{"id":14422,"date":"2012-09-12T17:21:22","date_gmt":"2012-09-12T15:21:22","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=14422"},"modified":"2015-04-28T09:29:22","modified_gmt":"2015-04-28T07:29:22","slug":"karlsruhe-starkt-die-demokratie-mit-allen-vor-und-nachteilen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=14422","title":{"rendered":"Karlsruhe st\u00e4rkt die Demokratie \u2013 mit allen Vor- und Nachteilen"},"content":{"rendered":"<p>Sowohl die Bef&uuml;rworter als auch die Gegner des ESM k&ouml;nnen aufatmen. Nach dem <a href=\"http:\/\/www.bverfg.de\/entscheidungen\/rs20120912_2bvr139012.html\">Urteil des Bundesverfassungsgerichts<\/a> ist Europa weder dem Untergang geweiht, noch der &bdquo;Diktatur&ldquo; des ESM-Gouverneursrats ausgeliefert. Die Karlsruher Richter haben stattdessen den Einfluss des Bundestags bei wichtigen ESM-Entscheidungen deutlich gest&auml;rkt. Gleichzeitig haben sie jedoch pr&auml;ventiv der kontrovers diskutierten &bdquo;Banklizenz&ldquo; f&uuml;r den ESM eine klare Absage erteilt. Dieses Urteil hat zweifelsohne die Macht die Demokratie gest&auml;rkt. F&uuml;r die Bek&auml;mpfung der Eurokrise und der Spekulation der Finanzm&auml;rkte ist dies jedoch nicht unbedingt gutes Zeichen. Von <strong>Jens Berger<\/strong><br>\n<!--more--><br>\n<em>Dieser Artikel besch&auml;ftigt sich vor allem mit den &ouml;konomischen Folgen des ESM-Urteils. Rechtliche Aspekte werden hier nur am Rande behandelt. Zu diesem Thema folgt eine Analyse von Wolfgang Lieb.<\/em><\/p><p>Der ESM erhitzt die Gem&uuml;ter der &Ouml;ffentlichkeit. F&uuml;r die einen ist er eine Vorstufe zur Diktatur Br&uuml;ssels, f&uuml;r andere ist er ein Schleusentor, um die Ersparnisse des deutschen Michels an den faulen Luigi, Pablo und Kosta umzuverteilen. Sicher, der ESM ist alles andere als perfekt, stellt jedoch &ndash; wenn man es unaufgeregt betrachtet &ndash; eine im Vergleich zu anderen politisch umsetzbaren Alternativen immerhin sinnvolle Erg&auml;nzung zur Krisenpolitik der EZB dar. Wer die Macht der Spekulanten brechen will, muss auch in der Lage sein, den angegriffenen Staaten direkt Kredite zu geben. Dies ist der EZB untersagt und um die Spekulation einzud&auml;mmen, ist es n&ouml;tig, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, um die Finanzierung angegriffener Staaten auch f&uuml;r l&auml;ngere Zeit ohne die Finanzm&auml;rkte zu gew&auml;hrleisten. Dies ist die prim&auml;re Aufgabe des ESM. Der ESM ist jedoch in seiner &bdquo;Feuerkraft&ldquo; beschr&auml;nkt, verf&uuml;gt er doch &bdquo;nur&ldquo; &uuml;ber eine Zeichnungssumme von 700 Mrd. Euro. F&uuml;r die momentanen Aufgaben ist dies freilich mehr als genug. Sollte die Krise jedoch voll auf Spanien und Italien &uuml;bergreifen, reichen die Mittel des ESM nicht mehr aus. <\/p><p>Dies ist jedoch ein nachgelagertes Problem. Wichtiger w&auml;re es, die Spekulation einzud&auml;mmen, so dass die gro&szlig;en Volkswirtschaften Spanien und Italien erst gar nicht unter einen &ndash; wie auch immer gearteten &ndash; Rettungsschirm schl&uuml;pfen m&uuml;ssen. Daran scheint die Bundesregierung jedoch kein ernsthaftes Interesse zu haben. Im Gegenteil, Staaten mit Refinanzierungsproblemen werden bereits vor der Inanspruchnahme von Hilfskrediten dazu gezwungen, ihre souver&auml;ne Wirtschafts- und Finanzpolitik dem Dogma der Austerit&auml;t zu unterwerfen. Auch der ESM ist ein geistiges Kind dieses Austerit&auml;tsdogmas, verpflichtet er doch Staaten, die ESM-Mittel beanspruchen wollen, zu einer Politik, die aufgrund der Stimmverh&auml;ltnisse im ESM-Gouverneursrat das Placet