgenutzte Immobilien sollen dann verkauft werden m&uuml;ssen, um die Pflegekosten zu stemmen, die bislang noch von der Pflegeversicherung zumindest zum Tiel gedeckt werden. Wenn Oma ihr klein H&auml;uschen vererben will, darf sie also kein Pflegefall werden. Erbschaften werden so vollends zum Klassenmerkmal der Oberschicht und damit f&auml;llt dann eigentlich auch das beliebte Totschlagargument gegen eine sinnvolle Reform der Erbschaftssteuer weg. Seltsam, dass dieser zumindest vordergr&uuml;ndige Widerspruch niemandem auff&auml;llt. Von <strong>Jens Berger<\/strong>.<\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_7191\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-137695-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/250820_Einschnitte_bei_der_Pflegeversicherung_wen_interessiert_schon_Omas_Haeuschen_NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/250820_Einschnitte_bei_der_Pflegeversicherung_wen_interessiert_schon_Omas_Haeuschen_NDS.mp3\">https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/250820_Einschnitte_bei_der_Pflegeversicherung_wen_interessiert_schon_Omas_Haeuschen_NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/250820_Einschnitte_bei_der_Pflegeversicherung_wen_interessiert_schon_Omas_Haeuschen_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=137695-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/250820_Einschnitte_bei_der_Pflegeversicherung_wen_interessiert_schon_Omas_Haeuschen_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"250820_Einschnitte_bei_der_Pflegeversicherung_wen_interessiert_schon_Omas_Haeuschen_NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p>Es ist eine Binse: Pflege ist teuer. Sehr teuer. Im Schnitt muss die Pflegeversicherung f&uuml;r jeden station&auml;ren Pflegefall rund 3.100 Euro pro Monat hinzuschie&szlig;en. Den Rest zahlen die Pflegebed&uuml;rftigen aus eigener Tasche. Ihre kompletten Altersbez&uuml;ge werden mit den Kosten verrechnet, ihnen bleibt lediglich ein kleines Taschengeld f&uuml;r pers&ouml;nliche Ausgaben. Sollten sie Ersparnisse haben, m&uuml;ssen diese erst aufgebraucht werden, bevor die Pflegeversicherung &uuml;berhaupt zahlt. Unangetastet bleibt nach jetziger Regelung nur ein Schonverm&ouml;gen von 10.000 Euro &ndash; das reicht aber heute auch gerade einmal, um die Beerdigungskosten zu decken. <\/p><p>Es gibt jedoch eine weitere Regelung, die nun von den Arbeitgeberverb&auml;nden ins Kreuzfeuer der Kritik genommen wird: Zum Schonverm&ouml;gen geh&ouml;rt auch eine &bdquo;angemessene Immobilie&ldquo;, die dann jedoch selbst, vom Ehe- oder Lebenspartner oder den eigenen Kindern genutzt werden muss. Wenn man zum Pflegefall wird, bilden diese selbstgenutzten Immobilien auch die eigentlich letzte relevante Erbmasse, die in der Mittelschicht &uuml;berhaupt noch vorkommt. Bankguthaben, Lebensversicherungen, Wertgegenst&auml;nde &ndash; diese m&ouml;glicherweise vererbbaren Verm&ouml;gensgegenst&auml;nde sind laut Gesetz nicht gesch&uuml;tzt und hier gilt die obengenannte 10.000-Euro-Regel.