{"id":146603,"date":"2026-02-20T14:00:05","date_gmt":"2026-02-20T13:00:05","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=146603"},"modified":"2026-02-20T17:55:06","modified_gmt":"2026-02-20T16:55:06","slug":"rentenreform-ist-ueberfaellig-aus-erfahrungen-orientierung-gewinnen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=146603","title":{"rendered":"Rentenreform ist \u00fcberf\u00e4llig \u2013 aus Erfahrungen Orientierung gewinnen"},"content":{"rendered":"<p>W&auml;hrend der ehemalige Finanzminister Christian Lindner die Aktienrente als historischen Fortschritt pries, wird verschwiegen: Die deutsche Rentenversicherung war bereits kapitalgedeckt &ndash; und scheiterte zweimal krachend. Die Reform von 1957 unter Konrad Adenauer zog daraus Konsequenzen und setzte auf Umlage. Wer heute reformieren will, sollte aus der Geschichte lernen, statt alte Fehler neu zu verpacken. Von <strong>Reiner Heyse<\/strong>.<br>\n<!--more--><\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Wenn du nicht mehr wei&szlig;t, wohin du gehen sollst,<br>\nhalte inne und schau zur&uuml;ck, woher du gekommen bist.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Die Anwendung dieser alten, aus Afrika stammenden Weisheit kann bei der Suche nach einer gr&uuml;ndlichen Rentenreform &uuml;beraus hilfreich sein. Eine nur oberfl&auml;chliche Behandlung der Geschichte, oder gar Geschichtsf&auml;lschungen, f&uuml;hren dabei schnell zu Abwegen oder in Sackgassen.<\/p><p>Bei der Vorstellung des Rentenpakets II der geplatzten Ampelregierung am 6. M&auml;rz 2024 verstieg sich Finanzminister Christian Lindner zur Lobpreisung seines Projektes Generationenkapital &ndash; sprich Aktienrente &ndash; in die Behauptung:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;<em>&Uuml;ber ein Jahrhundert wurden die Chancen des Kapitalmarktes in der gesetzlichen Rentenversicherung liegen gelassen, jetzt nutzen wir sie &hellip;&ldquo;<\/em>\n<\/p><\/blockquote><p>Das war eine grobe Geschichtsf&auml;lschung, die im &ouml;ffentlichen Raum unwidersprochen blieb. Dabei ist das genaue Gegenteil richtig.<\/p><p>Denn die gesetzliche Rentenversicherung war bis 1957 nahezu vollst&auml;ndig auf Anlagen an den Kapitalm&auml;rkten ausgerichtet. Dabei kam es zu zwei Totalzusammenbr&uuml;chen der angesparten Finanzanlagen (1924 und 1945). Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat das sehr genau nachgezeichnet und mehrfach ver&ouml;ffentlicht. Etwa auf dem Presseseminar am 4.11.2021 von der Pr&auml;sidentin der DRV, Gundula Ro&szlig;bach ([<a href=\"#foot_1\" name=\"note_1\">1<\/a>]). Hatten die anwesenden Journalisten geschlafen?<\/p><div class=\"imagewrap\"><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/bilder\/260220-Blick-01.jpg\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/bilder\/260220-Blick-01.jpg\" alt=\"\" title=\"\"><span><\/span><\/a><\/div><p>Der Grundsatz der Rentenfinanzierung war von Anfang an bis zum Jahr 1957 die sogenannte Kapitaldeckung. Sie musste freilich immer durch Elemente der Umlagefinanzierung erg&auml;nzt werden, denn sonst h&auml;tten die jeweils aktuellen Rentenzahlungen nicht finanziert werden k&ouml;nnen.<\/p><p>Interessant ist dabei eine Kontroverse bei der Gr&uuml;ndung der Rentenversicherung um 1891. Die Arbeitgebervertreter setzten sich f&uuml;r das reine Umlageverfahren ein und begr&uuml;ndeten das mit den sonst h&ouml;heren notwendigen Kosten. Mit dem Kapitaldeckungsverfahren m&uuml;ssten zum Aufbau des Rentenfonds zun&auml;chst deutlich mehr Beitragsleistungen aufgebracht werden, als zur Finanzierung der laufenden Renten notwendig w&auml;ren. Ein Argument, dass auch heute den Nagel auf den Kopf treffen m&uuml;sste. Es bleibt aber so gut wie vollst&auml;ndig in der &ouml;ffentlichen Debatte um Kapitaldeckungsverfahren ausgeblendet.<\/p><p>Die Geschichtsschreibung der DRV zeigt den &bdquo;erfolgreichen&ldquo; Aufbau eines Kapitalstocks von 1891 bis 1913. Immerhin das 14-Fache der Jahresrentenleistungen stand als Verm&ouml;gen zu Buche. Dann kam der 1. Weltkrieg, der Rentenfonds wurde f&uuml;r die Finanzierung von &bdquo;Kriegsanleihen&ldquo; missbraucht und weitgehend vernichtet. Es folgte die Hyperinflation 1923 und an deren Ende waren nur noch 15 Prozent des vor Kriegsbeginn vorhandenen Verm&ouml;gens auf dem Rentenkonto.<\/p><p>Der erneute m&uuml;hsame Aufbau eines Kapitalstocks musste mit erheblichen Mitteln des Wohlfahrtsstaates begleitet werden. Das Umlageverfahren plus Steuergelder rettete Millionen Rentner vor dem Verhungern. 1933 hatte der Rentenfonds gerade einmal ein Deckungsvolumen f&uuml;r 5 Prozent der Anwartschaften. Der weitere Aufbau wurde dann von den Nationalsozialisten rasch direkt f&uuml;r die Finanzierung von &bdquo;Reichsanleihen&ldquo; &ndash; sprich zur Kriegsvorbereitung &ndash; verwendet. Am Ende des 2. Weltkriegs waren die angesparten Rentenbeitr&auml;ge vollst&auml;ndig vernichtet.<\/p><p>Danach wurde wieder, &auml;hnlich wie nach 1923, mit dem Aufbau eines Kapitalstocks plus Umlagefinanzierung f&uuml;r die laufenden Renten begonnen. Also aus der Geschichte nichts gelernt und zum dritten Mal blind in das Rentendesaster stolpern? Zum Gl&uuml;ck passierte das nicht.<\/p><p>Aus den bitteren Erfahrungen der vorangegangenen 50 Jahre wurden zu Beginn der 1950er-Jahre gr&uuml;ndliche Untersuchungen und Diskussionen im wissenschaftlichen und politischen Raum durchgef&uuml;hrt. Ergebnis dieser gr&uuml;ndlichen Behandlung war schlie&szlig;lich die gro&szlig;e Rentenreform von 1957, mit der grunds&auml;tzlich vom Kapitalanlageverfahren auf das krisensichere und nachhaltige Umlageverfahren umgestellt wurde. Das war ein tiefgreifender Paradigmenwechsel in der Altersversorgung in Westdeutschland.