{"id":150360,"date":"2026-05-13T10:13:22","date_gmt":"2026-05-13T08:13:22","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=150360"},"modified":"2026-05-13T11:19:03","modified_gmt":"2026-05-13T09:19:03","slug":"neue-grundsicherung-nicht-armut-sondern-arme-menschen-werden-bekaempft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=150360","title":{"rendered":"Neue Grundsicherung: Nicht Armut, sondern arme Menschen werden bek\u00e4mpft"},"content":{"rendered":"<p>Die neue Grundsicherung ver&auml;ndert mehr als ein paar Paragrafen. Sie verschiebt Hilfe in Richtung Pr&uuml;fung, Kontrolle und Strafe. Damit bek&auml;mpft sie nicht Armut, sondern macht arme Menschen zu Objekten staatlicher Erziehung. Die Menschenw&uuml;rde wird kapitalistischer Verwertungslogik unterworfen. Eine Analyse von <strong>Detlef Koch<\/strong>.<br>\n<!--more--><br>\nDer Sozialstaat darf viel verlangen. Er darf Auskunft verlangen, Termine setzen, Mitwirkung einfordern und Missbrauch verfolgen. Er darf auch erwarten, dass Menschen, die arbeiten k&ouml;nnen, Arbeit suchen. Aber es gibt eine Grenze. Das menschenw&uuml;rdige Existenzminimum ist kein Erziehungsinstrument. Es ist der Boden, auf dem Freiheit &uuml;berhaupt erst m&ouml;glich wird. Wer diesen Boden untergr&auml;bt, um Verhalten zu erzwingen, verwechselt Hilfe mit Bew&auml;hrungsauflage.<\/p><p>Genau das ist der Kern der neuen Grundsicherung. Der Streit ist keine technische Frage der Sozialverwaltung, sondern transportiert eine strafende und diskriminierende Ordnungsidee dieses Staates. Nicht Armut, sondern arme Menschen werden bek&auml;mpft. Wenn diese &bdquo;Reform&ldquo; das auch nicht offen gegen&uuml;ber dem B&uuml;rger kommuniziert, spricht ihre Mechanik eine deutliche Sprache. Sie versch&auml;rft Pflichten, verengt Anspr&uuml;che, deckelt Wohnkosten und setzt st&auml;rker auf den Entzug existenzsichernder Leistungen und ersetzt das respektvolle Wort &bdquo;B&uuml;rgergeld&ldquo; durch Grundsicherung. Hier wird ein System etabliert, das den Leistungsbeziehenden nicht zuerst als B&uuml;rger sieht, sondern als m&ouml;glichen Regelverletzer.<\/p><p><strong>Verdachtsfall f&uuml;r Faulheit<\/strong><\/p><p>Vermittlung in jede auch nur irgendwie zumutbare Arbeit erh&auml;lt Vorrang vor Fort- und Weiterbildung. Leistungsberechtigte sollen ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einsetzen. Selbstst&auml;ndige im Leistungsbezug sollen nach einem Jahr darauf gepr&uuml;ft werden, ob eine lohnabh&auml;ngige Besch&auml;ftigung als Arbeitnehmer zumutbar ist.<sup><a href=\"#fn1\" id=\"fnref1\">[1]<\/a><\/sup> F&uuml;r Erziehende wird der Schutzraum der Sorgearbeit deutlich verk&uuml;rzt. Wo bisher das dritte Lebensjahr des Kindes den Ma&szlig;stab bildete, zwingt die neue Zumutbarkeitsregelung Elternteile dazu, ihr Kind ab dem 14. Lebensmonat in fremde H&auml;nde zu geben.