{"id":147783,"date":"2026-03-16T09:06:16","date_gmt":"2026-03-16T08:06:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=147783"},"modified":"2026-03-16T10:31:27","modified_gmt":"2026-03-16T09:31:27","slug":"frieden-ohne-vertraege-wie-weiter-nach-den-vertragsbruechen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=147783","title":{"rendered":"Frieden ohne Vertr\u00e4ge &#8211; Wie weiter nach den Vertragsbr\u00fcchen?"},"content":{"rendered":"<p>Der Krieg zwischen den USA\/Israel und dem Iran sowie zwischen Russland und der Ukraine weisen diverse Schnittpunkte auf. Neben der geopolitischen und geostrategischen Dimension (beides auch Stellvertreterkriege im Weltneuordnungsprozess) gibt es auch eine gemeinsame diplomatisch-v&ouml;lkerrechtliche Problematik: Wie kann ein Frieden herbeiverhandelt und geschlossen werden, wenn das Vertrauen in die Verl&auml;sslichkeit von Verhandlungen sowie die G&uuml;ltigkeit geschlossener Vertr&auml;ge untergraben wird? Die Beantwortung dieser Frage wird umso dringlicher, je mehr der Druck auf eine Beendigung der bewaffneten Auseinandersetzungen w&auml;chst. Von<strong> Alexander Neu<\/strong>.<br>\n<!--more--><br>\n<strong>Vertr&auml;ge als Kern des internationalen Rechts<\/strong><\/p><p>Das individuell-menschliche wie auch zwischenstaatliche Interagieren beruht auf Vereinbarungen und Regeln, sollen Gesellschaft und die Staatenwelt &uuml;berhaupt funktionieren. Die Vereinbarungsformen sind vielf&auml;ltig: Angefangen vom gegenseitigen Versprechen und moralisch-sittlich verbindlichen Zusagen inklusive des Handschlags zur Besiegelung der Abmachung (Gentlemen&rsquo;s Agreement) &uuml;ber innerstaatliche Rechtsnormen (Gesellschaftsvertrag im Sinne Rousseaus) bis hin zum kodifizierten internationalen Recht, dem Recht zwischen Staaten. Wird die Verbindlichkeit der Willk&uuml;r ausgesetzt, ist das Ergebnis der nihilistische Naturzustand. <\/p><p>Das Vertragsrecht als Rechtsquelle gilt im internationalen Recht als das verbindlichste und am wenigsten interpretierbare Recht. Es gibt hierzu sogar eine Konvention, das &bdquo;<em>Wiener &Uuml;bereinkommen &uuml;ber das Recht der Vertr&auml;ge<\/em>&ldquo; (im Folgenden &bdquo;Wiener Vertragsrechtskonvention&ldquo;) aus dem Jahre 1969. <\/p><p>In der Pr&auml;ambel der Wiener Vertragsrechtskonvention hei&szlig;t es unmissverst&auml;ndlich:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;<em>Die Vertragsstaaten dieses &Uuml;bereinkommens, <\/em><\/p>\n<p><em>in Anbetracht der grundlegenden Rolle der Vertr&auml;ge in der Geschichte der internationalen Beziehungen, <\/em><\/p>\n<p><em>in Erkenntnis der st&auml;ndig wachsenden Bedeutung der Vertr&auml;ge als Quelle des V&ouml;lkerrechts und als Mittel zur Entwicklung der friedlichen Zusammenarbeit zwischen den V&ouml;lkern ungeachtet ihrer Verfassungs- und Gesellschaftssysteme, <\/em><\/p>\n<p><em>im Hinblick darauf, dass die Grunds&auml;tze der freien Zustimmung und von Treu und Glauben sowie der Rechtsgrundsatz pacta sunt servanda allgemein anerkannt sind, (&hellip;)<\/em>&ldquo;.\n<\/p><\/blockquote><p>Was bedeutet die lateinische Formulierung &bdquo;pacta sunt servanda&ldquo;?