{"id":149804,"date":"2026-05-03T13:00:21","date_gmt":"2026-05-03T11:00:21","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=149804"},"modified":"2026-05-01T16:15:18","modified_gmt":"2026-05-01T14:15:18","slug":"juraprofessor-martin-schwab-solche-richter-koennen-gar-nicht-unabhaengig-sein-coronaverfahren-julia-neigel-interview-teil-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=149804","title":{"rendered":"Juraprofessor Martin Schwab: \u201eSolche Richter k\u00f6nnen gar nicht unabh\u00e4ngig sein\u201c\/Coronaverfahren Julia Neigel (Interview Teil 2)"},"content":{"rendered":"<p>&bdquo;Ich kann mir das nur so erkl&auml;ren, dass das Gericht nicht wollte, dass ich in der m&uuml;ndlichen Verhandlung zu Wort komme&ldquo;, sagt Jura-Professor <strong>Martin Schwab<\/strong> im zweiten Teil des Interviews mit den NachDenkSeiten in Sachen Corona-Verfahren <strong>Julia Neigel<\/strong>. In diesem Interview bekr&auml;ftigen Schwab und die K&uuml;nstlerin Neigel ihre Kritik an der s&auml;chsischen Justiz. &bdquo;Wenn es in diesem Verfahren mit rechten Dingen zugegangen w&auml;re, h&auml;tte das Gericht den Normenkontrollantrag von Frau Neigel f&uuml;r zul&auml;ssig erachten und in eine inhaltliche Pr&uuml;fung der 2G-Verordnung und Lockdown-Verordnung eintreten m&uuml;ssen&ldquo;, sagt Schwab. Detailliert schildert Neigel, wie ihr Juristenteam in ihrem Verfahren gegen die Corona-Ma&szlig;nahmen vorgeht und was sie erlebt hat. Sie spricht von einem &bdquo;dunklen Mittelalter des Rechtsstaates&ldquo; und sagt, scheinbar sei verdecktes Ziel im Prozess, einen &bdquo;Haftungsschaden von der s&auml;chsischen Staatskanzlei abzuwenden&ldquo;. Im Hinblick auf einige Corona-Ma&szlig;nahmen begr&uuml;ndet die S&auml;ngerin, warum sie darin ein &bdquo;Verbrechen gegen die Menschlichkeit&ldquo; sieht. Von <strong>Marcus Kl&ouml;ckner<\/strong>.<br>\n<!--more--><br>\n<strong>Marcus Kl&ouml;ckner: Sie, Herr Schwab, haben, wenn ich das richtig verstanden habe, spezielle pers&ouml;nliche Erfahrungen mit dem Gericht gemacht, und zwar: In der dritten m&uuml;ndlichen Verhandlung wurden Sie nicht per Videoschalte zugelassen. Stimmt das? Und: Wie erkl&auml;ren Sie sich das?<\/strong><\/p><p><strong>Martin Schwab:<\/strong> Ich hatte den zust&auml;ndigen Richtern mitgeteilt, dass ich am 29. Januar 2026 nicht an der dritten m&uuml;ndlichen Verhandlung teilnehmen kann, weil ich an diesem Tag meine Vorlesungen in Bielefeld halten musste. Zwei Wochen sp&auml;ter w&auml;re das kein Problem gewesen, weil dann schon die Semesterferien angefangen hatten. <a href=\"https:\/\/julianeigel.com\/wp-content\/uploads\/Antrag_Videoverhandlung_260126.pdf\">Das Gericht hat auf meine Lehrverpflichtung keine R&uuml;cksicht genommen.<\/a><\/p><p>Mehrere Versuche wurden vom gesamten Anwaltsteam unternommen, das Gericht umzustimmen &ndash; ohne Erfolg. Selbst als ich am 29. Januar 2026 an meinem Computer sa&szlig; und bereit gewesen w&auml;re, per Videokonferenz an der Verhandlung teilzunehmen, wurde der <a href=\"https:\/\/julianeigel.com\/wp-content\/uploads\/3_c_90_21_video_b812358f461c5acc_a_00_496ce2316f537efde063623011aca62f.pdf\">Antrag, mich per Video zuzuschalten, abgelehnt.<\/a><\/p><p><a href=\"https:\/\/julianeigel.com\/wp-content\/uploads\/2026-01-29-3_c_90_21_sitzungsprotokoll_88bb38bbf7d792_a_00_494ada2396ed289ee063623011ac78ec.pdf\">Ich kann mir das nur so erkl&auml;ren, dass das Gericht nicht wollte, dass ich in der m&uuml;ndlichen Verhandlung zu Wort komme<\/a>.<\/p><p>Zur Frage, ob und ggf. wann die 2G-Verordnung durch die Lockdown-Verordnung ersetzt wurde, hatte ich in meinen <a href=\"https:\/\/julianeigel.com\/wp-content\/uploads\/2024-02-12-Schriftsatz-Schwab.pdf\">Schrifts&auml;tzen<\/a> vieles ausgef&uuml;hrt und mit <a href=\"https:\/\/julianeigel.com\/wp-content\/uploads\/2024-02-04-Antragstellerin-Schriftsatz-vom-04.02.201-von-Prof.-Dr.-Jur.-Martin-Schwab-an-das-OVG-Bautzen_geschwaerzt.pdf\">einschl&auml;giger Rechtsprechung <\/a>belegt. Einen sachlichen Grund, meine Teilnahme zu verhindern, gab es also nicht.<\/p><p><strong>Julia Neigel:<\/strong> Tatsache ist, dass jeder im Team sich auf einzelne Aufgaben spezialisiert hat, weil der Prozessstoff extrem aufw&auml;ndig ist. Darunter fielen Recherchen zu Verordnungen, Studien, Statistiken, Medienaussagen der Politiker, EU-Recht, Medizinrecht, Kulturrecht etc. Prof. Dr. Martin Schwab hat sich unter anderem auf die Verk&uuml;ndungs- und Inkrafttretungsfrage spezialisiert und die <a href=\"https:\/\/julianeigel.com\/wp-content\/uploads\/2024-02-12-Schriftsatz-Schwab.pdf\">wichtigsten Schrifts&auml;tze<\/a> dazu verfasst. Das Gericht hat unsere Antr&auml;ge auf Zuschaltung meines <a href=\"https:\/\/julianeigel.com\/wp-content\/uploads\/3_c_90_21_beschluss_8003dccd1f9ddc61_a_00_496db8c36bc47effe063623011ac78bf.pdf\">mandatierten Juristen<\/a> unsachlich und diskriminierend abgelehnt.