{"id":148532,"date":"2026-03-31T14:00:52","date_gmt":"2026-03-31T12:00:52","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=148532"},"modified":"2026-03-31T20:17:34","modified_gmt":"2026-03-31T18:17:34","slug":"thats-something-different-ja-nee-is-klar-oder-die-rueckkehr-zur-barbarisierung-des-krieges","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=148532","title":{"rendered":"That\u2018s something different \u2013 \u201eJa, nee, is&#8217; klar!\u201c oder: Die R\u00fcckkehr zur Barbarisierung des Krieges"},"content":{"rendered":"<p>Der US-israelische Angriffskrieg gegen den Iran unterstreicht einmal mehr das Ende des V&ouml;lkerrechts und somit die Barbarisierung der Politik und des Krieges selbst. Von <strong>Alexander Neu<\/strong>.<\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_7079\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-148532-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/260329_Thats_something_different_Ja_nee_is_klar_oder_Die_Rueckkehr_zur_Barbarisierung_des_Krieges_NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/260329_Thats_something_different_Ja_nee_is_klar_oder_Die_Rueckkehr_zur_Barbarisierung_des_Krieges_NDS.mp3\">https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/260329_Thats_something_different_Ja_nee_is_klar_oder_Die_Rueckkehr_zur_Barbarisierung_des_Krieges_NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/260329_Thats_something_different_Ja_nee_is_klar_oder_Die_Rueckkehr_zur_Barbarisierung_des_Krieges_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=148532-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/260329_Thats_something_different_Ja_nee_is_klar_oder_Die_Rueckkehr_zur_Barbarisierung_des_Krieges_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"260329_Thats_something_different_Ja_nee_is_klar_oder_Die_Rueckkehr_zur_Barbarisierung_des_Krieges_NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p>Bereits in der r&ouml;mischen Antike setzte man sich mit dem Rechtsverh&auml;ltnis im Krieg auseinander. So konstatierte Cicero: &bdquo;Inter arma silent leges&ldquo;, was so viel hei&szlig;en soll wie: &bdquo;Unter Waffen schweigen die Gesetze&ldquo;.<\/p><p>Der Krieg wurde mithin als rechtsfreier Zustand begriffen &ndash; alles war erlaubt: Auch das T&ouml;ten von Zivilisten, das Vergewaltigen, Verschleppen, Brandschatzen, die Zerst&ouml;rung der Infrastruktur etc.<\/p><p>Dass die Gesetze im Krieg schweigen, und zwar nicht nur mit Blick auf das Gewaltverbot, sondern auch hinsichtlich jener Rechtsnormen, die festhalten, was im Krieg nicht erlaubt ist, k&ouml;nnen wir derzeit t&auml;glich auch durch das dr&ouml;hnende Schweigen in Politik und Mainstreammedien angesichts der US-israelischen Angriffe auf die Infrastruktur und die T&ouml;tung von Zivilisten (gern als &bdquo;Kollateralsch&auml;den&ldquo; bezeichnet) zur Kenntnis nehmen.<\/p><p><strong>That&acute;s something different<\/strong><\/p><p>J&uuml;ngst erkl&auml;rten zwei &bdquo;eifrige Schreiberlinge&ldquo; (Zvi Smith und Michael R. Gordon) <a href=\"https:\/\/www.wsj.com\/livecoverage\/iran-us-israel-war-updates-2026\/card\/power-infrastructure-can-be-lawfully-targeted-in-certain-circumstances-military-experts-say-wVSOxc7KGyVZcClHdiWu\">im <em>Wall Street Journal<\/em><\/a>:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;<em>Laut Milit&auml;rexperten k&ouml;nnen Energieinfrastrukturen unter bestimmten Umst&auml;nden rechtm&auml;&szlig;ig angegriffen werden&ldquo;.