<\/p><p>Die Formulierung &bdquo;<em>pacta sunt servanda<\/em>&ldquo; bedeutet schlichtweg, Vertr&auml;ge sind einzuhalten. Dies sollte eigentlich selbstverst&auml;ndlich sein, denn ansonsten ergeben denklogisch Vertr&auml;ge keinen Sinn. Und dennoch ist diese Formulierung Gegenstand der Wiener Vertragsrechtskonvention, um das Selbstverst&auml;ndliche nochmals vertraglich zu fixieren. Hinzu kommt das Prinzip des &bdquo;<em>Treu und Glauben<\/em>&ldquo;. Dieses Prinzip setzt voraus, dass Abmachungen\/Vereinbarungen &ndash; und dazu z&auml;hlen schriftliche Vertr&auml;ge wie auch Versprechungen und m&uuml;ndliche Abmachungen &ndash; nach Treu und Glauben zu erfolgen haben. Also, keine T&auml;uschung oder sonstige List, die den Vertragspartner oder die Vertragspartner im falschen Glauben bel&auml;sst:<\/p><p>So legt die Wiener Vertragsrechtskonvention unmissverst&auml;ndlich fest:<\/p><blockquote><p>\n    &bdquo;<em>Art. 16<\/em><\/p>\n<p>    <em>Pacta sunt servanda<\/em><\/p>\n<p>    <em>Ist ein Vertrag in Kraft, so bindet er die Vertragsparteien und ist von ihnen nach Treu und Glauben zu erf&uuml;llen<\/em>.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Und nicht nur die Verbindlichkeit des ratifizierten Vertragswerkes ist nach &bdquo;Treu und Glauben&ldquo; einzuhalten, sondern auch der Weg hin zur Vertragsbildung selbst, mithin die Vertragsverhandlungen. So fixiert ebendiese Wiener Vertragsrechtskonvention:<\/p><blockquote><p>\n    &bdquo;<em>Art. 18 Verpflichtung, Ziel und Zweck eines Vertrags vor seinem Inkrafttreten nicht zu vereiteln<\/em><\/p>\n<p>    <em>Ein Staat ist verpflichtet, sich aller Handlungen zu enthalten, die Ziel und Zweck eines Vertrags vereiteln w&uuml;rden, <\/em><\/p>\n<p>    <em>a) wenn er unter Vorbehalt der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung den Vertrag unterzeichnet oder Urkunden ausgetauscht hat, die einen Vertrag bilden, solange er seine Absicht nicht klar zu erkennen gegeben hat, nicht Vertragspartei zu werden, oder <\/em><\/p>\n<p>    <em>b) wenn er seine Zustimmung, durch den Vertrag gebunden zu sein, ausgedr&uuml;ckt hat, und zwar bis zum Inkrafttreten des Vertrags und unter der Voraussetzung, dass sich das Inkrafttreten nicht ungeb&uuml;hrlich verz&ouml;gert<\/em>.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Mit anderen Worten: Bereits die Verhandlungen zu einem Vertrag d&uuml;rfen seitens der Verhandlungspartner nicht missbraucht werden, um die Ziele, den Zweck und die Verpflichtungen des anvisierten Vertrages zu vereiteln. Darunter fallen selbstverst&auml;ndlich auch T&auml;uschungs- und Scheinverhandlungen. Also Verhandlungen, die der Verhandlungspartner A f&uuml;hrt, um den Verhandlungspartner B, der nach &bdquo;<em>Treu und Glauben<\/em>&ldquo; verhandelt, &uuml;ber den wahren Hintergrund der Verhandlungen zu t&auml;uschen. Zum Beispiel das mittlerweile nicht mehr fiktive Verhalten eines Staates oder einer Staatengruppe, Scheinverhandlungen zu f&uuml;hren, Verhandlungsabsichten vorzut&auml;uschen, Verhandlungen zu verz&ouml;gern oder Verhandlungen scheitern zu lassen, um tats&auml;chlich einen milit&auml;rischen Angriff vorzubereiten oder das Scheitern dem Verhandlungspartner zu zuschreiben, um einen Kriegsgrund zu generieren.