{"id":147304,"date":"2026-03-06T12:00:18","date_gmt":"2026-03-06T11:00:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=147304"},"modified":"2026-03-06T10:48:38","modified_gmt":"2026-03-06T09:48:38","slug":"krieg-gegen-den-iran-ein-paar-fragen-und-ein-paar-antworten-jenseits-propagandistischer-nebelkerzen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=147304","title":{"rendered":"Krieg gegen den Iran \u2013 ein paar Fragen und ein paar Antworten jenseits propagandistischer Nebelkerzen"},"content":{"rendered":"<p>Der israelisch-US-amerikanische Angriffskrieg gegen den Iran l&auml;uft auf Hochtouren. Nicht minder auf Hochtouren l&auml;uft die politische und massenmediale Propaganda auf allen Seiten. Der deutsche Michel schaut sich brav die &bdquo;Tagesschau&ldquo; und &bdquo;heute-Nachrichten&ldquo; an. Ist der Krieg nun v&ouml;lkerrechtswidrig oder nicht, fragt er sich. Die 20-Uhr-&bdquo;Tageschau&ldquo; vom 3. M&auml;rz hat ausnahmsweise ihre Hausaufgaben gemacht: Sie hat ausgewogen berichtet und die rechtliche Frage thematisiert. Nicht zuletzt d&uuml;rften die bisweilen professionellere Arbeit alternativer Medien sowie der wachsende Vertrauensverlust in die &ouml;ffentlich-rechtlichen Medien dazu beitragen, dass man sich in der &bdquo;Tagesschau&ldquo; des journalistischen Handwerks erinnert. Die rechtlichen Fragen zu diesem Krieg werden dennoch unzureichend behandelt. Von <strong>Alexander Neu<\/strong>.<br>\n<!--more--><br>\nDass das V&ouml;lkerrecht angesichts massiver machtpolitischer Instrumentalisierung und somit substanziellen Bedeutungsverlusts tot ist, habe ich bereits mehrfach geschrieben. Nun tr&auml;gt auch die Bundesregierung offen zur Beerdigung bei. In der Regierungserkl&auml;rung des Kanzlers Friedrich Merz spielt das V&ouml;lkerrecht, das hinsichtlich des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine kurzzeitig wiederbelebt wurde, mit Blick auf Israel und die USA nun wieder keine Rolle. Wie es halt so gerade passt:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;<em>V&ouml;lkerrechtliche Einordnungen werden dabei wenig bewirken. (&hellip;) Deshalb belehren wir unsere Partner nicht hinsichtlich ihrer milit&auml;rischen Schl&auml;ge gegen Iran<\/em>&ldquo;, so Kanzler Merz in seinem <a href=\"https:\/\/www.bundesregierung.de\/breg-de\/aktuelles\/kanzler-statement-naher-osten-2409172\">Pressestatement<\/a>.\n<\/p><\/blockquote><p>Also ist es wie folgt zu verstehen: V&ouml;lkerrechtliche Pflichten und Verbote gelten exklusiv f&uuml;r alle nicht-westlichen Staaten. Denn es gebe einfach &bdquo;<em>zu viele B&ouml;sewichte auf dieser Welt<\/em>&ldquo;, konstatiert der deutsche Kanzler wortw&ouml;rtlich bei seiner dritten Aufwartung im Wei&szlig;en Haus am 3. M&auml;rz 2026. Der Westen ist sodann von v&ouml;lkerrechtlichen Einhegungen freigestellt, da er ja als selbsternannter W&auml;chter dieses Rechtssystems milit&auml;rische Beinfreiheit f&uuml;r sich beanspruchen muss.<\/p><p>Und da alle &bdquo;B&ouml;sewichte&ldquo; sind bis auf den Westen, braucht dieser folglich eine freie Hand, um eine respektive <em>seine<\/em> Ordnung zu sch&uuml;tzen, die auch f&uuml;r alle anderen gut ist. Und wenn die anderen das nicht verstehen wollen, muss halt nachgeholfen werden &ndash; mit Regime Change und Bomben. Dementsprechend sind sich US-Pr&auml;sident Trump und der deutsche Kanzler in der Vorgehensweise gegen den Iran sehr einig.