{"id":149802,"date":"2026-05-02T13:00:50","date_gmt":"2026-05-02T11:00:50","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=149802"},"modified":"2026-05-03T18:43:04","modified_gmt":"2026-05-03T16:43:04","slug":"julia-neigel-die-coronamassnahmen-und-die-justiz-in-sachsen-justitia-ist-nicht-blind-und-gerecht-sondern-erstickt-im-kluengel-und-filz-interview-teil-1","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=149802","title":{"rendered":"Julia Neigel, die Coronama\u00dfnahmen und die Justiz in Sachsen: \u201eJustitia ist nicht blind und gerecht, sondern erstickt im Kl\u00fcngel und Filz\u201c (Interview Teil 1)"},"content":{"rendered":"<p>&bdquo;All diese Methoden, mit uns umzugehen, haben mich zutiefst schockiert. Ich h&auml;tte niemals gedacht, dass dies in Deutschland passieren kann. Deshalb habe ich gesagt: Nicht mit mir!&ldquo; Mit dieser Entscheidung begann 2021 der juristische Klageweg der S&auml;ngerin <a href=\"https:\/\/julianeigel.com\/kulturlockdown\/#_blank\"><strong>Julia Neigel<\/strong><\/a> gegen den Freistaat Sachsen. Von damals bis heute ist viel passiert. Die K&uuml;nstlerin hat nun Strafanzeige gegen insgesamt zw&ouml;lf Personen erstattet. Unter anderem geht es um Rechtsbeugung und Strafvereitlung im Amt, es geht um ein Urteil, das bereits im Ergebnis in weiten Teilen drei Jahre vor Prozessende ausgearbeitet gewesen sein soll. Und dann ist da noch eine Coronaverordnung mit weitreichenden Auswirkungen auf die B&uuml;rger des Freistaats, die aber laut Neigel rechtlich noch gar nicht in Kraft war, Stichwort: Haftungsanspr&uuml;che. In einem ausf&uuml;hrlichen, zweiteiligen NachDenkSeiten-Interview nehmen Neigel und einer ihrer Prozessvertreter, der Juraprofessor <a href=\"https:\/\/www.youtube.com\/watch?v=kpBoTmxSjJ8#_blank\"><strong>Martin Schwab<\/strong><\/a>, Stellung. Von <strong>Marcus Kl&ouml;ckner<\/strong>.<\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_1287\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-149802-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/260501_Julia_Neigel_die_Coronamassnahmen_und_die_Justiz_in_Sachsen_Justitia_ist_nicht_blind_und_gerecht_sondern_erstickt_im_Kluengel_und_Filz_Interview_Teil_1_NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/260501_Julia_Neigel_die_Coronamassnahmen_und_die_Justiz_in_Sachsen_Justitia_ist_nicht_blind_und_gerecht_sondern_erstickt_im_Kluengel_und_Filz_Interview_Teil_1_NDS.mp3\">https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/260501_Julia_Neigel_die_Coronamassnahmen_und_die_Justiz_in_Sachsen_Justitia_ist_nicht_blind_und_gerecht_sondern_erstickt_im_Kluengel_und_Filz_Interview_Teil_1_NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/260501_Julia_Neigel_die_Coronamassnahmen_und_die_Justiz_in_Sachsen_Justitia_ist_nicht_blind_und_gerecht_sondern_erstickt_im_Kluengel_und_Filz_Interview_Teil_1_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=149802-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/260501_Julia_Neigel_die_Coronamassnahmen_und_die_Justiz_in_Sachsen_Justitia_ist_nicht_blind_und_gerecht_sondern_erstickt_im_Kluengel_und_Filz_Interview_Teil_1_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"260501_Julia_Neigel_die_Coronamassnahmen_und_die_Justiz_in_Sachsen_Justitia_ist_nicht_blind_und_gerecht_sondern_erstickt_im_Kluengel_und_Filz_Interview_Teil_1_NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p><strong>Marcus Kl&ouml;ckner: Frau Neigel, Sie und Marcel Luthe von der Good Governance Gewerkschaft (GGG) haben gerade die &Ouml;ffentlichkeit dar&uuml;ber informiert, dass Sie Strafanzeige gegen Richter und weitere Amtstr&auml;ger des Freistaats Sachsen erstattet haben. Sie sprechen von einem &bdquo;Justizskandal&ldquo;, &bdquo;Schauprozess&ldquo; und &bdquo;Seilschaften&ldquo;. Worum geht es? Was ist die Grundlage f&uuml;r diesen Schritt?<\/strong><\/p><p><strong>Julia Neigel: <\/strong>Uns sind Dinge bei diesem Gericht aufgefallen, die den Verdacht nahelegen, dass hier Politik und Vertreter der Judikative Absprachen getroffen haben k&ouml;nnten, weil sie Doppel- und Dreifachpositionen hatten, &auml;hnlich einem H&uuml;tchenspiel.<\/p><p><strong>Was meinen Sie?<\/strong><\/p><p><strong>Julia Neigel: <\/strong>Beispiel: Ehemaliger Richter am s&auml;chsischen Verfassungsgericht, der zuvor im Justizministerium gearbeitet hat, die s&auml;chsische Verfassung schrieb, dort mit dem heutigen Vorsitzenden des besagten Gerichts am OVG im Justizministerium arbeitete, jetzt als Rechtsanwalt seinen ehemaligen Arbeitgeber, die Regierung, als Mandanten beim OVG bei Gericht vertritt, dessen Vorsitzenden er wiederum aus dem Ministerium kennt und dann seine eigene geschriebene s&auml;chsische Verfassung in diesem Prozess anders auslegt als zuvor, w&auml;hrend der Vorsitzende ihm zunickt und sagt: &bdquo;Wir kennen uns ja.