der deutschen Regierung bekommt. Dieser Kardinalfehler des ESM wird jedoch nur selten thematisiert und war auch nicht Gegenstand der Verfassungsbeschwerden, die das Bundesverfassungsgericht heute im Wesentlichen abgelehnt hat. <\/p><p><strong>Haftungserh&ouml;hung durch die Hintert&uuml;r untersagt<\/strong><\/p><p>W&auml;hrend das Bundesverfassungsgericht die &Uuml;bertragung von Kompetenzen an den ESM in den meisten Bereichen als verfassungskonform wertete, bezog es zur Frage der Maximalhaftung eine klare Linie. Die im <a href=\"http:\/\/www.european-council.europa.eu\/media\/582866\/02-tesm2.de12.pdf\">ESM-Vertrag [PDF &ndash; 140 KB]<\/a> vorgesehene deutsche Haftung von 27,1% des gezeichneten Stammkapitals, die bei maximaler Inanspruchnahme 190 Mrd. Euro betragen w&uuml;rde, darf nicht durch einen aus dem Vertragstext hergeleiteten Automatismus erh&ouml;ht werden. Damit untersagt Karlsruhe ausdr&uuml;cklich die Hebelung &uuml;ber eine Manipulation des Nennwerts der Stammkapitalanteile und die automatische &Uuml;bernahme der Haftungsrisiken von Staaten, die zahlungsunf&auml;hig werden, durch andere Staaten. <\/p><p>Diese Einschr&auml;nkung hat nur dann eine konkrete Bedeutung, wenn ein ESM-Staat trotz ESM-Hilfen zahlungsunf&auml;hig wird. Wenn man den ESM-Vertrag anders als das Bundesverfassungsgericht interpretiert, k&ouml;nnte man in diesem Falle zu dem Schluss kommen, dass die verbleibenden ESM-Staaten automatisch das gezeichnete Stammkapital dieses Staates anteilsm&auml;&szlig;ig &uuml;bernehmen. Sollte beispielsweise Griechenland zahlungsunf&auml;hig werden, w&uuml;rde dem ESM abrufbares Kapital in H&ouml;he von 19,7 Mrd. Euro fehlen. Um die Gesamthaftung von 700 Mrd. Euro beibehalten zu k&ouml;nnen, m&uuml;ssten demzufolge die anderen Staaten den griechischen Anteil &uuml;bernehmen. Deutschland m&uuml;sste demnach laut dem Verteilungsschl&uuml;ssel  zus&auml;tzlich 27,1% der griechischen Anteile, also 5,4 Mrd. Euro garantieren. Einen solchen Automatismus hat Karlsruhe jedoch untersagt. Sollte ein ESM-Staat zahlungsunf&auml;hig werden, m&uuml;sste nach dem Karlsruher Urteil die Gesamthaftungssumme des ESM sinken. <\/p><p>Das Bundesverfassungsgericht begrenzt die maximale Haftungssumme jedoch nicht auf einen fixen Betrag, sondern untersagt lediglich Automatismen, die den maximalen Haftungsbetrag ohne Zustimmung Deutschlands erh&ouml;hen. Eine Erh&ouml;hung des Stammkapitals durch Genehmigung des Bundestags ist explizit erlaubt, genauso wie eine einstimmige Erh&ouml;hung des Stammkapitals durch den Gouverneursrat des ESM, solange diese Erh&ouml;hung vor dem Abruf des zus&auml;tzlichen Kapitals beschlossen wird.<\/p><p>Durch diese Einschr&auml;nkungen wird der ESM in seiner Arbeit nur unwesentlich behindert. Zu einem Problem k&ouml;nnten sie nur dann werden, wenn ein Domino-Effekt eintritt und nicht nur das kleine Griechenland, sondern auch gro&szlig;e Volkswirtschaften wie Italien und Spanien zahlungsunf&auml;hig w&uuml;rden. Sollten s&auml;mtliche Staaten, die bereits heute Probleme mit ihrer Refinanzierung haben (inkl. Italien und Spanien) als Garantiegeber im ESM ausfallen, k&ouml;nnte dieser nicht mehr 700 Mrd., sondern nur noch 438 Mrd. Euro absichern. Diese Beschneidung des ESM w&auml;re jedoch rein theoretischer Natur, da der ESM im Falle der Zahlungsunf&auml;higkeit Italiens und Spaniens selbst mit der vollen Haftungssumme von 700 Mrd. Euro zu klein w&auml;re. In einem solchen Szenario m&uuml;ssten die &bdquo;Euroretter&ldquo; ohnehin auf die EZB zur&uuml;ckgreifen. Leider hat das Bundesverfassungsgericht jedoch genau diesen Ausweg durch eine nur schwer nachvollziehbare Fixierung auf das &bdquo;Staatsfinanzierungsverbot&ldquo; der EZB versperrt.