<sup><a href=\"#fn2\" id=\"fnref2\">[2]<\/a><\/sup> Das ist keine neutrale Arbeitsmarktlogik. Es ist die Verlagerung von Betreuungsrisiken in die Familien. Wer sich als alleinerziehende Eltern mit geringem Einkommen nicht einer kapitalistischen Verwertungslogik zu jedem Preis unterwerfen und wer seine 14 Monate alten Kinder nicht fremden Personen einer Institution mit schlechtem Personalschl&uuml;ssel anvertrauen m&ouml;chte, wird zum Verdachtsfall f&uuml;r Faulheit.<\/p><p>Noch sch&auml;rfer ist die Sanktionsarchitektur. Bei Pflichtverletzungen sind 30 Prozent Abzug vom ma&szlig;gebenden Regelbedarf vorgesehen. Bei Arbeitsverweigerung kann der Leistungsanspruch in H&ouml;he des Regelbedarfs zu 100 Prozent gek&uuml;rzt werden.<sup><a href=\"#fn3\" id=\"fnref3\">[3]<\/a><\/sup> Wiederholte Meldevers&auml;umnisse k&ouml;nnen ebenfalls zu 30 Prozent Minderung f&uuml;hren. &bdquo;Wer drei Meldetermine hintereinander unentschuldigt vers&auml;umt, wird so behandelt, als sei er nicht erreichbar.&ldquo; Bei einem Regelbedarf von 563 Euro monatlich im Jahr 2026 bedeutet eine Minderung um 30 Prozent rund 169 Euro weniger. &Uuml;brig bleiben etwa 394 Euro f&uuml;r den Monat f&uuml;r Nahrung, Strom, Wasser, Telekommunikation und Hygiene-Artikel, Medikamente, Mobilit&auml;t, Kleidung und soziale Teilhabe.<\/p><p>Wer einen solchen Betrag aus einem existenzsichernden Regelbedarf herausnimmt, setzt keine Komfortstufe herab. Er beraubt Menschen der F&auml;higkeit, den Monat menschenw&uuml;rdig zu &uuml;berstehen, denn K&uuml;rzungen verschlechtern Ern&auml;hrung, medizinische Versorgung, Mobilit&auml;t, Kommunikation und soziale Teilhabe.<\/p><p>Eine Studie der Hans-B&ouml;ckler-Stiftung dokumentierte schon 2009 Hungerphasen, unterlassene Arztbesuche, fehlende Medikamente, Telefonverlust, Schwarzfahren, R&uuml;ckzug und Schulden bei den Betroffenen.<sup><a href=\"#fn4\" id=\"fnref4\">[4]<\/a><\/sup> Aus einer Sanktion wird so rasch eine Kette. Erst fehlt Geld, dann bleiben Rechnungen liegen. Es entstehen Energie- oder Mietr&uuml;ckst&auml;nde und die verzweifelte Person sucht private Hilfe, sofern es sie denn gibt. Wer kein Netz hat, f&auml;llt tiefer.<\/p><p>Auch der Schulbedarf bleibt 2026 bei 130 Euro f&uuml;r das erste und 65 Euro f&uuml;r das zweite Schulhalbjahr.<sup><a href=\"#fn5\" id=\"fnref5\">[5]<\/a><\/sup> Das ist keine reale Verbesserung, sondern eine formaljuristisch verordnete Nullrunde. Denn gleichzeitig steigende Preise, Lebenshaltungs-, Schulmaterial- und Fahrtkosten sowie digitale Anforderungen und die allgemeine Inflation<sup><a href=\"#fn6\" id=\"fnref6\">[6]<\/a><\/sup> mindern so die reale Kaufkraft. Gerade deshalb trifft jede zus&auml;tzliche K&uuml;rzung Haushalte ohne finanzielle Reserve umso h&auml;rter.<\/p><p><strong>Existenzangst, Ohnmacht und Vermeidungsverhalten<\/strong><\/p><p>Aber die Folgen sind nicht nur rein materiell. Belegt ist, dass Sanktionen Angst, Stress und Verunsicherung erzeugen k&ouml;nnen. Qualitative Befunde beschreiben Existenzangst, Ohnmacht und Vermeidungsverhalten. Neuere Synthesen berichten von verschlechterter psychischer Verfassung und Misstrauen schon allein durch die M&ouml;glichkeit einer Sanktion. Besonders gef&auml;hrlich ist das f&uuml;r Menschen, die bereits depressiv, suchtkrank, traumatisiert oder wohnungsinstabil sind.