<\/p><p><strong>Der Paradigmenwechsel 1957<\/strong><br>\n<strong>Mackenroth &ndash; Schreiber &ndash; Adenauer &ndash; Schellenberg<\/strong><\/p><p>Der Paradigmenwechsel bei der Rentenversicherung in den 1950er-Jahren wurde durch vier Pers&ouml;nlichkeiten gepr&auml;gt und betrieben. Von der wissenschaftlichen Politikberatung her, den Sozialwissenschaftlern Gerhard Mackenroth und Wilfrid Schreiber. Von der politischen Seite her, dem Bundeskanzler Konrad Adenauer und dem SPD-Politiker Ernst Schellenberg.<\/p><p><strong>Das Mackenroth-Theorem<\/strong><\/p><p>Die Frage, nach welchen Regeln bzw. Grunds&auml;tzen die Altersversorgung in Deutschland (und nicht nur hier) finanziert werden sollte, bewegte &Ouml;konomen bereits in den 1930er-Jahren. Die Erkenntnisse daraus wurden von <strong>Gerhard Mackenroth<\/strong> in dem nach ihm benannten Theorem formuliert:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;<em>Nun gilt der einfache und klare Satz, dass aller Sozialaufwand immer aus dem Volkseinkommen der laufenden Periode gedeckt werden muss. Es gibt gar keine andere Quelle und hat nie eine andere Quelle gegeben, aus der Sozialaufwand flie&szlig;en k&ouml;nnte, es gibt keine Ansammlung von Periode zu Periode, kein &sbquo;Sparen&lsquo; im privatwirtschaftlichen Sinne, es gibt einfach gar nichts anderes als das laufende Volkseinkommen als Quelle f&uuml;r den Sozialaufwand [&hellip;] <\/em><\/p>\n<p><em>Kapitalansammlungsverfahren und Umlageverfahren sind also der Sache nach gar nicht wesentlich verschieden. Volkswirtschaftlich gibt es immer nur ein Umlageverfahren.&ldquo; ([<a href=\"#foot_2\" name=\"note_2\">2<\/a>])<\/em>\n<\/p><\/blockquote><p>Die Feststellung, dass s&auml;mtlicher Sozialaufwand, also auch die Renten, immer aus dem laufenden Wirtschaftsgeschehen finanziert werden muss, ist fundamental. Daraus ergibt sich die Frage, welche Vorteile das Ansparen von &bdquo;Verm&ouml;gen&ldquo; in sehr ferner Zukunft gegen&uuml;ber dem unmittelbaren Umlageverfahren hat. <\/p><p>Darauf gibt es zwei klare Antworten:<\/p><p>Auf der <strong>individuellen pers&ouml;nlichen Ebene<\/strong> besteht die Unsicherheit, welche Versorgungsleistungen aus den angesparten Betr&auml;gen bei Renteneintritt zur Verf&uuml;gung stehen. Was wird in den n&auml;chsten 30, 40 oder 50 Jahren passieren? <\/p><p>Waren die Zusammenbr&uuml;che der Rentenfonds nach dem Ersten und Zweiten Weltkrieg oder in den zahlreichen Finanzmarktkrisen &ndash; zuletzt das Platzen der Dotcom-Blase 2000\/2001 und der Immobilienblase 2008\/2009 &ndash; nur Unf&auml;lle, die sich nicht wiederholen werden?<\/p><p>Kein Mensch, kein Politiker, keine Versicherung auf der Welt wird das bejahen. Die Kapitalfonds k&ouml;nnen auch in Zukunft implodieren. Es gibt nirgendwo eine Garantie, dass Kriege, Naturkatastrophen, die Zahlungsunf&auml;higkeit von Finanzkonzernen oder B&ouml;rsencrashs ausbleiben werden. Wann und wie lange solche Ereignisse passieren werden, steht in den Sternen. Und wann die Folgen solcher Katastrophen m&ouml;glicherweise &uuml;berwunden sein werden, etwa Finanzm&auml;rkte sich &bdquo;erholt&ldquo; haben werden, wird zum ganz pers&ouml;nlichen Pech oder Gl&uuml;ck des Rentensparers.<\/p><p>Als Vorteil k&ouml;nnte also mit ein wenig Zynismus anerkannt werden: ein gewisses Gl&uuml;cksspielgef&uuml;hl f&uuml;r Menschen, die Abenteuer suchen. Gl&uuml;cksspiel sollte aber nicht unter dem Deckmantel des Sozialstaates betrieben werden. Und es darf auch nicht die Rolle des Sozialstaates sein, die Folgen derartiger Spekulationsprojekte abzusichern, indem er die Opfer derartiger Gesch&auml;fte vor dem Verhungern bewahrt, w&auml;hrend die Spekulationsgewinner ihre Sch&auml;flein ins Trockene gerettet haben.<\/p><p>Auch auf der <strong>gesamtstaatlichen volkswirtschaftlichen<\/strong> Ebene ergeben sich keinerlei Vorteile. Im Gegenteil. Das wurde unter &Ouml;konomen in den Jahren und Jahrzehnten vor der Reform 1957 gr&uuml;ndlich diskutiert. Dabei kamen &Ouml;konomen wie Wilhelm Lautenbach, Wolfgang St&uuml;tzel und Gerhard Mackenroth zu dem Ergebnis, dass gesamtstaatliches Sparen keineswegs zu wirtschaftlicher Prosperit&auml;t f&uuml;hrt, wie &Ouml;konomen der neoklassischen Lehre behaupteten ([<a href=\"#foot_3\" name=\"note_3\">3<\/a>]). Vielmehr w&uuml;rde mehr Sparen keineswegs zu mehr Investitionen f&uuml;hren. Sparen f&uuml;hre in der Volkswirtschaft als Ganzes zu geringerem Verbrauch, damit zu geringeren Einnahmen der Unternehmen und damit zu geringeren Investitionen. Also einer Spirale des wirtschaftlichen Niedergangs. <\/p><p>Die f&uuml;r einzelne Personen oder Betriebe durchaus sinnvolle Spart&auml;tigkeit k&ouml;nne zudem nicht auf die Volkswirtschaft &uuml;bertragen werden. In einer Volkswirtschaft ist die Summe der Ersparnisse immer so hoch wie die Summe der Schulden. Es ist also eine Illusion, dass die akkumulierten Geldanlagen in einer ferneren Zukunft einfach so zur Verf&uuml;gung stehen. Die Verf&uuml;gbarkeit h&auml;ngt immer von der zu dem Zeitraum des Entsparens (in der Rentenphase) konkret vorhandenen Wertsch&ouml;pfung ab und ob die Wirtschaftsakteure (Lohnarbeit und Kapital) bereit sind, den eigenen Verbrauch zugunsten der Rentenfinanzierung zu begrenzen. Also selbst zu sparen. Passiert das nicht, verlieren die Rentenfonds an Wert und die Renten fallen damit niedriger aus oder entfallen im Extremfall, wie oben dargestellt, ganz.<\/p><p>In der Konsequenz bedeutet das von Mackenroth formulierte Theorem, dass die Gesellschaft (das Volk) immer entscheiden muss, ob und in welchem Umfang sie Mittel f&uuml;r die Versorgung der Rentner (und der Kinder) aufbringen will. Bei der Umlagefinanzierung der Rente ist der Zusammenhang unmittelbar erkennbar. Bei der Finanzierung aus kapitalisierten Sparbetr&auml;gen wirkt es, jedoch schwieriger durchschaubar, genauso.