&ldquo; Ganz nebenbei ist dieser Anwalt\/ehem. Richter\/ehem. Verfasser der s&auml;chsischen Verfassung\/ehem. Mitarbeiter der Regierung auch noch einer Kanzlei angeschlossen, deren Inhaber als CDU-Mitglied im Bundestag sitzt und einer Partei angeh&ouml;rt, der sein Mandant vor Gericht ebenfalls angeh&ouml;rt. Das halte ich nicht nur f&uuml;r pikant, sondern f&uuml;r dreist. Solche Leute werden mit unseren Steuergeldern auch noch in ihre m&auml;chtigen Posten gehievt, nutzen sie dann im Nachgang, um diejenigen vor den B&uuml;rgern zu besch&uuml;tzen, denen wir deren Karrieren, Macht und Einfluss auch noch finanziert haben. Das allein hat schon nichts mehr mit prozessualer Waffengleichheit zu tun. Das ist meiner Meinung nach Machtmissbrauch.<\/p><p>Wir haben in diesem Prozess <a href=\"https:\/\/julianeigel.com\/wp-content\/uploads\/2024-02-09-0001_Schriftsatz_09022024_geschwaerzt.pdf#_blank\">zwei Befangenheitsantr&auml;ge<\/a> gestellt, weil es in der m&uuml;ndlichen Verhandlung klare Gr&uuml;nde f&uuml;r die Besorgnis gab: eine <u>gegen den Vorsitzenden und eine gegen den gesamten Senat. Beide wurden abgelehnt.<\/u><\/p><p><strong>Sie sehen also massive Interessenkonflikte?<\/strong><\/p><p><strong>Julia Neigel:<\/strong> Nat&uuml;rlich, die liegen auf der Hand. Wer hierbei an Gewaltenteilung und Unabh&auml;ngigkeit der Richter glaubt, wird in der Praxis wie hier eines Besseren belehrt. Justitia ist nicht blind und gerecht, sondern erstickt im Kl&uuml;ngel und Filz, bei der ein Teil der Gewalt dem anderen Teil zur Seite springt und die Ergebnisse in einem elit&auml;ren geheimen Verein der M&auml;chtigen schon abgesprochen wirken.<\/p><p><strong>Sie sprechen von einem <\/strong><a href=\"https:\/\/julianeigel.com\/wp-content\/uploads\/Notariell-Beglaubigter_Urteilsentwurf_vom_April2023-2.pdf,#_blank\"><strong>Urteilsentwurf<\/strong><\/a><strong>, der drei Jahre <em>vor<\/em> dem Ausgang des Prozesses bereits ausgearbeitet worden sein soll? Was hei&szlig;t das, Herr Schwab?<\/strong><\/p><p><strong>Martin Schwab:<\/strong> Tats&auml;chlich wurde in der Verfahrensakte ein sogenanntes &bdquo;Votum&ldquo; gefunden. Nun ist es vor Gericht an sich nichts Ungew&ouml;hnliches, dass ein Gericht sich mit einem Votum auf die m&uuml;ndliche Verhandlung vorbereitet. Nicht &uuml;blich ist es aber, dass die Entscheidung schon vor der m&uuml;ndlichen Verhandlung feststeht.<\/p><p>Genau das ist hier aber passiert: Das Gericht hatte in Wirklichkeit kein &bdquo;Votum&ldquo; verfasst, sondern schon den Entwurf eines Urteils, dessen Inhalt &ndash; Klageabweisung &ndash; bereits endg&uuml;ltig feststand. Das &bdquo;Votum&ldquo; enthielt schon das Datum der m&uuml;ndlichen Verhandlung inklusive des Hinweises auf die Sitzungsniederschrift und die Namen der Richter, die an der Entscheidung mitwirken &ndash; obwohl die m&uuml;ndliche Verhandlung noch gar nicht stattgefunden hatte. Das entspricht eindeutig nicht mehr dem &uuml;blichen Vorgehen.<\/p><p>Wir haben den Urteilsentwurf noch vor dem ersten wirklichen Verhandlungstag (8. Februar 2024) notariell beglaubigen lassen. Mittlerweile hat sogar das Gericht die Echtheit des Dokuments best&auml;tigt. 60 Prozent des Urteilsentwurfs fanden sich in der endg&uuml;ltigen Entscheidung des OVG Bautzen wieder, obwohl in der Zwischenzeit zwei weitere Verhandlungstage stattgefunden hatten, ausf&uuml;hrliche Schrifts&auml;tze gewechselt worden waren und das Vorbringen der S&auml;chsischen Staatsregierung in der Beweisaufnahme l&auml;ngst widerlegt war.<\/p><p><strong>Wann ist Ihnen das aufgefallen?<\/strong><\/p><p><strong>Julia Neigel: <\/strong>Vorab eine Anmerkung: Prof. Dr. Martin Schab ist nicht der einzige Jurist im Team. Das Team besteht aus mehreren Experten &ndash; zwei Anw&auml;lten und vier Juristen: Kiril Stawrew, Zivilrechtler, Ralf Ludwig, Verwaltungsrechtler, Verwaltungsrichter Arne Tank als Beistand, unser Universit&auml;tsprofessor f&uuml;r Rechtswissenschaft, Prof. Dr. Martin Schwab sowie dessen Mitarbeiterin Annette Merkel. Marcel Luthe, juristisch sehr bewandert, der fr&uuml;here Abgeordnete des Berliner Landtags und Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer der &bdquo;Good Governance Gewerkschaf<em>t&ldquo;, <\/em>bei der ich Mitglied bin<em>, <\/em>vertritt hierbei meine berufsrechtlichen Interessen. Ohne ihn w&auml;re die Klage gar nicht m&ouml;glich geworden.