<sup><a href=\"#fn7\" id=\"fnref7\">[7]<\/a><\/sup> Eine Verwaltung, die Druck als Steuerung versteht, kann ausgerechnet jene Menschen schlechter erreichen, die am meisten Unterst&uuml;tzung brauchen.<sup><a href=\"#fn8\" id=\"fnref8\">[8]<\/a><\/sup><\/p><p>Wenn Menschen an psychischer Krankheit, Sucht, Wohnungslosigkeit, Sprache, geringer Literalit&auml;t, instabilen Adressen, fehlendem Internet, Scham oder &Uuml;berforderung scheitern, sind sie besonders gef&auml;hrdet, Regeln falsch zu bedienen. Eine Verwaltung, die daraus sofort Charakterversagen liest, produziert neue Pflichtverletzungen und erzeugt eine Meldevers&auml;umnisspirale, die sie dann wieder sanktioniert.<\/p><p><strong>Dem&uuml;tigung und Disziplinierung<\/strong><\/p><p>Sanktionsdruck als Dem&uuml;tigungs- und Disziplinierungsinstrument wird auf diese Weise zum Musterbeispiel f&uuml;r schwarze P&auml;dagogik. Depressionsbeg&uuml;nstigung, St&auml;rkung von Gef&uuml;hlen der Resignation und des Kontrollverlustes st&auml;rken nicht die Mitwirkung, sie schw&auml;chen sie. Wer Angst vor Post hat, Termine meidet, Schreiben nicht versteht oder den n&auml;chsten Bescheid f&uuml;rchtet, wird nicht kooperativer, sondern unsicherer. Sanktionen k&ouml;nnen dann nicht das gew&uuml;nschte Verhalten ausl&ouml;sen, sondern die F&auml;higkeit zu diesem Verhalten mindern. Beratung ohne Vertrauen funktioniert schlechter. Das ist eine Vorbedingung f&uuml;r erfolgreiche Vermittlung. Um es mit dem Bundesverfassungsgericht zu sagen:<\/p><blockquote><p><em>&bdquo;Die den Anspruch fundierende Menschenw&uuml;rde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich &sbquo;unw&uuml;rdiges&lsquo; Verhalten nicht verloren.&ldquo;<\/em><sup><a href=\"#fn9\" id=\"fnref9\">[9]<\/a><\/sup><\/p><\/blockquote><p>Die Wirkung schwarzer P&auml;dagogik unserer Regierung macht auch vor Kindern nicht Halt, auch wenn sie formaljuristisch nicht direkt sanktioniert werden. Kinder leben aber in sanktionierten Haushalten. Wenn in einer Bedarfsgemeinschaft Geld fehlt, wird der Mangel intern verteilt. Dann wird beim Essen, bei Fahrten und bei Freizeit gespart. Kein Kind muss erst einen eigenen Sanktionsbescheid bekommen, um die Z&uuml;chtigung des Staates schmerzhaft zu sp&uuml;ren.<\/p><p>Der Rechtsstaat sch&uuml;tzt oft zu langsam und ist kaum eine Hilfe, wenn ein Bescheid erst sp&auml;ter korrigiert wird. Der Monat der K&uuml;rzung ist dann schon vorbei und die Drangsal schmerzhaft erlebt. Familien ohne R&uuml;cklagen erleben Rechtsschutz als Wettlauf gegen Stromsperre, Mahnung, Hunger, Konflikt oder Wohnungsverlust. Das ist verfassungsrechtlich m&ouml;glicherweise kaum haltbar &ndash; sozialethisch ist es ein Skandal.