{"id":14569,"date":"2012-09-28T13:45:20","date_gmt":"2012-09-28T11:45:20","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=14569"},"modified":"2015-04-29T18:03:38","modified_gmt":"2015-04-29T16:03:38","slug":"was-unsere-steuergesetzgebung-von-den-usa-lernen-konnte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=14569","title":{"rendered":"Was unsere Steuergesetzgebung von den USA lernen k\u00f6nnte"},"content":{"rendered":"<p>Man kennt das Totschlagargument zu gen&uuml;ge &ndash; sobald man vorschl&auml;gt, die Einkommens- oder Verm&ouml;genssteuern zu erh&ouml;hen, schallt es einem entgegen, dass dann die ohnehin schon hoch besteuerten &bdquo;Leistungstr&auml;ger&ldquo; halt das Land verlassen und k&uuml;nftig gar keine Steuern mehr an den deutschen Fiskus entrichten w&uuml;rden. Auch wenn diese Generalisierung sicherlich so nicht haltbar ist, muss man jedoch konzedieren, dass das deutsche Steuerrecht die Steuerumgehung durch Auswanderung in der Tat zul&auml;sst. Wie es anders gehen k&ouml;nnte, zeigen die USA. US-B&uuml;rger sind mit ihrem weltweiten Einkommen in den USA steuerpflichtig und sogar die Abgabe der US-Staatsb&uuml;rgerschaft kann f&uuml;r den Steuerfl&uuml;chtling sehr kostspielig werden. Von <strong>Jens Berger<\/strong><br>\n<!--more--><br>\nWenn ein deutscher Staatsb&uuml;rger seinen Lebensmittelpunkt in der Schweiz hat, f&uuml;hrt er in der Regel keine Steuern an die deutschen Finanz&auml;mter ab. Dies gilt sowohl f&uuml;r Einkommen aus unselbstst&auml;ndiger oder selbstst&auml;ndiger Arbeit, f&uuml;r Kapitaleink&uuml;nfte und sogar f&uuml;r die immer wieder angedachte Verm&ouml;genssteuer. Wer m&ouml;glichen Erh&ouml;hungen der Einkommensteuer oder der Besteuerung seines Verm&ouml;gens entgehen will, kann also seinen Hauptwohnsitz ins benachbarte oder auch entfernte Ausland verlegen. Wer diesen Weg geht, muss jedoch auch tats&auml;chlich seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegen &ndash; meist sehen die Doppelbesteuerungsabkommen hier vor, dass man sich mehr als 183 Tage im Jahr an dem Ort aufhalten muss, an dem man steuerpflichtig sein will. Wer die deutsche Staatsangeh&ouml;rigkeit ganz aufgibt, ist f&uuml;r Kapitalertr&auml;ge und Einkommen, die er nicht in Deutschland erzielt, dem deutschen Fiskus gegen&uuml;ber gar nicht mehr steuerpflichtig. Ein deutscher Milliard&auml;r k&ouml;nnte also eine m&ouml;gliche Verm&ouml;genssteuer oder Verm&ouml;gensabgabe in der Tat dadurch umgehen, dass er beispielsweise die Schweizer Staatsb&uuml;rgerschaft annimmt und seinen deutschen Pass zur&uuml;ckgibt.<\/p><p><strong>Weltweite Einkommen als Steuergrundlage<\/strong><\/p><p>Alle diese Steuerumgehungsm&ouml;glichkeiten sind US-B&uuml;rgern und sogenannten &bdquo;permanent residents&ldquo; (dazu z&auml;hlen auch Inhaber einer Greencard in den USA) verwehrt. Staatsb&uuml;rger der USA sind mit ihrem weltweiten Einkommen und Verm&ouml;gen in den USA steuerpflichtig. Dies gilt auch, wenn sie eine doppelte Staatsb&uuml;rgerschaft haben und sogar, wenn sie permanent im Ausland leben und ausschlie&szlig;lich Eink&uuml;nfte au&szlig;erhalb der USA haben. Ein amerikanischer Ingenieur, der in M&uuml;nchen lebt und sein Geld dort bei Siemens verdient, muss also diese Eink&uuml;nfte auch in seiner US-Steuererkl&auml;rung angeben. <\/p><p>F&uuml;r Gering- und Normalverdiener spielt die Besteuerung von Eink&uuml;nften im Ausland jedoch keine nennenswerte Rolle, da es einerseits sehr hohe Freibetr&auml;ge (bei Singles bis zu 91.400 US$ pro Jahr) gibt und andererseits im Ausland gezahlte Einkommensteuern voll abzugsf&auml;hig sind [<a href=\"#foot_1\" name=\"note_1\">1<\/a>]. Diese Abschreibungsm&ouml;glichkeiten gelten jedoch nur f&uuml;r Einkommen aus selbstst&auml;ndiger sowie unselbstst&auml;ndiger Arbeit und nicht f&uuml;r Kapitalertr&auml;ge. Wer jedoch das Gl&uuml;ck hat, sich zu den Spitzenverdienern z&auml;hlen zu k&ouml;nnen und in einem Land mit niedrigen Steuers&auml;tzen lebt, wird in der Regel nahezu den gleichen Steuersatz bezahlen m&uuml;ssen, als lebte er in den USA und w&uuml;rde sein Einkommen dort beziehen.