<\/em>\n<\/p><\/blockquote><p>Auf <em>X<\/em> postete Gordon, einer der Autoren, <a href=\"https:\/\/x.com\/mgordonwsj\/status\/2035791930563453401\">diese Einsch&auml;tzung<\/a>, um sie in der Welt noch weiter zu verbreiten. Woraufhin in der Kommentarleiste einer seiner Follower eine <a href=\"https:\/\/x.com\/airuyi\/status\/2035862882953650616\">sehr kluge rhetorische Frage<\/a> formulierte, um die Doppelstandards zu erfragen:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;<em>Kann in unseren L&auml;ndern auch die Energieinfrastruktur rechtm&auml;&szlig;ig angegriffen werden? Oder handelt es sich dabei nur um bequeme Feinde, f&uuml;r die wir das Gesetz rechtm&auml;&szlig;ig au&szlig;er Kraft setzen k&ouml;nnen?&ldquo;<\/em>\n<\/p><\/blockquote><p>Und damit die Russen, nachdem sie Gordons Beitrag in seinem intellektuellen Tiefgang verstanden haben, nicht auf die geniale Idee kommen, ihre Angriffe auf die zivile (Energie-)Infrastruktur der Ukraine auch noch rechtfertigen zu k&ouml;nnen, hat der &uuml;beraus smarte Mr. Gordon <a href=\"https:\/\/x.com\/mgordonwsj\/status\/2035826672805556597\">gleich nachgelegt<\/a>:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;<em>Ziel der russischen Infrastrukturangriffe in der Ukraine ist es, der Zivilbev&ouml;lkerung Schaden und Leid zu zuf&uuml;gen, nicht sie zu mindern. Das ist ein entscheidender Unterschied. (&hellip;)<\/em>&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Also, ich fasse zusammen: Russlands Angriffe auf die zivile Infrastruktur schadeten der Zivilbev&ouml;lkerung. Das ist wohl richtig, denn genau das ist das eigentliche Ziel rechtswidriger Angriffe auf die zivile Infrastruktur &ndash; die Moral der Bev&ouml;lkerung zu brechen.<\/p><p>Die USA wiederum, so der Umkehrschluss von Gordons Aussage: Die USA, bombardieren nur, um das Leid und den Schaden der Zivilbev&ouml;lkerung zu mindern, &bdquo;das ist ein entscheidender Unterschied&ldquo;.<\/p><p>&bdquo;<em>Ja, nee, is&rsquo; klar!<\/em>&ldquo;, so kommentierte der Kabarettist Atze Schr&ouml;der in seinen Sendungen gern und treffend abstruse oder hirnrissige Aussagen seines Gegen&uuml;bers. Und ob die Opfer US-amerikanischer Bomben Gordons Lovebombs-Ausf&uuml;hrung, dass das alles zu ihrem Besten sei, so unterschreiben w&uuml;rden, ist doch eher zu bezweifeln.<\/p><p>Entweder glaubt der Autor selbst an diesen Unfug, was sein intellektuelles Unverm&ouml;gen hervorheben w&uuml;rde. Oder aber er glaubt, dass seine Leser kognitiv unterbelichtet sind. Viel mehr Optionen gibt es nicht. Die Kommentare auf seinen Tweet lassen eher weniger auf die vermeintliche Dummheit der Leser schlie&szlig;en.<\/p><p>Wer solche &bdquo;Experten&ldquo; zu Wort kommen l&auml;sst, darf sich nicht wundern, wenn der Rest der Welt sich angesichts solch demonstrativ-d&auml;mlich formulierter Doppelstandards von uns abwendet. Zur Problematik der Doppelstandards: <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=136012\">Analyse: Wenn das V&ouml;lkerrecht zur Waffe wird<\/a><\/p><p><strong>Ius ad bellum (Recht zum Krieg), Gewaltverbot und Ius in bello (Recht im Krieg)<\/strong><\/p><p>Das Jahrhunderte w&auml;hrende ius ad bellum, das Recht zum Krieg, wurde normativ mit der UN-Charta (Art. 2) &ndash; abgesehen der zwei Ausnahmen (Art. 43 Entscheidung des UN-Sicherheitsrates und Art. 51 Selbstverteidigungsrecht der UN-Charta) &ndash; strikt verboten. Diese Weiterentwicklung des V&ouml;lkerrechts war der konkrete Ausdruck aus den Lehren zweier verheerender Weltkriege in der ersten H&auml;lfte des 20. Jahrhunderts.