<\/p><p><strong>Gut, nun zum Urteilsentwurf.<\/strong><\/p><p><strong>Julia Neigel:<\/strong> An diesem besagten 27. Juli 2023, der im Urteilsentwurf schon als durchgef&uuml;hrter Termin nebst Verhandlungsergebnis der Klageabweisung benannt wird, waren wir alle dabei. Doch dieser Termin verlief abstrus und wirkte auf uns, als ob wir es mit gehorsamen Staatsdienern des Prozessgegners zu tun hatten anstatt mit unabh&auml;ngigen Richtern. Die Verhandlung wurde zudem nach drei Minuten schon wieder abgebrochen. Die f&uuml;nf Richter <a href=\"https:\/\/julianeigel.com\/wp-content\/uploads\/2023-07-27-Verhandlungsprotokoll-27-07-2023-Kopie_geschwaerzt.pdf#_blank\">weigerten sich<\/a>, die Gewerkschaft als meine weitere Rechtsvertretung f&uuml;r meine beruflichen Interessen, der kurz zuvor das Mandat erteilt wurde, zuzulassen. Eine Gewerkschaft darf mich nat&uuml;rlich vor Gericht vertreten, und es obliegt mir, f&uuml;r welche ich mich entscheide und wann diese hinzusto&szlig;en. Richter haben nicht das Recht, einem B&uuml;rger vorzuschreiben, welche Gewerkschaft man sich daf&uuml;r aussucht.<\/p><p>Die Richter wollten sich beraten, deshalb wurde vertagt. Mit der Vertagung der Verhandlung entstand der Eindruck, dass die Richter meine juristische Waffengleichheit bei Gericht untergraben wollten, das Verfahren in die L&auml;nge ziehen wollten und nur irgendeinen Grund daf&uuml;r suchten. Eine Normenkontrollklage betrifft alle B&uuml;rger. Wenn wir siegen, d&uuml;rfen alle Betroffenen Schadensersatzanspr&uuml;che stellen, was den Richtern bewusst ist. Die verz&ouml;gerte Verfahrensf&uuml;hrung schleppte sich f&uuml;r die B&uuml;rger in Richtung Verj&auml;hrung. Es ging au&szlig;erdem in Sachsen langsam auf die Wahlen im Jahr 2024 zu. Wir r&uuml;gten daher das Gericht wegen Verz&ouml;gerung. Mit diesen Richtern stimmte etwas nicht, sie schienen nicht neutral. Bisher hatten wir nur E-Akte.<\/p><p><strong>Und dann kam die Papierakte ins Spiel, richtig?<\/strong><\/p><p><strong>Julia Neigel:<\/strong> Wir forderten die gerichtliche Papierakte an, um uns diese anzusehen. Im Dezember 2023 kam die Akte vom OVG und war eine Offenbarung. Darin fanden wir unerwarteterweise diesen Urteilsentwurf.<\/p><p><strong>Der Urteilsentwurf war also bereits in der Papierakte zu finden &ndash; nicht aber in der E-Akte?<\/strong><\/p><p><strong>Julia Neigel: <\/strong>Genau. Die vertagte Verhandlung war derweil schon f&uuml;r den 8. Februar 2024 angesetzt. Der Urteilsentwurf war laut deren Vermerk schon im April 2023 geschrieben worden, noch vor der abgebrochenen Verhandlung im Juli 2023, aber genau dieser Termin sollte die Begr&uuml;ndung f&uuml;r das Ergebnis sein: die Klage w&auml;re abzuweisen.<\/p><p><strong>Was war Ihre Reaktion?<\/strong><\/p><p><strong>Julia Neigel:<\/strong> Das war ungeheuerlich und begr&uuml;ndete bei uns den Verdacht, dass die kommende Verhandlung nur daf&uuml;r da sein w&uuml;rde, um das hinter verschlossenen T&uuml;ren vorab schon festgelegte Ergebnis besser zu rechtfertigen. So war es dann auch.<\/p><p><strong>Nun gibt es im Hinblick auf Ihr aktuelles Vorgehen eine Stellungnahme des Gerichts, richtig?<\/strong><\/p><p><strong>Julia Neigel: <\/strong>Die Antwort des Pressesprechers des OVG Bautzen an die <em>Berliner Zeitung<\/em> lautet, dieses Dokument w&auml;re lediglich ein &bdquo;<em>Arbeitsentwurf&ldquo; gewesen<\/em>, der &bdquo;<em>m&ouml;gliche Ergebnisse skizziert&ldquo;<\/em> der<em> &bdquo;versehentlich&ldquo; <\/em>an uns verschickt worden sei, usw.<\/p><p><strong>Halten Sie das f&uuml;r glaubhaft?<\/strong><\/p><p><strong>Julia Neigel:<\/strong> Was sollen die auch sagen, wenn sie erwischt werden? Das war kein <em>&bdquo;Arbeitsentwurf&ldquo;<\/em> mehr, obwohl da noch das Wort &bdquo;<em>Votum&ldquo;<\/em> darauf stand.<\/p><p><strong>Warum war es aus Ihrer Sicht kein &bdquo;Arbeitsentwurf&ldquo; mehr?<\/strong><\/p><p><strong>Julia Neigel: <\/strong>Der Urteilsentwurf tr&auml;gt schon das Emblem des Gerichts, einen Stempel, das Wappen, den Gerichtsnamen, alle Richternamen sind benannt, es wird auf den Inhalt des Verhandlungstages im Juli 2023 verwiesen, handschriftlich vermerkt, dass dieser erst in dreieinhalb Monaten stattfinden wird, es wird auf diesen Termin und dessen vom Gericht gew&uuml;nschtes Ergebnis, n&auml;mlich dass die Klage abgewiesen w&uuml;rde, verwiesen. Um es deutlich zu sagen: In der Papierakte hatten die Richter vergessen, den Entwurf herauszunehmen, und haben sich ertappen lassen, was viele schon lange ahnten.