{"id":146025,"date":"2026-02-10T10:00:03","date_gmt":"2026-02-10T09:00:03","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=146025"},"modified":"2026-02-10T15:56:47","modified_gmt":"2026-02-10T14:56:47","slug":"wehrpflicht-ein-paar-gedanken","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=146025","title":{"rendered":"Wehrpflicht \u2013 ein paar Gedanken"},"content":{"rendered":"<p>Die Wiedereinf&uuml;hrung der Wehrpflicht am 1. Januar 2026 wird mit der internationalen Sicherheitslage und der angeblichen <a href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/21\/018\/2101853.pdf\">Bedrohung &bdquo;Europas&ldquo; durch Russland<\/a> begr&uuml;ndet. Die Debatte insgesamt f&uuml;hrt zu einer massiven Militarisierung der Politik in Sprache und Handlung, der Wirtschaft (tendenzielle Umstellung der Produktion auf R&uuml;stung) und in den K&ouml;pfen der Menschen. Von <strong>Alexander Neu<\/strong>.<\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_3731\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-146025-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/260210-Wehrpflicht-ein-paar-Gedanken-NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/260210-Wehrpflicht-ein-paar-Gedanken-NDS.mp3\">https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/260210-Wehrpflicht-ein-paar-Gedanken-NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/260210-Wehrpflicht-ein-paar-Gedanken-NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=146025-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/260210-Wehrpflicht-ein-paar-Gedanken-NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"260210-Wehrpflicht-ein-paar-Gedanken-NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p>Die Wiedereinf&uuml;hrung der Wehrpflicht entspricht zwar &ndash; noch &ndash; in ihrer Qualit&auml;t nicht der Wehrpflicht, die bis 2011 galt, aber sie ist mit weiteren Steigerungsm&ouml;glichkeiten (&bdquo;Bedarfswehrpflicht&ldquo;) formuliert. Nur, wie ist die Wehrpflicht staatsphilosophisch, ideengeschichtlich und geschichtlich sowie verfassungsrechtlich einzuordnen? Ist die Wehrpflicht staatsphilosophisch und daraus abgeleitet politisch verantwortbar und wenn ja, unter welchen Bedingungen? Konkret: Warum sollen junge Menschen gezwungen werden, f&uuml;r ihr Land zu t&ouml;ten oder zu sterben? Das alles sind Fragen, die man sicherlich unterschiedlich beantworten kann. Ich m&ouml;chte hierzu meine Sichtweise darlegen. Vorweg m&ouml;chte ich der Transparenz wegen kundtun: Ich selbst wurde ausgemustert, habe mithin nicht &bdquo;gedient&ldquo;.<\/p><p>Die Wehrpflicht trat 1956 mit der Einf&uuml;hrung des Wehrpflichtgesetzes in Kraft. Aber erst 1968 erhielt sie den Verfassungsrang. In der urspr&uuml;nglichen Fassung des Grundgesetzes aus dem Jahre 1949 war sie also noch nicht verankert. Angesichts der nachgeschobenen Norm einerseits und um die Bedeutung der Wehrpflicht im Gesamtgef&uuml;ge von Staat und Gesellschaft andererseits hervorzuheben, erhielt die Wehrpflicht einen eigenen Artikel, n&auml;mlich Artikel 12a. Dort hei&szlig;t es:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;<em>M&auml;nner k&ouml;nnen vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zu Dienst in den Streitkr&auml;ften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden&ldquo;.<\/em>\n<\/p><\/blockquote><p>In Absatz (2) desselben Artikels wird die M&ouml;glichkeit der Kriegsdienstverweigerung mit der Waffe aus Gewissensgr&uuml;nden erm&ouml;glicht, wobei dann ein Ersatzdienst geleistet werden muss.