<\/p><p>Und ob Merz sich bei der infantilen Wortwahl &bdquo;<em>B&ouml;sewichte<\/em>&ldquo; nun bewusst auf das sprachliche Niveau seines Gespr&auml;chspartners bewegt, um Trump abzuholen, oder ob das sprachliche Niveau tats&auml;chlich seinen Denkkategorien aus Kindheitstagen entspricht, als die Gebr&uuml;der Grimm noch in waren und nicht <em>TikTok<\/em>, ist eine interessante Frage. Sollte dieses infantile Niveau tats&auml;chlich Merz&lsquo; Denkkategorien reflektieren, so stellen sich ganz andere Fragen &uuml;ber das Wohl und Wehe unseres Landes.<\/p><p>Dass der Angriff so eindeutig ein eklatanter V&ouml;lkerrechtsbruch &ndash; ungeachtet dessen faktisch toten Zustandes &ndash; darstellt, ist bereits hinreichend durch entsprechende Beitr&auml;ge ausgef&uuml;hrt worden, soll aber nochmals in diesem Beitrag in gebotener K&uuml;rze ausgef&uuml;hrt werden. Hinzu kommen zwei weitere v&ouml;lkerrechtliche Fragen.<\/p><ol>\n<li>Sind milit&auml;rische Ma&szlig;nahmen gegen Staaten, die US-Milit&auml;r auf ihrem Staatsgebiet stationiert haben, v&ouml;lkerrechtlich zul&auml;ssig oder nicht, wenn diese US-Basen benutzt werden, um Drittstaaten anzugreifen?<\/li>\n<li>Sind gezielte au&szlig;ergerichtliche Hinrichtungen, hier gezielte Ermordungen und Entf&uuml;hrungen von Staats- und Regierungschefs, v&ouml;lkerrechtlich zul&auml;ssig?<\/li>\n<\/ol><p>Obschon das V&ouml;lkerrecht in der internationalen Politik meiner Bewertung nach keine Rolle mehr spielt, macht es Sinn, diese Analyse zumindest theoretisch vorzunehmen.<\/p><p><strong>Angriff auf den Iran &ndash; v&ouml;lkerrechtliche Betrachtung<\/strong><\/p><p>In der UNO-Charta sind zwei Ausnahmen vom zwingenden Gewaltverbot zul&auml;ssig:<\/p><ol>\n<li>Das nat&uuml;rliche Recht auf &bdquo;Selbstverteidigung&ldquo; gem&auml;&szlig; Artikel 51 der UNO-Charta;<\/li>\n<li>Ein milit&auml;rischer Einsatz auf der Grundlage eines UNO-Sicherheitsratsmandates zur &bdquo;<em>Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit<\/em>&ldquo;, gem&auml;&szlig; Artikel 43 mandatiert.<\/li>\n<\/ol><p>Es existiert kein UNO-Sicherheitsratsbeschluss zu einer milit&auml;rischen Ma&szlig;nahme gegen den Iran, und auch der Fall der Selbstverteidigung ist hier nicht gegeben. Weder hat der Iran Israel und erst recht nicht die USA angegriffen. Selbst das v&ouml;lkerrechtlich anerkannte Prinzip des Pr&auml;emptivschlags bietet hier keine rechtfertigende Grundlage. Ein Pr&auml;emptivschlag ist ein Milit&auml;rschlag gegen einen Drittstaat, dessen Angriffsvorbereitungen so weit fortgeschritten sind, dass der nahestehende Angriff selbst als gesichert bewertet werden kann und sodann der Angriff einen Gegenwartscharakter annimmt. Beide Staaten haben jedoch einen Pr&auml;ventivschlag begr&uuml;ndet, der wiederum nicht v&ouml;lkerrechtlich gedeckt ist, da der Pr&auml;ventivschlag nichts anderes als einen verkappten Offensivschlag darstellt. Und genau aus diesem Grund verneint das V&ouml;lkerrecht dieses Prinzip als legale Gewaltanwendung.<\/p><p>Auch sind Zweifel angebracht, ob der Iran &uuml;berhaupt &ndash; jenseits der &uuml;blich nervigen und irritierenden iranischen Propaganda, Israel vernichten zu wollen &ndash; diese Absichten hatte, zumal ihm die F&auml;higkeiten hierzu nicht gegeben waren. Und ob der Iran tats&auml;chlich an der Atombombe arbeitete, dazu gibt es sehr viele widerspr&uuml;chliche Aussagen von allen Seiten, sodass eine gesicherte Aussage schwer zu treffen ist.