<\/p><p><strong>Das hei&szlig;t &hellip;<\/strong><\/p><p>&hellip; es steht also auch darin geschrieben, dass die Klage nach m&uuml;ndlicher Verhandlung und deren Erkenntnisse bei dem Termin, der noch nicht mal stattgefunden hatte, als unzul&auml;ssig abzuweisen ist. An einem internationalen Gericht ist jetzt schon die Chance hoch, dass ein Versto&szlig; gegen ein faires Verfahren nach Art. 6 EMRK und der europ&auml;ischen Menschenrechtskonvention oder nach Art. 47 der Charta der Grundrechte der EU, dem GRCh, festgestellt w&uuml;rde. Ein faires Verfahren nach dem Menschenrecht besagt: unabh&auml;ngig, unparteiisch, &ouml;ffentlich, mit wirksamem Rechtsbehelf. All diese Menschenrechte waren durch den Urteilsentwurf im Richterzimmer schon genommen, noch bevor eine &ouml;ffentliche Verhandlung und Anh&ouml;rung zum Thema zustande kam.<\/p><p><strong>Sie haben lange damit gewartet, die Sache &ouml;ffentlich anzusprechen. Warum?<\/strong><\/p><p><strong>Julia Neigel:<\/strong> Wir haben im Team im Dezember 2023 entschieden, es abzuwarten, bei der in den Februar 2024 verschobenen m&uuml;ndlichen Verhandlung nichts zu sagen, weil offiziell noch kein Urteil gef&auml;llt war und wir abwarten wollten, was die Richter tun werden. Das fiel uns allen schwer, weil wir wussten, was sie zu tun beabsichtigten, vermuteten, dass es egal sein w&uuml;rde, was wir vortragen, aber zugleich hofften wir, dass sie es nicht so tun w&uuml;rden.<\/p><p><strong>Sie haben sich also auf eine Art &bdquo;Spiel&ldquo; eingelassen.<\/strong><\/p><p><strong>Julia Neigel: <\/strong>Wir entschieden, das Schauspiel mitzuspielen, so als ob wir deren angestrebtes Ergebnis und Gr&uuml;nde nicht kennen, und haben es ihnen damit schwer gemacht. Letztendlich war es Theater, welches wohl nur zur Beschwichtigung der &Ouml;ffentlichkeit bestimmt war, aber das Ergebnis l&auml;ngst feststand.<\/p><p><strong>Dann kam im Februar 2026 das Urteil.<\/strong><\/p><p><strong>Julia Neigel:<\/strong> Wir haben den Entwurf mit dem Urteil verglichen &ndash; und <a href=\"https:\/\/julianeigel.com\/wp-content\/uploads\/Notariell-Beglaubigter_Urteilsentwurf_vom_April2023-2.pdf#_blank\">sahen uns best&auml;tigt<\/a>!<\/p><p><strong>Nur, um das nochmal klarzustellen: Zwischen diesen zwei Dokumenten lagen drei Jahre?<\/strong><\/p><p><strong>Julia Neigel:<\/strong> Richtig, drei Jahre und Unmengen an Beweisen, Schrifts&auml;tzen, m&uuml;ndliche Verhandlungen, bei der wir den Nachweis erbrachten, dass die Lockdown-Verordnung ganz sicher mindestens zwei Tage h&auml;tte nicht angewandt werden d&uuml;rfen, keine Strafen verh&auml;ngt werden d&uuml;rfen, weil sie zu diesem Zeitpunkt nicht in Kraft getreten war, die &Uuml;berlastung des Gesundheitssystems laut beh&ouml;rdlicher Statistiken nicht existierte, 2G auf Grund des UN-Sozialpakts und UN-Zivilpakts nach Art. 1 Abs. 2 GG v&ouml;lkerrechtswidrig war. Zu all dem im Text kein Wort. Dass anhand des eigenen Vortrags und der Beweisaufnahme die s&auml;chsische Regierung wusste, dass B&uuml;rger zu Lockdown und Strafen herangezogen wurden, obwohl die Verordnung mindestens zwei Tage noch nicht in Kraft getreten war? Auch dazu kein Wort. Stattdessen konnte man erkennen, dass die Datei des Urteilsentwurfs bei der Begr&uuml;ndung, mit dem Anfangstext &bdquo;die Klage ist abzuweisen&ldquo; fortgef&uuml;hrt wurde und man offensichtlich versucht hat, im Nachgang das schon vor drei Jahren gew&uuml;nschte Ergebnis nachtr&auml;glich irgendwie zu halten, ja geradezu zusammenzukonstruieren.<\/p><p><strong>Nun sind wir im Jahr 2026, viereinhalb Jahre sind vergangen. Noch immer liegt kein abschlie&szlig;endes Ergebnis vor, aber ebendieses Urteil des OVG Bautzen, welches nicht rechtskr&auml;ftig ist. Sie haben Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht. Wie kann das sein? Was ist dazwischen im Hinblick auf Ihr Verfahren passiert?<\/strong><\/p><p><strong>Martin Schwab:<\/strong> Wir haben, wie schon erw&auml;hnt, zwei Corona-Verordnungen angegriffen: die 2G-Verordnung und sp&auml;ter mittels Klageerweiterung auch noch die Lockdown-Verordnung. Die S&auml;chsische Staatsregierung hatte vorgetragen, dass die Klage gegen die 2G-Verordnung zu sp&auml;t gekommen sei, weil die Lockdown-Verordnung vorzeitig in Kraft gesetzt worden sei. Die 2G-Verordnung sollte urspr&uuml;nglich bis zum 24. November 2021 gelten, wurde aber nach der Behauptung der S&auml;chsischen Staatsregierung vorzeitig, n&auml;mlich mit Wirkung zum 22. November 2021, durch die Lockdown-Verordnung ersetzt.<\/p><p><strong>Warum ist das wichtig, und warum haben sie allein &uuml;ber diesen Punkt jahrelang gestritten?