{"id":148853,"date":"2026-04-09T09:00:44","date_gmt":"2026-04-09T07:00:44","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=148853"},"modified":"2026-04-09T10:07:45","modified_gmt":"2026-04-09T08:07:45","slug":"israel-und-die-todesstrafe-wenn-recht-nach-herkunft-toetet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=148853","title":{"rendered":"Israel und die Todesstrafe: Wenn Recht nach Herkunft t\u00f6tet"},"content":{"rendered":"<p>Das neue Gesetz zur Todesstrafe in Israel benutzt Recht, um Rachegeist und&nbsp; Vergeltung zu entfesseln. Die Einf&uuml;hrung der Todesstrafe f&uuml;r Zivilisten im Raum der Milit&auml;rgerichtsbarkeit steht im Widerspruch zu jeglicher rechtsstaatlichen Praxis. Zudem wirkt das Gesetz selektiv: Im Gebiet unter milit&auml;rischer Jurisdiktion schlie&szlig;t es israelische Staatsb&uuml;rger und israelische Bewohner ausdr&uuml;cklich aus dem Kreis der Betroffenen aus. Dieses Gesetz sollte verworfen werden. Von <strong>Detlef Koch<\/strong>.<br>\n<!--more--><\/p><ol type=\"I\">\n<li><strong>Einleitung<\/strong>\n<p>Die Knesset hat Ende M&auml;rz 2026 das &bdquo;Death Penalty for Terrorists Law, 5786&ndash;2026&ldquo;[<a href=\"#foot_1\" name=\"note_1\">1<\/a>] in zweiter und dritter Lesung angenommen. Nach den offiziellen Knesset-Angaben stimmten 62 Abgeordnete daf&uuml;r, 48 dagegen; eine Stimme enthielt sich. Die Vorlage wird auf der offiziellen Gesetzesseite bereits als in dritter Lesung angenommen gef&uuml;hrt.<\/p>\n<p>Der politische Symbolwert ist offenkundig. Juristisch liegt die Sache jedoch nicht in der Parole, sondern im Bauplan. Der Text erweitert nicht blo&szlig; einen Strafrahmen. Er zieht Zust&auml;ndigkeiten in eine bestimmte Richtung, senkt H&uuml;rden, trennt Adressaten, regelt Vollstreckung und Geheimhaltung und nennt im Zweckartikel ausdr&uuml;cklich auch &bdquo;Vergeltung&ldquo; als Ziel. Wer die Tragweite dieses Gesetzes verstehen will, muss deshalb beim Gesetzestext beginnen.<\/p><\/li>\n<li><strong>Der historische Rahmen &ndash; eine kurze R&uuml;ckblende<\/strong>\n<p>Israel kennt die Todesstrafe im Recht seit Staatsgr&uuml;ndung, auch wenn sie seit langem nicht mehr zur normalen Strafpraxis geh&ouml;rt. Im offiziellen israelischen Staatenbericht an den UN-Menschenrechtsausschuss hei&szlig;t es, sie sei seit Staatsgr&uuml;ndung nur in zwei F&auml;llen vollzogen worden:[<a href=\"#foot_2\" name=\"note_2\">2<\/a>] im Fall Meir Tobianski 1948 und im Fall Adolf Eichmann 1962. Auch der UN-Ausschuss gegen Folter hat Ende 2025 diesen historischen Befund in seiner Staatenpr&uuml;fung so zusammengefasst.<\/p>\n<p>Tobianski steht nicht f&uuml;r einen geordneten Pr&auml;zedenzfall, sondern f&uuml;r das Gegenbild[<a href=\"#foot_3\" name=\"note_3\">3<\/a>]. Die offizielle staatliche Gedenkseite beschreibt, wie er nach einer vorgefertigten Feldgerichtsverhandlung ohne Verteidiger und ohne geordnetes Verfahren zum Tode verurteilt und sofort erschossen wurde. Sp&auml;ter wurde er vollst&auml;ndig rehabilitiert; David Ben-Gurion sprach der Familie in einem Schreiben die v&ouml;llige Entlastung aus.<\/p>\n<p>Eichmann steht f&uuml;r etwas grunds&auml;tzlich Anderes. Yad Vashem dokumentiert ein lang vorbereitetes regul&auml;res Strafverfahren vor dem Bezirksgericht Jerusalem, die Best&auml;tigung des Urteils durch den Obersten Gerichtshof, ein Gnadengesuch an den Staatspr&auml;sidenten und erst danach die Vollstreckung durch H&auml;ngen in der Nacht vom 31. Mai auf den 1. Juni 1962. Yad Vashem hebt ausdr&uuml;cklich hervor, dass Juristen weltweit die Fairness des Verfahrens und die strikte Beachtung rechtsstaatlicher Standards betonten.