<\/p><p>Nun dr&auml;ngen die Arbeitgeberverb&auml;nde in einem <a href=\"https:\/\/arbeitgeber.de\/wp-content\/uploads\/bda-arbeitgeber-positionspapier-vorschlaege_der_arbeitgeber_fuer_eine_pflegereform_2026-2025_07.pdf\">Vorschlagskatalog f&uuml;r die Bundesregierung<\/a> darauf, die Pflegeversicherung &bdquo;finanzierbar&ldquo; zu machen. Neben vielen anderen Grausamkeiten, auf die ein <a href=\"https:\/\/www.nd-aktuell.de\/artikel\/1192856.pflegeversicherung-hohe-kosten-fuer-die-pflege-notfalls-muss-das-haus-weg.html\">lesenswerter Artikel von Eva Roth im <em>Neuen Deutschland<\/em> hinweist<\/a>, geht es den Arbeitgebern darum, den Schutz f&uuml;r selbstgenutzte Immobilien ersatzlos zu streichen. Dazu ein konkretes Beispiel: Wenn ein &auml;lteres Ehepaar in seinem abbezahlten kleinen Reihenhaus lebt und ein Partner ins Pflegeheim muss, darf der andere Partner nach jetziger Regelung weiterhin im gemeinsamen Haus leben und muss es nicht verkaufen, beleihen oder vermieten, um die Pflegekosten zu &uuml;bernehmen. Ginge es nach den Arbeitgebern, ist dies Geschichte.<\/p><p>Im ersten Jahr der Pflegebed&uuml;rftigkeit sollen demnach die Kosten voll aus eigener Tasche getragen werden, so das denn m&ouml;glich ist; erst sp&auml;ter sind Zusch&uuml;sse der Pflegeversicherung m&ouml;glich. Konkret: Bei Pflegegrad 3 liegen die Gesamtkosten f&uuml;r einen Pflegeplatz bei rund 4.000 Euro pro Monat. Unser &auml;lteres Ehepaar m&uuml;sste dann also in jedem Fall zun&auml;chst 48.000 Euro aus eigener Tasche f&uuml;r die Pflege bezahlen, bevor die Pflegeversicherung &uuml;berhaupt Zusch&uuml;sse gew&auml;hren kann. Wenn die Ersparnisse aufgebraucht sind, wird dann das Haus zum Thema und die Pflegeversicherung wird &ndash; sofern die Vorschl&auml;ge der Arbeitgeber umgesetzt werden &ndash; sich weigern, einen Zuschuss zu zahlen, solange das Haus nicht durch Verkauf, Beleihung oder Vermietung zur Deckung der Pflegekosten herangezogen wird. Zwar gibt es die rechtliche M&ouml;glichkeit, Angeh&ouml;rigen einen &bdquo;Nie&szlig;brauch&ldquo; einzur&auml;umen, sodass sie selbst nicht aus dem Haus vertrieben werden k&ouml;nnen; da das Haus aber auch in diesem Falle den Besitzer wechselt oder halt durch einen &ndash; jedoch faktisch ohnehin nicht m&ouml;glichen &ndash; Hypothekenkredit belastet wird, kann es in diesem Fall nicht vererbt werden. Kurz: Wenn Oma pflegebed&uuml;rftig ist und sich standhaft weigert, zeitnah abzuleben, ist ihr &bdquo;klein H&auml;uschen&ldquo; weg. Punkt.<\/p><p>Nun m&ouml;gen sich Unbedarfte fragen, warum die Arbeitgeber unbedingt an das Schonverm&ouml;gen pflegebed&uuml;rftiger Menschen wollen. Ganz einfach. Die Pflegeversicherung wird in Deutschland parit&auml;tisch finanziert. L&auml;sst man Sonderregelungen heraus, zahlen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber jeweils 1,7 Prozent in die Kassen ein. Da Pflege teuer ist und der demographische Wandel dazu f&uuml;hrt, dass die Pflegekosten in Zukunft eher steigen als sinken, d&uuml;rften diese S&auml;tze schon bald erh&ouml;ht werden. Und wenn die Lobbyisten der Arbeitgeber es nicht schaffen, die Mehrkosten durch &bdquo;Sonderbeitr&auml;ge&ldquo; einseitig den Arbeitnehmern aufzub&uuml;rden oder sie &uuml;ber das Steuersystem aus der Sozialversicherung auszugliedern, m&uuml;ssen sie sich an den Mehrkosten parit&auml;tisch beteiligen. Sicher, die Betr&auml;ge, &uuml;ber die wir hier sprechen, sind &uuml;berschaubar. Sollte beispielsweise der Satz von 3,4 Prozent auf 4,0 Prozent steigen, w&auml;ren dies bei parit&auml;tischer Finanzierung gerade mal 0,3 Prozent. Doch diese &uuml;berschaubare Summe reicht den Arbeitgebern offenbar, um &bdquo;Oma&ldquo; ihr kleines H&auml;uschen wegzunehmen.