<\/p><p><strong>Das Problem mit der &bdquo;Zumutbarkeit&rdquo;<\/strong><\/p><p>Das st&auml;rkste Gegenargument der Jobcenter ist, dass Menschen erreicht werden m&uuml;ssen und Beratung Kontakt braucht. Wer also &ouml;ffentliche Leistungen bezieht, kann nicht jedes zumutbare Vermittlungsangebot verweigern. Aber der Begriff &bdquo;Zumutbarkeit&ldquo; nach &sect; 140 SGB III ist ein extrem weit gefasster, unbestimmter Rechtsbegriff und hochproblematisch. Nach dem SGB II gilt nahezu jede Arbeit als zumutbar, auch schlecht bezahlte, fachfremde oder weit entfernte T&auml;tigkeiten. Pendelzeiten von bis zu zweieinhalb Stunden t&auml;glich gelten rechtlich nicht als Arbeitszeit. Wer f&uuml;r einen Mindestlohnjob t&auml;glich mehrere Stunden unterwegs ist, erlebt diese Zumutbarkeit oft anders als das Gesetz. Juristisch mag eine T&auml;tigkeit zumutbar sein. Sozial, gesundheitlich oder famili&auml;r kann sie dennoch hoch belastend sein.<\/p><p>So k&ouml;nnte ein Arbeitsvermittler einen vegan lebenden und ehrenamtlich auf dem Gnadenhof arbeitenden erwerbslosen Philosophen im Schlachthof in Arbeit vermitteln. Bei Weigerung k&ouml;nnte er ihn sogar sanktionieren und das Opfer m&uuml;sste dann erst den Rechtsweg beschreiten, um als wichtigen Grund gem&auml;&szlig; &sect; 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB II Gewissensgr&uuml;nde geltend zu machen.<sup><a href=\"#fn10\" id=\"fnref10\">[10]<\/a><\/sup> Vielleicht sind solche F&auml;lle selten. Vielleicht sind solche F&auml;lle unwahrscheinlich. Aber ein freiheitlich demokratischer Rechtsstaat sollte Grundrechte nicht vom Zufall ethisch motivierter Verwaltungspraxis abh&auml;ngig machen. Gerade in politisch beweglichen Zeiten ist Rechtssicherheit die robustere Form sozialer Fairness und Schutz gegen Willk&uuml;r.<\/p><p>Sogar bei Krankheit intensiviert das System Grundsicherung die Kontrolllogik rund um Mitwirkung und Erreichbarkeit. Wiederholte Arbeitsunf&auml;higkeitsbescheinigungen im Zusammenhang mit Meldeterminen k&ouml;nnen in der Praxis so leicht zum Gegenstand vertiefter Pr&uuml;fung werden. Im Einzelfall mag solche Kl&auml;rung sinnvoll sein. Politisch bleibt die Botschaft dennoch riskant: Wer arm ist, muss oft sogar noch seine eigene Verletzlichkeit fortlaufend nachweisen und verwalten.<\/p><p><strong>Politik gegen Mieter, nicht gegen Mietpreise<\/strong><\/p><p>Noch deutlicher wird die Schieflage beim Wohnen. Die Reform deckelt Unterkunftskosten st&auml;rker. H&ouml;here als angemessene Kosten sollen grunds&auml;tzlich nur bis zur eineinhalbfachen H&ouml;he der abstrakt angemessenen Aufwendungen anerkannt werden. Ausnahmen in der Karenzzeit mildern das im Einzelfall, etwa bei Unabweisbarkeit oder Kindern. Doch das Problem bleibt. Die abstrakte Angemessenheit trifft auf reale Wohnungsm&auml;rkte. In vielen St&auml;dten gibt es die passende g&uuml;nstige Wohnung nicht. Dann wird aus einer Rechengr&ouml;&szlig;e ein Druckmittel. Der Staat sagt: Deine Wohnung ist zu teuer. Der Markt antwortet: Eine billigere gibt es nicht.