<\/p><p><strong>Das erinnert an das, was Sie zuvor angesprochen haben, also den Umgang des Gerichts mit ihrem Gewerkschaftsvertreter.<\/strong><\/p><p><strong>Julia Neigel:<\/strong> Die Richter ma&szlig;ten sich an, mir erkl&auml;ren zu wollen, welcher Anwalt f&uuml;r mich wichtig w&auml;re und wer nicht. Sie behaupteten, weil er ja kein Verwaltungsrechtler, sondern &bdquo;nur&ldquo; Rechtswissenschaftler sei und ich genug Anw&auml;lte h&auml;tte, m&uuml;sse er ja nicht zugeschaltet werden. Das erinnerte mich an die willk&uuml;rlichen Methoden der Personenbeschr&auml;nkungen der Corona-Politik. Man h&auml;tte auch gleich sagen k&ouml;nnen: Am Weihnachten musst Du dich z.B. bei f&uuml;nf Kindern f&uuml;r nur vier entscheiden, weil wir die Anzahl der <a href=\"https:\/\/julianeigel.com\/wp-content\/uploads\/2026-01-29-3_c_90_21_sitzungsprotokoll_88bb38bbf7d792_a_00_494ada2396ed289ee063623011ac78ec.pdf\">Zusammenkunft begrenzen<\/a> werden, oder man darf nur drei von vier Musikern auf die B&uuml;hne lassen, weil uns die Nase des vierten Musikers nicht passt. <a href=\"https:\/\/julianeigel.com\/wp-content\/uploads\/Antrag_Videoverhandlung_260126.pdf\">Auch hier fand erneut ein Eingriff der Richter in die prozessuale Waffengleichheit zugunsten des Prozessgegners, der Regierung statt, um mein Juristen-Team zu unterminieren<\/a>.<\/p><p><strong>Was sind Ihre Schl&uuml;sse?<\/strong><\/p><p><strong>Julia Neigel:<\/strong> Es ist f&uuml;r uns offensichtlich, dass die Richter im dritten Verhandlungstermin im Februar 2026 unseren Vortrag zu den Ergebnissen der Beweisaufnahme, den neuralgischen Punkten hinsichtlich der schweren M&auml;ngel an der Verordnungserstellung sowie die juristischen Konsequenzen, die Prof. Dr. Martin Schwab dazu abgeben hat k&ouml;nnen, der &Ouml;ffentlichkeit vorenthalten wollten. Nur so ist es erkl&auml;rbar, dass die Pressestelle des OVG insbesondere die Medien bez&uuml;glich der &ouml;ffentlichen m&uuml;ndlichen Verhandlung nicht informiert hat und Martin Schwab keine Videozuschaltung erlaubte. Videozuschaltungen sind bei Gerichten gang und g&auml;be. H&auml;tten wir die Medien nicht drei Tage vor Termin selbst informiert, h&auml;tte es an diesem Tag gar keine Zuh&ouml;rer, geschweige denn Presse im Saal gegeben. Dass Prof. Dr. Martin Schwab hierzu am selben Tage auch nicht angeh&ouml;rt werden sollte, passt hierzu ins klare Bild. Man stelle sich vor, die Journalisten h&auml;tten geh&ouml;rt, was er zu sagen hat, und h&auml;tten dar&uuml;ber geschrieben.<\/p><p><strong>Was w&auml;re dann gewesen?<\/strong><\/p><p><strong>Julia Neigel:<\/strong> Ganz Deutschland h&auml;tte sofort lesen k&ouml;nnen, dass die betroffenen B&uuml;rger f&uuml;r den Zeitraum vom 22. November 2021 bis 23. November 2021 wegen rechtswidriger Ma&szlig;nahmen der s&auml;chsischen Regierung Amtshaftungsanspr&uuml;che stellen k&ouml;nnen, weil das verk&uuml;ndete Inkrafttreten der Lockdown-Verordnung am 22. November 2021 verpatzt wurde, aber zugleich Strafen und Schlie&szlig;ungen von Betrieben verh&auml;ngt wurden. Zu diesem Zeitpunkt war kein Gesetzes- und Verordnungsblatt gedruckt und damit die Verordnung gesetzlich nicht in Kraft. Die Beweisaufnahme der letzten zwei Jahre hat ergeben, dass die Regierung das sehr wohl wusste, sodass sie den Lockdown und alle etwaigen Strafen w&auml;hrend dieser zwei Tage formell nicht erlassen durfte. Die s&auml;chsische Regierung hat die Bev&ouml;lkerung hierbei belogen und get&auml;uscht und wider besseres Wissen gegen&uuml;ber der &Ouml;ffentlichkeit den Schein erweckt, dass die Lockdown-Verordnung f&uuml;r diesen Zeitraum gesetzlich wirksam w&auml;re.<\/p><p>Als wir in der Verhandlung zwei Jahre zuvor am 8. Februar 2024 aufzeigten, dass die Lockdown-Verordnung bis zum 25. November 2021 auf der Website der Regierung nur als Entwurf zu finden war und damit m&ouml;glicherweise der Lockdown &uuml;ber vier Monate unwirksam war, haben die Richter die Pr&uuml;fung der Unwirksamkeit der Verordnung verweigert. Der Gegner hat die Klageerweiterung auf die Lockdown-Verordnung abgelehnt. Sie haben mit einem <a href=\"https:\/\/julianeigel.com\/wp-content\/uploads\/2024-02-27-Teilurteil.pdf\">Teilurteil<\/a> die Pr&uuml;fung der Unwirksamkeit des Lockdowns aus der Klage herausgenommen und den effektiven Rechtsschutz f&uuml;r eine separate Klage vereitelt, weil sie ihrer Hinweispflicht innerhalb der Frist nicht nachgekommen sind.<\/p><p><strong>Wie meinen Sie das?