<\/p><p><strong>Formulierungen und Interpretationen von Vertragsabkommen<\/strong><\/p><p>Selbst die Formulierung und Interpretation von Vertragstexten ist in der Wiener Vertragsrechtskonvention gekl&auml;rt. Es geht darum, den Wortlaut so zu formulieren, dass alle Vertragsparteien diesen als authentisch f&uuml;r sich betrachten (<em>&bdquo;Art. 10 Festlegung des authentischen Textes&ldquo;<\/em>). Die Interpretation des &bdquo;<em>authentischen Textes<\/em>&ldquo; ist in Art. 31 (&bdquo;<em>Allgemeine Auslegungsregel<\/em>&ldquo;) gem&auml;&szlig; dem Prinzip von &bdquo;<em>Treu und Glauben<\/em>&ldquo; geregelt, um einseitige Interpretationen von Vertragsstaaten, die den Zweck und das Ziel des Vertrages unterminieren, zu verhindern. <\/p><p>Diese Festlegung ist auch vor dem Hintergrund der v&ouml;lkerrechtlichen Neuinterpretationen und der &bdquo;Weiterentwicklung des V&ouml;lkerrechts&ldquo; seit 1990, also dem Ende der Ost-West-Konfrontation, interessant. So schreibt der gr&ouml;&szlig;te deutsche au&szlig;en- und sicherheitspolitische ThinkTank, die SWP, in einer &bdquo;Studie&ldquo; aus 2018 mit dem Titel &bdquo;<em>V&ouml;lkerrechtliche Argumentationslinien in der russischen Au&szlig;en- und Sicherheitspolitik<\/em>&ldquo;: <\/p><blockquote><p>\n    &bdquo;<em>Das offizielle russische V&ouml;lkerrechtsverst&auml;ndnis fu&szlig;t heute im Wesentlichen auf einer engen Auslegung der Normen und Prinzipien, die in der UNO-Charta von 1945, der Erkl&auml;rung der UNO-Generalversammlung von 1970 &uuml;ber freundschaftliche Beziehungen (&hellip;) und der KSZE-Schlussakte von 1975 verankert sind. <\/em><\/p>\n<p>    <em>Die Legitimit&auml;t staatlichen Handelns auf internationaler Ebene ergibt sich aus russischer Sicht vor allem daraus, dass diese Normen und Prinzipien beachtet werden (sic!). Dahinter steht ein Verst&auml;ndnis von Legitimit&auml;t, das in erster Linie auf die Befolgung von Rechtss&auml;tzen und Verfahren abstellt und weniger auf bestimmte Wertvorstellungen.&ldquo;<\/em>\n<\/p><\/blockquote><p>Kurzum: Das russische V&ouml;lkerrechtsverst&auml;ndnis folgt laut SWP tats&auml;chlich den formulierten &bdquo;<em>authentischen Texten<\/em>&ldquo; der Vertr&auml;ge, wie in der Wiener Vertragsrechtskonvention festgehalten. Wir im Westen hingegen legen unsere westlichen Wertvorstellungen und faktisch Interessen zur Neuinterpretation und der Weiterentwicklung des V&ouml;lkerrechts zu Grunde &ndash; also die &bdquo;<em>regelbasierte internationale Ordnung<\/em>&ldquo; &ndash; sprich unsere unilaterale Ordnungsvorstellung. Nun ist zwischenzeitlich die Russische F&ouml;deration den v&ouml;lkerrechtlichen Pr&auml;zedenzf&auml;llen (NATO-Angriffskrieg auf Jugoslawien und Angriffskrieg der Koalition der Willigen auf den Irak) ganz offensichtlich mit Blick auf die Invasion in der Ukraine gefolgt &ndash; Russland hat also auch seine orthodoxe Auslegung des V&ouml;lkerrechts zu Gunsten seiner Interessen und Werte etwas gelockert. Dies wiederum findet der Westen &uuml;berhaupt nicht lustig und geb&auml;rdet sich nun als orthodoxer H&uuml;ter des V&ouml;lkerrechts. W&auml;re da nicht gerade Trump, der mit Venezuela, Iran, Kuba und m&ouml;glicherweise Gr&ouml;nland der Welt und seinen Verb&uuml;ndeten verdeutlicht, was er von Doppelmoral und V&ouml;lkerrecht so h&auml;lt: Nichts, stattdessen klarer gewaltbasierter Imperialismus, was wiederum die europ&auml;ischen Verb&uuml;ndeten bez&uuml;glich ihrer Kritik an Russlands Invasion in der Ukraine in Erkl&auml;rungsn&ouml;te bringt. All das ist das Ergebnis eines instrumentellen &ndash; offiziell wertebasierten &ndash; V&ouml;lkerrechtsverst&auml;ndnisses, welches uns nun an oder gar in den Abgrund f&uuml;hrt. <\/p><p><strong>Chronologie der Vertragsbr&uuml;che gem&auml;&szlig; der Wiener Vertragsrechtskonvention<\/strong><\/p><p><strong>Die