<\/p><p>Hinzu kam das Recht im Kriege (ius in bello), welches im Wesentlichen kodifiziert und vereinbart wurde im &bdquo;Haager Recht&ldquo; &ndash; landl&auml;ufig bekannt als &bdquo;Haager Landkriegsordnung&ldquo; &ndash; von 1907. Ziel war es, unn&ouml;tiges Leid im Krieg einzud&auml;mmen. Dies h&ouml;rt sich sarkastisch an, war und ist indessen eine Errungenschaft, um die dem Krieg inh&auml;rente grenzenlose Brutalit&auml;t wenigstens etwas einzuhegen.<\/p><p>Umfassende humanit&auml;re Aspekte und Regeln im Krieg wurden jedoch erst durch die Genfer Konventionen von 1949 und die sp&auml;teren Zusatzprotokolle 1978 beschlossen, sodass das Gesamtpaket zwar als humanit&auml;res Recht gilt. Jedoch werden nur die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle als humanit&auml;res V&ouml;lkerrecht im engeren Sinne bezeichnet.<\/p><p>Auf den ersten Blick wirkt es wie ein Widerspruch, warum es kodifizierte Rechtsnormen f&uuml;r den Krieg, d.h. f&uuml;r die Kriegsf&uuml;hrung selbst gibt, aber zugleich der Krieg an sich verboten ist. Unter rein rechtlichem Gesichtspunkt mag der Widerspruch deutlich sein. Weitet man jedoch den Blick &uuml;ber den rechtlichen Horizont hinaus auf die reale Welt, die reale Politik, so wird deutlich, dass das Gewaltverbot bislang Angriffskriege nicht verhindert hat &ndash; siehe als j&uuml;ngstes Beispiel den Angriff auf den Iran. Aufgrund dessen ist das ius in bello (Recht im Krieg, also humanit&auml;res V&ouml;lkerrecht), welches unter anderem Grenzen der operativen Kriegsf&uuml;hrung festlegt, mehr als sinnvoll. Kurzum: Wenn das Verbot des Krieges nicht durchsetzbar ist, dann sollen wenigstens die grausamsten Kriegsfolgen eingehegt werden. Aber auch genau dieses Recht, das humanit&auml;re V&ouml;lkerrecht, wird sukzessive entsorgt.<\/p><p><strong>NATO-Krieg gegen Jugoslawien<\/strong><\/p><p>Denkt man 27 Jahre zur&uuml;ck, der rechtswidrige Angriffskrieg der NATO gegen Jugoslawien begann am 24. M&auml;rz 1999, so bleiben zwei Begriffe im historischen Ged&auml;chtnis: &bdquo;humanit&auml;re Intervention&ldquo; und &bdquo;Kollateralsch&auml;den&ldquo;.<\/p><p>In diesem Beitrag soll jedoch nicht die modernisierte Legitimationsfigur zum vermeintlich &bdquo;gerechten Krieg&ldquo;, die &bdquo;humanit&auml;re Intervention&ldquo;, thematisiert werden, sondern ausschlie&szlig;lich die Gewaltanwendung gegen Zivilisten und gegen die zivile Infrastruktur.<\/p><p>Der damalige ber&uuml;hmt-ber&uuml;chtigte NATO-Pressesprecher J. Shea sprach bei der 78-t&auml;gigen Bombardierung der Bundesrepublik Jugoslawien bei zivilen Opfern und zerst&ouml;rter Infrastruktur von &bdquo;Kollateralsch&auml;den&ldquo;, mithin &bdquo;Nebensch&auml;den&ldquo;. Diese waren gravierend, und das kam nicht von ungef&auml;hr. Vieles spricht daf&uuml;r, dass die NATO die Infrastruktur des Landes gezielt zerst&ouml;rte und sie dabei auch fahrl&auml;ssig zivile Opfer in Kauf nahm. &bdquo;Wir werden Jugoslawien in die Steinzeit bomben&ldquo;, so Shea auf seinen t&auml;glichen Pressebriefings. Damit