<\/p><p>Wenn nun weder ein UNO-Sicherheitsratsmandat zur Gewaltanwendung noch der Selbstverteidigungsfall vorliegt, so gilt das Gewaltverbot ausnahmslos in der Sache wie auch hinsichtlich der Akteure. Hierzu die entsprechenden Artikel der UNO-Charta:<\/p><blockquote><p>\n<em>Artikel 2<\/em><br>\n<em>Die Organisation und ihre Mitglieder handeln im Verfolg der in Artikel 1 dargelegten Ziele nachfolgenden Grunds&auml;tzen:<\/em><\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li><em>Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel so bei, da&szlig; der Weltfriede, die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gef&auml;hrdet werden.<\/em><\/li>\n<li><em>Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabh&auml;ngigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt. <\/em>(das gilt ausnahmslos, also auch f&uuml;r die USA und ihre Verb&uuml;ndeten, was unser Kanzler entweder nicht wei&szlig; oder aber nicht gut findet)<\/li>\n<\/ol>\n<\/blockquote><p>Diese Vorschrift ist weder &bdquo;komplex&ldquo; noch irgendwie missverst&auml;ndlich formuliert und sollte somit selbst f&uuml;r Kanzler Merz verst&auml;ndlich sein.<\/p><p><strong>Milit&auml;rische Ma&szlig;nahmen gegen Drittstaaten?<\/strong><\/p><p>Die Beantwortung dieser Frage ist tats&auml;chlich schwierig, da es um den rechtlichen Status dieser Staaten geht, ohne dessen Kl&auml;rung eine v&ouml;lkerrechtliche Beurteilung nicht m&ouml;glich ist.<\/p><p>Die Pr&auml;misse lautet: Die USA (Gastland) unterhalten in der Region Milit&auml;rbasen. Die Gastgeberstaaten, wie beispielsweise Saudi-Arabien, haben somit zugestimmt, dass die USA auf deren Staatsgebiet US-Milit&auml;r stationieren und sodann milit&auml;rische Macht in die Region projizieren k&ouml;nnen. Allein die Pr&auml;senz ausl&auml;ndischen Milit&auml;rs &ndash; hier des US-Milit&auml;rs &ndash; stellt ein strukturelles Gewaltelement dar, da sie eine Gewaltandrohung ist. Der tats&auml;chliche Einsatz physischer Gewalt ist der finale Schritt. Das US-Milit&auml;r ist also nicht dort, um Skat zu spielen, sondern um mit milit&auml;rischer Macht &ndash; struktureller oder manifester Gewalt &ndash; die Ordnungsvorstellungen der USA zu sichern.<\/p><p>Der Neutralit&auml;tsstatus eines Staates ist durch seine Bereitschaft, sich als Gastgeberland f&uuml;r fremdes Milit&auml;r zur Verf&uuml;gung zu stellen &ndash; mithin dessen Machtprojektion zu erleichtern oder &uuml;berhaupt erst zu erm&ouml;glichen &ndash;, nicht mehr automatisch gesichert. Damit k&ouml;nnen Gastgeberstaaten durchaus auch als ein Ziel milit&auml;rischer Ma&szlig;nahmen von Drittstaaten, die im Konflikt mit den USA liegen, bewertet werden. Nun kommt es jedoch auf eine entscheidende Frage bzw. Antwort an:<\/p><ul>\n<li>Erlaubt der Gastgeberstaat (beispielsweise Saudi-Arabien) prinzipiell oder punktuell dem Gaststaat (hier die USA), sein Territorium inklusive seines Luftraums f&uuml;r Angriffe auf Drittstaaten (hier der Iran) zu nutzen? Wenn ja, kann der Gastgeberstaat sich nicht mehr auf den Neutralit&auml;tsstatus berufen, er ist faktisch Kriegspartei. Wie auch immer die Vergeltungsschl&auml;ge des angegriffenen Staates auf den Gastgeberstaat ausschauen, die &bdquo;Reaktionen&ldquo; des Gastgeberstaates, der bereits zuvor zur Kriegspartei mutiert ist, k&ouml;nnen schwerlich als Akt der Selbstverteidigung gerechtfertigt werden.