<\/strong><\/p><p><strong>Julia Neigel:<\/strong> Richter haben eine <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/VwGO\/86.html\">Hinweispflicht<\/a> gegen&uuml;ber dem Kl&auml;ger. Wenn etwas mit den Antr&auml;gen nicht stimmt, m&uuml;ssen sie den Kl&auml;ger darauf hinweisen, damit dieser gegebenenfalls einen anderen Klageweg in der m&ouml;glichen Frist bestreiten kann. Diese Frist war ein Jahr. Der gesetzlichen Hinweispflicht sind die Richter hier nicht nachgekommen. Bei Hinweis des Gerichts h&auml;tte ich die Klageerweiterung in ein separates Verfahren umwandeln lassen. Daf&uuml;r gen&uuml;gt ein einfacher Antrag w&auml;hrend der Verhandlung. Doch da das Teilurteil drei Jahre dauerte, war die Frist von einem Jahr vorbei. Die Richter meinten, die Klageerweiterung w&uuml;rden man am OVG grunds&auml;tzlich als separates Verfahren f&uuml;hren und au&szlig;erdem h&auml;tte diese Lockdown-Verordnung nichts mit der 2G-Verordnung zu tun, zumal der Prozessgegner die Klageerweiterung ablehnte. Daher w&auml;re die Pr&uuml;fung der Verordnung abzuweisen.<\/p><p>Die Richter widersprachen sich. Die beiden Verordnungen und die formelle Zulassung meiner Klage h&auml;ngen sehr wohl zusammen und unmittelbar von der Frage ab, wann die Lockdown-Verordnung in Kraft tritt oder nicht. Ist sie zu sp&auml;t in Kraft getreten, muss das Gericht die Lockdown-Verordnung f&uuml;r unwirksam erkl&auml;ren. Das sollte mit dem Teilurteil verhindert werden. In beiden Verordnungen wurden die Bereiche der Kultureinschr&auml;nkungen angegriffen. Noch dreister war dann der zwei Tage nach dem Teilurteil getroffene Beschluss der <a href=\"https:\/\/julianeigel.com\/wp-content\/uploads\/2024-02-29-Wiedereroeffnung_678987_5000-2024-11472_Beschluss_geschwaerzt.pdf\">Wiederer&ouml;ffnung der Beweisaufnahme<\/a>, die eben genau diese Pr&uuml;fung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der Lockdown-Verordnung zum Ziel hatte. Mit dem zuvor durchgef&uuml;hrten Teilurteil war ein m&ouml;gliches negatives Ergebnis f&uuml;r die Regierung vereitelt und hatte keine rechtlichen Konsequenzen. Es ist mittlerweile so klar zu durchschauen, wie die Richter ergebnisorientiert zu Gunsten ihrer Dienstherren handelten. Ziel war es scheinbar einzig und allein, Haftungsschaden von der s&auml;chsischen Staatskanzlei abzuwenden, offensichtlich egal wie. So sieht also das dunkle Mittelalter des Rechtsstaates aus.<\/p><p><strong>Damit ist immer noch nicht Schluss. Frau Neigel, Sie haben in einem Gespr&auml;ch mir gegen&uuml;ber erw&auml;hnt, dass es einen &bdquo;Prozessbevollm&auml;chtigten&ldquo; geben soll, der die Verfassungsnorm, die wegen des Verk&uuml;ndungsmangels von Ihnen herangezogen wurde, angeblich mitverfasst hat. Stimmt das? Und: Was bedeutet das?<\/strong><\/p><p><strong>Julia Neigel:<\/strong> Ja, das stimmt. Marcel Luthe hat seine Biographie minuti&ouml;s recherchiert. Der Anwalt der s&auml;chsischen Regierung war ab 1. Januar 1991 im S&auml;chsischen Justizministerium t&auml;tig. In dieser Funktion hat er die Erarbeitung der S&auml;chsischen Verfassung institutionell begleitet, grundlegende Gesetze des Freistaates entworfen &ndash; darunter das Verfassungsgerichtshofsgesetz und jene Bestimmungen, aus denen die Verk&uuml;ndungsanforderungen f&uuml;r Rechtsnormen folgen: n&auml;mlich den Art. 75 und 76 der S&auml;chsischen Verfassung, um die es im Verfahren bei der Frage des Inkrafttretens der Lockdown-Verordnung konkret geht.<\/p><p>Er leitete dann bis 2005 die Abteilung Parlamentsdienste der Landtagsverwaltung, vertrat den Landtag vor dem Verfassungsgerichtshof &ndash; so kannte er seine eigene Norm also von drei Seiten: als Verfasser, als parlamentarischer Begleiter und sp&auml;ter als Vizepr&auml;sident des Verfassungsgerichtshofs. Seine biographische Konstellation schlie&szlig;t zu 100 Prozent aus, dass seine wahrheitswidrige Behauptung der Wirksamkeit der Lockdown-Verordnung am 22. November 2021 beim Gerichtsprozess auf Rechtsunkenntnis beruht. Wer die Verk&uuml;ndungsvorschriften selbst entworfen hat und wei&szlig;, dass das Gesetzes- und Verordnungsblatt, welches zum Inkrafttreten zwingend ben&ouml;tigt wird, <a href=\"https:\/\/julianeigel.com\/wp-content\/uploads\/Gesamt-686437_5000-2024-18161_Sonstiger_Schriftsatz_Entstehungsgeschichte_VO_vom_19-2.pdf\">erst am 23. November 2021 zur Post gebracht wurde<\/a> und bis dahin nur ein Entwurf mit dem Platzhalter &bdquo;SXXX&rdquo; online stand, weil diese Drucksache am 22. November 2021 noch gar nicht gedruckt war, kann die Behauptung, besagte Verordnung sei am 22. November 2021 um 0:00 Uhr wirksam in Kraft getreten, <a href=\"https:\/\/julianeigel.com\/wp-content\/uploads\/Schreiben-an-Beklagtenvertreter-18-03-2024_geschwaerzt.pdf\">im Hinblick auf die Erfordernisse aus der s&auml;chsischen Verfassung nicht gutgl&auml;ubig aufgestellt haben<\/a>.