wurde wissentlich und willentlich das humanit&auml;re V&ouml;lkerrecht gebrochen, um das Ziel des Krieges zu erreichen. Unter den zivilen Objekten waren Krankenh&auml;user, Energieinfrastruktur, Kirchen, Schulen, Denkm&auml;ler, Fabriken, Br&uuml;cken &ndash; also auch zivile Objekte, deren milit&auml;rische Nutzung gar nicht oder nicht &uuml;berwiegend gegeben war, sodass sie ein legitimes Ziel milit&auml;rischer Angriffe h&auml;tten darstellen k&ouml;nnen. Es ging darum, Serbien in die Knie (&bdquo;in die Steinzeit bomben&ldquo;) zu zwingen, und dazu waren nahezu alle Mittel recht.<\/p><p><strong>Russlands Angriffe auf die Energieinfrastruktur<\/strong><\/p><p>Der rechtswidrige russische Angriffskrieg gegen die Ukraine spielt sich zwar haupts&auml;chlich im Grabenkrieg ab, aber auch Russland ist seit Mitte 2023 verst&auml;rkt dazu &uuml;bergegangen, die Energieinfrastruktur der Ukraine durch Luftangriffe zu zerst&ouml;ren. Obendrein kommen, ob &bdquo;Kollateralsch&auml;den&ldquo; oder gezielt, auch Zivilisten ums Leben, werden Wohnh&auml;user und weitere zivile Infrastruktur zerst&ouml;rt. Die Ukraine schl&auml;gt mit Kampfdrohen auf russische zivile Infrastruktur sowie milit&auml;rische Objekte zur&uuml;ck und hat dabei f&uuml;r Moskau schmerzhafte Erfolge zu verbuchen. Es scheint so, dass beide Seiten die Frage des Schutzstatus ziviler Infrastruktur nicht einmal mehr aufwerfen &ndash; das Ignorieren des humanit&auml;ren V&ouml;lkerrechts geh&ouml;rt offensichtlich auf beiden Seiten zur Normalit&auml;t der Kriegsf&uuml;hrung.<\/p><p><strong>US-Israelischer Angriffskrieg auf die zivile Infrastruktur des Iran<\/strong><\/p><p>US-Pr&auml;sident Trump k&uuml;ndigte j&uuml;ngst an, vorerst keine Atomkraftwerke und weitere Energieinfrastruktur des Iran anzugreifen, wie <a href=\"https:\/\/www.deutschlandfunk.de\/trump-vorerst-keine-angriffe-auf-atomanlagen-100.html\">der <em>Deutschlandfunk (DLF)<\/em> zu berichten wei&szlig;<\/a>. Was das Mainstreammedium <em>DLF<\/em> wie auch andere Massenmedien tunlichst vermeiden zu thematisieren, ist:<\/p><p>Die Angriffe auf die zivile Infrastruktur sowie auf Zivilisten stellen unzweifelhaft einen eklatanten Bruch des humanit&auml;ren V&ouml;lkerrechts dar. Und Angriffe auf Atomkraftwerke sind ohnehin ein absolutes Tabu. Das gilt im &Uuml;brigen auch f&uuml;r Israel und die USA.<\/p><p>Handelt es sich um journalistische Fahrl&auml;ssigkeit, Ignoranz oder Vorsatz? Denn auch bei der Bombardierung Jugoslawiens spielte die rechtliche Einordnung des NATO-Krieges im Hinblick auf die Zerst&ouml;rung ziviler Infrastruktur keine &ndash; der rechtlichen Qualit&auml;t angemessene &ndash; Rolle in der Berichterstattung; ganz so, als g&auml;be es das humanit&auml;re V&ouml;lkerrecht nicht.<\/p><p>Die rechtswidrige Zerst&ouml;rung ukrainischer Infrastruktur durch russische Angriffe und die rechtswidrige Zerst&ouml;rung der Infrastruktur der Golfstaaten durch iranische Angriffe werden zwar regelm&auml;&szlig;ig von unseren Mainstreammedien thematisiert &ndash; entweder als Hinweise oder als Kritik an der russischen respektive iranischen Kriegsf&uuml;hrung. Jedoch zumeist ohne Bezugnahme auf die Rechtswidrigkeit derartiger Angriffe, sondern eher als politische Emp&ouml;rung. Und rechtswidrige Angriffe Israels und der USA auf die zivile Infrastruktur des Iran werden kaum thematisiert, obschon der Schaden an der zivilen Infrastruktur des Iran um ein Vielfaches umfangreicher sein d&uuml;rfte als der in Israel und in den Golfstaaten zusammen. Bereits ein oberfl&auml;chlicher Blick auf die massenmedialen Beitr&auml;ge reicht, um das Ungleichgewicht zu erkennen.