<\/p><p>Die Umlagefinanzierung kann durch klare Regeln (Gesetze) verl&auml;sslich und nachhaltig gestaltet werden. Die Renten aus Kapitalertr&auml;gen sind demgegen&uuml;ber sehr unsicher, ja sie k&ouml;nnen auch vollst&auml;ndig entwertet werden. <\/p><p>Bereits vor 35 Jahren gab es eine aus heutiger Sicht sehr lehrreiche Abwehr gegen Pl&auml;ne, Teile der Rentenversicherung aus Kapitalfonds zu finanzieren. Die Auseinandersetzung wurde im <em>Handelsblatt<\/em> dokumentiert und k&ouml;nnte durchaus als Lehrst&uuml;ck f&uuml;r die heutige Rentendebatte verwendet werden (Hervorhebungen von mir):<\/p><blockquote><p>\n<em>&bdquo;Gegen den Vorschlag des stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Mittelstandsvereinigung der CDU\/CSU, Christian Schwarz- Schilling, der gesetzlichen Rentenversicherung &uuml;ber die demographische H&uuml;rde nach 2015 durch Bildung eines Kapitalstockes hinwegzuhelfen, hat sich der Direktor der Bundesversicherungsanstalt f&uuml;r Angestellte, Helmut Kaltenbach, ausgesprochen. Er wies insbesondere die These Schwarz- Schillings zur&uuml;ck, ein Beitragssatz von &uuml;ber 25% sei unzumutbar.<\/em><\/p>\n<p><em>Schwarz-Schilling hatte vorgeschlagen, bereits 1995 mit der Bildung eines von der Rentenversicherung institutionell getrennten Kapitalstocks zu beginnen&hellip;&nbsp;<\/em><\/p>\n<p><em>Kaltenbach dazu: Einen bezifferbaren unzumutbaren Beitrag gebe es nicht.&nbsp;So erscheine jeder auch noch so hohe Beitrag zumutbar, sofern er dem Erwerbst&auml;tigen ein von Jahr zu Jahr real wachsendes Nettoeinkommen lasse.&nbsp;<\/em><\/p>\n<p><em>Schlie&szlig;lich macht Kaltenbach grunds&auml;tzliche Bedenken gegen den Aufbau eines Kapitalstocks geltend. Er folgt dabei der Mackenroth-These, nach der eine Ansammlung von Fonds,&nbsp;eine &Uuml;bertragung von Einkommensteilen von Periode zu Periode nicht m&ouml;glich ist, weil aller Sozialaufwand aus dem Volkseinkommen der laufenden Periode gedeckt werden m&uuml;sse.&nbsp;Eine verst&auml;rkte Kapitalbildung bedeute daher nur eine andere Verwendungsstruktur des Sozialprodukts, n&auml;mlich mehr gesamtwirtschaftliche Ersparnis gegen weniger gesamtwirtschaftlichen Konsum.<\/em><\/p>\n<p><em>Dabei gelte die Aussage Mackenroths, dass jede Erh&ouml;hung des Sozialprodukts die Finanzierung der Sozialleistungen erleichtere. F&uuml;r die Frage, ob die Ansammlung eines Kapitalstocks die Finanzierung der Rentenversicherung nach 2015 erleichtern k&ouml;nne, sei daher ihr Einfluss auf das Wirtschaftswachstum entscheidend. Angesichts des Umfangs der Kapitalzuf&uuml;hrungen von durchschnittlich mehr als 70 Mrd. DM &uuml;ber einen Zeitraum von 20 Jahren, die das Ansparziel von Schwarz- Schilling erforderlich machen w&uuml;rde, und des damit verbundenen Konsumnachfrageausfalls, seien hier erhebliche Zweifel angebracht.&nbsp;Der Nachfrageausfall m&uuml;sste durch entsprechend erh&ouml;hte Investitionen zumindest ausgeglichen werden, um ein Schrumpfen des Sozialprodukts zu verhindern.<\/em><\/p>\n<p><em><strong>Da aber Investitionsentscheidungen der Unternehmen ma&szlig;geblich auch von Absatzerwartungen gepr&auml;gt seien, sei nicht auszuschlie&szlig;en, dass eine &uuml;ber einen l&auml;ngeren Zeitraum betr&auml;chtlich verringerte Konsumnachfrage zu sinkenden Investitionen und letztlich zu einem geringeren Wirtschaftswachstum f&uuml;hre.&ldquo;&nbsp;<\/strong>(Handelsblatt, 05.04.1988)<\/em>\n<\/p><\/blockquote><p>Den Ausf&uuml;hrungen von Helmut Kaltenbach kann in allen Punkten nur voll zugestimmt werden. Dagegen ist der Tiefgang der &ouml;konomischen Debatte heute kaum noch in Millimetern auszudr&uuml;cken. Von den makro&ouml;konomischen Zusammenh&auml;ngen wollen Politik und Medien auch gar nichts wissen. H&ouml;here Kosten sind schlecht f&uuml;r die Wirtschaft, h&ouml;here Abgaben der J&uuml;ngeren sind ungerecht &ndash; das scheint als &ouml;konomisches und moralisches Korsett auszureichen.<\/p><p>Die Belastung der arbeitenden Generation ist bei zus&auml;tzlicher privater Vorsorge deutlich h&ouml;her als bei einer ausschlie&szlig;lich umlagefinanzierten Rente. Wer zahlt denn die Beitr&auml;ge &uuml;ber die Versorgungsleistungen der aktuellen Rentnergeneration hinaus? Zus&auml;tzliche Versicherungsbeitr&auml;ge von 4 Prozent, 6 Prozent oder 8 Prozent des Einkommens sind keine Belastung? Wieviel Tonnen Sand sind in die Augen der Bev&ouml;lkerung gekippt worden, damit die absurde Behauptung, private Vorsorge entlaste die Jungen, so unwidersprochen blieb? <\/p><p><strong>Das Konzept &bdquo;Generationenvertrag&ldquo; von Wilfrid Schreiber<\/strong><\/p><p>(siehe auch Seite 17 &ndash; Der Generationenvertrag&hellip; )<\/p><p>Im Dezember 1955 wurden Teile des vom Sozialwissenschaftler Wilfrid Schreiber vorgelegten &bdquo;Schreiber-Plans&ldquo; zur Grundlage der Rentenreform Adenauers gemacht. Auf Basis des Mackenroth-Theorems wurde in dem Plan unter dem Titel <strong>&bdquo;Existenzsicherheit in der industriellen Gesellschaft&ldquo; <\/strong>das Konzept des Generationenvertrags entwickelt.<\/p><p>Schreibers Generationenvertrag umfasste die drei Lebensphasen der Menschen:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;<em>Es komme &hellip; darauf an, das Individualeinkommen des Arbeitnehmers, das f&uuml;r viele die einzige Einkommensquelle bedeute, auf s&auml;mtliche Phasen des Lebens (Kindheit, Arbeitsalter und Lebensabend) gerecht zu verteilen. So sehr die private Spart&auml;tigkeit des einzelnen auch erw&uuml;nscht sei, so m&uuml;sse sie doch als unzureichend f&uuml;r die Sicherung im Alter und bei Krankheit angesehen werden. Deshalb sei es erforderlich, im Rahmen einer Rentenversicherung die drohenden Risiken soweit wie m&ouml;glich auszuschalten.