[<a href=\"#foot_4\" name=\"note_4\">4<\/a>]<\/p>\n<p>Gerade deshalb tr&auml;gt der schlichte Satz, Israel habe &bdquo;die Todesstrafe ja schon immer gehabt&ldquo;, analytisch nicht. Tobianski ist das Lehrst&uuml;ck des Ausnahmezustands und des Fehlurteils. Eichmann ist der historisch singul&auml;re, bis zuletzt verfahrensf&ouml;rmig durchgehaltene Ausnahmefall. Aus beidem zusammen l&auml;sst sich keine Normalit&auml;t der Todesstrafe ableiten.<\/p><\/li>\n<li><strong>Das neue Gesetz und was es bedeutet<\/strong>\n<p>Der Zweck des neuen Gesetzes ist ungew&ouml;hnlich offen. Er nennt den &bdquo;Kampf gegen den Terrorismus&ldquo;, den Schutz Israels, seiner B&uuml;rger und Bewohner, die &bdquo;St&auml;rkung der Abschreckung&ldquo;, die Verhinderung von Geiselnahmen und ausdr&uuml;cklich auch die &bdquo;Vergeltung[<a href=\"#foot_5\" name=\"note_5\">5<\/a>] f&uuml;r die abscheulichen Taten der Terroristen&ldquo;. Schon an dieser Stelle zeigt sich: Die Vorlage wird nicht nur als Sicherheitsrecht, sondern auch als Strafrecht der Vergeltung formuliert. F&uuml;r den behaupteten Zweck der Geiselpr&auml;vention enth&auml;lt der Gesetzestext allerdings keinen eigenen Mechanismus; geregelt werden vor allem Todesstrafe, Gerichtsstand und Vollstreckung.<\/p>\n<p>Der Text adressiert zwei Bereiche. Der erste Bereich betrifft die Westbank. Der Verteidigungsminister soll den Kommandeur der israelischen Streitkr&auml;fte im &bdquo;Gebiet&ldquo; anweisen, binnen 30 Tagen nach Inkrafttreten das milit&auml;rische Sicherheitsrecht zu &auml;ndern.[<a href=\"#foot_6\" name=\"note_6\">6<\/a>] Danach soll ein &bdquo;Bewohner des Gebiets&ldquo;, der vors&auml;tzlich den Tod eines Menschen verursacht und dabei einen nach dem israelischen Anti-Terror-Gesetz definierten Terrorakt begeht, mit dem Tod bestraft werden. Nur wenn das Milit&auml;rgericht besondere Umst&auml;nde feststellt und besondere Gr&uuml;nde protokolliert, darf es stattdessen lebenslange Haft verh&auml;ngen. Entscheidend ist die Definition des Adressaten: &bdquo;Bewohner des Gebiets&ldquo; ist, wer dort registriert ist oder dort lebt &ndash; ausdr&uuml;cklich ausgenommen sind israelische Staatsb&uuml;rger und israelische Bewohner.<\/p>\n<p>Diese Ausnahme ist der juristische Kern der personellen Asymmetrie. Was politisch h&auml;ufig als allgemeines Gesetz gegen &bdquo;Terror&ldquo; pr&auml;sentiert wird, ist im Gebiet unter Milit&auml;rverwaltung gezielt gerade kein allgemeines Gesetz, sondern zieht eine Grenze entlang ethnischer Zugeh&ouml;rigkeit in Verbindung mit lokalem Status. Es erfasst nach seinem Wortlaut nicht die israelische Siedlerbev&ouml;lkerung im Westjordanland. Die Trennung ist nicht nur Folge der Praxis. Sie ist in die Definition eingebaut.<\/p>\n<p>Der zweite Bereich betrifft Israel selbst und damit auch den Raum, in dem israelisches Strafrecht gilt. Dort f&uuml;gt das Gesetz dem Strafgesetzbuch &sect; 301A(c) hinzu. Wer vors&auml;tzlich einen Menschen t&ouml;tet, &bdquo;mit dem Ziel, die Existenz des Staates Israel zu negieren&ldquo;, soll &ndash; in den bereits in &sect; 301A(a)(10) geregelten Umst&auml;nden &ndash; entweder mit dem Tod oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft werden. Anders als im Bereich unter milit&auml;rischer Verwaltung ist die Todesstrafe hier nicht als zwingende Regelfolge formuliert; der Text er&ouml;ffnet formal eine Alternative zwischen Tod und lebenslanger Haft.