<\/p><p>Im Jahre 2011 wurde die Wehrpflicht ausgesetzt, aber nicht aufgehoben, was gelegentlich f&uuml;r Missverst&auml;ndnisse sorgt. Die Aussetzung erfolgte lediglich &uuml;ber das &ndash; bereits 1956 eingef&uuml;hrte &ndash; Wehrpflichtgesetz. Eine &Auml;nderung des Grundgesetzes war nicht vorgesehen, da es sich lediglich um eine Aussetzung, nicht jedoch um eine grunds&auml;tzliche Aufhebung der Wehrpflicht handelte. Eine grunds&auml;tzliche Aufhebung h&auml;tte tats&auml;chlich eine Grundgesetz&auml;nderung des Artikels 12a mit den entsprechenden Mehrheiten, also Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages und Zweidrittelmehrheit des Bundesrates, erforderlich gemacht. Die Wiedereinf&uuml;hrung der Wehrpflicht oder besser gesagt die Beendigung der Aussetzung der Wehrpflicht verlief ebenfalls wieder &uuml;ber das Wehrpflichtgesetz mit der Einf&uuml;hrung des <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/wehrpflg\/WPflG.pdf\">&bdquo;&sect; 2a Anordnung der Bedarfswehrpflicht durch Gesetz&ldquo;<\/a>:<\/p><blockquote><p>\n<em>Der Bundestag entscheidet durch Gesetz &uuml;ber die Einsetzung einer Bedarfswehrpflicht, insbesondere, wenn die verteidigungspolitische Lage oder die Personallage der Streitkr&auml;fte dies erforderlich macht. Dabei soll sich die Einberufung (&hellip;) am Bedarf orientieren. &Uuml;bersteigt die Zahl der f&uuml;r den Grundwehrdienst zur Verf&uuml;gung stehenden geeigneten Wehrpflichtigen den Bedarf, kann f&uuml;r die Auswahl der einzuberufenden Wehrpflichtigen ein Zufallsprinzip vorgesehen werden (&hellip;).<\/em><\/p>\n<p><em>&sect; &sect; (5) Im Spannungs- oder Verteidigungsfall endet die Wehrpflicht mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet.&ldquo;<\/em>\n<\/p><\/blockquote><p>Die Bedarfswehrpflicht ist &ndash; einmal von der ethischen Frage abgesehen &ndash; eine intelligente L&ouml;sung, um die anvisierte Personalst&auml;rke von 260.000 aktiven Soldaten plus 200.000 Reservisten bis 2035 zu erreichen. Sie setzt auf eine Kombination aus Freiwilligkeit und Verpflichtung: Wird die anvisierte Personalst&auml;rke durch das Freiwilligkeitsprinzip nicht erreicht, setzt die Bedarfswehrpflicht, also die tats&auml;chliche Wehrpflicht, ein. Dieser Schritt muss allerdings durch ein weiteres Gesetz des Deutschen Bundestages in Kraft gesetzt werden. Grunds&auml;tzlich erhalten alle Menschen, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, einen Fragebogen. Die m&auml;nnlichen Adressaten m&uuml;ssen, die weiblichen k&ouml;nnen diesen beantworten. Alle m&auml;nnlichen Adressaten werden einer Musterung unterzogen.<\/p><p><strong>Ideengeschichtliche und staatsphilosophische Herleitung<\/strong><\/p><p>Aus ideengeschichtlicher und staatsphilosophischer Perspektive l&auml;sst sich durchaus eine Existenzberechtigung der Wehrpflicht herleiten, n&auml;mlich mit Verweis auf den Gesellschaftsvertrag &ndash; einen ideellen Vertrag. Der ideelle Gesellschaftsvertrag ist ein philosophisches Konstrukt und kein Vertrag im herk&ouml;mmlichen Rechtssinne. Er beinhaltet eine vernunftorientierte Entscheidung: die ungez&uuml;gelte Freiheit des Individuums im Naturzustand (die auch zwangsl&auml;ufig die Freiheit des St&auml;rkeren bedeutet, den Schw&auml;cheren zu unterwerfen) gegen begrenzte Freiheitsrechte aufzugeben, um so im Gegenzug Sicherheit und Ordnung f&uuml;r alle durch einen dazu legitimierten Staat zu gewinnen. Hierzu der Staatsphilosoph Jean-Jacques Rousseau:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;<em>Der