{"id":14908,"date":"2012-10-31T16:31:21","date_gmt":"2012-10-31T15:31:21","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=14908"},"modified":"2015-05-02T10:34:05","modified_gmt":"2015-05-02T08:34:05","slug":"die-wurde-des-menschen-ist-antastbar","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=14908","title":{"rendered":"Die W\u00fcrde des Menschen ist antastbar"},"content":{"rendered":"<p>Nach weitverbreiteter Vorstellung ist Deutschland ein Sozialstaat, in dem der Staat daf&uuml;r Sorge tr&auml;gt, dass kein Mensch unter einem menschenw&uuml;rdigen Existenzminimum leben muss. Die deutsche Sozialgesetzgebung und deren Auslegung durch die Bundesanstalt f&uuml;r Arbeit sehen dies jedoch anders. H&auml;lt sich ein Hilfsbed&uuml;rftiger nicht an die Regeln der Bundesanstalt, k&ouml;nnen im Einzelfall sogar s&auml;mtliche staatlichen Leistungen gestrichen werden. Dann verbleiben verbleiben den betroffenen B&uuml;rgern  nur noch Sachleistungen wie Lebensmittelgutscheine im Wert von 172 Euro pro Monat. Diese Regelungen, die sich unter dem Begriff &bdquo;Sanktionen&ldquo; zusammenfassen lassen, versto&szlig;en nicht nur gegen die W&uuml;rde des Menschen, sie sind auch volkswirtschaftlich verheerend. Wie kaum anders zu erwarten, gibt es auch Profiteure dieser Regelungen &ndash; Profiteure, die weit davon entfernt sind, selbst in existenzielle &ouml;konomische Not zu geraten, n&auml;mlich die Arbeitgeber. Von <strong>Jens Berger<\/strong>.<br>\n<!--more--><\/p><blockquote><p><em>Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebed&uuml;rftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die f&uuml;r seine physische Existenz und f&uuml;r ein Mindestma&szlig; an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerl&auml;sslich sind&hellip; Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gew&auml;hrleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der W&uuml;rde jedes Einzelnen eigenst&auml;ndige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverf&uuml;gbar und muss eingel&ouml;st werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.&ldquo;<\/em><br>\n<em>Der unmittelbare verfassungsrechtliche Leistungsanspruch auf Gew&auml;hrleistung eines menschenw&uuml;rdigen Existenzminimums gew&auml;hrleistet<\/em><br>\n<em>&bdquo;sowohl die physische Existenz des Menschen, also Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit, als auch die Sicherung der M&ouml;glichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestma&szlig; an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben umfasst, denn der Mensch als Person existiert notwendig in sozialen Bez&uuml;gen.&ldquo; (Rdnr. 135)<\/em><br>\n<em>&bdquo;Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtstr&auml;gers deckt.&ldquo; (Rdnr. 137)<\/em><\/p><\/blockquote><p><a href=\"http:\/\/www.bverfg.de\/entscheidungen\/ls20100209_1bvl000109.html\">Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010<\/a><\/p><p>Um die Menschenw&uuml;rde auch materiell zu gew&auml;hrleisten, steht jedem B&uuml;rger eine staatlich garantierte Grundsicherung zu &ndash; dies ist eine direkte Folge des Sozialstaatspostulats im deutschen Grundgesetz. Nach den <a href=\"http:\/\/www.bundestag.de\/presse\/hib\/2011_06\/2011_253\/03.html\">Berechnungen des Deutschen Bundestags<\/a> liegt das Existenzminimum in diesem Jahr bei 7.896 Euro pro Jahr bzw. 658 Euro pro Monat. Daraus errechnet sich nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts der aktuelle Hartz-IV-Regelsatz (der allerdings noch nicht die Miet- und Heizkosten beinhaltet) von 374 Euro pro Monat f&uuml;r Alleinstehende. Dieser Regelsatz, der von vielen kritisch gesehen wird, entspricht nach Auslegung der Bundesregierung dem