<\/li>\n<li>Wenn der Gastgeberstaat dem Gaststaat hingegen keine Nutzungserlaubnis seines Territoriums f&uuml;r einen Angriff einr&auml;umt und dieses Verbot auch m&ouml;glichst offen kundtut, gewinnt der Gastgeberstaat seinen Neutralit&auml;tsstatus zur&uuml;ck. &bdquo;Vergeltungsschl&auml;ge&ldquo; des Irans k&ouml;nnten dann durchaus als Angriffsakt auf den Gastgeberstaat gewertet werden, was wiederum dessen Selbstverteidigungsrecht aktiviert.<\/li>\n<\/ul><p>Ob nun die Gastgeberstaaten in der Region den USA freie Hand zum Angriff von ihren Territorien aus gegeben haben oder nicht, ist entscheidend f&uuml;r die Beantwortung der Frage, ob der Iran rechtm&auml;&szlig;ige Vergeltungsschl&auml;ge aus&uuml;ben kann oder selbst zum Aggressor mutiert. Wenn nun das europ&auml;ische Trio Macron, Starmer und Merz in einer gemeinsamen Erkl&auml;rung den Iran auffordert, seine <a href=\"https:\/\/www.ansa.it\/amp\/nuova_europa\/en\/news\/sections\/politics\/2026\/02\/28\/uk-france-germany-condemn-iran-attacks-on-mideast-countries_2799e72d-0847-4bed-acb5-04b4618a9056.html\">&bdquo;<em>willk&uuml;rlichen Angriffe<\/em>&ldquo;<\/a> auf die Staaten der Region zu unterlassen, so fehlt der alles entscheidende Hinweis, ob die Staaten nun neutral oder Kriegspartei sind, wie oben ausgef&uuml;hrt. Dass sie in ihrer Erkl&auml;rung eben nicht auf den Neutralit&auml;tsstatus dieser Staaten der Region verweisen, k&ouml;nnte ein Indiz daf&uuml;r sein, dass diese Staaten tats&auml;chlich ihre Territorien f&uuml;r US-Angriffe freigegeben haben. Dieser Eindruck wird dadurch verst&auml;rkt, dass die drei Stats- und Regierungschefs in ihrer Erkl&auml;rung explizit darauf hinweisen, dass sie selbst an den US-Schl&auml;gen nicht beteiligt seien, sodann keine Kriegspartei seien.<\/p><p>Auch die Staaten der Region haben das <a href=\"https:\/\/www.deutschlandfunk.de\/neue-iranische-angriffe-gegen-golfstaaten-diese-betonen-recht-auf-selbstverteidigung-102.html\">Recht auf Selbstverteidigung erkl&auml;rt<\/a>. Aber auch hier fehlt der entscheidende Hinweis, ob sie ihre Territorien f&uuml;r die USA ge&ouml;ffnet haben oder nicht und somit, wie ihr Status zu bewerten ist.<\/p><p>Hier w&auml;re es auch die Aufgabe der Mainstreammedien, genau den Status der betroffenen Staaten der Region zu kl&auml;ren &ndash; jedoch Fehlanzeige.<\/p><p><strong>Gezielte Ermordungen und Entf&uuml;hrungen von Staats- und Regierungschefs<\/strong><\/p><p>Das Instrument des gezielten T&ouml;tens von Nicht-Kombattanten erzeugte in den sp&auml;ten 2000er- und den 2010er-Jahren eine gewisse Aufmerksamkeit. Die au&szlig;ergerichtliche Hinrichtung von Personen via US-Kampfdrohnen besch&auml;ftigte auch deutsche Gerichte, da die Kampfdrohnen durch Signalweiterleitung &uuml;ber die US-Airbase Ramstein in Rheinland-Pfalz verlief und verl&auml;uft und somit deutsches Staatsgebiet f&uuml;r die Angriffe genutzt wird. Im Nahen und mittleren Osten sowie Nordafrika wurden\/werden Menschen per Federstrich des jeweiligen US-Pr&auml;sidenten get&ouml;tet, obschon man sich mit dem Land nicht im Krieg befand\/befindet oder diese Personen eindeutig keinen Kombattantenstatus innehatten\/innehaben. Egal, man tat und tut es, weil man es ohne rechtliche und politische Konsequenzen konnte und, wie die Gegenwart zeigt, immer noch kann. Gleichsam der Rechtswidrigkeit der au&szlig;ergerichtlichen und somit illegalen T&ouml;tung von Nicht-Kombattanten wurde nun im laufenden Krieg der h&ouml;chste Mann im iranischen Staat, Ajatollah Chamenei, kurz nach Beginn des Angriffskrieges in seinem Amtssitz get&ouml;tet. Von etwas anderem (Unfall, Zufall etc.) als einem gezielten T&ouml;tungsakt ist wohl kaum auszugehen.