<\/p><p>So entsteht eine Wohnkostenpolitik gegen Mieter, nicht gegen Mietpreise. Wer Grundsicherung bezieht, soll sich gef&auml;lligst bewegen. Vermieter, Mieten und Knappheit bleiben im Hintergrund. Das ist sozialpolitisch bequem und falsch. Eine Reform, die vor allem auf Deckelung setzt, statt Mietwucher, Nebenkostenmissbrauch, Spekulation und den Mangel an sozialem Wohnraum anzugehen, verschiebt den Druck auf die Betroffenen selbst. Sie erh&ouml;ht das Risiko von Verschuldung, Wohnungsverlust und informellen &Uuml;berlebensstrategien.<\/p><p>Die fiskalische Pointe ist bitter. Die Regierung rechnet mit Minderausgaben. F&uuml;r Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden 152 Millionen Euro 2026, 248 Millionen Euro 2027 und jeweils 193 Millionen Euro 2028 und 2029 genannt. Verm&ouml;gensregeln, Unterkunftsregeln und Mitwirkungspflichten tragen dazu bei. Die Begr&uuml;ndung erwartet bei der Abschaffung der Verm&ouml;genskarenzzeit auch eine pr&auml;ventive Wirkung: Menschen k&ouml;nnten von einer Antragstellung absehen. Zugleich hei&szlig;t es, der Entwurf habe keine Auswirkungen f&uuml;r Verbraucherinnen und Verbraucher. Das ist Verwaltungssprache in ihrer k&auml;ltesten Form.<sup><a href=\"#fn11\" id=\"fnref11\">[11]<\/a><\/sup><\/p><p>Denn gespart wird hier nicht, weil L&ouml;hne steigen, Mieten fallen oder Qualifizierung besser wirkt. Gespart wird durch engere Anspr&uuml;che, sch&auml;rfere Sanktionen, strengere Verm&ouml;gensregeln, Wohnkostendruck und wom&ouml;glich durch unterlassene Antr&auml;ge. Das ist Ausschluss als Haushaltsmethode. Wer arm ist, wird genauer gepr&uuml;ft. Wer reich ist, begegnet dem Staat meist als Steuerfall, nicht als Erziehungsobjekt.<\/p><p><strong>Es braucht gute Politik statt Drangsalierung<\/strong><\/p><p>Verfassungsrechtlich bleibt der Ma&szlig;stab streng. Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 festgehalten, dass das menschenw&uuml;rdige Existenzminimum die physische und soziokulturelle Existenz umfasst. Es steht allen zu. Die Menschenw&uuml;rde geht nicht durch vermeintlich unw&uuml;rdiges Verhalten verloren. Der Staat darf Mitwirkung verlangen. Doch sobald er existenzsichernde Leistungen entzieht, schafft er eine au&szlig;erordentliche Belastung. Dann gen&uuml;gen keine blo&szlig;en Annahmen. Je l&auml;nger solche Instrumente bekannt sind, desto weniger reicht der Hinweis, H&auml;rte k&ouml;nne schon wirken.<sup>13<\/sup><\/p><p>Genau hier liegt das Risiko der Reform. Sie versch&auml;rft Druck, obwohl die Befunde gemischt sind: kurzfristige Besch&auml;ftigungseffekte einerseits, materielle Einengung, psychische Belastung, Vertrauensverlust und schlechtere Besch&auml;ftigungsqualit&auml;t andererseits. Das ist f&uuml;r einen Staat, der an die W&uuml;rde gebunden ist, zu wenig. Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit verlangt mehr als den politischen Wunsch, streng zu erscheinen. Wer das Existenzminimum k&uuml;rzt, muss zeigen, dass dadurch nachhaltige, w&uuml;rdige, existenzsichernde Arbeit entsteht. Diese Reform zeigt es nicht.