{"id":146130,"date":"2026-02-11T16:25:41","date_gmt":"2026-02-11T15:25:41","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=146130"},"modified":"2026-02-11T17:37:29","modified_gmt":"2026-02-11T16:37:29","slug":"sanktionen-des-eu-rates-gegen-einzelpersonen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=146130","title":{"rendered":"Sanktionen des EU-Rates gegen Einzelpersonen"},"content":{"rendered":"<p>Eine inakzeptable Bedrohung f&uuml;r Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit \/<em> Michael von der Schulenburg (MEP), Ruth Firmenich (MEP) und Ond&#345;ej Dost&aacute;l (MEP)<\/em> &ndash; Br&uuml;ssel, 28. Januar 2026<br>\nWir ver&ouml;ffentlichen diesen Rundbrief dreier Mitglieder des europ&auml;ischen Parlaments, weil wir das Anliegen unterst&uuml;tzen. <strong>Albrecht M&uuml;ller<\/strong>.<br>\n<!--more--><br>\nDer Rat der Europ&auml;ischen Union hat im Rahmen seines Mandats fu&#776;r Sicherheits- und Au&szlig;enpolitik eine intransparente und undurchsichtige Praxis entwickelt, um Personen &ndash; darunter auch EU-Bu&#776;rger &ndash; zu sanktionieren, denen vorgeworfen wird, im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine &bdquo;Desinformation&ldquo; im Auftrag Russlands zu verbreiten. Wer sanktioniert wird und warum, scheint v&ouml;llig willku&#776;rlich zu sein. Diese Praxis widerspricht sowohl dem europ&auml;ischen als auch dem internationalen Recht. Damit verst&ouml;&szlig;t die Europ&auml;ische Union gegen grundlegende Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und untergr&auml;bt das zentrale Bu&#776;rgerrecht der Meinungsfreiheit &ndash; S&auml;ulen, die fu&#776;r jede demokratische Ordnung unerl&auml;sslich sind.<\/p><p>Im Oktober letzten Jahres ver&ouml;ffentlichten zwei renommierte Rechtsexpertinnen, Professor Dr. Ninon Colneric, ehemalige Richterin am Gerichtshof der Europ&auml;ischen Union, und Professor Alina Miron, Professorin fu&#776;r internationales Recht an der Universit&auml;t Angers, ein umfassendes Rechtsgutachten, worin sie die EU-Sanktionspraxis eingehend untersuchten. Ihre Analyse identifiziert mehrere Bereiche, <a href=\"https:\/\/michael-von-der-schulenburg.com\/wp-content\/uploads\/25-10-31-Legal-Opinion-Sanctions-against-individuals-R2-1.pdf\">in denen diese Praxis sowohl mit EU-Recht als auch mit internationalem Recht in Konflikt steht<\/a>.<\/p><p>Bis heute wurden 59 Personen mit solchen Sanktionen belegt. Die meisten von ihnen leben in L&auml;ndern, in denen die EU-Sanktionen nicht durchgesetzt werden. <strong>Eine beunruhigende Anzahl von ihnen sind jedoch EU-Bu&#776;rger oder Einwohner von EU-Mitgliedstaaten oder eng verbu&#776;ndeten L&auml;ndern und sind daher der vollen Wirkung dieser Ma&szlig;nahmen ausgesetzt. Sie verdienen besondere Aufmerksamkeit, da sie vor solchen unrechtm&auml;&szlig;igen, willku&#776;rlichen und unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;igen Ma&szlig;nahmen geschu&#776;tzt werden mu&#776;ssen.