<\/strong><\/p><p><strong>Martin Schwab: <\/strong>Weil die Klage, &uuml;ber die das OVG Bautzen nunmehr entschieden hat, am 24. November 2021 einging &ndash; und damit zu einem Zeitpunkt, da die 2G-Verordnung angeblich bereits au&szlig;er Kraft getreten sei. Wenn ich eine Rechtsverordnung angreife, die gar nicht mehr gilt, halten die Verwaltungsgerichte den Antrag f&uuml;r unzul&auml;ssig, weil von der Verordnung keine Wirkungen mehr ausgehen, die es noch zu beseitigen g&auml;be. Wenn man aber den Normenkontrollantrag stellt, w&auml;hrend die 2G-Verordnung noch gilt, und erst danach die Verordnung au&szlig;er Kraft tritt, ist der Normenkontrollantrag noch zul&auml;ssig.<\/p><p>Es kam also darauf an, ob die 2G-Verordnung noch galt, als der Antrag am 24. November 2021 einging. Das w&auml;re dann nicht der Fall, wenn es der S&auml;chsischen Staatsregierung gelungen war, die 2G-Verordnung mit Wirkung zum 22. November 2021 durch die Lockdown-Verordnung zu ersetzen.<\/p><p>Wir haben der S&auml;chsischen Staatsregierung entgegnet, die Lockdown-Verordnung sei nicht ordnungsgem&auml;&szlig; zustande gekommen und nicht ordnungsgem&auml;&szlig; verk&uuml;ndet worden und habe die 2G-Verordnung daher auch nicht abl&ouml;sen k&ouml;nnen &ndash; jedenfalls nicht am 24. November 2021. Die Klage von Julia Neigel sei daher noch rechtzeitig bei Gericht eingegangen.<\/p><p><strong>Julia Neigel: <\/strong>Es ging vier Jahre den Richtern nur um die Frage der formellen Zulassung der Klage gegen die 2G-Verordnung, die regul&auml;r bis 24. November 2021 in Kraft war. Die Klage soll am 24. November 2021 bei Klageeinreichung als zu sp&auml;t eingereicht worden sein, weil die Lockdown-Verordnung diese am 22. November 2021 scheinbar vorzeitig au&szlig;er Kraft gesetzt haben soll, obwohl ebendiese Lockdown-Verordnung Online bis zum 24. November 2021 nur als Entwurf zu finden war und damit nicht in Kraft war und erst am 25. November 2021 formell korrekt zu finden war.<\/p><p>Der neuralgische Punkt ist der 25. November 2021.<\/p><p><strong>Warum?<\/strong><\/p><p><strong>Julia Neigel:<\/strong> Wir erinnern uns: Am 25. November 2021 wurde die pandemische Lage nationaler Tragweite au&szlig;er Kraft gesetzt. Ab dem 25. November 2021 durften daher keine neuen Verordnungen erlassen werden. Wenn man als Land weiterhin Grundrechte einschr&auml;nken wollte, musste dies durch die &Auml;nderung des Infektionsschutzgesetzes mit formellem Inkrafttreten einer neuen Verordnung bis zum 24. November 2021 vollzogen werden, danach w&auml;re zu sp&auml;t. Diese erlaubte dann eine Auslauffrist bis M&auml;rz 2022. W&auml;re das Inkrafttreten der Lockdown-Verordnung aber am 25. November 2021, als sie erstmals online auftauchte, w&auml;re sie insgesamt unwirksam und damit vier Monate Lockdown ebenso. <\/p><p>Nachdem wir bewiesen haben, dass die Behauptung des Inkrafttretens am 22. November 2021 schlichtweg unwahr ist und die Regierung zugeben musste, dass sie das gedruckte Verordnungsblatt der Lockdown-Verordnung erst am 23. November 2021 &uuml;berhaupt zur Post brachte und damit wusste, dass der Lockdown am 22. und 23. November 2021 rechtswidrig war, f&auml;llten die Richter folgendes Urteil zugunsten ihrer Regierung: Dass die Lockdown-Verordnung bei der Post oder im Postauto auf dem Weg zum Adressaten XY ohne Kenntnis und ohne Zug&auml;nglichmachung f&uuml;r den B&uuml;rger um 0:00 Uhr zum 24. November 2021 Uhr dann doch in Kraft getreten sei und deswegen meine Klage vom selbigen Tage bez&uuml;glich der 2G-Verordnung, die an dem Tag ja noch galt und am selben Tag eingereicht wurde, damit unzul&auml;ssig sei. <\/p><p>Damit w&auml;re die Lockdown-Verordnung noch einen Tag vor Aufhebung der pandemischen Lage rechtzeitig in Kraft getreten, und Haftungsanspr&uuml;che der B&uuml;rger f&uuml;r vier Monate Lockdown w&auml;ren damit hinf&auml;llig, da beide Tage, meine Klageeinreichung und ein geheimes Inkrafttreten der folgenden Verordnung, im Briefumschlag bei der Post auf einen Tag fielen &ndash; also zwei Fliegen mit einer Klappe f&uuml;r die Regierung. Solch eine Rechtsauslegung hat es durch ein Gericht noch nie gegeben.<\/p><p><strong>Was w&uuml;rde die Rechtsauffassung der Richter am OVG f&uuml;r die B&uuml;rger bedeuten?