Gesellschaftsvertrag bezweckt die Erhaltung der Gesellschafter. Wer den Zweck will, ist auch mit den Mitteln einverstanden, und diese Mittel lassen sich von einigen Gefahren, ja sogar von einigen Verlusten gar nicht trennen. Wer sein Leben auf Kosten anderer erhalten will, muss es, sobald es n&ouml;tig ist, auch f&uuml;r sie hingeben. Der Staatsb&uuml;rger ist deshalb auch nicht l&auml;nger Richter &uuml;ber die Gefahr, der er sich auf Verlangen des Gesetzes aussetzen soll; und wenn der F&uuml;rst ihm gesagt hat: &sbquo;Dein Tod ist f&uuml;r den Staat erforderlich&lsquo;, so muss er sterben, da er nur auf diese Bedingung bisher in Sicherheit gelebt hat, und sein Leben nicht mehr ausschlie&szlig;lich eine Wohltat der Natur, sondern ein ihm bedingungsweise bewilligtes Geschenk des Staates ist.&ldquo; (Jean-Jacques Rousseau: <a href=\"https:\/\/www.textlog.de\/2357.html\">&bdquo;Der Gesellschaftsvertrag oder die Grunds&auml;tze des Staatsrechts&ldquo;<\/a>)<\/em>\n<\/p><\/blockquote><p>Dieses aus dem ideellen Gesellschaftsvertrag abgeleitete Staatsverst&auml;ndnis gilt f&uuml;r demokratische wie auch autokratische und diktatorische Herrschaftsformen. Der Unterschied besteht lediglich in der Partizipationsqualit&auml;t am Willensbildungsprozess derer, die ihre Freiheitsrechte an den Staat delegieren: In Demokratien, also der Volkssouver&auml;nit&auml;t, ist sie ausgepr&auml;gt, in Diktaturen, der Herrschersouver&auml;nit&auml;t, ist sie praktisch nicht vorhanden.<\/p><p>Der ideelle Gesellschaftsvertrag stellt somit die philosophische Legitimationsgrundlage staatlicher Existenz dar: Das Individuum tritt ein gewisses Ma&szlig; an Freiheit ab und delegiert gewisse Verf&uuml;gungsrechte an den Staat. Im Gegenzug hat der Staat seine B&uuml;rger nach innen (innere Sicherheit) und au&szlig;en (&auml;u&szlig;ere Sicherheit) zu sch&uuml;tzen &ndash; das ist der ideelle Deal. Die Gew&auml;hrung von Sicherheit ist sodann die konstitutive Grundlage jeglicher Staatlichkeit. Leistet ein Staat dies nicht oder nicht mehr, delegitimiert er sich im Sinne des ideellen Gesellschaftsvertrages.<\/p><p>Damit der Staat diese konstitutive Aufgabe erf&uuml;llen kann, bedarf es gewisser Instrumente, n&auml;mlich einer finanziellen (beispielsweise Verteidigungshaushalt), materiellen (Waffensysteme) und nicht zuletzt personellen (Soldaten) Ressource. Die personelle Ressource kann in mehreren Varianten gedacht werden: grob differenziert in eine Freiwilligen- und Berufsarmee oder durch eine Wehrpflichtarmee &ndash; wobei Letztere immer auch Berufssoldaten f&uuml;r die Offiziershierarchien ben&ouml;tigen. Die Wehrpflichtigen sind die Masse, sie sind die &bdquo;Indianer&ldquo;, nicht die &bdquo;H&auml;uptlinge&ldquo; einer Armee.<\/p><p><strong>Geschichtliche Herleitung<\/strong><\/p><p>Die menschliche Geschichte ist auch eine Geschichte von Konflikten und Kriegen. Bereits in der Steinzeit bek&auml;mpften sich St&auml;mme und Clans. Auch heute noch sind derartige Ph&auml;nomene in abgelegenen Regionen der Welt eine Realit&auml;t. Der Stamm, das Dorf, die Gemeinschaft will und muss sich gegen Angriffe von au&szlig;en sch&uuml;tzen. Ein jeder muss seinen Beitrag leisten, entweder im milit&auml;rischen oder im wirtschaftlichen Sinne &ndash; manchmal auch beides zusammen. Milit&auml;risch als K&auml;mpfer\/Soldat im Ernstfall und wirtschaftlich als Produzent: gestern Bauer, heute K&auml;mpfer, morgen Bauer. Die Gemeinschaft hat nur dann eine &Uuml;berlebenschance, so das