<\/p><p>Die Entf&uuml;hrung und Verschleppung oder die gezielte T&ouml;tung, ja Hinrichtung von Staats- und Regierungschefs ist ein klar rechtswidriger Akt. Es ist ein klarer Versto&szlig; gegen den Immunit&auml;tsstatus von Staats- und Regierungschefs sowie Au&szlig;enministern. Der Immunit&auml;tsstatus entspringt den Rechtsquellen des V&ouml;lkergewohnheitsrechts und der internationalen Rechtsprechung (IGH-Urteil). Hinzu kommt, dass der gesamte Angriffskrieg v&ouml;lkerrechtswidrig ist. Es gibt also in dieser Frage wenig Spielraum f&uuml;r eine alternative Sichtweise.<\/p><p>Dass die Bundesregierung solche Aktivit&auml;ten nicht nur ignoriert, sondern implizit im Sinne einer notwendigen gewaltsamen Regime-Change-Operation <a href=\"https:\/\/www.bundesregierung.de\/breg-de\/aktuelles\/kanzler-statement-naher-osten-2409172\">sogar guthei&szlig;t<\/a>, wirft ein dunkles Licht auf die Bundesregierung und somit auf Deutschland. Kanzler Merz hat mit dieser Aussage gegen&uuml;ber Trump am 3. M&auml;rz Deutschlands Ansehen in der Welt mindestens einen B&auml;rendienst erwiesen. Realiter hat er der Anarchisierung der Staatenwelt und somit der Konfliktdynamiken einen weiteren Schub gegeben. Trump d&uuml;rfte sich ob des Merz&rsquo;schen Rechtsnihilismus sehr gefreut haben. Endlich jemand, der ihn versteht.<\/p><p>Es geht nicht darum, moralisch zu urteilen, ob Chamenei ein Menschenrechtsverbrecher war und ob das Mullah-System ein Ganovenregime ist oder nicht &ndash; zumal die moralische Argumentation h&auml;ufig genug auch nur ein Feigenblatt zur Verdeckung der wirklichen Interessen ist. Aber ungeachtet der Feigenblattfunktion ist die Moral kein Referenzrahmen f&uuml;r das V&ouml;lkerrecht. Das kann man gut oder schlecht finden, es ist aber so und hat auch einen guten Grund: Die Welt w&uuml;rde sich in einem st&auml;ndigen Krieg der Werte und Moral befinden. Des Weltfriedenswillen muss es aber eine stabile Ordnung geben. Hier die einschl&auml;gigen Artikel der UNO-Charta:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;<em>Artikel 2<\/em><br>\n<em>Die Organisation und ihre Mitglieder handeln im Verfolg der in Artikel 1 dargelegten Ziele nachfolgenden Grunds&auml;tzen:<\/em><\/p>\n<ol>\n<li><em>Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souver&auml;nen Gleichheit aller ihrer Mitglieder.<\/em><\/li>\n<\/ol>\n<p><em>(&hellip;)<\/em><\/p>\n<ol start=\"7\">\n<li><em>Aus dieser Charta kann eine Befugnis der Vereinten Nationen zum Eingreifen in Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach zur inneren Zust&auml;ndigkeit eines Staates geh&ouml;ren, oder eine Verpflichtung der Mitglieder, solche Angelegenheiten einer Regelung auf Grund dieser Charta zu unterwerfen, nicht abgeleitet werden; die Anwendung von Zwangsma&szlig;nahmen nach Kapitel VII wird durch diesen Grundsatz nicht ber&uuml;hrt.&ldquo;<\/em> (Weder die UNO noch ihre Mitgliedsstaaten haben das Recht, sich in die inneren Angelegenheiten souver&auml;ner Staaten einzumischen [Interventionsverbot], schon gar nicht unter Androhung oder Anwendung milit&auml;rischer Gewalt [Gewaltverbot]).