<\/p>\n<p>Die prozessualen H&uuml;rden werden in den Gebieten unter Milit&auml;rverwaltung gezielt gesenkt. Die milit&auml;rische Todesstrafe soll nicht davon abh&auml;ngen, dass die Staatsanwaltschaft sie beantragt oder unterst&uuml;tzt. Sie soll auch nicht mehr Einstimmigkeit voraussetzen. Und sie soll nicht daran gebunden sein, dass alle Richter des Spruchk&ouml;rpers mindestens den Rang eines Oberstleutnants haben. Genau dies war bisher aber ein wesentlicher Sicherungsmechanismus: Im geltenden milit&auml;rischen Recht konnte ein Todesurteil nur einstimmig von einem hochrangigen Dreiergremium verh&auml;ngt werden.<\/p>\n<p>Hinzu kommt die Verschiebung des Gerichtsstands in die Exekutive. Nach &sect; 3(b) soll der Verteidigungsminister per Verfahrensanordnung die interne Richtlinie der Strafverfolgungsbeh&ouml;rden (prosecution-venue policy) f&uuml;r diese F&auml;lle festlegen. Das wirkt auf den ersten Blick technisch. Tats&auml;chlich zieht es die Entscheidung &uuml;ber den justiziellen Weg n&auml;her an die politische und milit&auml;rische Leitung heran.<\/p>\n<p>Die Vollstreckungsarchitektur ist eigens ausgebaut. Todesurteile sollen binnen 90 Tagen nach Rechtskraft vollstreckt werden. Zust&auml;ndig ist der israelische Strafvollzug. Die Vollstreckungsart ist Aufh&auml;ngen am Hals, bis der Tod eintritt. Der Premierminister kann zwar Aufschub beantragen, aber insgesamt nur bis zu 180 Tage. Der Verurteilte wird gesondert untergebracht; Zugang haben im Kern Vollzugsbeamte, Geistliche, &Auml;rzte, offizielle Besucher und h&ouml;chstens zwei Anw&auml;lte. Bei der Vollstreckung k&ouml;nnen Vertreter der Opferfamilien anwesend sein. Das Gesetz ordnet zudem an, dass die Tatsache der Vollstreckung samt Angaben zur hingerichteten Person auf der Website des Strafvollzugs ver&ouml;ffentlicht wird, w&auml;hrend Namen der Vollstreckungsbeamten und wesentliche Vollzugsinformationen geheim bleiben und die unbefugte Offenlegung strafbewehrt wird.<\/p><\/li>\n<li><strong>V&ouml;lkerrechtliche Einordnung<\/strong>\n<p>Der menschenrechtliche Ma&szlig;stab ist klar. Art. 6 des Internationalen Pakts &uuml;ber b&uuml;rgerliche und politische Rechte sch&uuml;tzt das Recht auf Leben (IPbpR)[<a href=\"#foot_7\" name=\"note_7\">7<\/a>]. Von Israel ratifiziert, trat der Pakt f&uuml;r Israel am 3. Januar 1992 in Kraft. In Staaten, die die Todesstrafe nicht abgeschafft haben, darf sie nur f&uuml;r die &bdquo;schwersten Verbrechen&ldquo; vorgesehen werden, nur nach dem zur Tatzeit geltenden Recht, nur aufgrund eines endg&uuml;ltigen Urteils eines zust&auml;ndigen Gerichts und nur bei bestehender M&ouml;glichkeit von Begnadigung oder Umwandlung. Art. 14 verlangt ein zust&auml;ndiges, unabh&auml;ngiges und unparteiisches Gericht, die Unschuldsvermutung, ausreichende Verteidigungsm&ouml;glichkeiten und die &Uuml;berpr&uuml;fung von Schuldspruch und Strafe durch ein h&ouml;heres Gericht. Art. 26 garantiert Gleichheit vor dem Gesetz und gleichen, wirksamen Schutz gegen Diskriminierung.<\/p>\n<p>Die Einf&uuml;hrung der Todesstrafe f&uuml;r Zivilisten im Raum der Milit&auml;rgerichtsbarkeit steht im Widerspruch zu jeglicher rechtsstaatlichen Praxis. Der Menschenrechtsausschuss h&auml;lt ausdr&uuml;cklich fest, dass Zivilpersonen nicht vor Milit&auml;rtribunalen wegen Kapitaldelikten stehen d&uuml;rfen. Zudem ist es nach der ma&szlig;geblichen Auslegung von Art. 6 mit Sinn und Zweck des Pakts unvereinbar, den tats&auml;chlichen R&uuml;ckgriff auf die Todesstrafe auszuweiten oder Begnadigungs- und Umwandlungsm&ouml;glichkeiten zur&uuml;ckzunehmen. Letztlich sind zwingende Todesstrafen, die richterliches Ermessen &uuml;ber Person und Tat verk&uuml;rzen, nach derselben Auslegung willk&uuml;rlich.