Scheibchendiplomatie<\/strong><\/p><p>Eine besonders effektive Ma&szlig;nahme, bestehende Vertr&auml;ge nach eigener Interessenlage neu zu interpretieren und entsprechend zu handeln, ist die der leichten Dosierungen. Hier sind insbesondere das Dayton-Abkommen zur Beendigung des Bosnien-Krieges aus dem Jahre 1995 und die UNO-Sicherheitsratsresolution 1244 zur Beendigung des NATO-Angriffskrieges auf Jugoslawien 1999 zu nennen. <\/p><ol>\n<li><strong>Dayton-Abkommen<\/strong>\n<p>Das Dayton-Abkommen von 1995 f&uuml;hrte zu einer weitgehenden Dezentralisierung der jugoslawischen Nachfolgerepublik Bosnien-Herzegowina. Es wurden zwei Gliedstaaten innerhalb des bosnischen Gesamtstaates festgelegt: Die &bdquo;Republika Srpska&ldquo; und die &bdquo;F&ouml;deration Bosnien und Herzegowina&ldquo; innerhalb des bosnischen Gesamtstaates. Die &bdquo;F&ouml;deration Bosnien und Herzegowina&ldquo; wurde wiederum in zehn Kantone dezentralisiert, um den kroatischen Forderungen nachzukommen. Mit dieser Regelung konnte der Krieg beendet werden. Seit &uuml;ber 20 Jahren nun versuchen die EU und die bosnischen Muslime, den Gesamtstaat zu unitarisieren, also zu zentralisieren auf Kosten der Entit&auml;ten und Kantone. Das mag zur Effektivierung der staatlichen Funktionsweise durchaus sinnvoll sein. Das aber ist nur die eine Seite der Geschichte. Die andere Seite ist, dass der bosnische Gesamtstaat in die euroatlantischen Strukturen, also in die NATO und sp&auml;ter auch in die EU und somit in die westliche Einflusszone, final integriert werden sollen. Das wiederum lehnen die bosnischen Serben und auch Serbien ab, das mit den bosnischen Serben eng verbunden ist. Zwischenzeitlich wurden seitens der Zentralregierung mit Unterst&uuml;tzung des Westens Zentralisierungsma&szlig;nahmen angeordnet, die auf massiven Widerstand der bosnischen Serben sto&szlig;en, die ihrerseits mit dem Austritt aus dem Gesamtstaat drohen. Die Zentralisierungsforderungen und -ma&szlig;nahmen sind vom Dayton-Abkommen nicht gedeckt. Dennoch wird scheibchenweise das Dayton-Abkommen zerlegt.<\/p><\/li>\n<li><strong>UNO-Sicherheitsratsresolution 1244 zu Kosovo<\/strong>\n<p>&Auml;hnlich der Umgang mit der serbischen Provinz Kosovo. Die UN-Sicherheitsratsresolution 1244 l&auml;sst keinen Zweifel an der territorialen Integrit&auml;t und Souver&auml;nit&auml;t der Bundesrepublik Jugoslawien respektive seines Nachfolgestaates Serbien &uuml;ber das Kosovo. Dennoch wurde von Anfang an von den USA, der EU und milit&auml;risch abgesichert von der NATO die Sezession und Neustaatlichkeit des Kosovo scheibchenweise durchgesetzt. Die UNO (!!) und die OSZE spielten hierbei ihre Rolle der scheibchenweise administrativen Abkoppelung vom serbischen Gesamtstaat &ndash; angefangen mit neuen Gesetzen, dem Euro als neue W&auml;hrung und neue Identit&auml;tsdokumenten, die die serbischen ersetzen sollten. Wie kann es geschehen, dass die UNO vor Ort die eigene Resolution untergr&auml;bt und hintergeht? Die Antwort lautet: Das Personal. Das wirkliche Entscheidungspersonal beider Organisationen wurde und wird vorwiegend von Personen aus dem Westen besetzt, die die gew&uuml;nschte Agenda umsetzen. Auf diese Weise wird selbst die UNO instrumentalisiert.