<\/p><p>Sowohl das auff&auml;llige Ausblenden der rechtlichen Komponente als auch die ungleiche Verteilung der Nennung von zerst&ouml;rter ziviler Infrastruktur und get&ouml;teten Zivilisten k&ouml;nnte nahelegen, dass das Problem nicht in einer fachlichen Inkompetenz der Journalisten, sondern wohl eher an einer ideologisierten massenmedialen Berichterstattung liegt.<\/p><p><strong>Humanit&auml;res V&ouml;lkerrecht &ndash; gleicherma&szlig;en verbindlich<\/strong><\/p><p>Die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle stellen umfangreiche Bestimmungen zur Einhegung des Leids sowie zu den Rechten und Pflichten von Kombattanten und Zivilsten sowie der kriegf&uuml;hrenden Staaten dar. Die Rechte und Verpflichtungen der Konfliktparteien sind gleicherma&szlig;en verbindlich &ndash; ungeachtet, wer Aggressor- und wer Opferstaat ist und ungeachtet der Motivation zum Kriege. Dieser Ansatz soll sicherstellen, dass keine Hintert&uuml;rchen f&uuml;r das Unterlaufen von Pflichten und Rechten, wie beispielsweise unangemessene Gewaltanwendung, dergestalt genutzt werden k&ouml;nnen, als dass beide Konfliktparteien jeweils f&uuml;r sich beanspruchen, Opferstaat zu sein oder ein &bdquo;ehrw&uuml;rdiges Motiv&ldquo; ausgeben und daraus das Recht ableiten, besonders grausame &bdquo;Verteidigungsma&szlig;nahmen&ldquo; zu ergreifen.<\/p><p>Auch akzeptieren die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle keine weiteren Interpretationen, wie das Nichtvorliegen einer Kriegserkl&auml;rung oder das Bestreiten eines Kriegszustandes (NATO 1999 &bdquo;Air Campaign&ldquo; und Russland 2022 bis heute &bdquo;Sonderoperation&ldquo;), um die Rechte und Pflichten des humanit&auml;ren V&ouml;lkerrechts auszuhebeln. Als allgemeing&uuml;ltige Definition im humanit&auml;ren V&ouml;lkerrecht findet daher die Formulierung &bdquo;Bewaffneter Internationaler Konflikt&ldquo; Anwendung, anstelle des interpretationsoffenen Begriffs &bdquo;Krieg&ldquo;.<\/p><p><strong>Grundlegende Regelungen zum Zwecke der Einhegung unn&ouml;tigen Leidens<\/strong><\/p><blockquote><p>\n<em>Teil III Methoden und Mittel der Kriegf&uuml;hrung Kombattanten- und Kriegsgefangenenstatus<\/em><br>\n<em>Abschnitt I Methoden und Mittel der Kriegf&uuml;hrung <\/em><br>\n<em>Art. 35<\/em><br>\n<em>Grundregeln<\/em><\/p>\n<ol>\n<li><em>In einem bewaffneten Konflikt haben die am Konflikt beteiligten Parteien kein unbeschr&auml;nktes Recht in der Wahl der Methoden und Mittel der Kriegf&uuml;hrung.<\/em><\/li>\n<li><em>Es ist verboten, Waffen, Geschosse und Material sowie Methoden der Kriegf&uuml;hrung zu verwenden, die geeignet sind, &uuml;berfl&uuml;ssige Verletzungen oder unn&ouml;tige Leiden zu verursachen.<\/em><\/li>\n<li><em>Es ist verboten, Methoden oder Mittel der Kriegf&uuml;hrung zu verwenden, die dazu bestimmt sind oder von denen erwartet werden kann, dass sie ausgedehnte, lang anhaltende und schwere Sch&auml;den der nat&uuml;rlichen Umwelt verursachen.