[<a href=\"#foot_8\" name=\"note_8\">8<\/a>]<\/p>\n<p>Beim Betrachten der Gleichbehandlungsfrage wird die Asymmetrie der Rechtslage noch deutlicher. Im Gebiet unter milit&auml;rischer Jurisdiktion schlie&szlig;t der Gesetzestext israelische Staatsb&uuml;rger und israelische Bewohner ausdr&uuml;cklich aus dem Kreis der Betroffenen aus. Dass Art. 26 nicht nur formale, sondern wirksame Gleichbehandlung verlangt und dass die Todesstrafe nicht diskriminierend verh&auml;ngt werden darf, macht diese Konstruktion besonders problematisch. Mehrere UN-Sonderberichterstatter haben genau darin bereits 2025 einen strukturellen Diskriminierungseffekt gesehen.<\/p>\n<p>Hinzu tritt das Problem des Terrorbegriffs. Die neue Todesstrafe ist in Gebieten unter Milit&auml;rverwaltung eng an die Definition des Anti-Terror-Gesetzes gebunden. Schon 2022 warnten mehrere UN-Sonderberichterstatter, die dortigen Definitionen seien in zentralen Punkten unpr&auml;zise und w&uuml;rden Risiken f&uuml;r Legalit&auml;t, Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit und Nichtdiskriminierung bergen. Zudem sind sie zu weit gefasst. Wer an einen bereits als &uuml;berbreit kritisierten Begriff die unwiderruflichste Sanktion h&auml;ngt, versch&auml;rft nicht nur das Strafma&szlig;, sondern auch die Reichweite eines fatalen Justizirrtums.<\/p>\n<p>Im besetzten Westjordanland tritt zus&auml;tzlich das humanit&auml;re V&ouml;lkerrecht hinzu. Der Internationale Gerichtshof hat 2024 nochmals festgehalten, dass das Westjordanland und Ost-Jerusalem besetzte Gebiete sind und dass die Vierte Genfer Konvention dort anwendbar ist. Die Konvention sch&uuml;tzt Zivilpersonen, die sich in einem Besatzungsverh&auml;ltnis &bdquo;in den H&auml;nden&ldquo; der Gegenpartei befinden, als &bdquo;protected persons&ldquo;. Das Besatzungsrecht ist damit hier kein fernes Hintergrundrauschen, sondern der einschl&auml;gige Rechtsrahmen.<\/p>\n<p>Art. 68 der Vierten Genfer Konvention h&auml;ngt die H&uuml;rde f&uuml;r die Todesstrafe gegen gesch&uuml;tzte Personen sehr hoch. Sie kommt nur in wenigen Fallgruppen &uuml;berhaupt in Betracht, unter anderem bei Spionage, schweren Sabotageakten gegen milit&auml;rische Anlagen der Besatzungsmacht oder vors&auml;tzlichen Delikten mit Todesfolge &ndash; und auch dann nur, wenn solche Taten bereits nach dem vor der Besatzung geltenden Recht &bdquo;todesf&auml;hig&ldquo; waren. Art. 75[<a href=\"#foot_9\" name=\"note_9\">9<\/a>] garantiert in jedem Fall das Recht auf Gesuch um Begnadigung oder Strafaufschub und untersagt die Vollstreckung vor Ablauf von mindestens sechs Monaten nach Mitteilung des endg&uuml;ltigen Urteils. Art. 76[<a href=\"#foot_10\" name=\"note_10\">10<\/a>] verlangt zudem, dass gesch&uuml;tzte Personen im besetzten Land festgehalten werden und dort auch ihre Strafe verb&uuml;&szlig;en.<\/p>\n<p>Gerade an diesen Punkten kollidiert die neue Regelung am deutlichsten mit dem &uuml;bergeordneten Recht. Die 90-Tage-Frist unterschreitet die in Art. 75 genannte Sechs-Monats-Sperre deutlich. Der Ausschluss von Begnadigung oder Umwandlung in den Gebieten unter Milit&auml;rverwaltung widerspricht dem dort ausdr&uuml;cklich garantierten Petitionsrecht. Die Vollstreckung durch den israelischen Strafvollzug steht jedenfalls dann in scharfem Kontrast zu Art. 76, wenn pal&auml;stinensische Verurteilte daf&uuml;r in Anstalten im israelischen Kernland verbracht w&uuml;rden &ndash; eine Praxis, die UN-Sonderberichterstatter bereits f&uuml;r andere Haftf&auml;lle als Versto&szlig; gegen Art. 76 bezeichnet haben.