<\/p>\n<p>Die &bdquo;Unabh&auml;ngigkeit&ldquo; des Kosovo wurde einseitig gegen den Willens Serbiens vorangetrieben und 2008 schlie&szlig;lich mit R&uuml;ckendeckung und milit&auml;rischer Absicherung der NATO auch verk&uuml;ndet. Weder konnte die im Anhang der UNO-Resolution 1244 vereinbarte R&uuml;ckkehr serbischer Sicherheitskr&auml;fte stattfinden, weil die K-FOR &ndash; also faktisch NATO &ndash; dies verhindert. Noch war und ist die Sicherheit der serbischen Bev&ouml;lkerung oder gar die R&uuml;ckkehr der bis zu 230.000 vertriebenen Serben gew&auml;hrleistet, schlichtweg weil nicht gewollt. <\/p>\n<p>Kurzum: Die westlichen Staaten im UNO-Sicherheitsrat &ndash; die USA, Gro&szlig;britannien sowie Frankreich &ndash; haben die &bdquo;Unabh&auml;ngigkeit&ldquo; des Kosovo gemeinsam mit verb&uuml;ndeten Staaten vorangetrieben, obschon sie als UNO-Sicherheitsratsmitglieder f&uuml;r die Einhaltung ihrer eigenen Sicherheitsratsbeschl&uuml;sse verantwortlich sind. Im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages wurde seitens der Bundesregierung lapidar erkl&auml;rt, die politischen Realit&auml;ten h&auml;tten sich halt ver&auml;ndert, sodass die UNO-Sicherheitsratsresolution nicht mehr in G&auml;nze, sondern nur in Teilen noch gelte. Es gab aber auch hier keine nachtr&auml;gliche &Auml;nderung der UNO-Resolution im UNO-Sicherheitsrat. Es war eine reine machtbasierte Entscheidung des Westens. Und die angeblich ver&auml;nderte Realit&auml;t wurde ja perfiderweise selbst vom Westen geschaffen, um dann auf sie zu verweisen.<\/p>\n<p>Obendrein wird versucht, Serbien zu n&ouml;tigen, die Sezession eines Teils seines Staatsgebietes auch noch diplomatisch anzuerkennen, sprich seine totale Kapitulation abzusegnen.<\/p><\/li>\n<\/ol><p><strong>Scheinverhandlungen und Vertr&auml;ge zur T&auml;uschung<\/strong><\/p><p>Die wohl in j&uuml;ngster Zeit bekanntesten Beispiele von Scheinverhandlungen und Vertragst&auml;uschung d&uuml;rften wohl das Minsker-II-Abkommen sowie die Verhandlungen mit dem Iran &uuml;ber seine Nuklearf&auml;higkeiten darstellen.<\/p><ol>\n<li><strong>Minsk-II-Abkommen<\/strong>\n<p>Im Jahre 2015 vereinbarten die Ukraine, Deutschland, Frankreich und Russland einen Waffenstillstand und ein Friedensabkommen &ndash; das Minsker Abkommen. In dieser Vereinbarung wurde der chronologische Ablauf der Normalisierung zwischen der Kiewer Zentralregierung und den Aufst&auml;ndischen im Osten festgelegt. Der Osten sollte Teil der Ukraine bleiben, aber Autonomierechte erhalten. Dieses Minsker Abkommen wurde anschlie&szlig;end sogar in Form der UN-Sicherheitsratsresolution 2202 zu einem verbindlichen v&ouml;lkerrechtlichen Abkommen der Vereinten Nationen erhoben. Seit Anbeginn des Minsker Abkommens wurde es indes nicht wirklich implementiert, da sich beide Seiten schwer mit der Implementierung ihrer jeweiligen Verpflichtungen taten. Das Abkommen beinhaltete diverse aufeinander aufbauende Schritte. Insbesondere war die Reihenfolge (Punkte 9 und 11 des Abkommens) zwischen den Schritten der verfassungsm&auml;&szlig;ig abgesicherten Dezentralisierung auf der einen sowie der &Uuml;bernahme der Kontrolle &uuml;ber die Grenzen seitens der ukrainischen Zentralregierung auf der anderen Seite chronologisch gekl&auml;rt.