<\/p><p><strong>Nein zur Banklizenz<\/strong><\/p><p>Mit seiner heutigen Entscheidung lie&szlig; Karlsruhe keinen Zweifel dar&uuml;ber, dass man aus dem ESM-Vertrag nicht herleiten k&ouml;nne, dass der ESM bereits eine Banklizenz bes&auml;&szlig;e. Mit dieser k&uuml;hnen Interpretation des Vertragswerks hatte der Jurist Stefan Homburg, der in Karlsruhe die Kl&auml;gerseite beraten hat, bereits im Vorfeld f&uuml;r <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=14039#h01\">einigen Wirbel gesorgt<\/a>. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts besagt vielmehr ausdr&uuml;cklich, dass der ESM nach g&uuml;ltigem Recht keinen Zugriff auf das Kreditfenster der EZB hat und dies auch nach europ&auml;ischem Recht nicht bekommen kann. Einer durchaus sinnvollen <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=14032\">zweiten Stufe<\/a> des ESM, die dem Rettungsschirm einen Zugriff auf EZB-Kredite erm&ouml;glichen k&ouml;nnte, hat Karlsruhe damit eine klare Absage erteilt. Soll die EZB k&uuml;nftig auch au&szlig;erhalb des bereits beschlossenen <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=14365\">OMT-Programms<\/a> zur Linderung der Krise eingesetzt werden, m&uuml;ssen zuvor die europ&auml;ischen Vertr&auml;ge neu ausgehandelt werden und der EZB die Staatsfinanzierung erlauben. Das ist zwar weder unm&ouml;glich noch auszuschlie&szlig;en, sonderlich wahrscheinlich ist es jedoch nicht, zumal Deutschland einer solchen Vertrags&auml;nderung nie zustimmen w&uuml;rde.<\/p><p>Damit hat das Bundesverfassungsgericht den Schutz der europ&auml;ischen Volkswirtschaften ohne wenn und aber und mit allen Vor- und Nachteilen in die H&auml;nde des Deutschen Bundestags gelegt. Die Demokratie hat Karlsruhe jedoch nur vordergr&uuml;ndig gest&auml;rkt. In der Tat hat der Deutsche Bundestag durch das Urteil bedeutend mehr Macht erhalten &ndash; mehr Macht, um &uuml;ber das Schicksal anderer souver&auml;ner Staaten zu entscheiden. Welche neoliberalen Reformen in Portugal, Irland, Zypern, Slowenien, Spanien und Italien umgesetzt werden und an welchen Stellen die dortigen Haushalte gek&uuml;rzt werden, liegt damit heute mehr denn je in der Hand der deutschen Volksvertreter. Und wer die herrschende Meinung der deutschen Mehrheitspolitik kennt, wei&szlig;, dass dies keinesfalls ein gutes Omen f&uuml;r die Zukunft Europas ist. <\/p><p>Das Bundesverfassungsgericht hat die Buchstaben des Gesetzes nach bestem Wissen und Gewissen ausgewertet und sich geweigert, politische Entscheidungen zu treffen. Das ist formal begr&uuml;&szlig;enswert. Es ist nicht die Aufgabe der Judikative, die politische Willensbildung zu ersetzen. Aus &ouml;konomischer Sicht ist die St&auml;rkung des Bundestags bei der Bek&auml;mpfung der Eurokrise jedoch kein gutes Signal, wurden die letzten Hindernisse f&uuml;r eine umfassende Schock-Therapie durch die Karlsruher Richter doch aus dem Weg ger&auml;umt. Die dem Bundesverfassungsgericht anzulasten, w&auml;re aber falsch. Nicht die Herren in den roten Roben, sondern die W&auml;hler sind f&uuml;r die Politik verantwortlich, die in ihrem Namen Kapital aus der Krise schl&auml;gt.<br>\n<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/vg08.met.vgwort.de\/na\/91a7388cfee342eabd216f884a89b850\" width=\"1\" height=\"1\" alt=\"\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sowohl die Bef&uuml;rworter als auch die Gegner des ESM k&ouml;nnen aufatmen. 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