<\/strong><\/p><p><strong>Julia Neigel:<\/strong> Laut der Rechtsauffassung dieser Richter kann der Gesetzgeber eine Verordnung ohne Kenntnisnahme der B&uuml;rger hinter verschlossenen Postt&uuml;ren in Kraft treten lassen, diese dann ab 0:00 Uhr mit Geldstrafen &uuml;berziehen, ohne dass irgendjemand au&szlig;erhalb der Beh&ouml;rden vom formellen Inkrafttreten dieser Verordnung wei&szlig;, geschweige denn wei&szlig;, wann, wo, wie und auf welchem Wege man sich noch dagegen wehren kann. <\/p><p>Immerhin w&auml;re die fehlende Kenntnisnahme des Inkrafttretens dabei &bdquo;schuldlos&ldquo;, weil keiner bei der Postfiliale nachsehen kann, um davon Kenntnis zu erlangen. Um davon vorab Kenntnis zu erlangen und all diese Willk&uuml;r zu vermeiden, m&uuml;sste man in der Praxis am 23. November 2021 um 0:00 Uhr nachts bei der entsprechenden, den Menschen unbekannten Filiale bei der Post einbrechen oder das Postauto mit dem Briefsack suchen und &uuml;berfallen, alle Briefe durchw&uuml;hlen, die Drucksachen in Briefumschl&auml;gen finden und aufrei&szlig;en, um dann davon Kenntnis zu erlangen, und damit w&auml;re es schon vorbei mit einer Chance, dagegen vorzugehen. <\/p><p>In der Logik bedeutet dies, dass die B&uuml;rger in Sachsen nun Straftaten gegen&uuml;ber der Deutschen Post begehen m&uuml;ssten, um von einem geheimen Inkrafttreten einer Verordnung ohne Chance eines effektiven Rechtsschutzes rechtzeitig Kenntnis erlangen zu k&ouml;nnen oder einfach die Reinkarnation des Orakels von Delphi sein zu m&uuml;ssen. Der B&uuml;rger mit seinen Grundrechten m&uuml;sste also nicht mal mehr Kenntnis von einem Gesetz oder einer Verordnung erlangen m&uuml;ssen. Er h&auml;tte einfach nur zu gehorchen, bedingungslos hinzunehmen, weil es schon zu sp&auml;t w&auml;re, zu klagen, weil geheim in Kraft getreten. <\/p><p>Ich halte das nicht nur f&uuml;r verfassungswidrig, sondern auch f&uuml;r grobes Unrecht, eine bedenkliche Rechtsauffassung von Richtern und ein sehr fragw&uuml;rdiges feudales, ja, totalit&auml;res Weltbild: Die Idee eines h&ouml;rigen und untert&auml;nigen B&uuml;rgers und Befehlsempf&auml;ngers, der in seinem Klagerecht durch einen juristischen Taschenspielertrick ausgebremst wird.<\/p><p>Der Urteilsentwurf besteht aus 27 Seiten. Das nicht rechtskr&auml;ftige Urteil besteht aus 35 Seiten, zus&auml;tzlich acht Seiten nebst rechtlicher Begr&uuml;ndung, und es enth&auml;lt ansonsten &uuml;ber 60 Prozent den exakten Wortlaut des Entwurfs. Unfassbar, das alles, das kann man sich nicht ausdenken. So gehen wir also in die n&auml;chste Instanz.<\/p><p><strong>Das klingt kompliziert. Aber es ist auch ziemlich weitreichend. Sie sprechen ja auch schon in der Pressemitteilung von einem &bdquo;Verk&uuml;ndungsmangel&ldquo; in Bezug auf die Corona-Verordnung. Was ist damit gemeint?<\/strong><\/p><p><strong>Martin Schwab:<\/strong> Julia Neigel hat es ja bereits deutlich gesagt: Das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen hat zu der Art und Weise, wie die Lockdown-Verordnung in die Welt gesetzt wurde, massive Ungereimtheiten zutage gef&ouml;rdert.<\/p><p>In der ersten m&uuml;ndlichen Verhandlung, in der es wirklich um die Verordnungen in der Sache ging (8. Februar 2024), haben wir bewiesen: Die Lockdown-Verordnung stand online bis zum 25. November 2021 nur als Entwurf, obwohl sie am 22. November 2021 angeblich in Kraft getreten sein sollte. Das hat eine Recherche in der Wayback Machine ergeben. Damit war die 2G-Verordnung am 24. November 2021, als die Klage erhoben wurde, noch in Kraft und die Klage damit rechtzeitig erhoben. <\/p><p>Der nachfolgende Schriftverkehr hat dann ergeben, dass die Lockdown-Verordnung nie und nimmer wie geplant am 20. November 2021 verk&uuml;ndet worden und am 22. November 2021 in Kraft getreten sein kann, weil sie (wenn &uuml;berhaupt) erst am 23. November 2021 zur Post geschickt wurde. Und selbst dann hat sich die S&auml;chsische Staatsregierung noch auf d&uuml;nnem Eis bewegt. Denn, wie Julia Neigel bereits richtig sagt: F&uuml;r die Verk&uuml;ndung einer Verordnung kann es nicht ausreichen, dass die S&auml;chsische Staatsregierung ihren Text zur Post schickt. Denn solange das Gesetzes- und Verordnungsblatt, in dem die Verordnung niedergeschrieben ist, auf der Post lagert, kann niemand ihren Text zur Kenntnis nehmen, geschweige denn befolgen.<\/p><p><strong>Wie ging es weiter?<\/strong><\/p><p><strong>Martin Schwab:<\/strong> Im sp&auml;teren Schriftverkehr stellte sich au&szlig;erdem heraus, dass f&uuml;r die Lockdown-Verordnung der Pr&uuml;fstempel des S&auml;chsischen Justizministeriums fehlte. Das ist keine formaljuristische Lappalie, sondern es geht hier um die Regularien, die sich die S&auml;chsische Staatsregierung selbst gegeben hat, wenn sie Verordnungen in Kraft setzen will. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss sich eine Regierung an die selbstgesetzten Regeln halten; wenn sie es nicht tut und durch die Verordnung Grundrechte eingeschr&auml;nkt werden, ist die Verordnung nichtig.