Verst&auml;ndnis, wenn ein jedes Mitglied seinen Beitrag leistet. Und so, wie dieses Verst&auml;ndnis auf der Ebene des Dorfes, des Clans, des Stammes existiert, so besteht dieses Verst&auml;ndnis auch in modernen Verfassungsstaaten:<\/p><p>Die Wehrpflicht wurde mit der Gr&uuml;ndung des Deutschen Reiches 1871 in die Reichsverfassung aufgenommen. Mit der Niederlage des Deutschen Reiches im Ersten Weltkrieg und dem Systemwechsel von der Monarchie in die Weimarer Republik wurde die Wehrpflicht als Auflage der Pariser Vorortvertr&auml;ge &ndash; hier Versailler Vertrag, der 1920 in Kraft trat &ndash; wieder abgeschafft. Die Reichswehr musste unter anderem personell auf 100.000 Mann abgebaut werden. Nach der Macht&uuml;bernahme des faschistischen Regimes unter Adolf Hitler wurde die Reichswehr 1935 in die Wehrmacht umbenannt. Zum gleichen Zeitpunkt wurde die Wehrpflicht wieder eingef&uuml;hrt, wodurch der Versailler Vertrag gebrochen wurde. Mit der Zerschlagung des NS-Regimes und der Besetzung des Deutschen Reiches 1945 seitens der vier Siegerm&auml;chte endete zun&auml;chst die Geschichte des deutschen Milit&auml;rs. Zehn Jahre nach Kriegsende, 1955, wurde die Bundeswehr nach vorangegangenen, sehr kontroversen Diskussionen (<a href=\"https:\/\/www.bundestag.de\/dokumente\/textarchiv\/wiederbewaffnung-199536\">Wiederbewaffnungsdebatte<\/a>) gegr&uuml;ndet. Viele Offiziere der Bundeswehr standen in personeller Kontinuit&auml;t zur Wehrmacht. Woher sonst sollte man auch erfahrene Soldaten nehmen, um die Streitkr&auml;fte wieder aufzubauen? Dieses Dilemma war objektiv gegeben.<\/p><p><strong>Wehrpflicht als Merkmal staatlicher Verfasstheit?<\/strong><\/p><p>Die Wehrpflicht ist kein Wesensmerkmal bestimmter Staatsformen. Sie ist ein Rekrutierungsinstrument f&uuml;r Armeen sowohl in demokratisch als auch in nicht-demokratisch verfassten Staatsformen. Ob die Wehrpflicht einen Beitrag zur demokratischen Staatsform (Stichwort: &bdquo;<em>Staatsb&uuml;rger in Uniform<\/em>&ldquo;) leistet, dar&uuml;ber scheiden sich die Geister. Was sicherlich zutreffend sein d&uuml;rfte, ist, dass Menschen, die die Wehrpflicht absolvieren, ein besonderes Verh&auml;ltnis zum Staat entwickeln, sowohl im Positiven als auch m&ouml;glicherweise im Negativen.<\/p><p><strong>Wehrpflicht und Verfassungsauftrag der Bundeswehr<\/strong><\/p><p>Der Auftrag der Bundeswehr ist in Artikel 87 a in Verbindung mit Artikel 115 a Grundgesetz fixiert. Der Auftrag der Bundeswehr ist die Landesverteidigung:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;<em>Artikel 87 a (Streitkr&auml;fte)<\/em><\/p>\n<p><em>(1) Der Bund stellt Streitkr&auml;fte zur Verteidigung auf. (&hellip;).<\/em><\/p>\n<p><em>(2) Au&szlig;er zur Verteidigung d&uuml;rfen die Streitkr&auml;fte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdr&uuml;cklich zul&auml;sst.<\/em><\/p>\n<p><em>Artikel 115 a (Feststellung des Verteidigungsfalles)<\/em><\/p>\n<p><em>(1) Die Feststellung, dass das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht (Verteidigungsfall), trifft der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates.<\/em><\/p>\n<p><em>(4) Wird das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen, so (&hellip;).