<\/p>\n<p>Letztlich hakte es bei Kiew, den n&auml;chsten Schritt im Sinne der Chronologie zu erf&uuml;llen. Allerdings wurde Russland im Westen f&uuml;r den Stillstand verantwortlich gemacht. Was angesichts des klaren chronologischen Ablaufs merkw&uuml;rdig erschien. Auf meine Fragen im Verteidigungsausschuss wurde ausweichend bis kontrafaktisch geantwortet, bis meine Redezeiten abgelaufen waren. Ich konnte mir damals das Verhalten der Regierung nicht erkl&auml;ren, zumal der Vertrag weder in seinem Umfang noch in seiner Qualit&auml;t eine intellektuelle Herausforderung darstellte, um ihn und seine Chronologie zu verstehen. Erst Ende 2022 &ndash; der offene Krieg tobte bereits seit Februar &ndash; platzte der Knoten: Die ehemalige deutsche Kanzlerin Angela Merkel verriet, sekundiert von ihren franz&ouml;sischen und ukrainischen Kollegen, in einem Zeit-Interview, dass es dem Westen und Kiew gar nicht um die Implementierung des Abkommens gegangen w&auml;re. Vielmehr sei es das Ziel gewesen, der Ukraine Zeit zu geben:<\/p>\n<blockquote><p>\n    &bdquo;<em>Und das Minsker Abkommen 2014 war der Versuch, der Ukraine Zeit zu geben. <\/em><\/p>\n<p>    <em>Sie hat diese Zeit hat auch genutzt, um st&auml;rker zu werden, wie man heute sieht.&ldquo;<\/em><\/p>\n<p>    &ndash; <a href=\"https:\/\/www.tagesspiegel.de\/politik\/absolut-unerwartet-putin-zeigt-sich-enttauscht-von-merkel-wegen-ausserungen-zur-ukraine-9006844.html\">tagesspiegel.de\/politik\/absolut-unerwartet-putin-zeigt-sich-enttauscht-von-merkel-wegen-ausserungen-zur-ukraine-9006844.html<\/a>\n<\/p><\/blockquote>\n<p>Und f&uuml;r was? F&uuml;r die milit&auml;rische St&auml;rkung der ukrainischen Sicherheitsorgane, um den Osten der Ukraine wieder mit Gewalt zu integrieren &ndash; auch ohne Autonomie f&uuml;r den Osten. Kanzlerin Merkel und ihre Amtskollegen aus Frankreich und der Ukraine r&auml;umten also faktisch im Nachhinein ein, es habe sich bei dem Minsk-II-Abkommen lediglich um Scheinverhandlungen und bei der Implementierung desselben um eine vors&auml;tzliche T&auml;uschung gehandelt. Selbst die Qualifizierung dieses Abkommens zu einer UNO-Sicherheitsratsresolution hat sie nicht davon abgehalten, den Vertrag nicht mit dem verbindlichen Prinzip des &bdquo;<em>Treu und Glauben<\/em>&ldquo; implementieren.\n<\/p><\/li>\n<li><strong>USA\/Israel-Verhandlungen mit dem Iran<\/strong><br>\nMit dem Austritt der USA in Trumps erster Amtszeit aus dem &bdquo;<em>Joint Comprehensive Plan of Action<\/em>&ldquo; (&bdquo;<em>JCPOA<\/em>&ldquo;) und der damit angeh&auml;ngten UNO-Sicherheitsratsresolution 2231 brach der Damm mit Blick auf eine nachhaltige Regelung. Selbst nach Auffassung des damaligen Leiters der SWP, Volker Perthes, brach Trump damit das Internationale Recht (<a href=\"https:\/\/www.swp-berlin.org\/publikation\/die-europaeer-muessen-jetzt-ohne-die-usa-mit-iran-verhandeln-1\">swp-berlin.org\/publikation\/die-europaeer-muessen-jetzt-ohne-die-usa-mit-iran-verhandeln-1<\/a>). In dem JCPOA-Abkommen wurde der Iran verpflichtet, nicht die Uran-Anreicherung so weit voranzutreiben, dass dieses Uran eine Atombombenf&auml;higkeit erh&auml;lt. Im Gegenzug sollten die gegen den Iran verh&auml;ngten Sanktionen aufgehoben werden. Zun&auml;chst sprangen die europ&auml;ischen Vertragspartner Deutschland, Frankreich und Gro&szlig;britannien (&bdquo;E3&ldquo;) in die Bresche und versuchten, den Iran zu beruhigen sowie zu verhindern, dass das Land seinerseits den Vertrag verl&auml;sst. Dann aber schwenkten die &bdquo;E3&ldquo; zunehmend auf den US-Kurs ein und der Iran sah sich sukzessive nicht mehr an das Abkommen gebunden. Und obschon die USA den Vertrag einseitig aufgek&uuml;ndigt hatten, stellten sie weiterhin Forderungen, ganz