<\/p><p><strong>Julia Neigel:<\/strong> Die Lockdown-Verordnung war von der S&auml;chsischen Gesundheitsministerin erlassen worden. Wenn sie eine Verordnung erl&auml;sst, ohne dass das Justizministerium pr&uuml;ft, ob die Anordnungen, die darin getroffen werden, juristisch schl&uuml;ssig sind, ist das in etwa so, wie wenn ein B&uuml;rger ein Auto ohne Zulassung fahren w&uuml;rde. Mittlerweile hat die S&auml;chsische Gesundheitsministerin in einer &bdquo;L&acute;&Eacute;tat c&acute;est moi&ldquo;-Manier unumwunden und schamlos sogar zugegeben, dass von 102 Corona-Verordnungen tats&auml;chlich nur eine einzige &uuml;berhaupt einen <a href=\"https:\/\/redas.landtag.sachsen.de\/redas\/download?datei_id=49766#_blank\">Pr&uuml;fstempel des Justizministeriums besitzt<\/a>. Das sind Zust&auml;nde wie im alten Rom.<\/p><p><strong>Auch in der Kommunikation vonseiten des Gerichts mit den Medien gab es Ihrer Presseerkl&auml;rung zufolge Ungereimtheiten.<\/strong><\/p><p><strong>Martin Schwab:<\/strong> Die m&uuml;ndliche Verhandlung am 8. Februar 2024 hat tats&auml;chlich in diesem Punkt noch ein weiteres brisantes Detail zutage gef&ouml;rdert.<\/p><p>Wir hatten gleich zu Beginn gegen den Vorsitzenden Richter wegen einer &Auml;u&szlig;erung, die auf Voreingenommenheit hindeutete, einen Befangenheitsantrag gestellt. Das bedeutet: Der Vorsitzende Richter, gegen den sich der Befangenheitsantrag gerichtet hatte, musste das Besprechungszimmer verlassen und sollte durch einen anderen Richter ersetzt werden, der dann zusammen mit den vier verbliebenen Richtern &uuml;ber den Befangenheitsantrag entscheidet.<\/p><p>Schon hier zeigte sich aber die erste Unregelm&auml;&szlig;igkeit: Das Gericht setzte die Verhandlung in der bisherigen Besetzung erst einmal fort. Erst sp&auml;ter, als die Verhandlung zu Ende war und alle Journalisten den Saal verlassen hatten, befasste sich das Gericht mit dem Befangenheitsantrag.<\/p><p><a href=\"https:\/\/julianeigel.com\/wp-content\/uploads\/2024-02-08-674954_5000-2024-07658_Selbstablehnung_geschwaerzt.pdf#_blank\">Der Richter, der anstelle des Vorsitzenden Richters &uuml;ber diesen Antrag h&auml;tte entscheiden sollten, zeigte seine eigene Befangenheit an<\/a>: Er hatte zuvor als Mitarbeiter des S&auml;chsischen Justizministeriums an der 2G- und an der Lockdown-Verordnung mitgewirkt, um die es im Saal gerade ging.<\/p><p>Hinzu kommt, dass er als Pressesprecher des Gerichts w&auml;hrend der gesamten Verhandlung anwesend war und unsere gesamte Beweisf&uuml;hrung mitbekommen hatte, den anwesenden Medienvertretern aber immer noch erz&auml;hlte, die Klage sei zu sp&auml;t eingereicht worden.<\/p><p>Das bedeutet: Der Pressesprecher war zugleich Richter, Pressesprecher und Mitverfasser der im Streit stehenden Verordnungen. Seine Richter-Kollegen wussten das. Und genau dieser Pressesprecher transportierte gegen&uuml;ber den Medien einseitig die Sicht der S&auml;chsischen Staatsregierung.<\/p><p><strong>Julia Neigel: <\/strong>Ich habe dann eine <a href=\"https:\/\/julianeigel.com\/wp-content\/uploads\/2024-02-09-Fach-und-Dienstaufsichtsbeschwerde_geschwaerzt.pdf#_blank\">Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde<\/a> an die Pr&auml;sidentin des OVG eingereicht, weil uns die Richter die Befangenheit dieses Pressesprechers verschwiegen haben. Sie antwortete, dass vollkommen normal sei, wenn ein Pressesprecher, der zugleich die Verordnungen geschrieben hat, &uuml;ber die man gerade verhandelt, nun mal seine eigene Meinung &auml;u&szlig;ern w&uuml;rde, die die Meinung der Regierung und Prozessgegners, seines ehemaligen Arbeitgebers, w&auml;re. Das h&auml;tte ja nichts mit dem entscheidenden Senat zu tun. <a href=\"https:\/\/julianeigel.com\/wp-content\/uploads\/2024-02-09-Antrag-auf-Richtigstellung-nach-dem-Presserecht_geschwaerzt.pdf#_blank\">Ich schrieb den Pressesprecher an und forderte Richtigstellung seiner falschen Aussagen gegen&uuml;ber den Medien, die er dann auch durchf&uuml;hrte.<\/a><\/p><p>Im Weiteren haben wir dienstliche <a href=\"https:\/\/julianeigel.com\/wp-content\/uploads\/2024-02-13-Kurzmitteilung-Befangenheit.pdf#_blank\">Stellungnahmen der Richter eingefordert<\/a> mit der Aufforderung, uns mitzuteilen, wer von der Befangenheit des Pressesprechers\/Richters\/Verordnungsverfassers in seiner Dreifachfunktion wusste. Vier von f&uuml;nf Richtern bejahten dies unumwunden. Die Richter hatten aber w&auml;hrend der Verhandlung weder uns noch den Medien im Saal gesagt, dass dort ein Pressesprecher heruml&auml;uft, der einen massiven Interessenskonflikt hat.