&ldquo;<\/em>\n<\/p><\/blockquote><p>Der Verteidigungsbegriff ist territorial gebunden &ndash; das Bundesgebiet. Eine Interessen- oder Werteverteidigung jenseits der eigenen Staatsgrenze als Verteidigungsfall zu erkl&auml;ren, ist nicht nur Unsinn, sondern verfassungsrechtlich gar nicht m&ouml;glich und letztlich auch ein V&ouml;lkerrechtsbruch. Allenfalls lassen sich sekund&auml;r noch eine B&uuml;ndnisverteidigung durch Art. 80 (3) sowie Auslandseins&auml;tze der Bundeswehr auf der Grundlage von Artikel 24 (2) ableiten. Nur dieser territorial gebundene Verteidigungsauftrag kann staatsphilosophisch im Sinne des ideellen Gesellschaftsvertrages als Grundlage f&uuml;r die Wehrpflicht gelten: das eigene Land, die eigene Gemeinschaft vor milit&auml;rischer Gewalt durch externe Akteure zu sch&uuml;tzen. Bereits bei der B&uuml;ndnisverteidigung wird die argumentative Grundlage &auml;u&szlig;erst d&uuml;nn, da es sich nicht mehr um die eigene Gemeinschaft, sondern um verb&uuml;ndete Gemeinschaften handelt. Und erst recht bei Auslandseins&auml;tzen steht die Wehrpflicht in keinem Verh&auml;ltnis mehr zu dem eigentlichen, territorial gebundenen Verteidigungsgedanken, der den Staatsb&uuml;rger verpflichtet.<\/p><p><strong>Volkssouver&auml;nit&auml;t und Wehrpflicht<\/strong><\/p><p>Die Staatsform Deutschlands ist im Grundgesetz festgelegt:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;<em>Artikel 20 (Verfassungsgrunds&auml;tze &ndash; Widerstandsrecht)<\/em><\/p>\n<p><em>(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundestaat.<\/em><\/p>\n<p><em>(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung (&hellip;) ausge&uuml;bt.&ldquo;<\/em>\n<\/p><\/blockquote><p>Das Grundgesetz bekennt sich somit zur Volkssouver&auml;nit&auml;t, also dem Volk als eigentlicher Machtinstanz; das Volk, das seine Macht an den Staat delegiert und in Wahlen und Abstimmungen &uuml;ber die Ausrichtung der Politik bestimmt. Ohne Volkssouver&auml;nit&auml;t keine Demokratie &ndash; dies erschlie&szlig;t sich sinnlogisch. Angesichts des ausschlie&szlig;lich praktizierten Repr&auml;sentationssystems in Deutschland bestimmt das Volk, der Volkssouver&auml;n, nur eingeschr&auml;nkt mit: Das Volk darf Parteien w&auml;hlen, und diese dann gew&auml;hlten Parteien entsenden Personen als Abgeordnete in die Volksvertretung, den Deutschen Bundestag. Und diese Abgeordneten sind verfassungsrechtlich nur ihrem freien Gewissen unterworfen &ndash; also vom Volke gegen&uuml;ber nicht weisungsgebunden (Art. 38 Abs. 1, Grundgesetz). (<a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=133224\">Siehe hierzu auch diesen Beitrag<\/a>).<\/p><p>Wenn nun der deutsche Staat vom Volke &ndash; als Inhaber der Souver&auml;nit&auml;t &ndash; Loyalit&auml;t in Form der Wehrpflicht zum Schutze des Gemeinwesens einfordert, um seinem konstitutiven Auftrag, der Wahrung der &auml;u&szlig;eren Sicherheit, nachkommen zu k&ouml;nnen, so bedeutet dies auch eine ultimative Verantwortung der Regierung\/des Staates gegen&uuml;ber den Wehrpflichtigen. Es ist ein Loyalit&auml;tserfordernis in beide Richtungen &ndash; vom B&uuml;rger zum Staat und vom Staat zum B&uuml;rger. Dies ist sinnlogisch auch ein Bestandteil des Deals im Sinne des ideellen Gesellschaftsvertrages, da der wehrpflichtige Soldat eben auch Staatsb&uuml;rger ist. Der B&uuml;rger als Wehrpflichtiger verk&ouml;rpert eine Doppelrolle: Er ist ein zu besch&uuml;tzender B&uuml;rger. Aber er ist im Auftrag des Staates, an den er seine absoluten Freiheitsrechte im Sinne des Gesellschaftsvertrages abgetreten hat, auch Besch&uuml;tzer der B&uuml;rger.