<\/p><p>Die Alternative ist nicht Regelverzicht. Sie ist ein anderer Begriff von Ordnung. Gute Jobcenter brauchen stabile Ansprechpersonen, verst&auml;ndliche Schreiben, erreichbare Beratung, Sprachmittlung, Gesundheitskl&auml;rung, Schuldnerberatung, Sucht- und psychosoziale Hilfe. Sie brauchen Zeit f&uuml;r F&auml;lle, in denen Post, Termine und Erwerbsdruck nicht das Hauptproblem sind. Sie brauchen Aus- und Weiterbildung, einen sozialen Arbeitsmarkt, Teilzeitwege f&uuml;r Alleinerziehende und Pflegende und Vermittlung, die Arbeit nicht nur schnell, sondern passend macht.<\/p><p>Und sie brauchen eine Politik, die Armut nicht am falschen Ende verwaltet. Bezahlbares Wohnen entsteht durch Mietregulierung, soziale Wohnungsbest&auml;nde, bessere Durchsetzung gegen &uuml;berh&ouml;hte Mieten und Nebenkosten, nicht durch Druck auf Menschen mit 563 Euro Regelbedarf. Gute Arbeit entsteht durch h&ouml;here Tarifbindung, einen armutsfesten Mindestlohn, Kontrolle von Mindestlohnverst&ouml;&szlig;en, Begrenzung prek&auml;rer Besch&auml;ftigung und Weiterbildung. Faire Finanzierung entsteht durch Steuerdurchsetzung, durch einen h&auml;rteren Blick auf hohe Einkommen, Verm&ouml;gen und Erbschaften, nicht durch die Hoffnung, dass Arme keinen Antrag stellen.<\/p><p>Die Reform enth&auml;lt einzelne vern&uuml;nftige Elemente. Gesundheitsbezug, Jugendf&ouml;rderung, Besch&auml;ftigungsf&ouml;rderung und ein Vorgehen gegen organisierten Missbrauch k&ouml;nnen sinnvoll sein. Doch sie werden politisch &uuml;berlagert von einem Misstrauensregime. Das ist ihr Grundfehler. Sie betrachtet Sicherheit nicht als Voraussetzung von Verantwortung, sondern Unsicherheit als Mittel zur Erziehung, nennt Druck Ordnung, Ausschluss Sparsamkeit und Unterwerfung Mitwirkung.<\/p><p>Ein demokratischer Staat, der Arme nach der moralischen Qualit&auml;t ihres Mangels beurteilt statt nach ihrem Anspruch auf W&uuml;rde, erweitert gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit um die Gruppe der Armen und mit Menschenfeindlichkeit haben wir Deutschen ja immer wieder mal Erfahrung gemacht. Es wird endlich Zeit, daraus zu lernen.<\/p><p><small>Titelbild: chayanuphol \/ shutterstock.com<\/small><\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><p><small><strong>Fu&szlig;noten<\/strong><\/small><\/p><div id=\"fn1\"><small>[1] <a href=\"https:\/\/www.recht.bund.de\/bgbl\/1\/2026\/107\/regelungstext.pdf?__blob=publicationFile\">Bundesgesetzblatt (BGB) 2026 I<\/a> Nr. 107, Art. 1 Nr. 9 Buchst. b: &Auml;nderung von &sect; 10 Abs. 2 Nr. 5 SGB II; vgl. &sect; 7 Abs. 1 SGB IV zur Definition von &bdquo;Besch&auml;ftigung&ldquo; als nichtselbst&auml;ndige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverh&auml;ltnis. <a href=\"#fnref1\">&#8617;<\/a><\/small><\/div><div id=\"fn2\"><small>[2] <a href=\"https:\/\/www.bundesrat.de\/SharedDocs\/drucksachen\/2026\/0101-0200\/116-26.pdf?__blob=publicationFile\">Die neue Zumutbarkeitsregelung<\/a> senkt die bisherige Schutzfrist f&uuml;r Erziehende von der Vollendung des dritten Lebensjahres auf den 14. Lebensmonat des Kindes. <a href=\"#fnref2\">&#8617;<\/a><\/small><\/div><div id=\"fn3\"><small>[3] <a href=\"https:\/\/www.recht.bund.de\/bgbl\/1\/2026\/107\/regelungstext.pdf?