soziokulturellen Existenzminimum, dessen Gew&auml;hrleistung dem Staat durch das Grundgesetz vorgeschrieben ist. Im Juni dieses Jahres mussten jedoch laut <a href=\"http:\/\/statistik.arbeitsagentur.de\/nn_31998\/SiteGlobals\/Forms\/Rubrikensuche\/Rubrikensuche_Suchergebnis_Form.html?view=processForm&amp;resourceId=210358&amp;input_=&amp;pageLocale=de&amp;topicId=17488&amp;region=&amp;year_month=201106&amp;year_month.GROUP=1&amp;search=Suchen\">Statistik der Bundesagentur f&uuml;r Arbeit<\/a> mindestens 147.150 Menschen unter dem Existenzminimum leben, obwohl sie den Staat um Hilfe gebeten hatten. Schuld an dieser staatlich gewollten Armut sind Sanktionierungsma&szlig;nahmen der &Auml;mter, die durch &sect;31 des zweiten Sozialgesetzbuchs erm&ouml;glicht werden. F&ouml;rdern und Fordern, so lautete der Slogan der Hartz IV-Gesetzgebung. Die bittere Realit&auml;t zeigt jedoch, dass die &Auml;mter vielfach eher nach dem Slogan Fordern und Sanktionieren verfahren. Wer nicht spurt, wird bestraft &ndash; und koste es die Menschenw&uuml;rde. <\/p><p><strong>Recht und Gerechtigkeit<\/strong><\/p><p>Kann es sich ein Staat leisten, B&uuml;rger finanziell zu unterst&uuml;tzen, die keine Gegenleistung daf&uuml;r erbringen? Er kann es nicht nur, er muss es sogar &ndash; diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Bekenntnis der deutschen Verfassung zur Wahrung der Menschenw&uuml;rde. Artikel 1 des Grundgesetzes sieht weder Einschr&auml;nkungen noch Vorbehalte vor und ist zudem neben Artikel 20 durch eine Ewigkeitsklausel gesch&uuml;tzt.<\/p><p>Siehe dazu auch: &bdquo;<a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=4514\">Bundesverfassungsgericht: Eine schallende Ohrfeige, die nicht besonders weh tut<\/a>&ldquo;<\/p><p>Soweit die Theorie. In der Praxis wird die Verpflichtung des Staates, f&uuml;r die Grundsicherung seiner B&uuml;rger zu sorgen, jedoch durch die vorgesehenen Sanktionen im Sozialgesetzbuch untergraben. Empf&auml;ngern von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II kann ein Teil der staatlichen Leistungen gestrichen werden, wenn sie den Anweisungen der &Auml;mter nicht Folge leisten. Bei mehrfachen Verst&ouml;&szlig;en gegen die Anweisungen kann die Leistung sogar ganz gestrichen werden. Sollte ein Mitb&uuml;rger sich also beharrlich weigern, die Auflagen der &Auml;mter zu befolgen, so muss er damit rechnen, dass ihm nicht nur der ALG-II-Regelsatz, sondern auch die Unterkunftsleistungen und die Krankenversicherung entzogen werden. In bestimmten F&auml;llen kann das zust&auml;ndige Jobcenter jedoch Sachleistungen gew&auml;hren. <\/p><blockquote><p><em>In der Summe der verbleibenden Leistung f&uuml;r den Regelbedarf und dem Wert der Sachleistung (Lebensmittelgutschein) sollen dem Leistungsberechtigten mindestens  Leistungen im Umfang  des f&uuml;r Ern&auml;hrung, f&uuml;r Gesundheitspflege und f&uuml;r Hygiene und K&ouml;rperpflege vorgesehenen Anteils in H&ouml;he von 172 EUR verbleiben.<br>\n<\/em><\/p><\/blockquote><p><a href=\"http:\/\/www.harald-thome.de\/media\/files\/SGB%20II%20DA\/FH-31---20.06.2012.pdf\">Dienstanweisung der Bundesagentur f&uuml;r Arbeit zu &sect; 31 SGB II Rz. 31.27 [PDF &ndash; 233 KB]<\/a><\/p><p>Die Gew&auml;hrung von Sachleistungen liegt im Ermessen des zust&auml;ndigen Sachbearbeiters, lediglich Alleinerziehende haben einen ermessensfreien Anspruch auf Sachleistungen. Sanktionen sind keine Ausnahmeerscheinung &ndash; alleine im letzten Jahr wurden 520.792 Sanktionen gegen&uuml;ber Hilfsbed&uuml;rftigen ausgesprochen. <\/p><p>Siehe dazu: &bdquo;<a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=12830\">Rekord bei Hartz-IV-Sanktionen gegen Arbeitsunwillige<\/a>&ldquo;<\/p><p>Der Grad der Sanktionierung reicht