{"id":146206,"date":"2026-02-14T12:00:38","date_gmt":"2026-02-14T11:00:38","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=146206"},"modified":"2026-02-13T18:02:36","modified_gmt":"2026-02-13T17:02:36","slug":"gutachten-des-bundestags-sieht-rechtsbruch-der-usa-gegen-kuba","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=146206","title":{"rendered":"Gutachten des Bundestags sieht Rechtsbruch der USA gegen Kuba"},"content":{"rendered":"<p>Ein Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes st&uuml;tzt die Einsch&auml;tzung. Analysiert wurden Sanktionen der USA, Ma&szlig;nahmen gegen Dritte und Folgen f&uuml;r die EU. Von <strong>Edgar G&ouml;ll<\/strong>.<br>\n<!--more--><br>\nEin aktuelles Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages best&auml;tigt, dass die Embargopolitik der USA gegen Kuba in mehreren Hinsichten V&ouml;lkerrechtsprinzipien und Gesetze verletzt. Auf Basis einer Auswertung der komplexen internationalen Fachliteratur untersuchten die Wissenschaftler aus juristischer Sicht wesentliche Elemente der gegen Kuba gerichteten US-Sanktionen. Dar&uuml;ber hinaus wurden die damit verbundenen Souver&auml;nit&auml;tsverletzungen der USA auf Drittl&auml;nder rechtlich analysiert und der darauf bezogene Bedarf an Abwehrma&szlig;nahmen insbesondere vonseiten der Europ&auml;ischen Union untersucht.<\/p><p>Das Gutachten wurde am 30. Januar vorgelegt, sodass j&uuml;ngere Drohungen und Versch&auml;rfungen der Blockade der US-Regierung nicht ber&uuml;cksichtigt wurden, zumal eng umgrenzte juristische Merkmale zu untersuchen waren. Dabei wurde ein ganzes Spektrum an v&ouml;lkerrechtlichen Bereichen betrachtet, wie das Gewaltverbot, das Verbot extraterritorialer Jurisdiktion, Menschenrechte, Welthandelsrecht sowie das Interventionsverbot. Letzteres verbietet die Einmischung in die inneren und &auml;u&szlig;eren Angelegenheiten eines Staates durch Zwang und basiert auf dem Grundsatz der souver&auml;nen Staatengleichheit, dem Artikel 2 der UN-Charta.<\/p><p>Dazu hei&szlig;t es: &bdquo;Demgegen&uuml;ber finden sich allerdings auch Stimmen im v&ouml;lkerrechtlichen Schrifttum, welche in einseitigen Sanktionsregimen, die besonders intensiv wirken, einen verbotenen Zwang sehen. Bei dem Kuba-Embargo handelt es sich fraglos um ein &auml;u&szlig;erst intensives Sanktionsregime. Kuba wird nicht nur vom US-amerikanischen Markt abgeschnitten, sondern durch US-amerikanische Sanktionen gegen&uuml;ber anderen Staaten und Personen, welche Wirtschaftsbeziehungen zu Kuba pflegen (sogenannte &bdquo;Sekund&auml;rsanktionen&rdquo;), wird eine v&ouml;llige &bdquo;Abschottung&rdquo; Kubas vom Weltmarkt beabsichtigt. In dieser Abschottung liegt beispielsweise (&hellip;) die &Uuml;berschreitung der Grenze zum unzul&auml;ssigen Zwang. Auch andere Stimmen nehmen in Bezug auf das Kuba-Embargo einen Versto&szlig; gegen das Interventionsverbot an.&rdquo;<\/p><p>Das Gutachten wurde vom Bundestagsabgeordneten Ulrich Thoden, dem Sprecher f&uuml;r Verteidigungspolitik der Fraktion Die Linke im Bundestag, beauftragt. Thoden sagt zu dieser wissenschaftlichen Analyse: &bdquo;Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat best&auml;tigt, dass insbesondere die extraterritoriale Anwendung der US-Sanktionen gem&auml;&szlig; dem LIBERTAD (Cuban Liberty and Democratic Solidarity Act) von 1995 als v&ouml;lkerrechtswidrig angesehen werden kann. Dabei handelt es sich um sogenannte &bdquo;Sekund&auml;rsanktionen&rdquo;, mit denen Drittstaaten und ihre Staatsangeh&ouml;rigen dazu gezwungen werden, die Prim&auml;rsanktionen mitzutragen, d.h. jegliche wirtschaftliche Beziehungen zu Kuba zu unterlassen.&rdquo;<\/p><p>Das Gutachten stellt auch Verst&ouml;&szlig;e gegen Welthandelsrecht fest. So stehen die Vorschriften des LIBERTAD Act wegen der betroffenen Drittl&auml;nder im Widerspruch zum GATT-Abkommen, weil der Import von Waren eingeschr&auml;nkt wird, die kubanische Bestandteile enthalten.<\/p><p>Als praktische Schlussfolgerungen f&uuml;r die Bundesregierung meint Thoden, sie m&uuml;sse den aktuellen &bdquo;milit&auml;rischen Interventionen der USA in Lateinamerika pr&auml;ventiv entgegentreten und das V&ouml;lkerrecht mit Nachdruck verteidigen sowie die offensichtlichen V&ouml;lkerrechtsbr&uuml;che der USA als solche klar benennen und verurteilen.&rdquo; Auf EU-Ebene m&uuml;sse f&uuml;r die konsequente Anwendung des Abwehrgesetzes (die Blocking-Verordnung von 1996) gegen die v&ouml;lkerrechtswidrigen extraterritorialen Sekund&auml;rsanktionen aus dem Kuba-Embargo gesorgt werden. Dazu gebe es Pflichten, die realisiert werden m&uuml;ssten.<\/p><p>Denn, so Thoden weiter: &bdquo;Was Kubas Wirtschaft schon seit Jahrzehnten stranguliert, kann sich unter Trumps imperialistischer Expansionspolitik auch schnell gegen die europ&auml;ischen Volkswirtschaften wenden.&rdquo; Daher sei die Linke solidarisch mit den Menschen in Kuba, die selbstbestimmt &uuml;ber die Entwicklung der eigenen Gesellschaft und die wirtschaftliche Ausrichtung des Landes entscheiden wollen. In den internationalen Beziehungen m&uuml;sse die St&auml;rke des Rechts &uuml;ber dem Recht des St&auml;rkeren stehen.<\/p><p><em>Dieser Artikel erschien zuerst auf <a href=\"https:\/\/amerika21.de\/2026\/02\/282779\/bundestagsgutachten-belegt-us-verstoesse\">Amerika21<\/a>.<\/em><\/p><p><small>Titelbild: rawf8 \/ Shutterstock<\/small><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes st&uuml;tzt die Einsch&auml;tzung. 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