<\/p><p>Ist das nicht erstaunlich? Wir erinnern uns: Jahrzehntelang haben just die Vertreter und Lobbyisten der Arbeitgeber, samt ihres politischen Arms in CDU und FDP, geradezu Krokodilstr&auml;nen vergossen, wenn es um Omas kleines H&auml;uschen ging. Da ging es aber um die Erbschaftssteuerdebatte. Immer wenn aus dem progressiven Lager darauf hingewiesen wurde, dass die Erbschaften in Deutschland steuerlich grotesk ungleich behandelt werden und hier eine Reform dringend n&ouml;tig sei, bekamen sie &bdquo;Omas H&auml;uschen&ldquo; um die Ohren gehauen. Es kann doch nicht sein, dass der gierige Staat sich dieses Kleinod b&uuml;rgerlicher Existenz unter den Nagel rei&szlig;en will.<\/p><p>Na klar &ndash; auch diese Argumentation war schon immer verlogen. Dank recht hoher Freibetr&auml;ge muss man auch heute in der Regel keine Erbschaftssteuern bezahlen, wenn man ein selbstgenutztes kleineres Haus erbt. Paradoxerweise erlauben es jedoch Sonderregeln heute auch, dass man tausende Mehrfamilienh&auml;user de facto vererben kann, ohne daf&uuml;r Erbschaftssteuern bezahlen zu m&uuml;ssen. Es ging nie darum, Omas H&auml;uschen zu sch&uuml;tzen, sondern immer nur darum, Millionen- und Milliardenerbschaften von der Steuer auszunehmen. Und das ist den Lobbyisten perfekt gelungen. Zwar betr&auml;gt der Erbschaftssteuersatz auf dem Papier heute 30 Prozent, jedoch f&auml;llt bei vererbten Verm&ouml;gen &uuml;ber 100 Millionen Euro nur durchschnittlich ein Erbschaftssteuersatz von 0,2 Prozent an. Verantwortlich daf&uuml;r sind unz&auml;hlige Sonderregelungen f&uuml;r Reiche, die ich in meinem Buch <a href=\"https:\/\/westendverlag.de\/Wem-gehoert-Deutschland\/2067\">&bdquo;Wem geh&ouml;rt Deutschland&ldquo;<\/a> ausf&uuml;hrlich dokumentiert habe.<\/p><p>Die Debatte rund um die Streichung der Schutzregeln f&uuml;r selbstgenutztes Wohneigentum in der Pflegeversicherung zeigt jedoch auch so, dass die Sorge um &bdquo;Omas H&auml;uschen&ldquo; nur vorgespielt ist. Wenn die Vorschl&auml;ge der Arbeitgeberverb&auml;nde so durchkommen, wird es k&uuml;nftig keine selbstgenutzten Immobilien mehr geben, die von der Mittelschicht &uuml;berhaupt noch vererbt werden k&ouml;nnen. Aber sehen wir es positiv: Dann f&auml;llt schlie&szlig;lich auch das Lieblingsargument gegen eine Reform der Erbschaftssteuer weg.<\/p><p><small>Titelbild: Ground Picture\/shutterstock.com<\/small><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/vg04.met.vgwort.de\/na\/8ba2175256b047afb9d16579b616d142\" width=\"1\" height=\"1\" alt=\"\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gerade die Arbeitgeberverb&auml;nde haben ja sich in den letzten Jahrzehnten stets vermeintlich selbstlos daf&uuml;r eingesetzt, dass der Staat die Finger von &bdquo;unser Oma ihr klein H&auml;uschen&ldquo; l&auml;sst. Klar, es ging dabei um die Erbschaftssteuer. Wie selbstlos die Lobbyisten wirklich denken, zeigt sich bei ihren <a href=\"https:\/\/arbeitgeber.de\/wp-content\/uploads\/bda-arbeitgeber-positionspapier-vorschlaege_der_arbeitgeber_fuer_eine_pflegereform_2026-2025_07.pdf\">j&uuml;ngsten Vorst&ouml;&szlig;en zu Einschnitten bei der Pflegeversicherung<\/a>. 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