<\/em><\/li>\n<\/ol>\n<\/blockquote><p>Mit Angriffen auf die Energieinfrastruktur wird der Bev&ouml;lkerung, insbesondere in kalten Jahreszeiten, ein &bdquo;unn&ouml;tiges Leiden&ldquo; zugef&uuml;gt. Dies wird nochmals verst&auml;rkt, wenn &Ouml;lraffinerien oder Chemiewerke zerst&ouml;rt und auf diese Weise die Luft und der Boden dauerhaft belastet werden, was sich auf die Gesundheit der Bev&ouml;lkerung auswirkt. In allen drei Kriegen &ndash; NATO-Angriff auf Jugoslawien, russischer Angriff auf Ukraine (beide Seiten greifen entsprechende Objekte an) und US-israelischer Angriff auf den Iran (auch hier greifen beide Seiten entsprechende Objekte an) &ndash; wird genau gegen diese Grundregeln eklatant versto&szlig;en.<\/p><blockquote><p>\n<em>Teil IV<\/em><br>\n<em>Zivilbev&ouml;lkerung<\/em><br>\n<em>Abschnitt I<\/em><br>\n<em>Allgemeiner Schutz vor den Auswirkungen von Feindseligkeiten<\/em><br>\n<em>Kapitel I Grundregel und Anwendungsbereich<\/em><br>\n<em>Art. 48 Grundregel<\/em><\/p>\n<p><em>Um Schonung und Schutz der Zivilbev&ouml;lkerung und ziviler Objekte zu gew&auml;hrleisten, unterscheiden die am Konflikt beteiligten Parteien jederzeit zwischen der Zivilbev&ouml;lkerung und Kombattanten sowie zwischen zivilen Objekten und milit&auml;rischen Zielen; sie d&uuml;rfen daher ihre Kriegshandlungen nur gegen milit&auml;rische Ziele richten.<\/em>\n<\/p><\/blockquote><p>Dass in allen drei genannten Kriegen die Zivilbev&ouml;lkerungen mindestens als &bdquo;Kollateralsch&auml;den&ldquo; in Kauf genommen wurden und werden, ist ganz offensichtlich. Nicht minder offensichtlich ist, dass die zivile Infrastruktur in allen drei F&auml;llen sehr h&auml;ufig keine &bdquo;bedauerlichen Kollateralsch&auml;den&ldquo;, sondern intendierte Angriffsziele gewesen waren bzw. sind, um die Moral der Bev&ouml;lkerung zu brechen und auf diese Weise m&ouml;glichst den Unmut gegen ihre Regierung zu f&ouml;rdern.<\/p><blockquote><p>\n<em>Kapitel II<\/em><br>\n<em>Zivilpersonen und Zivilbev&ouml;lkerung<\/em><\/p>\n<p><em>Art. 51 Schutz der Zivilbev&ouml;lkerung<\/em><br>\n<em>4. Unterschiedslose Angriffe sind verboten. Unterschiedslose Angriffe sind<\/em><br>\n<em>a) Angriffe, die nicht gegen ein bestimmtes milit&auml;risches Ziel gerichtet werden,<\/em><br>\n<em>b) Angriffe, bei denen Kampfmethoden oder -mittel angewendet werden, die nicht gegen ein bestimmtes milit&auml;risches Ziel gerichtet werden k&ouml;nnen, oder<\/em><br>\n<em>c) Angriffe, bei denen Kampfmethoden oder -mittel angewendet werden, deren Wirkungen nicht entsprechend den Vorschriften dieses Protokolls begrenzt werden k&ouml;nnen und die daher in jedem dieser F&auml;lle milit&auml;rische Ziele und Zivilpersonen oder zivile Objekte unterschiedslos treffen k&ouml;nnen.<\/em><\/p>\n<p><em>5. Unter anderem sind folgende Angriffsarten als unterschiedslos anzusehen:<\/em><br>\n<em>a) ein Angriff durch Bombardierung &ndash; gleichviel mit welchen Methoden oder Mitteln &ndash;, bei dem mehrere deutlich voneinander getrennte milit&auml;rische Einzelziele in einer Stadt, einem Dorf oder einem sonstigen Gebiet, in dem Zivilpersonen oder zivile Objekte &auml;hnlich stark konzentriert sind, wie ein einziges milit&auml;risches Ziel behandelt werden, und<\/em><br>\n<em>b) ein Angriff, bei dem damit zu rechnen ist, dass er auch Verluste an Menschenleben unter der Zivilbev&ouml;lkerung, die Verwundung von Zivilpersonen, die Besch&auml;digung ziviler Objekte oder mehrere derartige Folgen zusammen verursacht, die in keinem Verh&auml;ltnis zum erwarteten konkreten und unmittelbaren milit&auml;rischen Vorteil stehen.