<\/p><p>Hinzu kommt, dass er, bis wir das Gegenteil bewiesen haben, anf&auml;nglich sogar behauptet hat, dass die Drucksache schon am 20. November 2021 gedruckt und verk&uuml;ndet gewesen sei und der besagte Online-Entwurf, der nur mit einem Platzhalter ohne Drucksachennummer versehen war und der lediglich bis zum 24. November 2021 &ouml;ffentlich zu finden war, ein reines &bdquo;Versehen&ldquo; gewesen w&auml;re. Man habe am 22. November 2021, am Tag der Verk&uuml;ndung, vergessen, den Entwurf auszutauschen. Das war kein Versehen. Vom 20. November 2021 bis zum 23. November 2021 existierte laut der Beweisaufnahme kein Gesetzes- und Verordnungsblatt als Drucksache, weil es noch gar nicht gedruckt war, und die Regierung wusste das ebenso wie deren Anwalt. Dies alles begr&uuml;ndet unseren Verdacht des direkten Vorsatzes und unsere Strafanzeige auch gegen Amtstr&auml;ger eines Ministeriums.<\/p><p><strong>Herr Schwab, wie erkl&auml;ren Sie sich, die Gesamtlage betreffend, die Klage von Frau Neigel?<\/strong><\/p><p><strong>Martin Schwab:<\/strong> Wenn es in diesem Verfahren mit rechten Dingen zugegangen w&auml;re, h&auml;tte das Gericht den Normenkontrollantrag von Frau Neigel f&uuml;r zul&auml;ssig erachten und in eine inhaltliche Pr&uuml;fung der 2G-Verordnung und Lockdown-Verordnung eintreten m&uuml;ssen.<\/p><p>Zusammen mit meiner Mitarbeiterin Annette Merkel, die sich mit ihrem medizinischen Wissen &ndash; sie ist staatlich gepr&uuml;fte Heilpraktikerin &ndash;, mit profunden Recherchen, mit zielf&uuml;hrenden Aufbau- und Formulierungsvorschl&auml;gen und mit wichtigen strategischen &Uuml;berlegungen an der Schriftsatzarbeit beteiligt hat, hatte ich allein zu diesem Thema zwei dicke Schrifts&auml;tze verfasst, die ich dem OVG Bautzen im Verfahren von Julia Neigel vorgelegt habe<a href=\"https:\/\/julianeigel.com\/wp-content\/uploads\/2024-02-04-Antragstellerin-Schriftsatz-vom-04.02.201-von-Prof.-Dr.-Jur.-Martin-Schwab-an-das-OVG-Bautzen_geschwaerzt.pdf\">. Der erste dieser beiden Schrifts&auml;tze umfasst 163 Seiten und datiert vom 4. Februar 2024, noch bevor die RKI-Protokolle ver&ouml;ffentlicht wurden.<\/a> Hierin wird herausgearbeitet, dass schon die damals ver&ouml;ffentlichten Daten des RKI und des Bundesgesundheitsministeriums die Killervirus-Pandemie-Erz&auml;hlung in keiner Weise st&uuml;tzten. <a href=\"https:\/\/julianeigel.com\/wp-content\/uploads\/Schriftsatz-vom-13.1.2026-signiert-geschwaerzt.pdf\">In diesem und au&szlig;erdem in einem weiteren, 426 Seiten umfassenden Schriftsatz vom 13. Januar 2026 finden sich jede Menge Fakten und Belege<\/a>, die eindeutig beweisen, dass die Killervirus-Pandemie-Erz&auml;hlung und die daraus abgeleiteten Ma&szlig;nahmen nicht nur auf groben Fehlannahmen, sondern auf vors&auml;tzlichen Falschbehauptungen beruhten. Diesem Vortrag h&auml;tte das OVG Bautzen nachgehen m&uuml;ssen.<\/p><p><strong>Julia Neigel:<\/strong> Alle Juristen im Team haben jeden Blickwinkel der Ma&szlig;nahmen auseinandergenommen und reichlich vorgetragen. <a href=\"https:\/\/julianeigel.com\/wp-content\/uploads\/0001_Schriftatz_190126.pdf\">Die Schrifts&auml;tze sind zahlreich und fundiert, zum Beispiel auch zum Thema mildere Mittel<\/a>, bedingte Zulassung der &bdquo;Corona-Impfstoffe&ldquo; und des Verbotes, dieses als einrichtungsbezogenes Impfpflicht-Mittel <a href=\"https:\/\/julianeigel.com\/wp-content\/uploads\/Schriftsatz-vom-23.01.26-mit-Anlagen.pdf\">f&uuml;r 2G zu nutzen<\/a>. Wir haben den Verdacht: Die Richter wollten die Klage formell nicht zulassen, weil anhand all unserer Beweise bei materieller Pr&uuml;fung und bei Nutzung der Denk- und Rechtslogik sich zwingend ergibt, dass 2G f&uuml;r verfassungswidrig, im Mindesten aber f&uuml;r unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig zu erkl&auml;ren ist und die Regierung dadurch einen Schaden ausgleichen muss. Erst recht gilt dies f&uuml;r die Lockdown-Verordnung, die massive Sch&auml;den bei der Gesellschaft ausgel&ouml;st hat. Um uns den Weg zum Bundesverwaltungsgericht abzuschneiden, wurde durch die Richter des OVG die Revision nicht zugelassen. <a href=\"https:\/\/julianeigel.com\/wp-content\/uploads\/20260415_Begruendung_Nichtzulassung.pdf\">Wir haben nun Nichtzulassungsbeschwerde und Revisionsbegr&uuml;ndung eingereicht<\/a>. Die Rechtsauffassung dieser Richter, dass man Verordnungen ohne Zug&auml;nglichmachung f&uuml;r die B&uuml;rger geheim in Kraft treten lassen k&ouml;nne, liest sich wie eine Entscheidung aus den Tagen der Monarchie und des Adels, der glaubt, &uuml;ber sein Fu&szlig;volk willk&uuml;rlich verf&uuml;gen zu d&uuml;rfen.<\/p><p><strong>Sie haben jetzt den Schritt in die &Ouml;ffentlichkeit gewagt. Was sind Ihre Forderungen? Was erwarten Sie?