&ldquo; <\/em>(aus dem Kabinettsprotokoll der Bundesregierung v. 13.12.1955 ([<a href=\"#foot_4\" name=\"note_4\">4<\/a>])).\n<\/p><\/blockquote><p>Die Altersrenten und der Unterhalt f&uuml;r die Kinder sollten im Umlageverfahren finanziert werden. Kinderlose sollten ab einem Alter von 35 Jahren einen Sonderbeitrag leisten. Die Altersrenten sollten durch eine Kopplung an die Lohnentwicklung dynamisiert werden. Staatliche Zusch&uuml;sse sollte es nicht geben. Sozialstaatsleistungen bei Invalidit&auml;t oder f&uuml;r Hinterbliebenenversorgung sollten von der Rentenversicherung getrennt werden. Die Rentenh&ouml;he sollte streng dem &Auml;quivalenzprinzip folgen &ndash; also in direkter Relation zu den eingezahlten Beitr&auml;gen stehen. Au&szlig;erdem sollten auch Selbstst&auml;ndige und gutbezahlte Berufe in die neue Rentenversicherung einzahlen.<\/p><p>Was aus dem Schreiber-Plan schlie&szlig;lich Eingang in die beschlossene Reform fand, war das Umlageverfahren bei den Altersrenten und die dynamische Kopplung an die Lohnentwicklung.<\/p><p>Verworfen wurde die Kinderrente &ndash; stattdessen wurde die staatliche Kindergeldleistung eingef&uuml;hrt. Es kam also nur zu einem halben Generationenvertrag. Auch die strikte Trennung von Rentenversicherung und Sozialstaatsleistungen wurde nicht &uuml;bernommen &ndash; stattdessen erhielt die Rentenversicherung die Aufgabe, sowohl Renten nach dem &Auml;quivalenzprinzip zu zahlen als auch Leistungen bei Invalidit&auml;t, f&uuml;r Hinterbliebene und f&uuml;r sozialen Ausgleich zu gew&auml;hren. F&uuml;r Selbstst&auml;ndige und die gutbezahlten Berufe wurde eine obligatorische Mitgliedschaft in die gesetzliche Rentenversicherung abgelehnt.<\/p><p>Schreiber verfasste seinen Plan zur &bdquo;Existenzsicherheit in der industriellen Gesellschaft&ldquo; im Auftrag des &bdquo;Bundes katholischer Unternehmer&ldquo;. Das Werk war nicht als sozialpolitische Wohltat gedacht &ndash; das wird schon daran deutlich, dass er ein Rentenniveau von 50 Prozent f&uuml;r ausreichend hielt &ndash;, sondern er folgte damit der wirtschaftlichen Vernunft, wie sie von Mackenroth und Co. beschrieben worden war.<\/p><p>&Uuml;brigens spielte die Beamtenversorgung in der Reformdiskussion auch bei Schreiber keinerlei Rolle. Der Beamtenstatus war in den 1950er-Jahren so sakrosankt, dass an den &bdquo;hergebrachten Grunds&auml;tzen des Berufsbeamtentums&ldquo; (Grundgesetz Art. 33) keiner zu r&uuml;tteln wagte.<\/p><p><strong>Richtlinienkompetenz bringt Konrad Adenauer die absolute Mehrheit<\/strong><\/p><p>Nach dem Zweiten Weltkrieg waren Not und Elend in der Bev&ouml;lkerung gro&szlig;. Das begann sich f&uuml;r den arbeitenden Teil Anfang der 1950er-Jahre zu &auml;ndern. Nicht durch ein sogenanntes Wirtschaftswunder. Vielmehr &uuml;ber ein beginnendes Wachstum, hervorgerufen durch eine stark ansteigende Produktivit&auml;t, an denen die Arbeiter dank Wiedererstarken der Gewerkschaften Anteile erk&auml;mpfen konnten. Produktivit&auml;tsfortschritte und Nachfrage stimulierten den Wirtschaftsprozess.<\/p><p>F&uuml;r die Rentnerinnen und Rentner &auml;nderte sich demgegen&uuml;ber so gut wie nichts. Die Renten waren von der Lohnentwicklung v&ouml;llig abgekoppelt. Die Rentenzahlungen waren gerade geeignet, dass Millionen Alte nicht verhungerten und obdachlos wurden. Im Jahr 1953 lebten etwa 4,5 Millionen Rentenempf&auml;nger, das waren weit mehr als die H&auml;lfte, in absoluter Armut.<\/p><p>Das Rententhema hatte damit politische Sprengkraft und das hatte Bundeskanzler Adenauer in seiner zweiten Amtszeit klar erkannt. Er priorisierte das Thema, auch weil die Opposition ihn kr&auml;ftig unter Druck setzte. Das Schreiber&rsquo;sche Konzept schien ihm brauchbar, politisch zu punkten. Dabei musste er die Gegner in der eigenen Regierung auf Kurs bringen. Vor allem Wirtschaftsminister Ludwig Erhard und Finanzminister Fritz Sch&auml;ffer opponierten besonders stark. Adenauer machte die Rentenreform zur Chefsache. Die Kabinettsprotokolle machten sehr deutlich, dass er die Rentenfrage als entscheidende Frage f&uuml;r seinen Machterhalt einsch&auml;tzte, z.B. in der Kabinettssitzung am 17. Oktober 1956:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;&hellip; <em>Der Bundeskanzler erkl&auml;rt demgegen&uuml;ber, dass die Rentner vor Weihnachten eine einmalige Zahlung erhalten sollten und die Rentenreform mit Wirkung vom 1. Januar in Kraft treten m&uuml;sse. Dar&uuml;ber hinaus m&uuml;ssten im Rahmen der Rentenreform alle kleineren Renten sp&uuml;rbar angehoben werden&hellip; &Uuml;berdies habe man die Wirtschaft in den letzten Jahren auf jede Weise gef&ouml;rdert und ihr viele Millionen zukommen lassen. K&uuml;rzlich habe man Steuererm&auml;&szlig;igungen beschlossen, die einen Betrag von 3 Milliarden DM ausmachten. Ferner gebe man f&uuml;r die Aufr&uuml;stung j&auml;hrlich viele Milliarden aus. Den Millionen von Rentnern habe man dagegen nur Brocken zugeworfen. <strong>Die kommende Bundestagswahl sei schon jetzt verloren, wenn man das Problem der Rentenreform nicht rechtzeitig und gro&szlig;z&uuml;gig l&ouml;se<\/strong>. Dabei m&uuml;sse in jedem Falle an dem Prinzip der Produktivit&auml;tsrente festgehalten werden. Es sei gerecht, wenn man die alten Leute an der Hebung des allgemeinen Lebensstandards teilnehmen lasse.