{"id":150259,"date":"2026-05-11T09:00:51","date_gmt":"2026-05-11T07:00:51","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=150259"},"modified":"2026-05-11T08:48:37","modified_gmt":"2026-05-11T06:48:37","slug":"schafft-das-wohngeld-ab","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=150259","title":{"rendered":"Schafft das Wohngeld ab!"},"content":{"rendered":"<p>Die Bundesregierung ist offensichtlich wild entschlossen, mit der Kettens&auml;ge durch alle Bereiche der sozialen Daseinsvorsorge zu w&uuml;ten. Die Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung hat bereits das Bundeskabinett passiert und soll noch vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden. Auf die Versicherten kommen erhebliche Mehrbelastungen und Versorgungseinschr&auml;nkungen zu. In der Pipeline sind ferner grundlegende Umbauten bei der Renten- und Pflegeversicherung. Von <strong>Rainer Balcerowiak<\/strong>.<br>\n<!--more--><br>\nFast im Wochentakt werden neue Reforms&auml;ue durch die politische Manege getrieben. Auch Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) ist jetzt in das Rattenrennen um die besten Sparideen eingestiegen und plant massive Einsparungen beim Wohngeld . Ein endg&uuml;ltiges Konzept f&uuml;r die &bdquo;Umstrukturierung&ldquo; genannten Sparpl&auml;ne soll im Herbst vorgelegt werden. Im Gespr&auml;ch ist laut Berichten, dass der Bundesanteil beim Wohngeld von 2,4 auf 1,4 Milliarden Euro pro Jahr gek&uuml;rzt wird.<\/p><p>Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss f&uuml;r Haushalte mit geringem Einkommen, die ihre Miete nicht allein tragen k&ouml;nnen. Nach der letzten Wohngeldreform 2023 war die Zahl der berechtigten Haushalte stark gestiegen, da Einkommensgrenzen und die zuschussf&auml;higen Mieten und Nebenkosten neu berechnet wurden. Derzeit beziehen rund 1,25 Millionen Haushalte Wohngeld, darunter 44 Prozent Familien und 52 Prozent Rentnerhaushalte. Nach Sch&auml;tzungen w&auml;ren weitere 600.000 bis 700.000 Haushalte dazu berechtigt. Durchschnittlich erhalten die berechtigten Haushalte rund 370 Euro pro Monat. Die Bewilligung gilt in der Regel f&uuml;r ein Jahr. Dann muss ein Neuantrag gestellt werden, und es wird &uuml;berpr&uuml;ft, ob die Berechtigung noch besteht. Generell keinen Wohngeldanspruch haben u.a. Bezieher von Grundsicherungsleistungen sowie Studenten und Auszubildende, die BAf&ouml;G oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, da dabei bereits ein Anteil der Wohnkosten ber&uuml;cksichtigt ist.<\/p><p>Nat&uuml;rlich hagelte es sofort Proteste. Gr&uuml;ne, Linke, Gewerkschaften, Mieter- und Sozialverb&auml;nde warnten vor einem weiteren Verarmungsschub. Vielen Haushalten drohten Mietr&uuml;ckst&auml;nde, die zu K&uuml;ndigungen f&uuml;hren k&ouml;nnten. Bei Geringverdienern und Kleinrentnern k&ouml;nnten Wohngeldk&uuml;rzungen zudem dazu f&uuml;hren, dass sie in die Grundsicherung abrutschen, was zu erheblichen Einschr&auml;nkungen bei der pers&ouml;nlichen Lebensf&uuml;hrung f&uuml;hren k&ouml;nnte.<\/p><p>Das ist nat&uuml;rlich alles nicht falsch. Die geplanten Einschnitte reihen sich nahtlos in die lange Liste der Vorhaben ein, mit denen der Bundeshaushalt auf Kosten der sozialen Daseinsvorsorge &bdquo;nachhaltig&rdquo; kriegst&uuml;chtig gemacht werden soll. Aber wor&uuml;ber reden wir hier eigentlich? Dazu lohnt ein Blick in die Geschichte der bundesdeutschen Wohnungspolitik.<\/p><p><strong>Von Konrad Adenauer lernen<\/strong><\/p><p>Wohngeld wurde in Deutschland im April 1965 mit dem Inkrafttreten des ersten Wohngeldgesetzes eingef&uuml;hrt. Es dient seither als staatlicher Zuschuss zur Miete f&uuml;r einkommensschwache Haushalte. Seine Einf&uuml;hrung war die logische Konsequenz aus einer &bdquo;Zeitenwende&ldquo; in der Wohnungspolitik, mit der die umfassenden Regulierungen des Wohnungsmarktes in der Nachkriegszeit schrittweise abgeschafft und in &bdquo;normale&ldquo; kapitalistische Verh&auml;ltnisse &uuml;berf&uuml;hrt wurden.