so, als ob sie noch Vertragspartei w&auml;ren. \n<p>Zu Beginn der zweiten Amtszeit Trumps liefen die bilateralen Verhandlungen zwischen den USA und dem Iran im Fr&uuml;hsommer 2025 wieder an. Noch w&auml;hrend der Verhandlungen begann Israel, gefolgt von den USA, den Iran zu bombardieren. Damit waren die Verhandlungen zun&auml;chst beendet. Die Wiederaufnahme von Verhandlungen zu Beginn dieses Jahres wurde erneut durch den Angriff Israels und nachfolgend den USA zerst&ouml;rt. In beiden F&auml;llen bleiben nicht viel Interpretationsm&ouml;glichkeiten &uuml;ber die wahre Motivlage: Es ging wohl nicht, zumindest nicht priorit&auml;r, um den Versuch, mit Hilfe von Verhandlungen das unterstellte Atomwaffenprogramm des Irans einzuhegen. Tats&auml;chlich handelte es sich &ndash; und das ist die einzig m&ouml;gliche Schlussfolgerung &ndash; in beiden F&auml;llen um Scheinverhandlungen, um den Iran glauben zu lassen, w&auml;hrend der Verhandlungen sich in Sicherheit wiegen zu k&ouml;nnen. Damit ist auch der Tatbestand der T&auml;uschung gegen&uuml;ber dem Verhandlungspartner erf&uuml;llt.<\/p><\/li>\n<\/ol><p><strong>Fazit<\/strong><\/p><p>Schaut man sich die UNO-Charta an, wirft man einen Blick auf die Wiener Vertragsrechtskonvention und die Charta von Paris und gleicht dies mit der Realit&auml;t der internationalen Politik ab; pr&uuml;ft man, inwieweit unsere Regierung und die westlichen Regierungen diese oben genannten und auch weitere Vertragswerke wie den nuklearen Nichtverbreitungsvertrag (NPT) selbst miterarbeitet, zugestimmt, unterschrieben und ratifiziert haben, bleibt man erstaunt, ja geradezu sprach- und ratlos zur&uuml;ck. Grundlegendste Normen der Vertragswerke werden nicht respektiert, unilateral umgedeutet, l&auml;cherlich gemacht oder aber f&uuml;r den Rest der Welt, jedoch nicht f&uuml;r uns als verbindlich betrachtet. Und all diese rechtsnihilistischen Taten wurden sogar mit einem Titel versehen: die &bdquo;regelbasierte internationale Ordnung&ldquo;.<\/p><p>Internationale Vertragspartner zu t&auml;uschen, sie buchst&auml;blich &bdquo;&uuml;ber den Tisch zu ziehen&ldquo;, sie asymmetrisch in ein Rechte-Pflichten-Korsett &bdquo;zu verhandeln&ldquo;, mag ja taktisch gewieft sein. Rechtlich und strategisch indessen ist es ein Desaster: Es gibt nicht nur ein Heute, sondern immer auch ein Morgen. Einen Tag, an dem die Rechnung f&uuml;r das Taktieren serviert wird. Ganz konkret stellt sich nun das Problem, in das uns unsere &bdquo;Experten&ldquo; aus Regierung, Medien und &bdquo;ThinkTanks&ldquo; hineinman&ouml;vriert haben: <\/p><ul>\n<li>Wie will man mit Russland Verhandlungen &uuml;ber ein Ende des Krieges gegen die Ukraine und einer notwendigen europ&auml;ischen Nachkriegs- und Sicherheitsordnung nach den Erfahrungen von Minsk-II und der Missachtung der entsprechenden UNO-Sicherheitsratsresolution f&uuml;hren? Ist das noch m&ouml;glich oder bleibt nur noch ein Diktatfrieden nach einer totalen Niederlage einer Seite?<\/li>\n<li>Wie will man mit dem Iran Verhandlungen f&uuml;r ein Ende des Krieges und f&uuml;r eine tragf&auml;hige Nachkriegsordnung nach den Erfahrungen des &bdquo;JCPOA&ldquo; und der Missachtung der entsprechenden UNO-Sicherheitsratsresolution sowie den beiden Scheinverhandlungen in 2025 und 2026 f&uuml;hren? Ist das noch m&ouml;glich oder bleibt nur noch ein Diktatfrieden nach einer totalen Niederlage einer Seite?