<\/p><p><strong>Schlupfl&ouml;cher sind rar geworden<\/strong><\/p><p>Eine weltweite steuerrechtliche Erhebung der Einkommen macht freilich nur dann einen Sinn, wenn die US-Steuerbeh&ouml;rden im Ausland auch an die relevanten Daten kommen. Ansonsten ist der Phantasie der steuerpflichtigen Auslandsamerikaner prinzipiell keine Grenze gesetzt. Doch auch hier gehen die USA eigene Wege, die vor allem im Hinblick auf das deutsch-schweizerische Steuerabkommen durchaus <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=12942\">Vorbildcharakter<\/a> haben. Die amerikanische FATCA-Richtlinie zwingt ab Januar 2013 s&auml;mtliche ausl&auml;ndischen Finanzinstitute [<a href=\"#foot_2\" name=\"note_2\">2<\/a>], die in den USA Gesch&auml;fte betreiben, dazu, Informationen &uuml;ber Konten ihrer Kunden mit amerikanischer Staatsb&uuml;rgerschaft an die US-Steuerbeh&ouml;rde zu &uuml;bermitteln. Banken, die dieser Informationspflicht nicht nachkommen, m&uuml;ssen f&uuml;r alle US-Gesch&auml;fte eine generelle Quellensteuer in H&ouml;he von 30% abf&uuml;hren &ndash; dabei ist es unerheblich, f&uuml;r wen diese Gesch&auml;fte ausgef&uuml;hrt werden, sogar der Eigenhandel wird besteuert. FATCA sieht dabei keine Trennung von Unternehmenseinheiten vor.<\/p><p>Wenn beispielsweise eine Tochter der Schweizer UBS, die ihren rechtlichen Sitz auf den Cayman Islands hat, den USA keine Informationen &uuml;bermittelt, m&uuml;ssen s&auml;mtliche Institute, die direkt und indirekt zur UBS geh&ouml;ren, die 30% Quellensteuer abf&uuml;hren. Da dies die Banken de facto vom US-Markt und damit auch vom Finanzplatz Wall Street aussperren w&uuml;rde, darf FATCA bereits jetzt als gro&szlig;er Erfolg gewertet werden. Die UBS hat sich bereits FATCA unterworfen und damit das Schweizer Bankgeheimnis f&uuml;r US-Staatsb&uuml;rger au&szlig;er Kraft gesetzt. Es ist zu erwarten, dass die meisten Schweizer Banken diesem Beispiel z&auml;hneknirschend folgen werden und auch andere &bdquo;Steueroasen&ldquo; drohen durch FATCA auszutrocknen.<\/p><p><strong>Exit-Tax &ndash; wer den Pass abgibt, muss zahlen<\/strong><\/p><p>Bereits seit dem Jahre 1966 erlischt die weltweite Steuerpflicht gegen&uuml;ber den USA nicht, wenn man die US-Staatsb&uuml;rgerschaft abgibt. Ehemalige US-Staatsb&uuml;rger und ausl&auml;ndische Staatsangeh&ouml;rige, die in den USA eine permanente Aufenthaltsbewilligung haben, sind auch noch 10 Jahre, nachdem sie ihren Pass bzw. ihre Greencard abgegeben haben, mit ihrem weltweiten Einkommen und Verm&ouml;gen in den USA voll steuerpflichtig. Die ersten Gesetze boten jedoch zahlreiche Schlupfl&ouml;cher, so dass die Besteuerung ehemaliger Staatsangeh&ouml;riger bis ins Jahr 1996 praktisch keine gro&szlig;e Rolle spielte. Dies &auml;nderte sich, als das Forbes Magazine im Jahre 1994 einige prominente Steuerfl&uuml;chtlinge blo&szlig;stellte. Der amerikanische <a href=\"http:\/\/www.welt.de\/print-welt\/article282515\/Der-Unpatriot-Theo-Mueller-republikfluechtiger-Milch-Mogul.html\">Theo M&uuml;ller<\/a> hie&szlig; Kenneth Dart. Der Millionenerbe hatte seine US-Staatsb&uuml;rgerschaft aufgegeben und als Botschafter des Staates Belize einfach neben seinem alten Anwesen in Florida eine Botschaft er&ouml;ffnet. Dart wurde vor Gericht gebracht, das Gesetz ge&auml;ndert und fortan m&uuml;ssen ehemalige US-B&uuml;rger, die sich mehr als 30 Tage in den USA aufhalten, ihre weltweiten Einkommen f&uuml;r das gesamte Kalenderjahr in den