<\/p><p>Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs geh&ouml;rte die Schaffung und Sicherung von bezahlbarem Wohnraum zu den ganz gro&szlig;en Priorit&auml;ten. Basierend auf einem Kontrollratsgesetz vom M&auml;rz 1946 und einigen &Uuml;bergangsregelungen der ersten Bundesregierung unter Konrad Adenauer (CDU), wurde vom Deutschen Bundestag im M&auml;rz 1953 ein <a href=\"https:\/\/www.bgbl.de\/xaver\/bgbl\/start.xav#\/switch\/tocPane?_ts=1778228913145\">Wohnraumbewirtschaftungsgesetz<\/a> verabschiedet, das alles andere als &bdquo;marktwirtschaftlich&ldquo; klang. Dort hei&szlig;t es in dem einf&uuml;hrenden Artikel: &bdquo;Wohnraum unterliegt im Hinblick auf den Wohnungsmangel der &ouml;ffentlichen Bewirtschaftung nach Ma&szlig;gabe dieses Gesetzes. Die Wohnraumbewirtschaftung ist eine staatliche Aufgabe; sie wird durch Wohnungsbeh&ouml;rden ausge&uuml;bt.&ldquo; Und das betraf ausdr&uuml;cklich auch die Festlegung zul&auml;ssiger H&ouml;chstmieten.<\/p><p>Die Wohnungs&auml;mter konnten Wohnungssuchende in leer stehende Wohnungen einweisen. Hausbesitzer hatten freien Wohnraum unverz&uuml;glich den Wohnungs&auml;mtern zu melden. Verf&uuml;gte jemand &uuml;ber mehrere Wohnungen, so galten alle bis auf eine als frei. Die Einweisung begr&uuml;ndete einen privatrechtlichen Mietvertrag zwischen dem Wohnungseigent&uuml;mer und dem Wohnungssuchenden. Es galt ein Zweckentfremdungsverbot sowie ein absolutes Verbot des Abrisses von Wohnungen. Wohnungs&auml;mter konnten auch gegen den Willen des Eigent&uuml;mers Wohnungen modernisieren, das hei&szlig;t mit zeitgem&auml;&szlig;en Sanit&auml;r- und Versorgungseinrichtungen ausstatten. Weisungen der Wohnungs&auml;mter konnten im Wege des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden.<\/p><p>Das Gesetz versch&auml;rfte auch den K&uuml;ndigungsschutz. Bei einer K&uuml;ndigung konnten Mieter besonderen Vollstreckungsschutz in Anspruch nehmen, falls kein Ersatzwohnraum angeboten werden konnte. In einem weiteren Gesetz wurde 1955 ferner ein Mietpreisrecht verankert, laut dem Mieterh&ouml;hungen in Bestandswohnungen der Kontrolle von Mietpreisbeh&ouml;rden unterlagen und untersagt werden konnten. Wesentlicher Ma&szlig;stab blieben dabei die jeweils von den Mietpreisbeh&ouml;rden festgelegten H&ouml;chstmieten.<\/p><p>Zwar wurden auch Spielr&auml;ume f&uuml;r Erh&ouml;hungen &uuml;ber das Niveau der preisrechtlich zul&auml;ssigen Miete verankert, diese waren aber eng an konkrete Nachweise der Vermieter gebunden, dass die ihnen f&uuml;r die Bewirtschaftung der Wohnung entstehenden Kosten deutlich &uuml;ber den entsprechenden Richtwerten lagen. Dabei war aber stets zu pr&uuml;fen, ob eine Mieterh&ouml;hung unter Ber&uuml;cksichtigung der Einkommensverh&auml;ltnisse der jeweiligen Haushalte &uuml;berhaupt zumutbar war.<\/p><p>Parallel dazu gab es ein gro&szlig;es Wohnungsbauprogramm. Zwischen 1950 und 1960 wurden in der BRD rund sechs Millionen Wohnungen gebaut, davon 3,3 Millionen durch staatliche F&ouml;rderprogramme finanziert.<\/p><p>Die Kombination aus staatlicher Wohnraumbewirtschaftung und massivem Neubau f&uuml;hrte allm&auml;hlich zu einer gewissen Entspannung auf dem Wohnungsmarkt. F&uuml;r die Regierung war das Anlass, die Wohnungspolitik wieder in geordnete kapitalistische Bahnen zu f&uuml;hren. Mit dem &bdquo;Gesetz &uuml;ber den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und &uuml;ber ein soziales Miet- und Wohnrecht&ldquo; vom 23. Juni 1960 wurde es den L&auml;ndern freigestellt, die Zwangsbewirtschaftung von Wohnraum f&uuml;r bestimmte Landkreise und kreisfreie St&auml;dte aufzuheben. Sp&auml;testens am 31. Dezember 1965 sollte die Zwangsbewirtschaftung durch Aufhebung des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes bundesweit enden. Der Termin lie&szlig; sich aber aufgrund der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt zahlreicher St&auml;dte im Bundesgebiet nicht halten und wurde nachtr&auml;glich auf den 31. Dezember 1967 und f&uuml;r bestimmte namentlich genannte St&auml;dte auf den 31. Dezember 1968 verschoben. Der Mietenstopp durch Preisbeh&ouml;rden und das K&uuml;ndigungsverbot wurden zeitgleich mit Einf&uuml;hrung des Wohngeldes im April 1965 aufgehoben.