<\/strong><\/p><p><strong>Julia Neigel:<\/strong> <a href=\"https:\/\/julianeigel.com\/wp-content\/uploads\/20260415_Begruendung_Nichtzulassung.pdf\">Dieses Verfahren und das Verhalten der Verantwortlichen haben uns gezeigt<\/a>, dass der Rechtsstaat reformiert und zu seinen tats&auml;chlichen Pflichten zur&uuml;ckgef&uuml;hrt werden muss. Ich erinnere an Art. 6 EMRK, an das Menschenrecht auf ein faires Verfahren. Wir fordern vollst&auml;ndige Aufkl&auml;rung, da dieser Prozess nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Wir fordern Richter, die neutral, fair und gerecht handeln, das Recht nicht verdrehen, nicht vorverurteilen und erst recht keine Urteilsentw&uuml;rfe nebst Ergebnis vor Verhandlung und Beweisaufnahme in Stein gemei&szlig;elt haben. Wir fordern die Staatsanwaltschaft auf, t&auml;tig zu werden und ihre Pflicht zu tun, auch wenn wir wissen, dass sie weisungsgebunden ist. Wir fordern das s&auml;chsische Parlament auf, die Pflichtverletzung der betreffenden Ministerin zu pr&uuml;fen.<\/p><p>Es muss gepr&uuml;ft werden, was am OVG Bautzen vers&auml;umt und umgangen wurde, ob es Absprachen gab, um ein f&uuml;r uns g&uuml;nstiges Urteil nicht f&auml;llen zu m&uuml;ssen. Diese Tricksereien m&uuml;ssen unterbunden werden. In jedem Fall gehen wir mit jedem Rechtsmittel gegen diese Methoden vor, bis wir ein faires Verfahren vor einem unabh&auml;ngigen und politisch neutralen Gericht bekommen, welches unsere Beweise w&uuml;rdigt und gerecht entscheidet. Das System der Gewaltenteilung krankt an seiner eigenen Korruptheit. Richter m&uuml;ssen von unabh&auml;ngigen Kollegen sowie ohne Parteibuch berufen werden, nicht von Politikern instrumentalisiert und installiert werden. Diese Methode hat schon zu viel Vertrauen in den Rechtsstaat zerst&ouml;rt und geht dem Rechtsbankrott entgegen. Der Begriff &bdquo;Bananenrepublik&ldquo; kommt nicht von ungef&auml;hr.<\/p><p><strong>Martin Schwab:<\/strong> Das Verhalten des Pressesprechers hat jedenfalls gezeigt, dass es keine gute Idee ist, Menschen, die jahrelang in der Ministerialb&uuml;rokratie ihren Dienst verrichtet haben, anschlie&szlig;end auf einen Richterstuhl zu setzen. Solche Richter k&ouml;nnen gar nicht unabh&auml;ngig sein &ndash; weil sie die Brille der Exekutive niemals werden ablegen k&ouml;nnen.<\/p><p><strong>Soweit zur aktuellen Entwicklung. Lassen Sie uns zur&uuml;ckschauen, um besser zu verstehen, wie Sie &uuml;berhaupt zu Ihrer Klage gekommen sind. Im November 2021 haben Sie ein Normenkontrollverfahren gegen zwei Corona-Verordnungen des Freistaats Sachsen eingereicht. Was ist der Grund?<\/strong><\/p><p><strong>Julia Neigel:<\/strong> Nach ewig langem Lockdown konnten wir wieder auf Tour, mussten aber die Konzerte <a href=\"https:\/\/www.badische-zeitung.de\/fuer-kultur-gilt-3g-regel\">unter dem 3G-Regime &ndash; als geimpft, genesen, getestet und mit Abstand von 1,5 Metern von Person zu Person &ndash; durchf&uuml;hren<\/a>. Das schon war f&uuml;r uns und unser Publikum Zumutung genug. Indessen h&auml;uften sich <a href=\"https:\/\/www.welt.de\/kultur\/plus223531068\/Corona-Suizide-Das-leise-Sterben.html\">im Bereich der Kulturschaffenden die Selbstmorde, Insolvenzen, Depressionen, Gesch&auml;ftsaufgaben<\/a>. Beinahe jeder Prominente, der Kritik an der Corona-Politik &auml;u&szlig;erte, wurde zudem <a href=\"https:\/\/www.nzz.ch\/meinung\/joshua-kimmich-und-der-schaendliche-umgang-mit-ungeimpften-in-der-pandemie-ld.1836191\">in den Medien ge&auml;chtet<\/a>.<\/p><p><strong>Selbstmorde?<\/strong><\/p><p><strong>Julia Neigel: <\/strong>Ja, ich selbst kenne zw&ouml;lf Kulturschaffende, die sich in dieser Zeit aus Verzweiflung das Leben genommen haben. Monatelanges Arbeitsverbot ohne finanziellen Ausgleich hinterlie&szlig; seine Spuren. Die Kulturszene stand wegen mangelhafter F&ouml;rdermittel und politischer <a href=\"https:\/\/www.deutschlandfunkkultur.de\/kultur-im-lockdown-schlicht-nicht-systemrelevant-100.html\">&bdquo;Systemunrelevanz&ldquo;<\/a> schon l&auml;ngst kurz vor dem Kollaps, als wir endlich wieder auf die B&uuml;hnen durften. Die K&uuml;nstler, die dieses politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Desaster &uuml;berlebt hatten, waren einfach nur noch froh, wieder arbeiten zu k&ouml;nnen.<\/p><p><strong>Was war nun das Problem?<\/strong><\/p><p><strong>Julia Neigel:<\/strong> Die 3G-Regel lie&szlig; meist nur 25 Prozent der Zuschauerzahl im Verh&auml;ltnis zur r&auml;umlichen Kapazit&auml;t zu. Die fehlenden Einnahmen durch die Zuschauerbegrenzung wurde durch ein bundesweites <a href=\"https:\/\/www.initiative-musik.de\/livemusikfoerderung\/programmbeschreibung-festivalfoerderfonds-3\/\">Veranstaltungs-F&ouml;rderprogramm<\/a> ersetzt. Unsere Tournee als 3G-Veranstaltungen war lange schon ausverkauft. Am 22. November 2021 sollte verk&uuml;ndet werden, dass am <a href=\"https:\/\/www.bundestag.de\/dokumente\/textarchiv\/2021\/kw45-de-infektionsschutzgesetz-867578\">25. November 2021 die pandemische Lage nationaler Tragweite aufgehoben<\/a> wird. Das wussten wir schon zuvor und machte uns Hoffnung, wieder zur Normalit&auml;t zur&uuml;ckzukehren.