&ldquo; ([<a href=\"#foot_5\" name=\"note_5\">5<\/a>])<\/em>\n<\/p><\/blockquote><p>Als Finanzminister Fritz Sch&auml;ffer weiterhin mit &Auml;nderungsantr&auml;gen versuchte, den in der Parlamentsabstimmung befindlichen Gesetzentwurf zu verw&auml;ssern, sprach Adenauer ein Machtwort und machte von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch.<\/p><p>Aus der Kabinettssitzung vom 24. Oktober 1956:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;<em>Der Bundeskanzler h&auml;lt dem Bundesminister der Finanzen entgegen&hellip;, und teilt mit, da&szlig; er die Grunds&auml;tze der Regierungsvorlage durch Schreiben an den Bundesminister der Finanzen zu Richtlinien der Politik erkl&auml;rt habe.&ldquo; ([<a href=\"#foot_6\" name=\"note_6\">6<\/a>])<\/em>\n<\/p><\/blockquote><p>Damit war das Bundeskabinett endg&uuml;ltig auf Linie gebracht und das Gesetz konnte am 21.01.1957 mit der unglaublichen Mehrheit von 397 Stimmen der 439 Abgeordneten im Bundestag beschlossen werden (bei 32 Gegenstimmen und 10 Enthaltungen, darunter eine vom Kabinettsmitglied Erhard). Es trat r&uuml;ckwirkend zum 01.01.1957 in Kraft.<\/p><p>Mit diesem Gesetz wurde noch eine modifizierte Umlagefinanzierung eingef&uuml;hrt. Mit einer begrenzten Kapitalbildung &uuml;ber ein sogenanntes Abschnittsdeckungsverfahren sollten Einnahmeschwankungen etwa durch konjunkturelle Krisen ausgeglichen werden k&ouml;nnen. Dieses Verfahren wurde 1969 eingestellt, seitdem wirkte in der gesetzlichen Rentenversicherung das reine Umlageverfahren.<\/p><p>Interessant an den Auseinandersetzungen um die Rentenreform 1957 waren aus heutiger Sicht zwei Aspekte. <\/p><p>Ein gro&szlig;er Widerspruch aus den Reihen der Regierungsparteien, vor allem von Wirtschaftsminister Ludwig Erhard vorgetragen, betraf die Kopplung der Renten an die Lohnentwicklung. Bef&uuml;rchtet wurde, dass damit die k&uuml;nftigen Lohnk&auml;mpfe durch das Interesse an den entsprechend steigenden Renten zus&auml;tzlich gest&auml;rkt w&uuml;rden. Durchsetzen konnten die Kritiker sich damals nicht. Bezeichnenderweise waren es die SPD und die GR&Uuml;NEN, die in den Jahren 2001 und 2004 mit den D&auml;mpfungsfaktoren in der Rentenformel daf&uuml;r sorgten, dass eine Trennung der Rentenentwicklung von den L&ouml;hnen erfolgte. Freilich sorgten auch die Regierungskoalitionen zwischen 1957 bis 2001 daf&uuml;r, dass die eigentlich zugesagte Rentenh&ouml;he (60 Prozent Bruttorentenniveau nach 40 Beitragsjahren, bzw. 67,5 Prozent nach 45 Jahren) nie erreicht wurde. Sie verschoben die Auszahlungstermine der Renten vom Monatsanfang auf das Monatsende und verl&auml;ngerten den Zeitraum der Berechnung der Bezugsl&ouml;hne. <\/p><p>Die Bezugsjahre f&uuml;r die Bruttol&ouml;hne, die zur Berechnung der Rente zu Grunde gelegt werden, wurden durch Durchschnittsberechnungen der letzten 4 bis 6 zur&uuml;ckliegenden Jahre k&uuml;nstlich verl&auml;ngert und damit erheblich gesenkt. <\/p><p>Nur ein Beispiel zur Verdeutlichung: Im Jahr 1980 betrug das durchschnittliche Jahres-Bruttoentgelt 29.485 DM, die Bemessungsgr&ouml;&szlig;e f&uuml;r die Rentenberechnung aber nur 21.911 DM, das f&uuml;hrte zu einer Brutto-Rente von 14.790 DM und entsprach damit einem Bruttorentenniveau von 50,2 Prozent. H&auml;tte man die 29.485 DM als Bemessungsgr&ouml;&szlig;e genommen, w&auml;re eine Brutto-Rente von 19.902 DM herausgekommen und das Bruttorentenniveau h&auml;tte 67,5 Prozent betragen ([<a href=\"#foot_7\" name=\"note_7\">7<\/a>]).<\/p><p>Ein zweiter Dissens innerhalb der Regierung betraf die Umlagefinanzierung der Renten. Hier war es wieder an vorderster Stelle Ludwig Erhard, der sich gegen den Adenauer\/Schreiber-Plan stellte ([<a href=\"#foot_8\" name=\"note_8\">8<\/a>]). Erhard wollte die individuelle, kapitalgedeckte Altersvorsorge durchsetzen. Da Adenauer die Rente zum Chefthema machte, konnte Erhard nur dagegen quengeln und pl&auml;dierte daf&uuml;r, zumindest eine teilweise Kapitaldeckung einzuf&uuml;hren. Auch das war vergebens. Es mussten 45 Jahre vergehen, bis dieser Wunsch mit der Riester-Rente erf&uuml;llt wurde.<\/p><p>Erhard verfolgte mit seinen Pl&auml;nen die Interessen des &bdquo;Versicherungs- und Sparsektors&ldquo; der Wirtschaft. Adenauer verfolgte seine ureigensten Interessen: den Machterhalt. Da war er sehr zielstrebig und erfolgreich. Als Folge der Rentenreform von 1957 wurden die Renten auf einen Schlag um durchschnittlich 65 Prozent erh&ouml;ht. Das kam in der Bev&ouml;lkerung au&szlig;erordentlich gut an.<\/p><p>Der Erfolg hatte dann wie &uuml;blich viele V&auml;ter. Die SPD reklamierte f&uuml;r sich, dass sie die Initiatorin und Treiberin der Rentenreform gewesen sei. Nicht zu Unrecht, aber genutzt hat es nichts. In der &ouml;ffentlichen Wahrnehmung war Konrad Adenauer der Heilsbringer. Der fuhr bei der Bundestagswahl am 15.09.1957 die Ernte ein. <\/p><p>Mit 50,2 Prozent erreichte die CDU\/CSU die absolute Mehrheit. Ein Ergebnis, das in der Geschichte der BRD einmalig bleiben sollte. Ausschlaggebend f&uuml;r diesen Erfolg soll nach einhelliger Meinung zeitgen&ouml;ssischer Kommentatoren die gro&szlig;e Rentenreform gewesen sein. <\/p><p><strong>Ernst Schellenberg und die SPD &ndash; Treiber in der Sozialpolitik<\/strong><\/p><p>Den Namen Ernst Schellenberg kennt heute kaum jemand. Dabei war er wahrscheinlich die treibende Kraft, die Adenauer zu seiner Jahrhundertreform trieb und damit die absolute Mehrheit bei den Wahlen 1957 erm&ouml;glichte.<\/p><p>Die SPD und da vor allem Schellenberg sa&szlig;en Adenauer und Arbeitsminister Anton Storch regelrecht im Nacken. Das geht aus den Kabinettsprotokollen hervor: ([<a href=\"#foot_9\" name=\"note_9\">9<\/a>])<\/p><p>17.02.1956: &bdquo;<em>Bundesminister f&uuml;r Arbeit: Er unterstreicht, dass h&ouml;chste Eile geboten sei, um einen Gesetzentwurf zu verabschieden, da anderenfalls die SPD mit einem eigenen Gesetzentwurf zuvorkomme &hellip; Der Bundesminister f&uuml;r Arbeit bemerkt, dass die bisherigen Vorlagen der Bundesregierung sich auf einer Ebene bewegt h&auml;tten, die im Parlament keinen Anklang gefunden h&auml;tte. Dies habe zur Folge gehabt, dass die SPD mit ihren erh&ouml;hten Forderungen im Parlament stets durchgedrungen sei.