<\/li>\n<\/ol>\n<\/blockquote><p>Das Interventionsverbot gilt nicht nur f&uuml;r die UNO, sondern erst recht f&uuml;r die Mitgliedsstaaten, zumal die Staaten gem&auml;&szlig; dem Verst&auml;ndnis der formalen Souver&auml;nit&auml;t (Abs. 2, Art. 2) den gleichen Stellenwert besitzen. Wenn also unsere &bdquo;Experten&ldquo; und &bdquo;Strategen&ldquo; die Welt in einen paradiesischen Garten (Demokratien) und den Dschungel (Autokratien) einteilen und daraus ableiten, den &bdquo;Dschungel&ldquo; nach Gutd&uuml;nken bombardieren zu k&ouml;nnen, stellt dies einen unzweifelhaften Bruch des V&ouml;lkerrechts dar.<\/p><p><strong>Fazit<\/strong><\/p><p>Mit dem Krieg gegen den Iran ist die Welt wieder ein St&uuml;ck n&auml;her an die Staatenanarchie, das Recht des St&auml;rkeren, ger&uuml;ckt; und dies ungeachtet der Frage, ob die USA oder der Iran den Krieg verlieren werden. Weltweit stehen die Zeichen auf Sturm zum Weltenbrand. Die europ&auml;ischen F&uuml;hrungskr&auml;fte &ndash; mit Ausnahme des spanischen Ministerpr&auml;sidenten Sanchez &ndash; zeigen sich nicht nur nicht willens, sich dieser katastrophalen Entwicklung entgegenzustellen, nein, sie beteiligen sich vielmehr daran und verraten ihre Verantwortung f&uuml;r das Wohl ihrer B&uuml;rger. Dass sie das so tun k&ouml;nnen, liegt einzig daran, dass die Menschen es &ndash; zumindest durch Passivit&auml;t &ndash; hinnehmen. Denn Schweigen ist Zustimmung.<\/p><p><small>Titelbild: StreetOnCamara_Comeback \/ shutterstock.com<\/small><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der israelisch-US-amerikanische Angriffskrieg gegen den Iran l&auml;uft auf Hochtouren. Nicht minder auf Hochtouren l&auml;uft die politische und massenmediale Propaganda auf allen Seiten. Der deutsche Michel schaut sich brav die &bdquo;Tagesschau&ldquo; und &bdquo;heute-Nachrichten&ldquo; an. Ist der Krieg nun v&ouml;lkerrechtswidrig oder nicht, fragt er sich. Die 20-Uhr-&bdquo;Tageschau&ldquo; vom 3. M&auml;rz hat ausnahmsweise ihre Hausaufgaben gemacht: Sie hat<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=147304\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":11,"featured_media":147305,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[169,171],"tags":[951,1557,783,2069,3438,1556,1703],"class_list":["post-147304","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-aussen-und-sicherheitspolitik","category-militaereinsaetzekriege","tag-iran","tag-israel","tag-merz-friedrich","tag-militaerstuetzpunkte","tag-un-charta","tag-usa","tag-voelkerrecht"],"jetpack_featured_media_url":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/wp-content\/uploads\/2026\/03\/shutterstock_2729518631.jpg","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/147304","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/11"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=147304"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/147304\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":147319,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/147304\/revisions\/147319"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/147305"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=147304"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=147304"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=147304"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}