<\/p>\n<p>Die Asymmetrie ersch&ouml;pft sich dabei nicht in einer einzelnen Definition. Zwei Rechtswege operieren &uuml;ber demselben Raum: ziviles israelisches Strafrecht f&uuml;r Israelis, Milit&auml;rrecht f&uuml;r die pal&auml;stinensische Bev&ouml;lkerung unter Besatzung. UN-Sonderberichterstatter beschrieben 2024 diese Ordnung ausdr&uuml;cklich als duales, nach Status und Nationalit&auml;t getrenntes System[<a href=\"#foot_11\" name=\"note_11\">11<\/a>]; Richter und Staatsanw&auml;lte seien in die milit&auml;rische Hierarchie eingebunden, die Verurteilungsquote pal&auml;stinensischer Angeklagter liege seit Jahren bei &uuml;ber 99 Prozent.<\/p>\n<p>Der Internationale Gerichtshof hat in seinem Gutachten von 2024 Israels Gesetzgebung und Ma&szlig;nahmen im besetzten Gebiet ausdr&uuml;cklich unter dem Gesichtspunkt verbotener Diskriminierung gepr&uuml;ft und die rechtliche Trennung zwischen Siedler- und pal&auml;stinensischer Gemeinschaft als strukturbildend beschrieben. Vor diesem Hintergrund erscheint die neue Todesstrafenarchitektur nicht als isolierte Strafrechtsnovelle. Sie f&uuml;gt sich in einen bereits getrennten Rechtsraum ein und versch&auml;rft genau dort die sch&auml;rfste aller Sanktionen. Aus menschenrechtlicher und besatzungsrechtlicher Sicht verdichten sich die Einw&auml;nde daher an einem Punkt: Das Gesetz macht aus der Ausnahme eine Struktur.<\/p>\n<p>Der Beschluss steht in erheblicher Spannung zu Art. 6, 14, 15 und 26 ICCPR. Besonders problematisch erscheinen die milit&auml;rische Zust&auml;ndigkeit f&uuml;r Zivilpersonen, die Absenkung der bisherigen Verfahrensh&uuml;rden, die personelle Asymmetrie in den Gebieten unter Milit&auml;rverwaltung und der ausdr&uuml;ckliche Ausschluss von Gnade oder Strafumwandlung. Am deutlichsten ist die Kollision im Recht der Besatzung: bei Frist, Gnadenrecht und Haftort. Erg&auml;nzend haben UN-Sonderberichterstatter und der UN-Ausschuss gegen Folter genau vor diesen Punkten bereits gewarnt.<\/p><\/li>\n<\/ol><p><strong>Fazit<\/strong><\/p><p>Rechtlich ist der Kern dieses Problems schnell umrissen. Die Knesset hat nicht einfach ein Strafma&szlig; versch&auml;rft. Sie hat ein besonderes Todesstrafen-Prozedere f&uuml;r Terrorf&auml;lle ersonnen, es im Westjordanland an die Milit&auml;rgerichtsbarkeit gekoppelt und die Sicherungen um Urteil und Vollstreckung gezielt ausged&uuml;nnt.[<a href=\"#foot_12\" name=\"note_12\">12<\/a>] Die Bruchlinien verlaufen entlang von Leben, Verfahren, Gleichheit und Besatzungsrecht.<\/p><p><strong>Abschlie&szlig;ender Kommentar<\/strong><\/p><p>Dieses Gesetz ist eine rechtsstaatliche Grenz&uuml;berschreitung. Dabei geht es &uuml;berhaupt nicht um die Debatte &bdquo;<em>Todessstrafe &ndash; JA oder NEIN&ldquo;<\/em>. Die Grenz&uuml;berschreitung findet statt, weil die unwiderruflichste Sanktion gerade dort Anwendung findet, wo das Recht auf Basis ethnischer Zugeh&ouml;rigkeit bereits geteilt ist, die Zust&auml;ndigkeit asymmetrisch organisiert und die Verfahrensumgebung im Kern umstritten ist. Das ist nicht St&auml;rke. Das ist ein Missbrauch des Rechts und eine Form der Apartheit, wie sie selbst in S&uuml;dafrika unter Frederik Willem de Klerk unbekannt war.