&ldquo;<\/em><\/p><p>Und in einem sp&auml;ter angef&uuml;gten Nachtrag: &bdquo;<em>In einem Schreiben an Bl&uuml;cher vom 20. April 1956 wandte sich Adenauer auch gegen eine Sitzung des Ministerausschusses zu einem sp&auml;teren Zeitpunkt. Er habe Nachricht erhalten, &bdquo;dass die SPD-Fraktion einen eigenen Gesetzentwurf in allern&auml;chster Zeit ver&ouml;ffentlichen w&uuml;rde. Es erschien mir sehr inopportun, dass wir gegen&uuml;ber einer solchen Ver&ouml;ffentlichung nur h&auml;tten mitteilen k&ouml;nnen, es habe eine Sitzung des Sozialkabinetts stattgefunden.&ldquo; <\/em><\/p><p>Der SPD-Gesetzentwurf wurde dann im Mai 1956 eingebracht mit dem Ziel, das Gesetz zum 1. Juli 1956 in Kraft zu setzen ([<a href=\"#foot_10\" name=\"note_10\">10<\/a>]). Die enge Terminsetzung war sicher f&uuml;r das &ouml;ffentliche Schaufenster gedacht und diente dem Wahlkampf zur Bundestagswahl im Herbst 1957. Der Inhalt hatte es aber in sich und setzte die Adenauer-Regierung unter geh&ouml;rigen Druck.<\/p><p>Zentral in dem umfangreichen Paragraphenwerk sind die Punkte Umlagefinanzierung, Dynamisierung mit der Lohnentwicklung und das Sicherungsniveau von 75 Prozent der Bruttoeink&uuml;nfte. Die Begr&uuml;ndungen sind im Lichte der aktuellen Auseinandersetzungen sehr bemerkenswert.<\/p><p>Sie werden im Folgenden ausf&uuml;hrlicher zitiert, weil sie die Debatte vertiefen k&ouml;nnen und f&uuml;r mehr Mut bei der Aufstellung wirklich wirksamer Reformziele bei der Altersversorgung sorgen k&ouml;nnten.<\/p><p>Das Rentenniveau wird mit einem Steigerungssatz von 1,8 Prozent des j&auml;hrlichen Einkommens, statt der 1,5 Prozent des Regierungsentwurfs, berechnet. Bei der Bemessungsgrundlage wird in der Beitragsphase das individuelle Bruttoeinkommen und in der Rentenphase das durchschnittliche Bruttoeinkommen verwendet (sprich die Rente wird dynamisiert). In diesen Punkten stimmten die SPD- und CDU\/CSU-Entw&uuml;rfe &uuml;berein.<\/p><ul>\n<li>&bdquo;<em>Das monatliche Altersruhegeld ist f&uuml;r je zw&ouml;lf Versicherungsmonate 1,8 vom Hundert der Bemessungsgrundlage.&ldquo; (&sect;23)<\/em><\/li>\n<li>&bdquo;<em>Bemessungsgrundlage f&uuml;r die Renten ist das in der gesamten Beitragszeit im Durchschnitt auf einen Beitragsmonat entfallende Entgelt&hellip;&ldquo; (&sect;11)<\/em><\/li>\n<li>&bdquo;<em>Der Rentenbetrag der am Schluss eines Bewertungsjahres laufenden Renten wird f&uuml;r das folgende Bewertungsjahr um den gleichen Vomhundertsatz erh&ouml;ht, um den sich die f&uuml;r die Bemessungsgrundlage ma&szlig;gebenden Entgelte&hellip; erh&ouml;hen.&ldquo; (&sect;44)<\/em><\/li>\n<\/ul><p>Aus der Begr&uuml;ndung des SPD-Antrags ist besonders interessant, dass die 1,8 Prozent sich an den Pensionen der Beamten orientierten:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;<em>Zur uneingeschr&auml;nkten Aufrechterhaltung des w&auml;hrend der Arbeitsjahre erworbenen Lebensstandards ist bei Ber&uuml;cksichtigung eines verminderten Aufwandes des Rentners ein Altersruhegeld von 75 vom Hundert des Bruttolohns oder -gehalts erforderlich. Der Gesetzentwurf verwirklicht dieses sozialpolitische Ziel f&uuml;r alle Arbeiter und Angestellten, die ein normales Arbeitsleben zur&uuml;ckgelegt haben. Der Gesetzgeber hat bereits grunds&auml;tzlich eine Leistung von 75 vom Hundert des fr&uuml;heren Arbeitseinkommens bei Erreichen der Altersgrenze insofern als angemessen anerkannt, als f&uuml;r Beamte nach normalem Dienstablauf ein Ruhegeld in dieser H&ouml;he gew&auml;hrt wird (&sect; 118 Bundesbeamtengesetz).&ldquo;<\/em>\n<\/p><\/blockquote><p>Zu den wichtigsten Gegenpositionen zum Regierungsantrag stellten sich die Beitragss&auml;tze von 12 Prozent (statt 14 Prozent), die Anteile des Bundes an den Kosten von 40 Prozent (statt 33 Prozent) und die zur Rentenberechnung heranzuziehenden Beitragszeiten von 5 Jahren (statt aller Beitragsjahre).<\/p><ul>\n<li>&bdquo;<em>Der Beitrag f&uuml;r Pflichtversicherte ist zw&ouml;lf vom Hundert des Entgelts.&ldquo; (&sect;82)<\/em><\/li>\n<li>&bdquo;<em>Der Bund tr&auml;gt vierzig vom Hundert des Aufwandes f&uuml;r Altersruhegeld, Berufsunf&auml;higkeitsrente und Hinterbliebenenrenten.&ldquo; (&sect;104)<\/em><\/li>\n<li>&bdquo;&hellip;<em>f&uuml;r die Ermittlung der Bemessungsgrundlage, wenn mehr als sechzig Beitragsmonate zur&uuml;ckgelegt sind, statt der gesamten Beitragszeit des Versicherten die sechzig aufeinander folgenden Beitragsmonate zugrunde zu legen, f&uuml;r die sich die h&ouml;chste Bemessungsgrundlage ergibt.&ldquo; (&sect;11)<\/em><\/li>\n<\/ul><p>Aus der Begr&uuml;ndung zum 60-monatigen Referenzzeitraum:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;<em>Die Grundlage f&uuml;r die Bemessung der Renten soll &hellip; das w&auml;hrend des gesamten Arbeitslebens im Durchschnitt bezogene Entgelt des Arbeiters oder Angestellten sein. Dieses Entgelt wird bei der Berechnung der Rente dem jeweiligen Lohn- und Gehaltsstand angepasst. F&uuml;r die Festsetzung der H&ouml;chstbegrenzung der Renten wird nicht das Entgelt des gesamten Arbeitslebens, sondern das der f&uuml;nf zusammenh&auml;ngenden Jahre zugrunde gelegt, f&uuml;r die sich die h&ouml;chste Bemessungsgrundlage ergibt. Hierdurch wird gew&auml;hrleistet, dass ein Arbeiter und Angestellter, dessen Lohn oder Gehalt nach einem langen Arbeitsleben absinkt, eine Rente erh&auml;lt, bei der auch das Einkommen der Jahre, in denen er auf dem H&ouml;hepunkt des Lebens stand, und das h&ouml;chste Arbeitsentgelt erzielte, zugrunde gelegt wird.