<\/strong><\/p><p><strong>Hintergrund<\/strong><\/p><p>Die Beschlu&#776;sse des Rates zur Verh&auml;ngung von Sanktionen gegen Einzelpersonen werden unter Ausschluss der &Ouml;ffentlichkeit gefasst, und den Betroffenen wird ihr Recht auf ein ordnungsgem&auml;&szlig;es Verfahren verweigert. Sie werden nicht im Voraus daru&#776;ber informiert, dass ihr Fall gepru&#776;ft wird; tats&auml;chlich wissen sie nicht einmal, dass ein Verfahren gegen sie l&auml;uft oder dass der Rat der Europ&auml;ischen Union die Befugnis beansprucht, u&#776;ber sie zu urteilen &ndash; mit schwerwiegenden Folgen fu&#776;r sie und ihre Familien. Es werden keine Informationen daru&#776;ber ver&ouml;ffentlicht, welche Regierung den Antrag gestellt hat oder wie die Entscheidung zustande gekommen ist.<\/p><p>Personen, gegen die der Rat Sanktionen verh&auml;ngt (der verwendete Begriff lautet &bdquo;auf die Liste gesetzt&ldquo; zu werden), werden nicht im Voraus u&#776;ber die gegen sie erhobenen Vorwu&#776;rfe informiert, erhalten zuvor keinen Zugang zur Beweisfu&#776;hrung und haben damit auch kein Recht auf Anh&ouml;rung oder rechtliche Vertretung. Erst nachdem der Rat eine Person zu Sanktionen &sbquo;verurteilt&lsquo; hat, kann dieser Auskunft u&#776;ber die Beweisfu&#776;hrung erhalten und gegen den Ratsbeschluss rechtlich vorgehen. In dem uns bekannten Fall, bekam die betroffene Person diese Dokumente erst vier Tage vor Ablauf der zwei-monatigen Einspruchsfrist.<\/p><p>Es ist &auml;u&szlig;erst schwierig, solche Entscheidungen anzufechten. Nationale Gerichte sind nicht zust&auml;ndig, und die Zust&auml;ndigkeit des Europ&auml;ischen Gerichtshofs ist in Fragen der Sicherheit und der Au&szlig;enpolitik begrenzt. Wer rechtliche Schritte einleiten will, muss sich mit einem kafkaesk anmutendem europ&auml;ischen Rechtssystem in ku&#776;rzester Zeit auseinandersetzen. Es gibt aber kaum Anw&auml;lte, die sich in diesem System auskennen.<\/p><p>Die Sanktionen &ndash; im Beschluss CFSP 2024\/2643 des Rates werden sie als &bdquo;restriktive Ma&szlig;nahmen&rdquo; bezeichnet &ndash; sind streng. Sie umfassen das Einfrieren aller Konten und Verm&ouml;genswerte sowie ein De-facto-Verbot von Besch&auml;ftigung, privaten Investitionen oder jeder anderen Form der Einkommensgenerierung. Nur eine minimale Unterhaltsbeihilfe fu&#776;r &bdquo;Grundbedu&#776;rfnisse&ldquo; ist zul&auml;ssig (in einem Fall erh&auml;lt eine Familie mit drei Kindern 506 Euro pro Monat inklusive fu&#776;r Miete). Die H&ouml;he dieser Grundbedu&#776;rfnisse soll von den jeweiligen Mitgliedstaaten festgelegt werden, was zu Verwirrung bei der Festlegung und Auszahlung solcher Beihilfen fu&#776;hrt (in einem Fall wurde sogar dieser Betrag ohne Erkl&auml;rung einbehalten). Dritten ist es untersagt, finanzielle oder materielle Unterstu&#776;tzung zu leisten. Den sanktionierten Personen ist es untersagt, die EU-Grenzen zu u&#776;berschreiten, und in einem Fall wurde einer Person die Ru&#776;ckkehr in ihr Heimatland verwehrt.<\/p><p>Die beiden renommierten Rechtsexperten bezeichneten dies in ihrem Rechtsgutachten als eine Form des &bdquo;rechtlichen Todes&rdquo;. In vielerlei Hinsicht &auml;hnelt das Verfahren mittelalterlichen autokratischen Praktiken: Personen werden zu &bdquo;Gesetzlosen&rdquo; oder &bdquo;vogelfrei&rdquo; erkl&auml;rt oder einer &bdquo;lettre de cachet&rdquo; unterworfen &ndash; Strafen, die ohne ordentliches Verfahren verh&auml;ngt werden.