__blob=publicationFile\">BGBl. 2026 I<\/a> Nr. 107, Dreizehntes Gesetz zur &Auml;nderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, &sect; 31a SGB II. <a href=\"#fnref3\">&#8617;<\/a><\/small><\/div><div id=\"fn4\"><small>[4] <a href=\"https:\/\/www.boeckler.de\/fpdf\/HBS-004573\/p_edition_hbs_242.pdf\">Ames, A. (2009)<\/a>: <em>Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen nach &sect; 31 SGB II. Eine Untersuchung der Sanktionenspraxis in Hessen<\/em>. D&uuml;sseldorf: Hans-B&ouml;ckler-Stiftung, Edition der Hans-B&ouml;ckler-Stiftung Nr. 242. <a href=\"#fnref4\">&#8617;<\/a><\/small><\/div><div id=\"fn5\"><small>[5] <a href=\"https:\/\/www.recht.bund.de\/bgbl\/1\/2025\/243\/VO.html\">Bundesministerium<\/a> f&uuml;r Arbeit und Soziales (2025): <em>Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen f&uuml;r das Jahr 2026<\/em>, BGBl. 2025 I Nr. 243, &sect; 1 Abs. 3 und &sect; 3. <a href=\"#fnref5\">&#8617;<\/a><\/small><\/div><div id=\"fn6\"><small>[6] <a href=\"https:\/\/www.destatis.de\/DE\/Themen\/Wirtschaft\/Preise\/Verbraucherpreisindex\/_inhalt.html\">Statistisches Bundesamt<\/a> (Destatis) (2026): <em>Verbraucherpreisindex und Inflationsrate<\/em>. <a href=\"#fnref6\">&#8617;<\/a><\/small><\/div><div id=\"fn7\"><small>[7] <a href=\"https:\/\/doku.iab.de\/forschungsbericht\/2013\/fb1213.pdf\">Schubert, M (2012\/13)<\/a>: Menschen mit psychischen St&ouml;rungen im SGB II, (Martin-Luther-Universit&auml;t Halle-Wittenberg; jetzt: Bundesarbeitsgemeinschaft f&uuml;r Rehabilitation, Frankfurt\/M.) <a href=\"#fnref7\">&#8617;<\/a><\/small><\/div><div id=\"fn8\"><small>[8] <a href=\"https:\/\/www.bundestag.de\/resource\/blob\/906960\/7c9059601d6af0ee0e670bfee6d6e23e\/WD-6-037-22-pdf.pdf\">Sanktionen nach dem SGB II<\/a> &ndash; Ausgew&auml;hlte Studien zu bestimmten Personengruppen <a href=\"#fnref8\">&#8617;<\/a><\/small><\/div><div id=\"fn9\"><small>[9] <a href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Entscheidungen\/DE\/2019\/11\/ls20191105_1bvl000716.html\">BVerfG<\/a>, Urteil vom 5.11.2019 &ndash; 1 BvL 7\/16 <a href=\"#fnref9\">&#8617;<\/a><\/small><\/div><div id=\"fn10\"><small>[10] Verwaltungsgericht M&uuml;nster Urteil vom 15.07.2008 (Es war einem gl&auml;ubigen Muslim nicht zuzumuten, an einer Umschulungsma&szlig;nahme &ldquo;Fleischverarbeitung und -zerlegung&rdquo; teilzunehmen.) <a href=\"#fnref10\">&#8617;<\/a><\/small><\/div><div id=\"fn11\"><small>[11] <a href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/21\/035\/2103541.pdf\">Deutscher Bundestag (2026)<\/a>: <em>Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur &Auml;nderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze<\/em>, BT-Drs. 21\/3541. <a href=\"#fnref11\">&#8617;<\/a><\/small><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die neue Grundsicherung ver&auml;ndert mehr als ein paar Paragrafen. 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