USA versteuern. <\/p><p>Deutlich versch&auml;rft wurden die Gesetze noch einmal in den Jahren 2004 und 2008. Der &bdquo;Heroes Act&ldquo; von 2008 erhebt sogar eine sehr effektive und kaum zu umgehende &bdquo;Exit-Tax&ldquo; f&uuml;r wohlhabende US-Amerikaner. Wer in den letzten f&uuml;nf Jahren entweder mehr als 145.000 US$ Einkommensteuer zahlen musste oder ein Verm&ouml;gen von mehr als zwei Millionen US$ sein eigen nennt, wird bei der Abgabe des amerikanischen Passes mit einer Art Offenbarungseid der besonderen Sorte belegt. Der Ex-Staatsb&uuml;rger in spe muss s&auml;mtliche Verm&ouml;genswerte weltweit offenlegen und von den Steuerbeh&ouml;rden auf Basis des Marktwerts sch&auml;tzen lassen. Die Beh&ouml;rden unterstellen dem Antragsteller dann, dass er s&auml;mtliche Verm&ouml;genswerte mit Datum des Abgabetermins der US-Staatsb&uuml;rgerschaft verkaufen w&uuml;rde und z&auml;hlen die daraus ermittelten hypothetischen Verkaufserl&ouml;se voll und ohne Abzugsm&ouml;glichkeiten als zu versteuerndes Einkommen f&uuml;r das entsprechende Kalenderjahr. Sollte also beispielsweise Mr. John Doe, der in Z&uuml;rich lebt und die amerikanische Staatsb&uuml;rgerschaft gegen einen Schweizer Pass eintauschen will, muss er seine weltweiten Verm&ouml;genswerte offenlegen. Sein Depot bei der Schweizer UBS z&auml;hlt ebenso dazu, wie sein Chalet in St. Moritz, seine Immobilien in M&uuml;nchen und seine Molkerei in Michigan. Der Reingewinn, den er mit dem Verkauf all dieser Verm&ouml;genswerte erzielen k&ouml;nnte, wird dann als hypothetische Summe zu dem in den USA zu versteuernde Jahreseinkommen addiert. Erst wenn Mr. Doe seine volle Einkommensteuer auf diese Summe gezahlt hat, kann er seinen US-Pass abgeben. Wenn er das daf&uuml;r n&ouml;tige Geld nicht fl&uuml;ssig hat, bleibt er, auch ohne US-Pass, so lange voll mit seinem weltweiten Einkommen und Verm&ouml;gen in den USA steuerpflichtig, bis er seine Exit-Tax vollst&auml;ndig beglichen hat. <\/p><p>Auch die Exit-Tax betrifft jedoch &bdquo;nur&ldquo; Spitzenverdiener und Wohlhabende. Ein Freibetrag von 627.000 Dollar auf die hypothetischen Gewinne durch den unterstellten Verkauf aller Verm&ouml;genswerte sorgt daf&uuml;r, dass selbst Besserverdiener mit einer Villa und einem &bdquo;haushalts&uuml;blichen&ldquo; Depot bei der Bank de facto keine Exit-Tax zahlen m&uuml;ssen. Wer jedoch wirklich zum Kreis der Wohlhabenden z&auml;hlt, wird durch die Exit-Tax ganz erheblich zur Kasse gebeten. Eine Umgehung, beispielsweise durch Schenkung der Verm&ouml;genswerte an Familienangeh&ouml;rige, die nicht die US-Staatsb&uuml;rgerschaft haben, ist &uuml;brigens nicht m&ouml;glich, da US-Staatsb&uuml;rger auch weltweit ihre Schenkungen in den USA versteuern m&uuml;ssen.<\/p><p><strong>Vorbild f&uuml;r Deutschland<\/strong><\/p><p>Deutschland ist nicht nur ein freies, sondern auch ein freiz&uuml;giges Land. Selbstverst&auml;ndlich darf man niemandem verbieten, sich am Ort seiner Wahl niederzulassen und &ndash; wenn die Voraussetzungen dies hergeben &ndash; eine andere Staatsb&uuml;rgerschaft anzunehmen. Den Lebensabend im Rentnerparadies Mallorca zu verbringen, ist schlie&szlig;lich f&uuml;r viele B&uuml;rger ein Ziel, gegen dass der Staat nichts haben kann. Wenn es jedoch um den Wechsel des Wohnorts oder der Staatsb&uuml;rgerschaft aus Steuervermeidungs- oder gar Steuerhinterziehungsgr&uuml;nden geht, hat diese Freiz&uuml;gigkeit ihre Grenzen. Diese Grenzen sind eindeutig dann &uuml;berschritten, wenn eine m&ouml;gliche Abwanderung in erpresserischer Absicht ins Spiel gebracht wird, um Stimmung gegen angedachte Steuererh&ouml;hungen oder Verm&ouml;genssteuern zu machen. Dieses Erpressungspotential w&auml;re mit einem Schlag unwirksam, wenn man die genannten Punkte des  amerikanischen Steuerrechts auch hierzulande einf&uuml;hren w&uuml;rde &ndash; wenn m&ouml;glich, sogar in der gesamten EU. Sehr gro&szlig;z&uuml;gige Freibetr&auml;ge und die M&ouml;glichkeit im Ausland gezahlte Steuern steuerrechtlich abzugsf&auml;hig zu machen, sorgen beim US-Modell daf&uuml;r, dass eine solche weltweite Besteuerungsgrundlage zweifelsohne sozialvertr&auml;glich ist und Otto Normalsteuerzahler nicht trifft.