<\/p><p>Der Verweis auf Eichmann entlastet diesen ungeheuren Vorgang nicht. Er belastet das Gewissen herzensgebildeter Menschen. Eichmann war der singul&auml;re Fall eines bis zum Ende &uuml;berpr&uuml;ften Verfahrens, mit Berufung und Gnadengesuch, vor zivilen Gerichten und unter weltweiter Beobachtung. Tobianski ist die eigentliche Warnung: Wo milit&auml;rische Logik, ideologische Aufladung, Eile und existenzielle Sprache zusammenfallen, wird die M&ouml;glichkeit des Fehlurteils nicht kleiner, sondern gr&ouml;&szlig;er. Wer beides verwechselt, verwechselt Ausnahme mit Norm.<\/p><p>Nicht nur demokratische Staaten, sondern auch Ethnokratien wie Israel werden dort gepr&uuml;ft, wo sie &uuml;ber ihre Feinde urteilen. Israel besteht diese Pr&uuml;fung nicht dadurch, dass es den Weg zum T&ouml;ten verk&uuml;rzt, richterliche Sicherungen absenkt und die ultimative Sanktion in einen ohnehin ungleichen Rechtsraum verlagert. Dass der Gesetzestext Vergeltung ausdr&uuml;cklich ausspricht, nimmt der Vorlage den letzten Rest rhetorischer Tarnung. Recht soll Macht einhegen. Dieses Gesetz benutzt Recht, um den Rachegeist der Vergeltung mit Macht zu entfesseln. Gerade deshalb geh&ouml;rt es nicht verteidigt, sondern verworfen und als Zivilisationsbruch verurteilt.<\/p><p><small>Titelbild: Lightspring \/ Shutterstock<\/small><\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><div class=\"footnote\">\n<p>[<a href=\"#note_1\" name=\"foot_1\">&laquo;1<\/a>] Die Zahlen 5786&ndash;2026 beziehen sich auf den j&uuml;dischen und gregorianischen Kalender<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_2\" name=\"foot_2\">&laquo;2<\/a>] <a href=\"https:\/\/www.gov.il\/BlobFolder\/dynamiccollectorresultitem\/hr-2\/he\/HumanRightsConvention_ICCPR_ICCPR-5th-Periodic-Report-11.10.19.pdf\">STATE OF ISRAEL<\/a> 5Th Periodic Report by the State of Israel Presented to the U.N. Human Rights Committee Concerning the IMPLEMENTATION OF THE INTERNATIONAL CONVENTION ON CIVIL AND POLITICAL RIGHTS<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_3\" name=\"foot_3\">&laquo;3<\/a>] <a href=\"https:\/\/jewishvirtuallibrary.org\/the-tobianski-affair\">Die Tobianski Affaire<\/a>: Generalstaatsanwalt Jaakow Schimshon Schapira bestand darauf, dass Richter Beeri wegen der rechtswidrigen T&ouml;tung Tobjanskis vor Gericht gestellt werde, stie&szlig; aber auf Widerstand. Schapira blieb hartn&auml;ckig, und Beeri wurde verurteilt. Er wurde zu einem Tag Haft verurteilt, aber noch am selben Abend vom Pr&auml;sidenten begnadigt.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_4\" name=\"foot_4\">&laquo;4<\/a>] <a href=\"https:\/\/www.yadvashem.org\/holocaust\/eichmann-trial\/about.html\">Adolf Eichmann<\/a> Prozess<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_5\" name=\"foot_5\">&laquo;5<\/a>] <a href=\"https:\/\/fs.knesset.gov.il\/25\/law\/25_ls_bk_11110343.pdf\">Gesetzentwurf<\/a> zur Wiedereinf&uuml;hrung der Todesstrafe (Link mit VPN Region Israel)<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_6\" name=\"foot_6\">&laquo;6<\/a>] &bdquo;Der Verteidigungsminister weist den Befehlshaber der israelischen Verteidigungsstreitkr&auml;fte in dem Gebiet an, innerhalb von 30 Tagen Folgendes zu &auml;ndern&hellip;&ldquo; [&hellip;] &bdquo;Ein Einwohner des Gebiets, der vors&auml;tzlich den Tod eines Menschen verursacht&hellip; sofern die Handlung einen terroristischen Akt darstellt&hellip; wird zum Tode