<\/p><p><strong>Das war aber nicht so?<\/strong><\/p><p><strong>Julia Neigel:<\/strong> Genau. Am 15. November 2021, drei Tage von dem ersten Konzert in Sachsen, kam die Meldung, dass die s&auml;chsische Regierung, anstelle die Ma&szlig;nahmen dann aufzuheben, von <a href=\"https:\/\/www.spiegel.de\/politik\/deutschland\/corona-massnahme-sachsen-fuehrt-landesweite-2g-regeln-ein-a-bf47ed1d-34b2-4600-b8c0-5e4db6431bd5\">3G- auf ein 2G-Regime<\/a> &ndash; also nur geimpft und genesen &ndash; umstellt, obwohl die pandemische Lage nationaler Tragweite im Begriff war, bundesweit aufgehoben zu werden. Die s&auml;chsische Regierung rief stattdessen die &Uuml;berlastung des Gesundheitswesens aus und ging in einem Art Staatsstreich radikal gegen die Freiheitsrechte der Menschen vor. Wie sich sp&auml;ter herausstellte, gab es diese allgemeine &Uuml;berlastung in Sachsen zwar so eben gerade nicht, aber es wurde als Grund f&uuml;r 2G benannt. Bayern und andere Bundesl&auml;nder wollten dem Beispiel folgen. Die CDU und die SPD debattierten indessen im Parlament schon &uuml;ber die allgemeine Impfpflicht, was 2G zum Dauerzustand gemacht h&auml;tte. W&auml;hrend also in anderen europ&auml;ischen Staaten <a href=\"https:\/\/journals.ceapublishing.hu\/index.php\/live\/article\/view\/52\">die Ma&szlig;nahmen schon l&auml;ngst aufgehoben<\/a> waren, schon die h&ouml;chsten Gerichte feststellten, dass <a href=\"https:\/\/www.vfgh.gv.at\/medien\/Covid_Kunst_Religion_Grundbeduerfnisse.php\">ein Kulturlockdown gegen das Diskriminierungsverbot verstie&szlig;e<\/a>, sowie <a href=\"https:\/\/tkp.at\/2022\/06\/02\/2g-in-liechtenstein-verfassungswidrig-3g-und-kindermasken-aber-rechtskonform\/\">2G verfassungswidrig<\/a> w&auml;re, ebenso wie <a href=\"https:\/\/www.covid19litigation.org\/case-index\/spain-constitutional-court-sentencia-1482021-2021-07-14\">ein Lockdown allgemein verfassungswidrig sei<\/a>, zog man in Sachsen nun die Daumenschrauben an.<\/p><p><strong>Was hei&szlig;t das?<\/strong><\/p><p><strong>Julia Neigel:<\/strong> Mehr als ein Drittel des Publikums, der Menschen mit nat&uuml;rlichem Gesundheitsstatus mussten ihre Tickets zur&uuml;ckgeben und vor der T&uuml;r drau&szlig;en bleiben &ndash; wie ein durchn&auml;sster Hund im Regen. Obwohl die <a href=\"https:\/\/www.bundestag.de\/resource\/blob\/481518\/45984542f3669ee1ee900cf6d98b93d8\/wd-10-036-16-pdf-data.pdf\">Kulturelle Teilhabe ein Menschenrecht nach Art. 15 UN-Sozialpakt<\/a> und <a href=\"https:\/\/elsa-frankfurt.org\/blog\/2023\/04\/27\/human-rights-30-tage-challenge-art-27-aemr-freiheit-des-kulturlebens\/\">Art. 17 AEMR<\/a> ist, schien es niemanden zu interessieren, dass der v&ouml;lkerrechtliche Schutz dieses Teils der Gesellschaft gebrochen wurde. Dabei war das Mittel des Zugangs die sogenannte <a href=\"https:\/\/www.cicero.de\/kultur\/eckart-von-hirschhausen-interessenkonflikt-covid-impfung-pfizer-gates\">&bdquo;Corona-Impfung&ldquo;, ein nur bedingt zugelassenes und ein sich im medizinischen Versuch befindliches unerforschtes Pharmaprodukt<\/a>.<\/p><p><strong>Der Umgang mit den K&uuml;nstlern war f&uuml;r Sie diskriminierend?<\/strong><\/p><p><strong>Julia Neigel:<\/strong> So ist es. Wir K&uuml;nstler wurden das ganze Jahr 2020 bis in den Herbst 2021 hinein von den Politikern als unwichtig deklariert, diskriminiert, wirtschaftlich und gesellschaftlich vergessen, unsere Berufsgruppe hatte das l&auml;ngste Arbeitsverbot. Nun sollten wir jetzt auch noch indirekt unter Pharmawerbung jeden kulturell ausschlie&szlig;en und bestrafen, der bei der sogenannten &bdquo;Impfkampagne&ldquo; nicht mitmachte. Ich weigerte mich, dies Menschen anzutun.<\/p><p><strong>Und mit 2G &hellip;<\/strong><\/p><p>&hellip; wurde uns die Pistole gezielt auf die Brust gesetzt: Wenn wir 2G verweigern w&uuml;rden, dann g&auml;be es keinen finanziellen Ausgleich f&uuml;r die Absage von schon entstandenen und hohen Produktionskosten, das F&ouml;rderprogramm 3G fiel n&auml;mlich damit weg. W&uuml;rden wir 2G aber machen, w&auml;re es andererseits unm&ouml;glich, innerhalb ein paar Tagen eine zuvor mit nur 25 Prozent Kapazit&auml;t ausverkaufte Halle nun zu 100 Prozent zu f&uuml;llen, zumal die &bdquo;Ungeimpften&ldquo;, die Tickets hatten, diese nun zur&uuml;ckgeben mussten, zumal wir damit eine Diskriminierung unterst&uuml;tzt h&auml;tten.<\/p><p><strong>Was Sie hier beschreiben, betraf auf die ein oder andere Weise mehr oder weniger alle B&uuml;rger.