<\/p><p>Gegen&uuml;ber einem Fernsehsender hat der Pressesprecher bei Einreichung unserer Strafanzeige zu diesem Punkt dem Journalisten folgende Antwort gegeben:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;<em>Nachdem die Antragstellerin einen Befangenheitsantrag gegen den erkennenden Senat gestellt hatte, w&auml;re dieser Richter nach der Gesch&auml;ftsverteilung des Gerichts zur Entscheidung &uuml;ber die Befangenheit berufen gewesen. Nach Stellung des Befangenheitsantrags wurde die Vorbefassung des Richters, der an keiner der Entscheidungen &uuml;ber den Antrag der Antragstellerin mitgewirkt hat, den Beteiligten angezeigt.&ldquo;<\/em>\n<\/p><\/blockquote><p>Dieses Statement ist in vierfacher Weise wahrheitswidrig:<\/p><ol>\n<li>Es war nicht der Befangenheitsantrag gegen&uuml;ber dem gesamten Senat, sondern gegen den Vorsitzenden, und zwar gleich am Anfang der Verhandlung.<\/li>\n<li>Es war der Pressesprecher, der die Entscheidung getroffen hat, gegen&uuml;ber den Medien die These der Regierung als Vertreter des OVG und Gerichts als Tatsachenbehauptung wiederzugeben.<\/li>\n<li>Zwischen dem Begriff &bdquo;<em>Nach Stellung des Befangenheitsantrags&ldquo;<\/em> und &bdquo;<em>wurde die Vorbefassung des Richters &hellip; den Beteiligten angezeigt. Vorher bestand dazu kein Anlass<\/em>&ldquo; liegt die gesamte m&uuml;ndliche Verhandlung, bei der weder wir noch die Medien von der Dreifachfunktion Pressesprecher\/Richter\/Verfasser der Verordnungen informiert wurden, weil wir genau das erst mitgeteilt bekommen haben, als die Verhandlung schon lange vorbei war und die Medien l&auml;ngst gegangen waren.<\/li>\n<li>Erst danach haben wir einen Befangenheitsantrag gegen den gesamten Senat gestellt, und hierf&uuml;r war der Pressesprecher gar nicht als Richter angedacht. Allein in zwei S&auml;tzen eines Pressesprechers des OVG liegen erneut vier falsche Aussagen.<\/li>\n<\/ol><p><em>Das Titelbild zeigt einerseites das Urteil von 2026 zur 2G-Verordnung vs. Urteilsentwurf. Die roten Stellen zeigen die &Uuml;bereinstimmung zwischen Urteilsentwurf und dem Urteil.<\/em><br>\n<em>Und andererseits das Teilurteil vom Februar 2024 zur Lockdown-Verordnung vs. Urteilsentwurf. Die roten Stellen zeigen die &Uuml;bereinstimmung zwischen dem Urteilsentwurf und dem Teilurteil.<\/em><\/p><p><small>Titelbild: &copy; Dana Barthel (Julia Neigel)<\/small><\/p><div class=\"moreLikeThis\">\n<strong>Mehr zum Beitrag<\/strong>\n<p><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=149804\">Juraprofessor Martin Schwab: &bdquo;Solche Richter k&ouml;nnen gar nicht unabh&auml;ngig sein&ldquo;\/Coronaverfahren Julia Neigel (Interview Teil 2)<\/a>\n<\/p><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&bdquo;All diese Methoden, mit uns umzugehen, haben mich zutiefst schockiert. Ich h&auml;tte niemals gedacht, dass dies in Deutschland passieren kann. Deshalb habe ich gesagt: Nicht mit mir!&ldquo; Mit dieser Entscheidung begann 2021 der juristische Klageweg der S&auml;ngerin <a href=\"https:\/\/julianeigel.com\/kulturlockdown\/#_blank\"><strong>Julia Neigel<\/strong><\/a> gegen den Freistaat Sachsen. Von damals bis heute ist viel passiert. Die K&uuml;nstlerin hat nun<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=149802\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":13,"featured_media":149837,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[107,35,126,209,127],"tags":[3131,1112,2586,418,930,2857,305,3634,1222,1123,3645],"class_list":["post-149802","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-audio-podcast","category-aufbau-gegenoeffentlichkeit","category-erosion-der-demokratie","category-interviews","category-lobbyismus-und-politische-korruption","tag-2g-3g-regel","tag-buergerrechte","tag-gewaltenteilung","tag-grundgesetz","tag-justiz","tag-lockdown","tag-menschenrechte","tag-neigel-julia","tag-pandemie","tag-sachsen","tag-schwab-martin"],"jetpack_featured_media_url":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/wp-content\/uploads\/2026\/05\/260502_Justiz.jpg","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/149802","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/13"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=149802"}],"version-history":[{"count":8,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/149802\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":149900,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/149802\/revisions\/149900"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/149837"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=149802"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=149802"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=149802"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}