&ldquo;<\/em>\n<\/p><\/blockquote><p>Explizit wird die Berechnung der Renten auf Basis des im gesamten Erwerbsleben erworbenen Einkommens kritisiert:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;<em>Tats&auml;chlich w&uuml;rde jedoch ein derartiges Altersruhegeld wegen der niedrigen Arbeitsentgelte der Lehr- und Ausbildungsjahre und wegen Absinkens des Arbeitsentgelts im fortgeschrittenen Alter erheblich unter 75 vom Hundert des Arbeitsentgelts liegen, das der Arbeiter oder Angestellte in den Jahren der vollen Entfaltung seiner k&ouml;rperlichen und geistigen Kr&auml;fte bezogen hat.&ldquo;<\/em>\n<\/p><\/blockquote><p><strong>Der ambitionierte DGB von 1955<\/strong><\/p><p>Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) mischte sich in das Gesetzgebungsverfahren ein, unterst&uuml;tzte im Wesentlichen die Positionen der SPD, legte aber in der Frage des Rentenniveaus noch eine Schippe drauf und forderte:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;<em>Das Ruhegeld f&uuml;r Arbeiter und Angestellte betr&auml;gt nach zehnj&auml;hriger Versicherungsdauer 30 v. H. und erh&ouml;ht sich f&uuml;r jedes weitere Jahr um 1,5 v. H. des versicherten Arbeitsentgelts bis zu 75 v. H. des h&ouml;chsten Jahresarbeitsverdienstes. <\/em>(aus der Entschlie&szlig;ung des 4. ordentlichen Bundeskongresses vom 1. bis 6.10. 1956([<a href=\"#foot_11\" name=\"note_11\">11<\/a>]))\n<\/p><\/blockquote><p>Demnach h&auml;tte das Versorgungsniveau von 75 Prozent des h&ouml;chsten erzielten Jahreseinkommens bereits nach 30 Beitragsjahren erreicht werden k&ouml;nnen.<\/p><p>Gegen&uuml;ber dem Gesetz und den Forderungen aus dem Jahr 1957 wirken die heutigen Positionen zu den j&auml;hrlichen Anwartschaftssteigerungen geradezu grotesk, wenn nicht l&auml;cherlich:<\/p><div class=\"imagewrap\"><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/bilder\/260220-Blick-02.jpg\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/bilder\/260220-Blick-02.jpg\" alt=\"\" title=\"\"><span><\/span><\/a><\/div><p>Schaut man in die Geschichte und blickt &uuml;ber den deutschen Tellerrand in die Nachbarstaaten ([<a href=\"#foot_12\" name=\"note_12\">12<\/a>]), dann erkennt man deutlich: Die von RentenZukunft e.V. formulierten Ziele (Nettorentenniveau von 75 Prozent; Mindestsicherung in H&ouml;he der Armutsgef&auml;hrdungsschwelle; gemeinsame Erwerbst&auml;tigenversicherung) sind realistisch, finanzierbar und gesellschaftlich akzeptabel.<\/p><p><small>Titelbild: Ljupco Smokovski\/shutterstock.com<\/small><\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><div class=\"footnote\">\n<p>[<a href=\"#note_1\" name=\"foot_1\">&laquo;1<\/a>] Gundula Ro&szlig;bach &bdquo;65 Jahre umlagefinanzierte Rentenversicherung&ldquo; <a href=\"https:\/\/www.deutsche-rentenversicherung.de\/DRV\/DE\/Home\/65_Jahre_Rentenreform\/65-jahre-rentenreform-rede-rossbach-presseseminar.html\">deutsche-rentenversicherung.de\/DRV\/DE\/Home\/65_Jahre_Rentenreform\/65-jahre-rentenreform-rede-rossbach-presseseminar.html<\/a> und <a href=\"https:\/\/www.deutsche-rentenversicherung.de\/DRV\/DE\/Ueber-uns-und-Presse\/Presse\/Reden-und-Interviews\/bundesvertreterversammlung\/2022_06_22_freiburg\/bvv_juni_freiburg.html\">deutsche-rentenversicherung.de\/DRV\/DE\/Ueber-uns-und-Presse\/Presse\/Reden-und-Interviews\/bundesvertreterversammlung\/2022_06_22_freiburg\/bvv_juni_freiburg.html<\/a><\/p>\n<p>[<a href=\"#note_2\" name=\"foot_2\">&laquo;2<\/a>] Gerhard Mackenroth: &bdquo;Die Reform der Sozialpolitik durch einen deutschen Sozialplan&ldquo; &ndash; Schriften des Vereins f&uuml;r Socialpolitik, Band 4, Berlin 1952, S. 41<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_3\" name=\"foot_3\">&laquo;3<\/a>] <a href=\"https:\/\/forschungsnetzwerk.ams.at\/dam\/jcr:7f7ee1f2-d70f-42d8-9da1-66431a34015d\/gesamtwirtschaftliche_paradoxa.pdf\">Hier eine gr&uuml;ndliche Erl&auml;uterung von Heiner Flassbeck<\/a><\/p>\n<p>[<a href=\"#note_4\" name=\"foot_4\">&laquo;4<\/a>] <a href=\"https:\/\/kabinettsprotokolle.bundesarchiv.de\/protokoll\/a174d77a-7d6d-46d2-abb7-ee29887f0f79\">Kabinettsprotokolle &ndash; 6. Sitzung des Ministerausschusses f&uuml;r die Sozialreform &ndash; 13.12.1955<\/a><\/p>\n<p>[<a href=\"#note_5\" name=\"foot_5\">&laquo;5<\/a>] <a href=\"https:\/\/kabinettsprotokolle.bundesarchiv.de\/protokoll\/eea1257e-124d-4689-86bb-37a87dc5139d\">Kabinettsprotokoll vom 17.10.1956<\/a><\/p>\n<p>[<a href=\"#note_6\" name=\"foot_6\">&laquo;6<\/a>] <a href=\"https:\/\/kabinettsprotokolle.bundesarchiv.de\/protokoll\/adc994b5-8152-45fb-ad70-155e66dbf288\">Kabinettsprotokoll vom 24.10.1956<\/a><\/p>\n<p>[<a href=\"#note_7\" name=\"foot_7\">&laquo;7<\/a>] <a href=\"http:\/\/sozialpolitik-portal.de\/uploads\/sopo\/pdf\/2002\/2002-10-00-Die-Anpassung-der-Renten-1959-bis-2002.pdf\">sozialpolitik-portal.de\/uploads\/sopo\/pdf\/2002\/2002-10-00-Die-Anpassung-der-Renten-1959-bis-2002.pdf<\/a> Seite 10<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_8\" name=\"foot_8\">&laquo;8<\/a>] <a href=\"https:\/\/www.ludwig-erhard.de\/gerechtigkeit-und-verantwortung-in-der-rentenpolitik\/\">Heute wirbt die Ludwig Erhard Stiftung verst&auml;rkt f&uuml;r die Position ihres Namensgebers<\/a><\/p>\n<p>[<a href=\"#note_9\" name=\"foot_9\">&laquo;9<\/a>] <a href=\"https:\/\/kabinettsprotokolle.bundesarchiv.de\/protokoll\/a54e212a-39b9-4d21-b7bb-dc72145967ef\">kabinettsprotokolle.bundesarchiv.de\/protokoll\/a54e212a-39b9-4d21-b7bb-dc72145967ef<\/a><\/p>\n<p>[<a href=\"#note_10\" name=\"foot_10\">&laquo;10<\/a>] <a href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/02\/023\/0202314.pdf\">Gesetzentwurf der SPD Bundestagsfraktion 1956<\/a><\/p>\n<p>[<a href=\"#note_11\" name=\"foot_11\">&laquo;11<\/a>] Das Dokument ist online nicht auffindbar, deshalb hier ausf&uuml;hrlicher zitiert:<br>\n<strong>4. ordentlicher DGB-Kongre&szlig; in Hamburg<\/strong> (1. bis 6. Oktober 1956)<br>\n<strong>6. Entschlie&szlig;ung zur Rentenreform<\/strong><br>\n&raquo;Der Bundeskongre&szlig; des DGB nimmt davon Kenntnis, da&szlig; der Bundestag die Beratungen &uuml;ber die zwei vorliegenden Gesetzentw&uuml;rfe zur Neuordnung der Rentenversicherung aufgenommen hat. Der Kongre&szlig; bedauert, da&szlig; der nach jahrelangen Vorbereitungen vorgelegte Regierungsentwurf in wichtigen Fragen unzul&auml;nglich ist.