{"id":14511,"date":"2012-09-24T12:12:12","date_gmt":"2012-09-24T10:12:12","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=14511"},"modified":"2015-04-29T17:45:47","modified_gmt":"2015-04-29T15:45:47","slug":"plan-zur-esm-hebelung-fuhrt-das-bundesverfassungsgericht-ad-absurdum","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=14511","title":{"rendered":"Plan zur ESM-Hebelung f\u00fchrt das Bundesverfassungsgericht ad absurdum"},"content":{"rendered":"<p>Kaum ist die Tinte unter dem kontrovers <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=14422\">diskutierten Urteil des Bundesverfassungsgerichts<\/a> zum ESM getrocknet, planen die Finanzminister der Eurozone bereits, den ESM durch zus&auml;tzliche Finanzinstrumente zu hebeln. Anstatt der vertraglich festgelegten 500 Mrd. Euro soll das Finanzierungsvolumen des ESM k&uuml;nftig offenbar auf bis zu 2.000 Mrd. Euro steigen, ohne dass dabei die maximale Haftungssumme f&uuml;r die einzelnen L&auml;nder steigt. Ein Gelingen dieses Plans ist zwar nicht sehr wahrscheinlich, aber prinzipiell m&ouml;glich. Die Hebelung hat jedoch einen ganz entscheidenden Nachteil &ndash; sie widerspricht ganz ausdr&uuml;cklich dem mittlerweile ratifizierten ESM-Vertrag, &uuml;ber den die Karlsruher Richter entschieden haben und erh&ouml;ht &uuml;berdies die Haftungswahrscheinlichkeit f&uuml;r den Steuerzahler massiv. Von <strong>Jens Berger<\/strong>.<br>\n<!--more--><br>\nAn der Kernbotschaft des Karlsruher Urteils zum ESM ist nicht zu r&uuml;tteln: Solange der Bundestag nicht anders entscheidet, haftet die Bundesrepublik Deutschland mit maximal 190 Mrd. Euro f&uuml;r Kredite und Garantien, die im Rahmen des ESM gegebenen werden. Laut ESM-Vertrag ist das maximale Darlehensvolumen zudem auf 500 Mrd. Euro begrenzt.  Sollte es hart auf hart kommen, reicht diese Summe jedoch noch nicht einmal im Ansatz aus, um die gro&szlig;en Volkswirtschaften Italien und Spanien mit ihrer Staatsverschuldung von rund 2.000 Mrd. Euro bzw. 840 Mrd. Euro abseits der Finanzm&auml;rkte zu finanzieren. Neben der zu geringen Finanzkraft hat der ESM jedoch noch eine weitere Eigenschaft, die zwar vordergr&uuml;ndig vern&uuml;nftig klingt, aber in der Praxis zu einem gro&szlig;en Problem f&uuml;hren k&ouml;nnte: <a href=\"http:\/\/www.european-council.europa.eu\/media\/582866\/02-tesm2.de12.pdf\">Absatz 13 des ESM-Vertrags [PDF &ndash; 138 KB]<\/a>  besagt unmissverst&auml;ndlich, dass ESM-Darlehen im Falle eines Zahlungsausfalls vorrangig bedient werden m&uuml;ssen.<\/p><blockquote><p><em>[&hellip;] Eingedenk dessen haben die Staats- und Regierungschefs festgelegt, dass ESM-Darlehen &ndash; vergleichbar denen des IWF &ndash; den Status eines bevorrechtigten Gl&auml;ubigers haben werden, wobei akzeptiert wird, dass der IWF gegen&uuml;ber dem ESM als Gl&auml;ubiger vorrangig ist. Dieser Status wird ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Vertrags gelten. In dem Fall, dass sich die ESM-Finanzhilfe in Form von ESM-Darlehen an ein Finanzhilfeprogramm anschlie&szlig;t, das im Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Vertrags bereits besteht, wird der ESM den gleichen Rang haben, wie alle anderen Darlehen und Verpflichtungen des die Finanzhilfe empfangenden ESM-Mitglieds, ausgenommen die Darlehen des IWF.