dabei von einer kurzfristigen K&uuml;rzung der Bez&uuml;ge um 10% bei Meldevers&auml;umnissen bis zur vollst&auml;ndigen Einstellung aller Leistungen bei wiederholten Pflichtverletzungen. Bei Hilfsbed&uuml;rftigen unter 25 Jahren reicht indes bereits ein einziger Pflichtversto&szlig; f&uuml;r eine vollst&auml;ndige Streichung des Regelsatzes. Im Jahre 2008 wurde in <a href=\"http:\/\/www.sanktionsmoratorium.de\/pdfs\/bt_drucksache_16_13577.pdf\">&uuml;ber 97.000 F&auml;llen [PDF &ndash; 153 KB]<\/a> diese Maximalsanktion gegen&uuml;ber jungen Mitb&uuml;rgern ausgesprochen &ndash; fast 10% der Hilfsbed&uuml;rftigen in dieser Altersgruppe werden mindestens einmal pro Jahr sanktioniert. Von Ausnahmen, die die Regel best&auml;tigen, kann daher nicht mehr die Rede sein. Jede Sanktionierung stellt de facto einen Eingriff in die Unantastbarkeit der Menschenw&uuml;rde dar, f&uuml;hrt sie doch dazu, dass der Sanktionierte f&uuml;r einen bestimmten Zeitraum unterhalb des Existenzminimums leben muss.<\/p><p><strong>Risikofaktor Nummer Eins: B&uuml;rokratiem&uuml;digkeit<\/strong><\/p><p>54% aller Sanktionen werden wegen Meldevers&auml;umnissen ausgesprochen, 17% wegen einer Verletzung der Eingliederungsvereinbarungen &ndash; dies bedeutet beispielsweise, dass der Hilfsbed&uuml;rftige weniger Bewerbungen schreibt, als es ihm vorgeschrieben ist. Nur 20% der Sanktionen betreffen Weigerungen, eine angebotene Arbeit, Ausbildung oder Ma&szlig;nahme anzunehmen. Sanktioniert werden also nicht prim&auml;r die Arbeitsunwilligen, sondern diejenigen, die &ndash; aus welchen Gr&uuml;nden auch immer &ndash; mit den b&uuml;rokratischen Vorgaben deutscher &Auml;mter nicht zurechtkommen. Je j&uuml;nger die Hilfsbed&uuml;rftigen sind, und je niedriger in der betreffenden Region die Arbeitslosigkeit ist, desto h&auml;ufiger wird sanktioniert.<\/p><p>Wer ein Opfer der Sanktionen wird, muss damit rechnen, seinen Lebensunterhalt in der sanktionierten Zeitspanne nicht aufbringen zu k&ouml;nnen. Rechnungen k&ouml;nnen nicht bezahlt, Nahrungsmittel nicht gekauft werden &ndash; im Extremfall droht Obdachlosigkeit, da auch das Wohngeld einbehalten wird. Krankenversichert sind diese Sanktionsopfer dann auch nicht mehr, im Falle eines Unfalls droht so die &Uuml;berschuldung. Nat&uuml;rlich ist jeder f&uuml;r sich selbst verantwortlich und niemand ist gezwungen, den Anweisungen der &Auml;mter keine Folge zu leisten. Dies hat allerdings zur Folge, dass wir nicht mehr in einem Sozialstaat leben, der das Existenzminimum seiner B&uuml;rger &bdquo;gew&auml;hrleistet&ldquo;, sondern in einem Sanktionsstaat, der aufm&uuml;pfige Mitb&uuml;rger der Obdachlosigkeit und dem Hunger preisgibt. Dies alles sind Fragen des Selbstverst&auml;ndnisses des Staates und der Gesellschaft, Fragen der Gerechtigkeit und der Solidarit&auml;t &ndash; Fragen, auf die es keine Antwort gibt, die absolut richtig oder absolut falsch ist. <\/p><p>Wenn der Staat der Meinung ist, man m&uuml;sse Mitb&uuml;rger, die sich nicht an bestimmte Regeln halten, materiell sanktionieren, so gebietet die Unantastbarkeit der Menschenw&uuml;rde, dass auch einem sanktionierten Mitb&uuml;rger das soziokulturelle Existenzminimum bleibt. Dann w&auml;re eine Sanktionierung jedoch nur m&ouml;glich, wenn die Regelleistung generell &uuml;ber diesem Existenzminimum l&auml;ge. Anderenfalls gibt es auch keinen Sanktionierungsspielraum. Will die Politik also an der Sanktionierungspraxis festhalten, muss sie auch den Regelsatz auf ein Niveau oberhalb des Existenzminimums anheben. Ansonsten sorgt sie daf&uuml;r, dass B&uuml;rger unterhalb des Existenzminimums leben m&uuml;ssen &ndash; und das widerspricht der Unantastbarkeit der Menschenw&uuml;rde.