<\/em>\n<\/p><\/blockquote><p>Die Formulierung unter 5.b) schafft allerdings einen Interpretationsspielraum, der auch von allen Konfliktparteien gerne genutzt wird: Denn die Frage der Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit ist eben eine zutiefst subjektive Frage. So wurde beispielsweise die Bombardierung des Fernsehsenders in Belgrad seitens der NATO damit begr&uuml;ndet, dieser erm&ouml;gliche die Verbreitung serbischer Propaganda und sei sodann kriegsrelevant, mithin ein legitimes milit&auml;risches Ziel f&uuml;r die NATO. Neben der Zerst&ouml;rung des Medienhauses wurde eine Vielzahl an zivilen Mitarbeitern get&ouml;tet. Die get&ouml;teten Zivilisten waren sodann &bdquo;Kollateralsch&auml;den&ldquo;.<\/p><blockquote><p>\n<em>Zivile Objekte<\/em><br>\n<em>Art. 52<\/em><br>\n<em>Allgemeiner Schutz ziviler Objekte<\/em><\/p>\n<p><em>1. zivile Objekte d&uuml;rfen weder angegriffen noch zum Gegenstand von Repressalien gemacht werden. Zivile Objekte sind alle Objekte, die nicht milit&auml;rische Ziele im Sinne des Absatzes 2 sind.<\/em><br>\n<em>2. Angriffe sind streng auf milit&auml;rische Ziele zu beschr&auml;nken. Soweit es sich um Objekte handelt, gelten als milit&auml;rische Ziele nur solche Objekte, die auf Grund ihrer Beschaffenheit, ihres Standorts, ihrer Zweckbestimmung oder ihrer Verwendung wirksam zu milit&auml;rischen Handlungen beitragen und deren g&auml;nzliche oder teilweise Zerst&ouml;rung, deren Inbesitznahme oder Neutralisierung unter den in dem betreffenden Zeitpunkt gegebenen Umst&auml;nden einen eindeutigen milit&auml;rischen Vorteil darstellt.<\/em><br>\n<em>3. Im Zweifelsfall wird vermutet, dass ein in der Regel f&uuml;r zivile Zwecke bestimmtes Objekt, wie beispielsweise eine Kultst&auml;tte, ein Haus, eine sonstige Wohnst&auml;tte oder eine Schule, nicht dazu verwendet wird, wirksam zu milit&auml;rischen Handlungen beizutragen.<\/em><\/p>\n<p><em>Art. 53<\/em><br>\n<em>Schutz von Kulturgut und Kultst&auml;tten<\/em><br>\n<em>Unbeschadet der Bestimmungen des Haager Abkommens vom 14. Mai 1954 f&uuml;r den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten und anderer einschl&auml;giger internationaler &Uuml;bereink&uuml;nfte ist es verboten,<\/em><\/p>\n<ol type=\"a\">\n<li><em>feindselige Handlungen gegen geschichtliche Denkm&auml;ler, Kunstwerke oder Kultst&auml;tten zu begehen, die zum kulturellen oder geistigen Erbe der V&ouml;lker geh&ouml;ren,<\/em><\/li>\n<li><em>solche Objekte zur Unterst&uuml;tzung des milit&auml;rischen Einsatzes zu verwenden oder<\/em><\/li>\n<li><em>solche Objekte zum Gegenstand von Repressalien zu machen.<\/em><\/li>\n<\/ol>\n<\/blockquote><p>Dass die Artikel 52 und 53 in der modernen Kriegsf&uuml;hrung tats&auml;chlich in allen drei genannten Kriegen nicht nur keine Beachtung finden, sondern bewusst und gewollt und somit vors&auml;tzlich gebrochen werden, ist mehr als offensichtlich.<\/p><p>Denn in den genannten Artikeln, wie im &Uuml;brigen im gesamten humanit&auml;ren V&ouml;lkerrecht und in der UN-Charta, steht nicht geschrieben, diese oder jene Artikel gelten f&uuml;r Staat A oder Staat B nicht oder nur eingeschr&auml;nkt (also Zwei-Klassen-V&ouml;lkerrecht im Sinne der zweifelhaften &bdquo;regelbasierten Ordnung&ldquo;), so wie es derzeitige &Auml;u&szlig;erungen aus Politik und Medien <a href=\"https:\/\/x.com\/SWagenknecht\/status\/2033943472038674700\">uns nahelegen m&ouml;chten<\/a>.