<\/em><br>\n<em>ESM-Vertrag &ndash; Absatz 13<\/em>\n<\/p><\/blockquote><p>Sollte also beispielsweise der Staat Portugal in der Zukunft wie weiland der Staat <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=11127\">Griechenland<\/a> einen Schuldenschnitt vornehmen, bei dem die abzuschreibende Summe kleiner ist als die Summe der ausstehenden Staatsanleihen im Besitz des Privatsektors, sind weder IWF, EFSF noch ESM von diesem Schuldenschnitt betroffen. Diese vertraglich abgesicherte Besserstellung des ESM ist aus Sicht des deutschen Steuerzahlers freilich zu begr&uuml;&szlig;en, sie f&uuml;hrt jedoch ganz direkt auch dazu, dass potentielle private Investoren ihr Risiko &ndash; vollkommen zu recht &ndash; noch h&ouml;her bewerten m&uuml;ssen, da sie bei einem potentiellen Schuldenschnitt &uuml;berproportional zur Kasse gebeten werden. Wenn ein Staat beispielsweise mit 100 Mrd. Euro verschuldet ist, von denen 50 Mrd. Euro von privaten Investoren und 50 Mrd. Euro aus den &bdquo;Rettungsschirmen&ldquo; von IWF, EFSF und ESM stammen, und einen Schuldenschnitt von 25% auf die Gesamtverschuldung vornimmt, m&uuml;ssten IWF, EFSF und ESM gar keine Abschreibungen vornehmen, w&auml;hrend der Privatsektor 50% seiner Kredite abschreiben muss. Diese Perspektive mag aus Sicht einer w&uuml;nschenswerten Beteiligung des Privatsektors zu begr&uuml;&szlig;en sein, hat jedoch auch die Folge, dass ein Staat mit einem solchen Risikoprofil seine Anleihen, wenn &uuml;berhaupt, dann nur zu massiv verteuerten Zinsen am Markt platzieren kann. Die vertraglich festgelegte vorrangige Bedienung des ESM f&uuml;hrt bei Inanspruchnahme von ESM-Krediten so zwangsl&auml;ufig nicht zu niedrigeren, sondern zu h&ouml;heren Zinsen. Ein Staat, der Mittel des ESM in Anspruch nimmt, verschlechtert das Risikoprofil ausstehender und zuk&uuml;nftiger Anleihen und wird dadurch auch mittel- bis langfristig in die H&auml;nde des ESM getrieben. Man k&ouml;nnte vortrefflich dar&uuml;ber streiten, ob dies ein &bdquo;Bug&ldquo; oder ein &bdquo;Feature&ldquo; des ESM ist und die neoliberal gepr&auml;gte Br&uuml;sseler Politik nicht vielleicht ein gesteigertes Interesse daran hat, ihren Einfluss auf die &bdquo;Hilfsempf&auml;nger&ldquo; m&ouml;glichst lange aufrecht zu erhalten; wor&uuml;ber man nicht streiten kann, ist die vertraglich festgelegte Vorrangigkeit der ESM-Darlehen, denn die ist Grundbestandteil des ratifizierten Vertragswerks.<\/p><p>Schenkt man den Agenturmeldungen dieses Wochenendes Glauben, die von den Verantwortlichen <a href=\"http:\/\/www.reuters.com\/article\/2012\/09\/24\/us-eurozone-bailout-fund-idUSBRE88M0BH20120924\">nicht dementiert werden<\/a>, planen die Finanzminister der Eurozone bereits, den Nachteil der mangelnden Finanzkraft des ESM durch eine &bdquo;Hebelung&ldquo; zu erh&ouml;hen. Details dazu sind freilich noch nicht bekannt, die zitierten Quellen erw&auml;hnen jedoch, dass der ESM k&uuml;nftig um zwei Instrumente erg&auml;nzt werden soll, die bereits beim ESM-Vorg&auml;nger EFSF im Einsatz sind. Die erste Option besteht aus einer Art Kreditversicherung durch den ESM. Die eigentlichen Anleihen werden bei dieser Option vom Privatsektor (also vornehmlich von Banken) gekauft und der ESM stellt diesen Investoren eine kostenlose Versicherung f&uuml;r die ersten 20% bis 30% eines Wertverlusts im Falle eines Schuldenschnitts zur Verf&uuml;gung. Sollte also ein Land, f&uuml;r das Anleihen in dieser Form abgesichert werden, einen Schuldenschnitt von 25% (effektiv) vornehmen, w&uuml;rden die Verluste nicht vom privaten Investor, sondern voll vom ESM getragen werden. Die zweite Option hat im Endeffekt die gleiche Auswirkung, nur dass bei dieser Option die Anleihen nicht direkt versichert, sondern &uuml;ber ein zus&auml;tzliches Instrument gesonderte Anleihen ausgeben werden, bei denen der ESM die erste Verlusttranche &uuml;bernehmen w&uuml;rde. Beim EFSF sind beide Optionen vorgesehen, da der Finanzsektor jedoch kein Interesse an diesen Instrumenten zeigt, wurden sie jedoch nie umgesetzt.