<\/p><p>Alle Mitgliedstaaten verfu&#776;gen u&#776;ber Gesetze gegen Verleumdung, u&#776;ble Nachrede, Diffamierung oder Hassreden. Warum werden dann Vorwu&#776;rfe wegen &bdquo;Desinformationen&ldquo; oder &bdquo;destabilisierenden Aktivit&auml;ten&ldquo; nicht vor nationalen Gerichten verhandelt, wo die Rechte der Beschuldigten geschu&#776;tzt sind? Innerhalb der EU-Mitgliedstaaten ist die Gewaltenteilung &ndash; Legislative, Judikative und Exekutive &ndash; ein Grundprinzip der demokratischen Regierungsfu&#776;hrung. Auf EU-Ebene gibt es jedoch keine solche Gewaltenteilung. In diesen Sanktionsf&auml;llen erl&auml;sst der Rat die Entscheidung (&auml;hnlich einem Gesetz), bestimmt, wer sie angeblich verletzt hat, und verh&auml;ngt die Strafe in einem au&szlig;ergerichtlichen Verfahren.<\/p><p><strong>Was sollte getan werden<\/strong><\/p><p>Selbst ein Krieg in der Ukraine kann und darf nicht rechtfertigen, bei der Verfolgung der Ansichten und Meinungen anderer zu einem solch mittelalterlichen Ansatz zuru&#776;ckzukehren. In jedem Konflikt ist die Wahrheit das erste Opfer &ndash; und das gilt fu&#776;r alle Seiten. Und es stellt sich die Frage, ob der Rat die rechtliche Befugnis hat &ndash; oder haben sollte &ndash;, Strafma&szlig;nahmen gegen Einzelpersonen zu ergreifen, insbesondere gegen EU-Bu&#776;rger. Die Rechtfertigung solcher Ma&szlig;nahmen durch den Rat der Europ&auml;ischen Union unter Berufung auf den Vertrag u&#776;ber die Europ&auml;ische Union (Maastricht 1991) und dem Vertrag u&#776;ber die Arbeitsweise der Europ&auml;ischen Union (Lissabon 2009) zu rechtfertigen, ist fu&#776;r normale Bu&#776;rger (und die meisten Europaabgeordneten) unverst&auml;ndlich und wird nur die Wut der EU-Bu&#776;rger verst&auml;rken, die die EU zunehmend als technokratisches Monster empfinden, das u&#776;ber ihre K&ouml;pfe hinweg regiert und ohne Skrupel seine eigenen Grunds&auml;tze umgeht.<\/p><p>Dieses Sanktionsregime gegen Einzelpersonen wird letztendlich das Bekenntnis der EU zu Demokratie, Meinungsfreiheit, dem Recht auf Meinungsverschiedenheit und dem Wert einer offenen Debatte untergraben. Daher werden diese Sanktionen der Europ&auml;ischen Union und ihren Mitgliedstaaten nur schaden und sie schw&auml;chen.<\/p><p>Den Gefahren aus solcher Praxis des EU-Rates fu&#776;r die Demokratie sollten sich alle politische Fraktionen im Europ&auml;ischen Parlament entgegenstellen. Wir mu&#776;ssen u&#776;ber alle politischen Grenzen hinweg zusammenarbeiten, um diese unu&#776;berlegte und politisch sch&auml;dliche Praxis zu beenden und die Rechtsstaatlichkeit, ein ordnungsgem&auml;&szlig;es Verfahren und den Schutz der Meinungsfreiheit wiederherzustellen. Diese rechtswidrige Praxis muss abgeschafft werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine inakzeptable Bedrohung f&uuml;r Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit \/<em> Michael von der Schulenburg (MEP), Ruth Firmenich (MEP) und Ond&#345;ej Dost&aacute;l (MEP)<\/em> &ndash; Br&uuml;ssel, 28. 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