<\/strong><\/p><p><strong>Julia Neigel:<\/strong> Nat&uuml;rlich, denn Menschenrechte wurden bundesweit &uuml;berall &uuml;ber Bord geworfen: Wir mussten mitansehen, wie Krankenh&auml;user und Seniorenheime monatelange Besuchsverbote ausriefen, obwohl die vollst&auml;ndige soziale Isolation von wehrlosen und hilflosen Menschen von &uuml;ber 14 Tagen nach dem Infektionsschutzgesetz und seinem<u> &sect; 28 a Abs. 2 Satz 2<\/u> wegen des Verbots der psychischen und k&ouml;rperlichen Folter nach der <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/ifsg\/__28a.html\">Nelson-Mandela-Regelung der UNO<\/a> schlichtweg strikt <a href=\"https:\/\/www.unodc.org\/documents\/justice-and-prison-reform\/Nelson_Mandela_Rules-German.pdf\">verboten<\/a> ist. Menschen durften nur am gesellschaftlichen Leben teilhaben, wenn sie sich einem medizinischen Versuch unterwarfen, &uuml;ber den sie nicht vollst&auml;ndig aufgekl&auml;rt wurden. Von dem, was unsere Kinder ertragen mussten, m&ouml;chte ich erst gar nicht anfangen.<\/p><p><strong>Was hei&szlig;t das konkret?<\/strong><\/p><p><strong>Julia Neigel:<\/strong> 2G und all das Beschriebene waren ein <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/VStGB\/7.html\">Verbrechen gegen die Menschlichkeit<\/a>. Und was da mit uns K&uuml;nstlern und unserem Publikum gemacht wurde, war ein Teil davon und offensichtliche Erpressung und N&ouml;tigung. W&auml;hrend <a href=\"https:\/\/www.aerzteblatt.de\/news\/rund-132-millionen-dosen-coronaimpfstoff-entsorgt-e58e15c3-b65c-4aa5-9648-a2a2253e529b\">zig Millionen gekaufter Dosen im Lager der Verfall drohte<\/a>, sollten wir, die wir ausgehungert nach Konzerten waren, uns nun f&uuml;r die Pharmaindustrie instrumentalisieren lassen oder uns mit einer eigenen Absage quasi wirtschaftlich selbst ruinieren. Ich lasse mich nicht zum Objekt des Staates machen. Es verst&ouml;&szlig;t auch gegen meine Selbstw&uuml;rde und mein Gewissen.<\/p><p>All diese Methoden, mit uns umzugehen, haben mich zutiefst schockiert. Ich h&auml;tte niemals gedacht, dass dies in Deutschland passieren kann. Deshalb habe ich gesagt: Nicht mit mir.<\/p><p><strong>Und deshalb haben Sie sich zur Klage entschieden.<\/strong><\/p><p><strong>Julia Neigel:<\/strong> Richtig, ich beschloss, am <a href=\"https:\/\/julianeigel.com\/wp-content\/uploads\/2021-11-16-Antragsschriftsatz_Eilverfahren_geschwaerzt.pdf\">16. November 2021 ein Eilverfahren<\/a> gegen die <a href=\"https:\/\/julianeigel.com\/wp-content\/uploads\/2021-11-05-Angefochtene-Verordnung-SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2021-11-05.pdf\">g&uuml;ltige 2G-Verordnung<\/a> am s&auml;chsischen Oberverwaltungsgericht, dem OVG Bautzen, einzureichen, schon alleine wegen meines Publikums.<\/p><p>Am Freitag, den 19. November 2021, bekam ich vom OVG, &uuml;brigens von den Richtern der darauffolgenden regul&auml;ren Normenkontrollverfahrens, die Mitteilung, dass sie <a href=\"https:\/\/julianeigel.com\/wp-content\/uploads\/2021-11-19-Eilverfahren-Beschluss_19_11_2021_OVG_Sachsen_geschwaerzt.pdf\">mein Eilverfahren ablehnen<\/a>.<\/p><p><strong>Mit welcher Begr&uuml;ndung?<\/strong><\/p><p><strong>Julia Neigel:<\/strong> Sinngem&auml;&szlig;: Die Menschen h&auml;tten sich ja &bdquo;impfen&ldquo; lassen k&ouml;nnen, dann w&auml;re der kulturelle Ausschluss der Pandemietreiber aus der Gesellschaft nicht n&ouml;tig geworden &ndash; dabei war 2G ja das genaue Gegenteil. Alle &bdquo;Geimpften&ldquo; dachten irrt&uuml;mlicherweise, dass sie nicht mehr ansteckend w&auml;ren, weil man das so beworben hat. Zeitgleich propagierte der s&auml;chsische Ministerpr&auml;sident in den Medien das Nudging &bdquo;Pandemie der Ungeimpften&ldquo;. Es war offensichtlich, dass 2G als einrichtungsbezogene Impfpflicht in der Kultur an den kulturell und sozial ausgehungerten Menschen genutzt werden sollte, um die Impfquote zu erh&ouml;hen.<\/p><p>Am 24. November 2021, also noch in der Frist, reichte ich nach Ablehnung des Eilverfahrens deshalb die <a href=\"https:\/\/julianeigel.com\/wp-content\/uploads\/2021-11-24-Normenkontrolle_Hauptsache.pdf\">regul&auml;re Normenkontrollklage<\/a> gegen die 2G-Verordnung ein, w&auml;hrenddessen der totale Lockdown nebst Ausgangssperren durch den Ministerpr&auml;sidenten &uuml;ber die Medien ausgerufen wurde. Der Prozessgegner, die s&auml;chsischen Regierung, teilte im Verfahren mit, dass die 2G-Verordnung bei Einreichung der Normenkontrollklage am 24. November 2021 also nicht mehr g&uuml;ltig gewesen sei, obwohl diese laut &sect; 23 der 2G-Verordnung erst am 25. November 2021 au&szlig;er Kraft trat und eine Pressekonferenz der Regierung noch lange keine rechtsg&uuml;ltige Verordnung ersetzt. Die 2G-Verordnung w&auml;re laut Prozessgegner am 22. November 2024 vorzeitig von einer <a href=\"https:\/\/julianeigel.com\/wp-content\/uploads\/2021-11-21-Erweiterung-Angefochtene-Verordnung-vom-19.11.2021-aus-02.02.2022.pdf\">Lockdown-Verordnung<\/a> aufgehoben und abgel&ouml;st worden.