<\/p><p>Beide Optionen sind im Kern zwar durchaus dazu geeignet, die zwei bereits beschriebenen Probleme des ESM (zu geringe Finanzkraft und Risikoverschiebung durch die vorrangige Bedienung der ESM-Darlehen) zu mindern, versto&szlig;en jedoch zweifelsohne gegen den Absatz 13 des ESM-Vertrags. Wenn ESM-Darlehen laut Vertrag immer vorrangig bedient werden m&uuml;ssen, schlie&szlig;t dies ausdr&uuml;cklich auch jedes Instrument aus, bei dem der ESM die Risiken des Privatsektors nachrangig &uuml;bernimmt. Exakt dies ist jedoch bei den beiden diskutierten Optionen, die in der &ouml;ffentlichen Diskussion als &bdquo;Hebelung&ldquo; bezeichnet werden, der Fall. Wenn der ESM das Risiko der Banken direkt oder indirekt versichert, muss er im Falle einer Umschuldung auch die vollen Verluste abdecken. Aus der Vorrangigkeit w&uuml;rde durch diese Form der Hebelung de facto eine Nachrangigkeit und Absatz 13 des ESM-Vertrags w&uuml;rde damit inhaltlich auf den Kopf gestellt. Juristisch ausgedr&uuml;ckt w&uuml;rde durch die Hebelung die Vertragsgrundlage entfallen. Auch wenn die maximale Haftungssumme nicht ber&uuml;hrt wird, so erh&ouml;ht sich durch die Hebelung doch die Wahrscheinlichkeit, dass durch den ESM Verluste zu Lasten der Steuerzahler entstehen, ganz gewaltig.<\/p><p>Die europ&auml;ischen Parlamente haben &uuml;ber einen ESM-Vertrag abgestimmt, bei dem die vertraglich festgeschriebene Vorrangigkeit der Darlehen einen implementierten Schutzmechanismus f&uuml;r die eigene Haftungssumme darstellt. Wenn nun die Exekutive diesen Schutzmechanismus nicht nur aush&ouml;hlt, sondern sogar in sein Gegenteil umkehrt, ist es zwingend geboten, dass der ESM-Vertrag neu formuliert werden muss, wobei unter anderem Absatz 13 umgeschrieben werden muss. Da diese &Auml;nderungen grundlegend sind, m&uuml;ssen dann aber auch alle Teilnehmerstaaten den ESM-Vertrag neu ratifizieren. <\/p><p>Die geplante Hebelung wird dabei sicher nicht die letzte &Auml;nderung des ESM-Vertrags sein. Das gesamte Vertragswerk wirkt vielmehr so, als sei es nicht f&uuml;r die Ewigkeit gemei&szlig;elt, sondern stetig im Fluss. Wenn die nationalen Parlamente den &Auml;nderungen zustimmen, sind die n&auml;chsten &Auml;nderungen bereits in Arbeit. Vertrauensf&ouml;rdernd ist dieses Vorgehen sicherlich nicht. Dabei w&auml;re der gesamte Eiertanz rund um den ESM unn&ouml;tig, wenn die europ&auml;ische Politik sich endlich dazu durchringen k&ouml;nnte, nicht permanent das ESM-Vertragswerk zu flickschustern, sondern das EZB-Statut in der Form abzu&auml;ndern, dass die EZB endlich auch zur direkten Staatsfinanzierung unter vertraglich bestimmten Auflagen eingesetzt werden kann. Erst mit diesem finalen Schritt w&auml;re endlich Ruhe im Karton und wir k&ouml;nnten die Symptombek&auml;mpfung ad acta legen und uns um die Ursachen der Finanz- und Eurokrise k&uuml;mmern, die neoliberalen Reformen r&uuml;ckg&auml;ngig machen, die Finanzm&auml;rkte regulieren und eine gemeinsame europ&auml;ische Sozial- und Wirtschaftsagenda entwerfen. Die Bek&auml;mpfung der Ursachen der Krise scheint jedoch politisch nicht gewollt zu sein.<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/vg08.met.vgwort.de\/na\/2cb5e6915391498b8e8dd9dd0c06f263\" width=\"1\" height=\"1\" alt=\"\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kaum ist die Tinte unter dem kontrovers <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=14422\">diskutierten Urteil des Bundesverfassungsgerichts<\/a> zum ESM getrocknet, planen die Finanzminister der Eurozone bereits, den ESM durch zus&auml;tzliche Finanzinstrumente zu hebeln. Anstatt der vertraglich festgelegten 500 Mrd. 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