<\/p><p><strong>Wohngeld als Vermietersubvention<\/strong><\/p><p>Anfang der 1960er-Jahre gaben private Haushalte einen vergleichsweise geringen Teil ihres Nettoeinkommens f&uuml;r die Miete aus &ndash; auch weil es im Zuge des &bdquo;Wirtschaftswunders&ldquo; zu merklichen Reallohnsteigerungen kam und die Arbeitslosigkeit deutlich zur&uuml;ckging. Die Wohnkosten beliefen sich f&uuml;r die meisten Haushalte auf weit unter 20 Prozent des verf&uuml;gbaren Einkommens, was im krassen Gegensatz zur heutigen Situation steht, in der 30 bis 40 Prozent oder gar mehr keine Seltenheit sind.<\/p><p>Im Kern ist Wohngeld also keine Sozialleistung f&uuml;r Bed&uuml;rftige, sondern eine flankierende Ma&szlig;nahme zur &bdquo;Entfesselung&ldquo; des Wohnungsmarktes, die Mitte der 1960er-Jahre begann und in den kommenden Jahren in Sch&uuml;ben immer weiter vorangetrieben wurde. Befreit von der staatlichen Wohnraumbewirtschaftung, konnten Vermieter Mietsteigerungen durchsetzen, und riesige Kontingente von preisgebundenen kommunalen Wohnungen, Werkswohnungen und urspr&uuml;nglich gemeinn&uuml;tzig bewirtschafteten Wohnungen wurden allm&auml;hlich in den freien Markt &uuml;berf&uuml;hrt. Wohngeld ist in erster Linie eine direkte Subvention f&uuml;r die renditeorientierte Immobilienwirtschaft, die lediglich einen kleinen Umweg als &bdquo;Sozialleistung&rdquo; f&uuml;r einkommensschwache Haushalte macht.<\/p><p>Die Forderung, das Wohngeld abzuschaffen, mag zwar etwas &uuml;berspitzt klingen, aber sie zielt auf den Kern des Problems. Wobei es nat&uuml;rlich nicht darum gehen soll, den aktuell Bed&uuml;rftigen diese Leistung zu entziehen, weil man noch mehr Fregatten f&uuml;r die Bundeswehr und Munition f&uuml;r die Ukraine braucht. Aber man k&ouml;nnte dem Wohngeld die Grundlage entziehen &ndash; durch einen konsequenten Mietendeckel inkl. Mietsenkungen f&uuml;r Bestandswohnungen, die &uuml;ber dem dann geltenden H&ouml;chstbetrag in der jeweiligen Wohnungskategorie liegen. Das hatte der Berliner Senat 2020 versucht und teilweise auch bereits umgesetzt, bis das Bundesverfassungsgericht im M&auml;rz 2021 den Deckel kippte. Aber nicht, weil er materiell verfassungswidrig sei, sondern weil das Land Berlin nicht die gesetzgeberische Kompetenz daf&uuml;r hat. Der Bund k&ouml;nnte durchaus durch entsprechende Gesetzes&auml;nderungen Mietendeckel auf den Weg bringen.<\/p><p>Verbunden mit der Abschaffung des vollkommen irren F&ouml;rdersystems f&uuml;r den <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=113099\">&bdquo;Sozialen Wohnungsbau&rdquo;<\/a> und seiner Ersetzung durch ein gro&szlig;es, &ouml;ffentlich finanzierten Neubauprogramm f&uuml;r dauerhaft preisgebundene und dem Markt entzogene Wohnungen, w&uuml;rde ein derartiger Mietendeckel das Wohngeld in seiner bisherigen Form schlicht &uuml;berfl&uuml;ssig machen und die Haushalte des Bundes, der L&auml;nder und der Kommunen deutlich entlasten, weil ja auch die Kosten der Unterkunft f&uuml;r Grundsicherungsempf&auml;nger deutlich sinken w&uuml;rden. Und nein, das ist keine sozialistische Tr&auml;umerei, sondern kn&uuml;pft am Wohnraumbewirtschaftungsgesetz der eher nicht sozialistischen Adenauer-Regierung von 1953 an.<\/p><p><small>Titelbild: M. Schuppich\/shutterstock.com<\/small><br>\n<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/vg04.met.vgwort.de\/na\/b7d1613148b8471da6413f2cb6229a7e\" width=\"1\" height=\"1\" alt=\"\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Bundesregierung ist offensichtlich wild entschlossen, mit der Kettens&auml;ge durch alle Bereiche der sozialen Daseinsvorsorge zu w&uuml;ten. Die Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung hat bereits das Bundeskabinett passiert und soll noch vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden. Auf die Versicherten kommen erhebliche Mehrbelastungen und Versorgungseinschr&auml;nkungen zu. 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