<\/p><p><strong>Fazit<\/strong><\/p><p>Der in der Bundeswehr wehrpflichtig dienende B&uuml;rger verh&auml;lt sich loyal gegen&uuml;ber seinem Staat zum Schutze der Gemeinschaft. Dementsprechend darf er von seinem Staat ebenfalls Loyalit&auml;t ihm gegen&uuml;ber dergestalt erwarten, dass die Regierung<\/p><ul>\n<li>ihn ausschlie&szlig;lich zum Verteidigungseinsatz des Bundesgebietes heranzieht. Auslandseins&auml;tze f&uuml;r Wehrpflichtige widersprechen definitiv dem Gedanken der Verteidigung des Gemeinwesens im Sinne des ideellen Gesellschaftsvertrages.\n<p>Auch ist die B&uuml;ndnisverteidigung mindestens kritisch zu betrachten: Wenn der Staat vom B&uuml;rger erwartet, dieser m&ouml;ge das eigene Land im territorialen Sinne verteidigen, kann er diese Erwartungshaltung nicht bei der Verteidigung anderer L&auml;nder und somit fremder Territorien und V&ouml;lker, die nicht Bestandteil des eigenen ideellen Gesellschaftsvertrages (B&uuml;ndnisverteidigung) sind, in gleicher Weise beanspruchen.<\/p><\/li>\n<li>eine verantwortungsvolle und ausschlie&szlig;lich auf friedliche Konfliktl&ouml;sung &ndash; statt abenteuerlichen Hasardeurentums &ndash; orientierte Au&szlig;en- und Sicherheitspolitik verfolgt.<\/li>\n<\/ul><p>Denn beide Aspekte schuldet der Staat und die Regierung dem Wehrpflichtigen, der im Ernstfall bereit sein muss, sein Leben und seine Gesundheit f&uuml;r das Gemeinwesen zu opfern oder aber andere zu t&ouml;ten. Nichts weniger kann der Wehrpflichtige erwarten. Das eigene Leben zu riskieren, ist die h&ouml;chste Form der Loyalit&auml;t eines Individuums dem Staate und der Gesellschaft gegen&uuml;ber.<\/p><p><small>Titelbild: Michele Ursi \/ Shutterstock<\/small><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/vg07.met.vgwort.de\/na\/1170b03a73af4405a99e9183f7ec1d17\" width=\"1\" height=\"1\" alt=\"\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Wiedereinf&uuml;hrung der Wehrpflicht am 1. Januar 2026 wird mit der internationalen Sicherheitslage und der angeblichen <a href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/21\/018\/2101853.pdf\">Bedrohung &bdquo;Europas&ldquo; durch Russland<\/a> begr&uuml;ndet. Die Debatte insgesamt f&uuml;hrt zu einer massiven Militarisierung der Politik in Sprache und Handlung, der Wirtschaft (tendenzielle Umstellung der Produktion auf R&uuml;stung) und in den K&ouml;pfen der Menschen. Von <strong>Alexander Neu<\/strong>.<\/p>\n<p><em>Dieser Beitrag ist<\/em><\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=146025\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":11,"featured_media":146026,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[107,124,165],"tags":[1112,358,418,893,2433],"class_list":["post-146025","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-audio-podcast","category-demokratie","category-innen-und-gesellschaftspolitik","tag-buergerrechte","tag-bundeswehr","tag-grundgesetz","tag-militarisierung","tag-wehrdienst"],"jetpack_featured_media_url":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/shutterstock_2141401647.jpg","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/146025","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/11"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=146025"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/146025\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":146028,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/146025\/revisions\/146028"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/146026"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=146025"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=146025"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=146025"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}