<\/p><p>Unabh&auml;ngig davon stellen Richtlinien zum weltweiten steuerbezogenen Datenaustausch, wie FATCA, eine l&auml;ngst &uuml;berf&auml;llige Notwendigkeit dar, die es schnellstens umzusetzen gilt. Dann h&auml;tten auch die endlosen Streitereien mit Staaten, die deutsche Steuerhinterzieher sch&uuml;tzen, ein Ende. Nicht nur die USA, auch Staaten wie Deutschland, Frankreich oder Italien haben die Macht, L&auml;nder, die sich nicht an internationale Gepflogenheiten halten, nach ihrer Pfeife tanzen zu lassen. Es ist nicht hinzunehmen, dass mit der Schweiz ein angesehener Staat mitten in Europa aktive Beihilfe zur Hinterziehung von Steuern leistet. Peer Steinbr&uuml;ck wollte einst die Kavallerie losschicken, was ankam war jedoch ein altersm&uuml;des Zirkuspony mit einem Clown mit Flitzebogen. Die USA haben ihre Kavallerie losgeschickt und die Schweiz musste kapitulieren. In Sachen Steuerrecht hei&szlig;t &bdquo;von den USA lernen&ldquo; oftmals &bdquo;siegen lernen&ldquo;. Diese Lektion sollte auch in Deutschland geh&ouml;rt werden, um Totschlagargumenten die Grundlage zu entziehen und Steuerflucht wirkungsvoll zu verhindern.<\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><div class=\"footnote\">\n<p>[<a href=\"#note_1\" name=\"foot_1\">&laquo;1<\/a>] Dies gilt jedoch nur f&uuml;r Staaten, mit denen die USA ein Steuerabkommen haben. Steuern, die beispielsweise an die sogenannten &bdquo;Schurkenstaaten&ldquo; gezahlt werden, sind in den USA generell nicht abzugsf&auml;hig.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_2\" name=\"foot_2\">&laquo;2<\/a>] Neben Banken z&auml;hlen dazu auch Investment-, Hedge- und PE-Fonds<\/p>\n<\/div><p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/vg08.met.vgwort.de\/na\/0ce27047a8294d539ba523b44beb6d6e\" width=\"1\" height=\"1\" alt=\"\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Man kennt das Totschlagargument zu gen&uuml;ge &ndash; sobald man vorschl&auml;gt, die Einkommens- oder Verm&ouml;genssteuern zu erh&ouml;hen, schallt es einem entgegen, dass dann die ohnehin schon hoch besteuerten &bdquo;Leistungstr&auml;ger&ldquo; halt das Land verlassen und k&uuml;nftig gar keine Steuern mehr an den deutschen Fiskus entrichten w&uuml;rden. Auch wenn diese Generalisierung sicherlich so nicht haltbar ist, muss man<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=14569\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":8,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[146,138,137],"tags":[427,520],"class_list":["post-14569","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-soziale-gerechtigkeit","category-steuerhinterziehungsteueroasensteuerflucht","category-steuern-und-abgaben","tag-einkommensteuer","tag-vermoegensteuer"],"jetpack_featured_media_url":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/14569","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/8"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=14569"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/14569\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":25888,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/14569\/revisions\/25888"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=14569"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=14569"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=14569"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}