<\/p><p><strong>Volkswirtschaftliche Fragen<\/strong><\/p><p>Die Sanktionierungspraxis im Sozialgesetzbuch hat jedoch auch tiefgreifende volkswirtschaftliche Folgen, die weit &uuml;ber die Frage der Gerechtigkeit hinausgehen. Die Sanktionierungspraxis ist direkt daf&uuml;r <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=10250\">mitverantwortlich<\/a>, dass es in Deutschland einen Niedriglohnsektor gibt. Kaum ein anderer Markt ist so wenig marktwirtschaftlichen Regeln unterworfen wie der Arbeitsmarkt. Nach marktwirtschaftlichen Regeln m&uuml;sste eine Friseuse, die nur 4,50 Euro die Stunde bekommt, ihren Arbeitsplatz k&uuml;ndigen, da der erzielte Preis f&uuml;r ihr Arbeitsangebot nicht ihren Vorstellungen entspricht. Nach marktwirtschaftlichen Regeln m&uuml;sste der Arbeitgeber dann sein Angebot aufbessern, da er f&uuml;r 4,50 Euro keinen Anbieter findet, der ihm die &ldquo;Ware&rdquo; Arbeit verkauft. Bei einem Preis von 9,00 Euro w&uuml;rde man sich dann vielleicht einig werden &ndash; so funktioniert der Markt. Niemand k&auml;me auf die Idee, dem Friseurmeister Vorhaltungen zu machen, wenn er das freie Angebot eines Kunden ablehnt, sich f&uuml;r 4,50 Euro die Haare schneiden zu lassen. Die erwerbslose Friseuse muss jedoch vor der Arbeitsagentur erkl&auml;ren, warum sie einen Job f&uuml;r 4,50 Euro f&uuml;r nicht zumutbar h&auml;lt. Gelingt es ihr nicht, einen triftigen Grund anzuf&uuml;hren, der jedoch nichts mit dem niedrigen Lohn zu tun haben darf, wird sanktioniert. Das ist kein Markt, hier werden die Regeln des Marktes vielmehr auf den Kopf gestellt. <\/p><p>Der Grund, warum der Arbeitsmarkt im unteren Lohnbereich gar nicht funktionieren kann, ist die Sanktionierungspraxis. Wenn ALG-II-Empf&auml;nger frei entscheiden k&ouml;nnten, ob und zu welchen Bedingungen sie ein Arbeitsangebot annehmen, w&auml;re ALG II eine Art B&uuml;rgergeld oder auch Grundeinkommen &ndash; allerdings kein bedingungsloses Grundeinkommen, das jedem B&uuml;rger, unabh&auml;ngig von seiner &ouml;konomischen Situation, zusteht. <\/p><p>Wer Arbeitskr&auml;fte im unteren Lohnsektor nachfragt, m&uuml;sste dann schon etwas tiefer in die Tasche greifen, um einen Anbieter von Arbeitskraft zu finden. Die Sanktionspraxis ist also das versch&auml;rfte Drohpotential zur Durchsetzung des Niedriglohnes. Ohne Niedriglohnsektor w&uuml;rden allerdings auch die L&ouml;hne im mittleren Lohnsektor anziehen m&uuml;ssen. Dies ist auch der Grund, warum der Wunsch nach einer Streichung der Sanktionen auf massiven Widerstand in der Politik und vor allem der Wirtschaft st&ouml;&szlig;t. Nicht nur Arbeitgeber, die Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor besch&auml;ftigen, profitieren somit von den Sanktionen. Durch die Verschiebung des Lohngef&uuml;ges profitieren &ndash; zumindest auf betriebswirtschaftlicher Ebene &ndash; fast alle Arbeitgeber von den Sanktionen. Volkswirtschaftlich stellt sich die Sache freilich etwas anders dar; niedrigere L&ouml;hne d&auml;mpfen schlie&szlig;lich die Binnennachfrage. Wenn es jedoch um Menschenrechte geht, haben aber &ouml;konomische Fragen ohnehin zur&uuml;ckzustehen. Die W&uuml;rde des Menschen ist unantastbar.<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/vg01.met.vgwort.de\/na\/1dd95e06bca948769b03b935b5eeaa5a\" width=\"1\" height=\"1\" alt=\"\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach weitverbreiteter Vorstellung ist Deutschland ein Sozialstaat, in dem der Staat daf&uuml;r Sorge tr&auml;gt, dass kein Mensch unter einem menschenw&uuml;rdigen Existenzminimum leben muss. Die deutsche Sozialgesetzgebung und deren Auslegung durch die Bundesanstalt f&uuml;r Arbeit sehen dies jedoch anders. 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