<\/p><p><strong>Stimmte das denn?<\/strong><\/p><p><strong>Julia Neigel:<\/strong> Nein, sp&auml;ter stellte es sich als wahrheitswidrig heraus. Wegen dieser Behauptung aber reichte ich eine <a href=\"https:\/\/julianeigel.com\/wp-content\/uploads\/2022-03-19-Klageerweiterung-Normenkontrollklage-vom-19.03.2022_geschwaerzt.pdf\">Klageerweiterung<\/a> auf die darauffolgende Kettenverordnung, die Lockdown-Verordnung ein, weil diese am 24. November 2021 online nicht als rechtswirksam in Kraft getretene Verordnung zu finden war. Es ist nun belegt, dass die Regierung mit ihrer Behauptung, die Lockdown-Verordnung sei am 22. November 2021 in Kraft getreten, der &Ouml;ffentlichkeit sowie gegen&uuml;ber dem Gericht wider besseres Wissen die Unwahrheit gesagt hat.<\/p><p>Die <em>Berliner Zeitung<\/em> schrieb zu den gesamten Vorg&auml;ngen sinngem&auml;&szlig;, dass wir hier m&ouml;glicherweise einen <a href=\"https:\/\/www.berliner-zeitung.de\/article\/neuer-sachsensumpf-saengerin-julia-neigel-zeigt-corona-richter-an-10031019\">&bdquo;Sachsensumpf 2.0&ldquo;<\/a> h&auml;tten, was ich nachvollziehen kann. Es ist wohl oft schon so gelaufen, aber bisher nicht aufgedeckt worden. Wir wissen sp&auml;testens seit dem Urteil des EuGH, dass die deutsche <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/justiz\/j\/referentenentwurf-reform-weisungsrecht-justizminister-staatsanwaltschaften\">Staatsanwaltschaft nicht unabh&auml;ngig<\/a>, sondern durch das Justizministerium politisch weisungsgebunden ist und bis heute, trotz R&uuml;ge des Europ&auml;ischen Gerichts, den Makel am &sect; 146 GVG dazu immer noch nicht ge&auml;ndert wurde. Wir wissen auch, dass <a href=\"https:\/\/www.liberties.eu\/de\/stories\/rolreport2024-justiz\/45018\">Richter in ihrer Karriereleiter von der Gunst des Justizministers und dessen Parteiprogramm abh&auml;ngig sind<\/a>, oft ein Parteibuch haben, zum Teil ins Ministerium in die &bdquo;Verwendung&ldquo; gerufen werden, um Weisungen zu empfangen und umzusetzen, bevor sie an ein h&ouml;heres Gericht bef&ouml;rdert werden. Der Rechtsstaat muss reformiert werden, sonst verursacht er durch die Verschmelzung mit der Politik noch mehr schweres Unrecht. Die Gewaltenteilung funktioniert nicht mehr. Wir brauchen eine Gewaltentrennung.<\/p><p><em>Das Titelbild zeigt einerseites das Urteil von 2026 zur 2G-Verordnung vs. Urteilsentwurf. Die roten Stellen zeigen die &Uuml;bereinstimmung zwischen Urteilsentwurf und dem Urteil.<\/em><br>\n<em>Und andererseits das Teilurteil vom Februar 2024 zur Lockdown-Verordnung vs. Urteilsentwurf. Die roten Stellen zeigen die &Uuml;bereinstimmung zwischen dem Urteilsentwurf und dem Teilurteil.<\/em><\/p><p><small>Titelbild: &copy; Dana Barthel (Julia Neigel)<\/small><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&bdquo;Ich kann mir das nur so erkl&auml;ren, dass das Gericht nicht wollte, dass ich in der m&uuml;ndlichen Verhandlung zu Wort komme&ldquo;, sagt Jura-Professor <strong>Martin Schwab<\/strong> im zweiten Teil des Interviews mit den NachDenkSeiten in Sachen Corona-Verfahren <strong>Julia Neigel<\/strong>. In diesem Interview bekr&auml;ftigen Schwab und die K&uuml;nstlerin Neigel ihre Kritik an der s&auml;chsischen Justiz. &bdquo;Wenn es<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=149804\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":13,"featured_media":149839,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[35,126,209,127],"tags":[3131,2586,418,930,1678,2269,2857,305,3634,1222,1123,3645,471],"class_list":["post-149804","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-aufbau-gegenoeffentlichkeit","category-erosion-der-demokratie","category-interviews","category-lobbyismus-und-politische-korruption","tag-2g-3g-regel","tag-gewaltenteilung","tag-grundgesetz","tag-justiz","tag-kuenstler","tag-konformitaetsdruck","tag-lockdown","tag-menschenrechte","tag-neigel-julia","tag-pandemie","tag-sachsen","tag-schwab-martin","tag-systemrelevanz"],"jetpack_featured_media_url":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/wp-content\/uploads\/2026\/05\/260502_Justiz-1.jpg","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/149804","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/13"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=149804"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/149804\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":149880,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/149804\/revisions\/149880"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/149839"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=149804"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=149804"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=149804"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}