<\/p><p>Der Iran ist eine Theokratie mit repressiven Machtstrukturen und einem uns fremden und zweifelhaften Legitimationsverst&auml;ndnis. Das bedeutet jedoch keine Konditionierung v&ouml;lkerrechtlicher Rechte und Pflichten des Iran &ndash; und schon gar nicht durch Drittstaaten, die diese Konditionierung unilateral aussprechen.<\/p><p><strong>Fazit<\/strong><\/p><p>Der Rechtsnihilismus hinsichtlich des Internationalen Rechts ist so weit vorangeschritten, dass nicht nur das Gewaltverbot faktisch nicht mehr existiert, wir es also mit einem zunehmenden anarchischen Weltzustand, einer R&uuml;ckkehr zum Naturzustand im Sinne des Rechts des St&auml;rkeren zu tun haben; sondern auch, dass alle Hemmschwellen zur Einhegung exzessiver Gewaltanwendung erodieren und einer Barbarisierung des Krieges T&uuml;r und Tor offenstehen. Wenn unsere Mainstreammedien und unsere politische Klasse diese Entwicklungen nicht kritisch hinterfragen, sondern ideologisch motiviert sogar unterst&uuml;tzen, dann beteiligen sie sich an der Zerschlagung grundlegender humanit&auml;rer Errungenschaften. Ob ihnen ihre gesinnungsethisch basierte Verantwortungslosigkeit &uuml;berhaupt bewusst ist?<\/p><p><small>Titelbild: Billion Photos \/ Shutterstock<\/small><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/vg08.met.vgwort.de\/na\/40055e32882e40eaba1625610e115814\" width=\"1\" height=\"1\" alt=\"\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der US-israelische Angriffskrieg gegen den Iran unterstreicht einmal mehr das Ende des V&ouml;lkerrechts und somit die Barbarisierung der Politik und des Krieges selbst. Von <strong>Alexander Neu<\/strong>.<\/p>\n<p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><\/p>\n","protected":false},"author":11,"featured_media":137492,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[169,107,183,171],"tags":[3212,461,1494,951,1557,462,466,259,260,3438,1556,1703,2360],"class_list":["post-148532","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-aussen-und-sicherheitspolitik","category-audio-podcast","category-medienkritik","category-militaereinsaetzekriege","tag-doppelte-standards","tag-genfer-konventionen","tag-infrastruktur","tag-iran","tag-israel","tag-jugoslawien","tag-nato","tag-russland","tag-ukraine","tag-un-charta","tag-usa","tag-voelkerrecht","tag-zivile-opfer"],"jetpack_featured_media_url":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/wp-content\/uploads\/2025\/08\/shutterstock_2450643199_medium.jpg","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/148532","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/11"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=148532"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/148532\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":148552,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/148532\/revisions\/148552"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/137492"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=148532"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=148532"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=148532"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}