verurteilt&hellip;&ldquo;<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_7\" name=\"foot_7\">&laquo;7<\/a>] <a href=\"https:\/\/www.ohchr.org\/sites\/default\/files\/Documents\/HRBodies\/CCPR\/CCPR_C_GC_36.pdf\">General Comment No. 36<\/a> (Artikel 6 &ndash; Recht auf Leben)<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_8\" name=\"foot_8\">&laquo;8<\/a>] <a href=\"https:\/\/docs.un.org\/en\/ccpr\/c\/gc\/36\">Internationaler Pakt<\/a> &uuml;ber b&uuml;rgerliche und politische Rechte<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_9\" name=\"foot_9\">&laquo;9<\/a>] <a href=\"https:\/\/ihl-databases.icrc.org\/en\/ihl-treaties\/gciv-1949\/article-75\">Artikel 75<\/a> &ndash; Strafverfahren: Todesurteil<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_10\" name=\"foot_10\">&laquo;10<\/a>] <a href=\"https:\/\/ihl-databases.icrc.org\/en\/ihl-treaties\/gciv-1949\/article-76\">Artikel 76<\/a> &ndash; Behandlung von Inhaftierten<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_11\" name=\"foot_11\">&laquo;11<\/a>] <a href=\"https:\/\/www.ohchr.org\/en\/press-releases\/2024\/07\/israel-un-experts-condemn-decades-unfair-trials-palestinians-occupied-west\">UN-Experten<\/a> verurteilen jahrzehntelange unfaire Gerichtsverfahren gegen Pal&auml;stinenser im besetzten Westjordanland.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_12\" name=\"foot_12\">&laquo;12<\/a>] Der parlamentarische Beschluss ist durch die <a href=\"https:\/\/fs.knesset.gov.il\/25\/Plenum\/25_ptm_12223193.doc\">offiziellen Knesset-Quellen<\/a> belegt, aber in den amtlichen Ver&ouml;ffentlichung im Gesetzblatt (Reshumot) noch nicht ver&ouml;ffentlicht.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das neue Gesetz zur Todesstrafe in Israel benutzt Recht, um Rachegeist und&nbsp; Vergeltung zu entfesseln. Die Einf&uuml;hrung der Todesstrafe f&uuml;r Zivilisten im Raum der Milit&auml;rgerichtsbarkeit steht im Widerspruch zu jeglicher rechtsstaatlichen Praxis. Zudem wirkt das Gesetz selektiv: Im Gebiet unter milit&auml;rischer Jurisdiktion schlie&szlig;t es israelische Staatsb&uuml;rger und israelische Bewohner ausdr&uuml;cklich aus dem Kreis der Betroffenen<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=148853\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":11,"featured_media":94173,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[126,175],"tags":[2580,461,303,3453,1841,1703],"class_list":["post-148853","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-erosion-der-demokratie","category-israel","tag-apartheid","tag-genfer-konventionen","tag-palaestina","tag-strafverfolgung","tag-todesstrafe","tag-voelkerrecht"],"jetpack_featured_media_url":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/wp-content\/uploads\/2023\/02\/shutterstock_1192809229.jpg","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/148853","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/11"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=148853"}],"version-history":[{"count":8,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/148853\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":148864,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/148853\/revisions\/148864"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/94173"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=148853"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=148853"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=148853"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}