<\/li>\n<\/ul><p>Diese Frage spiegeln die absolute D&auml;mlichkeit des nur taktischen Denkens und Handelns in der internationalen Politik wider. Die Frage ist doch: Sind wir im Westen angesichts unseres instrumentellen bzw. taktischen Verh&auml;ltnisses zum Recht, der praktizierten Doppelstandards unserer Werte &uuml;berhaupt noch als Vertragspartner f&uuml;r den Rest der Welt satisfaktionsf&auml;hig? <\/p><p>Ich bef&uuml;rchte, wir sind es nicht mehr, da das Vertrauen zerst&ouml;rt ist. Und dennoch k&ouml;nnen wir eine Zeit lang mit nackter Gewaltanwendung, so wie es Trump derzeit praktiziert, Teile des Nicht-Westens noch einhegen, noch unterwerfen. Mit schwindender Macht jedoch wird es immer schwieriger. Das nicht mitgedachte Morgen wird nun zum brutalen Heute. Und das &bdquo;glorreiche&ldquo; Heute wird zum nostalgischen Gestern. Der Westen wird von seinem taktischen Politikverst&auml;ndnis eingeholt. Die Konsequenzen tragen wir alle: R&uuml;ckkehr der Wehrpflicht, Verschuldung sowie Verschiebung der Haushaltsposten hin zu einem Milit&auml;rstaat, schwindelerregende Preise an den Zapfs&auml;ulen. Und das ist erst der Anfang, wird der eingeschlagene Kurs beibehalten. <\/p><p><small>Titelbild: niroworld\/shutterstock.com<\/small><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/vg08.met.vgwort.de\/na\/c00ce0f4a6114052a31b69715e85e506\" width=\"1\" height=\"1\" alt=\"\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Krieg zwischen den USA\/Israel und dem Iran sowie zwischen Russland und der Ukraine weisen diverse Schnittpunkte auf. Neben der geopolitischen und geostrategischen Dimension (beides auch Stellvertreterkriege im Weltneuordnungsprozess) gibt es auch eine gemeinsame diplomatisch-v&ouml;lkerrechtliche Problematik: Wie kann ein Frieden herbeiverhandelt und geschlossen werden, wenn das Vertrauen in die Verl&auml;sslichkeit von Verhandlungen sowie die G&uuml;ltigkeit<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=147783\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":11,"featured_media":147784,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[169,126,171],"tags":[2230,3240,951,1557,432,466,3125,259,2203,260,639,1556,1703],"class_list":["post-147783","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-aussen-und-sicherheitspolitik","category-erosion-der-demokratie","category-militaereinsaetzekriege","tag-bosnien","tag-diplomatische-verhandlungen","tag-iran","tag-israel","tag-kosovo","tag-nato","tag-regelbasierte-ordnung","tag-russland","tag-serbien","tag-ukraine","tag-uno","tag-usa","tag-voelkerrecht"],"jetpack_featured_media_url":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/wp-content\/uploads\/2026\/03\/shutterstock_2728447865.jpg","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/147783","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/11"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=147783"}],"version-history":[{"count":8,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/147783\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":147937,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/147783\/revisions\/147937"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/147784"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=147783"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=147783"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=147783"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}