<br>\nDer Kongre&szlig; erhebt daher f&uuml;r die Neuordnung der Rentenversicherung folgende Forderungen:<\/p>\n<ol>\n<li>Das Ruhegeld f&uuml;r Arbeiter und Angestellte betr&auml;gt nach zehnj&auml;hriger Versicherungsdauer 30 v. H. und erh&ouml;ht sich f&uuml;r jedes weitere Jahr um 1,5 v. H. des versicherten Arbeitsentgelts bis zu 75 v. H. des h&ouml;chsten Jahresarbeitsverdienstes.<\/li>\n<li>Die Berufsunf&auml;higkeitsrente betr&auml;gt mindestens die H&auml;lfte des letzten Jahresarbeitsverdienstes. Ist jedoch der Berufsunf&auml;hige voll erwerbsunf&auml;hig, so betr&auml;gt die Rente mindestens zwei Drittel des letzten Jahresarbeitsverdienstes.<\/li>\n<li>Frauen und Angeh&ouml;rigen besonders gef&auml;hrdeter Berufe ist auf Antrag Ruhegeld zu gew&auml;hren, wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet haben.<\/li>\n<li>Auch den versicherten Arbeitern ist auf Antrag das Ruhegeld nach Vollendung des 60. Lebensjahres zu gew&auml;hren, wenn sie ein Jahr arbeitslos sind.<\/li>\n<li>Beim Tode des Versicherten ist die Rente f&uuml;r die auf den Sterbemonat folgenden drei Monate weiterzuzahlen.<\/li>\n<li>Die Witwenrente betr&auml;gt 50 v. H. der Versichertenrente; sie ist auf 60 v. H. zu erh&ouml;hen, wenn die Witwe arbeitsunf&auml;hig ist oder mindestens ein Kind zu versorgen hat oder das 40. Lebensjahr vollendet hat.<\/li>\n<li>Bedarf der Rentner der Pflege und Wartung, so ist ihm ein Pflegegeld zu gew&auml;hren.<\/li>\n<li>Eine Elternrente ist zu gew&auml;hren, wenn der Versicherte wesentlich zum Unterhalt seiner Eltern beigetragen hat.<\/li>\n<li>Die Renten sind an die Lohn- und Gehaltsentwicklung anzupassen, diese ist j&auml;hrlich festzustellen. Ist das Arbeitseinkommen gegen&uuml;ber der letzten Rentenfestsetzung gestiegen, so ist eine entsprechende Anpassung der Renten vorzunehmen.<\/li>\n<li>Die bestehenden g&uuml;nstigeren Sonderregelungen f&uuml;r Angestellte und Arbeiter d&uuml;rfen nicht angetastet werden.<\/li>\n<li>F&uuml;r die Finanzierung des Altersruhegeldes sind Bundesmittel zu gew&auml;hren.<\/li>\n<\/ol>\n<p>F&uuml;r die Aufbringung der Berufsunf&auml;higkeitsrenten sind in erster Linie Sozialabgaben der Betriebe heranzuziehen. Eine Erh&ouml;hung des Beitrages der Versicherten ist abzulehnen.<\/p>\n<p>Der Bundeskongre&szlig; ersucht den Bundestag, diese Forderungen zu ber&uuml;cksichtigen. Er erwartet, da&szlig; die angek&uuml;ndigte Neuordnung der Rentenversicherung der erste Schritt einer umfassenden Sozialreform ist, die den Arbeitern und Angestellten sowie ihren Angeh&ouml;rigen eine wirksame und anhaltende Hilfe und eine Verbesserung ihrer sozialen Sicherung bringt.&laquo;<\/p>\n<p>(1956: Oktober. Archiv der Gegenwart. Deutschland 1949 bis 1999, S. 10037 (vgl. auch AdG Bd. 2, S. 1804))<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_12\" name=\"foot_12\">&laquo;12<\/a>] <a href=\"https:\/\/www.seniorenaufstand.de\/rentenzukunft-broschuere-2025-darum-oesterreich\/\">seniorenaufstand.de\/rentenzukunft-broschuere-2025-darum-oesterreich\/<\/a><\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>W&auml;hrend der ehemalige Finanzminister Christian Lindner die Aktienrente als historischen Fortschritt pries, wird verschwiegen: Die deutsche Rentenversicherung war bereits kapitalgedeckt &ndash; und scheiterte zweimal krachend. Die Reform von 1957 unter Konrad Adenauer zog daraus Konsequenzen und setzte auf Umlage. Wer heute reformieren will, sollte aus der Geschichte lernen, statt alte Fehler neu zu verpacken. Von<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=146603\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":11,"featured_media":146604,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[13,39],"tags":[1114,290,646,283,904,319,1857,1912,1609,402],"class_list":["post-146603","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-denkfehler-wirtschaftsdebatte","category-rente","tag-adenauer-konrad","tag-binnennachfrage","tag-erhard-ludwig","tag-finanzmaerkte","tag-grv","tag-lohnentwicklung","tag-mackenroth-theorem","tag-rentenniveau","tag-rentenreform","tag-wachstum"],"jetpack_featured_media_url":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/shutterstock_645650875.jpg","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/146603","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/11"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=146603"}],"version-history":[{"count":10,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/146603\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":146657,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/146603\/revisions\/146657"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/146604"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=146603"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=146603"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=146603"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}